intermediate Havarie-Beratung GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulf Heggenberger seit 27.1.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BREKOM GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Struktur und Geschäftstätigkeit1. BREKOM ist eine Tochtergesellschaft der EWE TEL GmbH in Oldenburg und als Telekommunikationsunternehmen in folgenden Bereichen tätig:
2. Zum 1. April 2011 hat BREKOM eine unselbständige Niederlassung in Paderborn errichtet. Die Gründung dieser Niederlassung basiert auf der Verlagerung des IT-Systemhausgeschäftes der Marke EGGENET der EWE TEL GmbH auf BREKOM. Ziel dieser Niederlassung ist die Erweiterung des Geschäftsfeldes im Bereich der IT-Security Lösungen für Geschäftskunden. 3. Zwischen der EWE TEL GmbH und BREKOM ist in 2012 vereinbart worden, dass BREKOM neben den TK-Anlagen für eigene Kunden die Betreuung der TK-Anlagen von EWE TEL-Kunden übernimmt, soweit es sich dabei um Anlagen des Herstellers Alcatel-Lucent handelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat BREKOM zum 1. Oktober 2012 zwei Außenstandorte der EWE TEL GmbH in Bremerhaven und Osnabrück übernommen. Geschäftsverlauf4. Ertragslage Im Wirtschaftsjahr 2023 liegt die Gesamtleistung einschließlich der sonstigen betrieblichen Erträge mit T€ 23.650 um T€ 3.002 bzw. 11,26 % unter dem Vorjahreswert von T€ 26.652. Gegenüber dem Vorjahr ist im Projektgeschäft die Anzahl der fertiggestellten, umfangreichen Projekte in den Bereichen Telekommunikation und Infrastruktur zurückgegangen. Dem gegenüber sind Umsatzzuwächse in den Bereichen IT-Security und Gebäudesicherheit zu verzeichnen mit denen auch im Folgejahr zu rechnen ist. Die Aufwendungen für Material, Personal und sonstige betriebliche Aufwendungen liegen mit T€ 22.208 um T€ 1.201 bzw. 5,13 % unter dem Vorjahreswert in Höhe von T€ 23.409. Aufgrund des Umsatzrückgangs im Projektbereich sind auch die damit verbundenen Materialaufwendungen gesunken, so dass trotz der Tariferhöhungen und der Bildung von Rückstellungen im Personalbereich die Aufwendungen gesunken sind. Es ergibt sich damit ein Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern ( EBITDA) in Höhe von T€ 1.441 (Vorjahr T€ 3.243). Unter Berücksichtigung der Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von T€ 1.031 (Vorjahr T€ 1.587) ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2023 ein Ergebnis vor Steuern und Zinsen in Höhe von T€ 411 (Vorjahr T€ 1.656). Das Ergebnis vor Steuern im Wirtschaftsjahr 2023 beträgt T€ 642 (Vorjahr T€ 1.645). Nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie sonstiger Steuern ergibt sich im Wirtschaftsjahr 2023 ein Verlust in Höhe von T€ -119 (Vorjahr T€ +915). Aufgrund des Ergebnisses nach Steuern wird in 2024 voraussichtlich keine Ausschüttung erfolgen. Nach Einschätzung der Geschäftsführung war das Wirtschaftsjahr 2023 ein herausforderndes Jahr für die Gesellschaft. Aufgrund von strukturellen Optimierungen und einer zufriedenstellenden Auftragslage ist jedoch eine solide Basis für das Jahr 2024 geschaffen worden. 5. Vermögenslage Die Bilanzsumme von BREKOM ist im Wirtschaftsjahr 2023 um T€ 298 auf T€ 16.952 aufgrund einer Steigerung der Vorräte auf der Aktivseite und einer Erhöhung der Sonstigen Rückstellungen auf der Passivseite gestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 46,5 % (Vorjahr 53,5 %). Das Anlagevermögen ist weiterhin vollständig durch das Eigenkapital gedeckt. Das kurzfristige Fremdkapital ist in 2023 zu 100 % (Vorjahr zu 100 %) durch flüssige Mittel einschließlich der Cash Pool Forderungen gedeckt. 6. Finanzlage Die Erhöhung des Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit um T€ 2.554 auf T€ 3.438 ist unter anderem auf den Rückgang des Forderungsbestandes aus Lieferungen und Leistungen und dem Rückgang der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zurückzuführen. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit verringert sich um insgesamt T€ -343 auf T€ -183 (Vorjahr T€ -525). Die Investitionen in 2023 umfassen im Wesentlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und der Ausstattung von Arbeitsplätzen. Aufgrund der Ausschüttung beträgt der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit T€-915 (Vorjahr T€ -597). Insgesamt ist der Finanzmittelfond in 2023 um T€ 2.341 auf T€ 7.574 gestiegen. Seit dem 2. August 2011 nimmt BREKOM am Cash Pooling der EWE Aktiengesellschaft teil. Die Liquidität in 2024 ist gesichert. Eine Fremdkapitalaufnahme wird wahrscheinlich nicht erforderlich sein. 7. Mitarbeitende Zum 31. Dezember 2023 beschäftigt BREKOM folgende Mitarbeitende:
Ausblick und Chancen der künftigen Entwicklung8. BREKOM ist seit der Gründung des Unternehmens insbesondere für die Behörden und Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen (FHB) tätig. Vor dem Hintergrund, dass die FHB Dataport, eine Anstalt öffentlichen Rechts, als Generalunternehmer und Beschaffungsstelle einsetzt, betreut Dataport seit dem 01. Januar 2016 die gesamte ITK-Infrastruktur der FHB und ist seitdem Verhandlungspartner der BREKOM für notwendige Nachfolgeregelungen. Die weiterhin mit der FHB bestehenden Verträge "Überlassung von fernmeldetechnischen Anlagen" und "Betrieb eines öffentlichen Feuermeldenetzes" sind im Jahr 2023 nicht gekündigt worden und werden somit weitergeführt. Bereits in 2015 ist mit Dataport ein Netzüberlassungsvertrag mit einer Laufzeit bis 2045 und im Rahmen einer Direktvergabe die Bereitstellung und der Betrieb der aktiven Netzkomponenten bis Mai 2023 vereinbart worden. Nach Vertragsende zum 30. April 2023 ist im Anschluss eine zweijährige Migrationsphase vereinbart worden, so dass die Zusammenarbeit bis mindestens April 2025 fortgesetzt wird. Nach Beendigung der Migrationsphase wird Dataport die Bereitstellung und den Betrieb der aktiven Netzkomponenten für die FHB übernehmen. Mit dem Gewinn des Ausschreibungsverfahrens für ein Sprachkommunikationssystem für die FHB in 2016 konnte ein umfangreicher Rahmenvertrag für die Überlassung und den Betrieb des Telekommunikationssystems abgeschlossen werden. 2016 wurde hierfür eine Laufzeit bis Mai 2022 mit einer Verlängerungsoption beim Fehlen einer Nachfolgelösung vereinbart. Diese Vereinbarung ist vorzeitig in 2022 bis zum 30. April 2025 verlängert worden, so dass diese Leistungen auch weiterhin von BREKOM bereitgestellt werden. Im Geschäftskundensegment konnte der Umsatz in den Bereichen IT-Security und Gebäudesicherheit gesteigert werden. Gegenläufig entwickelt sich das Projektgeschäft in den Bereichen Telefonie und Infrastruktur, hier ist der Umsatz gegenüber dem Vorjahr gesunken. Für 2024 wird ein weiteres Wachstum in den Segmenten IT-Security und Gebäudesicherheit erwartet. Da die Gesellschaft nur eine Planung nach IFRS aufstellt, sind im Folgenden die Abweichungen ebenfalls nach IFRS erläutert. Im Geschäftsjahr 2023 konnte der geplante Umsatz leicht überschritten werden. Das Wachstum ergab sich trotz eines geringeren Projektgeschäftes aus einer guten Entwicklung im Bereich IT-Security. Darüber hinaus war der Umsatzrückgang beim auslaufenden Vertrag der Direktvergabe geringer als geplant (Plan M€ 22,6 IST M€ 23,0). Das EBIT (Plan M€ 0,8; IST M€ 0,4) fällt aufgrund von Rückstellungen im Personalbereich niedriger aus als geplant. Im Jahr 2024 wird mit einem EBIT in gleichbleibender Höhe gerechnet. Aufgrund der erwarteten Vertragsentwicklung mit der FHB/Dataport muss zum jetzigen Zeitpunkt mit einem weiter sinkendem EBIT ab 2025 gerechnet werden. Um das EBIT-Niveau möglichst konstant zu halten, wird die Organisation neu strukturiert. Ziel ist es mit einer neuen und schlanken Organisationsstruktur die Kundenwünsche effizient, schnell und mit hoher Qualität zu realisieren. Des Weiteren wird intensiv am Ausbau des IT-Security Geschäftes für neue Geschäftskunden gearbeitet. Ziel ist es, mit innovativen Lösungen den Kundenkreis der Bereiche IT-Security und Gebäudesicherheit stetig wachsen zu lassen und damit eine stabile Basis für zukünftige Entwicklungen zu schaffen. 9. BREKOM ist als Tochtergesellschaft der EWE TEL in das Chancen- und Risikofrüherkennungssystem (RFS) der EWE AG integriert. Ein entsprechender Informationsaustausch und eine Berichterstattung erfolgen regelmäßig in den institutionalisierten Gremien. Durch das Rechnungswesen werden die Zahlen zur Vermögens- und Ertragslage monatlich ermittelt und vor dem Hintergrund der mehrfach im Geschäftsjahr aktualisierten Zielgrößen der Unternehmensplanung überwacht und analysiert. Der Finanzbereich plant und überwacht ebenfalls die Liquidität auf Tagesbasis. Das Berichtswesen und das interne Kontrollsystem stellen somit eine zeitnahe und sachgerechte Information an die jeweiligen Entscheidungsträger sicher. Wesentliche Marktrisiken werden aufgrund der festen Vertragsstruktur derzeit nicht gesehen. Im technischen Bereich kommen komplexe Anlagen zum Einsatz. Hohe Sicherheitsstandards gewährleisten eine dauerhaft hohe Verfügbarkeit der Systeme. Umfeldrisiken werden aufgrund der speziellen Tätigkeit von BREKOM aktuell als nicht wesentlich eingeschätzt. Durch laufende Optimierungen und Modernisierungen der Infrastruktur wird das Risiko von Betriebseinschränkungen durch technische Störungen kontinuierlich reduziert. Zur Sicherstellung einer hohen Dienstleistungsqualität hat BREKOM ein Qualitätsmanagement eingeführt und dieses nach ISO 9001 zertifizieren lassen. In 2019 hat BREKOM erfolgreich die Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 bestanden, die in 2023 rezertifiziert wurde. Bestandsgefährdende Risiken für BREKOM sind derzeit nicht erkennbar.
