SDH
Geräteservice GmbH
Dieburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
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31.12.2010
EUR
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31.12.2009
EUR
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A. Anlagevermögen
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1.998,00 |
3.691,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.998,00 |
3.691,00 |
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B. Umlaufvermögen
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527.449,81 |
539.697,50 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
19.831,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
521.127,10 |
519.636,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.223,41 |
1.776,23 |
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III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
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6.322,71
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229,19
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Bilanzsumme, Summe Aktiva
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529.447,81
|
543.388,50
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Passiva
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31.12.2010
EUR
|
31.12.2009
EUR
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A. Eigenkapital
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225.387,33 |
39.072,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
390.000,00 |
390.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
376.340,60 |
217.124,28 |
| IV.
Jahresüberschuss |
186.727,93 |
-158.803,52 |
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B. Rückstellungen
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6.960,00 |
7.480,00 |
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C. Verbindlichkeiten
|
297.100,48 |
496.836,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
297.100,48 |
496.836,30 |
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Bilanzsumme, Summe Passiva
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529.447,81
|
543.388,50
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Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SDH Geräteservice GmbH,
Dieburg wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden. Das Sachanlagevermögen
wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Die nach steuerrechtlichen Vorschriften in
den Jahren 2008 und 2009 für Zugänge von
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht
mehr als 1.000,00 Euro gebildeten Sammelposten werden
fortgeführt und linear über 5 Jahre
abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Ausfallrisiko
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde nicht
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach
§ 275 Abs. 2 HGB.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 297.100,48
(Vorjahr: Euro 496.836,30 ).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Haftungsverhältnisse nach 251 HGB
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden ferner keine
außergewöhnlichen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die über die regelmäßigen
Verpflichtungen zur Zahlung von Leasingraten und Mieten
hinausgehen.
Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag unterlagen keine Beträge der
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.
Namen der Geschäftsführer
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden durch Herr
Thomas Kamm geführt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB (Selbstkontrahierungs- verbot) befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
Dieburg, 2. Februar 2012
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Thomas Kamm
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2012 festgestellt.
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