HAF UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Zihni Erençin seit 12.1.2024 | Geschäftsführer |
Andreas Havermann seit 12.1.2024 | Prokura |
Mélanie Salaun seit 3.1.2024 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AHT GROUP GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022der AHT GROUP GmbH, EssenAbkürzungsverzeichnis Kurzbezeichnung
I. VorbemerkungDie AHT GROUP GmbH hat ihren Sitz in Essen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen unter HRB 31726 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Die Gesellschaft ist zum Stichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. II. Rechtliche VerhältnisseDie Dorsch Holding GmbH, Offenbach am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 42115, ist alleinige Gesellschafterin der AHT GROUP GmbH. Die Einbringung der Geschäftsanteile erfolgte gemäß notariellem Vertrag vom 24. Juni 2021 mit Wirkung zum 1. Juli 2021. III. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und UmrechnungsmethodenDie Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zum Ansatz eines etwaigen aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Aufgrund der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden Aufwendungen in Höhe von TEUR 88, die im Vorjahr in den Löhnen und Gehältern enthalten waren, im Berichtsjahr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zudem wurden Aufwendungen in Höhe von TEUR 60, die im Vorjahr in den Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten waren, im Berichtsjahr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Diese Umgliederungen haben keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Gesellschaft. 1. AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt und erfolgen linear. Für Zugänge an beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens werden die Abschreibungen pro rata temporis ermittelt. Die Nutzungsdauern für das Anlagevermögen betragen:
Geringwertige Anlagegüter werden bis zu einem Anschaffungswert in Höhe von EUR 800 im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Alle Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 800 betragen, wurden aktiviert und deren Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von EUR 250 werden direkt als Aufwand erfasst. 2. VorräteDie unfertigen Leistungen beinhalten die für die einzelnen Projekte erbrachten Leistungen der Gesellschaft. Dabei handelt es sich um langfristige Fertigungsprojekte, die sich über die Dauer eines Geschäftsjahres weit hinausziehen und den wesentlichen Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens bilden. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Vollkosten einschließlich eines vorsichtigen, auf die abgrenzbaren Teilleistungen anteilsmäßig entfallenden Gewinnzuschlages, soweit im Einzelfall der erwartete Gewinn sicher zu ermitteln ist und keine Risiken ersichtlich sind, die das erwartete Ergebnis wesentlich beeinträchtigen können. Voraussetzung ist dabei, dass keine Anzeichen vorliegen, dass der Abnehmer eines Projektes Einwendungen erheben kann, die sich negativ auf das Gesamtergebnis auswirken. Für unvorhersehbare Garantieleistungen und Nachbesserungen werden vorsichtig bemessene Beträge berücksichtigt. Sofern bei einzelnen Projekten aus der weiteren Auftragsabwicklung Risiken ersichtlich sind, erfolgt die Aktivierung nach den Grundsätzen der verlustfreien Bewertung durch eine Reduzierung des Wertansatzes der Vorräte (unfertigen Leistungen). Von den unfertigen Leistungen werden auf der Aktivseite die erhaltenen Anzahlungen offen abgesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die halbfertigen Arbeiten wurden unter Berücksichtigung eines Vollkostenansatzes ermittelt. Das Niederstwertprinzip wurde hierbei unter Berücksichtigung von marktorientierten Preisen bzw. des vereinbarten Honorars berücksichtigt. Aufgrund der über viele Jahre verlaufenden langfristigen Fertigung weicht die Gesellschaft hier in Anwendung von § 252 Abs. 2 HGB vom allgemeinen Grundsatz der Gewinnrealisierung des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ab, um im Interesse der Klarheit des Jahresabschlusses eine gleichmäßige und dem tatsächlichen Projektverlauf entsprechende Gewinnrealisierung darzustellen. Eine Abrechnung der Aufträge und eine Gewinnrealisierung erst am Ende der Projektlaufzeit würden zu einer erheblichen Verzerrung der Vermögens- und Ertragslage führen und den Einblick in die Ertragslage der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen. Projekte werden so lange als unfertige Leistungen einschließlich der offen abgesetzten erhaltenen Anzahlungen bilanziert, bis die offizielle Schlussabrechnung erfolgt ist. 3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Ausfallrisiken durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen haben eine Fälligkeit bis zu einem Jahr. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Fälligkeit von größer ein Jahr bestehen in Höhe von TEUR 30 (Vj.: TEUR 30). 4. Flüssige MittelKassenbestände und Bankguthaben in Landeswährung wurden zu Nominalwerten angesetzt. Fremdwährungsguthaben und Kassenbestände sind grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs jeweils zum Monatsletzten eingebucht. 5. RückstellungenDie Berechnung der Rückstellungen für Pensionen wurde versicherungsmathematisch nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck und Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 1,79 % p.a. ermittelt. Als Zinsfuß wurde der von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegebene Prozentsatz verwendet. Von der Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (Ermittlung des Zinsfußes unter der Annahme einer Restlaufzeit der Pensionsrückstellungen von 15 Jahren und eines durchschnittlichen Marktzinssatzes von zehn Jahren) wurde Gebrauch gemacht. Bei der Berechnung wurde eine Lohn-/Gehaltsdynamik von 2,5 % p.a. und ein Rententrend von 1,9 % p.a. berücksichtigt. Aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen ergab sich zum 1. Januar 2010 ein gesonderter Zuführungsbetrag in Höhe von TEUR 568. Es wurde von dem Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und in den Geschäftsjahren 2010 bis 2022 bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen Teilbeträge in Höhe von insgesamt TEUR 492 bilanziell berücksichtigt, sodass sich zum 31. Dezember 2022 ein nicht in der Bilanz ausgewiesener Rückstellungsbetrag von TEUR 76 ergibt. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 3.326. Die mit TEUR 3.250 ermittelten Rückstellungen für Pensionen wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem bestehenden Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 62 verrechnet, da die Voraussetzungen für eine Saldierung vorlagen. Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,45 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,79 %) in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Der Unterschiedsbetrag beträgt TEUR 111 und ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. In den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen berücksichtigt. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages wurde keine Kostensteigerung berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind.[1] Für die Abzinsung der Rückstellungen betragen die Zinssätze für 2022 je nach Restlaufzeit 0,43 % bis 0,92 %. Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht gesichert. 7. WährungsumrechnungFremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens und die Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in dem als Anlage beigefügten Anlagengitter dargestellt. FinanzanlagenBei den nachfolgenden Beteiligungen wird das Ergebnis aus bestehenden ARGEN bzw. INGEN erst nach Beendigung realisiert und die endgültige Beteiligungsquote festgelegt. Der erstgenannte Partner übt die Federführung aus.
