Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 102125
Eingetragen
12.1.2015
Branche
Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur ErziehungAußerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Sonstige teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Gegenstand
Die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche auf dem Gebiet der Kinder-und Jugendhilfe. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Kinderund Jugendhilfe, die Erziehung und Bildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher durch den Betrieb von caritativen Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie der mit diesen Einrichtungen und Diensten verbundenen Nebenbetriebe. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb der Kindertagesstätten Rastpfuhl und Thomas Morus sowie der Jugendhilfeeinrichtungen Margaretenstift, Saarbrücken und Haus Christophorus, Wallerfangen sowie der mit diesen verbundenen Nebenbetriebe.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Dr. Lauer
seit 5.8.2025
Prokura
Angela Rentschler
seit 19.1.2024
Geschäftsführer
Heinz Palzer
seit 27.4.2021
Geschäftsführer
Franz Xaver Blank
seit 19.9.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
cts Caritas-Stiftung Saarbrücken
90.00%
Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V.
10.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts)
Germany
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

cts Jugendhilfe GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht zum 31. Dezember 2023

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

Alleinige Gesellschafterin der cts Jugendhilfe GmbH ist die Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts).

Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, die Erziehung und Bildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher durch den Betrieb von caritativen Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie der mit diesen Einrichtungen und Diensten verbundenen Nebenbetriebe. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Übernahme und den Betrieb von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.

Die cts-Jugendhilfe GmbH betreibt damit derzeit zwei Jugendhilfehilfeeinrichtungen mit insgesamt 395 voll-, teilstationären und ambulanten Plätzen sowie vier Kindertagesstätten mit insgesamt 462 Betreuungsplätzen:

- Caritas Jugendhilfe Haus Christophorus, Wallerfangen/Dillingen, mit Wohn- und Tagesgruppen, flexiblen Hilfen und ambulanten Maßnahmen sowie verschiedenen pädagogischen Betreuungs- und Ausbildungsmaßnahmen mit 134 Plätzen,

- Caritas Jugendhilfe Margaretenstift, Saarbrücken, mit Wohngruppen, flexiblen Hilfen und ambulanten Maßnahmen sowie verschiedenen pädagogischen Betreuungsmaßnahmen mit 261 Plätzen,

- Caritas Kindertagesstätte Rastpfuhl, Saarbrücken, mit insgesamt 162 Plätzen für Kinder ab 2 Monate bis 6 Jahre,

- Caritas Kindertagesstätte Thomas Morus, Saarbrücken, mit insgesamt 61 Plätzen für Kinder ab 2 Monate bis 6 Jahre,

- Caritas Kindertagesstätte St. Nikolaus, Saarbrücken, mit insgesamt 104 Plätzen für Kinder ab 2 Monate bis 6 Jahre,

- Caritas Kindertagesstätte St. Eligius, Saarbrücken, mit insgesamt 135 Plätzen für Kinder ab 2 Monate bis 6 Jahre.

Die Gesellschaft ist ein 100%-iges Tochterunternehmen der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts) und wird in deren Konzernabschluss einbezogen.

Die nicht adäquate Refinanzierung von Personal- und Sachkostensteigerungen durch zur Verfügung stehende Entgelterhöhungen gemäß SGBVIII §78 ff. bleibt auch weiterhin eine stetige Belastung. Sowohl die kommunalen Haushaltslagen und die hierdurch bedingte restriktive Entgeltpolitik der in der Leistungs- und Entgeltkommission vertretenen Kostenträger als auch die generelle Konkurrenzsituation sind daher auch weiterhin die wesentlichen Determinanten strategischer und entgeltpolitischer Maßnahmen des Trägers. Um nachhaltig positive Ergebnisse erzielen zu können, wird es deshalb weiterhin unabdingbar sein, mit bedarfsgenauen, konzeptionell und finanziell attraktiven Angebotslinien am Markt präsent zu sein.

2. Darstellung des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses

In den Jugendhilfeeinrichtungen wurden im Berichtsjahr insgesamt 137.188 Betreuungstage erbracht, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 0,7 % entsprach. Dabei ergaben sich Steigerungsraten bei den Angeboten des betreuten Wohnens (+92,8 %) sowie bei den stationären Angeboten (+4,5 %). Bei den teilstationären Angeboten (-13,7 %), bei den professionellen Erziehungsstellen (- 25,5 %), beim Angebot mobile Betreuung (-16,1 %) sowie bei der integrativen Familienhilfe (-51,6 %) ergaben sich nachfragebedingte Rückgänge. Bei den im Rahmen der ambulanten Hilfen abgegebenen Fachleistungsstunden ergaben sich gegenüber dem Vorjahr Zuwächse im Umfang von 7,0 %.

In den Kindertagestätten wurden in 2023 durchschnittlich 444 (Vorjahr 441) Kinder bei 162.059 (Vorjahr 161.076) Betreuungstagen betreut.

Die Entwicklung der Umsätze stellt sich wie folgt dar:

2023 2022
Umsatzerlöse aus Betreuungsleistungen 32.436 T€ 29.676 T€
Sonstige Umsatzerlöse 639 T€ 475 T€
Gesamt 33.075 T€ 30.151 T€

Der Anstieg der Umsatzerlöse aus Betreuungsleistungen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 9,3 % resultierte bei leicht gestiegener Gesamtleistungsabgabe im Wesentlichen aus der verbesserten Nachfrage nach den höherpreisigen Zusatzbetreuungen und Intensivpädagogischen Betreuungsangeboten sowie aus Entgeltsteigerungen. Der Anteil der Erlöse der Jugendhilfeeinrichtungen an den Erlösen aus Betreuungsleistungen betrug 97,1 % (Vj. 96,9 %). Der Erlösanteil der Kindertagesstätten belief sich auf 2,9 % bei (Vj. 3,1 %) der Umsatzerlöse aus Betreuungsleistungen.

