Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 25933
Eingetragen
18.9.2006
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Der Besitz, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von Immobilien und Mobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied

Gesellschafter
Beta

Keine Daten verfügbar

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

i-pro AG

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

105.000,00

105.000,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

1.576,91

162.810,94

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

106.576,91

267.810,94



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

- 15.484,82

- 8.948,34

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

- 7.730,74

- 6.536,48

B. Rückstellungen

520,00

520,00

C. Verbindlichkeiten

79.272,47

232.775,76

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

106.576,91

267.810,94

ANHANG

Allgemeines

Der Jahresabschluss der i-pro AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepaßt. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepaßt.

Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wurde nicht in Anspruch genommen. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde kein Gebrauch gemacht. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht erforderlich.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben zu Positionen der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nicht bestanden.

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet, weil die Bewertungsmethoden den ertragssteuerlichen Vorschriften entsprechen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB) nicht.

Angaben gemäß aktienrechtlicher Vorschriften

Das Grundkapital von 50.000,00 Euro ist eingeteilt in 500 Inhaberaktien im Nennbetrag von je 100,00 Euro.

Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 i.V.m. § 288 HGB und
Erläuterungen zum Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Mitglied des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) ist Frau Anne Renziehausen-Philipps

Aufsichtsrat der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010

Dipl.-Ök. Stefan Scholz (Vorsitzender)

Christina Oberheide

Kerstin Gottschalk (bis 07.10.2010)

Verwendung des Jahresfehlbetrags:

Der Jahresfehlbetrag von 7.730,74 Euro soll nach dem Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Leipzig, 28.06.2011

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