Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 6524
Eingetragen
12.12.2012
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungWärme- und KältehandelElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
Die Versorgung des Stadtgebietes Schweinfurt und der Handel mit elektrischer Energie, Gas und Wärme und die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zur Deckung des Gesamtenergiebedarfs der Stadt Schweinfurt, unter Berücksichtigung bereits bestehender Energieerzeugung. Die Energieerzeugung beinhaltet auch die Planung, die Errichtung und den Erwerb von Anlagen zur Energiegewinnung zur Erfüllung des Unternehmensgegenstandes. Die Gesellschaft kann im Rahmen des Art. 87. Abs. 2 GO auch außerhalb des Stadtgebietes tätig werden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Kästner
seit 26.4.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Schweinfurt
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
525.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mainfranken Regenerativ GmbH

Schweinfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen der Gesellschaft

Die Mainfranken Regenerativ GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Schweinfurt GmbH.

Die Gesellschaft ist operativ in der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aktiv.

Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung des Stadtgebietes Schweinfurt und der Handel mit elektrischer Energie, Gas und Wärme sowie die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zur Deckung des Gesamtenergiebedarfs der Stadt Schweinfurt, unter Berücksichtigung bereits bestehender Energieerzeugung. Die Energieerzeugung beinhaltet auch die Planung, die Errichtung und den Erwerb von Anlagen zur Energiegewinnung zur Erfüllung des Unternehmensgegenstandes. Die Gesellschaft kann im Rahmen des Art. 87 Abs. 2 GO auch außerhalb des Stadtgebietes tätig werden.

Die Gesellschaft bedient sich zur Erbringung ihrer Leistungen Ressourcen des Gesellschafters, die in entsprechenden Verträgen geregelt sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Rahmenbedingungen

Die Energiewende ist der Weg in eine sichere und umweltverträgliche Zukunft. Daher plant die Bundesregierung Deutschlands die Energieversorgung grundlegend umzustellen: Weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien. Bis 2030 sollen mindestens 80 % des Deutschen Bruttostromverbrauchs aus regenerativen Quellen stammen. Darüber hinaus hat die Energiewende neue unternehmerische Geschäftsfelder eröffnet. Rund um den Ausbau der erneuerbaren Energien und den effizienten Umgang mit Energie sind neue Märkte entstanden.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist die erneuerbare Stromproduktion kontinuierlich gestiegen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen, ist Motor der Energiewende und hat die erneuerbaren Energien zu einer der tragenden Säulen der deutschen Stromversorgung werden lassen. Nach ersten Daten der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) am Umweltbundesamt wurden im Jahr 2023 etwa fünf Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt als im Vorjahr. Weil der gesamte Strombedarf im Jahr 2023 nochmals zurückging, wird der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch deutlich steigen und erstmals die 50-Prozent-Marke übertreffen.

Nettostromerzeugung in Deutschland 2023

Steinkohle 8,00%
Braunkohle 17,90%
Erdgas 10,30%
Kernenergie 1,50%
Sonstige 2,40%
Erneuerbare Energien 59,90%
- davon Wasserkraft 4,50%
- davon Windkraft 32,20%
- davon Biomasse 9,60%
- davon Photovoltaik 12,10%
- davon Sonstige 1,50%

2.2 Geschäftsverlauf

Die Mainfranken Regenerativ GmbH vermarktet die erzeugten Strommengen aus dem Windpark Waldsachsen bzw. speist den durch die Photovoltaikanlagen erzeugten Strom ins Netz der Stadtwerke Schweinfurt ein.

Die Stromerzeugung der Photovoltaikanlagen verlief um 16 % schlechter als geplant. Die Windkraftanlagen konnten dagegen den Planwert um 13 % übertreffen. Insbesondere im letzten Quartal lagen die Windmengen weit oberhalb des Durchschnitts. Nichtsdestotrotz sanken die Umsatzerlöse aufgrund der rückläufigen Börsenpreise. Da zusätzlich ein leichter Anstieg im Bereich der Aufwendungen zu verzeichnen war, wurde ein gegenüber dem Wirtschaftsplan um 644 TEUR geringerer Jahresüberschuss i. H. v. 141 TEUR erwirtschaftet.