Die sonstigen Umsatzerlöse, im Wesentlichen bestehend aus Vermietungserlösen, Sachkosten- und Personalkostenerstattungen, waren gegenüber dem Vorjahr um 34,4 % gestiegen, was sich hauptsächlich auf im Vorjahresvergleich gestiegenen Personalkostenerstattungen begründete.

Der Anstieg der Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand resultierte im Wesentlichen aus dem der Entwicklung Personal- und Sachkosten entsprechenden Anstieg bei den Betriebskostenzuschüssen für die Kindertagesstätten.

Insbesondere aufgrund gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegener periodenfremder Erträge, insbesondere aus der Abrechnung von Personal- und Sachkostenzuschüssen sowie aus Nebenkostenabrechnungen der Kindertagesstätten für Vorjahre sowie deutlich gestiegener Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen hatten sich die Sonstigen Erträge um 77,7 % gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Demnach ergab sich ein Anstieg der gesamten betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um 11,3 %. Damit lagen die betrieblichen Erträge des Berichtsjahres auch um 14,3 % über den entsprechend prognostizierten Werten.

Der Materialaufwand hat sich um T€ 441 auf T€ 5.139 erhöht und der Personalaufwand ist von T€ 25.573 im Vorjahr auf T€ 27.100 gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr (T€ 4.293) um T€ 594 auf T€ 4.887 gestiegen.

Den gestiegenen Erlösen stand somit ein Anstieg der betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr um 7,4 %, wobei als betragsmäßig größte Positionen die Personalaufwendungen um 6,0 %, insbesondere aufgrund der tariflichen Steigerungen sowie der vollumfänglichen Auszahlung der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichsprämien im Berichtsjahr, sowie der Materialaufwand um 9,4 %, hauptsächlich wegen höherer Aufwendungen für die Speiseversorgung sowie höherer Energiekosten, gestiegen waren. Darüber hinaus war bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ein Anstieg um 13,8 % zu verzeichnen, der im Wesentlichen auf im Vorjahresvergleich höherer Aufwendungen für Mieten und Pachten sowie auf gestiegenen Verwaltungskosten und auf höheren periodenfremden Aufwendungen beruhte. Die betrieblichen Aufwendungen des Berichtsjahres lagen insbesondere aufgrund niedriger als geplanter Personalaufwendungen um insgesamt 3,3 % unter den prognostizierten Werten.

Insgesamt wurde im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss von TEUR 2.603 (Vorjahr TEUR 973) erwirtschaftet. Ausschlaggebend hierfür war, dass der Anstieg der betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um 11,3 % den Anstieg der betrieblichen Aufwendungen um 7,4 % überdeckte. Die gegenüber den Prognosewerten gestiegenen betrieblichen Erträge und die unterhalb der Prognosewerte liegenden betrieblichen Aufwendungen führten zu einem deutlich über den Prognosewerten liegenden Jahresergebnis.

Insgesamt hat sich im Berichtsjahr ein Cashflow von TEUR -2.120 ergeben. Dabei stand dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR +923 ein Cashflow aus Investitionstätigkeit von TEUR -3.041 sowie ein Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von TEUR -2 gegenüber.

Die Vermögenslage der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Eigenkapital 14.143 11.540
Sonderposten 88 130
Abzüglich Sachanlagevermögen -854 -858
Überdeckung 13.377 10.812

Die Veränderung beim Eigenkapital resultiert aus dem Jahresüberschuss des Berichtsjahres. Damit hat sich die Eigenkapitalquote von 64,5 % im Vorjahr auf 73,2 % im Berichtsjahr verbessert.

Die Entwicklung bei den Sonderposten ergibt sich aus den im Berichtsjahr erfolgten Auflösungen von Fördermitteln entsprechend der Entwicklungen der Abschreibungen der geförderten Wirtschaftsgüter.

Die Veränderung des Anlagevermögens ergibt sich aus den Investitionen, Abgängen und Abschreibungen.

Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist unter Berücksichtigung der gebildeten Rückstellungen und den Darlehensgewährungen gegenüber dem Gesellschafter derzeit zufriedenstellend. Das Netto-Umlaufvermögen mit TEUR 6.895 reicht zur Bestreitung des betriebsgewöhnlichen monatlichen Finanzbedarfs für rund 5,2 (Vorjahr 8,8) Monate.

3. Personal- und Sozialbereich

Die cts Jugendhilfe GmbH beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 375,2 Vollkräfte bzw. 497 angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 361,5 Vollkräfte bzw. 476 angestellte Mitarbeitende).

In der Gesellschaft finden die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung.

Am 20. Oktober 2022 hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes Verbesserungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen:

- Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Beschäftigte nach Anlage 33 AVR je nach Tätigkeitsbereich eine monatliche Zulage (SuE-Zulage) von 130 Euro (S 2 bis S 11a) bzw. 180 Euro (Sozialarbeiter/-innen, Sozialpädagog/-innen und Heilpädagog/-innen in S 11b, S 12 bei Tätigkeiten der Ziffer 1, S 14 oder S 15 bei Tätigkeiten der Ziffer 7). Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 gibt es je nach Entgeltgruppe (s.o.) eine Einmalzahlung von 910 bzw. 1.240 Euro.

- Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Praxisanleiter in den Entgeltgruppen S 7, S 8a, S 8b, S 9, S 10, S 11a, S 13, S 15 (Fallgruppen 8 bis 12), S 16 (Fallgruppen 5 bis 10), S 17 (Fallgruppen 4 und 10 bis 13), S 18 (Fallgruppen 5 bis 7), die mindestens zu 15 Prozent ihrer Gesamttätigkeit mit der Ausbildung von Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen, Sozialassistent/-innen, Heilerziehungspfleger/-innen oder Heilerziehungspflegehelfer/-innen betraut sind, eine monatliche Zulage von 70 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 gibt es für diese eine Einmalzahlung in Höhe von 490 Euro.

