Day International GmbH
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Day Germany Holdings GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016der Firma Day Germany Holdings GmbH, StuttgartAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2016
Stuttgart, den 31.05.2017 Georg Strierath, Geschäftsführer Martin Sauer, Geschäftsführer Jeremy Berenzweig, Geschäftsführer Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Allgemeine Angaben Die Day Germany Holdings GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB Reg. Nr. 382478). Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Day Germany Holdings GmbH, Stuttgart, im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt, weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 und 4 HGB auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Nähere Angaben hierzu sind im Anhang nicht enthalten. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Berichtsjahr wurden folgende Abweichungen von in Vorperioden angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs- und/oder Bewertungsmethoden vorgenommen: Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRuG) wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung das Zwischenergebnis "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" gestrichen. Eine weitere Änderung des Gliederungsschemas der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Einfügung eines Zwischenergebnisses "Ergebnis nach Steuern" zwischen dem Posten ,,Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" und dem Posten "sonstige Steuern". Nach dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung in der Fassung des BilRuG ergibt sich für das Vorjahr für das Zwischenergebnis "Ergebnis nach Steuern" ein Betrag in Höhe von 121.038 €. Gemäß Art. 75 Abs. 6 Satz 1 EGHGB n.F. i.V.m § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. sind Altersversorgungsverpflichtungen (Rückstellungen für Pensionen) im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre (im Vj. durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre) bewertet worden. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Finanzanlagen, bestehend aus Anteilen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, werden zu Anschaffungskosten oder im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Für die Berechnung der Rückstellung wurde der Zinssatz vom 31. Dezember 2016 in Höhe von 4,01 % berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75 % und Rentensteigerungen von jährlich 1,75 % zugrunde gelegt. Am 26. Februar 2016 hat der Bundesrat das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" gebilligt. Das Gesetz ist am 16. März 2016 verkündet worden und am 17. März 2016 in Kraft getreten. Im Zuge des Gesetzes wurde § 253 HGB hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen geändert und der Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die handelsrechtliche Abzinsung von Pensionsrückstellungen berechnet wird, von sieben auf zehn Jahre verlängert. Gemäß Art. 75 Abs. 6 EGHGB n.F. ist die Neufassung des § 253 HGB erstmalig im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 anzuwenden. Daraus ergeben sich zum 31. Dezember 2016 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von T€ 746. Diese liegen um T€ 78 (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2016 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Der Effekt (Unterschiedsbetrag) aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurde im operativen Ergebnis erfasst. Die sonstigen Rückstellungen werden jeweils in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die voraussichtlichen künftigen Zahlungsverpflichtungen, Verluste oder Aufwendungen abzudecken. Die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zur Bilanz 1. Aktiva Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar (Anteilsbesitz):
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 11.500 (Vorjahr: T€ 11.500) betreffen zu 100 % die Flint Group GmbH, Stuttgart. Umlaufvermögen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 73 (Vorjahr: T€ 73) beinhalten Forderungen gegenüber der Flint Group GmbH, Stuttgart. Die Forderung aus dem Cash Pooling erhöhte sich um T€ 214 auf T€ 1.067 (Vorjahr: T€ 853). In dieser Position ist eine Mitzugehörigkeit zur Position Guthaben bei Kreditinstituten gegeben. Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich auf T€ 77 (Vorjahr: T€ 134) und beinhalten Forderungen gegen das Finanzamt u. a. aufgrund eines Körperschaftsteuerguthabens. 2. Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von T€ 26 ist vollständig einbezahlt und gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Kapitalrücklage blieb im Berichtsjahr mit T€ 3.375 unverändert. Rückstellungen Für die Pensionsrückstellungen wird die Bewertung der leistungsbezogenen Pensionszusagen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre und unter Berücksichtigung weiterer prognostizierter Trends abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 4,01 %. Die Berechnung erfolgte durch die versicherungsmathematischen Gutachten von der Towers Watson Deutschland GmbH, Wiesbaden, vom 01. Dezember 2016. Die rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtung beträgt zum Bilanzstichtag T€ 746 (Vorjahr: T€ 758). Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 42 (Vorjahr: T€ 43) betreffen Rückstellungen für Gewerbesteuer in Höhe von T€ 35, davon T€13 das Vorjahr betreffend sowie für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von T€ 7. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten über T€ 0,7 (Vorjahr: T€ 0,2) beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. C. Sonstige Angaben Konzernabschluss Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die ColourOz TopCo SCA, Luxemburg. Diese erstellt einen Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss ist am Sitz des obersten Mutterunternehmens erhältlich. Unterschiede zwischen den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ergeben sich im Wesentlichen aus der Bilanzierung und Bewertung der latenten Ertragssteuern, sowie der Finanzanlagen und Pensionsverpflichtungen. Angaben zur Geschäftsführung Als Geschäftsführer waren bei der Day Germany Holdings GmbH, Stuttgart, während des Geschäftsjahres 2016 die folgenden Personen bestellt. Die Gesellschaft bzw. das Ressort, für die bzw. das der jeweilige Geschäftsführer zuständig ist, wurde in Klammern gesetzt.
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Stuttgart, den 31. Mai 2017 Martin Sauer, Geschäftsführer Jeremy Berenzweig, Geschäftsführer Georg Strierath, Geschäftsführer |
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