2.3 Lage

Ertragslage

Der Verkauf der erzeugten Strommengen führte insgesamt zu Umsatzerlösen i. H. v. 1.291 TEUR (Wind 1.262 TEUR, PV 27 TEUR, gemeinsamer Bereich 2 TEUR) in der Mainfranken Regenerativ GmbH. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 560 TEUR, der insbesondere durch geringere Umsatzerlöse im Bereich des Windparks bedingt ist. Diese sind auf einen Rückgang der Einspeisevergütung aufgrund der geringeren Spotmarktpreise und folglich der Monatsmarktwerte zurückzuführen. Gleichzeitig stieg die Einspeisemenge um 2.977.433 MWh durch ein windstarkes Jahr.

Im Materialaufwand i. H. v. 163 TEUR (Wind 142 TEUR, PV 20 TEUR, gemeinsamer Bereich 1 TEUR) sind im Wesentlichen Aufwendungen für die Betriebsführung der Windenergieanlagen durch die ABO Wind sowie die Wartung durch die Firma Nordex enthalten. Zudem wurden Reparaturen an einzelnen PV-Anlagen durchgeführt. Die Abschreibungen i. H. v. 582 TEUR (Wind 570 TEUR, PV 12 TEUR) blieben fast unverändert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. 136 TEUR (Wind 120 TEUR, PV 5 TEUR, gemeinsamer Bereich 11 TEUR) sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.

Latente Steuern wirkten sich im gemeinsamen Bereich in Höhe von 75 TEUR negativ auf das Jahresergebnis aus.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der Mainfranken Regenerativ GmbH beträgt zum 31. Dezember 2023 7.926 TEUR (Vorjahr 8.521 TEUR). Im Geschäftsjahr 2023 erhöhte sich die Eigenkapitalquote von 25,6 % auf 29,3 %.

Die wesentliche Änderung auf der Aktivseite betrifft den Rückgang im Anlagevermögen bedingt durch die Abschreibung der Winderzeugungsanlagen.

Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital in Höhe des Jahresüberschusses um 141 TEUR auf 2.319 TEUR. Insbesondere aufgrund der Darlehenstilgung in Höhe von 829 TEUR sanken die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Berichtsjahr auf 5.005 TEUR (Vorjahr 5.819 TEUR). Die Gesellschaft hatte im Jahr 2023 keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Im Jahr 2023 wurden keine Investitionen in neue Erzeugungsanlagen getätigt. Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung wurde fast vollständig eingebaut, letzte Handlungen sowie die Genehmigung sind für das Jahr 2024 geplant.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 1.027 TEUR nach 1.663 TEUR im Vorjahr und resultiert aus dem Jahresüberschuss (141 TEUR), der unter anderem um die Abschreibungen auf das Anlagevermögen (582 TEUR), Zinsaufwendungen (215 TEUR) sowie Ertragsteueraufwand (75 TEUR) korrigiert wurde. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -25 TEUR und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1.054 TEUR.

Der Bestand an flüssigen Mitteln verminderte sich folglich zum Bilanzstichtag von 1.161 TEUR auf 1.108 TEUR.

2.4 Vergleich des tatsächlichen mit dem geplanten Geschäftsverlauf

Windkraft Ergebnis 2022 Plan 2023 Ergebnis 2023
Erträge 1.822 TEUR 1.789 TEUR 1.269 TEUR
Aufwand 925 TEUR 807 TEUR 1.057 TEUR
Jahresergebnis v. St. 897 TEUR 882 TEUR 212 TEUR
Einspeisemengen Strom 10.685 MWh 12.228 MWh 13.663 MWh
Photovoltaik Ergebnis 2022 Plan 2023 Ergebnis 2023
Erträge 29 TEUR 30 TEUR 41 TEUR
Aufwand 21 TEUR 17 TEUR 37 TEUR
Jahresergebnis v. St. 8 TEUR 13 TEUR 4 TEUR
Einspeisemengen Strom 105 MWh 117 MWh 98 MWh

Im gemeinsamen Bereich war ein Ergebnis von -111 TEUR geplant; erzielt wurde ein Ergebnis von - 75 TEUR.