- Ab dem 1. Januar 2023 wird die Heimzulage durch die Wohnzulage ersetzt. Die Zulage steigt auf 50 bzw. 100 Euro. Die Werkstattzulage erhöht sich auf 65 Euro pro Monat. Für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Beschäftigten je nach Tätigkeit eine Einmalzahlung in Höhe von 135, 170, bzw. 270 Euro.

- Zur Entlastung erhalten alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab 2022 bis zu zwei Regenerationstage unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Ausnahme für 2022: Die Regenerationstage für das Jahr 2022 können ins nächste Jahr übertragen werden. Sie verfallen spätestens am 30. September 2023.

- Ab dem Jahr 2024 besteht für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre SuE-Zulage in bis zu zwei zusätzliche freie Tage umzuwandeln (Umwandlungstage). Bei den Regenerations- und Umwandlungstagen handelt es sich nicht um Urlaubs-/Zusatzurlaubstage.

Darüber hinaus hat am 8. Dezember 2022 die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen:

- Ab dem 1. Januar 2023 steigt die Zeit, die zur Vorbereitung und Qualifizierung verwendet wird, von 19,5 auf 30 Stunden im Kalenderjahr

- Aufwertung in den Eingruppierungen für zahlreiche Berufsgruppen: Sozialassistenten (S 2 bis S 4), Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung als Gruppenleiter (S 8a), Arbeitserzieher (S 8a)

- Ausweitung der Fälle "besonders schwieriger fachlicher Tätigkeiten" für S 8b: Tätigkeit als Facherzieher, Gruppen mit erhöhtem Förderbedarf, Kinderschutzfachkraft

- Ergänzung der Fälle "schwieriger Tätigkeiten" für S 12: Tätigkeiten in der Schulsozialarbeit, Unterstützung von Menschen mit multiplen psychosozialen Beeinträchtigungen, Unterstützung/Assistenz von Menschen mit Behinderung

- Ab 1. Oktober 2024 verkürzte Stufenlaufzeiten: Stufe 3 nach zwei Jahren (bisher drei) in Stufe 2, sowie Stufe 4 nach drei Jahren (bisher vier) in Stufe 3

- Ab dem 1. Oktober 2024 sind für Erzieher (S 4) und Sozialarbeiter (S 8b) auch Aufstiege in die Stufen 5 und 6 möglich

- Ab dem 1. Oktober 2024 erhöhen sich die Entgelte der S 9 (Gruppenleiter u.a.) und heben sich damit von der S 8b ab

In der Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 08.12.2022 wurde bereits die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden aller Anlagen der AVR Caritas in Höhe von 3.000 € beschlossen. Der Gesamtbetrag ist grundsätzlich in zwei Raten (30.06.2023 und 30.06.2024) zu je 1.500 € bis spätestens 31.12.2024 auszuzahlen. Durch Dienstvereinbarung (bzw. individuelle Vereinbarungen in Einrichtungen ohne MAV) kann von den Auszahlungszeitpunkten und der Höhe der jeweiligen Auszahlungsbeträge abgewichen werden. Die cts Altenhilfe GmbH hat Dienstvereinbarungen mit den Mitarbeitervertretungen abgeschlossen, wonach die Inflationsausgleichsprämien in voller Höhe im Berichtsjahr ausgezahlt wurden.

Am 15.06.2023 hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission für die Beschäftigten, die unter die Anlagen 3 (Beschäftigte in Anlagen 2, 2d und 2e), 31, 32 und 33 fallen, folgende Tarifsteigerungen mit Wirkung ab dem 01.03.2024 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2024 beschlossen:

- Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.03.2024 um zunächst 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (mindestens aber um 340 Euro).

- Erhöhung der dynamischen tariflichen Zulagen um 11,5 Prozent zum 01.03.2024.

- Ausbildungsentgelte werden zum 01.03.2024 um 150 Euro erhöht.

- Mittlere Werte sind befristet bis zum 31.12.2024

Die beschlussfassende Sitzung der für die Gesellschaft zuständige Regionalkommission Mitte der Arbeitsrechtlichen Kommission hat am 13.07.2023 stattgefunden.

Demnach werden ab dem 01.03.2024 folgenden Tarifsteigerungen umgesetzt:

- für Beschäftigte, die unter die Anlagen 3 (Beschäftigte in Anlagen 2, 2d und 2e) fallen, zwischen 8,11 % und 17,10 %.

- für Beschäftigte, die unter die Anlage 33 (Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst) fallen, zwischen 9,00 % und 14,38 %.

Als betriebliche Sozialleistung ist die durch Dienstgeber- (5,6 %) und Dienstnehmerbeiträge (0,4 %) finanzierte zusätzliche Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) zu erwähnen. Im Übrigen leistet der Dienstgeber Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen bzw. einer freiwilligen Berufsunfähigkeits- bzw. zusätzlichen Altersvorsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Jubiläumszuwendungen, Zuschüsse zum Krankengeld, Geburts- und weitere Beihilfen.

Entsprechend eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom 9.12.2015 hat der Verwaltungsrat der Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) am 25.02.2016 entschieden, zukünftig das KZVK-Sanierungsgeld zur Finanzierung der Deckungslücke im Abrechnungsverband S nicht mehr zu erheben und die für die Jahre 2002 bis 2014 gezahlten Sanierungsgelder zzgl. Verzugszinsen (TEUR 1.002) an die Gesellschaft zurückzuzahlen.

