Van Tat Gastro Management GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eric Rouffet seit 15.5.2026 | Prokura |
Alexander Ingo Baasner seit 15.5.2026 | Prokura |
Joachim Puls seit 15.5.2026 | Prokura |
Christian Kramer seit 22.12.2022 | Prokura |
Cécile Gréboval seit 13.12.2021 | Prokura |
Georg Korom seit 8.4.2019 | Prokura |
Uwe Ausmeier seit 8.4.2019 | Prokura |
Thomas Dipl.-Kfm. von Eicken seit 25.11.2013 | Prokura |
Tim Roman Lorenz seit 25.10.2013 | Geschäftsführer |
Claus Swienty seit 9.7.2004 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
VINCI S.A. | 100.00% |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VINCI Construction GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
zu § 264 Abs. 1a HGB Die VINCI Construction GmbH mit Sitz in Berlin ist beim Amtsgericht Charlottenburg mit der Handelsregisternummer HRB 70200 B eingetragen. zu § 253 Abs. 6 S. 3 HGB Der Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit dem Zehnstatt dem Sieben- Jahres-Durchschnittszinssatz beträgt TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 81). zu § 251 HGB Die Pensionsverpflichtungen gegenüber den TEERBAU-GmbH-Mitarbeitern, die in die VINCI Construction GmbH übergegangen sind, werden It. Konzernvereinbarung vom 3. Juli 2003 nicht, wie nach § 613a BGB und §§ 6a EStG, 249 HGB üblich, bei der VINCI Construction GmbH, sondern weiterhin bei der TEERBAU GmbH gebildet. Nach dieser Vereinbarung haftet im Innenverhältnis allein die TEERBAU GmbH für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen. Im Außenverhältnis haftet die VINCI Construction GmbH neben der TEERBAU GmbH insbesondere gegenüber den versorgungsberechtigten Mitarbeitern, gegenüber deren Hinterbliebenen und gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Die Pensionsverpflichtungen betragen gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten zum 31. Dezember 2023 TEUR 3.742 (Vorjahr: TEUR 3.879). Die VINCI Construction GmbH übernimmt die gesamtschuldnerische Haftung für in Form von Bürgschaften/Garantien ausgenutzte Kreditrahmen durch die Tochter- und Schwestergesellschaften. Die ausgenutzte Linie betrug zum 31. Dezember 2023 TEUR 287.827 (Vorjahr: TEUR 252.094).
Berlin 24. März 2024 Tim Lorenz Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VINCI Construction GmbH, Berlin Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der VINCI Construction GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurden kein Anhang und kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 sowie Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrat s für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 3. Juni 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Matthias Barnert, Wirtschaftsprüfer ppa. Dennis Heering, Wirtschaftsprüfer |
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Private Wach- und Sicherheitsdienste für Veranstaltungen
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Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
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