Neckartal-lmmobilien GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jochen Volk seit 8.1.2025 | Prokura |
Lukas Raab seit 6.4.2022 | Prokura |
Jochen Schmitt seit 7.7.2021 | Prokura |
Daniel Mohr seit 9.4.2021 | Vorstandsmitglied |
Christian Menges seit 9.4.2021 | Vorstandsmitglied |
Oliver Becker seit 9.7.2019 | Prokura |
Achim Dr. Himmelmann seit 26.4.2018 | Vorstandsmitglied |
Christian Reichert seit 16.5.2017 | Prokura |
Frieder Reichert seit 29.8.2016 | Prokura |
Erik Hamann seit 29.8.2016 | Prokura |
Frank Schmid seit 29.8.2016 | Prokura |
Michael Knee seit 4.1.2016 | Prokura |
Klaus Stahl seit 4.1.2016 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volksbank Neckartal eGEberbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Gliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Die Bank hat als zentrale Geschäftsfelder das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft das Eigengeschäft zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung definiert. Das Institut nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank der BVR Institutssicherung (BVR-ISG-Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG-Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG Sicherungssystem tätig. Die Bank unterhält zum Stichtag 28 Geschäftsstellen und einen Selbstbedienungsstandort. Neben der jederzeitigen digitalen Erreichbarkeit sind wir mit diesem dichten Filial- und Automatennetz weiterhin in der gesamten Fläche des Geschäftsgebietes für unsere Kundinnen und Kunden präsent. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit unterhalten wir keine Zweigniederlassungen. Die Volksbank Neckartal eG deckt mit ihren Geschäftsstellen den Neckarraum Neckargerach bis Neckargemünd ab, dazu den Hohen und Kleinen Odenwald sowie zahlreiche Orte südlich der Neckarlinie Eberbach-Neckargemünd. Darüber hinaus ist die Metropolregion Rhein-Neckar als Geschäftsgebiet definiert. Außerhalb der Region ist die Bank sowohl im Vermittlergeschäft mit ausgewählten Kooperationspartnern bzw. Internet-Plattformen (vorwiegend private Baufinanzierungen) als auch im Konsortialkreditgeschäft (vorwiegend größere Immobilienfinanzierungen) tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Wirtschaftliche Entwicklung Die Informationen stammen aus dem BVR-Hintergrundmaterial zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 24.01.2024 und aus den Research-Publikationen der DZ BANK. Aufgrund der Spätfolgen des russischen Angriffkriegs in der Ukraine und der Spätfolgen der Coronapandemie sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,3 % im Jahr 2023. Die Inflationsrate reduzierte sich von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % im Jahr 2023. Der Preisauftrieb blieb damit weiterhin hoch. Die im Jahr 2022 beginnende wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dämpfende Einflüsse überlagerten sich und die Hoffnung auf eine konjunkturelle Erholung erfüllte sich nicht. Anfang des Jahres 2023 belasteten die Konjunktur vor allem die hohe Inflation, Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Zusätzlich kamen hierzulande der Arbeits- und Fachkräftemangel, die hohen Unsicherheiten (z.B. Nahostkonflikt) und der wirtschaftspolitische Kurs nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November als weitere Herausforderungen hinzu. Nach einem starken Zuwachs im Jahr 2022 um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % zurück. Als Hauptgrund kann hier der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise genannt werden. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände (-6,2 %) und Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5 %) deutlich weniger aus. Durch den Wegfall der pandemiebedingten Sonderausgaben verminderten sich die staatlichen Konsumausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum sank um deutliche 1,7 %. Damit trugen die staatlichen Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,7 Prozentpunkten zum Rückgang des preisbereinigten BIPs bei. Wie im Vorjahr war die Investitionskonjunktur gespalten. Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen stiegen erneut (+3,0 %), jedoch gaben die Bauinvestitionen abermals nach (-2,1 %). Als Gründe können hier der zinsbedingte Nachfragerückgang und die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik genannt werden. Damit gab es von den Bruttoanlageinvestitionen kaum Impulse für das Wirtschaftswachstum. Der Außenhandel konnte im Jahr 2023 nicht an das gute Vorjahr anknüpfen. Sowohl die Exporte (-1,8 %) als auch die Importe (-3,0 %) sanken. Die Exporte wurden von der schwächeren Weltwirtschaft belastet, bei den Importen dämpfte die inländische Produktions- und Konsumentwicklung. Damit wirkte der Außenhandel rechnerisch mit einem Beitrag von +0,6 Prozentpunkten dem BIP-Rückgang entgegen. Die staatlichen Einnahmen stiegen im Jahr 2023 mehr als die Ausgaben. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit sank in Relation zum Bruttoinlandsprodukt leicht auf 2,0 % (Vorjahr 2,5 %), damit dürfte die staatliche Schuldenquote auf rund 65 % gesunken sein. Trotz der Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Verfassung. Die Zahl der Arbeitslosen stieg, auch wegen der Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Mio. auf 2,6 Mio. Menschen. Die Arbeitslosenquote lag mit 5,7 % knapp über dem Stand von 2022 (5,3 %). Im Vorjahr lag die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex mit 6,9 % auf dem höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Im Jahr 2023 lag der Jahresdurchschnitt bei 5,9 %, wobei die Monatswerte eine rückläufige Tendenz zeigten. Die Triebkräfte der Inflation haben sich von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung verschoben. Der nachlassende Preisanstieg bei Energie war in erster Linie verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen fort und erhöhten ihre Leitzinsen. Die US-Notenbank Fed und die Europäische Zentralbank EZB erreichten damit im Jahr 2023 die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise vom Jahr 2008. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz diverser Belastungen jedoch eher positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten als Zeichen für schnellere Zinssenkungen in 2024. Die Aktien- und Anleihekurse legten vor allem in der Jahresendrallye deutlich zu. Die US-Notenbank Fed beendete am 27. Juli 2023 ihren geldpolitischen Straffungskurs bei einem Leitzinskorridor von 5,25 bis 5,5 %. Den Abbau ihrer Bestände setzte die Fed in dem von ihr im Jahr 2022 festgelegten Tempo fort. Nachdem die EZB im Jahr 2022 die Leitzinsen um 250 Basispunkte erhöht hatte, folgten im Jahr 2023 noch sechs Zinserhöhungen mit insgesamt 200 Basispunkten. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren Höhepunkt mit 4,0 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Neben den Leitzinserhöhungen wurden zur Stärkung der restriktiven Geldpolitik auch die Anleiheankaufprogramme der EZB zurückgefahren. Das Jahr 2023 war von starker Volatilität an den Anleihenmärkten geprägt. Im letzten Quartal und insbesondere zum Jahresende erholten sich die Anleihekurse wieder deutlich und die Renditen sanken. Die zehnjährige Bundesanleihe verzeichnete zum Jahresende eine Rendite von 2,03 %, was ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang bedeutete. Der Euro wertete im Verlauf des Jahres 2023 leicht von 1,07 % US-Dollar auf 1,10 US-Dollar auf. Er profitierte dabei von der Geldpolitik der EZB. Der Euro blieb über das Jahr sehr anfällig zum Dollar und reagierte vor allem auf Veränderungen der geopolitischen Lage und der Zinspolitik der EZB. Die Aktienmärkte setzten ihre Erholung vom Jahr 2022 fort. Der DAX stieg bis zum 09. März 2023 um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Im Zuge der Krise der US-Regionalbanken verlor der DAX bis zum 17. März 5,5 % seines Kurswertes. Die Krise kulminierte mit der Fusion der Schweizer Großbanken Credit Suisse und UBS am 19. März. Dieser Akt konnte die Märkte wieder beruhigen. Die Erholung flachte Richtung Sommer ab, Ende Juli notierte der DAX bei 16.446,83 Punkten. Im Zuge des Terrorangriffs der Hamas auf Israel fiel der DAX im Oktober auf 14.716,54 Punkte. Zum Jahresende verstärkte sich die Erholung aufgrund sinkender Inflationszahlen und den damit verbundenen Zinssenkungshoffnungen. Der DAX schloss das Jahr mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von 20,3 %. Der Euro Stoxx 50 performte mit 19,2 % ähnlich. Die US-Indizes S&P 500 und Nasdaq Composite legten mit 24,2 % und 43,4 % sogar noch deutlicher zu. Entwicklung der baden-württembergischen Genossenschaftsbanken Die 129 baden-württembergischen Volksbanken und Raiffeisenbanken haben sich im Jahr 2023 erneut am Markt behauptet. Die zusammengefasste Bilanzsumme beträgt nahezu unverändert zum Vorjahr rund 208,8 Milliarden EUR. Die baden-württembergischen Volksbanken und Raiffeisenbanken waren in einem Jahr weiter bestehender und neuer Krisen erneut wichtiger Vertrauensanker für ihre Mitglieder und Kunden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der sehr verhaltene Wohnungsneubau im Jahr 2023 spiegeln sich in einer gegenüber den vergangenen Jahren deutlich reduzierten Kreditnachfrage wider. So stiegen die Kundenforderungen insgesamt um 2,7 %; die Zuwächse wurden mit 2,6 % im Privatkundensegment und mit 2,9 % im mittelständischen Firmenkreditgeschäft erzielt. Auf der Einlagenseite verbuchen die genossenschaftlichen Institute ein Plus von 1,2 % auf rund 157 Milliarden EUR. Die durchschnittliche Kernkapitalquote (gemäß CRR) im Verbandsgebiet beträgt 17,0 % und liegt damit deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsatz. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich der Zinsüberschuss deutlich um 11,1 %, der Provisionsüberschuss leicht um 1,6 %. Der Jahresüberschuss liegt deutlich über dem Vorjahresniveau, das Verhältnis von Aufwand und Ertrag, die sogenannte Cost-Income-Ratio (CIR) liegt bei 65,0 %. Das operative Betriebsergebnis stieg gegenüber dem Vorjahr um 17,1 %. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank ist die Relation des "Operativen Ergebnisses zur durchschnittlichen Bilanzsumme" (dBS) festgelegt. Das operative Ergebnis (vgl. Abschnitt B.4.a Ertragslage) stellt die Summe von GuV 1-11 ohne die sonstigen betrieblichen Erträge (GuV 8) dar und entspricht somit einem bereinigten Betriebsergebnis vor Bewertung. Das Wachstum des Kundenanlagenvolumens sowie der bilanziellen Kundenkredite definieren wir als Indikator für die Generierung von Erträgen, die Zukunftsfähigkeit unseres Instituts, die zukünftige Ertragskraft und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im aktuellen Marktumfeld. Dabei ist das Kundenanlagenvolumen als Summe der bilanziellen Kundeneinlagen (Passivposten 2) sowie der außerbilanziellen Kundengelder bei Verbundpartnern definiert. Die Steuerungsgröße "Wachstum bilanzielle Kundenkredite" ist als (Brutto-) Kundenkreditvolumen vor Wertberichtigungen ohne offene Kreditzusagen und ohne Eventualverbindlichkeiten definiert. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote im Sinne von Art. 92 Abs. 2c) CRR. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgen in den nächsten Abschnitten. Daneben haben wir bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Personal- und Sozialbereich definiert, die die Entwicklung unserer Bank maßgeblich beeinflussen. Insbesondere qualifizierte Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für ein Dienstleistungsunternehmen. Diese Leistungsindikatoren stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der vorgenannten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser operatives Ergebnis erhöhte sich von 19,9 Mio. EUR auf 22,2 Mio. EUR. Die Rentabilitätskennzahl bezogen auf die dBS liegt mit 0,80 % geringfügig über dem Vorjahresniveau von 0,76 % und damit im Rahmen der geplanten Werte. Das Kundenanlagenvolumen ist um 4,2 %, die bilanziellen Kundenkredite sind um 4,1 % angestiegen. Für das Jahr 2023 hatten wir Planwerte von 3,0 % beim Kundenanlagenvolumen sowie 7,0 % beim bilanziellen Kundenkreditvolumen zu Grunde gelegt. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 15,7 %. Es war eine Erhöhung von 0,3 %-Punkten, insbesondere auf Grund der Steigerung des Kernkapitals bei nahezu unveränderten Risikopositionswerten, gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Geplant hatten wir eine geringfügige Reduzierung.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten) und 2 (Andere Verpflichtungen). Die Bilanzsumme hat sich, insbesondere bedingt durch die gestiegenen Kundeneinlagen und die höheren Kundenforderungen, leicht um 0,3 % erhöht. Die außerbilanziellen Geschäfte haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert. Diese Entwicklung ist insbesondere durch stark rückläufige unwiderrufliche Kreditzusagen und moderat gestiegene Eventualverbindlichkeiten verursacht. Zum 31. Dezember 2023 bestehen nur noch Credit Linked Notes mit einheitlicher Bilanzierung ohne den notwendigen Ausweis von Eventualverbindlichkeiten. Bei den unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich insbesondere um noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen bei Darlehen.
Die Nachfrage nach gewerblichen Krediten und nach Wohnbaufinanzierungen war hoch. Die im Berichtsjahr erfolgten Tilgungen konnten durch Neugeschäftsabschlüsse mehr als ausgeglichen werden. Neben den Kreditvergaben im Geschäftsgebiet haben auch Zuwächse bei vermittelten Darlehen sowie Konsortialfinanzierungen zum Wachstum beigetragen. In der Bankbilanz nicht enthalten sind zum Stichtag Darlehen unserer Kunden in Höhe von 105,5 Mio. EUR, die an unsere Verbundpartner vermittelt wurden (Vorjahr 106,1 Mio. EUR). Die Wertpapieranlagen machen 16,7 % (Vorjahr 18,9 %) der Bilanzsumme aus und haben sich insgesamt verringert. Im Berichtsjahr wurden Wertpapiere in Höhe von 29,6 Mio. EUR fällig. Es erfolgten sehr geringe Neuanlagen in festverzinsliche Wertpapiere guter Bonität. Daneben erfolgten Verkäufe in Höhe von 37,1 Mio. EUR aus dem Umlaufvermögen. Die Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3) haben sich leicht erhöht. Im Geschäftsjahr war im Vergleich zum Vorjahr ein höherer Bestand in Tagesgeldern angelegt. Der Bestand an Termingeldern ist zum Vorjahr leicht gesunken. 61,5 % der Gelder (Vorjahr 60,9 %) hatten eine tägliche Fälligkeit oder eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. 169,0 Mio. EUR waren bei der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank angelegt. Daneben haben wir, auch zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften, überschüssige Liquidität in Höhe von 85,3 Mio. EUR bei der Zentralnotenbank (Aktivposten 1 und 3) angelegt.