2. UmlaufvermögenDas Vorratsvermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus unfertigen Leistungen in Höhe von TEUR 31.909, welche Projekte in unterschiedlichen Fertigstellungsgraden repräsentieren. Es erfolgt eine Verrechnung mit den dafür erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 27.843. Für sämtliche Projekte erfolgt ein Ansatz entsprechend der verlustfreien Bewertung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 867 (Vj.: TEUR 827). Die Laufzeiten betragen weniger als ein Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 354 (Vj.: TEUR 717) beinhalten im Wesentlichen geleistete Anzahlungen an Konsortialpartner (TEUR 264) und Steuererstattungsansprüche (TEUR 48). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind in Höhe von TEUR 30 (Vj.: TEUR 30) Kautionen enthalten, die eine Restlaufzeit von über einem Jahr haben. Alle anderen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die liquiden Mittel beinhalten bei Kreditinstituten hinterlegte Guthaben in Höhe von TEUR 23 zur Sicherung gewährter Avale. Die Gesellschaft kann über diese Guthaben nicht frei verfügen. 3. Aktive RechnungsabgrenzungspostenUnter dem Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Miet- und Versicherungsverträgen ausgewiesen. 4. EigenkapitalDas Eigenkapital beinhaltet das Gezeichnete Kapital (TEUR 1.050), die Kapitalrücklage (TEUR 80), die Gewinnrücklagen (TEUR 25), den Gewinnvortrag (TEUR 247) sowie den Jahresüberschuss (TEUR 316). Die Anteile der AHT GROUP GmbH wurden zum Bilanzstichtag vollständig (100 %) von der Dorsch Holding GmbH gehalten. 5. RückstellungenDie Rückstellungen insgesamt setzen sich wie folgt zusammen:
Die mit TEUR 3.250 ermittelten Rückstellungen für Pensionen wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem bestehenden Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 62 verrechnet, da die Voraussetzungen für eine Saldierung vorlagen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens beträgt TEUR 62. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung betrugen im Geschäftsjahr TEUR 87. Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 1.131 und enthalten im Wesentlichen Nachlaufkosten für abgerechnete Aufträge in Höhe von TEUR 517 und Rückstellungen für Urlaubs- und sonstige Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 550. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 70 (Vj.: TEUR 0) und die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 4 (Vj.: TEUR 28) resultieren aus Lieferungen und Leistungen. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Aufgliederung der Umsatzerlöse nach RegionenDie erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
Die Aufstellung zeigt, dass die Projekte der Gesellschaft auf verschiedene Regionen verteilt sind. Dies gilt auch für die fachliche Einordnung der Projekte. Es ist deutlich erkennbar, dass Afrika und Asien Schwerpunktregionen. Dies entspricht auch der Ausrichtung der wichtigsten Geber in der Entwicklungszusammenarbeit. Die Umsatzerlöse enthalten die im Geschäftsjahr schlussgerechneten Projekte in Höhe von TEUR 8.455 (Vj.: TEUR 2.876). 2. PersonalaufwandDie Aufwendungen für Löhne und Gehälter belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 2.870 (Vj.: TEUR 3.535). In den Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung in Höhe von TEUR 663 (Vj.: TEUR 660) ist ein Aufwand aus Altersversorgung von TEUR 90 (Vj.: TEUR 9) enthalten. 3. Aufwendungen und Erträge aus der WährungsumrechnungIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe TEUR 40 (Vj.: TEUR 7) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 12 (Vj.: TEUR 4) enthalten. 4. Außergewöhnliche Aufwendungen und ErträgeDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die außerordentlichen Aufwendungen aus der Zuführung des Unterschiedsbetrages zu den Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 38, der sich aufgrund der geänderten Bewertung durch das BilMoG ergeben hat.5. FinanzergebnisDas negative Finanzergebnis beträgt TEUR 188 (Vj.: TEUR -269). In Höhe von TEUR 87 (Vj.: TEUR 210) sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen enthalten. 6. Steuern vom Einkommen und vom ErtragIm Geschäftsjahr 2022 ergibt sich aus den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ein Aufwand in Höhe von TEUR 133 (Vj.: Ertrag TEUR 48). VI. Ergänzende AngabenPersonalNachfolgend ist die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer dargestellt:
Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Miet- und Leasingverträge für Büroräume, Büroeinrichtungen, Kraftfahrzeuge und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Verträge haben Laufzeiten von bis zu zehn Jahren und beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen. Die Gesamtsumme dieser Verpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
