Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 25522
Vorher
LMS Logistik-Magazin Saarlouis GmbH
Eingetragen
8.9.1994
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungLagerei
Gegenstand
Der Betrieb eines Magazins zur Erbringung logistischer Dienstleistungen wie Lagerung und Transport von Waren sowie Vormontagen und Zusammenbau von Zulieferteilen für die AutomobiIindustrie sowie andere Industrezweige

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Binder
seit 11.8.2022
Geschäftsführer
Franck Bernhard
seit 25.8.2020
Geschäftsführer
Thomas Bernhardt
seit 2.4.2019
Geschäftsführer
Manfred Dr. Brüning
seit 27.11.2015
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
1.207.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rhenus LMS GmbH

Saarlouis

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A. Grundlagen

Die Rhenus LMS GmbH ist im Handelsregister unter HRB 25522 im Amtsgericht Saarbrücken eingetragen und hat ihren Firmensitz in Saarlouis. Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Rhenus Automotive Systems GmbH, Essen, und über diese mittelbares Konzernunternehmen der Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede (kleinster Konsolidierungskreis), und der Rethmann SE & Co. KG, Selm (größter Konsolidierungskreis).

Die Rhenus LMS GmbH führt am Standort Saarlouis für einen dort ansässigen Automobilhersteller Montagen im Bereich der Module "Frontcorner" und "Kühler" durch. Neben der Montage führt die Rhenus LMS GmbH für diesen Hauptkunden Logistikdienstleistungen wie Warenannahme, Lagerung und visuelle Kontrolle der Einzelkomponenten durch. Der Hauptkunde produziert am Standort für den Absatzmarkt Europa. Am 30.11.2025 wird der Hauptkunde die Produktion am Standort Saarlouis einstellen.

Darüber hinaus betreibt die Rhenus LMS GmbH, im Vergleich zum Montagegeschäft jedoch in deutlich kleinerem Umfang, im Auftrag verschiedener Stahlhersteller die Lagerhaltung und den Versand von Stahl-Coils an die Kunden dieser Stahlhersteller.

Die Rhenus LMS GmbH wird auf Basis des sogenannten Deckungsbeitrags III (DB III) gesteuert, der innerhalb der Rhenus-Gruppe als finanzieller Leistungsindikator für das operative Ergebnis verwendet wird.

B. Wirtschaftsbericht

B.1 Entwicklung von Markt, Branche und Gesamtwirtschaft

B.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Weltwirtschaft

Im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023 wuchs die gesamte Weltwirtschaft um 3,1% (Prognose Statista Stand 02/2024), während im Vorjahr noch ein Wachstum von 3,2% zu beobachten war. Dieser leichte Rückgang ist laut OECD auf die weiter anhaltend hohe Inflation und die ungünstigen Finanzierungsbedingungen zurückzuführen. Der weltweite Automobilabsatz ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr mit +11,9% stark gewachsen, wobei sich in der Europäischen Union der PKW-Markt mit +14,0% sogar noch besser entwickelt hat.

Deutschland

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank im vergangenen Jahr um 0,3%. Die negative Entwicklung des BIP ist das Resultat einer hohen Inflation und der schwierigeren Finanzierungsbedingungen durch stark gestiegene Zinsen.

Für den deutschen Automobilmarkt endete das Geschäftsjahr mit einem starken Wachstum. Laut dem Kraftfahrtbundesamt wurden in Deutschland im vergangenen Jahr +7,3% mehr Neuwagen als im Vorjahr zugelassen. So verzeichneten die Hersteller Audi (+15,7%), Mini (+14,4%), Mercedes (+13,7%), BMW (+11,2%) und VW (+7,9%) gestiegene Zulassungszahlen; Ford (-11,2%) dagegen hatte stark sinkende Zulassungszahlen zu verzeichnen.