Die Bankrefinanzierungen haben sich aufgrund von hohen Fälligkeiten bei der genossenschaftlichen Zentralbank in Form von kurzfristigen Termingeldern und hohen Mittelaufnahmen langfristiger Globaldarlehen bei der genossenschaftlichen Zentralbank und sonstigen inländischen Kreditinstituten insgesamt moderat verringert. Aufgrund ihrer Fälligkeit gab es zum Bilanzstichtag keine gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG) mehr (Vorjahr 29,4 Mio. EUR). Insgesamt sind die bilanziellen Kundeneinlagen um 1,0 % auf 2.101,2 Mio. EUR angestiegen. Der Anteil der Kundeneinlagen an der Bilanzsumme beträgt 77,4 % (Vorjahr 76,8 %). Innerhalb der Kundeneinlagen sind die täglich fälligen Verbindlichkeiten deutlich rückläufig. Bei den Spareinlagen sind insgesamt deutliche Rückgänge zu verzeichnen, die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Die nicht in der Bilanz enthaltenen Kundeneinlagen bei Verbundpartnern (inkl. Wertpapiere in Kundendepots) belaufen sich auf 1.079,7 Mio. EUR und sind damit zum Vorjahr deutlich gestiegen (Vorjahr 971,2 Mio. EUR).
Die dargestellten Erträge aus dem Dienstleistungsgeschäft in Höhe von 14,7 Mio. EUR liegen über dem Vorjahresniveau und konnten die Planungen übertreffen. Die Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft stiegen erneut. Sowohl der Versicherungsbereich als auch der Bausparbereich erfüllte die Erwartungen. Die Steigerung im Zahlungsverkehr resultiert überwiegend aus höheren Erträgen aus der Kontoführung und dem Kartengeschäft. Personal- und Sozialbereich Motivierte, leistungsfähige und qualifizierte Mitarbeitende sind die Voraussetzung für eine stets hohe Arbeitsqualität. Dies jederzeit zu gewährleisten ist das erklärte Ziel unserer Personalentwicklung. Zur Motivation unserer Mitarbeitenden stehen diesen eine ganze Fülle an Leistungen und Angeboten im Rahmen unseres Sozialkatalogs zur Verfügung. Neben einer betrieblichen Altersversorgung und finanzieller Unterstützung bei berufsbegleitenden Weiterbildungen profitieren die Mitarbeitenden von umfangreichen Angeboten im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mit Schulungen, Seminaren und Traineeprogrammen stellen wir das Qualifikationsniveau unserer Beschäftigten sicher. Für die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden haben wir im Geschäftsjahr für 900 interne und externe Seminartage 412 TEUR aufgewendet. Durch die zunehmende Digitalisierung finden immer mehr Schulungen in digitaler Form statt. Trotz der Größe unseres Unternehmens haben wir eine geringe Fluktuationsrate. Die erneute Auszeichnung als Top-Arbeitgeber 2023 im Rahmen des Wettbewerbs Top Job, der Titel "Kununu TopCompany 2023" sowie unsere Gütesiegel "Best Place to Learn" und "Audit beruf und familie" stärken unsere Arbeitgeberattraktivität und die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen. Auch übernehmen unsere Mitarbeitenden soziale Verantwortung. So spenden nahezu alle Beschäftigten einen Teil ihres monatlichen Nettogehalts und stellen diesen für soziale Projekte im Geschäftsgebiet der Bank zur Verfügung. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Volksbank Neckartal eG haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) GuV-Posten 1 bis 11 abzüglich GuV-Posten 8 4) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 5) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Im aktuellen Zinsumfeld erhöhten sich im Berichtsjahr die Zinserträge deutlich bei ebenfalls sehr deutlich gestiegenen Zinsaufwendungen. Sowohl der Zuwachs beim Kreditvolumen als auch insbesondere der Anstieg des Zinsniveaus führten insgesamt zu einer deutlichen Erhöhung des Zinsüberschusses von 3,3 Mio. EUR bzw. 7,9 %. Die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind zum Vorjahr nahezu unverändert und sind durch die leicht erhöhte Ausschüttung aus unserem bankeigenen Spezialfonds beeinflusst. Die Erträge aus Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sind zum Vorjahr ebenfalls nahezu unverändert. Die deutlich höheren Zinsaufwendungen aus dem Kundengeschäft betreffen im wesentlichen Tagesgelder, Kündigungsgelder, Termineinlagen und Spareinlagen und stehen u. a. im Zusammenhang mit gestiegenen Refinanzierungskosten bei Kreditinstituten aus Globaldarlehen und Termingeldern. Das gestiegene Provisionsergebnis resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Erträgen im Zahlungsverkehr und der Kontoführung. Der Zinsüberschuss ist 1,1 Mio. EUR höher und der Provisionsüberschuss 1,1 Mio. EUR höher als ursprünglich geplant. Die Personalaufwendungen liegen aufgrund tariflicher Gehaltssteigerungen und der einmaligen Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie über dem Vorjahresniveau. Die anderen Verwaltungsaufwendungen liegen im Wesentlichen aufgrund höherer Aufwendungen für Instandhaltung, Datenverarbeitung und Beiträge über dem Vorjahr. Die Verwaltungsaufwendungen insgesamt liegen damit 1,5 Mio. EUR über dem Planwert. Die Aufwands-Ertrags-Relation für das Jahr 2023 (Cost-Income-Ratio) beträgt 63,4 %. Die Bank liegt damit unverändert besser als der Durchschnitt der baden-württembergischen Genossenschaftsbanken in Höhe von 65,0 % (vorläufige Ermittlung für 2023). Das Betriebsergebnis vor Bewertung erhöhte sich auf 25,5 Mio. EUR (= 0,93 % der dBS; Vorjahr 0,84 %) und liegt damit über den geplanten Werten. Die Aufwendungen aus der Bewertung haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Bei der Bewertung des Kundenkreditgeschäfts haben wir einer gestiegenen Risikovorsorge Rechnung getragen. Es sind eine deutliche Erhöhung der Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen und verringerte Auflösungen von Einzelwertberichtigungen zu verzeichnen. Bei der Bewertung der Eigenanlagen ergab sich im Gegensatz zum Vorjahr ein positives Ergebnis durch deutlich höhere Zuschreibungen und realisierte Kursgewinne. Zusammenfassend hat sich das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit insoweit auf 13,9 Mio. EUR leicht erhöht (Vorjahr 13,2 Mio. EUR). Der Steueraufwand hat sich aufgrund von gesunkenen Abweichungen des steuerlichen vom handelsrechtlichen Ergebnis gegenüber dem Vorjahr moderat verringert. Der Jahresüberschuss ermöglicht uns die satzungsgemäße Dotierung der Rücklagen. b) Finanzlage Kapitalstruktur Neben der Refinanzierung bei Kreditinstituten mit einem Anteil von 11,9 % an der Bilanzsumme stellen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit einem Anteil von 77,4 % an der Bilanzsumme die bankspezifisch wesentliche Mittelherkunft dar. Dabei beträgt der Anteil der täglich fälligen Einlagen an diesen bilanzwirksamen Kundengeldern 47,3 %. Investitionen Die Bank hat im Berichtsjahr Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 0,9 Mio. EUR getätigt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in die technische Ausstattung der Bankarbeitsplätze und Bankgebäude. Instandhaltungsaufwendungen sind in Höhe von 1,8 Mio. EUR (Vorjahr 1,2 Mio. EUR) angefallen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 1,9 Mio. EUR. Liquidität Die Zahlungsfähigkeit unserer Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit jederzeit gegeben. Von den von der Europäischen Zentralbank angebotenen Refinanzierungsmöglichkeiten bzw. Tagesgeldaufnahmen bei der DZ BANK haben wir in unterschiedlicher Höhe Gebrauch gemacht. Den Mindestreserveverpflichtungen sind wir stets nachgekommen. Es erfolgt eine tägliche Disposition und Steuerung unserer liquiden Mittel. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) beträgt zum Jahresultimo 163,4 % (Vorjahr 147,1 %) und liegt deutlich über den aufsichtsrechtlichen als auch intern festgelegten Mindestwerten. Aufgrund der Mittelzuflüsse bei den Kundeneinlagen ist eine hohe Liquidität gegeben. Von den Einflüssen der Interbank- und Kapitalmärkte ist unsere Bank in ihrer Finanz- und Liquiditätslage aus den beschriebenen Gründen nicht wesentlich betroffen. Unsere Bank profitiert unverändert von der vom Interbankengeschäft weitgehend unabhängigen Refinanzierungsstruktur der Geschäftsbeziehungen mit den Privat- und Firmenkunden. Durch die Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. Beeinträchtigungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Kapital bestehen nicht. