Rhenus LMS GmbH
Henry-Ford-Straße 102, 66740 Saarlouis, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Binder seit 11.8.2022 | Geschäftsführer |
Franck Bernhard seit 25.8.2020 | Geschäftsführer |
Thomas Bernhardt seit 2.4.2019 | Geschäftsführer |
Manfred Dr. Brüning seit 27.11.2015 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rhenus LMS GmbHSaarlouisJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. GrundlagenDie Rhenus LMS GmbH ist im Handelsregister unter HRB 25522 im Amtsgericht Saarbrücken eingetragen und hat ihren Firmensitz in Saarlouis. Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Rhenus Automotive Systems GmbH, Essen, und über diese mittelbares Konzernunternehmen der Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede (kleinster Konsolidierungskreis), und der Rethmann SE & Co. KG, Selm (größter Konsolidierungskreis). Die Rhenus LMS GmbH führt am Standort Saarlouis für einen dort ansässigen Automobilhersteller Montagen im Bereich der Module "Frontcorner" und "Kühler" durch. Neben der Montage führt die Rhenus LMS GmbH für diesen Hauptkunden Logistikdienstleistungen wie Warenannahme, Lagerung und visuelle Kontrolle der Einzelkomponenten durch. Der Hauptkunde produziert am Standort für den Absatzmarkt Europa. Am 30.11.2025 wird der Hauptkunde die Produktion am Standort Saarlouis einstellen. Darüber hinaus betreibt die Rhenus LMS GmbH, im Vergleich zum Montagegeschäft jedoch in deutlich kleinerem Umfang, im Auftrag verschiedener Stahlhersteller die Lagerhaltung und den Versand von Stahl-Coils an die Kunden dieser Stahlhersteller. Die Rhenus LMS GmbH wird auf Basis des sogenannten Deckungsbeitrags III (DB III) gesteuert, der innerhalb der Rhenus-Gruppe als finanzieller Leistungsindikator für das operative Ergebnis verwendet wird. B. WirtschaftsberichtB.1 Entwicklung von Markt, Branche und Gesamtwirtschaft B.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Weltwirtschaft Im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023 wuchs die gesamte Weltwirtschaft um 3,1% (Prognose Statista Stand 02/2024), während im Vorjahr noch ein Wachstum von 3,2% zu beobachten war. Dieser leichte Rückgang ist laut OECD auf die weiter anhaltend hohe Inflation und die ungünstigen Finanzierungsbedingungen zurückzuführen. Der weltweite Automobilabsatz ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr mit +11,9% stark gewachsen, wobei sich in der Europäischen Union der PKW-Markt mit +14,0% sogar noch besser entwickelt hat. Deutschland Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank im vergangenen Jahr um 0,3%. Die negative Entwicklung des BIP ist das Resultat einer hohen Inflation und der schwierigeren Finanzierungsbedingungen durch stark gestiegene Zinsen. Für den deutschen Automobilmarkt endete das Geschäftsjahr mit einem starken Wachstum. Laut dem Kraftfahrtbundesamt wurden in Deutschland im vergangenen Jahr +7,3% mehr Neuwagen als im Vorjahr zugelassen. So verzeichneten die Hersteller Audi (+15,7%), Mini (+14,4%), Mercedes (+13,7%), BMW (+11,2%) und VW (+7,9%) gestiegene Zulassungszahlen; Ford (-11,2%) dagegen hatte stark sinkende Zulassungszahlen zu verzeichnen. B.1.2 Geschäftsverlauf Die Rhenus LMS GmbH verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Umsatz (-2,4%). Das angestrebte Ziel von einem leichten Umsatzwachstum wurde damit verfehlt. Zwar war das Fahrzeugwerk des Hauptkunden am Standort Saarlouis nicht mehr so stark wie im Vorjahr vom weltweiten Teilemangel betroffen, hinzugekommen sind jedoch mehrere Streiks im Fahrzeugwerk des Hauptkunden wegen der Schließung des Werks in 2025. Daher konnte das Fahrzeugwerk an manchen Tagen nicht wie geplant produzieren. Die Fahrzeugproduktionsmenge des Hauptkunden ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen, lag allerdings noch weit entfernt von der Produktionsmenge vor der Covid19-Pandemie. So erbrachte die Gesellschaft im vergangenen Jahr für 120.466 Fahrzeuge (Vorjahr 98.118 