B.1.2 Geschäftsverlauf

Die Rhenus LMS GmbH verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Umsatz (-2,4%). Das angestrebte Ziel von einem leichten Umsatzwachstum wurde damit verfehlt. Zwar war das Fahrzeugwerk des Hauptkunden am Standort Saarlouis nicht mehr so stark wie im Vorjahr vom weltweiten Teilemangel betroffen, hinzugekommen sind jedoch mehrere Streiks im Fahrzeugwerk des Hauptkunden wegen der Schließung des Werks in 2025. Daher konnte das Fahrzeugwerk an manchen Tagen nicht wie geplant produzieren. Die Fahrzeugproduktionsmenge des Hauptkunden ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen, lag allerdings noch weit entfernt von der Produktionsmenge vor der Covid19-Pandemie. So erbrachte die Gesellschaft im vergangenen Jahr für 120.466 Fahrzeuge (Vorjahr 98.118 Fahrzeuge) Montage- und Logistikdienstleistungen, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 22,8% entspricht. Im Stahlgeschäft lag der Absatz mit 82.803 Tonnen (Vorjahr 123.897 Tonnen) deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Dieser Rückgang begründet sich mit dem Umstand, dass die zusätzlichen Lagermengen, die in 2022 als Sicherheit wegen der gestörten Lieferketten aufgebaut wurden, reduziert wurden.

Der leicht gesunkene Umsatz ist das Resultat aus dem niedrigeren Absatz im Stahlgeschäft und der durch die gestiegene Produktion im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Vergütung aus der Mehrjahresvereinbarung mit dem Hauptkunden. Der Umsatz wird durch eine zum Ende des Geschäftsjahres 2021 mit dem Hauptkunden am Standort abgeschlossene Mehrjahresvereinbarung, die bei deutlich rückläufigen Produktionsmengen Mindestumsätze garantiert, die alle wesentlichen Kostenpositionen deckt, abgesichert. Die Zunahme der Personalkosten ist ebenfalls auf die gestiegene Produktion des Hauptkunden zurückzuführen, da dadurch die Kurzarbeit und die damit verbundenen Entlastungen des Personalaufwandes im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken sind.

Der Hauptkunde am Standort Saarlouis, dessen Absicht zur Produktionseinstellung schon seit längerem bekannt ist, hat mittlerweile kommuniziert, dass er sein Werk zum 30.11.2025 schließen wird. Für den mit dem Wegfall der Montage- und Logistikdienstleistungen notwendigen Personalabbau bei der Rhenus LMS GmbH wurden im Frühjahr 2024 Vereinbarungen mit dem Hauptkunden, ein Sozialtarifvertrag mit der IG Metall und Vereinbarungen mit dem Betriebsrat abgeschlossen. Die durch die wertaufhellenden Vereinbarungen erforderlichen Restrukturierungsrückstellungen (Abfindungen, Rückbau) belasteten das Jahresergebnis der Gesellschaft in Höhe von 5,6 Mio. €. Durch die oben genannten Effekte schloss die Rhenus LMS GmbH das Geschäftsjahr 2023 mit einem deutlichen Verlust ab.

B.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

B.2.1 Vermögenslage

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 ein Anlagevermögen in Höhe von 1.686 T€ (Vorjahr 2.624 T€) aus. Das Anlagevermögen verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Abschreibungen in Höhe von 1.058 T€ (Vorjahr 1.086 T€) sowie durch Anlagenabgänge in Höhe von 18 T€ (Vorjahr 1 T€). Diesen stehen Anlagenzugänge in Höhe von 138 T€ (Vorjahr 200 T€) gegenüber, die vor allem im Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung anfielen. Das Umlaufvermögen beträgt zum Bilanzstichtag 3.719 T€ (Vorjahr 6.478 T€) und setzt sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.398 T€ (Vorjahr 5.907 T€) und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 300 T€ (Vorjahr 354 T€) zusammen. Die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultiert aus dem Umstand, dass im Vorjahr die Abrechnung aus der Mehrjahresvereinbarung gegen den Hauptkunden deutlich höher ausfiel als in 2023.

Zum 31.12.2023 beträgt die Bilanzsumme 13.078 T€ (Vorjahr 9.874 T€). Auf der Passivseite liegt das gezeichnete Kapital wie im Vorjahr bei 1.207 T€. Durch einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.058 T€ weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 7.613 T€ auf der Aktivseite aus. Die sonstigen Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 4.665 T€ erhöht. Die Erhöhung betrifft vor allem Rückstellungen für Verpflichtungen im Rahmen der Restrukturierung. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind um 1.591 T€ gesunken, weil die Inanspruchnahme des Cash-Pools aufgrund der Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gesunken ist.

