MS Service
GmbH
Feldkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.000,51 |
1.000,51 |
| I.
Sachanlagen |
0,51 |
0,51 |
| II.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
56.590,89 |
53.266,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
55.078,17 |
53.044,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
43.948,76 |
42.496,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.512,72 |
221,86 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
41.529,49 |
42.769,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
99.120,89 |
97.035,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
68.333,79 |
69.965,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.239,71 |
1.631,25 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
41.529,49 |
42.769,20 |
| B.
Rückstellungen |
1.600,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
97.520,89 |
95.535,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.684,42 |
3.699,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
99.120,89 |
97.035,91 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Bilanz in diesem Anhang gemacht. Die Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte
nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die
Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB).
B.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit
abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung
vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255
HGB). Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um die
planmäßige Abschreibung auf der Grundlage
handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze
vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs.
1 und 3 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1
und 4 HGB).
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften, die unterlassenen
Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten
sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie
für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser
Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB
zwingend beachtet.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
C.
SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB
|
Gesamt-
betrag
€
|
Rest-
laufzeit
bis zu 1 Jahr
€
|
Rest-
laufzeit
1 bis 5 Jahre
€
|
Rest-
laufzeit
über 5 Jahre
€
|
Verbindlichkeiten
|
97.520,89
|
97.520,89
|
|
|
davon gesichert
€
|
Art der Sicherheit
|
70.000,00
|
Rangrücktritt
|
§ 285 Nr. 9 c HGB
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten
bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Mitgliedern
folgender Organe:
|
Summe
%
|
davon im
Geschäftsjahr zurückgezahlt
€
|
Zinssatz
%
|
Rest-
laufzeit
|
Forderungen Andreas
Gress
|
37.904,12
|
0,00
|
6
|
unbestimmt
|
§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Herr Andreas Gress, Bautechniker
Innere Wiener Str. 42, 81667 München
Herr Georg Gnädig, Landwirtschaftsmeister
Ottostr. 2, 85622 Feldkirchen.
Die Geschäftsführer sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des
§ 181 BGB befreit.
§ 268 Abs. 2 HGB - Anlagevermögen
Der Anlagenspiegel ist anliegend beigefügt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2011 festgestellt.
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