Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 197392
Eingetragen
21.6.2018
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit SchuhenEinzelhandel mit Textilien
Gegenstand
Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhe, Accessoires, Leder- und Pelzwaren aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Eryk Rafal Ksej
seit 2.11.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

JIFA Handels GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

3.467,00

3.220,52

II. Sachanlagen

2.174,00

5.641,00

3.122,00

6.342,52

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

6.242,86

5.115,68

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

10.227,93

10.477,04

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.343,80

18.814,59

6.452,89

22.045,61

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

16.296,30

16.296,30

16.061,15

16.061,15

Summe Aktiva

40.751,89

40.751,89

44.449,28

44.449,28



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

./. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-1.609,63

-1.609,63

= eingefordertes Kapital

23.390,37

23.390,37

II. Verlustvortrag

-39.451,52

-14.502,64

III Jahresfehlbetrag

-235,15

-16.296,30

-24.948,88

-16.061,15

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

16.296,30

16.296,30

16.061,15

16.061,15

B. Rückstellungen

1.000,00

1.000,00

800,00

800,00

C. Verbindlichkeiten

39.751,89

39.751,89

43.649,28

43.649,28

Summe Passiva

40.751,89

40.751,89

44.449,28

44.449,28

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

1. Gliederungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.6 (2) S.1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

3. Feststellung zum Jahresabschluss

Eine Prüfung der Angaben und Unterlagen war nicht Gegenstand des Auftrags. Wir haben keine Tatsachen oder Vorgänge festgestellt, über die gemäß § 321 Abs. 2 HBG zu berichten wäre.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise bereitwillig erteilt. Nach der von der Geschäftsführung abgegebenen Vollständigkeitserklärung sind in der Bilanz die Vermögens- und Schuldposten vollständig enthalten. Nach der Vollständigkeitserklärung bestanden am Bilanzstichtag keine weiteren angabepflichtigen Haftungsverhältnisse, sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen als sie aus der Bilanz bzw. dem Anhang ersichtlich sind.

II. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

1. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

 

10437 Berlin, den 27. Januar 2022

Fady Abu Ayyash, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Februar 2022

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