HaftungsverhältnisseEventualverbindlichkeiten aus der Haftung für AvaleZur Absicherung von Projekten hat die Gesellschaft verschiedene Garantien abgegeben. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsgarantien. Diese sind von verschiedenen Banken mit Avalen hinterlegt. Die Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Avallinien bei inländischen Banken beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 5.500. Die Höhe der im Inland insgesamt eingegangenen Avalverbindlichkeiten belief sich zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 3.970. Aufgrund der derzeit fristgerechten Projektabwicklung geht die Gesellschaft davon aus, dass alle Vertragsverhältnisse auch weiterhin frist- und vertragsgemäß erfüllt werden und somit nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Honorar des AbschlussprüfersDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Dorsch Holding GmbH, Offenbach am Main, einbezogen. Aus diesem Grund nehmen wir die Befreiung des § 285 Nr. 17 HGB in Anspruch. Das Honorar der Abschlussprüfer wird im Konzernanhang der Dorsch Holding GmbH, Offenbach am Main, ausgewiesen. Der Konzernabschluss der Dorsch Holding GmbH wird im Unternehmensregister offengelegt. VII. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDie Gesellschaft ist eine 100%ige Beteiligung der Dorsch Holding GmbH, Offenbach am Main. Die Dorsch Holding GmbH ist Muttergesellschaft des kleinsten Konsolidierungskreises. Der Konzernabschluss der Dorsch Holding GmbH wird im Unternehmensregister offengelegt. Muttergesellschaft des größten Konsolidierungskreises ist die RAG-Stiftung, Essen. Der Konzernabschluss der RAG-Stiftung wird im Unternehmensregister offengelegt. VIII. NachtragsberichtNach dem Bilanzstichtag haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben. IX. Angaben zu den GesellschaftsorganenGeschäftsführung Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2022 durch Dr. Hubertus Schneider, Diplom-Agraringenieur, Solingen, vertreten. Gesamtbezüge der GeschäftsführungDie Gesellschaft macht von der Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Bezüge früherer Organmitglieder und ihrer HinterbliebenenFür ehemalige Organmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden Pensionszahlungen von TEUR 70 geleistet. Für diesen Personenkreis bestehen Rückstellungen für Pensionen i.H.v. TEUR 648.
Essen, den 30. Juni 2023 Die Geschäftsführung Dr. Hubertus Schneider [1] Abzinsungssätze der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB, 7 Jahresdurchschnitt per Dezember 2022. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022
Lagebericht des Geschäftsjahres 2022der AHT GROUP GmbH, EssenInhaltsverzeichnis 1. Geschäftsmodell und Rahmenbedingungen 2. Externe Einflussfaktoren - Entwicklung der Weltwirtschaft 3. Strategie 4. Geschäftsverlauf 5. Ertragslage 6. Vermögens- und Finanzlage 7. Chancen- und Rsikobericht 8. Prognosebericht 1. Geschäftsmodell und RahmenbedingungenDie AHT GROUP GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Dorsch Holding GmbH. Das Leistungsspektrum der AHT GROUP GmbH umfasst Beratungsleistungen in allen Stadien des Projektzyklus: Masterpläne, Projektdefinition und -entwicklung, technische, technisch-wirtschaftliche und sozioökonomische Durchführbarkeitsstudien, Projektmanagement, Planung und Mithilfe bei Vergabe von Baumaßnahmen und Beschaffung, Bauüberwachung, Schulung, Managementberatung einschl. Organisations- und Personalentwicklung, Projektevaluierungen etc. Diese Leistungen werden auf internationaler Ebene für alle sechs Hauptarbeitsbereiche mit den entsprechenden Unterbereichen von der AHT GROUP GmbH erbracht. Die sechs Hauptbereiche mit ihren Unterbereichen sind im Folgenden kurz zusammengestellt. • Wasser - Wasserwirtschaft - Wasserver- und Abwasserentsorgung - Landwirtschaftlicher Wasserbau • Landwirtschaft - Ländliche Entwicklung - Landwirtschaftliche Produktion und Viehwirtschaft - Beratung und Vermarktung • Umweltschutz - Landmanagement und räumliche Planung - Forstwirtschaft und Erhaltung der Biodiversität - Klimaschutz und Klimaanpassung • Governance - Dezentralisierung - Stadt- und Regionalentwicklung - Förderung der Zivilgesellschaft • Abfall - Integrierte Abfallwirtschaft - Clean Development Mechanism - Gefährliche Abfälle • Informationstechnology und Software Entwicklung - Informationsmanagement - Design von IT-Architektur - Web basierte Management Informationssysteme (MIS) - Geographische Informationssysteme (GIS) - IT Serviceleistungen. Die Dienstleistungen der AHT GROUP GmbH in den verschiedenen Arbeitsgebieten werden grundsätzlich in allen Ländern angeboten, die auch von den wichtigsten Geldgebern der Entwicklungszusammenarbeit (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Europäische Union, Weltbank, regionale Entwicklungsbanken, etc.) unterstützt werden. Die AHT GROUP GmbH war im abgelaufenen Geschäftsjahr in 31 Ländern auf 4 Kontinenten tätig. Im Jahresdurchschnitt waren im abgelaufenen Geschäftsjahr 48 (Vj.: 57) Mitarbeiter bei der AHT GROUP beschäftigt. 