Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Omnibusverkehr Spillmann GmbH
Gustav-Rau-Straße 24, 74321 Bietigheim-Bissingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bülent Menekse seit 18.9.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Omnibusverkehr Spillmann GmbHBietigheim-BissingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Wirtschaftlicher Verlauf und Ausblick Zum 1.1.2020 trat der neue Verkehrsvertrag in Kraft mit einer neuen Finanzierungs- und Zahlungsflussstruktur, welche bedingt durch die Corona Pandemie im Zeitraum 2020-2022 nicht angewendet und stattdessen mit dem Corona Rettungsschirm überbrückt wurde. Dies hatte zur Folge, dass in diesem Zeitraum die Ausgleichsmittel auf Kostenbasis aus dem Jahr 2020 erfolgten, indessen die Kosten im Zeitraum 2020 bis 2022 anstiegen und mit dem Beginn des Ukraine Krieges seinen Kostenhöhepunkt erreichten. Die fehlenden Nachzahlungen aus dem ab 1.1.2020 gültigen Verkehrsvertrag mit den zuvor festgelegten jährlichen Fortschreibungsätze führte bei allen Verkehrsunternehmen zu großen Engpässen in der Liquidität und einem hohen Delta im Jahresergebnis. Die realen operativen Ergebnisse konnten im Jahresergebnis dadurch nicht abgebildet werden. Aufgrund der kaskadenabhängigen Abrechnungsmodalität der Aufgabenträger erfolgten die Nachzahlungen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 erst im Jahr 2023. Der Liquiditätsengpass in den vergangenen drei Jahren führte im Jahre 2023 zu einem höheren Nachholbedarf in den Investitionen. Durch die Nachzahlungen der Aufgabenträger konnten diese wieder getätigt werden. Die Busverkehrsunternehmen haben sich im Jahr 2023 nach den in den letzten drei Jahren massiv einwirkenden äußeren Einflussfaktoren (Corona Pandemie, Ukraine Krieg etc.) wirtschaftlich wieder leicht erholt. Die Erholungsphase wurde unterjährig dennoch durch hohe Inflation und Zinsen, Tariflohnsteigerungen und Energiekosten (Strom und Wärme) erschwert. Entlastet haben hingegen eine niedrigere Abschreibung und zurück gehende Dieselpreise. Die Touristik hatte in den vergangenen Jahren mit Deckungsbeiträgen dazu beigetragen das Delta der unterjährig steigenden ÖPNV Kosten teilweise abzufedern. Während der Corona Pandemie befand sich die Touristik zwischen 2020 und 2022 größtenteils in Kurzarbeit. In diesem Zeitraum wurde dieses Geschäftsfeld gesund geschrumpft und hat sich im Jahr 2023 wirtschaftlich wieder erholt. Für 2024 erwarten wir eine weitere positive Entwicklung. Wir rechnen im Jahr 2024 mit dem gleichen Abschreibungsniveau des Vorjahres. Bei den Lohnkosten gehen wir mit einer starken Erhöhung von rund 8 % aus. Das zu erwartendes Ergebnis für das Jahr 2024 wird davon abhängen, ob die Nachzahlungen 2023, Anpassung 2024 und der 49 Euro Ticket Ausgleich wie von den Aufgabenträger zugesagt bis zum Jahresende fließen werden. Mit Blick auf die Antriebstransformation wird der ÖPNV noch kostenintensiver werden. Investitionen in klimaneutrale Fahrzeugflotten wie auch in die dafür benötigte Ladeinfrastruktur setzen die Unternehmen weiter unter Druck. In den vergangenen Monaten erfolgte richtungsweisend eine Änderung in der Entwicklung der Förderkulisse auf Bundes- und Landesebene. Im November 2023 wurde öffentlich, dass die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2025 bis 2027 im Bundeshaushalt um über 70 Prozent gekürzt wurden. Auf Bundesebene wird die E-Bus-Förderung sogar auslaufen. Aus der verkehrlichen Leistung heraus können die Transformationsmehrkosten nicht erwirtschaftet werden. Lagedarstellung Die Ausgleichsleistungen erfolgen in einer Fortschreibungsnachzahlung im Jahresversatz, d.h. die Spitzabrechnung und Auszahlung vom Aufgabenträger erfolgt nach Ermittlung und Veröffentlichung des Kostenindex des statistischen Bundesamtes und dem Baden-Württemberg-Index ÖPNV Straße