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt vom Fonds für allgemeine Bankrisiken und von erwirtschafteten Rücklagen. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,11 % (Vorjahr 0,11 %). Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital u.a. durch Zuführung zu den Rücklagen und Dotierungen in den Fonds für allgemeine Bankrisiken weiter gestärkt. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der gestiegenen Bilanzsumme beträgt 9,4 %. Aufgrund des starken Marktzinsanstiegs bestehen zinsinduzierte stille Lasten in den Eigenanlagen. Die nach den Bestimmungen der CRR und des KWG aufgestellten Anforderungen an die Eigenmittelausstattung wurden von uns im Geschäftsjahr 2023 stets eingehalten. Zum Jahresende 2023 beträgt die Kernkapitalquote (gemäß CRR) 14,3 % (Vorjahr: 14,0 %). Unter Berücksichtigung einer Vorwegzuweisung von 1,1 Mio. EUR zu den Rücklagen sowie der weiteren Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 6,0 Mio. EUR beträgt unser Kernkapital 249,7 Mio. EUR. Die Vermögenslage der Bank ist geordnet. Nach unserer Unternehmensplanung ist von einer Einhaltung der Kapitalquoten bei dem erwarteten Geschäftsvolumenzuwachs durch die geplanten Rücklagenzuführungen auch zukünftig auszugehen. Kundenforderungen Unsere Ausleihungen an Kunden (Aktivposten 4) verteilen sich zu 48 % an private und zu 52 % an gewerbliche Kunden. Innerhalb der gewerblichen Kunden liegen die Schwerpunkte bei den Branchen Gründstücks-/Wohnungswesen, Kreditinstitute/Finanzdienstleistungen und Baugewerbe. Struktur und räumlicher Umfang unseres Geschäftsgebietes ermöglichen grundsätzlich eine ausgewogene branchen- und größenmäßige Streuung unserer Ausleihungen. Rund 29 % unseres Kreditportfolios (Risikovolumen) wurden blanko gewährt, davon der weit überwiegende Anteil in Bonitäten ohne erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeiten. Darüber hinaus sind in den Kundenforderungen Schuldscheindarlehen mittelständischer Unternehmen in Höhe von nominal 86,0 Mio. EUR (Vorjahr 95,0 Mio. EUR) enthalten, wobei sich wenige dieser Schuldner auf Grund von Ratingveränderungen im Non-Investment-Bereich befinden. Es erfolgt eine enge Überwachung dieser Emittenten. Die durch die Vertreterversammlung festgesetzte Kredithöchstgrenze für die einzelnen Kreditnehmer wurde während des gesamten Berichtszeitraumes eingehalten. Die Forderungen an unsere Kunden haben wir im Geschäftsjahr 2023 nach handelsrechtlichen Vorgaben bewertet. Alle erkennbaren Risiken wurden im Jahresabschluss abgeschirmt. Die für erkennbare und latente Risiken gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB wurden von den entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Wertpapieranlagen Die Wertpapieranlagen (Aktivposten 5 und 6) setzen sich wie folgt zusammen:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 50,9 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 49,1 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Zinsinduzierte stille Lasten bestehen in nennenswertem Umfang bei Schuldverschreibungen und festverzinslichen Wertpapieren. Umwidmungen in das Anlagevermögen wurden im Berichtszeitraum weder im Aktivposten 5 noch im Aktivposten 6 vorgenommen. Es erfolgten ausschließlich Zukäufe in das Anlagevermögen zum Zwecke der Wiederanlage von fälligen Wertpapieren bzw. Neuanlagen. Insbesondere Wertpapiere mit einer Restlaufzeit größer vier Jahre oder mit Nachrangklausel sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Verkäufe erfolgten im Berichtsjahr ausschließlich aus dem Umlaufvermögen. Der Aktivposten 6 beinhaltet ausschließlich unseren bankeigenen Spezialfonds, welcher dem Anlagevermögen zugeordnet ist. Innerhalb des Spezialfonds halten wir auch Aktien- und Immobilieninvestments über weitere Fondsanlagen. Im Direktbestand halten wir überwiegend Emissionen von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie Unternehmen. Direktanlagen in Aktien bzw. Fremdwährungen sind nicht im Bestand. Adressenrisiken in unseren Wertpapieren begegnen wir durch die breite Streuung der Anlagen sowie durch ein Limitsystem. In den Wertpapieranlagen sind Schuldverschreibungen, deren Tilgung zum Nennwert vom Nichteintritt eines Kreditereignisses bei einem Referenzaktivum abhängt, in Höhe von nom. 47,0 Mio. EUR enthalten. Neben verschiedenen Unternehmen sind Versicherungen als Referenzaktivum vorhanden. Derivatgeschäfte Zum Bilanzstichtag bestehen keine Derivatgeschäfte. Zur Ertragsverbesserung haben wir Gelder in strukturierten Produkten angelegt. Diesbezüglich verweisen wir auf die Angaben im Anhang. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Das Wachstum in den für die Bank wichtigen Geschäftsbereichen setzte sich fort. Beim Einlagengeschäft wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung übererfüllt. Das Wachstum im Kreditgeschäft liegt unter den Planwerten. Das operative Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Das gegenüber dem Vorjahr stark verbesserte Bewertungsergebnis aus den Eigenanlagen hat bei gleichzeitig deutlich erhöhten Bewertungsaufwendungen im Kreditgeschäft zu einem leicht erhöhten Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit geführt. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Für erkennbare Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen in ausreichender Höhe gebildet. Dem allgemeinen sowie latenten Kreditrisiko ist u. a. durch Abzug von Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB Rechnung getragen worden. Die Vermögens- und Finanzlage der Volksbank Neckartal eG ist geordnet. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Ziele des Risikomanagementprozess Die Ausgestaltung des Risikomanagements ist bestimmt durch unsere Geschäfts- und Risikostrategie. Hierin sind die strategischen Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgs beschrieben sowie das Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Die Unternehmensleitung trägt für das Risikomanagement die Gesamtverantwortung. Dabei wird sie durch den Bereich Gesamtbanksteuerung bei risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zum Controlling und Management von Risiken, unterstützt. Der Bereich Gesamtbanksteuerung ist zuständig für die Entwicklung von Grundsätzen, Methoden und Standards des Risikocontrollings, das sich auf die Verfahrensentwicklung in der genossenschaftlichen Finanzgruppe (gFG) stützt. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion im Sinne der MaRisk wurde dem Leiter Gesamtbanksteuerung übertragen. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die vollständige Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken unter der Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils unserer Risikopräferenz entsprechend. Dabei beachten wir die folgenden Grundsätze: - Risiken müssen einen angemessenen Ergebnisbeitrag bringen, - Risiken werden nur im Rahmen definierter Risikolimite eingegangen, die aus der Risikoneigung des Vorstandes abgeleitet wurden, - Verwendung rechtlich geprüfter Verträge, - Geschäfte werden nur abgeschlossen, wenn wir deren Risiken verstehen, einschätzen und steuern können. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Die Kontrolle und das Management der Risiken sind für uns zentrale Aufgaben und an dem Grundsatz ausgerichtet, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu steuern und zu überwachen sowie negative Abweichungen von der Erfolgs-, Kapital- und Liquiditätsplanung zu vermeiden. Risikoidentifizierung Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschaffen wir uns einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen einen Überblick über die Risiken unserer Bank. Als wesentliche Risiken werden diejenigen Risiken eingestuft, die aufgrund von Art und Umfang, eventuell auch durch deren Zusammenwirken, die Ertrags-, Liquiditäts- und Vermögenslage sowie die Kapitalausstattung wesentlich beeinträchtigen können. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Bei der Volksbank Neckartal eG werden aktuell das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko in Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos als wesentliche Risiken bewertet. Risikobeurteilung Alle in der Risikoinventur als wesentlich bewertete Risiken werden anhand von Risikomessverfahren quantifiziert. Dabei verwendet die Bank vor allem Value-at-Risk-basierte Verfahren. Die laufende Quantifizierung potenzieller Verluste unter normalen Marktbedingungen wird zusätzlich um Szenarien für außergewöhnliche Ereignisse ergänzt (Stresstests). Dabei werden die aktuelle Portfoliosituation sowie unsere Geschäfts- und Risikostrategie berücksichtigt. Für die einzelnen Risikoarten findet in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der eingesetzten Methoden in Form von Validierungen, Angemessenheitsprüfungen und Backtestings statt. In diesem Kontext befassen wir uns auch mit den Annahmen und Grenzen der verwendeten Modelle. Risikoberichterstattung Für die Risikoberichterstattung bestehen feste Kommunikationswege und ein festgelegter Empfängerkreis. Das regelmäßige Berichtswesen umfasst unter anderem die Risiko- und Liquiditätstragfähigkeitsberechnung, Informationen zur Limitauslastung sowie Detailansichten zu den wesentlichen Risiken und bildet die Basis für Abweichungsanalysen (Soll-Ist-Vergleiche). Es dient als Grundlage für die Ableitung und Bewertung von Handlungsalternativen sowie für die Entscheidung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikosteuerung. Anlassbezogen werden, bei sich abzeichnenden oder eintretenden starken Veränderungen, umgehend Analysen über die Auswirkungen auf die Risiko- und Ertragslage der Bank durchgeführt und es wird darüber berichtet. Risikotragfähigkeit und Liquiditätstragfähigkeit Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Es wird dabei unterschieden, ob die Risiken adäquat durch Kapital im Sinne des Risikodeckungspotenzials (Risikotragfähigkeit) bzw. durch hochliquide Aktiva als Liquiditätsdeckungspotenzial (Liquiditätstragfähigkeit) gedeckt werden können. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive gemäß dem Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank vom 24. Mai 2018 umgestellt. Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive werden die Eigenmittelanforderungen (Kapitalbedarf) den regulatorischen Eigenmitteln gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von drei Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Darüber hinaus werden in der normativen Perspektive auch Stressbetrachtungen vorgenommen. Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive war auf Grundlage der verwendeten Verfahren gegeben. Die Mindestanforderungen an das Kapital waren auch unter Berücksichtigung des adversen Szenarios eingehalten. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Darüber hinaus besteht unser Anspruch darin, das aus den geschäftspolitischen Zielen abgeleitete ökonomische Gesamtrisikolimit, welches unserer Risikoneigung entspricht, ebenfalls zu decken. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials erfolgt losgelöst von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive war auf der Grundlage der verwendeten Verfahren und des vorhandenen Risikodeckungspotenzials im abgelaufenen Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwendet die Bank die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl LCR. Das bankintern festgelegte Mindestniveau der LCR beträgt 125,0 %. Die LCR betrug zum Berichtsstichtag 163,4 %. Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. Die NSFR betrug zum Berichtsstichtag 121,7 %. Die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Mindestgrößen wurden für beide Kennzahlen auf Grundlage der verwendeten Verfahren im gesamten Berichtsjahr eingehalten. Entsprechend unserer Gesamtbankplanung halten wir diese beiden Kennzahlen auch in unserem Planungszeitraum über drei Jahre ein. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von 6 Monaten für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert; dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Risikoarten und Risikomessung Wir unterscheiden in der ökonomischen Risikotragfähigkeitsermittlung Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken. Hierfür haben wir Risikolimite definiert, deren Auslastung wir regelmäßig analysieren und berichten. Im Hinblick auf die Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzeption zum 1. Januar 2023 sind die dargestellten Risikomessungen zum 31. Dezember 2023 nicht mit denen des Vorjahrs vergleichbar. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zugrunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Die Risikoartenlimite wurden auf Grundlage der verwendeten Verfahren eingehalten. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration und / oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft sowie weitere Kreditrisiken, wie beispielsweise das Ländertransferrisiko. Das Kreditrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit einer geringen Wahrscheinlichkeit eintreten und hat aber ein hohes Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein. Dabei verwenden wir vorrangig die Verfahren der gFG. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Zum Bilanzstichtag sind hierbei 99,8 % des ratingrelevanten Bestandes geratet. Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR-Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitig Maßnahmen einleiten. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Das Kundenkreditvolumen war zu 71 % mit werthaltigen Sicherheiten unterlegt. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolioebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem bezogen auf die Risikokonzentration im Bereich der Branchen, implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Wir ermitteln vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk für 12 Monate) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Kreditrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die nur das Adressenausfallrisiko abbildet. Das Marktrisiko des Fonds berücksichtigen wir mittels einer separaten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktpreisrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Das Marktpreisrisiko stufen wir auf Basis der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir die historische Simulation. Liquiditätsrisiko Unter dem Liquiditätsrisiko verstehen wir die Gefahr, den Zahlungsverpflichtungen nicht uneingeschränkt und fristgerecht nachzukommen bzw. Finanzmittel nur zu erhöhten Kosten beschaffen zu können. Risikotreiber sind insbesondere das Refinanzierungskosten- und Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich unwesentliches Risiko. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich geringer Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank wird maßgeblich durch das Kundengeschäft bestimmt. Sie stellt die Basis der Liquiditätsausstattung dar. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive erfolgt vierteljährlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads. Auf Basis unserer letzten Risikoinventur wird dieses Risiko als für die Bank unwesentliches Risiko identifiziert und wird somit auch nicht in der Risikotragfähigkeitskonzeption mit einem Risikolimit versehen. Operationelle Risiken Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Anhand der Risikoinventur stufen wir das operationelle Risiko als aufsichtsrechtlich wesentlich ein. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht bewerten wir das Risiko allerdings für die Bank als unwesentlich. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare und die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Für die Risikomessung operationeller Risiken verwenden wir eine von der gFG zur Verfügung gestellte Berechnungsmethodik, die in einem vereinfachten Verfahren gemäß MaRisk auf Basis historischer Poolwerte einen unerwarteten Verlust für die Volksbank Neckartal eG ermittelt. Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen Beteiligungsrisiken, dem Immobilienrisiko und dem Reputationsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Derzeit verzichten wir auf den Einsatz von Finanzinstrumenten zur Reduzierung der Zinsüberschussvariabilität bzw. des Zinsänderungsrisikos und Einhaltung aufsichtlicher Mindestvorgaben im Rahmen der Gesamtbanksteuerung. Das Risiko wird reduziert oder vermieden, indem wir Festzinsbindungsüberhänge, insbesondere in Laufzeiten von 10 Jahren und in Teilen auch länger, grundsätzlich mit fristenkongruenten Refinanzierungen absichern. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit der Bank zu 66,3 % ausgelastet, der Anteil des Gesamtrisikos am gesamten Risikodeckungspotential beträgt 40,0 %. Insgesamt hat sich die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr etwas reduziert. Die Risikolimitauslastung bewegte sich im Jahresverlauf zwischen einem Auslastungsgrad von 60,3 % - 84,7 %. Für das Jahr 2024 prognostizieren wir eine Erhöhung der bankspezifischen Risiken, die im Wesentlichen aus Adressrisiken und Marktpreisrisiken resultieren. Die bestehenden anhaltenden Unsicherheiten am Zins- und Kapitalmarkt sowie aus dem geopolitischen Umfeld und die hohe Inflation können sich auf die Risikolage der Bank auswirken. Kurzfristig gehen wir daher von einem zurückhaltenden Investitionsverhalten unserer Kunden und steigenden Ausfallwahrscheinlichkeiten im Kreditportfolio aus. Diese Auswirkungen sind in der Gesamtbankplanung durch ein höheres Kreditrisiko entsprechend berücksichtigt. Entsprechend planen wir, das Eigenkapital durch Thesaurierung aus dem laufenden Ergebnis weiter zu stärken. Unter den von uns getroffenen Planannahmen ist die Risikotragfähigkeit für 2024 gegeben. Für den wachsenden Liquiditätsbedarf stehen verschiedene strategische Refinanzierungsinstrumente zur Verfügung, so dass wir nach unserer Planung davon ausgehen, dass die Liquiditätstragfähigkeit auch für 2024 gegeben ist. Bei einer gegenüber dem Planszenario deutlich ungünstigeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die wir im risikoartenübergreifenden, adversen Szenario simulieren, ergeben sich deutlich höhere Bewertungsaufwendungen für das Kundenkreditgeschäft. Wir gehen in dem Szenario davon aus, dass Kunden vermehrt Schwierigkeiten bekommen, die höheren Zins- und Tilgungsraten vertragsgerecht zu erfüllen. Bei den Bewertungsaufwendungen für die Eigenanlagen sehen wir in den nächsten Jahren kaum negative Effekte. Das höchste Risiko für unseren bilanziellen Zinsüberschuss für das Jahr 2025 besteht bei stark steigenden Zinsen im Rahmen eines Stagflationsszenarios. In diesem Szenario liegt der Zinsüberschuss um 34 % unterhalb unseres Planwerts. In diesem Szenario ergibt sich auch ein schlechteres Bewertungsergebnis. Chancen für den bilanziellen Zinsüberschuss ergeben sich bei einem fallenden Zinsszenario. Beim Eintritt unseres Stressszenarios Stagflation würde sich die Gesamtkapitalquote leicht um 0,46%-Punkte im Vergleich zum Planwert verschlechtern. Die Intrarisikokonzentrationen im Kundenkreditgeschäft bzgl. Branchen, Engagements sowie der Bonitäten wurden im Bewertungsergebnis Kredit entsprechend berücksichtigt. Chancen für die geschäftliche Entwicklung und die Ertragslage bestehen bei einer gegenüber unseren Erwartungen günstigeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In diesem Umfeld könnten die in unserer Planung berücksichtigten Bewertungsaufwendungen für das Kundenkreditgeschäft nicht in der prognostizierten Höhe erforderlich werden. Zudem könnte ein Wirtschaftswachstum über den unserer Prognose zugrundeliegenden Annahmen zu einer höheren Kreditnachfrage und Wachstum im Kredit- und Dienstleistungsgeschäft mit positiven Auswirkungen auf den Zins- und Provisionsüberschuss führen. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. D. Prognosebericht Aufgrund des unsicheren Marktumfeldes sind Prognosen erschwert zu treffen. Hinsichtlich unserer Prognose teilen wir die Einschätzung von unserem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Für das Wirtschaftsjahr 2024 erwarten wir auf Basis der Prognose vom 12.12.2023 eine Stagnation des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Deutschland (+0 %). Im Hinblick auf die Inflation rechnen wir mit rückläufigen Inflationsraten, die sich jedoch mittelfristig noch oberhalb von 2 % bewegen werden. Für die Beschäftigungslage erwarten wir nur moderate Veränderungen. Unsere Zinsprognose geht von sinkenden Zinsen in Höhe von ca. -50 Basispunkten bis -37 Basispunkten bei Laufzeiten bis 1 Jahr aus, bei den längerfristigen Zinsen rechnen wir mit einer Seitwärtsbewegung, so dass sich die Inversität der Zinsstrukturkurve etwas verringern wird. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Mit Blick auf unseren Zinsüberschuss rechnen wir unter der Prämisse eines rückläufigen Zinsniveaus im kurzen Laufzeitband und eines um 3 % steigenden Geschäftsvolumens bei ansonsten unveränderter Geschäftsstruktur prozentual im Jahr 2024 mit einem leichten Rückgang von 1,7 %. In den Folgejahren gehen wir dann allerdings von einem Anstieg aus. Für das Jahr 2024 wird dabei ein prozentuales Wachstum von jeweils 3 % im Kundenkreditgeschäft und bei den Kundeneinlagen angenommen. Daneben sehen wir einen absolut leicht sinkenden Provisionsüberschuss von 0,4 Mio. EUR vor. Der in der Planung zugrunde gelegte Rückgang resultiert überwiegend aus sinkenden Kreditprovisionen und wieder etwas ansteigenden Provisionsaufwendungen im Vermittlungsgeschäft. Beim Personalaufwand haben wir eine reguläre tarifliche Steigerung der Gehälter um 5 % sowie eine unveränderte Mitarbeiterkapazität berücksichtigt. Wir gehen im Jahr 2024 von einem Anstieg der Sachaufwendungen um 1,7 % aus, insbesondere aufgrund höherer Aufwendungen für die IT-Infrastruktur der Bank. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2024 bis 2026 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der Einwerbung von Geschäftsguthaben derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch im Jahr 2024 und Folgeperioden gültig bleiben. Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklungen erwarten wir für 2024 gegenüber 2023 ein leicht rückläufiges Ergebnis. Für den Leistungsindikator "Operatives Ergebnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme" prognostizieren wir eine leicht sinkende Entwicklung auf 0,74 %. Aus unserer Eckwertplanung ergibt sich beim Bewertungsergebnis Kredit im Jahr 2024 eine Belastung in Höhe von 4,5 Mio. EUR aufgrund neu zu bildender Risikovorsorgeaufwendungen. Beim Bewertungsergebnis der Eigenanlagen erwarten wir ein ausgeglichenes Ergebnis. Daraus folgt ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 18,1 Mio. EUR (= 0,65 % der durchschnittlichen Bilanzsumme), das Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken und unseren Rücklagen ermöglicht. Sollten das Zinsniveau oder das Wachstum des Geschäftsvolumens ungünstig von unseren Erwartungen abweichen, würde sich unter Berücksichtigung der Ergebnisse unserer Stressszenarien das Operative Ergebnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme auf 0,45 % verringern. Die für 2024 geplante Gesamtkapitalquote soll mit 15,71 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 um 0,03 %-Punkte ansteigen. Beim Eintritt unserer Stressszenarien würde sich die Gesamtkapitalquote weniger stark im Vergleich zu den Planwerten verändern und nahezu auf dem Niveau vom 31. Dezember 2023 in den nächsten beiden Jahren verbleiben.
