Sascha
Goldberg GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 21.09.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.375,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.375,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.038,80 |
| I.
Vorräte |
1.271,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.522,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.245,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.413,80 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.494,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
3.505,04 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.718,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.718,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.413,80 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) geltenden
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter
Beachtung der ergänzenden Regelungen für
Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB
erstellt. Die Bilanzgliederung erfolgte gem. § 266
HGB; die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte gem. § 275 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren. Bezüglich der Anhangsangaben
gelten die größenabhängigen Erleichterungen
nach § 274a, § 276 und § 288 HGB.
Gegenstand des Unternehmers ist laut
Gesellschaftsvertrag:
Vertrieb und Montage von Sonnenschutzsystemen,
Betrieb eines Verkaufskiosk, Veranstaltungsservice sowie
Vertrieb von Geschenkartikeln.
Die Gesellschaft wurde am 21.09.2010 gegründet.
2. Angaben nach § 264 Abs.2 HGB
Besondere Umstände dafür, dass der
Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild i.S.v. § 264
Abs. 1 HGB vermittelt, lagen nicht vor.
3. Angaben nach § 284 HGB
a. Angaben gem.§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten
nach den Vorschriften des 3. Buches HGB. Das
Saldierungsverbot von aktiven mit passiven Bilanzposten
sowie Aufwendungen mit Erträgen wurde beachtet (§
262 Abs. 2 HGB).
Die Bewertung des beweglichen
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen
Methode auf der Basis der nach steuerlichen
Grundsätzen ermittelten betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen. Zugänge beim beweglichen
Sachanlagevermögen wurden mit dem ggfls. anteiligen
Jahresbetrag ab dem Monat der Anschaffung abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist durch
die geführte Anlagenbuchhaltung nachgewiesen.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosten bis zu
EUR 150,00 wurden gem. § 6 Abs. 2a Satz 4 EstG im Jahr
des Zugangs sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt.
Für 2010 wurde das Wahlrecht ausgeübt, alle
abnutzbaren beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten nicht mehr als €410,00 betrugen,
gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG als volle Betriebsausgabe
abzuziehen.
Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
fertige und unfertige Erzeugnisse) wurden mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit den am
Bilanzstichtag beizulegenden Werten angesetzt und bewertet.
Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen
Vermögens-gegenstände erfolgte zum jeweiligen
Nennwert.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungs-Verordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden (§ 253 Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
4. Angaben nach § 285 HGB
a. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 1a HGB
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer anfänglichen
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.
b. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 1b HGB
Gesicherte Verbindlichkeiten
Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesicherte Verbindlichkeiten bestanden nicht.
c. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 9c HGB
Vorschüsse an Mitglieder der
Geschäftsführung und des Aufsichtsrats
Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer bestanden im Berichtsjahr
nicht.
d. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 10 HGB
Im Berichtsjahr gehörten folgende Personen der
Geschäftsführung an:
Sasa Smiljkovski-Goldberg
e. Angaben gem.§ 285 Abs. 1 Nr. 11 HGB
Beteiligungen
Die Gesellschaft war im Berichtsjahr nicht zu
mindestens 20% an einem anderen Unternehmen beteiligt.
f. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 11a HGB
Unbeschränkte Haftung
Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr nicht
unbeschränkt haftender Gesellschafter eines
Unternehmens.
g. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 14 HGB
Mutterunternehmen, Konzernabschluss
Die Gesellschaft gehörte im Geschäftsjahr
nicht zu einem Konzern.
h. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 16 HGB
Corporate Governance Kodex
Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr nicht
börsennotiert.
i. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 18 HGB
Finanzinstrumente gem. § 266 Abs. 2 A. III HGB
Im Geschäftsjahr wurden keine derartigen
Finanzinstrumente bilanziert.
j. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 20 HGB
Finanzinstrumente gem. § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB
Die Gesellschaft gehört nicht zu den
Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten i.S.d.
§§ 340 ff. HGB, Angaben entfallen.
k. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 23 HGB
Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB
Bewertungseinheiten waren im Geschäftsjahr nicht
gebildet.
l. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 24 HGB
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
Pensionsverpflichtungen bestehen nicht und wurden
deshalb in der Bilanz nicht passiviert.
m. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 25 HGB
(Verrechnete) Vermögensgegenstände i.S.v.
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
Derartige Vermögensgegenstände wurden im
Geschäftsjahr nicht bilanziert und demzufolge auch
nicht verrechnet.
n. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 26 HGB
Anteile an Investmentvermögen
Derartige Vermögensgegenstände wurden im
Geschäftsjahr nicht gehalten.
o. Angaben gem. § 285 Abs. 1 Nr. 28 HGB
Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB;
latente Steuern gem. § 274 HGB
Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens i.S.v. § 268 Abs. 8 HGB und
aktive latente Steuern sind in der Bilanz nicht
ausgewiesen; es besteht somit keine
Ausschüttungssperre.
Weitere Anhangsangaben entfallen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.368,48 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2012 festgestellt.
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