im September des Folgejahres. Das Delta beträgt im laufenden Geschäftsjahr jährlich ca. 400 Tsd. Euro. Dieses Delta umfasst in der Regel die unterjährig steigenden Tariflohnerhöhungen im Personalbereich und gestiegenen Treibstoffkosten. In Zusammenhang mit der Kommunalisierung der 45a Mittel fließen diese seit 2020 an die Stadt Bietigheim-Bissingen. Es entsteht bei der Omnibusverkehr Spillmann GmbH ein zusätzliches Delta in Höhe von rund 700 Tsd. Euro. In Summe beträgt das Grunddelta zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres jährlich rund 1,1 Mio Euro. Die Dieselkosten sind durch die Ukraine Krise im Jahr 2022 um 65 % im Vergleich zu 2021 gestiegen und im Jahr 2023 um rund 20 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Personalstand hat sich im Vergleich zum Vorjahr in der Anzahl um 2 reduziert. Die Personalkosten einschließlich sozialer Abgaben sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 % (i,Vj. 8,6%) gestiegen. Der Lohntarifabschluss vom 30. Mai 2023 führte zu einer Erhöhung von 7,0 % ab 1. Juni 2023. Eine weitere Erhöhung von 7,0% ab 1. Februar 2024. Die Laufzeit beträgt 20 Monate bis 31. Dezember 2024. Die Abschreibungshöhe hat sich um 9,4 % reduziert. Das Durchschnittsalter der größtenteils geförderten Busflotte mit Hybridantrieb beträgt 6 Jahre. Die ÖPNV Fahrgeldeinnahmen sind im Jahr 2023 um rund 31 % Prozent gestiegen. Der hohe Anstieg resultiert aus den zeitversetzten Nachzahlungen des Aufgabenträgers für die Jahre 2020 bis 2022 in Höhe von insgesamt rund 1,4 Mio Euro. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Kostenanpassung vertragsgemäß erstmals unterjährig, so dass sich für 2023 bereinigt eine Steigerung von 11 % ergibt. Der Bustouristikumsatz ist um insgesamt 26,5 % gestiegen. Insgesamt war der operative Geschäftsverlauf Jahr 2023 im ÖPNV bereinigt betrachtet und in der Bustouristik nach den schwierigen Krisenjahren Corona und Ukraine Krieg weiterhin auf Erholungskurs. Die Geschäftsleitung hat den Beirat im Juni 2023 über das durch die hohen Nachzahlungen für die Jahre 2020 - 2022 zu erwartende verzerrte Ergebnis für das laufende Geschäftsjahr vorsorglich informiert. In der Liquiditätsplanung gab es im Jahr 2023 keine Abweichungen. Die Tilgungen der Verbindlichkeiten verliefen ganzjährig planmäßig. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte ein Verlust von 439.142,27 €. Der Umsatz erhöhte sich um 31,9 %. Die Rohertragsquote ist um 7,8 % gestiegen. Ein negatives Betriebsergebnis wurde erzielt. Der mittelbare Ausgleich des Defizits erfolgt auf gesellschaftsrechtlicher Ebene. Das Vorjahresergebnis lag bei einem Negativergebnis von 1.762.027,74 €. Die extrem wechselnden Marktbedingungen der vergangenen Jahre konnten mit schnellen Gegenmaßnahmen ganzheitlich angepasst werden um höhere Verluste auszuschließen. Die tiefgreifenden Anpassungen aus den Vorjahren konnten im Jahr 2023 weiterhin ausgerollt werden. Dazu hat das gesamte Spillmann Personal mit Ihrem Einsatz einen großen Anteil dazu beigetragen. Chancen und Risiken Der Fahrpersonalmangel gefährdet die Mobilitätswende. Altersbedingt wird die Mehrheit des Fahrpersonals nach 2030 aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Falls niemand nachrückt, bestünde ebenso ein nicht zu unterschätzendes volkswirtschaftliches Problem. Baden-Württemberg strebt die Verdopplung der Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr bis zum Jahr 2030 (Bezugsjahr 2010) und den Ausbau des ÖPNV mit Erreichbarkeiten von 5 bis 24 Uhr an. Autonomes Fahren kann nur ein Baustein sein. Eine Busführerscheinreform ist unerlässlich, um dem Fahrermangel im ÖPNV und in der Bustouristik entgegenzuwirken. Der Berufszugang ist die größte Hürde, die auf Bundesebene gelöst werden muss. Primär muss die Erleichterung des Führerscheinerwerbs erfolgen. Es ist die Reduktion