Bremen, den 02. April 2024 Ulf Heggenberger, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDie Gesellschaft ist unter der Firma BREKOM GmbH mit Sitz in Bremen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 17566 eingetragen. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren i. S. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Das Geschäftsjahr umfasst das Kalenderjahr. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierung und Bewertung erfolgten gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Immateriellen Vermögensgegenstände betreffen Software und Lizenzen. Die Software ist zu Anschaffungskosten, vermindert um zeitanteilige planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer der Software beträgt 4 - 5 Jahre. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten von selbsterstellten Anlagen umfassen die nach den handelsrechtlichen Vorschriften aktivierungspflichtigen Aufwendungen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer für Neuinvestitionen wird auf die amtlichen AfA-Tabellen zurückgegriffen. Die Abschreibungen werden bei Gebäuden linear über eine Nutzungsdauer von maximal 42 Jahren vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei den Technischen Anlagen und Maschinen 3 bis 11 Jahre, bei den Anderen Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung 5 bis 13 Jahre. Für ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte Vermögensgegenstände mit einem Nettoanschaffungswert größer € 250,00 und bis € 1.000,00 werden Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Sachanlagen bis € 250,00 werden im Zugangsjahr vollständig als GWG abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten unter Ansatz von Einzelkosten und notwendiger Teile der Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens aktiviert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Auf die Nettoforderungen, wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% gebildet. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden unsaldiert ausgewiesen. Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Dienstleistungen werden periodengerecht abgegrenzt und als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die aktiven latenten Steuern ergeben sich, bedingt durch unterschiedliche Wertansätze in der Steuerbilanz und Handelsbilanz, im Wesentlichen aus den langfristigen Rückstellungen. BREKOM übt das Ansatzwahlrecht dahingehend aus, dass auf den Ausweis des aktiven Überhangs der latenten Steuern in der Bilanz verzichtet wird. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf der Grundlage eines Steuersatzes in Höhe von 30%. Das Eigenkapital ist mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,82% p.a. (Vorjahr 1,78%) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,50% p.a. (Vorjahr 2,50%) und erwartete Rentensteigerungen mit unverändert 0,75% berücksichtigt. Bei der Bewertung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit wird eine erwartete Einkommenssteigerung von 2,50% p.a. (Vorjahr 2,50%) berücksichtigt. Die Verpflichtungen aus Jubiläumszusagen werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,74% p.a. (Vorjahr 1,44%) und die Verpflichtungen aus Altersteilzeit sowie aus Zeitwertkonten mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,82% p.a. (Vorjahr 1,78%) abgezinst. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang dargestellt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von T€ 2 (Vorjahr T€ 4). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 529 (Vorjahr T€ 1.234) enthalten. Davon bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin (EWE TEL GmbH, Oldenburg) in Höhe von T€ 459 (Vorjahr T€ 1.220). Des Weiteren bestehen verzinsliche Forderungen aus Cash Pooling gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 7.573 (Vorjahr T€ 5.231). Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Am 31. Dezember 2023 ergibt sich aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen (Verpflichtung aus Leistungszusagen auf Basis der Wertguthaben sog. "Langzeitkonten") dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) ein passivischer Überhang. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Wertpapiere. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für "Langzeitkonten":
