MS Service GmbHLiquidiert

Ottostraße 1, 85622 Feldkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 107946
Eingetragen
29.11.1994
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.Sonstige Vermittlungstätigkeiten für die Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
Gegenstand
Büroorganisation, Unternehmensberatung, Vermittlung von Dienstleistungs- und Handelsgeschäften auf Provisionsbasis sowie Untervermietung von Flächen, soweit eine staatliche Genehmigung nicht erforderlich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Gress
seit 24.1.2012
Liquidator
Georg Johann Gnädig
seit 24.1.2012
Liquidator

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

MS Service GmbH

Feldkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.000,51 1.000,51
I. Sachanlagen 0,51 0,51
II. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 56.590,89 53.266,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.078,17 53.044,34
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 43.948,76 42.496,31
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.512,72 221,86
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 41.529,49 42.769,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 99.120,89 97.035,91

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 68.333,79 69.965,04
III. Jahresüberschuss 1.239,71 1.631,25
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 41.529,49 42.769,20
B. Rückstellungen 1.600,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 97.520,89 95.535,91
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.684,42 3.699,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 99.120,89 97.035,91

Anhang


A. ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).


B. ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB). Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die unterlassenen Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

C. SONSTIGE ANGABEN

§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB

 
Gesamt- betrag



Rest- laufzeit
bis zu 1 Jahr

Rest- laufzeit
1 bis 5 Jahre

Rest- laufzeit
über 5 Jahre

Verbindlichkeiten
97.520,89
97.520,89
 
 
davon gesichert
Art der Sicherheit  
70.000,00
Rangrücktritt




§ 285 Nr. 9 c HGB
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Mitgliedern folgender Organe:
  

 
Summe



%
davon im Geschäftsjahr zurückgezahlt

Zinssatz



%
Rest- laufzeit


 
Forderungen Andreas Gress
37.904,12
0,00
6
unbestimmt





§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
Herr Andreas Gress, Bautechniker
Innere Wiener Str. 42, 81667 München
Herr Georg Gnädig, Landwirtschaftsmeister
Ottostr. 2, 85622 Feldkirchen.
Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.


§ 268 Abs. 2 HGB - Anlagevermögen
Der Anlagenspiegel ist anliegend beigefügt.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2011 festgestellt.

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