Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 70200
Vorher
EUROVIA GmbH
Eingetragen
9.7.2004
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Die Herstellung, der Vertrieb und der Einbau von Baustoffen aller Art, die Planung und die Ausführung von Bauvorhaben aller Art, insbesondere im Hoch- und Tiefbau, im Stra- ßen-, Gleis-, Wasser- und Brückenbau sowie von Abbrucharbeiten und Leistungen im Bereich des Umweltschutzes, der Bau, der Betrieb und die Veräu- ßerung von Versorgungs-,Entsorgungs- und ähnlichen Fabrikanlagen sowie der Erwerb, die Vermietung und die Veräu- ßerung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten. Die Verwaltung und Leitung von und die Beteiligung an weiteren Baugesellschaften und sonstigen Gesellschaften, deren Gegenstand mit dem Geschäftsgegenstand dieser Gesellschaft zusammenhängt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Eric Rouffet
seit 15.5.2026
Prokura
Prokura
Joachim Puls
seit 15.5.2026
Prokura
Christian Kramer
seit 22.12.2022
Prokura
Cécile Gréboval
seit 13.12.2021
Prokura
Georg Korom
seit 8.4.2019
Prokura
Uwe Ausmeier
seit 8.4.2019
Prokura
Prokura
Tim Roman Lorenz
seit 25.10.2013
Geschäftsführer
Claus Swienty
seit 9.7.2004
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
VINCI S.A.FRA
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VINCI Construction GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023.

1. Bilanz zum 31. Dezember 2023

2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software und Markenrechte 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 45.697,83 38.026,00
2. Geleistete Anzahlungen 18.311,56 18.311,56
64.009,39 56.337,56
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 115.087.773,81 106.005.893,04
115.151.783,20 106.062.230,60
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 9.375,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 47.074.154,03 25.943.513,05
davon aus Lieferungen und Leistungen: TEUR 3.052 (Vorjahr: TEUR 3.407)
davon sonstige Vermögensgegenstände: TEUR 44.022 (Vorjahr: TEUR 22.537)
3. Forderungen gegen Gesellschafter 272.826.014,04 294.493.359,62
davon aus Lieferungen und Leistungen: TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 0)
davon sonstige Vermögensgegenstände: TEUR 272.817 (Vorjahr: TEUR 294.493)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.928.663,36 2.527.111,12
davon mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr: TEUR 1.471 (Vorjahr: TEUR 1.433)
davon mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre TEUR 375 (Vorjahr: TEUR 375)
321.828.831,43 322.973.358,79
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.326.124,65 858.880,49
323.154.956,08 323.832.239,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 30.100,00 0,00
438.336.839,28 429.894.469,88

Passiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.000.000,00 5.000.000,00
II. Kapitalrücklage 24.294.361,11 24.294.361,11
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 3.025,75 3.025,75
29.297.386,86 29.297.386,86
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.650.018,00 1.568.056,00
2. Sonstige Rückstellungen 6.185.300,92 7.467.968,16
7.835.318,92 9.036.024,16
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 38.936,29 0,00
davon mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr: TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 0)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 59.471,15 56,24
davon mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr: TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 400.893.545,54 387.351.848,70
davon mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr: TEUR 400.894 (Vorjahr: TEUR 387.352)
davon aus Lieferungen und Leistungen: TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 3)
davon sonstige Verbindlichkeiten: TEUR 400.871 (Vorjahr: TEUR 387.349)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 212.180,52 4.209.153,92
davon aus Steuern: TEUR 78 (Vorjahr: TEUR 72)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 27)
davon mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr: TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 4.141)
davon mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr: TEUR 68 (Vorjahr: TEUR 68)
401.204.133,50 391.561.058,86
438.336.839,28 429.894.469,88

zu § 264 Abs. 1a HGB

Die VINCI Construction GmbH mit Sitz in Berlin ist beim Amtsgericht Charlottenburg mit der Handelsregisternummer HRB 70200 B eingetragen.

zu § 253 Abs. 6 S. 3 HGB

Der Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit dem Zehnstatt dem Sieben- Jahres-Durchschnittszinssatz beträgt TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 81).

zu § 251 HGB

Die Pensionsverpflichtungen gegenüber den TEERBAU-GmbH-Mitarbeitern, die in die VINCI Construction GmbH übergegangen sind, werden It. Konzernvereinbarung vom 3. Juli 2003 nicht, wie nach § 613a BGB und §§ 6a EStG, 249 HGB üblich, bei der VINCI Construction GmbH, sondern weiterhin bei der TEERBAU GmbH gebildet. Nach dieser Vereinbarung haftet im Innenverhältnis allein die TEERBAU GmbH für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen. Im Außenverhältnis haftet die VINCI Construction GmbH neben der TEERBAU GmbH insbesondere gegenüber den versorgungsberechtigten Mitarbeitern, gegenüber deren Hinterbliebenen und gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Die Pensionsverpflichtungen betragen gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten zum 31. Dezember 2023 TEUR 3.742 (Vorjahr: TEUR 3.879).

Die VINCI Construction GmbH übernimmt die gesamtschuldnerische Haftung für in Form von Bürgschaften/Garantien ausgenutzte Kreditrahmen durch die Tochter- und Schwestergesellschaften. Die ausgenutzte Linie betrug zum 31. Dezember 2023 TEUR 287.827 (Vorjahr: TEUR 252.094).

 

Berlin 24. März 2024

Tim Lorenz

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 30.411.180,49 16.238.792,26
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.730.906,06 1.260.666,09
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 101.057,63 2.904.456,68
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 64.703,13 142.461,12
4. Personalaufwand
a) Gehälter 5.764.546,26 5.836.720,96
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 331.699,20 263.022,84
davon für Altersversorgung: TEUR 107 (Vorjahr: TEUR 28)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 18.979,47 13.647,79
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 25.783.209,26 9.723.394,68
7. Erträge aus Beteiligungen 0,00 908.441,77
davon aus verbundenen Unternehmen: TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 908)
8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 76.948.414,93 74.206.859,53
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.036.884,70 749.223,39
davon aus verbundenen Unternehmen: TEUR 8.037 (Vorjahr: TEUR 749)
davon aus Abzinsungen: TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1)
10. Aufwendungen aus Verlustübernahmen 11.852.318,02 3.262.500,06
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11.473.861,31 1.187.261,01
davon an verbundene Unternehmen: TEUR 11.440 (Vorjahr: TEUR 1.152)
davon aus Aufzinsungen: TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 34)
12. Ergebnis nach Steuern 61.737.011,90 70.030.517,90
13. Sonstige Steuern 28.606,58 23.517,90
14. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn 61.708.405,32 70.007.000,00
15. Jahresergebnis 0,00 0,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die VINCI Construction GmbH, Berlin

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der VINCI Construction GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurden kein Anhang und kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 sowie Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrat s für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 3. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Matthias Barnert, Wirtschaftsprüfer

ppa. Dennis Heering, Wirtschaftsprüfer

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