sons & friends gmbh
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhard Kofler seit 2.12.2025 | Geschäftsführer |
Lutz Keller seit 14.2.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
AKDB Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern | 40.00% |
| 20.00% | |
| 18.92% | |
| 12.97% | |
Stadt Augsburg | 7.03% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RIWA GmbHKempten (Allgäu)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäft und Rahmenbedingungen Geschäftsmodell Die RIWA GmbH ist mit über 170 MitarbeiterInnen an 7 Standorten bayernweit vertreten. Durch den Zusammenschluss mit dem GIS-Geschäftsfeld der AKDB und dem Softwareunternehmen TERA GmbH bedient sie ca. 68% aller Kommunen in Bayern. Die Auftragssituation in den Produktivbereichen und die Auslastung des Personals war das ganze Jahr 2023 über sehr gut. Das Kerngeschäft besteht aus der Erfassung, Visualisierung, Aktualisierung und der Betrieb von Geodaten und aus Anwenderprogrammen für die öffentliche Verwaltung und für Energieversorgungsunternehmen. Über unser internet-basiertes RIWA GIS-Zentrum bieten wir Lösungen für nahezu alle Fachanwendungen unserer Kunden. Das RIWA GIS-Zentrum bildet dabei eine moderne Plattform mit zahlreichen Vorteilen. Die erweiterte Produkt- und Dienstleistungspalette durch RIWA- und TERA-Module, gepaart mit den mobilen Komponenten sind genau die Services, die aktuell für das Vorankommen der Digitalisierung benötigt werden. Die RIWA GmbH hat dadurch ein großes Potential und die sich bietenden Marktchancen haben sich Dank 3D-GIS und der Smart Cities deutlich vergrößert. Die RIWA GmbH ist mit ihrem kompletten Dienstleistungsspektrum im Bereich der Geoinformationssysteme, ihrer Organisations- und Personalstruktur bestens aufgestellt. Seit 2022 arbeitet die RIWA mit der AKDB und roosi gemeinschaftlich am Aufbau der "Smart Data Services"; 2023 hat die RIWA einen Bereich geschaffen, der die neuen Digitalisierungsthemen wie Smart Cities und Smart Regions betreut. Geoinformationen bilden die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung dieser Zukunftsthemen. Es wurden bereits mehrere Projekte für kommunale Digitale Zwillinge mit Erfolg umgesetzt (dz.memmimgen.de, dz.penzberg.de, dz.forchheim.de, dz.weisendorf.de). Der Geschäftsbereich Smart Cities / Smart Regions soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Die Entwicklungen im Bereich der Digitalen Zwillinge sind spannend und die Branche wird davon nicht nur berührt, sondern gestaltet sie aktiv mit. Die RIWA, als der kommunale GIS-Dienstleister, hat sich sehr gut auf diese Situation vorbereitet und kann verstärkt zukunftsorientierte Lösungen und Dienstleitungen anbieten und die Verwaltung tatkräftig unterstützen. Auf Basis dieser Entwicklungen erwarten wir für 2024 und 2025 wiederum erfolgreiche Geschäftsjahre. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Die RIWA GmbH hat in 2023, wie im Vorjahr erwartet, ein sehr gutes Geschäftsergebnis erreicht. 2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf Die großen fachlichen Themen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich geändert. Vielmehr sind durch das aktive Angehen von Digitalisierungsprozessen neue Themen dazu gekommen und diese werden uns auch in den kommenden Jahren weiterhin intensiv beschäftigen und fordern. Erwähnenswert ist die verstärkte Aktivität im Geschäftsfeld "Smart Cities". 2.3 Situation bei der RIWA GmbH Die RIWA GmbH ist mit über 170 MitarbeiterInnen an 7 Standorten bayernweit vertreten und durch den Zusammenschluss mit dem GIS-Geschäftsfeld der AKDB und dem Softwareunternehmen TERA GmbH bedient sie über 2/3 aller Kommunen in Bayern. Die Auftragssituation in den Produktivbereichen und die Auslastung des Personals war das ganze Jahr 2023 über sehr gut gegeben. 2.4 Lage Ertragslage Der Umsatz der RIWA GmbH konnte im Jahr 2023 auf 21.274 T€ gesteigert werden. Das ist 12,6% über dem Vorjahreswert (2022: 18.887 T€). Die Steigerung bei den Produktionsbereichen verteilt sich wie folgt:
Die in 2023 durchgeführten Investitionen in Höhe von 288 T€ wurden vollständig über Innenfinanzierung bestritten. Besondere Investitionen waren:
Die Summe der betrieblichen Aufwendungen der RIWA GmbH ist im Jahr 2023 um 11,7% auf 16.177 T€ gestiegen (Personalkosten, Fremdleistungen). Bei den Personalkosten war eine Erhöhung um 12% (neue MitarbeiterInnen, Gehaltsanpassungen, Prämien) und bei den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 10,2% zu verzeichnen. Beim Materialaufwand (inkl. Fremdleistungen für Marge-Geschäfte) ergab sich eine Steigerung von 12,9%, korrespondierend zum Anstieg des Umsatzes. Die Abschreibungen sind um 1,2% gesunken. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 nach Steuern beträgt 3.930.312,68 €. Der Bilanzgewinn von 2023 mit 3.930.312,68 € wird in voller Höhe ausgeschüttet. Am Jahresende beschäftigte die RIWA GmbH 171 MitarbeiterInnen. Finanz- und Vermögenslage Die Forderungen haben sich, entsprechend des Unternehmenswachstums, um 3,1 % auf 1.725 T€ erhöht. Es wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 90 T€ (VJ. 0 € vorgenommen. Die liquiden Mittel haben um 53,6% auf 6.949 T€ (VJ. 4.523 T€) zugenommen. Die RIWA GmbH verfügt über ausreichend finanzielle Mittel und konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. Die Eigenkapitalquote beträgt 61,8%. Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Urlaubs- und Gleitzeitansprüche, Provisionen für Vertriebspartner, Erfolgsbeteiligungsprämien der MitarbeiterInnen sowie für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Besonders zu erwähnen sind hier die Rückstellungen für die Instandsetzung / Aktualisierung obsoleter IT Systeme und Infrastruktur in Höhe von rund 100.000 Euro. 3. Nachtragsbericht Es ergaben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die im Nachgang an das Geschäftsjahr zu erwähnen waren. 4. Risikobericht Den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich kommen wir durch ein systematisches Management unternehmerischer Risiken nach. Wir haben die wesentlichen Risiken erfasst und bewertet. Durch das installierte Risikomanagement wird die laufende Überwachung erkannter Risiken und das Erkennen und Bewerten neu auftretender Risiken und die Einleitung zweckmäßiger Gegenmaßnahmen gewährleistet. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Risiko an Außenständen und Forderungen: 98% der Kunden, Auftraggeber für RIWA-Dienstleistungen sind in der Energiewirtschaft oder in der "Öffentlichen Verwaltung" angesiedelt. Ein Zahlungsausfall durch Insolvenzen oder andere Gründe ist bei dieser Klientel nahezu nicht gegeben. Unser Kundenklientel zeichnet sich durch im Regelfall durch termingerechte Zahlungseingänge aus. Es zeigt sich jedoch, das es auch Ausnahmen gibt und die RIWA ihr Mahnwesen verbessern muss. Zu diesem Zweck finden aktuell Gespräche mit dem AÜW statt. Risiko aus eingesetzten Betriebsmitteln: Die RIWA GmbH wendet jedes Jahr einen hohen Betrag für die Erneuerung der Hardware bzw. Software auf. Sämtliche firmenrelevante Software ist lizenziert und über Wartungsverträge der langfristige Erhalt abgesichert. Produktrisiko RIWA GIS Zentrum: Unser Kernprodukt, das "RIWA GIS-Zentrum", ist technologisch auf einem guten Stand und funktionell führend im Mitbewerbervergleich. Ein Produktrisiko ist nicht gegeben. Allgemeine Risiken der GIS-Branche: Zurzeit kann die GIS-Branche auf sehr gute Zahlen zurückblicken bzw. die Zukunftsaussichten sind absolut positiv. Die verstärkte Nachfrage und Nutzung von Geodaten durch stets wachsende Anwendungsbereiche hält uneingeschränkt an (Baubranche und Digitalisierung). Als Risiko zeichnet sich immer mehr der Mangel an Fachkräften ab, die dringend benötigt werden. Davon ist auch die RIWA GmbH betroffen und versucht mit verstärkten Recruiting-Maßnahmen, aber auch durch verstärkte Automatisierung und Prozessstandardisierung, die Unterdeckung auszugleichen. Haftungsrisiken und Schadensfälle: Die RIWA GmbH verfügt über alle notwendigen Versicherungen, um eventuellen Schadensersatzansprüchen oder anderen Kundenforderungen nachkommen zu können. 5. Chancenbericht Geoinformationen sind in unserem Leben allgegenwärtig geworden: Kaum eine Internetseite, kaum eine App kommen ohne sie aus. Planen, visualisieren und gestalten, nachhaltige Lebensräume schaffen, immer komplexer werdende Zusammenhänge verstehen, Antworten finden auf bedeutende Fragen wie Klimawandel und Umweltschutz - ohne präzise Daten mit Raumbezug wäre all das nicht möglich. Geodaten seien das Fundament der digitalen Gesellschaft und würden damit zur Währung der Zukunft, sagte Prof. Hansjörg Kutterer, Präsident des DVW (Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement). Insbesondere die neuen Digitalisierungsthemen wie Smart Cities und Smart Regions sind ohne Geoinformationen nicht sinnvoll umsetzbar. Auch in diesem Zukunftsthema ist die RIWA GmbH tätig