RW Beteiligungs GmbHLiquidiert

40474 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 71510
Eingetragen
1.12.2013
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen auf dem Energiesektor, insbesondere durch Erwerb und Verwaltung von direkten oder indirekten Beteiligungen an der RWE AG, Essen, sowie die Beratung und Unterstützung von unmittelbaren und mittelbaren kommunalen Gesellschaftern in Fragen der Energiewirtschaft und -politik.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert1.75% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (6)

NameAnteil
Landschaftsverband Rheinland Dezernat 2
0.59%
0.41%
0.27%
0.20%
0.14%

Gesellschafter

6 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 6 angezeigt

Landschaftsverband Rheinland
Germany
148 €
0.59%
Germany
103 €
0.41%
Germany
68 €
0.27%
Germany
51 €
0.20%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RW Beteiligungs GmbH i.L.

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 25.11.2018

Lagebericht

Grundlagen der Gesellschaft

Die RW Beteiligungs GmbH i. L. ist eine Holdinggesellschaft. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen auf dem Energiesektor, insbesondere durch Erwerb und Verwaltung von direkten oder indirekten Beteiligungen an der RWE AG, Essen, sowie die Beratung und Unterstützung von unmittelbaren und mittelbaren kommunalen Gesellschaftern in Fragen der Energiewirtschaft und -politik.

Wirtschaftsbericht

Die Gesellschaft wurde am 22. November 2013 von der RW Holding AG i. L., Düsseldorf, bar gegründet. Am 20. Dezember 2013 hat die RW Holding AG i. L., Düsseldorf, die Anteile an der Gesellschaft an die RW Gesellschaft für Anteilsbesitz I mbH, RW Gesellschaft für Anteilsbesitz II mbH und RW Gesellschaft für Anteilsbesitz III mbH zum Nennwert veräußert.

Am 25. Januar 2018 haben die Gesellschafterversammlungen der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz I mbH, der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz II mbH und der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz III mbH sowie der RW Beteiligungs GmbH i. L. der Verschmelzung der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz I mbH, der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz II mbH und der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz III mbH auf die RW Beteiligungs GmbH i. L. zugestimmt. Die Verschmelzung erfolgte als letzte Stufe einer Kettenverschmelzung zum Zwecke der Auflösung der Beteiligungsstruktur oberhalb der RW Beteiligungs GmbH i. L. und ist durch Eintragung im Handelsregister der RW Beteiligungs GmbH i. L. am 8. Oktober 2018 wirksam geworden.

Am 22. Februar 2017 wurde die Auflösung der RW Holding AG i. L. beschlossen. Nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahres für die Auskehr des Vermögens der RW Holding AG i. L. an ihre Aktionäre wurden am 15. März 2018 6.815.757 Stück RWE AG-Aktien an die Gesellschaft übertragen. Die RW Beteiligungs GmbH i. L. ist seit diesem Zeitpunkt unmittelbar Aktionärin der RWE AG.

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft hängt somit von den zu erzielenden Dividendenerträgen aus der unmittelbaren Beteiligung an der RWE AG, Essen, ab.

Der öffentliche Zweck wurde im Geschäftsjahr für die beteiligten Gesellschafter mit dem Halten und der Verwaltung der mittelbaren (seit dem 15. März 2018: unmittelbaren) Beteiligung an der RWE AG, Essen, erreicht.

Die Bewertung der unmittelbar gehaltenen RWE AG-Aktien erfolgte mit dem Stichtagskurs (Euro 19,815) zum Zeitpunkt der Übertragung am 15. März 2018. Der zum Bilanzstichtag zugrunde zu legende Kurs beträgt Euro 18,975.

Das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich am Bilanzstichtag auf TEuro 130.866. Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag rund 98,80 %.

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr eine Dividende der RWE AG in Höhe von Euro 10.223.635,50 vereinnahmt.

Nachtragsbericht

Die Gesellschafter fassten am 26. November 2018 im schriftlichen Umlaufverfahren den einstimmigen Beschluss, die RW Beteiligungs GmbH i. L. mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Seitdem verfolgt die Gesellschaft das Ziel, die Vermögensgegenstände bestmöglich zu verwerten.

Am 10. Dezember 2018 machte die Gesellschaft ihre Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt und forderte ihre Gläubiger auf, sich zu melden. Das sich anschließende Sperrjahr endet am 10. Dezember 2019.

Sonstige Vorfälle von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag sind nicht bekannt.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Die künftige Ertragslage der RW Beteiligungs GmbH i. L. ist im Wesentlichen abhängig von den Dividendenzahlungen der RWE AG, die regelmäßig an die berechtigten Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Aufsichtsrat und Vorstand der RWE AG haben am 8. März 2019 beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von Euro 0,70 je Aktie auszuschütten. Die Hauptversammlung der RWE AG, die über den Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschließt, wird am 3. Mai 2019 stattfinden.

Für das Geschäftsjahr 2018/2019 sind keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar, die den Fortbestand der RW Beteiligungs GmbH i. L. gefährden.

Die Gesellschaft wird auch zukünftig kein eigenes Personal beschäftigen.