der Führerscheinpflichtstunden geboten. Sprachbarrieren gehören abgebaut, ausländische Führerscheine anerkannt und das Mindestalter sollte gesenkt werden. Der Führerschein kostet durchschnittlich 12.000 Euro im Vergleich zum Nachbarland Österreich, wo er für 2.500 bis 3.300 Euro zu erwerben sei. Laut des Bundesverbandes bdo ist mit 87.000 fehlenden Busfahrerinnen und -fahrern bis 2030 zu rechnen. Der Beruf des Busfahrers gilt seit Juni 2023 als Mangelberuf. Das Fahrpersonal muss - insbesondere seit Corona - mehr arbeiten als 100 Prozent der monatlichen Arbeitszeit, damit die Fahrpläne gehalten werden können und möglichst keine Fahrten im ÖV ausfallen. Eine große Belastung für das Bestandspersonal. Eine Lösung könnte hier sein die Mehrarbeit künftig lediglich mit Sozialabgaben zu belasten, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge, sollte weniger Steuern zahlen. Dadurch wird ein Anreiz für alle jene geschaffen, die bereit sind, mehr als ihre monatlich festgeschriebene Arbeitszeit zu arbeiten und den Beruf für Neueinsteiger attraktiv zu machen. Die Auslastung im Liniennahverkehr hat noch nicht die Vor-Corona-Werte erreicht. Mit dem Deutschlandticket erwarten wir, dass die Auslastung im Öffentlichen Nahverkehr wieder die Werte des Jahres 2019 erreichen wird. Der Bund überraschte die Branche Ende 2022 mit dem politischen Willen, zum 01. Mai 2023 ein Deutschland-Ticket mit 49 Euro im Monat einzuführen. Das neue Ticket, welches über alle Bundesländer hinweg Gültigkeit besitzt und monatlich kündbar ist, verlangte von sämtlichen Partnern des öffentlichen Verkehrs maximale Anstrengungen in allen Bereichen der Einführung und des Handlings eines neuen Tarifangebotes ab. Noch wichtiger aber ist für die Unternehmen, dass durch eine gesicherte beihilferechtlich stabile Finanzierung und eine gerechte Einnahmeaufteilung das betriebswirtschaftliche Risiko nicht an den Betrieben hängen bleibt. Die Verhandlungen und Diskussionen zwischen Bund und Ländern, aber auch zwischen dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, den Kommunen und Verbänden dauern für den zukünftigen Ausblick ergebnisoffen an. Ausblick Die Busunternehmen stehen im Spannungsfeld zwischen Transformation, ungeklärter Finanzierung des Deutschland Tickets, den Billigvergaben der Aufgabenträger, hoher Inflation und Kostensteigerungen und dem klimapolitischen Ehrgeiz der Landesregierung. Während die anderen Bundesländer eine gemeinsame Lösung über eine Branchenvereinbarung angehen, beschreitet das Land Baden-Württemberg einen Sonderweg mit der Umsetzung der CVD-Richtlinie (EU) 2019/1161. Das erklärte Ziel ist eine Übererfüllung der Mindest-Quotenziele und schnellere Transformation - weg vom Diesel hin zum E-Bus/Wasserstoff-Bus. Im Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes (LMG) sollen ab dem 01. Januar 2028 in Baden-Württemberg nur noch 100 % emissionsfreie Neu-Fahrzeuge für den ÖPNV zugelassen werden. Wir machen uns auf den Weg in Richtung Klimaneutralität. Das ist mit hohen Kosten verbunden. Wer Klimaneutralität im ÖPNV verlangt, muss diese auch bezahlen. Es geht um Infrastrukturkosten, höhere Fahrzeugkosten, aber auch um höhere Betriebskosten. Es ist keine reine Antriebstransformation sondern ein systemischer Wechsel und somit kein Einmal-Invest. Ein E-Bus kostet im Vergleich zum konventionellen Dieselbus allein in der Anschaffung derzeit rund 300.000 € mehr. Hinzu kommen Wartungsverträge, Batterietausch, betriebliches Lademanagement etc. In Baden-Württemberg sind ca. 7.000 Busse im Linienverkehr im Einsatz. Allein im Bereich Neufahrzeugbeschaffung ist von Mehrkosten in Höhe von 2,1 Milliarden Euro auszugehen. Beim Marktanteil von E-Bussen gibt es einen leichten Zuwachs von 0,5 Prozent 2019 auf 1,65 Prozent 2023. Die Antriebswende findet somit bisher nur in ersten Ansätzen