Zur Steuerung der Gesellschaft werden die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, Aufwand und Jahresergebnis herangezogen. Zusätzlich wird der nichtfinanzielle Leistungsindikator Einspeisemenge Strom betrachtet.

2.5 Gesamtaussage

Im Geschäftsjahr 2023 blieb die Energieerzeugung im Bereich PV hinter den Erwartungen zurück, im Bereich der Windkraft konnten die geplanten Mengen übertroffen werden. Die Kostenpositionen fielen höher aus als erwartet. Durch den deutlichen Rückgang der Einspeisevergütungen im Jahresverlauf konnte das geplante Ergebnis nicht erreicht werden.

3. Prognosebericht

Die Windkraft an Land und die Sonnenenergie leisten weiterhin einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende. Gerade das Klimaschutzkonzept der Stadt Schweinfurt unterstreicht diese Bedeutung, zu deren Umsetzung die Gesellschaft durch die Einspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energien direkt ins Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH ihren Beitrag leistet.

Im Jahr 2024 wird mit einer Stromerzeugung durch Windkraftanlagen i. H. v. 12.228 MWh und Umsatzerlösen von ca. 1.677 TEUR gerechnet.

In der Stromerzeugung durch Sonnenenergie geht die Mainfranken Regenerativ GmbH von einer Produktionsmenge i. H. v. 118 MWh und Umsatzerlösen i. H. v. 30 TEUR aus.

Die Prognosewerte für die Stromerzeugung durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen für das Jahr 2024 liegen auf dem Niveau der Planansätze aus dem Jahr 2023.

Es wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von ca. 428 TEUR gerechnet.

Investitionen in neue Erzeugungsanlagen werden im Jahr 2024 nicht beabsichtigt. Der Kauf einer Software mit einem Fledermausabschaltalgorithmus i. H. v. 26 TEUR sowie die Fertigstellung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung der Windkraftanlagen in Höhe von 33 TEUR sind geplant.

Die Gesellschaft wird auch im Jahr 2024 kein Personal beschäftigen.

Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung der Mainfranken Regenerativ GmbH stark an den Witterungsverlauf gebunden und es kann in der Stromerzeugung immer wieder zu positiven wie negativen Mengenschwankungen, je nach Windhöffigkeit und Sonnenstrahlung, kommen. Auch den Preisen an den Energiemärkten kommt eine hohe Bedeutung zu.

4. Risiko- und Chancenbericht

4.1 Risikobericht

Das Risikomanagement erfolgt im Rahmen der kaufmännischen Geschäftsbesorgung durch die Stadtwerke Schweinfurt GmbH. Risiken der Gesellschaft werden in einem separaten datenbankbasierten Risikomanagementsystem nach den konzerneinheitlich definierten Risikorichtlinien und -prozessen gehalten, turnusmäßig beurteilt und berichtet.

Aus der Aktivität der Gesellschaft ergeben sich Risiken in Bezug auf den Ausfall einzelner oder mehrerer Anlagenkomponenten sowie einem Komplettausfall einer oder mehrerer Anlagen. Zur Risikosteuerung wurden Versicherungen in Bezug auf elementare und elektronische Schäden abgeschlossen. Bei den drei Windenergieanlagen ist ein potenzieller Erlösausfall aufgrund Betriebsunterbrechung für maximal ein Jahr durch Versicherungen gedeckt. Regelmäßige Wartung und Instandhaltung minimieren die technischen Ausfallrisiken. Im Bereich der Photovoltaikanlagen ergeben sich zudem Erzeugungsprognoserisiken, falls die tatsächliche Produktion die erwarteten Prognosemengen aufgrund sonnenärmerer Jahre unterschreitet. Gleiches gilt für den Windpark Waldsachsen in Bezug auf Windprognoserisiken, falls das tatsächliche Windaufkommen die gutachterlichen Prognosemengen unterschreitet.