Darüber hinaus bestehen weitere Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung von Altersvorsorgeverpflichtungen (Verpflichtungen aus Leistungszusagen auf Basis von Pensionsverpflichtungen) dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für Pensionsverpflichtungen:
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt T€ 13. Der Betrag ist im Rahmen von § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Gezeichnetes Kapital Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital der Gesellschaft beträgt T€ 1.000. Kapitalrücklagen Die Kapitalrücklagen resultieren aus einer Kapitaleinzahlung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Ausschüttungssperre Nach § 268 Abs. 8 Satz 1 und 3 HGB besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe der Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Anschaffungskosten von Rückdeckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern:
Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen betreffen:
Aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen sind Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen im Telekommunikations-Bereich gebildet worden. Die Altersteilzeitrückstellungen umfassen Rückstellungen für Arbeitnehmer (Angestellte) mit erklärter Inanspruchnahme. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit T€ 725 (Vorjahr T€ 946) aus Lieferungen und Leistungen. Davon bestehen in Höhe von T€ 708 (Vorjahr T€ 894) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin (EWE TEL GmbH, Oldenburg). Sicherheiten für die Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Umsatzerlöse über einen Betrag von T€ 21 (Vorjahr T€ 30) wurden im Ausland erbracht. Der überwiegende Teil der Umsätze entfällt also auf das Inland. Im Geschäftsjahr 2023 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen von T€ 0 (Vorjahr T€ 339) vorgenommen. Das Zinsergebnis enthält im Wesentlichen Zinserträge aus der Verzinsung des Cashpool-Kontos in Höhe von T€ 269 (Vorjahr T€ 21), sowie Zinsaufwendungen aus langfristigen Rückstellungen in Höhe von T€ 43 (Vorjahr T€ 38). Haftungsverhältnisse bestehen nicht. Zum Bilanzstichtag bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen i.H.v. insgesamt T€ 4.645:
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben mit Ausnahme der Leasingverpflichtungen und der Verpflichtungen aus dem Bezug von Rechenzentrumsleistungen eine grundsätzliche Laufzeit von einem Jahr. Die Leasingverpflichtungen bestehen bis 2027, die Verpflichtungen aus dem Bezug von Rechenzentrumsleistungen bis 2028. Von den Leasingverpflichtungen entfällt ein Betrag von T€ 154 auf Zahlungen innerhalb des nächsten Jahres, von den Rechenzentrums Verpflichtungen aus dem Bezug von Rechenzentrumsleistungen ein Betrag von T€ 240. Sonstige AngabenDie Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer und zugewiesenen Beamten betrug:
Gewinnverwendung Der Jahresfehlbetrag i.H.v. T€ 119 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Aufsichtsrat
In der Gesellschafterversammlung vom 10. Mai 2023 wurde der Beschluss gefasst den fakultativen Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Mit der Auflösung des Aufsichtsrats endeten die Mandate der Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr € 0 (Vorjahr: € 400). Berichterstattung nach § 285 Nr. 31 HGB Im Geschäftsjahr 2023 fielen Aufwendungen von T€ 1.192 für die Dotierung einer Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen an. Honorar des Abschlussprüfers Die Angabe des für das Geschäftsjahr berechneten Honorars des Abschlussprüfers unterbleibt, da es in die Angaben im Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft einbezogen wird. Geschäftsführung
Von der Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB abgesehen. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Gesellschafterin der BREKOM ist die EWE TEL GmbH, Oldenburg. Der Jahresabschluss der BREKOM wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (HRB 33), die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe Versorgung- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (HRB 201794), die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft und der Ems-Weser-Elbe Versorgung- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, sind nicht eingetreten.
Bremen, den 02. April 2024 Ulf Heggenberger, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BREKOM GmbH, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BREKOM GmbH, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BREKOM GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 2. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Carsten Engelhardt, Wirtschaftsprüfer ppa. Thomas Angele, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 29. April 2024 festgestellt. |
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