FKF Hotel
Dresden GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
452.282,09 |
496.942,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.529,00 |
2.068,00 |
| II.
Sachanlagen |
450.753,09 |
494.874,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.667.432,84 |
2.425.692,11 |
| I.
Vorräte |
27.940,95 |
29.405,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.370.009,44 |
2.146.960,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
269.482,45 |
249.325,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
35.496,87 |
56.202,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.155.211,80 |
2.978.836,39 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.936.614,83 |
1.732.222,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.100.000,00 |
1.100.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
607.222,00 |
405.823,65 |
| IV.
Jahresüberschuss |
204.392,83 |
201.398,35 |
| B.
Rückstellungen |
112.900,00 |
97.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.105.696,97 |
1.148.814,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.155.211,80 |
2.978.836,39 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die FKF Hotel Dresden GmbH mit Sitz in Leipzig,
eingetragen beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 22909, ist
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
Abs. 1 HGB. Eine Pflicht zur Durchführung einer
gesetzlichen Jahresabschlussprüfung nach § 316
HGB ist somit nicht gegeben.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist
gemäß den allgemeinen Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB und den ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff. HGB) und unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrages erstellt worden.
Die Gesellschaft hat ihre Bilanz nach dem
Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz ist um die Posten "Forderungen gegen
nahestehende Personen", "Ergebnisverwendung", "Stille
Beteiligung" sowie "Verbindlichkeiten gegenüber
nahestehende Personen" erweitert worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem
Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB.
Soweit gemäß den Vorschriften des §
268 HGB Angaben wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang dargestellt werden
können, sind diese Angaben im Wesentlichen im Anhang
angeführt.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die
Abschreibungen werden unter Berücksichtigung
betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern von 3 Jahren
linear vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen werden im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich
nach der linearen Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauern
betragen überwiegend 3 bis 13 Jahre.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird diesem Umstand durch
die Vornahme außerplanmäßiger
Abschreibungen oder Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Soweit die Gründe für in Vorjahren
vorgenommene außerplanmäßige
Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung
vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2019 sind weder
außerplanmäßige Abschreibungen noch
Wertaufholungen vorgenommen worden.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
bilanziert. Soweit die Bewertung zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert geboten ist, wird diesem Umstand durch
die Vornahme entsprechender Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nennbeträgen bilanziert. Bestehenden Ausfallrisiken
wird durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES
BILANZ
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Posten des Anlagevermögens
und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 ist in der
gesonderten Anlage zum Anhang dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Fordeungen gegen verbundene Unternehmen
in Höhe von gesamt T€ 1.246 (Vorjahr: T€
762) besitzen T€ 760 (Vorjahr: T€ 760) eine
Laufzeit von mehr als einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von T€ 25 (Vorjahr: T€
29).
Alle weiteren Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände besitzen eine Laufzeit von
bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten besitzen € 129.370,77
(Vorjahr: € 190.218,49) eine Restlaufzeit von
einem bis fünf Jahren. Alle weiteren Verbindlichkeiten
besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind mit einem Betrag von € 70.564,69 durch
Sicherungsübereignungen der im Anlagevermögen
befindlichen Finanzierungsobjekte gesichert.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3 a HGB
Aus dem bestehenden Pachtvertrag für die
Hotelimmobilie ergaben sich jährliche Verpflichtungen
in Höhe von T€ 1.260. Die Pachtverpflichtung
besteht gegenüber der FKF Immobilien-Verwaltungs-GmbH
& Co. KG, alleinige Gesellschafterin der FKF Hotel
Dresden GmbH. Es besteht ein unbefristetes
Pachtverhältnis.
Aus sonstigen Miet-, Leasing- und
Wartungsverträgen für technische Anlagen sowie
Betriebs- und Geschäftsausstattungen haben sich im
Geschäftsjahr 2019 Zahlungsverpflichtungen in
Höhe von T€ 164 (Vorjahr: T€ 161) ergeben.
Es kann diesbezüglich davon ausgegangen werden,
dass nach Ablauf der bestehenden Verträge erneut
vergleichbare Verträge abgeschlossen werden. Insofern
ist vorstehend nicht die Gesamtverpflichtung für die
Restlaufzeit der bestehenden Verträge angegeben,
sondern die zur Zeit bestehenden jährlichen
Verpflichtungen.
Organe der Gesellschaft
Als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Frank Weyhausen,
Dresden, bestellt. Herr Weyhausen ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird
für die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung in Anspruch genommen.
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr waren im Sinne des § 285
Nr.7 HGB durchschnittlich 102 Mitarbeiter (Vorjahr:
104) beschäftigt.
Leipzig, den 20. Februar 2020
gez. Frank Weyhausen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2020 festgestellt.
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