B.2.2 Finanzlage

Die Finanzlage der Gesellschaft wird durch die Teilnahme am Cash-Pooling-System der Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, einen im Rahmen des praktizierten Cash-Poolings bis zum 31.12.2025 laufenden unkündbaren Darlehensrahmen in Höhe von 4.000 T€ sowie durch ein bis zum 31.12.2025 laufendes Gesellschafterdarlehen in Höhe von 4.500 T€ gesichert. Die Verbindlichkeit aus Cash-Pooling belief sich per 31.12.2023 auf 1.156 T€ (Vorjahr 2.470 T€). Der Rückgang der Cash-Pooling-Verbindlichkeit ist im Wesentlichen durch den Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (wie unter B.2.1 beschrieben) zu erklären. Zum 31.08.2024 bestehen, nach dem Erhalt einer Zahlung des Hauptkunden für dessen Beteiligung an den Sozialplankosten, Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von 8.092 T€.

B.2.3 Ertragslage

Die Entwicklung der Ertragslage war im Geschäftsjahr 2023 durch hohe Restrukturierungsaufwendungen geprägt. Die Umsatzerlöse der Rhenus LMS GmbH lagen im Jahr 2023 mit 17.836 T€ (Vorjahr 18.282 T€) um 2,4% unter denen des Vorjahres (siehe B.1.2). Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 624 T€ über denen des Vorjahres (264 T€). Der Anstieg beruht vor allem auf der Zunahme der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Durch die niedrigeren Umsatzerlöse und den höheren Materialaufwand durch erneut mehr Leasingpersonal verringerte sich das Rohergebnis gegenüber dem Vorjahr um 473 T€ auf 16.625 T€ (-2,8%). Der Personalaufwand erhöhte sich um 1.414 T€ auf 12.505 T€ (+12,8%). Der Anstieg zeigte sich hauptsächlich in den Löhnen für Stammpersonal und ist das Resultat von weniger Kurzarbeit in 2023 als im Vorjahr.

Die Abschreibungen bewegten sich mit 1.058 T€ leicht unter dem Niveau des Vorjahres.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 9.892 T€ erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 5.320 T€. Dies ist im Wesentlichen auf die außergewöhnlichen Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen im Rahmen der Restrukturierung (wie unter B.1.2 beschrieben) zurückzuführen. Der deutlich um 140 T€ auf 237 T€ gestiegene Zinsaufwand resultiert aus der höheren Verzinsung des Gesellschafterdarlehens. Insgesamt ergibt sich ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 7.058 T€.

Der Deckungsbeitrag III weist für 2023 ein negatives Ergebnis in Höhe von 2.213 T€ (Vorjahr -41 T€) aus. Der Unterschied zwischen dem Jahresergebnis und dem DB III begründet sich im Wesentlichen durch die nicht im DB III enthaltenen Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 5.628 T€.

B.3 Gesamtbeurteilung der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr

Das abgeschlossene Geschäftsjahr war vor allem von den Belastungen, die sich aus der Einstellung der Produktion am 30.11.2025 im Werk Saarlouis ergeben, geprägt. Da 2023 die ursprünglich erwarteten Fahrzeugproduktionsmengen nicht erreicht wurden, garantiert die Mehrjahresvereinbarung mit dem Hauptkunden (siehe B.1.2) der Gesellschaft Mindestumsätze, die alle wesentlichen Kostenpositionen decken. Das auf der Grundlage der Mehrjahresvereinbarung für 2023 prognostizierte ausgeglichene operative Ergebnis (DB III) wurde wegen geringerer Umsätze im Stahlgeschäft sowie höherer Personalkosten deutlich verfehlt (siehe B.2.3). Insgesamt kann das erzielte Jahresergebnis 2023 als nicht zufriedenstellend bezeichnet werden.

C. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

C.1. Chancen- und Risikobericht

Ein nachhaltiger Geschäftserfolg kann nur dann sichergestellt werden, wenn potenzielle Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit frühzeitig identifiziert, analysiert und mit geeigneten Gegenmaßnahmen abgewendet werden. Die Basis hierfür bildet ein konzernweit einheitliches Risikomanagementsystem. Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden in Workshops und durch regelmäßige Berichterstattung Risiken gezielt erfasst, systematisch beurteilt und vorhandene sowie zukünftige Bewältigungsstrategien geprüft.