Fahrzeuge) Montage- und Logistikdienstleistungen, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 22,8% entspricht. Im Stahlgeschäft lag der Absatz mit 82.803 Tonnen (Vorjahr 123.897 Tonnen) deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Dieser Rückgang begründet sich mit dem Umstand, dass die zusätzlichen Lagermengen, die in 2022 als Sicherheit wegen der gestörten Lieferketten aufgebaut wurden, reduziert wurden. Der leicht gesunkene Umsatz ist das Resultat aus dem niedrigeren Absatz im Stahlgeschäft und der durch die gestiegene Produktion im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Vergütung aus der Mehrjahresvereinbarung mit dem Hauptkunden. Der Umsatz wird durch eine zum Ende des Geschäftsjahres 2021 mit dem Hauptkunden am Standort abgeschlossene Mehrjahresvereinbarung, die bei deutlich rückläufigen Produktionsmengen Mindestumsätze garantiert, die alle wesentlichen Kostenpositionen deckt, abgesichert. Die Zunahme der Personalkosten ist ebenfalls auf die gestiegene Produktion des Hauptkunden zurückzuführen, da dadurch die Kurzarbeit und die damit verbundenen Entlastungen des Personalaufwandes im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken sind. Der Hauptkunde am Standort Saarlouis, dessen Absicht zur Produktionseinstellung schon seit längerem bekannt ist, hat mittlerweile kommuniziert, dass er sein Werk zum 30.11.2025 schließen wird. Für den mit dem Wegfall der Montage- und Logistikdienstleistungen notwendigen Personalabbau bei der Rhenus LMS GmbH wurden im Frühjahr 2024 Vereinbarungen mit dem Hauptkunden, ein Sozialtarifvertrag mit der IG Metall und Vereinbarungen mit dem Betriebsrat abgeschlossen. Die durch die wertaufhellenden Vereinbarungen erforderlichen Restrukturierungsrückstellungen (Abfindungen, Rückbau) belasteten das Jahresergebnis der Gesellschaft in Höhe von 5,6 Mio. €. Durch die oben genannten Effekte schloss die Rhenus LMS GmbH das Geschäftsjahr 2023 mit einem deutlichen Verlust ab. B.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage B.2.1 Vermögenslage Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 ein Anlagevermögen in Höhe von 1.686 T€ (Vorjahr 2.624 T€) aus. Das Anlagevermögen verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Abschreibungen in Höhe von 1.058 T€ (Vorjahr 1.086 T€) sowie durch Anlagenabgänge in Höhe von 18 T€ (Vorjahr 1 T€). Diesen stehen Anlagenzugänge in Höhe von 138 T€ (Vorjahr 200 T€) gegenüber, die vor allem im Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung anfielen. Das Umlaufvermögen beträgt zum Bilanzstichtag 3.719 T€ (Vorjahr 6.478 T€) und setzt sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.398 T€ (Vorjahr 5.907 T€) und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 300 T€ (Vorjahr 354 T€) zusammen. Die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultiert aus dem Umstand, dass im Vorjahr die Abrechnung aus der Mehrjahresvereinbarung gegen den Hauptkunden deutlich höher ausfiel als in 2023. Zum 31.12.2023 beträgt die Bilanzsumme 13.078 T€ (Vorjahr 9.874 T€). Auf der Passivseite liegt das gezeichnete Kapital wie im Vorjahr bei 1.207 T€. Durch einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.058 T€ weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 7.613 T€ auf der Aktivseite aus. Die sonstigen Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 4.665 T€ erhöht. Die Erhöhung betrifft vor allem Rückstellungen für Verpflichtungen im Rahmen der Restrukturierung. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind um 1.591 T€ gesunken, weil die Inanspruchnahme des Cash-Pools aufgrund der Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gesunken ist. B.2.2 Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft wird durch die Teilnahme am Cash-Pooling-System der Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, einen im Rahmen des praktizierten Cash-Poolings bis zum 31.12.2025 laufenden unkündbaren Darlehensrahmen in Höhe von 4.000 T€ sowie durch ein bis zum 31.12.2025 laufendes Gesellschafterdarlehen in Höhe von 4.500 T€ gesichert. Die Verbindlichkeit aus Cash-Pooling belief sich per 31.12.2023 auf 1.156 T€ (Vorjahr 2.470 T€). Der Rückgang der Cash-Pooling-Verbindlichkeit ist im Wesentlichen durch den Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (wie unter B.2.1 beschrieben) zu erklären. Zum 31.08.2024 bestehen, nach dem Erhalt einer Zahlung des Hauptkunden für dessen Beteiligung an den Sozialplankosten, Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von 8.092 T€. B.2.3 Ertragslage Die Entwicklung der Ertragslage war im Geschäftsjahr 2023 durch hohe Restrukturierungsaufwendungen geprägt. Die Umsatzerlöse der Rhenus LMS GmbH lagen im Jahr 2023 mit 17.836 T€ (Vorjahr 18.282 T€) um 2,4% unter denen des Vorjahres (siehe B.1.2). Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 624 T€ über denen des Vorjahres (264 T€). Der Anstieg beruht vor allem auf der Zunahme der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Durch die niedrigeren Umsatzerlöse und den höheren Materialaufwand durch erneut mehr Leasingpersonal verringerte sich das Rohergebnis gegenüber dem Vorjahr um 473 T€ auf 16.625 T€ (-2,8%). Der Personalaufwand erhöhte sich um 1.414 T€ auf 12.505 T€ (+12,8%). Der Anstieg zeigte sich hauptsächlich in den Löhnen für Stammpersonal und ist das Resultat von weniger Kurzarbeit in 2023 als im Vorjahr. Die Abschreibungen bewegten sich mit 1.058 T€ leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 9.892 T€ erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 5.320 T€. Dies ist im Wesentlichen auf die außergewöhnlichen Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen im Rahmen der Restrukturierung (wie unter B.1.2 beschrieben) zurückzuführen. Der deutlich um 140 T€ auf 237 T€ gestiegene Zinsaufwand resultiert aus der höheren Verzinsung des Gesellschafterdarlehens. Insgesamt ergibt sich ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 7.058 T€. Der Deckungsbeitrag III weist für 2023 ein negatives Ergebnis in Höhe von 2.213 T€ (Vorjahr -41 T€) aus. Der Unterschied zwischen dem Jahresergebnis und dem DB III begründet sich im Wesentlichen durch die nicht im DB III enthaltenen Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 5.628 T€. B.3 Gesamtbeurteilung der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr Das abgeschlossene Geschäftsjahr war vor allem von den Belastungen, die sich aus der Einstellung der Produktion am 30.11.2025 im Werk Saarlouis ergeben, geprägt. Da 2023 die ursprünglich erwarteten Fahrzeugproduktionsmengen nicht erreicht wurden, garantiert die Mehrjahresvereinbarung mit dem Hauptkunden (siehe B.1.2) der Gesellschaft Mindestumsätze, die alle wesentlichen Kostenpositionen decken. Das auf der Grundlage der Mehrjahresvereinbarung für 2023 prognostizierte ausgeglichene operative Ergebnis (DB III) wurde wegen geringerer Umsätze im Stahlgeschäft sowie höherer Personalkosten deutlich verfehlt (siehe B.2.3). Insgesamt kann das erzielte Jahresergebnis 2023 als nicht zufriedenstellend bezeichnet werden. C. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenC.1. Chancen- und Risikobericht Ein nachhaltiger Geschäftserfolg kann nur dann sichergestellt werden, wenn potenzielle Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit frühzeitig identifiziert, analysiert und mit geeigneten Gegenmaßnahmen abgewendet werden. Die Basis hierfür bildet ein konzernweit einheitliches Risikomanagementsystem. Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden in Workshops und durch regelmäßige Berichterstattung Risiken gezielt erfasst, systematisch beurteilt und vorhandene sowie zukünftige Bewältigungsstrategien geprüft. Im nachfolgenden Abschnitt werden die Chancen und Risiken beschrieben, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rhenus LMS GmbH auswirken können. Ein wesentliches Risiko besteht weiterhin im Mangel an Halbleitern und anderen Bauteilen. Dadurch werden die Produktionsprogramme des Hauptkunden negativ beeinflusst. Ein weiterhin bestehendes Risiko sind externe Risiken, die aus den Kriegshandlungen Russlands gegen die Ukraine resultieren. Die politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten führten zu Beeinträchtigungen der Lieferketten, zu stark gestiegenen Energiekosten und zu einer deutlich höheren Inflation. In der Folge hat die Europäische Zentralbank die Zinsen deutlich erhöht. Neben den direkten Mehrkosten aufgrund der Zinserhöhungen kann ein hohes Zinsniveau zu Kaufzurückhaltung bei den Endkunden und somit zu verminderter Nachfrage und sinkenden PKW-Absatzmengen führen. Für die Rhenus LMS GmbH ergibt sich ein weiteres Risiko aus der Abhängigkeit von Ihrem Hauptkunden, in dessen unmittelbaren räumlichen Nähe die Dienstleistungen erbracht werden. Die Laufzeit des aktuellen Modells, für das die Rhenus LMS GmbH Montage- und Logistikdienstleistungen erbringt, läuft bis zum 30.11.2025. Im Rahmen der im Jahr 2021 abgeschlossenen Mehrjahresvereinbarung wurde mit dem Hauptkunden das ordentliche Kündigungsrecht, den Vertrag jährlich kündigen zu können, ersatzlos gestrichen, so dass eine Kündigung nur noch außerordentlich aus wichtigem Grund möglich ist. Außerdem wurde mit der Mehrjahresvereinbarung sichergestellt, dass alle wesentlichen Kostenpositionen durch Mindestumsätze gedeckt sind. Im Geschäftsjahr 2022 wurde verkündet, dass die Produktion des aktuellen Modells am Standort Saarlouis im Jahr 2025 enden wird und der Standort keine Zusicherung für die Montage von Elektrofahrzeugen nach dem Auslauf des aktuellen Modells im Jahr 2025 erhalten hat. Der Hauptkunde sucht daher nach einem Käufer bzw. nach Investoren für das Fahrzeugwerk und evaluiert Optionen für zukünftige Konzepte für den Produktionsstandort Saarlouis. Hierzu wurde ein Kooperationsvertrag mit der Landesregierung des Saarlandes abgeschlossen. Durch die im Frühjahr 2024 mit dem Hauptkunden geschlossenen Vereinbarungen konnten die finanziellen Risiken, die sich für die Rhenus LMS GmbH infolge des notwendigen Personalabbaus aus dem geschlossenen Sozialtarifvertrag ergeben, deutlich begrenzt werden. Chancen bestehen für die Gesellschaft in der Akquirierung neuer Aufträge, die sich insbesondere nach der Beendigung der Aktivitäten des Hauptkunden aus der Ansiedlung weiterer oder anderer produzierender Betriebe in Saarlouis oder Umgebung ergeben können. Den Geschäftsführern der Rhenus LMS GmbH sind zurzeit keine Risiken bekannt, die den Bestand der Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 insgesamt gefährden könnten. Ob die Rhenus LMS GmbH auch nach Beendigung ihres Hauptgeschäftes im November 2025 neben dem Stahlgeschäft eine weitere operative Geschäftstätigkeit ausüben wird, hängt von der Akquise neuer Aufträge ab. D. PrognoseberichtDas weltweite Wirtschaftswachstum schätzt der jüngste World Economic Outlook des IWF 2024 auf +3,2% und damit höher als die Steigerung 2023 (+3,1% Prognose Statista (02.2024)). In der EU wird das Wachstum auf +1,1% (nach +0,6% in 2023) geschätzt. Der anhaltende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine belastet weiterhin die Wirtschaftstätigkeit. Auch das aktuelle sehr hohe Zinsniveau und die weiterhin hohe Inflation belasten die konjunkturelle Entwicklung. Die Gesellschaft geht für das Geschäftsjahr 2024 von einem Umsatzwachstum im niedrigen zweistelligen Prozentbereich aus. Aufgrund der Mehrjahresvereinbarung mit dem Hauptkunden, die der Rhenus LMS GmbH auch bei deutlich rückläufigen Produktionsmengen Mindestumsätze garantiert, die alle wesentlichen Kostenpositionen decken, erwartet die Gesellschaft im kommenden Jahr ein leicht positives operatives Ergebnis (DB III).
