Adventis Pool & Watertechnics GmbH

Münchener Straße 67, 83395 Freilassing, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 23647
Eingetragen
20.11.2001
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Handel mit Produkten für die Wasseraufbereitung, insbesondere für die Schwimmbadtechnik

Historie

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Management

NameRolle
Gerda Egger
seit 28.7.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Impulsive StiftungLIE
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Impulsive Stiftung
Liechtenstein
100.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Adventis Pool & Watertechnics GmbH

Mainstockheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 757.251,00 706.022,00
I. Sachanlagen 1,00 8.772,00
II. Finanzanlagen 757.250,00 697.250,00
B. Umlaufvermögen 258.340,29 233.034,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.304,84 71.642,34
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 214.035,45 161.391,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 398,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.015.591,29 939.454,14

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 499.503,86 401.527,35
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 301.527,35 204.592,70
III. Jahresüberschuss 97.976,51 96.934,65
B. Rückstellungen 6.888,00 6.013,00
C. Verbindlichkeiten 509.199,43 531.913,79
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 509.199,43 531.913,79
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.015.591,29 939.454,14

Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011

Adventis Pool & Water Technics GmbH, Bahnweg 3, 97320 Mainstockheim

(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist nach den Größenklassenkriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den für diese Gesellschaften vorgesehenen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.

In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden( § 284 Abs.2 HGB

1. Bilanzierungsmethoden

Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr sind keine beweglichen Wirtschaftsgüter zugegangen.

Umlaufvermögen

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Ausfall-risiken waren nicht zu berücksichtigen.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Einzelrisiken gebildet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert worden.

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

2. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Angaben zu den Verbindlichkeiten (285 Nr. 1a HGB)

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführerin (§§ 285 Nr.9c HGB , 42 Abs. 3 GmbHG)

Forderungen bestanden am 31.12.2011 gegenüber der Geschäftsführerin in Höhe von EUR 3.278,16 (Vorjahr 13.112,64).

Verbindlichkeiten bestanden keine (Vorjahr 15.347,40).

Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von€ 498.063,27 (Vorjahr € 488.297,32).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. d. § 251 HGB i. V. m. § 285 Nr. 3 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane ( 285 Nr. 10 HGB )

Außer der Geschäftsführerin waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von der alleinvertretungs-berechtigten Geschäftsführerin Frau Gerda Egger (Kauffrau), Scheffau 269, A-5440 Golling geführt.

II. Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses

(§§ 268 Abs. 1, 325 Abs. 1, 326 HGB)

Die Geschäftsführerin schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss von EUR 97.976,51 (VJ. EUR 96.934,65) auf neue Rechnung vorzutragen.

III. Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

IV. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit versichert.

 

Mondsee , den 31.12.2012

gez. Gerda Egger, Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2012 festgestellt.

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