Gem. der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen 26. Änderung der Kassensatzung der KZVK werden ab dem Jahr 2020 für einen siebenjährigen Zeitraum statt Sanierungsgelder Angleichungsbeträge in Rechnung gestellt. Mit der Einführung des neuen Finanzierungssystems verzichtet die KZVK auf die bisher teilgestundeten Forderungen auf die Finanzierungsbeiträge für 2016 (50 %), 2017 (24 %) und 2018 (24 %). Da die Gesellschaft für diese Jahre höhere Zahlungen geleistet hat, als sich aus dem Stundungsangebot der KZVK ergeben hätten, sind insgesamt Guthaben in Höhe von 156.159,17 € entstanden, die mit den ersten zu zahlenden Angleichungsbeträgen für 2020 verrechnet wurden. Darüber hinaus gehende Guthaben wurden dann mit den Angleichungsbeträgen der Folgejahre verrechnet.

Zur Deckung zukünftiger Belastungen aus den durch die Gesellschaft zu leistenden Finanzierungsbeiträgen hat die Gesellschaft in Vorjahren bereits zweckgebundene Gewinnrücklagen in Höhe von 996 T€ und eine zweckgebundene Kapitalrücklage in Höhe von 6 T€ gebildet, aus denen dann jährlich linear über 7 Jahre Beträge zur Kompensation der jährlich fälligen Finanzierungsbeiträge entnommen werden. In 2023 wurden Angleichungsbeiträge in Höhe von insgesamt TEUR 134 geleistet, die durch Entnahmen aus den entsprechend gebildeten zweckgebundenen Gewinnrücklage in Höhe von TEUR 132 und aus entsprechend gebildeten zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 1 kompensiert wurden.

4. Vorgänge von besonderer Bedeutung

Für den Kinder- und Jugendhilfebereich wurde im Berichtsjahr über die Leistungs- und Entgeltkommission (LEK) eine lineare Entgelterhöhung um 7,1 % ab 01.01.2023 für ein Jahr verhandelt. Diese deckte die tatsächlichen tariflichen Personalkostensteigerungen sowie die Sachkostensteigerungen nicht vollumfänglich ab. Somit erhöht sich das Defizit im Erlösbereich kontinuierlich.

Die Angebote in der Caritas Jugendhilfeeinrichtung Haus Christophorus waren im Berichtsjahr insbesondere im stationären Bereich (+0,5 % gegenüber Vorjahr) und den Jugendwohngemeinschaften (+34,8 % gegenüber Vorjahr, Eröffnung einer 2. Gruppe) sehr gut nachgefragt. Die teilstationären Angebote zeigen gegenüber dem Vorjahr einen Belegungsrückgang um 13,7 %. Hier kam es im September 2023 zu einer Gruppenschließung in Folge Personalmangels. Eine positive Entwicklung gegenüber dem Vorjahr ergab sich darüber hinaus bei den in Anspruch genommenen Fachleistungsstunden (+55,1 %). Eine positive Wirkung auf die Erlöse wurde durch die verbesserte Nachfrage nach den höherpreisigen Zusatzbetreuungen und Intensivpädagogischen Betreuungsangeboten erreicht.

Die Auslastung der stationären Angebote der Caritas Jugendhilfeeinrichtung Margaretenstift ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen (+5,7 %). Insgesamt betrachtet hat sich die Nachfrage nach höherpreisigen Intensivpädagogischen Betreuungsangeboten nochmals verstärkt, was eine positive Auswirkung auf die Erlösstruktur verursachte. Eine deutliche Steigerung der Leistungsabgabe gegenüber dem Vorjahr ergab sich im Bereich der Betreuungsform "Jugendwohngemeinschaften / Wohngemeinschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer" (+92,8 %).

Die saarländische Landesregierung hat für die Jahre 2019-2022 und mit der neuen Legislaturperiode bis 2027 Kita-Elternbeitragssenkungen sukzessive bis auf Null im Rahmen des Gute -Kita -Gesetzes der Bundesregierung beschlossen. Ab dem 01.08.2019 verminderten sich die Elternbeiträge von 25 % auf 21 % der Kita-Personalkosten. Ab dem 01.08.2020 waren es 17 % und ab dem 01.08.2021 13 %. Ab dem 01.08.2022 lag der Anteil dann bei 12,5 %, ab dem 01.08.2023 bei 10 %. Im Gegenzug wurde der Landeszuschuss zu den Personalkosten in Höhe der Differenz sukzessive erhöht. Diese Abrechnungspraxis führt allerdings zu einem Nachteil der Einrichtungen. Die Elternbeiträge sind auf die Maximalpersonalisierung gerechnet und konnten bislang in voller Höhe abgerechnet werden, auch wenn nicht alle Stellen im Stellenplan besetzt waren. Neuerdings erfolgt die Refinanzierung nur bei tatsächlicher Besetzung der Stellen, da der Nachweis der tatsächlichen Personalkosten maßgeblich ist.

In einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung am 07.12.2021 wurde die strategische Ausrichtung der Jugendhilfe im cts Verbund ausführlich beraten. Hierbei wurde insbesondere auch die weitere Entwicklung der Caritas Jugendhilfe Haus Christophorus betrachtet und eine diesbezügliche Maßnahmenplanung für den Zeitraum 2022 bis 2026 verabschiedet.

Die geplanten Maßnahmen, u.a. die Durchführung von Entgeltverhandlungen vor der Leistungs- und Entgeltkommission des Saarlandes gemäß SGBVIII §78 ff. sowie der Erwerb weiterer Immobilien als Standorte zusätzlicher Angebote der Caritas Jugendhilfe Haus Christophorus wurden plangerecht im Jahr 2022 umgesetzt. Im Berichtsjahr erfolgten die notwendigen Umbau- und Sanierungsarbeiten, so dass im Folgejahr 2024 die Inbetriebnahme neuer Angebote (2. Kleinkindgruppe, Eltern-Kind-Gruppe) erfolgen kann.

