Peter Polinski GmbH.
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
139.106,00 |
136.679,00 |
| I. Sachanlagen |
139.106,00 |
136.679,00 |
| B. Umlaufvermögen |
576.764,04 |
393.042,00 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
309.919,90 |
254.946,68 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
266.844,14 |
138.095,32 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
16.864,94 |
6.951,17 |
| davon Disagio |
8.029,81 |
794,27 |
| D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung |
118.320,60 |
44.690,30 |
| Aktiva |
851.055,58
|
581.362,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
549.548,55 |
390.936,34 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.700,00 |
25.700,00 |
| II. Bilanzgewinn |
523.848,55 |
365.236,34 |
| davon Gewinnvortrag |
365.236,34 |
280.406,95 |
| B. Rückstellungen |
83.569,00 |
24.682,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
217.938,03 |
165.744,13 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
164.883,32 |
153.483,06 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
53.054,71 |
12.261,07 |
| Summe Passiva |
851.055,58 |
581.362,47 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Peter Polinski GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Hamburg HRB 22548.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Bei der
Ermittlung der Abschreibungen wurde die lineare und degressive Abschreibungsmethode
vorgenommen. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurden die Angaben in den steuerlichen
AfA-Tabellen herangezogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind, soweit die Anschaffungs-/Herstellungskosten 250,00
Euro nicht übersteigen, im Erwerbs-/Herstellungsjahr in voller Höhe abgeschrieben
worden, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, die bis zum 31.12.2017 mit Anschaffungs-Herstellungskosten
über 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro angeschafft worden sind, wird gemäß § 6 Abs. 2a
EStG ein Sammelposten gebildet, der im Anschaffungs-/Herstellungsjahr und in den folgenden
vier Jahren erfolgswirksam aufgelöst wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die ab
den 01.01.2018 mit Anschaffungs-Herstellungskosten zwischen 251,00 Euro und 800,00
Euro angeschafft worden sind, werden sofort abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind ausgehend von den Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren weiteren Verbindlichkeiten
gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden entsprechend
den handelsrechtlichen Vorschriften bewertet. Es wurde der Erfüllungsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 1 und 2 HGB angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln
2018 G von Dr. Klaus Heubeck und Projected Unit Credit Methode (PUC-Methode). Es kamen
dabei folgende Bewertungsparameter zum Ansatz: Rechnungszinssatz: 1,78% p.a., Rententrend
in Höhe von 0,0% p.a., Gehaltstrend in Höhe von 0% p.a., Fluktuationswahrscheinlichkeit
in Höhe von 0% p.a. Die Änderung der Zinssystematik zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen
in der Handelsbilanz, enthalten im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,
ist am 16.03.2016 in Kraft gesetzt worden. Bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen
für den HGB-Abschluss muss nun der 10-Jahres-Durchschnittzins anstelle des 7-Jahres-Durchschnittzins
verwendet werden. Zusätzlich muss eine Bewertung der Pensionsverpflichtungen mit dem
7-Jahres-Durchschnittzins erfolgen. Der Differenzbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre,
d. h. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden
frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustrücktrags
mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen. Der dieser Ausschüttungssperre unterliegende
Unterschiedsbetrag am 31.12.2023 beträgt 307,00 Euro.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bei den nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechneten Vermögensgegenständen und Schulden
handelt es sich um folgende Beträge: Wertpapierdepot festverzinsliche Anleihen (insolvenzsicher
verpfändet): 101.265,60 Euro zuzüglich Rückdeckungswert Rentenversicherung (insolvenzsicher
verpfändet): 98.500,00 Euro = 199.765,60 Euro abzüglich Erfüllungsbetrag Rückstellung
für Pensionen: 81.445,00 Euro = Aktivüberhang: 118.320,60 Euro. Die Bewertung des
beizulegenden Wertes des verrechneten Vermögensgegenstandes Aktivwert Wertpapierdepot
festverzinsliche Anleihen erfolgte mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren
Teilwert zum Bilanzstichtag.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 waren Frau Sabine Polinski, Groß- und Außenhandelskauffrau,
Hamburg, Herr Olaf Koller, Speditionskaufmann, Hamburg
Im Geschäftsjahr 2023 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 16 Mitarbeiter beschäftigt.
Am Abschlussstichtag bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte
finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung
sind: Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von 43.200,00 Euro. Gegenstand der
Mietverträge sind Mieten für betrieblich genutzte Grundstücke. Verpflichtungen aus
Leasingverträgen in Höhe von 144.069,51 Euro. Gegenstand der Leasingverträge sind
Fahrzeuge und Einrichtungsgegenstände.
Hamburg, den 06. August 2025 gez. Sabine Polinski, Geschäftsführerin gez. Olaf Koller, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2025 festgestellt.
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