Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 6480
Vorher
RIWA GmbH Gesellschaft für Geoinformationen
Eingetragen
28.5.1998
Branche
Erbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermessungsbüros
Gegenstand
Die Entwicklung von Lösungen insbesondere im Bereich von Geoinformationen, der Liegenschafts- bzw. Gebäudeverwaltung und des Betriebs kommunaler Einrichtungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Outsourcingverfahren und Onlinediensten, der Digitalisierung, die Erstellung und Nachführung von digitalen Karten und Leitungskatastern, Ingenieursplanungen für Ver- und Entsorgungssysteme, Vermessung, Schulung und Beratung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Reinhard Kofler
seit 2.12.2025
Geschäftsführer
Lutz Keller
seit 14.2.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.02% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (10)

NameAnteil
AKDB Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
40.00%
20.00%
18.92%
12.97%
Stadt Augsburg
7.03%

Gesellschafter
Beta

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
AKDB Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Germany
320.000 €
40.00%
Allgäuer Überlandwerk GmbH
Germany
160.000 €
20.00%
Lechwerke AG
Germany
160.000 €
20.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RIWA GmbH

Kempten (Allgäu)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

Geschäftsmodell

Die RIWA GmbH ist mit über 170 MitarbeiterInnen an 7 Standorten bayernweit vertreten. Durch den Zusammenschluss mit dem GIS-Geschäftsfeld der AKDB und dem Softwareunternehmen TERA GmbH bedient sie ca. 68% aller Kommunen in Bayern.

Die Auftragssituation in den Produktivbereichen und die Auslastung des Personals war das ganze Jahr 2023 über sehr gut.

Das Kerngeschäft besteht aus der Erfassung, Visualisierung, Aktualisierung und der Betrieb von Geodaten und aus Anwenderprogrammen für die öffentliche Verwaltung und für Energieversorgungsunternehmen. Über unser internet-basiertes RIWA GIS-Zentrum bieten wir Lösungen für nahezu alle Fachanwendungen unserer Kunden.

Das RIWA GIS-Zentrum bildet dabei eine moderne Plattform mit zahlreichen Vorteilen. Die erweiterte Produkt- und Dienstleistungspalette durch RIWA- und TERA-Module, gepaart mit den mobilen Komponenten sind genau die Services, die aktuell für das Vorankommen der Digitalisierung benötigt werden. Die RIWA GmbH hat dadurch ein großes Potential und die sich bietenden Marktchancen haben sich Dank 3D-GIS und der Smart Cities deutlich vergrößert. Die RIWA GmbH ist mit ihrem kompletten Dienstleistungsspektrum im Bereich der Geoinformationssysteme, ihrer Organisations- und Personalstruktur bestens aufgestellt.

Seit 2022 arbeitet die RIWA mit der AKDB und roosi gemeinschaftlich am Aufbau der "Smart Data Services"; 2023 hat die RIWA einen Bereich geschaffen, der die neuen Digitalisierungsthemen wie Smart Cities und Smart Regions betreut. Geoinformationen bilden die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung dieser Zukunftsthemen. Es wurden bereits mehrere Projekte für kommunale Digitale Zwillinge mit Erfolg umgesetzt (dz.memmimgen.de, dz.penzberg.de, dz.forchheim.de, dz.weisendorf.de). Der Geschäftsbereich Smart Cities / Smart Regions soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.

Die Entwicklungen im Bereich der Digitalen Zwillinge sind spannend und die Branche wird davon nicht nur berührt, sondern gestaltet sie aktiv mit. Die RIWA, als der kommunale GIS-Dienstleister, hat sich sehr gut auf diese Situation vorbereitet und kann verstärkt zukunftsorientierte Lösungen und Dienstleitungen anbieten und die Verwaltung tatkräftig unterstützen.

Auf Basis dieser Entwicklungen erwarten wir für 2024 und 2025 wiederum erfolgreiche Geschäftsjahre.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung

Die RIWA GmbH hat in 2023, wie im Vorjahr erwartet, ein sehr gutes Geschäftsergebnis erreicht.

2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf

Die großen fachlichen Themen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich geändert. Vielmehr sind durch das aktive Angehen von Digitalisierungsprozessen neue Themen dazu gekommen und diese werden uns auch in den kommenden Jahren weiterhin intensiv beschäftigen und fordern. Erwähnenswert ist die verstärkte Aktivität im Geschäftsfeld "Smart Cities".

2.3 Situation bei der RIWA GmbH

Die RIWA GmbH ist mit über 170 MitarbeiterInnen an 7 Standorten bayernweit vertreten und durch den Zusammenschluss mit dem GIS-Geschäftsfeld der AKDB und dem Softwareunternehmen TERA GmbH bedient sie über 2/3 aller Kommunen in Bayern.