Die Gesellschaft verfügt über umfangreiche finanzielle Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Es besteht jedoch trotzdem das Risiko, dass die Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel übersteigen. Im Finanzierungsfall kann eine Eindeckung des Finanzbedarfs durch den Gesellschafter über eine Einlage bzw. eines kurzfristigen Darlehens erfolgen.

Es existieren keine existenzbedrohlichen Risiken. Nach Durchführung aller Maßnahmen zur Risikominderung, Risikomeidung und zum Risikotransfer, ergibt sich im datenbankbasierten Risikomanagementsystem ein kumulierter Nettorisikowert aller definierten Risiken i. H. v. 176 TEUR für die Mainfranken Regenerativ GmbH.

4.2 Chancenbericht

Chancen für das Unternehmen bestehen darin, dass in sonnen- und windreichen Jahren über den Planzahlen liegende Erlöse generiert werden können, die zu einer Ergebnisverbesserung beitragen.

 

Schweinfurt, 1. März 2024

Mainfranken Regenerativ GmbH

Thomas Kästner, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR Stand 31.12.23
EUR
Stand 31.12.22
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 243,00 316,00
II. Sachanlagen
1. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 6.581.243,00 7.117.106,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9.882,00 6.591.125,00 20.475,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 86.976,54 186.035,16
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 90.495,52 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 12.580,01 190.052,07 2.954,18
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.108.141,79 1.160.641,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 36.320,99 33.377,43
7.925.882,85 8.520.905,66

Passivseite

EUR Stand 31.12.23
EUR
Stand 31.12.22
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 525.000,00 525.000,00
II. Kapitalrücklage 428.977,17 428.977,17
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 1.223.933,67 665.030,27
IV. Jahresüberschuss 140.589,27 2.318.500,11 558.903,40
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 158.207,00 142.087,25
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.044,63 3.304,19
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.005.314,16 5.819.201,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern 33.001,18 EUR (VJ: 44.259,99 EUR) 33.001,18 5.040.359,97 44.259,99
D. Passive latente Steuern 408.815,77 334.142,39
7.925.882,85 8.520.905,66

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 2022
EUR
1. Umsatzerlöse 1.290.501,34 1.850.919,99
2. Sonstige betriebliche Erträge 21.284,18 1.311.785,52 939,82
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für RHB-Stoffe und bezogene Waren 18.910,34 10.011,22
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 144.045,55 162.955,89 127.920,71
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 582.177,65 578.340,00
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 136.137,62 881.271,16 122.176,55
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.254,37 0,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 225.506,08 120.365,54
davon an verb. Unternehmen 225.506,08 EUR (VJ: 120.365,54 EUR)
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 74.673,38 334.142,39
9. Ergebnis nach Steuern 140.589,27 558.903,40
10. Jahresüberschuss 140.589,27 558.903,40

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Mainfranken Regenerativ GmbH hat ihren Sitz in Schweinfurt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HR B 6524 eingetragen.

2. Erstellung des Jahresabschlusses

Die Mainfranken Regenerativ GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erstellt. Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke wurden ebenso wie die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machenden Vermerke überwiegend im Anhang aufgeführt. Das gesetzliche Bilanzierungsschema wurde durch den branchenspezifischen Posten "Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen" ergänzt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung verwendet die Gesellschaft das Gesamtkostenverfahren.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen auf Anlagenzugänge erfolgen linear. Die Bandbreite der Restnutzungsdauer liegt zwischen 3 und 12 Jahren.

