Flexora GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Burkhard, Diplom-Physiker Fels seit 14.12.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Winner Computer & Software GmbHDresdenJahresabschluss zum 31.12.2011Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich, soweit zulässig, an den steuerrechtlichen Bestimmungen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren gewählt. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die erworbenen immateriellen Wirtschaftsgüter sind zu Anschaffungskosten angesetzt und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden hierbei linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Degressive Abschreibungen aus Vorjahren wurden beibehalten. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 410,00 wurde in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG von der Bewertungsfreiheit Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 wurden in Vorjahren im Sammelposten erfasst, der nach steuerlichen Vorschriften über 5 Jahre gleichmäßig aufzulösen war. Die Vorräte, bestehend aus unfertigen und fertigen Erzeugnissen und Waren, wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Eine Pauschalwertberichtigung wurde vorgenommen. Der Ansatz des Guthabens bei Kreditinstituten erfolgte ebenfalls zu Nennwerten. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz I. Angaben zur Aktivseite 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus einem Anlagespiegel. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in der Bilanz nicht enthalten. 3. Aktive latente Steuern Aufgrund der in Vorjahren handelsrechtlich vorgenommenen Abschreibung auf die Beteiligung an der 1A Elektronik-Fachhandels GmbH entsteht eine Differenz i.H.v. € 48.410,00 zwischen Handels- und Steuerbilanz. Dieser Aufwand wurde steuerlich nicht berücksichtigt, wodurch sich bei einer Wertaufholung eine Steuerentlastung i.H.v. € 14.523,00 ergeben würde. Auch der aus diesem Jahr resultierende Verlustvortrag der Gesellschaft würde zu aktiven latenten Steuern führen, wenn er voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Jahre verrechnet wird. Unter Anwendung des Wahlrechts nach § 274 HGB sind keine aktiven latenten Steuern in der Bilanz ausgewiesen. II. Angaben zur Passivseite 1. Eigenkapital Der Jahresfehlbetrag beträgt € 214.059,32. Der Bilanzverlust i.H.v. € 224.374,01 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nach der Bilanz ist die Gesellschaft überschuldet. Die stille Gesellschafterin hat jedoch die Erklärung abgeben, mit Ihrer Forderung im Rang hinter den anderen Forderungen zurückzutreten. 2. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus Rückstellungen für Jahres-abschlusskosten, Urlaubsansprüche, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Gewährleistungen/Kulanz und Überstunden zusammen. 3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 0,00. D. Sonstige Angaben Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Burkhard Fels. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 28 Arbeitnehmer. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB, insbesondere i.S.d. § 285 Nr. 9 a und b HGB, wurde Gebrauch gemacht. Unterzeichnung des Jahresabschlusses Dresden, den 24. Mai 2012 |
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