Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 27276
Vorher
WILSHIRE GmbH
Eingetragen
23.6.2011
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Projektmanagement, Erwerb, Verpachtung und Verkauf von Grundstücken.

Historie

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Management

NameRolle
Johanna Marta Waszin
seit 11.12.2023
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Marcus Schmidt
seit 23.6.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert100.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

FBS-Solar-Projekt GmbH
Germany
25.000 €
100.00%
Potsdam
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FBS Projekte Bitterfeld GmbH

Rackwitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

32.100,55

164.811,70

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

160.214,11

192.343,41

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

31.462,19

43.219,57

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

223.776,85

400.374,68



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

25.000,00

25.000,00

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

88.704,41

66.949,28

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

18.638,56

21.755,13

B. Rückstellungen

3.196,00

3.000,00

C. Verbindlichkeiten

88.237,88

283.670,27

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

223.776,85

400.374,68

ANHANG

1.

Allgemeine Angaben

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen".

Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluß vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB Abs. 1 und 2 wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Soweit Rückstellungen nicht mehr erforderlich waren, wurden sie aufgelöst.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB).

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

2.2 Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mit berücksichtigt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlußstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht veranlasst.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

3. Angaben zu Posten der Bilanz

3.1 Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen am Abschlußstichtag nicht.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Abschlußstichtag nicht.

3.2 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Abschlußstichtag nicht.

3.3 Ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB

In der Bilanz sind keine Vermögensgegenstände oder latente Steuern aktiviert, die der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegen.

4. Sonstige Angaben

Außer dem Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Carsten Brettschneider geführt.

 

Rackwitz, den 23. April 2018

gez. Carsten Brettschneider

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. April 2018

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