BS Holzhaus GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johanna Marta Waszin seit 11.12.2023 | Geschäftsführer |
Carsten Jens Brettschneider seit 9.8.2011 | Geschäftsführer |
Marcus Schmidt seit 23.6.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FBS Projekte Bitterfeld GmbHRackwitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANG
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen". Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluß vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB Abs. 1 und 2 wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Soweit Rückstellungen nicht mehr erforderlich waren, wurden sie aufgelöst. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB). Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. 2.2 Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mit berücksichtigt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlußstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht veranlasst. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 3. Angaben zu Posten der Bilanz 3.1 Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen am Abschlußstichtag nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Abschlußstichtag nicht. 3.2 Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Abschlußstichtag nicht. 3.3 Ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB In der Bilanz sind keine Vermögensgegenstände oder latente Steuern aktiviert, die der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegen. 4. Sonstige Angaben Außer dem Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Carsten Brettschneider geführt.
Rackwitz, den 23. April 2018 gez. Carsten Brettschneider Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. April 2018 |
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