2. Externe Einflussfaktoren - Entwicklung der WeltwirtschaftDie Weltkonjunktur hat sich im Verlauf des Jahres unter dem Eindruck hoher Energiepreise und großer Unsicherheit in der Grundtendenz abgeschwächt. Bremsend wirkt inzwischen auch die Geldpolitik, die angesichts eines auf breiter Front hohen Inflationsdrucks ausgesprochen rasch gestrafft wird. Die Produktion blieb bis in den Herbst hinein insgesamt zwar weiter aufwärtsgerichtet, wobei Impulse von nachlassenden Lieferengpässen und der weiter fortschreitenden Normalisierung der Aktivität in den von der Corona-Pandemie besonders getroffenen Wirtschaftsbereichen ausgingen. Zum Jahresende hin hat sich die wirtschaftliche Dynamik nochmals merklich verringert. Vor allem die großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften stehen derzeit trotz erheblicher fiskalischer Stützungsmaßnahmen vor einer Phase schwacher Konjunktur. Gleichzeitig bleiben die Probleme für die chinesische Wirtschaft groß. Die Inflation dürfte zwar ihren Höhepunkt überschritten haben und im Prognosezeitraum dank niedrigerer Rohstoffpreise und abnehmender konjunktureller Anspannungen deutlich zurückgehen. Der zugrunde liegende Preisauftrieb dürfte aber allenfalls gegen Ende des Prognosezeitraum wieder in die Nähe der Zielmarken sinken. Der Anstieg der Weltproduktion hat sich nach schwachem ersten Halbjahr im dritten Quartal vorübergehend verstärkt. Die weltwirtschaftliche Aktivität erhöhte sich im Verlauf des Jahres 2022 insgesamt in moderatem Tempo. Im dritten Quartal entfielen dämpfende Einflüsse wie ein zeitweise kräftiger Lagerabbau in den Vereinigten Staaten und die Auswirkungen umfangreicher pandemiebedingter Lockdowns in China und die Produktion zog spürbar gegenüber dem Vorquartal an. Die Industrieproduktion zog im Sommer bei nachlassenden Lieferengpässen an. Die globale Industrieproduktion nahm im dritten Quartal mit 1,3 Prozent recht schwungvoll zu. Zum einen erholte sich die Produktion in China, die im Frühjahr unter den Corona-Beschränkungen gelitten hatte. Zum anderen konnten Aufträge, die in den Monaten zuvor aufgelaufen waren, abgearbeitet werden, weil die Anspannungen in den Logistiknetzwerken weltweit spürbar nachließen. So verringerten sich die Container-Frachtraten im Seeverkehr erheblich und lagen auch auf den Routen von Asien nach Europa und nach Nordamerika zuletzt nicht mehr massiv höher als vor der Corona-Krise. Der Welthandel legte bis zum Herbst weiter spürbar zu, hat zuletzt aber deutlich an Schwung verloren. Die Rohstoffpreise haben zuletzt nachgegeben und dürften im Prognosezeitraum weiter langsam sinken. Die Lage an den Rohstoffmärkten hat sich seit dem Frühjahr nach und nach entspannt. Zunächst begannen die Preise für Industrierohstoffe unter dem Eindruck gedämpfter Nachfrage aus China und allgemein verdüsterter Konjunkturerwartungen zu sinken. Der Preis für Kupfer etwa war zeitweise kaum noch höher als in den Jahren vor Ausbruch der Corona-Krise. Der Ölpreis ist seit Juni tendenziell rückläufig. Zuletzt war der Preis für Öl der Sorte Brent mit etwa 80 Dollar kaum noch höher als im Durchschnitt des Jahres 2021. Der Markt scheint gegenwärtig gut versorgt, sodass auch der Beginn des EU-Embargos für den Großteil des bislang noch importierten russischen Rohöls und die Einführung eines Ölpreisdeckels für international gehandeltes russisches Öl nicht zu deutlichen Preisreaktionen geführt haben. Es ist damit zu rechnen, dass im Einklang mit den Finanzmärkten, dass Rohöl im Prognosezeitraum weiter allmählich günstiger wird. Im Herbst ist schließlich auch das Preisniveau am europäischen Gasmarkt wieder deutlich gesunken, wenngleich es nach wie vor um ein Vielfaches über dem bis Anfang 2021 vorherrschenden Niveau liegt. Für dieses und das nächste Jahr sind derzeit angesichts weiterhin eng begrenzter Verfügbarkeit von Flüssiggas lediglich moderate weitere Rückgänge zu erwarten, danach könnte sich die Situation deutlich entspannen. Die Geldpolitik wird weiter gestrafft. Die großen Notenbanken in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften haben auf den starken Anstieg der Inflation recht spät, dann aber mit einer historisch sehr steilen Anhebung der Leitzinsen reagiert. In den Vereinigten Staaten liegt das Ziel für die Federal Funds Rate inzwischen bei 4,25 bis 4,5 Prozent und damit fast so hoch wie am Ende der letzten ausgeprägten Phase geldpolitischer Restriktion im Jahr 2007. Die EZB, die erst im Sommer mit Zinserhöhungen begann, hat ihren Leitzins mittlerweile auf 2,5 Prozent angehoben. Im Dezember hat sie zudem angekündigt, ab dem Frühjahr 2023 die Rückflüsse aus fällig werdenden Anleihen, die sich in ihrem Besitz befinden, nicht mehr vollständig neu anzulegen und so den Gesamtbestand allmählich zu reduzieren. Es scheint, dass der Zinshöhepunkt angesichts erster Anzeichen eines nachlassenden