Im nachfolgenden Abschnitt werden die Chancen und Risiken beschrieben, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rhenus LMS GmbH auswirken können.

Ein wesentliches Risiko besteht weiterhin im Mangel an Halbleitern und anderen Bauteilen. Dadurch werden die Produktionsprogramme des Hauptkunden negativ beeinflusst.

Ein weiterhin bestehendes Risiko sind externe Risiken, die aus den Kriegshandlungen Russlands gegen die Ukraine resultieren. Die politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten führten zu Beeinträchtigungen der Lieferketten, zu stark gestiegenen Energiekosten und zu einer deutlich höheren Inflation. In der Folge hat die Europäische Zentralbank die Zinsen deutlich erhöht. Neben den direkten Mehrkosten aufgrund der Zinserhöhungen kann ein hohes Zinsniveau zu Kaufzurückhaltung bei den Endkunden und somit zu verminderter Nachfrage und sinkenden PKW-Absatzmengen führen.

Für die Rhenus LMS GmbH ergibt sich ein weiteres Risiko aus der Abhängigkeit von Ihrem Hauptkunden, in dessen unmittelbaren räumlichen Nähe die Dienstleistungen erbracht werden. Die Laufzeit des aktuellen Modells, für das die Rhenus LMS GmbH Montage- und Logistikdienstleistungen erbringt, läuft bis zum 30.11.2025. Im Rahmen der im Jahr 2021 abgeschlossenen Mehrjahresvereinbarung wurde mit dem Hauptkunden das ordentliche Kündigungsrecht, den Vertrag jährlich kündigen zu können, ersatzlos gestrichen, so dass eine Kündigung nur noch außerordentlich aus wichtigem Grund möglich ist. Außerdem wurde mit der Mehrjahresvereinbarung sichergestellt, dass alle wesentlichen Kostenpositionen durch Mindestumsätze gedeckt sind.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde verkündet, dass die Produktion des aktuellen Modells am Standort Saarlouis im Jahr 2025 enden wird und der Standort keine Zusicherung für die Montage von Elektrofahrzeugen nach dem Auslauf des aktuellen Modells im Jahr 2025 erhalten hat. Der Hauptkunde sucht daher nach einem Käufer bzw. nach Investoren für das Fahrzeugwerk und evaluiert Optionen für zukünftige Konzepte für den Produktionsstandort Saarlouis. Hierzu wurde ein Kooperationsvertrag mit der Landesregierung des Saarlandes abgeschlossen. Durch die im Frühjahr 2024 mit dem Hauptkunden geschlossenen Vereinbarungen konnten die finanziellen Risiken, die sich für die Rhenus LMS GmbH infolge des notwendigen Personalabbaus aus dem geschlossenen Sozialtarifvertrag ergeben, deutlich begrenzt werden.

Chancen bestehen für die Gesellschaft in der Akquirierung neuer Aufträge, die sich insbesondere nach der Beendigung der Aktivitäten des Hauptkunden aus der Ansiedlung weiterer oder anderer produzierender Betriebe in Saarlouis oder Umgebung ergeben können.

Den Geschäftsführern der Rhenus LMS GmbH sind zurzeit keine Risiken bekannt, die den Bestand der Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 insgesamt gefährden könnten. Ob die Rhenus LMS GmbH auch nach Beendigung ihres Hauptgeschäftes im November 2025 neben dem Stahlgeschäft eine weitere operative Geschäftstätigkeit ausüben wird, hängt von der Akquise neuer Aufträge ab.

D. Prognosebericht

Das weltweite Wirtschaftswachstum schätzt der jüngste World Economic Outlook des IWF 2024 auf +3,2% und damit höher als die Steigerung 2023 (+3,1% Prognose Statista (02.2024)). In der EU wird das Wachstum auf +1,1% (nach +0,6% in 2023) geschätzt. Der anhaltende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine belastet weiterhin die Wirtschaftstätigkeit. Auch das aktuelle sehr hohe Zinsniveau und die weiterhin hohe Inflation belasten die konjunkturelle Entwicklung.

