Betrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
CommerzTrust GmbH
Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Mahr seit 9.4.2025 | Prokura |
Sabine Rung seit 31.7.2024 | Prokura |
Yannik Laeis seit 26.2.2024 | Prokura |
Michael Müller seit 10.10.2018 | Prokura |
Dorothee Geers seit 19.12.2017 | Prokura |
Georg Boos seit 13.8.2015 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CommerzTrust GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. ALLGEMEINE ANGABEN
2. RECHTSGRUNDLAGEN Die CommerzTrust GmbH, Frankfurt am Main, (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 und Abs. 4 HGB. Alleinige Gesellschafterin ist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (nachfolgend "COMMERZBANK" genannt). Den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 haben wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 sowie 288 HGB werden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB erstellt. 3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bilanziert. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt und vollständig eingezahlt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Ermittlung der Rückstellungen erfolgte durch Steuerberechnungen bzw. auf der Basis von Erfahrungswerten. Das Wahlrecht des Verzichts auf eine Abzinsung für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wird ausgeübt. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das unter dem Bilanzstrich ausgewiesene Treuhandvermögen wird zu den am Bilanzstichtag geltenden Zeitwerten ausgewiesen. Die Treuhandverbindlichkeiten werden spiegelbildlich zum Treuhandvermögen geführt. 4. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Das Treuhandvermögen ist in 2023 von T€ 1.293.742 auf T€ 1.322.618 gestiegen. Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1.011.667,85 resultieren aus den vereinnahmten Treuhandgebühren des Kundengeschäfts. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 116.414,07 setzen sich i. W. aus den folgenden Positionen zusammen: Kontoführungsgebühren über EUR 42.850,75, Rückstellungszuführung Jahresabschlussprüfungskosten EUR 20.600,00 sowie EUR 13.265,03 konzerninterne Leistungen der Commerzbank. 5. ERGEBNISVERWENDUNGSRECHNUNG Diese stellt sich folgendermaßen dar:
6. DURCHSCHNITTLICHE ZAHL DER WÄHREND DES GESCHÄFTSJAHRES BESCHÄFTIGTEN ARBEITNEHMER Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. Die Geschäfte werden von Mitarbeitern der COMMERZBANK geführt 7. KONZERNABSCHLUSS Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse gehört die Gesellschaft zum Konzern der COMMERZBANK, die zum 31.12.2023 einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards erstellt, in den die Gesellschaft aus Wesentlichkeitsgründen nicht einbezogen wird. Der nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß §315a HGB aufgestellte Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. 8. SONSTIGES Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn 2023 eine Ausschüttung in Höhe von EUR 600.000,00 vorzunehmen und den Rest in Höhe von EUR 12.005,01 auf neue Rechnung vorzutragen.
FRANKFURT AM MAIN, DEN 12.06.2024 Georg Boos Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CommerzTrust GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der CommerzTrust GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinau
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 12. Juni 2024 KPMG
AG
13.06.2024 Dr.
Kai Niemeyer
Benjamin
Grüne
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