5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung, Prognose

Grundsätzlich haben die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen keinen unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.

Die Gesamtinflation ging im Jahr 2023 vor allem dank sinkender Energiepreise schneller als erwartet zurück. Nach Einschätzungen der Prognosen der Europäischen Kommission wird sich wegen der gedämpften Wirtschaftstätigkeit das Nachlassen des Preisauftriebs in der zweiten Jahreshälfte 2024 auch bei anderen Waren und Dienstleistungen bemerkbar machen. Die in den letzten Monaten hinter den Erwartungen zurückbleibende Inflationsrate, niedrigere Preise für Energierohstoffe und eine schwächere Wirtschaftsdynamik setzten die Inflation auf einen steileren Abwärtspfad als in der in den Prognosen angenommen. Auf kurze Sicht dürften jedoch das Auslaufen der Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich und die höheren Transportkosten infolge der Handelsstörungen im Roten Meer einen gewissen Preisdruck nach sich ziehen, ohne dass die Inflation von ihrem Abwärtspfad abkommen dürfte. Zum Ende des Prognosezeitraums dürfte die Gesamtinflation im Euro-Währungsgebiet knapp über dem EZB-Ziel liegen, wobei die Inflation in der EU insgesamt etwas höher ausfallen wird. Die Inflationsrate dürfte im Jahr 2024 mit prognostizierten 2,8 % deutlich unter der Inflation 2023 mit 5,9 % liegen.

Diese Prognose sei nach Ansicht der Europäischen Kommission angesichts anhaltender geopolitischer Spannungen und der Gefahr einer weiteren Ausweitung des Konflikts im Nahen Osten mit Unwägbarkeiten behaftet. Der Anstieg der Frachtkosten infolge der Unterbrechungen des Handels auf dem Seeweg über das Rote Meer dürfte sich nur geringfügig auf die Inflation auswirken. Bei weiteren Störungen sind jedoch neue Versorgungsengpässe nicht auszuschließen, die die Produktion bremsen und die Preise in die Höhe treiben könnten.

Für die Geschäftsentwicklung sind zunächst insbesondere die Finanzsituation der öffentlichen Haushalte und das im Wesentlichen davon beeinflusste Nachfrageverhalten maßgeblich. Daneben spielen die Kostenentwicklungen in allen Bereichen der Betriebskosten (Personal-, Investiv- und Sachkosten) und deren Refinanzierungsgrad in den Entgeltverfahren eine erhebliche Rolle bei der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung.

Für die Gesellschaft wird entscheidend sein, insofern eine auskömmliche Refinanzierung zu erreichen.

Am Markt besteht weiterhin Nachfrage sowohl für intensivpädagogische als auch für niederschwellige Hilfen für Kinder und Familien (z. B. Wohnformen für Alleinerziehende) sowie für stationäre Hilfen für Kinder unter 6 Jahren. Demgegenüber steht der Mangel an geeigneten und refinanzierbaren Immobilien.

Die ab dem 01.01.2024 für eine Laufzeit von 14 Monaten über die Leistungs- und Entgeltkommission (LEK) verhandelte lineare Erhöhung der Entgelte um 7,52 % wird zu einer verbesserten Deckung der zu erwartenden Personal- und Sachkostensteigerungen führen.

Das aktuell hohe Niveau der Bau- und Immobilienpreise führt dazu, dass die erforderlichen Investitionen nicht mehr ausschließlich über den Investivanteil am Leistungsentgelt zu decken sind. Es besteht das Risiko, dass eine Ausweitung der Angebote aufgrund fehlender finanzierbarer Immobilien nicht möglich ist. Da dies alle Träger gleichermaßen betrifft, wird trägerübergreifend auf Liga-Ebene eine Erhöhung der Entgeltanteile resp. der Richt- und Eckwerte von Investiv- und Instandhaltungskosten in Folge der allgemeinen Verhandlung eines neuen Rahmenvertrages SGBVIII, § 77ff. zur Bestimmung der Leistungsentgelte mit der Kostenträgerseite angestrebt. Der neue Rahmenvertrag wird voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025 verabschiedet und wird deutlich höhere Refinanzierungsanteile ermöglichen. Die hierzu notwendigen Entgeltverhandlungen befinden sich seitens der Einrichtungen bereits in Vorbereitung.

Eine weitere, noch nicht vollumfänglich einschätzbare Restriktion ist der akute Fachkräftemangel, der insbesondere bezüglich der Ausdehnung der Betreuungsangebote eine wesentliche Rolle spielen wird.

Die Planungen gemäß Wirtschaftsplan für 2024 gehen insbesondere aufgrund nicht ausreichend Entgelt gedeckter Personal- und Sachkostensteigerungen von einem um ca. TEUR 2.300 niedrigeren Ergebnis im Vergleich zum Berichtsjahr aus. Insbesondere aufgrund voraussichtlich niedrigeren als geplanten Personalkostensteigerungen für 2024 sowie höheren als geplanten Auslastungsquoten wird von einer verbesserten als geplanten Ergebnisentwicklung in 2024 ausgegangen.

Bei der Beurteilung der Risikolage für die Jahre 2024 und 2025 sind keine außergewöhnlichen Vorfälle und hieraus resultierende unkontrollierte, finanzintensive Tatbestände außerhalb der genannten bzw. üblichen Geschäftsvorfälle erkennbar. Bestandsgefährdende Risiken, insbesondere mit erheblicher Beeinträchtigung der Liquidität, zeichnen sich aus heutiger Sicht nicht ab.

