Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 63808
Eingetragen
30.1.2014
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Maklertätigkeit, insbesondere als Immobilienmakler sowie Tätigkeiten im Bereich der Immobilienwirtschaft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Gillet-Schehl
seit 30.1.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Steffen Gillet-Schehl
Landau in der Pfalz, Mühlhaussenstraße 7
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schehl Immobilien GmbH

Neustadt an der Weinstraße

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 488.518,90 95.282,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.800,00 9.600,00
II. Sachanlagen 480.718,90 85.682,00
B. Umlaufvermögen 785.850,32 992.958,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 765.079,73 661.019,59
davon gegen Gesellschafter 488.395,04 459.704,52
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.770,59 331.939,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.285,54 5.754,66
Aktiva 1.278.654,76 1.093.995,64

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 655.391,79 720.989,36
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 201.989,36 106.994,87
III. Jahresüberschuss 428.402,43 588.994,49
B. Rückstellungen 141.922,76 201.880,92
C. Verbindlichkeiten 481.340,21 171.125,36
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 106.558,68 171.125,36
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 374.781,53  
Passiva 1.278.654,76 1.093.995,64

Anhang

1. Allgemeines
Vorliegender Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde für dieses Wirtschaftsjahr angewendet und die neuen Regelungen in vollem Umfang übernommen.

Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten angesetzt unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihren Nominalbeträgen unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen.

Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten, sind keine weiteren finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft bekannt.

5. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Steffen Gillet-Schehl geführt.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024 festgestellt.

 

Neustadt, den 28.06.2024

gez. Steffen Gillet-Schehl

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