statt. Dieselmotoren sind mit rund 98 % weiterhin die vorherrschende Antriebsform beim Bus in Baden-Württemberg. Der Bundestag hat hingegen ein erstes Signal für eine Lösung zugeworfen und zwischenzeitlich der Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zugestimmt. Damit verbunden ist nun auch die Einführung von HVO100. Das erklärte Ziel ist die Nutzung paraffinischer Dieselkraftstoffe in Reinform und soll im Gegenzug verhindern, dass Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen oder kritischen biologischen Rohstoffen wie Palmöl gefördert werden. HV100 könnte an den Tankstellen in den freien Verkauf gehen. Die chemische Struktur von HVO100 ist mit der von regulärem Diesel nahezu identisch und senkt die CO 2 -Emissionen um bis zu 90% gegenüber herkömmlichem Diesel. Standard-Biodiesel kommt nur auf bis zu 66%. Die Verbrennung erfolgt effizienter und sauber, Ruß und Feinstaub werden reduziert. HVO100 ist frei von Schwefel, Aromaten sowie Schwermetallen und entwickelt deutlich weniger Stickoxide und Geräusche bei der motorischen Verbrennung. Ein weiterer Vorteil von HVO100 ist, dass es in vorhandene (Euro 5/Euro 6) Busse getankt werden kann, ohne dass Änderungen vorgenommen werden müssen. Ein 1 Liter HVO100 kostet durchschnittlich um 0,15 Euro (zzgl. MwSt.) mehr als gewöhnlicher Diesel. Dies hat den finanziellen Vorteil nicht in neue Fahrzeuge und Infrastruktur investieren zu müssen. Der Verbrauch und der Fahrbereich eines mit HVO100 betriebenen Fahrzeugs sind identisch mit den Werten für dieselbetriebenen Fahrzeugs. Die Zukunft der Förderung alternativer Busantriebe wirft große Unsicherheit auf da im November 2023 öffentlich wurde, dass die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2025 bis 2027 im Bundeshaushalt um über 70 Prozent gekürzt wurden. In den vergangenen Monaten erfolgte richtungsweisend eine Änderung in der Entwicklung der Förderkulisse auf Bundes- und Landesebene. Sowohl beim Bund als auch beim Land wurde bereits beschlossen, dass die Fördermittel in den nächsten Jahren deutlich reduziert werden; nun wird auf Bundesebene die E-Bus-Förderung sogar auslaufen. Klar ist, dass ohne eine ausreichende Förderkulisse die Antriebstransformation im Verkehrssektor nicht erreicht werden kann. Der Einsatz von batterie-elektrischen oder mit Wasserstoff angetriebenen Bussen wird in den nächsten Jahren nicht möglich sein. Die Busunternehmen sind sich ihrer Verantwortung für den Klimaschutz im Verkehrssektor bewusst und wollen dieser gerecht werden. Nicht emissionsfrei, sondern klimaneutral sehen wir als den ersten Schlüssel zur Lösung. Daher sind klimaneutrale Kraftstoffe wie HVO100 als Brückentechnologie auch im öffentlichen Verkehr wichtig. 14.000 Tankstellen in Deutschland können infrastrukturtechnisch weiterhin genutzt werden, auch die Betriebstankstellen auf den Betriebshöfen. Der ÖPNV wird zunehmend gestaltet durch Aufgabenträger über Vergaben. In den vergangenen Jahren haben Vergabeverfahren den Markt zunehmend negativ beeinflusst. Die Handelnden tragen Verantwortung für die bestehende Marktsituation. "Billigvergaben" der Aufgabenträger haben den ÖPNV-Markt dominiert und damit bislang keine Spitzenleistung im ÖPNV erreicht. Im Ergebnis bleibt der ÖPNV weit hinter den Erwartungen der Nutzer zurück; die finanzielle Auskömmlichkeit ist für die Unternehmen kaum mehr da, und statt Unternehmen zu stärken, werden diese geschwächt. Es empfiehlt sich stattdessen eine Qualitätsvergabe mit Konzeptwettbewerb. In Österreich und in der Schweiz wird dieser bereits erfolgreich praktziert. Das ist anspruchsvoller und es bedarf regionalen Wissens. Eine solche Vergabe wäre nachhaltig und zielorientiert. Die Einführung des Deutschland-Tickets stellt in Sachen Einnahmen einen Systembruch dar, in der die Nutzerfinanzierung zunehmend abnimmt, weil Abo-Preise häufig