Die Gesellschaft geht für das Geschäftsjahr 2024 von einem Umsatzwachstum im niedrigen zweistelligen Prozentbereich aus. Aufgrund der Mehrjahresvereinbarung mit dem Hauptkunden, die der Rhenus LMS GmbH auch bei deutlich rückläufigen Produktionsmengen Mindestumsätze garantiert, die alle wesentlichen Kostenpositionen decken, erwartet die Gesellschaft im kommenden Jahr ein leicht positives operatives Ergebnis (DB III).

 

Saarlouis, den 30. September 2024

die Geschäftsführung der Rhenus LMS GmbH

Thomas Bernhardt, Geschäftsführer

Franck Bernhard, Geschäftsführer

Andreas Binder, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 107.649,00 126.641,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 890.590,00 1.488.093,00
3. Fuhrpark 79.003,00 166.988,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 608.809,00 842.458,00
1.686.051,00 2.624.180,00
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20.872,77 13.288,98
2. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 203.758,01
3. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.698.075,75 6.260.836,71
3.718.948,52 6.477.883,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 7.619,39
D. Aktive latente Steuern 5.830,09 10.925,07
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 53.783,59 197.463,54
F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.613.434,20 555.895,41
13.078.047,40 9.873.967,11

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.207.000,00 1.207.000,00
II. Verlustvortrag -1.762.895,41 -1.971.037,32
III. Jahresfehlbetrag/-überschuss -7.057.538,79 208.141,91
IV. Übertrag auf Aktiva F. "Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag" 7.613.434,20 555.895,41
0,00 0,00
B. Rückstellungen 6.405.893,86 1.740.988,82
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.670.824,33 3.261.684,70
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 4.520.188,75 4.505.967,50
3. Übrige Verbindlichkeiten 481.140,46 365.326,09
6.672.153,54 8.132.978,29
13.078.047,40 9.873.967,11

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Rohergebnis 16.625.267,71 17.098.516,76
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -10.329.619,30 -8.814.632,85
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.175.257,98 -2.276.044,94
(davon für Altersversorgung: € 65.021,64; Vorjahr: € 87.881,35)
-12.504.877,28 -11.090.677,79
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.058.507,57 -1.085.737,21
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.891.791,54 -4.571.496,56
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 14.781,57 0,00
(davon aus verbundenen Unternehmen: € 13.256,17; Vorjahr: € 0,00)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -237.316,70 -97.788,16
(davon an verbundene Unternehmen: € 234.966,70; Vorjahr: € 90.822,67)
7. Ergebnis vor Steuern -7.052.443,81 252.817,04
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -5.094,98 -44.675,13
9. Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag (Vorjahr: Jahresüberschuss) -7.057.538,79 208.141,91

Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2023

I. GRUNDLAGEN

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß §§ 264 und 267 Abs. 2 und 4 HGB nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, der weiteren rechtsformspezifischen Vorgaben, etwaiger gesellschaftsindividueller Vorgaben sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien.

II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN

Die Gliederungsschemata gemäß den §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert:

In der Bilanz:

Gesonderter Ausweis des Fuhrparks innerhalb der Sachanlagen

Gesonderter Ausweis der Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

In der Gewinn- und Verlustrechnung:

Eingefügte Zwischensumme: Ergebnis vor Steuern

Wegfall des Ausweises der sonstigen Steuern.

Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach dem Ergebnis nach Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 bilanziell überschuldet. Die Bilanzierung und Bewertung im Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen, da unter Berücksichtigung der Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsplanung der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2025, der Einbindung in das Cash-Pooling mit der Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, eines im Rahmen des praktizierten Cash-Poolings bis zum 31. Dezember 2025 laufenden unkündbaren Darlehensrahmens in Höhe von 4,0 Mio. € sowie eines bis zum 31. Dezember 2025 laufenden Darlehens in Höhe von 4,5 Mio. € die Finanzkraft jederzeit bis zum Ende des notwendigen Betrachtungszeitraums 31. Dezember 2025 gewährleistet ist. Weiterhin wird erwartet die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft über das feststehende Ende der Geschäftsbeziehung zu unserem Hauptkunden, Ende November 2025, fortzusetzen.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben.