 

Saarbrücken, den 31. Mai 2024

Heinz Palzer, Geschäftsführung

Angela Rentschler, Geschäftsführung

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR TEUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 2,00 0
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 853.529,00 856
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 853.529,00 3 858
III. Finanzanlagen
Ausleihungen an Gesellschafter 9.825.000,00 7.000
10.678.531,00 7.858
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 61.665,27 83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.349.686,84 3.794
2. Forderungen gegen Gesellschafter 7.681,62 0
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 26.532,92 12
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.041.191,41 867
5.425.092,79 4.673
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.139.772,63 5.260
8.626.530,69 10.016
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.713,60 0
D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG 18.496,73 27
19.325.272,02 17.901

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR TEUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100
II. Kapitalrücklagen 2.002.232,00 2.003
III. Gewinnrücklagen 9.304.887,72 8.331
IV. Bilanzgewinn 2.735.830,07 1.106
14.142.949,79 11.540
B. SONDERPOSTEN AUS ZUWENDUNGEN ZUR FINANZIERUNG DES SACHANLAGEVERMÖGENS 87.491,76 130
C. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 3.728.730,00 3.728.730,00 4.494 4.494
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 339.676,85 524
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0,00 4
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 55
4. Sonstige Verbindlichkeiten 939.642,99 1.062
davon aus Steuern EUR 196.578,07 - Vj. TEUR 171
1.279.319,84 1.645
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 86.780,63 92
19.325.272,02 17.901

Gewinn- und Verlustrechnung für 2023

2023 Vorjahr
EUR EUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 33.075.488,39 30.151
2. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand 5.831.550,09 5.152
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.038.035,05 39.945.073,53 584 35.887
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 4.024.136,24 3.680
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.115.149,57 5.139.285,81 1.018 4.698
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 21.734.278,90 20.163
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.366.119,92 5.410
davon für Altersversorgung: EUR 1.058.046,03 - Vj. TEUR 1.156 27.100.398,82 25.573
Zwichenergebnis 7.705.388,90 5.617
6. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 42.090,80 42
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 421.267,02 414
8. Sonstige betrieblichen Aufwendungen 4.887.169,77 4.293
Zwischenergebnis 2.439.042,91 952
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 189.113,55 37
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 8.698,49 - Vj. TEUR 5
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.848,10 3
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 1.848,1 - Vj. TEUR 3 187.265,45 34
11. Ergebnis nach Steuern 2.626.308,36 986
12. Sonstige Steuern 23.563,47 13
13. Jahresüberschuss 2.602.744,89 973
14. Gewinnvortrag 1.106.409,39 1.847
15. Entnahme aus den zweckgebundenen Kapitalrücklagen 744,00 1
16. Entnahme aus den zweckgebundenen Gewinnrücklagen 132.341,18 132
17. Zuführung freie Gewinnrücklagen 1.106.409,39 1.847
18. Bilanzgewinn 2.735.830,07 1.106

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen des Jahresabschlusses

1. Vorbemerkungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die cts Jugendhilfe GmbH, Saarbrücken, ist beim Registergericht Saarbrücken unter der Handelsregisternummer HRB 102125 gemeldet.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für mittelgroße Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden im Berichtsjahr unverändert fortgeführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Gesellschaft ist als steuerbegünstigter Zweckbetrieb von der Körperschaftsteuer und von der Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Erworbene Software wird planmäßig über Zeiträume von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - bilanziert. Die Abschreibungen der Sachanlagen erfolgen über die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ausschließlich nach der linearen Methode. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zu Grunde:

- Gebäude: 25 bis 50 Jahre
- Außenanlagen: 10 bis 20 Jahre
- Technische Anlagen: 8 bis 20 Jahre
- Kraftfahrzeuge: 3 bis 6 Jahre
- Büroausstattungen: 5 bis 10 Jahre
- Übrige Betriebs- und Geschäftsausstattungen: 3 bis 10 Jahre

Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer bis zu EUR 250,00 betragen, werden im Zugangsjahr sofort als Aufwand erfasst.

Bewegliche Anlagegüter, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 250,01 und EUR 800,00 (ohne Umsatzsteuer) liegen, werden im Anlagevermögen aktiviert und im Zugangsjahr sofort wieder voll abgeschrieben.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Die im Finanzanlagevermögen bilanzierten Ausleihungen werden zum Nominalwert bilanziert.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt.

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ergab sich aus der Verrechnung der Altersteilzeitrückstellung mit dem zugehörigen Deckungsvermögen (§ 246 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz HGB). Das Deckungsvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen und ist dem Zugriff fremder Dritter entzogen. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden in Übereinstimmung mit der Bilanzierung des Anlagevermögens gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre mit Zinssätzen zwischen 0,99 % und 1,80 % abgezinst.

Die Altersteilzeitverpflichtungen werden wie folgt ermittelt:

Die sich über die Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarung ergebenden gesetzlichen und tariflichen Aufstockungsbeträge werden zum Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung in voller Höhe unter Berücksichtigung eines Steigerungssatzes für zukünftige Tarifsteigerungen (jährlich 2,5 %) den entsprechenden Rückstellungen zugeführt. Mit der Altersteilzeitvereinbarung wird die entsprechende Rückstellung ratierlich über die gesamte Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarung verbraucht.

Für die in der Arbeitsphase der Altersteilzeitvereinbarung erwirtschafteten, nicht ausgezahlten Lohn- und Gehaltsbestandteile (Erfüllungsrückstand), die in der Freistellungsphase der Altersteilzeitvereinbarung erst zur Auszahlung gelangen, werden unter Berücksichtigung zukünftiger Tarifsteigerungen in der Arbeitsphase entsprechende Rückstellungen gebildet, die sich dann über die Laufzeit der Freistellungsphase wieder ratierlich verbrauchen.

Die gebildeten Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre mit Zinssätzen zwischen 0,99 % und 1,07 % ab- bzw. aufgezinst.

