Josef Gruber GmbH & Co. KG
Selbe AdresseGraugießereien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Camps seit 20.2.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Original Buff S.A. | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Buff GmbHFeldkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024BILANZAKTIVA
ANHANGE. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 II S. 2 HGB) Vermögenslage: Es liegen keine besonderen Umstände vor, die dazu führen könnten, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. 2. Gliederung (§ 265 I S. 2 HGB) Es wurden keine Umgliederungen vorgenommen. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§284 II Nr. 1 HGB) 3.1. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB) 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Stammkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Es wurde eine Rückstellung für gewährte Preisnachlässe gebildet. Grundlage der Rückstellung sind die mit den Verbänden bestehenden Vereinbarungen für den Ausgleich der Forderung, die am Jahresende bestanden haben und im Laufe der nächstfolgenden Monate ausgeglichen wurden. Der Rückstellungsbetrag entspricht den in 2023/24 gebuchten Beträgen. Die Provisionen werden erst nach erfolgter Zahlung der Rechnung durch den Kunden ausbezahlt. Der Provisionsanspruch wurde zum 30.04.2024 auf der Grundlage der Forderungsbestände zum 30.04.2024 berechnet. Die Berechung erfolgte mit einem durchschnittlichen Provisionsanspruch von 4% bei Einzelunternehmen sowie 3% bei Konzernen. 6. Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind nicht vorhanden. 3.2. Bewertungsmethoden 1. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 2. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 3. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. 4. Die einzelnen Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im laufenden Geschäftsjahr 2024 zu 100 Prozent abgeschrieben. Der Warenbestand wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich eines individuellen Abschlags von 40 - 60% für nicht mehr gängige Artikel (Modefarbe, Alter des Lagerbestandes u. a.) bewertet. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. Zuschreibungen erfolgten keine. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Es wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Feldkirchen, den 30. Juni 2024 gez. David Camps Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juni 2024 |
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