Aktiva:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung erfolgt näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:

Gebäude 24-25 Jahre
Technische Anlagen 2-10 Jahre
Fuhrpark 2-11 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2-25 Jahre
EDV-Anlage 1-10 Jahre

Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht.

Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt.

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen.

Der Personalaufwand ist um die vereinnahmten Erträge aus der Erstattung der vom Arbeitgeber während des Bezugs von Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle bis zum 31. Dezember 2023 zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge (§ 2 Abs. 1 KugV) gekürzt.

Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt.

Die Rückdeckungsversicherungsansprüche werden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Deckungskapital bewertet.

Zur Erfüllung von Altersteilzeitverpflichtungen der Mitarbeiter sind entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen worden, die dem Zugriff anderer Gläubiger dauerhaft entzogen sind. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der dem Deckungskapital des Versicherungsvertrags zzgl. eines vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückstellungen entspricht. Dieser wird mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Vermögenswert die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt unter den aktiven latenten Steuern.

Passiva:

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Altersteilzeitrückstellungen werden auf der Grundlage der Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G und unter Zugrundelegung eines auf den 31. Dezember 2023 prognostizierten Zinssatzes von 1,75% p.a. (Vorjahr 1,45% p.a.) bewertet. Es handelt sich um eine am 1. Oktober 2023 vorgenommene Prognose des von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Bei Löhnen und Gehältern wird eine dynamische Entwicklung von 3,10% p.a. (Vorjahr 2,90% p.a.) angenommen.

Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen:

Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen Gesellschafter sind zugleich Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung:

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag setzt sich aus Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 111.660,59 € (ursprüngliche Anschaffungskosten 111.660,59 €) sowie aus Verpflichtungen aus Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter in Höhe von 57.877,00 € (Vorjahr 78.342,00 €) zusammen.

Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (111.660,59 €) wurde anhand von Marktpreisen bestimmt. Sofern das Deckungsvermögen in Form von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen besteht, entspricht der beizulegende Zeitwert dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zzgl. eines vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückstellungen.

Eigenkapital:

Im Eigenkapital ist ein Betrag von 5.830,09 € (Vorjahr 10.925,07 €) aus der Aktivierung latenter Steuern zur Ausschüttung gesperrt.

Verbindlichkeiten:

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor.

Gesamt Restlaufzeiten Restlaufzeiten
31.12.2023
≤ 1 Jahr
> 1 Jahr
≤ 1 Jahr 31.12.2022
> 1 Jahr 31.12.2022
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.670.824,33 1.670.824,33 0,00 3.261.684,70 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 4.520.188,75 20.188,75 4.500.000,00 5.967,50 4.500.000,00
Übrige Verbindlichkeiten 481.140,46 481.140,46 0,00 365.326,09 0,00
6.672.153,54 2.172.153,54 4.500.000,00 3.632.978,29 4.500.000,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Weitere Angaben zur Bilanz:

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.057.538,79 € soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Personalaufwand:

Der Erstattungsanspruch aus Kurzarbeitergeld wird als durchlaufender Posten betrachtet, der die Gewinn- und Verlustrechnung nicht berührt. Die Erstattung der vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit werden als Kürzung des Personalaufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Personalaufwand ist um die vereinnahmten Erträge aus der Erstattung des Verdienstausfalls aufgrund eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots oder einer Absonderung nach § 56 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gekürzt.

Außergewöhnliche Aufwendungen:

Am 30. November 2025 stellt unser Hauptkunde seine Produktion am Standort Saarlouis ein. Aus diesem Grund sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung außergewöhnliche Aufwendungen für Rückstellungen im Rahmen der Restrukturierung (Abfindungen ihm Rahmen eines Sozialplans, Rückbauverpflichtungen) in Höhe von 5.628.000,00 € enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen:

Der Zinsanteil aus der Zuführung zu Rückstellungen beträgt 2.350,00 € (Vorjahr 2.777,00 €).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag:

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen aus latenter Körperschaftsteuer in Höhe von 5.094,98 € (Vorjahr 26.375,13 €) enthalten.