Eberbach, 15. April 2024 Volksbank Neckartal eG Der Vorstand Dr. Himmelmann Menges Mohr 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Volksbank Neckartal eG, EberbachGenossenschaftsregisternummer 330075 beim Amtsgericht MannheimAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die nachstehenden im Jahresabschluss 2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: - Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB. In der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Die Vermögensgegenstände der Barreserve (ausgenommen Sortenbestand), die Forderungen an Kreditinstitute sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. den Anschaffungskosten bewertet. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die Forderungen an Kunden sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unterschiedsbeträge zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag wurden in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst. Im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Die bei den Forderungen an Kunden sowie den Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen in ausreichendem Umfang abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über einen erwarteten Verlust in einem Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten, der ohne Anrechnung von Bonitätsprämien ermittelt wird. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall, der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt sowie der zu erwartenden zukünftigen Zahlungen für alle unter den Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäfte sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und andere Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen sowie weitere nicht beanspruchte Kreditzusagen). Bei Kunden in der Branche Bauträger erfolgten im letzten Quartal 2023 zur Berücksichtigung aktueller Erwartungen zur Risikosituation fallweise Anpassungen (Overrides) bei der Ratingeinstufung und damit eine Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit. Diese Anpassungen (Management Adjustments) erhöhen die modellhaft berechneten Pauschalwertberichtigungen in unwesentlicher Höhe. Im Hinblick auf widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, die bei der Ermittlung der Eigenmittel berücksichtigt sind. Wertpapiere Die Bank hält zum Bilanzstichtag Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve. Die Zuordnung der Wertpapiere zu der jeweiligen Gruppe ist durch entsprechende Beschlüsse der zuständigen Organe dokumentiert. Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgte nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Der Unterschiedsbetrag zum strengen Niederstwertprinzip beträgt TEUR 9.176. Bei diesen Wertpapieren bestehen zum 31.12.2023 ausschließlich marktbedingte Kursdifferenzen. Anzeichen dafür, dass die Rückzahlung dieser Wertpapiere nicht zu pari erfolgt, bestehen derzeit nicht, so dass eine dauernde Wertminderung nicht vorliegt. Da die Wertpapiere im Girosammeldepot verwahrt werden, werden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Bei Wertpapieren mit einem Volumen von TEUR 9.600 wurde der beizulegende Wert anhand eines den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechenden Bewertungsmodells ermittelt. Hierbei wurden die künftigen Zins- und Tilgungszahlungen prognostiziert und mit risiko- und laufzeitadäquaten Zinssätzen unter Berücksichtigung angemessener Liquiditätsaufschläge auf ihren heutigen Barwert abgezinst (Discounted Cashflow-Verfahren). Die als strukturierte Produkte bezeichneten Vermögensgegenstände werden, soweit sie lediglich ein Zinsänderungs- und Emittentenrisiko oder optionale Bestandteile mit Stillhalterpositionen enthalten, als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert und bewertet (nominal TEUR 82.600). Sie setzen sich aus Schuldverschreibungen, deren Tilgung zum Nennwert vom Nichteintritt eines Kreditereignisses bei einem Referenzaktivum abhängt -Credit Linked Notes- (nominal TEUR 47.000), Vermögensgegenständen mit Emittentenkündigungsrecht und/oder Zinsober- und Zinsuntergrenze und/oder Nachrangabrede in Form von Wertpapieren (nominal TEUR 26.600) sowie kündbaren Termingeldern (nominal TEUR 9.000) zusammen. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die grundsätzlich auch steuerlich geltend gemacht werden. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden auf zwei Grundstücke in Höhe von EUR 25.025 vorgenommen. Rettungserwerbe sind, soweit erforderlich, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten bei Gebäuden grundsätzlich linear über eine Nutzungsdauer von höchstens 50 Jahren. Soweit steuerlich anerkannt, wurden in Vorjahren höhere Abschreibungen in Staffelsätzen gemäß § 7 Abs. 5 EStG angewandt. Bei Mietereinbauten wurde als Nutzungsdauer die Vertragszeit angesetzt, soweit diese kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist. Die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen wurden linear abgeschrieben und -soweit steuerlich zulässig- in Vorjahren zum Teil degressiv abgeschrieben. Dabei wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode überzugehen, wenn diese zu höheren Abschreibungen führt. Sachanlagen wurden im Anschaffungsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 und bis zu EUR 800 wurden als Zugang erfasst und im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Unterschiedsbeträge zwischen dem Nennbetrag der Forderung und dem höheren Ausgabebetrag wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig auf die Laufzeit der Forderung aufgelöst. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Im Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" sind einfach strukturierte Refinanzierungsdarlehen mit einmaligem Kündigungsrecht der Gläubiger in Höhe von nominal TEUR 78.000 enthalten. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Passive latente Steuern Aussagen zu den aktiven und passiven Steuerlatenzen wurden zusammengefasst und bei den Erläuterungen zu Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden zu "Aktive latente Steuern" vorgenommen. Rückstellungen Den Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften und Altersteilzeitverträgen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,83 % bzw. der bei der Abzinsung der Rückstellungen für Altersteilzeit angewendete Zinssatz von 1,76 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 1,83 % abgezinst. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 204. Bei den Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für Altersteilzeit wurden jeweils erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,25 % (Vorjahr 2,00 %) und bei den Pensionsrückstellungen zusätzlich eine Rentendynamik in Höhe von 2,25 % (Vorjahr 2,00 %) zugrunde gelegt. Die anderen Rückstellungen sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die erstmalige Einbuchung der Rückstellung mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt, der Barwert der zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträge addiert und von diesem Überschuss die Risikoprämienbarwerte im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und der Verwaltungskostenbarwert abgezogen. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen wurden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren, Kartenentgelte sowie Postenentgelte (inkl. Bereitstellungsprovisionen und Kreditbearbeitungsgebühren) angesetzt, sofern die jeweilige Karte Bestandteil des Kontomodells ist. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wurde der Anteil der zinsbezogenen Verwaltungskosten für die Bestandspflege ermittelt. Bezogen auf die tatsächlichen Kosten für das Jahr 2023 ergibt sich eine Berücksichtigung von 22,0 % der gesamten Verwaltungsaufwendungen. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2023 war keine Rückstellung zu bilden. Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Eventualverbindlichkeiten, ausgenommen Avale in Fremdwährung, und andere Verpflichtungen wurden mit dem Nennbetrag abzüglich evtl. erforderlicher Risikovorsorge angesetzt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt werden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss ist unter Berücksichtigung von Vorwegzuweisungen zu den Ergebnisrücklagen aufgestellt. Dabei sind die nach der Satzung erforderlichen Mindestzuführungen erfüllt. Von der Möglichkeit der Verrechnung des Aufwandspostens 13 mit dem Ertragsposten 14 nach § 32 RechKredV sowie des Aufwandspostens 15 mit dem Ertragsposten 16 nach § 33 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. Abweichungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Von den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 168.980.256 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 29.695.700 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Als Sicherheit für Zentralbankkredite wurden Kreditforderungen (Schuldscheindarlehen) mit einem Gesamtbetrag von nominal EUR 66.000.000 an die Deutsche Bundesbank abgetreten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 25.364.592 fällig. Im Rahmen von echten Pensionsgeschäften wurden Wertpapiere mit einem Buchwert von EUR 3.026.210 übertragen. Der für die Übertragung erhaltene Betrag wurde passiviert und unter Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) in Höhe von nominal EUR 3.000.000 wurden der genossenschaftlichen Zentralbank als Sicherheit verpfändet. In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in dem Bilanzposten "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" (A 5) mit einem Buchwert in Höhe von EUR 140.971.354 bzw. mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 131.795.425 (§ 285 Nr. 18 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent aufgegliedert nach Anlagezielen Im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) sind folgende Anteile an Sondervermögen im Sinn des § 1 Abs. 10 KAGB mit Anteilsquoten von mehr als 10 % enthalten:
Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen nur für den Fall außergewöhnlicher Umstände, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Wir halten an folgenden Unternehmen Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, die nicht von untergeordneter Bedeutung gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB sind, und an verbundenen Unternehmen nach § 271 Abs. 2 HGB:
Mit dem unter Buchstabea genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 10.812.822 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 1.563.971 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Soweit bei Kreditgewährungen der Nennbetrag des gewährten Kredites unter dem Auszahlungsbetrag lag, wurde der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Der Unterschiedsbetrag belief sich am Bilanzstichtag auf EUR 32.298 (Vorjahr EUR 38.646). Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.563.227 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 290.852.673 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Die Treuhandverbindlichkeiten bestehen ausschließlich gegenüber Kreditinstituten. Sonstige Verbindlichkeiten Im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 643.750 (Vorjahr EUR 765.401) enthalten. Latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Den aktiven Steuerlatenzen aus den Positionen Forderungen an Kunden (insbesondere durch die gebildeten Vorsorgereserven), Rückstellungen und den eigenen Wertpapieren stehen passive Steuerlatenzen aus der Position Sachanlagen gegenüber. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 52.330 an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgen zu folgenden Bedingungen:
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen In Bezug auf die Gesamttätigkeit der Bank sind folgende Eventualverbindlichkeiten von wesentlicher Bedeutung:
Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt und vom jeweiligen Bilanzposten abgesetzt. Die Verpflichtungen wurden außerdem in die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen und -rückstellungen einbezogen. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die akuten Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Verbindlichkeiten einschließlich der Eventualverbindlichkeiten sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 2.677.833 enthalten. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag bestanden strukturierte Produkte, die aus Gründen der Wesentlichkeit einheitlich bilanziert wurden. Die strukturierten Produkte wurden zur Ertragsverbesserung erworben. Devisentermingeschäfte bestanden nicht. Die strukturierten Produkte setzen sich zusammen aus Schuldverschreibungen, deren Tilgung zum Nennwert vom Nichteintritt eines Kreditereignisses bei einem Referenzaktivum abhängt (Credit Linked Notes; nominal TEUR 47.000), kündbaren Termingeldern (Nominalbetrag TEUR 9.000) sowie Vermögensgegenständen mit Emittentenkündigungsrechten und/oder Zinsober- und Zinsuntergrenze und/oder Nachrangabrede in Form von Wertpapieren (Nominalbetrag TEUR 26.600). Im Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" sind einfach strukturierte Refinanzierungsdarlehen mit einmaligem Kündigungsrecht der Gläubiger in Höhe von nominal TEUR 78.000 enthalten. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Passivgeschäften sind in den Zinsaufwendungen (GuV-Posten 2) als Reduktion des Zinsaufwands enthalten. Die ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 3.115 (Vorjahr EUR -1.072) erhöht. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen sowie das Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV-Posten 8) ist folgender nicht unwesentlicher Einzelbetrag enthalten:
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 13.175 (Vorjahr EUR 2.631) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 297.592 (Vorjahr EUR 600.247) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Wie im Vorjahr wurde zur Verbesserung der Transparenz die Erfolgswirkung aus einer Änderung des Abzinsungssatzes (EUR -98.892 für das Jahr 2023) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und nicht im Personalaufwand ausgewiesen. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung der Abweichung zum steuerlichen Ergebnis. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 1.544.040 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 251.020 enthalten. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands (§ 285 Nr. 9 Buchstabea HGB) wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen EUR 95.215. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebene erhielten insgesamt Zahlungen in Höhe von EUR 1.125.341. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 6.614.891 (Grundlage Heubeck Richttafeln 2018 G). Die Forderungen an und aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 267.363 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 6.097.534. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 204.326. Den ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen frei verfügbare Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form einer möglichen Leistungsverpflichtung gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 6.394.968 durch Abgabe einer Garantieerklärung. Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 26 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr Nachfolgende Tabelle zeigt die Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr:
Die Haftsumme ist im Jahr 2022 weggefallen. Die Satzungsänderung wurde am 03. Januar 2022 im Genossenschaftsregister eingetragen. Es besteht ein Nachhaftungszeitraum von 2 Jahren (§ 120 Abs. 2 GenG).
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Himmelmann, Dr. Achim, - Vorstandssprecher - , Geschäftsleiter Steuerung Menges, Christian, Geschäftsleiter Produktion Mohr, Daniel, Geschäftsleiter Markt Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Platz, Steffen, - Vorsitzender - , selbstständiger Rechtsanwalt Wettig, Holger, - stellvertretender Vorsitzender - , Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Geschäftsführer Odenwald Treuhand GmbH Gehrig, Jürgen, Dipl.-Betriebswirt (FH) i. R. Heckel, Petra, selbstständige Steuerberaterin Heilmann, Dr. Arnt, selbstständiger Apothekenleiter Krauth, Thomas, Geschäftsführer Autohaus Krauth GmbH & Co. KG Lapesch, Michael, Stuckateurmeister Link, Norman, Bürgermeister Gemeinde Neckargerach Mayer, Blanca, Geschäftsführerin Sägewerk und Holzhandlung Mayer GmbH Nuß, Holger, Geschäftsführer MRS Greifer- und Maschinenbau GmbH Reinhard, Bastian, Dipl.-Ing. (FH), Geschäftsführer Hermann Reinhard GmbH & Co. KG Schmitt-Neuer, Tanja, Geschäftsführerin Autohaus Schmitt GmbH & Co. KG Schückler, Eva, Dipl.-Kauffrau, selbstständige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Steck, Anke, Hauptamtsleiterin Stadt Eberbach Walla, Dr. Ortwin, Geschäftsführer IOWA Vermögensverwaltung GmbH Weber, Thomas, Verwaltungsangestellter Stadt Heilbronn Zipperer, Frank, Dipl.-Ing. (BA), Bauwirtschaft, Bauamtsleiter Stadt Waibstadt Nachtragsbericht Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 2.976.554,41 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 256,42 sowie nach den im Jahresabschluss mit EUR 1.100.000,00 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 1.876.810,83) - wie folgt zu verwenden:
Eberbach, 15. April 2024 Volksbank Neckartal eG Der Vorstand Dr. Himmelmann Menges Mohr Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank Neckartal eG, Eberbach Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank Neckartal eG, Eberbach (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Kundenforderungen: Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen zu 1. a) Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 1.900,0 Mio. EUR. Dies entspricht 69,9 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 25,1 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 119,0 Mio. EUR. Die Identifizierung und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Einzelbewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. zu 1. b) Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Bewertung von Kundenforderungen beurteilt. Dabei haben wir Kontrollmaßnahmen in den zur Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozessen der Genossenschaft identifiziert. Für die relevanten Kontrollmaßnahmen haben wir deren Aufbau bzw. Ausgestaltung gewürdigt und uns vergewissert, dass diese Kontrollen eingerichtet sind. In Folge haben wir uns von der Wirksamkeit der eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft stichprobenhaft überzeugt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile, berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. Bei der Auswahl haben wir insbesondere Kreditengagements berücksichtigt, die von den rückläufigen Konjunkturaussichten, von der Zinsentwicklung, von der Preisentwicklung und von der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt betroffen sind. zu 1. c) Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen und den Verfahren der Risikofrüherkennung enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Davon werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Sonstige separate Bestätigungsleistungen gegenüber der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. - Sonstige separate Bestätigungsleistungen im genossenschaftlichen Finanzverbund - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG - Einreichung rechnungslegungsbezogener Informationen beim Betreiber des Unternehmensregisters Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Karl-Heinz Krauß.
Stuttgart, 18. April 2024 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Karl-Heinz Krauß, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeitenden Dank für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr aus.
Eberbach, im April 2024 Der Aufsichtsrat Steffen Platz, Vorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGzum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank Neckartal eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank Neckartal eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank Neckartal eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 64.473. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 256,2. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 13.866. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 4.670 und betreffen laufende Steuern. Die Volksbank Neckartal eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 12.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 2.976.554,41 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 256,42 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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