Saarlouis, den 30. September 2024 die Geschäftsführung der Rhenus LMS GmbH Thomas Bernhardt, Geschäftsführer Franck Bernhard, Geschäftsführer Andreas Binder, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2023I. GRUNDLAGENDie Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß §§ 264 und 267 Abs. 2 und 4 HGB nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, der weiteren rechtsformspezifischen Vorgaben, etwaiger gesellschaftsindividueller Vorgaben sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien. II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODENDie Gliederungsschemata gemäß den §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach dem Ergebnis nach Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 bilanziell überschuldet. Die Bilanzierung und Bewertung im Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen, da unter Berücksichtigung der Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsplanung der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2025, der Einbindung in das Cash-Pooling mit der Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, eines im Rahmen des praktizierten Cash-Poolings bis zum 31. Dezember 2025 laufenden unkündbaren Darlehensrahmens in Höhe von 4,0 Mio. € sowie eines bis zum 31. Dezember 2025 laufenden Darlehens in Höhe von 4,5 Mio. € die Finanzkraft jederzeit bis zum Ende des notwendigen Betrachtungszeitraums 31. Dezember 2025 gewährleistet ist. Weiterhin wird erwartet die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft über das feststehende Ende der Geschäftsbeziehung zu unserem Hauptkunden, Ende November 2025, fortzusetzen. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung erfolgt näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Der Personalaufwand ist um die vereinnahmten Erträge aus der Erstattung der vom Arbeitgeber während des Bezugs von Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle bis zum 31. Dezember 2023 zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge (§ 2 Abs. 1 KugV) gekürzt. Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche werden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Deckungskapital bewertet. Zur Erfüllung von Altersteilzeitverpflichtungen der Mitarbeiter sind entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen worden, die dem Zugriff anderer Gläubiger dauerhaft entzogen sind. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der dem Deckungskapital des Versicherungsvertrags zzgl. eines vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückstellungen entspricht. Dieser wird mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Vermögenswert die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Altersteilzeitrückstellungen werden auf der Grundlage der Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G und unter Zugrundelegung eines auf den 31. Dezember 2023 prognostizierten Zinssatzes von 1,75% p.a. (Vorjahr 1,45% p.a.) bewertet. Es handelt sich um eine am 1. Oktober 2023 vorgenommene Prognose des von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Bei Löhnen und Gehältern wird eine dynamische Entwicklung von 3,10% p.a. (Vorjahr 2,90% p.a.) angenommen. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter sind zugleich Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung: Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag setzt sich aus Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 111.660,59 € (ursprüngliche Anschaffungskosten 111.660,59 €) sowie aus Verpflichtungen aus Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter in Höhe von 57.877,00 € (Vorjahr 78.342,00 €) zusammen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (111.660,59 €) wurde anhand von Marktpreisen bestimmt. Sofern das Deckungsvermögen in Form von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen besteht, entspricht der beizulegende Zeitwert dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zzgl. eines vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückstellungen. Eigenkapital: Im Eigenkapital ist ein Betrag von 5.830,09 € (Vorjahr 10.925,07 €) aus der Aktivierung latenter Steuern zur Ausschüttung gesperrt. Verbindlichkeiten: Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Weitere