Die Auftragssituation in den Produktivbereichen und die Auslastung des Personals war das ganze Jahr 2023 über sehr gut gegeben.

2.4 Lage

Ertragslage

Der Umsatz der RIWA GmbH konnte im Jahr 2023 auf 21.274 T€ gesteigert werden. Das ist 12,6% über dem Vorjahreswert (2022: 18.887 T€). Die Steigerung bei den Produktionsbereichen verteilt sich wie folgt:

2022 2023
Nutzung GIS Zentrum 5.213.795 € 6.460.274 € + 23,9%
Planung Wasser, Abwasser 744.746 € 758.855 € + 1,9%
Datenmanagement 4.339.880 € 4.789.515 € + 10,4%
Vermessung 999.837 € 947.572 € - 5,2%
EDV-Support 399.626 € 398.381 € - 0,3%
Software Vertrieb 3.965.964 € 4.405.626 € + 11,1%
Erlöse Smart Cities --- 297.368 € ---
Sonstige Nebengeschäfte 3.116.166 € 3.132.793 € + 0,5%

Die in 2023 durchgeführten Investitionen in Höhe von 288 T€ wurden vollständig über Innenfinanzierung bestritten.

Besondere Investitionen waren:

Periodische Aktualisierung der EDV-Infrastruktur für alle Bürostandorte (ca. 30 neue PC's, Laptops)

Austausch von Servern für VMWare und neue Netapp-Hardware im Rechenzentrum

Beschaffung eines zusätzlichen VM Servers und Lizenz zur Zusammenfassung aller virtualisierten Windows-Server-Lizenzen

Vermessungsgeräte (Tachymeter, Controller, GNSS-Empfänger)

Weitere VPN-Anbindung für "home-office" Arbeitsplätze

Die Summe der betrieblichen Aufwendungen der RIWA GmbH ist im Jahr 2023 um 11,7% auf 16.177 T€ gestiegen (Personalkosten, Fremdleistungen). Bei den Personalkosten war eine Erhöhung um 12% (neue MitarbeiterInnen, Gehaltsanpassungen, Prämien) und bei den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 10,2% zu verzeichnen. Beim Materialaufwand (inkl. Fremdleistungen für Marge-Geschäfte) ergab sich eine Steigerung von 12,9%, korrespondierend zum Anstieg des Umsatzes.

Die Abschreibungen sind um 1,2% gesunken.

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 nach Steuern beträgt 3.930.312,68 €. Der Bilanzgewinn von 2023 mit 3.930.312,68 € wird in voller Höhe ausgeschüttet.

Am Jahresende beschäftigte die RIWA GmbH 171 MitarbeiterInnen.

Finanz- und Vermögenslage

Die Forderungen haben sich, entsprechend des Unternehmenswachstums, um 3,1 % auf 1.725 T€ erhöht. Es wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 90 T€ (VJ. 0 € vorgenommen.

Die liquiden Mittel haben um 53,6% auf 6.949 T€ (VJ. 4.523 T€) zugenommen. Die RIWA GmbH verfügt über ausreichend finanzielle Mittel und konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen.

Die Eigenkapitalquote beträgt 61,8%.

Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Urlaubs- und Gleitzeitansprüche, Provisionen für Vertriebspartner, Erfolgsbeteiligungsprämien der MitarbeiterInnen sowie für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Besonders zu erwähnen sind hier die Rückstellungen für die Instandsetzung / Aktualisierung obsoleter IT Systeme und Infrastruktur in Höhe von rund 100.000 Euro.

3. Nachtragsbericht

Es ergaben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die im Nachgang an das Geschäftsjahr zu erwähnen waren.

4. Risikobericht

Den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich kommen wir durch ein systematisches Management unternehmerischer Risiken nach. Wir haben die wesentlichen Risiken erfasst und bewertet. Durch das installierte Risikomanagement wird die laufende Überwachung erkannter Risiken und das Erkennen und Bewerten neu auftretender Risiken und die Einleitung zweckmäßiger Gegenmaßnahmen gewährleistet. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar.

Risiko an Außenständen und Forderungen:

98% der Kunden, Auftraggeber für RIWA-Dienstleistungen sind in der Energiewirtschaft oder in der "Öffentlichen Verwaltung" angesiedelt. Ein Zahlungsausfall durch Insolvenzen oder andere Gründe ist bei dieser Klientel nahezu nicht gegeben. Unser Kundenklientel zeichnet sich durch im Regelfall durch termingerechte Zahlungseingänge aus. Es zeigt sich jedoch, das es auch Ausnahmen gibt und die RIWA ihr Mahnwesen verbessern muss. Zu diesem Zweck finden aktuell Gespräche mit dem AÜW statt.