und bietet zum Beispiel ein Modul für smarten Winterdienst an. Der Geschäftsbereich Smart Cities / Smart Regions soll in den kommenden Jahren noch weiter ausgebaut werden, so dass auch hier sehr gute Chancen bestehen. Diese Entwicklungen sind spannend und die Branche wird davon nicht nur berührt, sondern gestaltet sie aktiv mit. Die RIWA, als der kommunale GIS-Dienstleister, hat sich sehr gut auf diese Situation vorbereitet und kann verstärkt zukunftsorientierte Lösungen und Dienstleitungen anbieten und die Verwaltung tatkräftig unterstützen. Die RIWA GmbH ist mit ihrem kompletten Dienstleistungsspektrum im Bereich der Geoinformationssysteme, ihrer Organisations- und Personalstruktur bestens aufgestellt und sieht daher nach wie vor sehr optimistisch in die Zukunft. 6. Prognosebericht Die unterschiedlichen Teilbereiche der Geodäsie und Geoinformationen wachsen weiter zusammen. So stehen Themenfelder wie Smart Cities, BIM, Laserscanning, 3D-Stadtmodelle vor allem im Zusammenhang mit dem übergeordneten Thema eines "verteilten digitalen urbanen Zwillings" in engem Zusammenhang. GIS-basierte Lösungen übernehmen mehr und mehr die zentralen Aufgaben des Digitalisierungsprozesses. Datenhaltung, Visualisierung, Auswertung und Bereitstellung von Informationen für die verschiedensten Aufgabenstellungen und Bereiche werden immer wichtiger. Die Zukunftsprognose dieser Branche fällt daher weiterhin sehr positiv aus. Voraussichtliche Entwicklung der RIWA GmbH Das RIWA GIS-Zentrum bildet für alle Kunden eine moderne Plattform mit zahlreichen Vorteilen. Die erweiterte Produkt- und Dienstleistungspalette durch RIWA- und TERA-Module, gepaart mit den mobilen Komponenten sind genau die Services, die aktuell für das Vorankommen der Digitalisierung benötigt werden. Die RIWA GmbH hat dadurch ein großes Potential und die sich bietenden Marktchancen haben sich Dank 3D-GIS und der Smart Data Services deutlich vergrößert. Auf Basis dieser Entwicklungen erwarten wir für 2024 und 2025 wiederum erfolgreiche Geschäftsjahre mit entsprechenden Umsätzen. Wir gehen davon aus, dass der Jahresüberschuss deutlich über dem Ergebnis 2023 liegen wird.
Kempten, den 27.03.2024 Die Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Hinweise Die RIWA GmbH Gesellschaft für Geoinformation hat ihren Sitz in Kempten und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kempten (Reg.Nr. HRB 6480). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Änderungen aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich insoweit, als sich die Gesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrags freiwillig den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften unterwirft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (drei Jahre; lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der voraussichtlich tatsächlichen Nutzungsdauer vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sie haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag, die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Für aktive latente Steuern wird vom Ansatzwahlrecht Gebrauch gemacht. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 518.494,01 (VJ TEUR 542.142,72) enthalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.638 (VJ TEUR 1.898). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse der Gesellschaft werden durch die Erbringung von Dienstleistungen für alle Bereiche der Geoinformationen erzielt. Sonstige Angaben Geschäftsführung Die Gesellschaft wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Keller (Geschäftsführer der RIWA GmbH), Kempten. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers gemäß § 285 Nr. 9a HGB wird mit Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Nachtragsbericht Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Gewinnverwendungsvorschlag für 2023Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn vollumfänglich an die Gesellschafter auszuschütten.
Kempten, den 06.03.2024 Die Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RIWA GmbH, Kempten Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RIWA GmbH, Kempten, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RIWA GmbH, Kempten, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Augsburg, den 2. April 2024 Müller
Treuhand GmbH
Müller, Wirtschaftsprüfer Graf, Wirtschaftsprüferin Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte am 07. Mai 2024. |
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