Inflationsdrucks und einer voraussichtlich schwachen Konjunktur im nächsten Jahr erreicht wird. Mit substanziellen Zinssenkungen ist allerdings vor Ende des Prognosezeitraums nicht zu rechnen. Die Finanzpolitik wirkt derzeit stützend. Obwohl die hohen Ausgaben zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie die Staatsfinanzen in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, aber auch in vielen Schwellenländern, stark belastet haben, bleiben ausgeprägte Konsolidierungsanstrengungen derzeit aus. Vor allem in Europa bemüht sich die Wirtschaftspolitik mit einem zum Teil erheblichen fiskalischen Aufwand darum, die Auswirkungen der Energiekrise auf Haushalte und Unternehmen zu begrenzen. Weltweit werden die fiskalischen Impulse im Laufe des kommenden Jahres geringer. Die bremsenden Einflüsse auf die Weltwirtschaft dominieren zunehmend. Die hohen Auftragsbestände der Industrie werden zunehmend abgearbeitet, sodass rückläufige Auftragseingänge zukünftig stärker auf die Produktion durchschlagen werden. Die bislang noch sehr robusten Arbeitsmärkte sind ein nachlaufender Indikator für die Konjunktur und ihr stützender Einfluss auf Verbraucherverhalten und Einkommen dürfte in den kommenden Monaten ebenfalls an Bedeutung verlieren. Die weltwirtschaftliche Expansion verringert sich im kommenden Jahr deutlich. Nachdem im Jahr 2022 wohl noch ein Zuwachs der Weltproduktion um 3,2 Prozent erreicht wird, was in etwa der mittelfristigen Trendrate entspricht, dürfte sie im Jahr 2023 wohl nur um 2,2 Prozent steigen. Auch der Euroraum steht an der Schwelle zur Rezession. Zwar expandierte die Wirtschaft der Währungsunion ungeachtet der Verwerfungen des Ukraine-Krieges bis ins dritte Quartal spürbar, sie hat zuletzt allerdings an Schwung verloren. Die hohe Inflation, steigende Zinsen und Gegenwind aus dem weltwirtschaftlichen Umfeld lassen für die bevorstehenden Quartale eine konjunkturelle Schwächephase erwarten. Im Ergebnis dürfte das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum über das Winterhalbjahr stagnieren oder sogar leicht zurückgehen. Für den weiteren Verlauf des Jahres 2023 und 2024 kann dann mit einer allmählichen Belebung gerechnet werden. Im Jahr 2024 dürfte die Inflation mit dem weiteren Rückgang der Energiepreise und allmählich sinkender Kerninflation weiter zurückgehen, mit 2,6 Prozent aber immer noch über dem mittelfristigen Inflationsziel der EZB liegen. Die Risiken für die Prognose liegen zunehmend im finanziellen Umfeld. Nach wie vor bilden Energieversorgung und Energiepreise ein Risiko für die Prognose. Die Entwicklung der vergangenen Monate hat aber gezeigt, dass die Märkte in der Lage sind, auch große Veränderungen der Rahmenbedingungen zu verarbeiten. Inzwischen erscheinen uns Aufwärts- und Abwärtsrisiken für die Rohstoffpreise ausgeglichen.[1] [1] Kieler Konjunkturberichte, Weltwirtschaft im Winter 2022, Bericht Nr. 97 (2022/Q4), Abruf unter: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2022/KKB_97_2022-Q4_Welt.pdf 3. StrategieDie AHT GROUP GmbH ist nach wie vor von öffentlichen Auftraggebern (international, europäisch und national) abhängig. Die Gesamtsituation der Branche hat sich im Vergleich zu den Vorjahren durch das Abflauen der COVID-19 Pandemie positiv verändert. Durch den weitgehenden Wegfall der Reise- und Quarantänebeschränkungen wurden wieder vermehrt Projekte vorbereitet und ausgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die enge Zusammenarbeit zwischen AHT GROUP GmbH und den Schwesterfirmen des IC-Cluster der Dorsch Holding Gruppe (AMBERO Consulting und Dorsch International Consultants) erfolgreich ausgebaut. Thematische und regionale Synergien konnten systematisch genutzt werden, was u.a. in dem sehr hohen Auftragseingang von TEUR 18.546 widerspiegelt. Die hervorragende Positionierung der Firma gegenüber den nationalen und internationalen Geberorganisationen bleibt weiterhin die wichtigste Grundlage für die positive Geschäftsentwicklung. Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2022 sind folgenden Regionen zuzuordnen:
Die Aufstellung zeigt, dass die Projekte der AHT GROUP GmbH auf verschiedene Regionen verteilt sind. Dies gilt auch für die fachliche Einordnung der Projekte. Es ist deutlich erkennbar, dass Afrika und Asien Schwerpunktregionen der AHT GROUP GmbH sind. Dies entspricht auch der Ausrichtung der wichtigsten Geber in der Entwicklungszusammenarbeit. 4. GeschäftsverlaufDie angestrebten Ziele konnten im Gegensatz zum Vorjahr vollumfänglich erreicht bzw. überschritten werden. Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.592 auf insgesamt TEUR 8.468. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Bestandes an unfertigen Leistungen von TEUR 6.386 erhöht sich die Gesamtleistung um TEUR 3.478 (30,6 %) auf TEUR 14.854 (Vj.: TEUR 11.376). Im Geschäftsjahr konnten Auftragseingänge in Höhe von TEUR 18.546 verzeichnet werden, was deutlich über der Gesamtleistung des Jahres 2022 liegt. Der Auftragsbestand zum Ende des Geschäftsjahres lag bei TEUR 26.764. Der Bestand an unfertigen Leistungen belief sich nach Verrechnung mit erhaltenen Anzahlungen auf TEUR 4.065. 5. ErtragslageDie Ertragslage stellt sich zusammengefasst, wie folgt dar:
Die Gesellschaft schließt das Jahr 2022 mit einem Jahresergebnis von TEUR 316 ab (2021: TEUR -1.022). Der erhöhten Gesamtleistung und dem erhöhten Rohertrag steht nur ein leichter Anstieg der betrieblichen Aufwendungen gegenüber, so dass sich das Betriebsergebnis um TEUR 1.437 auf TEUR 637 erhöht hat. Die im Lagebericht des Vorjahres beschriebene Prognose sah für den Berichtszeitraum eine Gesamtleistung in Höhe von Mio. EUR 13,6 und ein Betriebsergebnis von Mio. EUR 0,2 vor. Die Prognosen konnten deutlich überschritten werden. Wichtige Gründe für das Überschreiten der Prognose sind der Wegfall von Verzögerungen bei der Ausschreibung von Projekten und die verstärkte Mobilisierung von Kurzzeitexperten durch die Aufhebung der COVID-19 bedingten Reisebeschränkungen. Hinzu kommt, dass sich der frühe und hohe Auftragseingang im Jahre 2022 positiv auf die Gesamtleistung ausgewirkt hat. 6. Vermögens- und FinanzlageDer Rückgang der Bilanzsumme um TEUR 313 ist aktivisch im Wesentlichen auf den Rückgang der Sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 363 und einen um TEUR 482 geringeren Bestand an liquiden Mitteln zurückzuführen. Dem steht ein Anstieg der Vorräte nach Verrechnung mit erhaltenen Anzahlungen um TEUR 474 gegenüber. Die Bewertung der in den Vorräten vorhandenen unfertigen Leistungen erfolgt nach dem Prinzip der Teilgewinnrealisierung, sie enthalten somit keine stillen Reserven, die im Folgejahr realisierbar und damit ergebniswirksam sind. Passivisch ist der Rückgang der Bilanzsumme im Wesentlichen auf den Rückgang der Rückstellungen um TEUR 632 zurückzuführen. Dem steht eine Erhöhung des Eigenkapitals um TEUR 315 gegenüber. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Geschäftsjahresende infolge des erwirtschafteten Jahresüberschusses 20,9 % nach 16,4 % im Vorjahr. Die kurz- bis mittelfristige Finanzierung der Gesellschaft erfolgt hauptsächlich über Anzahlungen der Auftraggeber bzw. reguläre Rechnungsstellung. Die Zahlungsfähigkeit sowie die entsprechende finanzielle Flexibilität werden durch regelmäßige Liquiditätsübersichten sichergestellt. Anzahlungsrechnungen werden zeitnah gestellt und die Zahlungseingangs-Überwachung unterliegt einer permanenten Kontrolle. 7. Chancen- und RisikoberichtChancen aus Integration in die Dorsch Gruppe Die Zusammenarbeit der Schwesterfirmen im IC-Cluster schafft erhebliche Synergien und Wettbewerbsvorteile sowohl thematisch als auch regional. Im Jahre 2022 konnte bereits eine Vielzahl von verschiedenen Projekten in unterschiedlichen Zusammensetzungen der IC-Cluster Schwesterfirmen gewonnen werden. Die einzelnen Firmen können von der fachlichen Referenzlage der Schwesterfirmen und von der jeweiligen regionalen Präsenz profitieren. Innovationschancen Im Rahmen des Reformkonzeptes des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ 2030) liegt der Schwerpunkt der bilateralen Zusammenarbeit in den kommenden Jahren auf den Themen Klima und Energie, Schutz natürlicher Ressourcen, Ernährungssicherung, Digitalisierung sowie Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Die AHT GROUP GmbH ist zusammen mit dem Netzwerk von Firmen innerhalb der gesamten Dorsch Gruppe sehr gut für die aktuellen fachlichen Themen der Entwicklungszusammenarbeit aufgestellt. Darüber hinaus verfügt die AHT zusammen mit den Firmen der Dorsch Gruppe über sehr gute Netzwerke in den verschiedenen Schwerpunkt- und Partnerländern, so dass für die meisten bilateralen und interantionalen Ausschreibungen konkurrenzfähige Konsortien innerhalb der Dorschgruppe gebildet werden können. Unter den o.a. beschriebenen Rahmenbedingungen wird die AHT weiterhin innovative Ansätze entwickeln und umsetzen, was wesentlich zur Steigerung der Reputation und zum Unternehmenswert beitragen wird. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Rekrutierung von jungen und auch erfahrenen potentiellen Mitarbeitern von Bedeutung und trägt zu einer qualitativen Verbesserung der Referenzlage bei. Steuerliche und rechtliche Risiken Die Anforderungen in Bezug auf lokale Registrierungen und die damit verbundenen Anforderungen von lokalen Steuerbehörden nehmen zu. In vielen Ausschreibungen ist die Sachlage unklar und die Klärung der Registrierungs- und Steuerfragen vor Vertragsunterzeichnung ist oftmals zeitintensiv und führt zu Verzögerungen beim Projektbeginn. In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn die Registrierungs- und Steuerfragen schon während der Ausschreibung der Projekte geklärt werden könnte, auch um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Im Einzelfall ist zu klären, ob bestehende Registrierungen