Ein formalisiertes Risikomanagementsystem ist aufgrund der überschaubaren Verhältnisse und des Zwecks der Gesellschaft nicht erforderlich.

 

Düsseldorf, 29. April 2019

RW Beteiligungs GmbH i. L.

Geschäftsführung / Abwickler

gez. Frithjof Kühn

gez. Ernst Schneider

Bilanz

Aktiva

25.11.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 129.555.438,07 115.867.869,00
I. Finanzanlagen 129.555.438,07 115.867.869,00
1. Beteiligungen 226.448,99 115.867.869,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 129.328.989,08 0,00
B. Umlaufvermögen 2.900.530,17 163.150,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.094.181,63 3.427,20
1. sonstige Vermögensgegenstände 1.094.181,63 3.427,20
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.806.348,54 159.723,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.547,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 132.457.515,24 116.031.019,31

Passiva

   
25.11.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 130.866.192,55 116.012.365,96
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 79.812.514,47 79.812.514,47
III. Bilanzgewinn 51.028.678,08 36.174.851,49
B. Rückstellungen 1.584.605,85 3.500,00
1. Steuerrückstellungen 1.559.263,00 0,00
2. sonstige Rückstellungen 25.342,85 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 6.716,84 15.153,35
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.716,84 15.153,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.716,84 15.153,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 132.457.515,24 116.031.019,31

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2018 - 25.11.2018
EUR
1.1.2017 - 31.12.2017
EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 20.295.992,95 35.306.419,15
2. Personalaufwand 5.367,58 4.790,79
a) Löhne und Gehälter 4.590,00 4.131,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 777,58 659,79
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 177.678,91 96.733,98
4. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 10.223.635,50 0,00
5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.725.235,88 0,00
6. Steuern vom Einkommen und Ertrag 3.160.690,64 -0,78
7. Ergebnis nach Steuern 21.450.655,44 35.204.895,16
8. Jahresüberschuss 21.450.655,44 35.204.895,16

Ergebnisverwendung

1.1.2018 - 25.11.2018
EUR
1.1.2017 - 31.12.2017
EUR
8. Jahresüberschuss 21.450.655,44 35.204.895,16
9. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 36.174.851,49 969.956,33
10. Vorabausschüttung / beschlossene Ausschüttung GJ 6.596.828,85 0,00
11. Bilanzgewinn 51.028.678,08 36.174.851,49

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschafter fassten am 26. November 2018 im schriftlichen Umlaufverfahren den einstimmigen Beschluss, die RW Beteiligungs GmbH i. L. mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Seitdem verfolgt die Gesellschaft das Ziel, die Vermögensgegenstände bestmöglich zu verwerten.

Am 10. Dezember 2018 machte die Gesellschaft die Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt und forderte ihre Gläubiger auf, sich zu melden. Das anschließende Sperrjahr endet am 10. Dezember 2019.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firma laut Registergericht: RW Beteiligungs GmbH i. L.
Firmensitz laut Registergericht: Düsseldorf
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Düsseldorf
Register-Nr.: 71510

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der RW Beteiligungs GmbH i. L. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach § 267 HGB i. V. m. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ist der Jahresabschluss jedoch nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen.

Aufgrund der beschlossenen Auflösung der Gesellschaft wurde bei der Bilanzierung und Bewertung nicht mehr von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden waren daher bereits im Abschluss zum 25. November 2018 zu Zeitwerten unter Liquidationsgesichtspunkten zu bewerten. Dementsprechend waren auch die Grundsätze des IDW RS HFA 17 vom 8. September 2016 beim Bilanzansatz, der Bewertung und dem Ausweis anzuwenden.

In der Bilanz sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Stichtag einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Stichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die übrigen Aktiva wurden zu Nennwerten bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze wurden weiterhin angewendet.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Auf Finanzanlagen des Anlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von Euro 5.725.235,88 vorgenommen.

Brutto-Anlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Finanzinstrumente

Nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahres der RW Holding AG i. L. am 14. März 2018 wurden durch die RW Holding AG i. L. am 15. März 2018 im Rahmen der Vermögensverteilung 28.643.660 Stück RWE AG-Aktien an die berechtigten Aktionäre ausgekehrt. Der Beschluss über die Verteilung von Gesellschaftsvermögen in Natur wurde von der Hauptversammlung der RW Holding AG i. L. am 2. November 2017 gefasst. Die RW Beteiligungs GmbH i. L. hat in diesem Zusammenhang 6.815.757 Stück RWE AG-Aktien erhalten.

Aufgrund der Rückübertragung der RWE AG-Aktien durch die RW Holding AG i. L. wurde der Beteiligungsbuchwert an der RW Holding AG i. L. um den Wert der erhaltenen RWE AG-Aktien am Übertragungsstichtag (Euro 19,815/Aktie) gemindert. Infolge der in den vorangegangenen Geschäftsjahren vorgenommenen Abschreibungen war der Beteiligungsbuchwert im Zeitpunkt der Übertragung der Aktien jedoch geringer (Euro 17,000/Aktie) als der Wert der erhaltenen Aktien, so dass ein Zuschreibungsgewinn in Höhe der Differenz des Wertes der RWE AG-Aktien und dem Beteiligungsbuchwert in Höhe von Euro 19,2 Mio. entstanden ist.