Beim Zugang von beweglichen Gütern des Anlagevermögens wird der Abschreibungsbetrag zeitanteilig berechnet. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,01 EUR bis 1.000,00 EUR werden Sammelposten gebildet und in den folgenden Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Risiken werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag bilanziert. Bei der Kapitalrücklage handelt es sich um andere Zuzahlungen der Gesellschafter gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Der Abzinsung hat die Rückstellung für Rückbauverpflichtung unterlegen.

Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert.

4. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich aus dem beigefügten Anlagennachweis der Bestandteil des Anhangs ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Rückstellung für den Rückbau der Windkraftanlagen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. 5.005 TEUR (Vorjahr 5.819 TEUR) betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter und bestehen einerseits mit 4.971 TEUR aus Darlehensverbindlichkeiten und andererseits mit 34 TEUR aus Lieferungen und Leistungen.

Art der Verbindlichkeiten Restlaufzeit Summe
bis 1 Jahr
EUR
größer 1 Jahr
EUR
davon > 5 Jahre
EUR
EUR
aus Lieferungen und Leistungen 2.044,63 0,00 0,00 2.044,63
Vorjahr 3.304,19 0,00 0,00 3.304,19
gegenüber verbundenen Unternehmen 862.457,12 4.142.857,04 828.571,28 5.005.314,16
Vorjahr 847.772,52 4.971.428,48 1.657.142,72 5.819.201,00
sonstige Verbindlichkeiten 33.001,18 0,00 0,00 33.001,18
Vorjahr 44.259,99 0,00 0,00 44.259,99
Gesamt 897.502,93 4.142.857,04 828.571,28 5.040.359,97
Vorjahr 895.336,70 4.971.428,48 1.657.142,72 5.866.765,18

5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Folgende GuV-Posten enthalten Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung:

GuV-Posten Art Betrag 2022 Betrag 2023
Umsatzerlöse Marktprämie und Direktvermarktung 1.821 TEUR 995 TEUR

Grund hierfür sind die Marktpreise, die nach dem starken Anstieg im Jahr 2022 bedingt durch die Energiekrise wieder rückläufig waren.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Der Zinsaufwand beinhaltet in voller Höhe Darlehenszinsen.

Steuern

Die Steuer aus Einkommen und Ertrag (für latente Steuer) beträgt 75 TEUR nach 334 TEUR im Vorjahr.

6. Sonstige Angaben

6.1 Latente Steuern

Aktive latente Steuern aus handelsrechtlich und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätzen ergeben sich aus dem steuerlich abweichenden Ansatz der Rückstellung für Rückbauverpflichtung sowie auf den steuerlichen Verlustvortrag.

Passive latente Steuern ergeben sich hauptsächlich aus der steuerbilanziell abweichenden Bewertung der Windkraftanlagen.

Passive latente Steuern wurden mit aktiven latenten Steuern verrechnet. Der angewendete Steuersatz beträgt 28,78 %.

1.1.2023 Veränderung 31.12.2023
Aktive latente Steuern 103.927,49 EUR 23.038,03 EUR 80.889,46 EUR
Passive latente Steuern 438.069,88 EUR 51.635,35 EUR 489.705,23 EUR

Damit beträgt die passive Steuerlatenz zum Ende des Geschäftsjahres 408.815,77 EUR.

6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf 367 TEUR. Diese beinhalten Verpflichtungen aus Wegenutzungsverträgen und Nutzungsverträgen über Kabeltrassen, Rotorüberflug- und Abstandsflächen, die bis zum Ende der Nutzungsdauer gezahlt werden müssen.

Die Finanzierung der Errichtung der drei Windkrafträder erfolgte durch die Konzernobergesellschaft, die Stadtwerke Schweinfurt GmbH.