über 49 Euro im Monat liegen. Dieses Geld der Fahrgäste fehlt in den Busunternehmen und muss diesen nach Beschluss des Bundes erstattet werden. Entscheidend ist die zeitnahe Erstattung an die Unternehmen um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Der Ausgleich für die Mindereinnahmen aus dem Deutschlandticket erfolgt aktuell für einen Übergangszeitraum voraussichtlich bis Ende 2024 über die komplexe Rettungsschirmsystematik (analog Corona Pandemie Phase). Für eine auskömmliche Finanzierung über das Gesamtjahr hinaus gibt es noch keinen Hinweis. Dies belastet die dringend benötigte Planungssicherheit der Busunternehmen, aber auch der Aufgabenträger, die für eine Finanzierungslücke geradestehen müssten. Insgesamt erfordert die Gesamtlage eine transparente, ehrliche Debatte darüber, welchen ÖPNV wir in Zukunft wollen und welche finanziellen Mittel dafür dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Ein ÖPNV nach Kassenlage ist mit der Verkehrswende nicht vereinbar.
Bietigheim-Bissingen, den 18. April 2024 gez. Bülent Menekse, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Omnibusverkehr Spillmann GmbH hat ihren Sitz in Bietigheim-Bissingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 300358 eingetragen. 2. Allgemeines Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die gemäß Gesellschaftsvertrag anzuwendenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert, was der bisherigen Handhabung entspricht. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung im Jahresabschluss zu verbessern, werden die Davon-Vermerke der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einheitlich im Anhang gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen in der Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Rückstellungen für Verpflichtungen des Arbeitgebers aufgrund von Jubiläumsvereinbarungen wurden auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens vom 30. Januar 2024 gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,74 % p.a. und einer Fluktuationswahrscheinlichkeit von 5,0 % und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Als Bewertungsverfahren wurde die PUC-Methode angewandt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. 4. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 1.550 (Vorjahr: TEUR 2.714). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 18) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten TEUR 787 (Vorjahr: TEUR 1.748) Forderungen gegen Gesellschafter. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 2.565 (Vorjahr: TEUR 3.222), der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 3.260 (Vorjahr: TEUR 4.000). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 145 (Vorjahr: TEUR 84). In den Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 sind insgesamt TEUR 480 (Vorjahr: TEUR 990) gegnüber Gesellschaftern enthalten. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben TEUR 1.436 (Vorjahr: TEUR 1.632) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 3.260 (Vorjahr: TEUR 4.000) eine Restlaufzeit von über einem Jahr und TEUR 145 (Vorjahr: TEUR 84) eine Restlaufzeit von über fünf Jahre. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben TEUR 483 (Vorjahr: TEUR 990) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den zum 31. Dezember 2023 bestehenden Verbindlichkeiten sind insgesamt TEUR 4.696 (Vorjahr: TEUR 5.632) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte abgesichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen (TEUR 6; Vorjahr TEUR 440) sowie Erträge aus Versicherungsentschädigungen (TEUR 187; Vorjahr 348 TEUR). Des Weiteren sind im Wesentlichen Erträge aus der Rückvergütung der Mineralölsteuer enthalten. Personalaufwand Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung entfallen TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 15) auf die Altersversorgung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen periodenfremde Aufwendungen aus der Einstellung in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen (TEUR 29; Vorjahr TEUR 0). Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 3) aus verbundenen Unternehmen. In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1) aus der Abzinsung von Arbeitnehmerdienstjubiläen enthalten. 6. Sonstige Angaben Beirat Mitglieder des Beirats waren im Geschäftsjahr Herr Jürgen Kessing, Vorsitzender, Oberbürgermeister Herr Rolf Schmid, Geschäftsführer WBO a.D. (bis Juni 2023) Herr Michael Hanus, Erster Bürgermeister Frau Silke Geiger, Leitung Personal und Tarif WBO (ab Juni 2023) Der Beirat erhielt für das Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von EUR 560,00. Geschäftsführung Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 Diplom-Verkehrsbetriebswirt Bülent Menekse, Flein Da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe der Geschäftsführerbezüge verzichtet. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren beschäftigt:
Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 69 Arbeiter und 9 Angestellte beschäftigt. Konzernverhältnisse Mutterunternehmen gemäß § 285 Nr. 14 HGB ist die Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH mit Sitz in Bietigheim-Bissingen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einbezogen. Der Konzernabschluss der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. Die Abschlussprüferhonorare nach § 285 Nr. 17 HGB werden im Konzernanhang des Konzernabschlusses der Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH angegeben. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH, Bietigheim-Bissingen, übernommen. Eine entsprechende Forderung gegenüber verbundenen Unternehmen ist erfasst. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag (Nachtragsbericht) In der Zeitphase der Corona Pandemie wurden die regulären Zahlungsflüsse und -mechanismen für Ausgleichsleistungen im ÖPNV ausgesetzt und durch zeitlich befristete sogenannte Rettungsschirmleistungen ersetzt. Diese Art der Sonderausgleichsleistungen führte zu einer hohen behördlichen Prüfungsintensität und zeitaufwendigen kaskadenartigen Abrechnung von Bund, Länder und Landkreisen für die drei vergangenen Bilanzjahre 2020 bis 2022. Die Ausgleichszahlungen für die vergangenen drei Jahre erfolgten dadurch zum einen in Summe und zum anderen zeitversetzt erst im Jahr 2023. In der weiteren Betrachtung hatte diese Sonderfinanzierungsmethode den Einmaleffekt, dass in den Jahren 2020 bis 2022 die Bilanzergebnisse deutlich negativer ausfielen als der reale operative Geschäftsverlauf wiederspiegelte. Hingegen im Jahr 2023 dieser bedingt durch die Sonderzahlungen positiver ausfiel. Wir gehen davon aus, sofern keine ähnlichen Sonderereignisse wie zum Beispiel Pandemien oder Ukraine Krieg eintreten, im Jahr 2024 wieder die regulären Zahlungsflüsse und -mechanismen einsetzen und das Bilanzergebnis dem realen operativen Verlauf entsprechen und eine Bilanzergebniskontinuität eintreten wird. Wir verweisen hierzu auch auf die Ausführungen im Prognosebericht des Lageberichts der Gesellschaft.
Bietigheim-Bissingen, den 9. Oktober 2024 Bülent Menekse, Geschäftsführer
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Omnibusverkehr Spillmann GmbH, Bietigheim-Bissingen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Omnibusverkehr Spillmann GmbH, Bietigheim-Bissingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Omnibusverkehr Spillmann GmbH, Bietigheim-Bissingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses sowie, ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Neckarsulm, 18. April 2024 Lehleiter
+ Partner GmbH
Michael Humm, Wirtschaftsprüfer |
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