Risiko aus eingesetzten Betriebsmitteln:

Die RIWA GmbH wendet jedes Jahr einen hohen Betrag für die Erneuerung der Hardware bzw. Software auf. Sämtliche firmenrelevante Software ist lizenziert und über Wartungsverträge der langfristige Erhalt abgesichert.

Produktrisiko RIWA GIS Zentrum:

Unser Kernprodukt, das "RIWA GIS-Zentrum", ist technologisch auf einem guten Stand und funktionell führend im Mitbewerbervergleich. Ein Produktrisiko ist nicht gegeben.

Allgemeine Risiken der GIS-Branche:

Zurzeit kann die GIS-Branche auf sehr gute Zahlen zurückblicken bzw. die Zukunftsaussichten sind absolut positiv. Die verstärkte Nachfrage und Nutzung von Geodaten durch stets wachsende Anwendungsbereiche hält uneingeschränkt an (Baubranche und Digitalisierung). Als Risiko zeichnet sich immer mehr der Mangel an Fachkräften ab, die dringend benötigt werden. Davon ist auch die RIWA GmbH betroffen und versucht mit verstärkten Recruiting-Maßnahmen, aber auch durch verstärkte Automatisierung und Prozessstandardisierung, die Unterdeckung auszugleichen.

Haftungsrisiken und Schadensfälle:

Die RIWA GmbH verfügt über alle notwendigen Versicherungen, um eventuellen Schadensersatzansprüchen oder anderen Kundenforderungen nachkommen zu können.

5. Chancenbericht

Geoinformationen sind in unserem Leben allgegenwärtig geworden:

Kaum eine Internetseite, kaum eine App kommen ohne sie aus. Planen, visualisieren und gestalten, nachhaltige Lebensräume schaffen, immer komplexer werdende Zusammenhänge verstehen, Antworten finden auf bedeutende Fragen wie Klimawandel und Umweltschutz - ohne präzise Daten mit Raumbezug wäre all das nicht möglich. Geodaten seien das Fundament der digitalen Gesellschaft und würden damit zur Währung der Zukunft, sagte Prof. Hansjörg Kutterer, Präsident des DVW (Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement).

Insbesondere die neuen Digitalisierungsthemen wie Smart Cities und Smart Regions sind ohne Geoinformationen nicht sinnvoll umsetzbar. Auch in diesem Zukunftsthema ist die RIWA GmbH tätig und bietet zum Beispiel ein Modul für smarten Winterdienst an. Der Geschäftsbereich Smart Cities / Smart Regions soll in den kommenden Jahren noch weiter ausgebaut werden, so dass auch hier sehr gute Chancen bestehen.

Diese Entwicklungen sind spannend und die Branche wird davon nicht nur berührt, sondern gestaltet sie aktiv mit. Die RIWA, als der kommunale GIS-Dienstleister, hat sich sehr gut auf diese Situation vorbereitet und kann verstärkt zukunftsorientierte Lösungen und Dienstleitungen anbieten und die Verwaltung tatkräftig unterstützen.

Die RIWA GmbH ist mit ihrem kompletten Dienstleistungsspektrum im Bereich der Geoinformationssysteme, ihrer Organisations- und Personalstruktur bestens aufgestellt und sieht daher nach wie vor sehr optimistisch in die Zukunft.

6. Prognosebericht

Die unterschiedlichen Teilbereiche der Geodäsie und Geoinformationen wachsen weiter zusammen. So stehen Themenfelder wie Smart Cities, BIM, Laserscanning, 3D-Stadtmodelle vor allem im Zusammenhang mit dem übergeordneten Thema eines "verteilten digitalen urbanen Zwillings" in engem Zusammenhang. GIS-basierte Lösungen übernehmen mehr und mehr die zentralen Aufgaben des Digitalisierungsprozesses. Datenhaltung, Visualisierung, Auswertung und Bereitstellung von Informationen für die verschiedensten Aufgabenstellungen und Bereiche werden immer wichtiger. Die Zukunftsprognose dieser Branche fällt daher weiterhin sehr positiv aus.

Voraussichtliche Entwicklung der RIWA GmbH

Das RIWA GIS-Zentrum bildet für alle Kunden eine moderne Plattform mit zahlreichen Vorteilen. Die erweiterte Produkt- und Dienstleistungspalette durch RIWA- und TERA-Module, gepaart mit den mobilen Komponenten sind genau die Services, die aktuell für das Vorankommen der Digitalisierung benötigt werden. Die RIWA GmbH hat dadurch ein großes Potential und die sich bietenden Marktchancen haben sich Dank 3D-GIS und der Smart Data Services deutlich vergrößert.