6.3 Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Darüber hinaus bestehen Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen i. S. v. § 271 Abs. 2 HGB oder § 311 HGB wie folgt:

Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH hat im Jahr 2023 für die Mainfranken Regenerativ GmbH kaufmännische Dienstleistungen im Gesamtvolumen von 16 TEUR erbracht. Darüber hinaus wurden für Stromeinspeisungen aus erneuerbaren Energien 293 TEUR von der Stadtwerke Schweinfurt GmbH an die Mainfranken Regenerativ GmbH verrechnet. Für das durch die Stadtwerke Schweinfurt GmbH gewährte Darlehen an die Mainfranken Regenerativ GmbH sind im Jahr 2023 Zinsaufwendungen i. H. v. 226 TEUR geflossen.

6.4 Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 kein eigenes Personal beschäftigt.

Der Geschäftsführer ist bei der Muttergesellschaft, Stadtwerke Schweinfurt GmbH, als Geschäftsführer angestellt.

6.5 Organe der Mainfranken Regenerativ GmbH

Geschäftsführung Thomas Kästner, Geschäftsführer der Stadtwerke Schweinfurt GmbH

Die Geschäftsführung erhält keine Bezüge.

6.6 Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang der Stadtwerke Schweinfurt GmbH ausgewiesen, in den die Gesellschaft einbezogen wird.

6.7 Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Schweinfurt, die den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Dieser wird zum 31. Dezember 2023 aufgestellt und im Bundesanzeiger offengelegt.

6.8 Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.

6.9 Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 beträgt 140.589,27 EUR. Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen den Gewinnrücklagen zuzuführen.

 

Schweinfurt, 1. März 2024

Thomas Kästner, Geschäftsführer

Anlagennachweis zum 31.12.2023

Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anfangsstand 01.01.23
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
Umbuchungen
EUR
Endstand 31.12.23
EUR
1 2 3 4 5 6
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ä. Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 730,00 0,00 0,00 0,00 730,00
Summe 730,00 0,00 0,00 0,00 730,00
II. Sachanlagen
1. Erzeugungs-, Gewinnungs- u. Bezugsanlagen 12.093.057,71 25.766,65 0,00 20.475,00 12.139.299,36
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 293,55 0,00 0,00 0,00 293,55
3. Anlagen im Bau 20.475,00 9.882,00 0,00 -20.475,00 9.882,00
Summe 12.113.826,26 35.648,65 0,00 0,00 12.149.474,91
Gesamt 12.114.556,26 35.648,65 0,00 0,00 12.150.204,91
Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.23
EUR
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr
EUR
anges. AfA auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge
EUR
Endstand 31.12.23
EUR
Restbuchwerte am 31.12.23
EUR
Restbuchwerte am 31.12.22
EUR
7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ä. Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 414,00 73,00 0,00 487,00 243,00 316,00
Summe 414,00 73,00 0,00 487,00 243,00 316,00
II. Sachanlagen
1. Erzeugungs-, Gewinnungs- u. Bezugsanlagen 4.975.951,71 582.104,65 0,00 5.558.056,36 6.581.243,00 7.117.106,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 293,55 0,00 0,00 293,55 0,00 0,00
3. Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 9.882,00 20.475,00
Summe 4.976.245,26 582.104,65 0,00 5.558.349,91 6.591.125,00 7.137.581,00
Gesamt 4.976.659,26 582.177,65 0,00 5.558.836,91 6.591.368,00 7.137.897,00
Kennzahlen
AfA Sätze
v.H.
Restbuchwerte
v.H.
13 14
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ä. Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10,0 33,3
Summe 10,0 33,3
II. Sachanlagen
1. Erzeugungs-, Gewinnungs- u. Bezugsanlagen 4,8 54,2
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,0 0,0
3. Anlagen im Bau 0,0 100,0
Summe 4,8 54,3
Gesamt 4,8 54,2

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Mainfranken Regenerativ GmbH, Schweinfurt

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Mainfranken Regenerativ GmbH, Schweinfurt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mainfranken Regenerativ GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG " weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Erfurt, 12. April 2024

BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bianca Engel, Wirtschaftsprüferin

Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer

Sonstiger Berichtsteil

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 24.7.2024 festgestellt.

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