Die Beteiligung an der RW Holding AG i. L. besteht bis zur endgültigen Abwicklung der RW Holding AG i. L. weiterhin fort und wurde zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Wert, der sich am verbliebenen Vermögen der RW Holding AG i. L. orientiert, in Höhe von Euro 226.448,99 bilanziert.

Die Rückübertragung der RWE AG-Aktien wurde mit dem Stichtagskurs der RWE AG-Aktie (Euro 19,815/Aktie) bewertet und angesetzt. Infolge des gesunkenen Börsenkurses der RWE AG-Aktie zum Bilanzstichtag (Euro 18,975/Aktie) wurden die Aktien auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Stichtag abgeschrieben, da eine Veräußerung bzw. die Rückübertragung der Aktien an die Gesellschafter innerhalb eines absehbaren Zeitraums beabsichtigt ist und die Aktien folglich gemäß § 71 Abs. 2 Satz 3 GmbHG wie Umlaufvermögen zu bewerten sind.

Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip, nach dem auch bei einer nicht voraussichtlich dauerhaften Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen sind, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Der am Bilanzstichtag niedrigere beizulegende Wert der RWE AG-Aktien ergibt sich aus dem Börsenkurs der an der Börse gehandelten Stammaktien (am Bilanzstichtag Euro 18,975/Aktie). Der Buchwert und damit auch der Zeitwert der Aktien beträgt zum Bilanzstichtag demnach Euro 129.328.989,08.

Gewinn-/Verlustvortrag

Bei Aufstellung der Bilanz wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von Euro 36.174.851,49 einbezogen.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten für die Jahresabschlusserstellung und für die Erstellung der Steuererklärungen.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Pflichtangaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die Gesellschaft verfügt über kein eigenes Personal.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Frithjof Kühn ausgeübter Beruf: Landrat a. D.
Geschäftsführer: Ernst Schneider ausgeübter Beruf: Stadtkämmerer a. D.

Mit dem Beschluss der Gesellschafter vom 26. November 2018, die Gesellschaft aufzulösen, wurden die bisherigen Geschäftsführer zu den Abwicklern der Gesellschaft bestellt.

Vergütungen der Geschäftsführer

Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wurden Euro 4.500,00 gewährt.

Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

Firmenname / Sitz Anteilshöhe Jahresergebnis 21.02.2018
TEuro
Eigenkapital 21.02.2018
TEuro
RW Holding AG i. L., Düsseldorf 23,46 % 68.109 459.635

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt Euro 21.450.655,44. Dieser soll vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Unterschrift der Geschäftsführung/Abwickler

 

Düsseldorf, 29. April 2019

gez. Frithjof Kühn

gez. Ernst Schneider

Anlagespiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchungen + / -
Euro
25.11.2018
Euro
Anlagevermögen          
Finanzanlagen          
1. Beteiligungen 179.049.936,39 0,00 135.054.224,96 0,00 43.995.711,43
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 135.054.224,96 0,00 0,00 135.054.224,96
Summe Finanzanlagen 179.049.936,39 135.054.224,96 135.054.224,96 0,00 179.049.936,39
Summe Anlagevermögen 179.049.936,39 135.054.224,96 135.054.224,96 0,00 179.049.936,39
Abschreibungen
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Zuschreibungen
Euro
Abgänge
Euro
25.11.2018
Euro
Anlagevermögen          
Finanzanlagen          
1. Beteiligungen 63.182.067,39 0,00 -19.412.804,95 0,00 43.769.262,44
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 5.725.235,88 0,00 0,00 5.725.235,88
Summe Finanzanlagen 63.182.067,39 5.725.235,88 -19.412.804,95 0,00 49.494.498,32
Summe Anlagevermögen 63.182.067,39 5.725.235,88 -19.412.804,95 0,00 49.494.498,32
Buchwert
25.11.2018
Euro
31.12.2017
Euro
Anlagevermögen    
Finanzanlagen    
1. Beteiligungen 226.448,99 115.867.869,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 129.328.989,08 0,00
Summe Finanzanlagen 129.555.438,07 115.867.869,00
Summe Anlagevermögen 129.555.438,07 115.867.869,00

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2019 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

An die RW Beteiligungs GmbH i. L.

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RW Beteiligungs GmbH i. L.- bestehend aus der Bilanz zum 25. November 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 25. November 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RW Beteiligungs GmbH i. L. für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 25. November 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 25. November 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 25. November 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Liquidation der Gesellschaft

Pflichtgemäß weisen wir auf die Ausführungen des gesetzlichen Vertreters im Lagebericht und im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs hin, dass sich die Gesellschaft seit November 2018 in Liquidation befindet und der Jahresabschluss daher unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt wurde.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dortmund, den 12. Juli 2019

Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Knöller, Wirtschaftsprüfer

gez. Börner, Wirtschaftsprüferin

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