Den Entwicklungen der Rückstellungen für Aufstockungsbeträge und Erfüllungsrückstände werden gleichlautende Beträge auf jeweilige, an den Beschäftigten verpfändete, insolvenzgesicherte Guthabenkonten bei der R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden, durch die Gesellschaft eingezahlt (Deckungsvermögen) bzw. wieder an die Gesellschaft zurückgeführt. Die Verzinsung und die Kosten des Deckungsvermögens verbleiben bei der Gesellschaft.

Die Altersteilzeitverpflichtungen werden mit dem zum Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögen verrechnet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen ist im beigefügten Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023 dargestellt (Anlage I/4). Bei den Immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Software/Lizenzen.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr an den Gesellschafter gewährte Darlehen.

Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren ausschließlich aus laufenden Verrechnungen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht.

Passiva

Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um andere Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB.

Um zukünftige Belastungen aus der Erhebung von zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten Beiträgen zur Deckung von Finanzierungslücken der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) auszugleichen, wurden in Vorjahren eine entsprechende zweckgebundene Gewinnrücklage in Höhe von 1.088 T€ sowie entsprechende zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 6 T€ gebildet. Zur Deckung der für das Jahr 2023 durch die KZVK erhobenen Finanzierungsbeiträge wurden 132 TEUR aus der zweckgebundenen Gewinnrücklage sowie 1 T€ aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage entnommen.

Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 14. Juli 2023 den freien Gewinnrücklagen zugeführt. Der Bilanzgewinn des Berichtsjahres enthält den Jahresüberschuss (2.603 TEUR) des Berichtsjahres, die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage (1 TEUR) sowie die Entnahme (132 TEUR) aus der zweckgebundenen Gewinnrücklage. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten.

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Rückstellungen für Personalkosten 1.964 2.586
Rückstellungen für Instandhaltung 1.729 1.872
Sonstige 36 36
3.729 4.494

Rückstellungspflichtige Altersteilzeitverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 488. Diese wurden mit Deckungsvermögen (T€ 507) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet.

Einen Überblick über die Restlaufzeiten und Sicherungen der Verbindlichkeiten gibt der folgende Verbindlichkeitenspiegel:

Restlaufzeit
bis 1 Jahr größer 1 Jahr davon über 5 Jahre gesichert Gesamtbetrag
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 339.676,85 0,00 0,00 0,00 339.676,85
(Vorjahr TEUR) (524) (0) (0) (0) (524)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr TEUR) (4) (0) (0) (0) (4)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr TEUR) (55) (0) (0) (0) (55)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 939.642,99 0,00 0,00 0,00 939.642,99
(Vorjahr TEUR) (1.062) (0) (0) (0) (1.062)
Gesamt 1.279.319,84 0,00 0,00 0,00 1.279.319,84
(Vorjahr TEUR) (1.645) (0) (0) (0) (1.645)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vorjahr resultieren in Höhe von 0 TEUR (Vj.: 55 TEUR) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Haftungsverhältnisse

Bezüglich der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer der cts Jugendhilfe GmbH, Saarbrücken, liegt eine mittelbare Pensionsverpflichtung nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB vor. Die über eine Zusatzversorgungskasse abzuwickelnden Versorgungsleistungen der Arbeitnehmer der cts Jugendhilfe GmbH, Saarbrücken, führen zu einer Subsidiärhaftung des entsprechenden Arbeitgebers, die zu einer mittelbaren Pensionsverpflichtung der Gesellschaft führt. Eine Passivierungspflicht besteht für derartige Verpflichtungen nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht. Die cts Jugendhilfe GmbH hat von dem Passivierungswahlrecht - die Rückstellung nicht zu bilden - Gebrauch gemacht.

Nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB besteht jedoch die Verpflichtung, den Betrag der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Pensionsrückstellungen im Anhang anzugeben. Da der verlässlichen Betragsangabe im Anhang der cts Jugendhilfe GmbH praktische Schwierigkeiten der Ermittlung seitens der Zusatzversorgungskassen entgegenstehen, hat die Gesellschaft entsprechend den Äußerungen des IDW quantitative Angaben über die Art und den Umfang der mittelbaren Verpflichtungen im Anhang wie folgt aufgenommen:

Die cts Jugendhilfe GmbH, Saarbrücken, ist als Arbeitgeber Beteiligte bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK). Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Beitragspflicht, die zur Finanzierung der erworbenen Anwartschaften der Mitarbeiter dient.

Einzelheiten hierzu sind in der Satzung der Zusatzversorgungskasse geregelt. Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Gehälter im Geschäftsjahr 2023 beträgt 21.734 TEUR bei einem Umlagesatz von 6,0 % (5,6 % arbeitgeber-, 0,4 % arbeitnehmerfinanziert) zuzüglich Angleichungsbeitrag.

Das Risiko einer Inanspruchnahme aus diesen mittelbaren Versorgungsverpflichtungen wird aufgrund der Bonität und Stabilität der Solidargemeinschaft der KZVK bzw. der KZVK-Beteiligten als gering angesehen.

Weitere, am Bilanzstichtag bestehende und in der Bilanz oder im Anhang anzugebende bzw. aus der Bilanz oder dem Anhang nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

4. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Alle Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. Die Umsätze betrafen mit 31.478 TEUR (Vj. 28.751 TEUR) Erlöse aus Kinder- und Jugendhilfe, mit 958 TEUR (Vj. 925 TEUR) Erlöse aus Kindertagesstätten und mit 639 TEUR (Vj. 475 TEUR) sonstige Umsatzerlöse.

Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand

Ausgewiesen werden die Erstattungen von Personal- und Sachkosten durch die Kostenträger der Kindertagesstätten sowie die entsprechenden Elternbeiträge.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 534 TEUR (Vj. 220 TEUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 235 (Vj. TEUR 19) enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 316 TEUR (Vj. 157 TEUR) enthalten. Darüber hinaus werden keine Posten von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung ausgewiesen.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen mit TEUR 9 (Vj. TEUR 5) enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Erträge aus dem Deckungsvermögen wurden mit den Zinszuführungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo ist unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten.