Auf Basis dieser Entwicklungen erwarten wir für 2024 und 2025 wiederum erfolgreiche Geschäftsjahre mit entsprechenden Umsätzen. Wir gehen davon aus, dass der Jahresüberschuss deutlich über dem Ergebnis 2023 liegen wird.

 

Kempten, den 27.03.2024

Die Geschäftsführung

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2022
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 207.137,00 186.385,00
II. Sachanlagen 650.227,00 728.097
857.364,00 914.482,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.134.738,75 2.590.974,80
davon Forderungen gegen Gesellschafter EUR 344.672,83 (Vj. TEUR 857)
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.949.240,63 4.523.017,65
9.083.979,38 7.113.992,45
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 64.624,25 90.336,12
10.005.967,63 8.118.810,57

PASSIVA

31.12.2022
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. gezeichnetes Kapital 800.000,00 800.000,00
II. Kapitalrücklagen 676.967,46 676.967,46
III. Gewinnrücklagen 775.493,55 775.493,55
IV. Jahresüberschuss 3.930.312,68 3.414.748,14
6.182.773,69 5.667.209,15
B. RÜCKSTELLUNGEN 2.475.619,00 1.439.731,00
C. VERBINDLICHKEITEN 1.347.574,94 1.011.870,42
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern EUR 3.565,12 (Vj. TEUR 5)
10.005.967,63 8.118.810,57

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Rohergebnis 17.865.593,63 15.892.761,17
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -8.748.909,04 -7.836.664,81
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver- sorgung und für Unterstützung -1.806.679,36 -1.591.714,37
3. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -345.308,72 -349.608,50
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.810.864,53 -1.642.585,58
5.153.831,98 4.472.187,91
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 45.604,95 103,08
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 -9.360,17
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.262.972,25 -1.040.484,42
8. Ergebnis nach Steuern 3.936.464,68 3.422.446,40
9. Sonstige Steuern -6.152,00 -7.698,26
10. Jahresüberschuss 3.930.312,68 3.414.748,14

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Hinweise

Die RIWA GmbH Gesellschaft für Geoinformation hat ihren Sitz in Kempten und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kempten (Reg.Nr. HRB 6480).

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Änderungen aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich insoweit, als sich die Gesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrags freiwillig den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften unterwirft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (drei Jahre; lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der voraussichtlich tatsächlichen Nutzungsdauer vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sie haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag, die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten.

Für aktive latente Steuern wird vom Ansatzwahlrecht Gebrauch gemacht.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 518.494,01 (VJ TEUR 542.142,72) enthalten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.638 (VJ TEUR 1.898).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft werden durch die Erbringung von Dienstleistungen für alle Bereiche der Geoinformationen erzielt.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Die Gesellschaft wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Keller (Geschäftsführer der RIWA GmbH), Kempten. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers gemäß § 285 Nr. 9a HGB wird mit Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Mitarbeiter

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:

2023 2022
Angestellte 147 136
Auszubildende 11 12
Gesamt 158 148

Nachtragsbericht

Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Gewinnverwendungsvorschlag für 2023

Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn vollumfänglich an die Gesellschafter auszuschütten.

 

Kempten, den 06.03.2024

Die Geschäftsführung

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 1.116.998,19 105.961,73 17.342,50 1.205.617,42
2. Firmenwert 84.291,23 0,00 0,00 84.291,23
1.201.289,42 105.961,73 17.342,50 1.289.908,65
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.776.294,59 182.228,99 133.554,15 2.824.969,43
2.776.294,59 182.228,99 133.554,15 2.824.969,43
3.977.584,01 288.190,72 150.896,65 4.114.878,08
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 1.003.667,19 79.590,73 17.342,50 1.065.915,42
2. Firmenwert 11.237,23 5.619,00 0,00 16.856,23
1.014.904,42 85.209,73 17.342,50 1.082.771,65
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.048.197,59 260.098,99 133.554,15 2.174.742,43
2.048.197,59 260.098,99 133.554,15 2.174.742,43
3.063.102,01 345.308,72 150.896,65 3.257.514,08
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 139.702,00 113.331,00
2. Firmenwert 67.435,00 73.054,00
207.137,00 186.385,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 650.227,00 728.097,00
650.227,00 728.097,00
857.364,00 914.482,00

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die RIWA GmbH, Kempten

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RIWA GmbH, Kempten, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RIWA GmbH, Kempten, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Augsburg, den 2. April 2024

Müller Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Müller, Wirtschaftsprüfer

Graf, Wirtschaftsprüferin

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte am 07. Mai 2024.

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