Konradin Medien GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Martin Josef Dilger seit 7.1.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 74.48% | |
| 12.76% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
heckel GmbHLeinfelden-Echterdingen (vormals: Nürnberg)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31.12.2020AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020A. Allgemeine Angaben 1. Angaben zur Aufstellung Die heckel GmbH hat ihren Sitz in Leinfelden-Echterdingen und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 777035 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. 2. Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Angesichts der anhaltenden Verlustsituation hat die Gesellschafterin die Entscheidung getroffen, den Betrieb stillzulegen. Am 20.08.2019 wurde mit dem Betriebsrat sowohl ein Interessenausgleich als auch ein Sozialplan vereinbart. Die Einstellung des Druckbetriebs ist Ende Februar 2020 erfolgt; seitdem wird keine operative Geschäftstätigkeit mehr ausgeübt. Vor diesem Hintergrund wurde der Jahresabschluss wie bereits im Vorjahr unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Hieraus resultiert eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethodik, bei der grundsätzlich Zerschlagungswerte anzusetzen sind. Insbesondere angesichts der im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Veräußerungen nahezu sämtlicher Vermögenswerte ergeben sich hierdurch allerdings keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss zum 31.12.2020. Aufgrund der in 2020 lediglich für zwei Monate und in Anbetracht der bevorstehenden Betriebsschließung auch nur noch in reduziertem Maße ausgeübten Geschäftstätigkeit sowie den im Anschluss erfolgten Veräußerungen nahezu sämtlicher Vermögenswerte sind die einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nur sehr eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen bei Gebäuden und beweglichen Anlagen erfolgen linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 250,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Zugänge mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt und über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Gruppen zusammengefasst und mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Werten zum Bilanzstichtag bewertet. Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht angesetzt. Soweit die Wertansätze den niedrigeren beizulegenden Wert übersteigen, werden Abschreibungen auf den niedrigeren Wert zum Bilanzstichtag vorgenommen. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Drohende Verluste, die nicht bereits durch den Ansatz des niedrigeren Werts berücksichtigt wurden, werden unter den Rückstellungen für drohende Verluste passiviert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken und - bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - durch Abzug einer Pauschalwertberichtigung ausgewiesen. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen sowie die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Projected Unit Credit Verfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck ermittelt. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden Rentensteigerungen von jährlich 0 % unterstellt. Die Pensionsrückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz beträgt 1,6 %. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 114 (Vorjahr: T€ 169) und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 9 (Vorjahr: T€ 46). D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
E. Sonstige Angaben 1. Arbeitnehmer
2. Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft sind bzw. waren im Geschäftsjahr 2020: Herr Gerd Lutzeier, Geschäftsführer, Ostfildern Herr Jürgen Ernst (bis 29.09.2020), Geschäftsführer, Neuhausen auf den Fildern Herr Jürgen Scheckenbach (bis 29.09.2020), Geschäftsführer, Filderstadt 3. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft gehört dem Konzernkreis der Konradin Mediengruppe GmbH, Leinfelden-Echterdingen, an. Die Muttergesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 740120 eingetragen. Der Konzernabschluss soll zum Bundesanzeiger eingereicht werden. 4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Schluss des Geschäftsjahrs sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind: Die Konradin Mediengruppe GmbH, Leinfelden-Echterdingen, hat am 15.04.2021 eine Patronatserklärung abgegeben. Hiernach verpflichtet sich die Muttergesellschaft, alle Verbindlichkeiten der heckel GmbH, sobald sie fällig geworden sind, in dem Umfang zu erfüllen, als dies zur Beseitigung einer Überschuldung nach § 19 InsO oder zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO erforderlich ist. Die Patronatserklärung lautet auf einen Maximalbetrag von T€ 150.
Leinfelden-Echterdingen, 08.06.2021 gez. Gerd Lutzeier Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020I. Geschäft und Rahmenbedingungen1. GeschäftstätigkeitDie heckel GmbH ist Teil der Konradin Mediengruppe, die zu den namhaften Vertretern der Verlags- und Druckereibranche in Deutschland gehört. Schwerpunkt der heckel GmbH war die Herstellung von industriell gedruckten Medien, insbesondere die Produktion von hochwertigen Umschlägen und Beilagen im hohen Auflagenbereich. Daneben erbrachte die Gesellschaft damit verbundene Leistungen wie etwa im Bereich Logistik und Weiterverarbeitung. Die Produkte wurden am Standort Nürnberg auf drei Rollenoffset-Maschinen produziert. In 2019 wurde die Stilllegung des Geschäftsbetriebs der heckel GmbH zum 31. März 2020 beschlossen. Am 20. August 2019 wurde mit dem Betriebsrat sowohl ein Interessenausgleich als auch ein Sozialplan vereinbart. Ende Februar 2020 wurde die Produktion beendet, mit Ablauf des April 2020 sind die letzten Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausgeschieden. Seitdem wird keine operative Tätigkeit mehr ausgeübt. Die Gesellschaft wird bis auf Weiteres aufrechterhalten, da noch Betriebsrentenansprüche ehemaliger Mitarbeiter bestehen. 