der Schwesterfirmen des IC-Clusters genutzt werden können, um zusätzliche Registrierungen zu vermeiden. Akquisitionsrisiko Durch das Abflauen der COVID-19 Pandemie im Geschäftsjahr 2022 und den daraus resultierenden positiven Effekten (Aufhebung von Quarantänebestimmungen, Wegfall von Reisebeschränkungen) wurden vermehrt Projekte vorbereitet und ausgeschrieben. Der hohe Auftragseingang im Geschäftsjahr 2022 zeigt deutlich, dass die AHT von dieser positiven Entwicklung profitieren konnte. Liquiditäts- und Ausfallrisiko Die Finanz- und Liquiditätslage war in 2022 weiterhin stabil. Das Anlagevermögen ist vollständig durch langfristiges Kapital finanziert. Die Liquidität der AHT GROUP GmbH wird weiterhin von Zahlungsverzögerungen beeinflusst. Auch in diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich die Bearbeitungsprozesse sowohl auf Geber- und Kundenseite (Projektträger) stark verzögern, weil Klärungen zu Detailfragen zu Rechnungen aufwendiger und zeitintensiver geworden sind. Aufgrund des hohen Zahlungseingangs im Dezember 2021 in Höhe von fast TEUR 4.000 war die Liquiditätslage im Geschäftsjahr 2022 sehr stabil. Hinzu kommt, dass durch die äußerst guten Aval-Bedingungen für die Hinterlegungen von Anzahlungsgarantien (derzeit 0 %) höhere Anzahlungen bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt werden können, was einen positiven Einfluss auf die Liquidität hat. Ausfallrisiken bestehen grundsätzlich in Höhe der Buchwerte finanzieller Vermögenswerte, insbesondere Forderungen. Die Gesellschaft minimiert diese Risiken durch ein regelmäßiges Mahnwesen im Rahmen des kontinuierlichen Forderungsmanagements. Abhängigkeit vom Projektgeschäft Die AHT GROUP GmbH ist zu 100 % abhängig vom Projektgeschäft und arbeitet für die wichtigsten internationalen (Weltbank, Europäische Union, LuxDev, ENABEL) und bilateralen (KfW, GIZ) Geldgeber in der Entwicklungszusammenarbeit. Die AHT zusammen mit ihren Partnern sind sowohl fachlich und regional sehr gut aufgestellt, um die aktuellen Themen in der Entwicklungszusammenarbeit zu bearbeiten. Die Dienstleistungen der AHT GROUP GmbH in den verschiedenen Arbeitsgebieten werden grundsätzlich in allen Ländern angeboten, die auch von den wichtigsten Geldgebern der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt werden. Es wird wichtig sein, die Veränderungen im politischen Bereich zu beobachten. In Abhängigkeit, welche Entscheidungen im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) getroffen werden, kann es zu Änderungen in den entwicklungspolitischen Zielsetzungen kommen (thematisch und regional). Preisänderungsrisiko Die Preise in unseren Projekten sind in der Regel für die gesamte Laufzeit festgelegt. Für länger laufende Projekte (> zwei Jahre) sind normalerweise Preisgleitklauseln vertraglich festgelegt, die dann zur Anwendung kommen. Zur Vermeidung von Währungsrisiken bezahlen wir unsere Experten und Partner in der Währung des Vertrages. Personalrisiko Probleme in diesem Zusammenhang treten insbesondere dann auf, wenn es zu Verzögerungen im Projektbeginn kommt. Es ist schwierig, das im Angebot vorgeschlagene Personal verfügbar zu halten, wenn sich der Projektbeginn verzögert. Verzögerungen im Projektbeginn führen auch zu Unsicherheiten in der Einsatzplanung und Auslastung der eigenen Mitarbeiter. Eine besondere Herausforderung ist und bleibt die Rekrutierung von geeigneten Mitarbeitern im operativen Bereich. Es ist zunehmend schwieriger Experten für das internationale Geschäft zu finden. Unregelmäßige Arbeitszeiten und eine hohe Reisetätigkeit ins außereuropäische Ausland schrecken viele Mitarbeiter ab. Erschwerend kommt hinzu, dass wir eine verstärkte Fluktuation von qualifizierten Mitarbeitern feststellen, die nach interner Aus- und Fortbildung die Firma verlassen. Durch regelmäßige Personalführungsgespräche und Rekrutierung von Nachwuchskräften wird versucht dem entgegenzuwirken. Technische Risiken Für die AHT GROUP GmbH bestehen die üblichen Risiken in Bezug auf Haftungsfragen für die Planung und Umsetzung der Projekte. Die Risiken sind weitgehend durch die vorhandenen Versicherungen abgedeckt. Eine Erhöhung des Risikos ist zurzeit nicht erkennbar. Beurteilung des Gesamtrisikos Die AHT GROUP GmbH ist als global agierendes Unternehmen im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten einer Reihe von unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind und im Einzelnen o.a. beschrieben wurden. Maßnahmen zur Absicherung von Finanzinstrumenten werden nicht vorgenommen, da wesentliche Ausfall- bzw. Preisänderungsrisiken nicht bestehen. Die entscheidenden Geschäftsgrößen für die künftige Entwicklung sind die Sicherung des Auftragseinganges und der Liquidität sowie die Steigerung der Leistung. Voraussetzung für die weitere Akquirierung von Projekten ist die nachhaltige Bereitstellung finanzieller Mittel durch die nationalen und internationalen