Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 24372
Eingetragen
17.2.2004
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenFilmverleih und -vertrieb, nicht an private HaushalteTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
die Konzeption, mehrsprachige Vertonung, Produktion und Vermarktung von Tonfilmen aller Art (Dokumentation und Unterhaltung), der Kauf und Verkauf von Filmrechten sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Moritz Peters
seit 20.8.2020
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
PLAION GmbHEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SOLA Media GmbH

Stuttgart

Bilanz zum 31. März 2023
(gemäß § 326 HGB)

Aktivseite

Vorjahr
31.03.2022

EUR

EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

427.940,00

535.000,00

II. Sachanlagen

13.496,65

9.490,92

441.436,65

544.490,92

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.395.188,49

2.468.883,19

II. Guthaben bei Kreditinstituten

579.510,43

1.083.621,16

4.974.698,92

3.552.504,35

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.124,04

12.195,04

D. Aktive latente Steuern

537.000,00

375.000,00

5.955.259,61

4.484.190,31

Passivseite

Vorjahr
31.03.2022

EUR

EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

950.376,33

526.984,62

III. Jahresüberschuss

737.843,21

423.391,71

1.713.219,54

975.376,33

B. Rückstellungen

603.017,14

1.566.320,07

C. Verbindlichkeiten

3.639.022,93

1.942.493,91

5.955.259,61

4.484.190,31

Anhang zum 31. März 2023
(gemäß § 326 HGB)

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss der SOLA Media GmbH, Stuttgart ("Gesellschaft"), Amtsgericht Stuttgart HRB 24372, wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zugrundegelegt. Aktivierte Filmrechte werden planmäßig anhand des Verhältnisses zwischen abzurechnenden Lizenzaufwendungen gegenüber dem Lizenzgeber und den geleisteten Vorauszahlungen abgeschrieben. Darüber hinausgehende Wertminderungen, z.B. durch verminderte Vermarktungsfähigkeit der jeweiligen Filme, werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt Die Abschreibungen werdem beim beweglichen Anlagevermögen linear über Nutzungsdauern von 3 bis 13 Jahren vorgenommen. Für geringwertige Anlagegüter wendet die Gesellschaft analog die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert handelt.

Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet und werden mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Zu Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.

Forderungen werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten bewertet.

Das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern für die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird ausgeübt. In der Bilanz werden die aktiven und passiven latenten Steuern saldiert ausgewiesen. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt zu einem Steuersatz in Höhe von 30,5 % (i. Vj. 30,5 %).

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.

Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.

Lizenzerlöse werden realisiert, wenn das Filmmaterial an den Kunden geliefert und abgenommen worden ist, und der Kunde das Recht hat, das lizenzierte Filmmaterial zu verwenden (Lizenzbeginn).

II. Angaben zur Bilanz

Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen

Ab dem Geschäftsjahr 2022/2023 werden Verbindlichkeiten gegenüber Lizenzgebern einheitlich unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, wohingegen in der Bilanz zum 31. März 2022 ein diesbezüglicher Betrag in Höhe von TEUR 1.101 unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen war. Insoweit sind die beiden betroffenen Bilanzposten nicht mit dem Vorjahr vergleichbar.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen weist ein Betrag in Höhe von TEUR 113 (i. Vj. TEUR 1.049) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf.

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen bestehen TEUR 2.412 (i. Vj. TEUR 271) gegen die einzige Gesellschafterin, PLAION PICTURES GmbH, Planegg, Landkreis München.

Der Ausschüttungssperre unterliegende Beträge

Der Gesamtbetrag der der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegenden Beträge setzt sich wie folgt zusammen:

31.03.2023

TEUR

Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern

537

Sonstige Rückstellungen

Für den Ausweis der Rückstellung aus Lebensarbeitszeitmodellen wurden in der Bilanz folgende Verrechnungen vorgenommen:

31.3.2023

TEUR

Verpflichtung zum Erfüllungsbetrag

12

Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert

-12

(Anschaffungskosten TEUR 12)

Bilanzausweis unter den sonstigen Rückstellungen

-

Die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen wurden in derselben Höhe (TEUR 0) verrechnet, insofern entfällt ein gesonderter Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Verbindlichkeiten

Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:

Restlaufzeit

Gesamtbetrag

davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert

Art u. Form der Sicherheit

bis zu 1 Jahr

mehr als 1 Jahr

davon
mehr als 5 Jahre

31.3.2023

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Verbindlichkeiten

3.639.022,93
(i. Vj. TEUR 1.942)

0,00
(i. Vj. TEUR - )

0,00
(i. Vj. TEUR - )

3.639.022,93
(i. Vj. TEUR 1.942)

Übliche Eigentumsvorbehalte

II. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

TEUR

Befristete Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen:

2023/2024

23

2024/2025 - 2027/2028

11

2028/2029 und später (ohne unbefristete Verpflichtungen)

-

34

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden im Durchschnitt 3 Arbeitnehmer beschäftigt.

Konzernabschluss, Mutterunternehmen

Die SOLA Media GmbH, Stuttgart, wird in den Konzernabschluss der PLAION HOLDING GmbH, Höfen, Österreich, einbezogen (kleinster Kreis von Unternehmen).

 

Stuttgart, den 13. November 2023

Die Geschäftsführung

Solveig Langeland
Geschäftsführerin

Moritz Peters
Geschäftsführer

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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