LORENTZ
Vertriebs GmbH
Henstedt-Ulzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
143.687,91 |
143.687,91 |
| I.
Finanzanlagen |
143.687,91 |
143.687,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
352.407,68 |
364.495,98 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
29.955,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
280.813,22 |
15.507,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
71.594,46 |
319.032,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
292,31 |
150,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
496.387,90 |
508.333,89 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
374.997,07 |
407.882,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
382.882,96 |
339.182,57 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
32.885,89 |
-43.700,39 |
| B.
Rückstellungen |
52.488,00 |
58.916,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.902,83 |
41.534,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
68.902,83 |
41.534,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
496.387,90 |
508.333,89 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die LORENTZ Vertriebs GmbH hat Ihren Sitz im
Siebenstücken 24, 24558 Henstedt-Ulzburg. Die
Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 13542 im Register des
Amtsgerichtes Kiel eingetragen.
2. Der Jahresabschluss der "LORENTZ Vertriebs GmbH"
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-
Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Alle Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften wurden
vollumfänglich umgesetzt.
3. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
4. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
5. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ist
unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der
§§ 242 - 256a HGB sowie der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
6. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz, in Ausnahmen im Anhang,
gewählt.
7. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahrengem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften wurden beachtet.
8. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
1. Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Vorräte und unfertige/fertige Erzeugnisse
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Eine Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen hat nicht stattgefunden.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
und unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach
Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten.
Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die
Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der
Fertigung, ferner angemessene Teil der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs
des Anlagevermögens, soweit dieser durch Fertigung
veranlasst ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch
ausreichend bemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
T€ 25 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- beziehungsweise
Erfüllungsbetrages bewertet. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe
der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Devisenkassamittelkurs eingebucht.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung,
deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt,
werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle
Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben ausnahmslos
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben ausnahmslos
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Es bestehen keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
IV. Nachtragsbericht
Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung
nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten.
V. Sonstige Angaben
Organmitglieder
Geschäftsführer ist Herr Bernt Lorentz,
Kaufmann, Hamburg.
Beschäftigte
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden
durchschnittlich 11 Arbeitnehmer beschäftigt.
Anteilsbesitz
Die LORENTZ Vertriebs GmbH hält 99,996% der
Anteile an der LORENTZ INDIA PRIVATE LIMITED mit Sitz in
New Delhi, Indien. Das Eigenkapital der LORENTZ INDIA
PRIVATE LIMITED beträgt zum 31. März 2017 TEuro
12,7. Der Jahresüberschuss 2016/2017 beträgt
TEuro 5,8.
Ergebnisverwendungsvorschlag der
Geschäftsleitung
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen. Aus dem Bilanzgewinn werden keine
Ausschüttungen beschlossen.
Henstedt-Ulzburg, den 15. Mai 2018
gez. Dipl.-Ing. Bernt Lorentz
-Geschäftsführer
-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2018 festgestellt.
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