Geberorganisationen. Risiken bei der Durchführung der Projekte bestehen vor allem in der Anwerbung und Rekrutierung geeigneter Fachkräfte. Die hohen Forderungen aus dem Projektgeschäft führen weiterhin zu einem erhöhten Finanzierungsbedarf. Zur Abstimmung von Ein- und Auszahlungen werden im Unternehmen ein konsequentes Liquiditätsmanagement und eine Kostenkontrolle betrieben. Es wird nicht erwartet, dass die AHT GROUP GmbH von größeren negativen Entwicklungen betroffen sein wird. Die für die nationale und internationale Entwicklungszusammenarbeit zugesagten Mittel werden weitgehend mittel- bzw. langfristig bereitgestellt. Deshalb ist mit einem Rückgang dieser Mittel vorerst nicht zu rechnen. Es bleibt zu beobachten, welche Akzente die neue Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit sowohl thematisch als auch regional setzen wird. Ein besonderes Risiko für die AHT GROUP GmbH stellt die Arbeit in fragilen Staaten dar. Mehrere Länder, in denen die AHT GROUP GmbH zurzeit tätig ist, sind durch politische Unruhen und terroristische Bedrohungen in ihrer Stabilität bedroht. Zu diesen Ländern gehören u.a. Mali, Niger, Burkina Faso, Guinea und Tunesien. Die Arbeit in diesen Ländern stellt besondere Anforderungen an die Experten vor Ort sowie an das Projektmanagement dar. Zur Minderung des Risikos werden unsere Experten in die bestehenden Frühwarn- und Krisenmanagementsysteme der deutschen Botschaften sowie der verschiedenen Geber in den jeweiligen Ländern eingebunden. 8. PrognoseberichtDie hohen Neuakquisitionen im Geschäftsjahr 2022 haben zu einer deutlichen Erhöhung des Auftragsbestandes geführt. Mehrere große Projekte konnten im Jahre 2022 auch zusammen mit den IC-Cluster Schwesterfirmen gewonnen werden. Die aktuelle Lage der AHT beschreibt sich, wie folgt: • Der Auftragsbestand ist durch die Neuakquisitionen im Jahr 2022 hoch. • Die Angebotslegung und der Angebotsbestand sind gut. Insgesamt wird für das Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtleistung von Mio. EUR 14,4 (2022: Mio EUR 14,9) erwartet. Die geplante geringere Gesamtleistung für das Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 ist das Ergebnis von folgenden Faktoren: Zum Einen wurden eine Reihe von Projekten im 3. und 4. Quartal 2022 schlussgerechnet, womit eine erhöhte Gesamtleistung erreicht werden konnte. Daneben beginnen im Geschäftsjahr 2023 einige Großprojekte, die erfahrungsgemäß mit Verzögerungen beim Projektstart verbunden sind und daher von uns konservativ geplant wurden. Der Rohertrag (entspricht der Eigenleistung) sollte sich wie im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 wieder in Höhe von Mio EUR 8,3 bewegen. Es wird für das Geschäftsjahr 2023 ein positives Betriebsergebnis von Mio. EUR 0,5 erwartet. Zusätzlich wird die gruppenweite Einführung der einheitlichen ERP-Software Deltek zum Go-Live in 2023 vorbereitet. Der geplante Anwendungsstart für die AHT ist Mitte 2024. Die AHT ist im Markt ausgezeichnet eingeführt und genießt aufgrund ihrer jahrzehntelangen internationalen Erfahrung einen ausgezeichneten Ruf und damit gute Chancen im Wettbewerb. Die Zusammenarbeit mit den Schwesterfirmen im IC-Cluster hat sich in 2022 sehr positiv entwickelt und bietet gute Möglichkeiten weiter ausgebaut zu werden, was unsere Chancen im Wettbewerb erhöhen wird. Risiken bei der Umsetzung der Planung bestehen vor allem in den möglichen Verzögerungen bei der Auftragserteilung, die Auswirkungen auf die Auftragsabwicklung und Kapazitätsauslastung zur Folge haben können. Nach dem Überfall der Ukraine durch die Russische Föderation am 24. Februar 2022 haben sich die Ölpreise kurzfristig auf mehr als 100 US-Dollar pro Barrel erhöht, insbesondere in Europa sind dazu die Gashandelspreise deutlich gestiegen. U.a. infolgedessen beträgt die allgemeine Inflationsrate in Deutschland mehr als 8 %. Gleichzeitig hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland zusammen mit der Europäischen Union und den NATO-Staaten weitreichende Sanktionen gegen die Russische Föderation beschlossen. Ob und in welchem Umfang weitere Sanktionen beschlossen werden oder sich der Konflikt möglicherweise noch weiter verschärft, kann derzeit nicht beurteilt werden. Nach erster Einschätzung erwartet die Gesellschaft aus heutiger Sicht keine wesentliche negative Auswirkung auf ihr Geschäftsmodell.
Essen, den 30. Juni 2023 Dr. Hubertus Schneider Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AHT Group GmbH, Essen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AHT Group GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AHT Group GmbH, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 30. Juni 2023 Deloitte
GmbH
gez. Christian Schwarz, Wirtschaftsprüfer gez. Thomas Sauer, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde auf der Gesellschafterversammlung am 10. Juli 2023 festgestellt. |
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