V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRES

Die Laufzeit des Gesellschafterdarlehens über 4,5 Mio. € wurde im Februar 2024 um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Im Frühjahr 2024 konnte mit unserem Hauptkunden eine Vereinbarung geschlossen werden, nach der dieser sich zu einem wesentlichen Teil an möglichen Leistungen der Rhenus LMS GmbH aus einem ebenfalls im Frühjahr 2024 abgeschlossenen Sozialtarifvertrag beteiligt. Die drohenden finanziellen Belastungen der Rhenus LMS GmbH aus dem Sozialtarifvertrag reduzieren sich hierdurch erheblich, so dass der Jahresabschluss 2023 unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt werden konnte.

Außerdem haben die Gesellschaft und die Rhenus SE & Co. KG, um weiterhin von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgehen zu können, im August 2024 im Rahmen des praktizierten Cash-Poolings einen neuen unkündbaren Darlehensrahmen abgeschlossen. Gegenüber der bisherigen Vereinbarung wurde der von der Muttergesellschaft der Rhenus-Gruppe zur Verfügung gestellte Darlehensrahmen von 1,0 Mio. € auf 4,0 Mio. € erhöht und die Laufzeit um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

VI. ERGÄNZENDE ANGABEN

Arbeitnehmerzahlen:

Im Jahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:

2023 2022
Angestellte 20 25
gewerbliche Mitarbeiter 221 241
Aushilfen 1 1
Summe Arbeitnehmer nach § 267 Abs. 5 HGB 242 267
Auszubildende 0 0
Gesamtsumme 242 267

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Als wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:

Restlaufzeiten
Gesamt
≤ 1 Jahr
>1 Jahr
davon > 5 Jahre
Aus Miet- und Pachtverträgen 810.314,63 803.385,09 6.929,54 0,00
davon mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen 27.069,65 27.069,65 0,00 0,00
Aus Leasingverträgen 15.148,26 9.009,66 6.138,60 0,00
825.462,89 812.394,75 13.068,14 0,00

VII. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Mitgliedschaft im Konzern:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der Rhenus SE & Co. KG mit Sitz in Holzwickede, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG mit Sitz in Selm, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG ist der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln.

VIII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN

Der Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehören an:

 

Franck Bernhard

Mitglied der Geschäftsleitung

Automotive der Rhenus Automotive SE Bergkamen

 

Thomas Bernhardt

Geschäftsführender Direktor

der Rhenus Automotive SE

Bornheim

 

Andreas Binder

Mitglied der Geschäftsleitung Automotive

der Rhenus Automotive SE Aichwald

Die Geschäftsführer erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge.

 

Saarlouis, den 30. September 2024

Rhenus LMS GmbH

Die Geschäftsführung der Rhenus LMS GmbH

Franck Bernhard

Thomas Bernhardt

Andreas Binder

Anlagengitter 2023

Anschaffungskosten
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 78.193,15 0,00 8.369,37 69.823,78
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 687.426,28 0,00 0,00 687.426,28
2. Technische Anlagen und Maschinen 7.631.675,69 19.949,76 41.606,93 7.610.018,52
3. Fuhrpark 455.457,94 0,00 0,00 455.457,94
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.754.848,99 118.491,03 119.462,17 5.753.877,85
14.529.408,90 138.440,79 161.069,10 14.506.780,59
14.607.602,05 138.440,79 169.438,47 14.576.604,37
Abschreibungen
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 78.193,15 0,00 8.369,37 69.823,78
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 560.785,28 18.992,00 0,00 579.777,28
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.143.582,69 606.957,76 31.111,93 6.719.428,52
3. Fuhrpark 288.469,94 87.985,00 0,00 376.454,94
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.912.390,99 344.572,81 111.894,95 5.145.068,85
11.905.228,90 1.058.507,57 143.006,88 12.820.729,59
11.983.422,05 1.058.507,57 151.376,25 12.890.553,37
Restbuchwerte
31.12.2023
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 107.649,00 126.641,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 890.590,00 1.488.093,00
3. Fuhrpark 79.003,00 166.988,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 608.809,00 842.458,00
1.686.051,00 2.624.180,00
1.686.051,00 2.624.180,00

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Rhenus LMS GmbH, Saarlouis

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Rhenus LMS GmbH, Saarlouis, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rhenus LMS GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Essen, den 10. Oktober 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Matthias Kräbber, Wirtschaftsprüfer

ppa. Oliver Zielewski, Wirtschaftsprüfer"

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 15. Oktober 2024 festgestellt.

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