2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenAufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs im Februar 2020 haben sich aus den gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen in keinem nennenswertem Umfang mehr Einflüsse auf den Geschäftsverlauf ergeben. 3. GeschäftsverlaufIn 2020 wurde die bereits 2019 angelaufene Ausproduktion noch bis zum Februar durchgeführt. Im Februar war noch eine der drei Rollenoffsetanlagen ausgelastet. II. Lage der Gesellschaft1. Ertragslagea) UmsatzerlöseUmsatz mit Druckprodukten wurde in den zwei Monaten, in denen noch produziert wurde, generiert. Weiter wurden Verkäufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen getätigt. b) PersonalaufwandMit Ablauf des April 2020 sind die letzten Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausgeschieden. Die vereinbarten und im Vorjahr bereits zurückgestellten Abfindungssummen wurden eingehalten. Zusätzliche Kosten entstanden diesbezüglich nicht. c) Sonstiger betrieblicher AufwandDer sonstige betriebliche Aufwand entspricht mit 661 T€ der Plansumme. d) JahresergebnisDas EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern) der heckel GmbH beträgt +269 T€. Das Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus den sonstigen betrieblichen Erträgen. Hier schlagen die Anlagenverkäufe mit 900 T€ und die Energiesteuerrückerstattungen mit 116 T€ zu Buche. 2. FinanzlageIm Berichtsjahr erfolgten keine Investitionen in das Sachanlagevermögen. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen konnten in 2020 jederzeit fristgerecht erfüllt werden. Die Finanzierung erfolgte durch die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel seitens der Muttergesellschaft in Höhe von 1,5 Mio. €. Damit wurden die auf Grundlage der Patronatserklärung vom 20. August 2019 getätigten Zusagen vollständig erfüllt. Der Zuschuss in Höhe von 1,5 Mio. € wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Zum 31.12.2020 liegt nichtsdestotrotz ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 456 T€ vor. Die Muttergesellschaft hat am 15.04.2021 eine weitere Patronatserklärung über bis zu T€ 150 zugunsten der heckel GmbH abgegeben. 3. VermögenslageDie Bilanzsumme hat sich im Zuge der Einstellung des Geschäftsbetriebs im Geschäftsjahr 2020 von 3,8 Mio. € auf 547 T€ deutlich verringert. Die Vermögensgegenstände (Bilanzsumme ohne Berücksichtigung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags) belaufen sich auf 90 T€. Die Verringerung resultiert aus der nahezu vollständigen Veräußerung des Sachanlage- sowie des Vorratsvermögens. Das Fremdkapital beträgt 547 T€ und hat sich insbesondere aufgrund des Verbrauchs der im Vorjahr gebildeten Rückstellungen für Abfindungen und drohende Verluste ebenfalls deutlich vermindert. Die verbleibenden Schulden ergeben sich in erster Linie aus den Pensionsansprüchen früherer Mitarbeiter. 4. GesamtaussageDas für das Geschäftsjahr 2020 prognostizierte EBT in Höhe von T€ 55 wurde leicht übertroffen. III. Risiko- und ChancenberichtDa das Unternehmen nicht mehr operativ tätig ist und keine Mitarbeiter mehr beschäftigt, gibt es weder signifikante Risiken noch Chancen. Mangels eigener Geschäftstätigkeit ist die heckel GmbH insbesondere zur Finanzierung der laufenden Pensionszahlungen allerdings auf die Unterstützung der Muttergesellschaft angewiesen. Dem hat die Muttergesellschaft durch Abgabe der Patronatserklärung vom 15.04.2021 entsprochen. IV. PrognoseberichtDie heckel GmbH wird als Verwaltungs-GmbH ohne Mitarbeiter vorerst weiterbestehen, da noch Betriebsrentenansprüche ehemaliger Mitarbeiter in geringem Umfang bestehen. Für 2021 erwarten wir aufgrund der Betriebsrenten und den sonstigen geringfügigen laufenden Kosten ein leicht negatives Ergebnis. Die Liquidität ist durch die in 2021 erfolgte Absicherung seitens der Muttergesellschaft gesichert.
Leinfelden-Echterdingen, 08.06.2021 Die Geschäftsleitung Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die heckel GmbH, Leinfelden-Echterdingen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der heckel GmbH, Leinfelden-Echterdingen - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der heckel GmbH, Leinfelden-Echterdingen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt A.2. des Anhangs und Abschnitt I. des Lageberichts, welche die Stilllegung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2020 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. T€ 456 ausweist. Die Gesellschafterin hat am 15.04.2021 eine Patronatserklärung abgegeben. Sofern die Gesellschaft zahlungsunfähig nach § 17 InsO oder überschuldet nach § 19 InsO ist, verpflichtet sich die Gesellschafterin, alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sobald sie fällig geworden sind, in dem Umfang zu erfüllen, als dies zur Beseitigung der Überschuldung oder zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist, maximal jedoch bis zu einem Betrag von T€ 150. Nach Maßgabe dieser Patronatserklärung und der Liquiditätsplanung der Gesellschaft ist davon auszugehen, dass dieser Gesellschafterbeitrag über einen Zeitraum von mindestens zwei Geschäftsjahren hinweg zur Erfüllung der fälligen Verbindlichkeiten ausreichen wird. Die bilanzielle Überschuldung wird durch die Patronatserklärung nicht beseitigt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Liquidation ihrer Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 08.06.2021 PKF
WULF & PARTNER
gez. Martin Wulf, Wirtschaftsprüfer gez. Daniel Scheffbuch, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Angaben zur Festellung bzw. Billigung nach § 328 Abs. 1a HGBDer Jahresabschluss zum 31.12.2020 ist von der Gesellschafterversammlung am 09.06.2021 festgestellt worden. |
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