Angaben zur Bilanz: Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.057.538,79 € soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGPersonalaufwand: Der Erstattungsanspruch aus Kurzarbeitergeld wird als durchlaufender Posten betrachtet, der die Gewinn- und Verlustrechnung nicht berührt. Die Erstattung der vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit werden als Kürzung des Personalaufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Personalaufwand ist um die vereinnahmten Erträge aus der Erstattung des Verdienstausfalls aufgrund eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots oder einer Absonderung nach § 56 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gekürzt. Außergewöhnliche Aufwendungen: Am 30. November 2025 stellt unser Hauptkunde seine Produktion am Standort Saarlouis ein. Aus diesem Grund sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung außergewöhnliche Aufwendungen für Rückstellungen im Rahmen der Restrukturierung (Abfindungen ihm Rahmen eines Sozialplans, Rückbauverpflichtungen) in Höhe von 5.628.000,00 € enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen: Der Zinsanteil aus der Zuführung zu Rückstellungen beträgt 2.350,00 € (Vorjahr 2.777,00 €). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen aus latenter Körperschaftsteuer in Höhe von 5.094,98 € (Vorjahr 26.375,13 €) enthalten. V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRESDie Laufzeit des Gesellschafterdarlehens über 4,5 Mio. € wurde im Februar 2024 um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Im Frühjahr 2024 konnte mit unserem Hauptkunden eine Vereinbarung geschlossen werden, nach der dieser sich zu einem wesentlichen Teil an möglichen Leistungen der Rhenus LMS GmbH aus einem ebenfalls im Frühjahr 2024 abgeschlossenen Sozialtarifvertrag beteiligt. Die drohenden finanziellen Belastungen der Rhenus LMS GmbH aus dem Sozialtarifvertrag reduzieren sich hierdurch erheblich, so dass der Jahresabschluss 2023 unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt werden konnte. Außerdem haben die Gesellschaft und die Rhenus SE & Co. KG, um weiterhin von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgehen zu können, im August 2024 im Rahmen des praktizierten Cash-Poolings einen neuen unkündbaren Darlehensrahmen abgeschlossen. Gegenüber der bisherigen Vereinbarung wurde der von der Muttergesellschaft der Rhenus-Gruppe zur Verfügung gestellte Darlehensrahmen von 1,0 Mio. € auf 4,0 Mio. € erhöht und die Laufzeit um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. VI. ERGÄNZENDE ANGABENArbeitnehmerzahlen: Im Jahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
VII. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMENMitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der Rhenus SE & Co. KG mit Sitz in Holzwickede, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG mit Sitz in Selm, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG ist der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln. VIII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANENDer Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehören an:
Die Geschäftsführer erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge.
Saarlouis, den 30. September 2024 Rhenus LMS GmbH Die Geschäftsführung der Rhenus LMS GmbH Franck Bernhard Thomas Bernhardt Andreas Binder Anlagengitter 2023
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Rhenus LMS GmbH, Saarlouis Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rhenus LMS GmbH, Saarlouis, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rhenus LMS GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 10. Oktober 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Matthias Kräbber, Wirtschaftsprüfer ppa. Oliver Zielewski, Wirtschaftsprüfer" Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 15. Oktober 2024 festgestellt. |
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