Innerhalb des Postens Zinsen und ähnlichen Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 3) ausgewiesen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Berichtsjahr sind keine Steuern aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu berücksichtigen.

Die cts Jugendhilfe GmbH, Saarbrücken, ist gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer und gemäß § 3 Ziffer 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Außerbilanzielle Geschäfte

Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Transaktionen getätigt, die dauerhaft keinen Eingang in die Bilanz finden oder einen dauerhaften Abgang von Vermögensgegenständen oder Schulden nach sich ziehen.

Abschlussprüferhonorar

Bezüglich des vom Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2023 berechneten Gesamthonorars sowie die Honorare für steuerliche Beratung und sonstige Beratung wird auf den Konzernjahresabschluss der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts) verwiesen, in den die cts Jugendhilfe GmbH, Saarbrücken, einbezogen wird.

5. Sonstige Angaben

5.1 Betriebsstätten

Die Gesellschaft betreibt folgende Betriebsstätten:

- Caritas Jugendhilfe Margaretenstift, Saarbrücken

- Caritas Jugendhilfe Haus Christophorus, Wallerfangen

- Caritas Kindertagesstätte Rastpfuhl, Saarbrücken

- Caritas Kindertagesstätte Thomas Morus, Saarbrücken

- Caritas Kindertagesstätte St. Nikolaus, Saarbrücken

- Caritas Kindertagesstätte St. Eligius, Saarbrücken

5.2 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung setzte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:

- Dagmar Scherer, Saarbrücken, (Geschäftsführerin - gesamt vertretungsberechtigt und Direktorin Geschäftsbereich Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts)) - bis 07.02.2024

- Heinz Palzer, Saarbrücken, (gesamt vertretungsberechtigt und Geschäftsführer der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts))

Die Angaben über die Organbezüge werden unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

Folgende Personen haben Gesamtprokura (gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen):

- Franz Xaver Blank, Karlsruhe, Abteilungsleiter Konzern- und Beteiligungscontrolling der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts)

- Thomas Folz, Saarlouis, Abteilungsleiter Finanzen/Steuern der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts).

5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es besteht ein Nutzungsvertrag für die Überlassung von Grundstücken und aufstehenden Gebäuden mit der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts), Saarbücken. Hieraus ergeben sich jährliche Pachtverpflichtungen in Höhe von TEUR 660.

5.4 Mitarbeiter der Gesellschaft

Im Jahresdurchschnitt waren 497 Mitarbeiter (Vj. 476 Mitarbeiter) beschäftigt. Die Verteilung war wie folgt:

2023 2022
männlich 126 120
weiblich 371 356
Gesamt 497 476

5.5 Gesellschafter

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts), Saarbrücken, einbezogen. Dieser stellt sowohl den Konzernabschluss für den kleinsten als auch für den größten Konsolidierungskreis dar. Der Konzernabschluss der cts wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die cts besitzt 100 % der Kapitalanteile.

5.6 Nachtragsbericht

Es ergaben sich keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

5.7 Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, eine Entnahme in Höhe von 744,00 € aus den zweckgebundenen Kapitalrücklagen sowie eine Entnahme in Höhe von 132.341,18 € aus den zweckgebundenen Gewinnrücklagen, beides zur Deckung der für das Berichtsjahr erhobenen Finanzierungsbeiträge der KZVK, durchzuführen und den Bilanzgewinn in Höhe von 2.735.830,07 € in die freie Gewinnrücklage einzustellen.

 

Saarbrücken, 31. Mai 2024

Heinz Palzer, Geschäftsführung

Angela Rentschler, Geschäftsführung

Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023

Entwicklung der Anschaffungswerte
Bilanzposten Anfangsbestand
EUR
Zugang
EUR
Umbuchung
EUR
Abgang
EUR
Endstand
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 11.025,34 0,00 0,00 0,00 11.025,34
11.025,34 0,00 0,00 0,00 11.025,34
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.853.251,82 419.276,59 0,00 369.643,33 3.902.885,08
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.584,30 0,00 0,00 2.584,30 0,00
3.855.836,12 419.276,59 0,00 372.227,63 3.902.885,08
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 7.000.000,00 3.000.000,00 0,00 175.000,00 9.825.000,00
7.000.000,00 3.000.000,00 0,00 175.000,00 9.825.000,00
Gesamt 10.866.861,46 3.419.276,59 0,00 547.227,63 13.738.910,42
Entwicklung der Abschreibung
Bilanzposten Anfangsbestand
EUR
Abschreibungen des Geschäftsjahres
EUR
Entnahmen für Abgänge
EUR
Entstand
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 11.023,34 0,00 0,00 11.023,34
11.023,34 0,00 0,00 11.023,34
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.997.508,82 421.267,02 369.419,76 3.049.356,08
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
2.997.508,82 421.267,02 369.419,76 3.049.356,08
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamt 3.008.532,16 421.267,02 369.419,76 3.060.379,42
Bilanzposten Restbuchwerte 31.12.2023
EUR
Restbuchwerte 31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 2,00 2,00
2,00 2,00
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 853.529,00 855.743,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 2.584,30
853.529,00 858.327,30
III. Finanzanlagen
1. Sonstige Ausleihungen 9.825.000,00 7.000.000,00
9.825.000,00 7.000.000,00
Gesamt 10.678.531,00 7.858.329,30

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die cts Jugendhilfe GmbH, Saarbrücken

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der cts Jugendhilfe GmbH, Saarbrücken - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der cts Jugendhilfe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Saarbrücken, den 26.06.2024

W+ST PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

Alexander Withum, Wirtschaftsprüfer

Philipp Gödicke, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 12 August 2024 festgestellt.

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