interfilm Berlin Management GmbH

Straßburger Straße 55, 10405 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 76659
Eingetragen
17.8.2004
Branche
Filmverleih und -vertrieb, nicht an private HaushalteHerstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Der nationale wie internationale Verleih, der Vertrieb und die Produktion von Filmen sowie jede Art von Veranstaltungen und Filmveranstaltungen.

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Stein
seit 17.8.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Alexander Stein
50.10%
Matthias Groll
49.90%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alexander Stein
12.525 €
50.10%
Matthias Groll
12.475 €
49.90%

Konzern- und Jahresabschlüsse

interfilm Berlin Management GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 3.958,00 2.382,00
I. Sachanlagen 3.958,00 2.382,00
B. Umlaufvermögen 27.166,69 119.604,36
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.408,25 40.724,49
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.758,44 78.879,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.715,00 29.527,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 33.839,69 151.513,36

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 23.124,09 18.107,20
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 6.892,80 10.654,96
III. Jahresüberschuss 5.016,89 3.762,16
B. Rückstellungen 2.426,72 2.399,86
C. Verbindlichkeiten 6.288,88 27.506,30
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.592,88 27.506,30
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.000,00 103.500,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 33.839,69 151.513,36

Anhang für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011


interfilm Berlin Management GmbH

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der interfilm Berlin Management GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
 
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzierungsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der §§ 266 ff HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 275 ff HGB, es wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge - wegen der erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsregelungen nach BilMoG - zum Ausweis von "Bilanzposten" wurden nicht vorgenommen

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

III.  Angaben zur Bilanz

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungskosten und Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Die planmäßigen linearen Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 und 2 HGB) erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB gestattet für bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewertete Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres der Erstanwendung des BilMoG vorhanden sind, wahlweise die Beibehaltung der bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften.

Nach § 6 Abs. 2 EStG in der ab 2010 geltenden Fassung können Anschaffungs- oder Herstellungskoten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind (GWG) und nach dem 31.12.2009 angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, oder der nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 bis 6 EStG an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410,00 € nicht übersteigt.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 150,00 €, nicht aber 1.000,00 € übersteigen(Beträge jeweils ohne Vorsteuer), ist in den Jahren 2008 und 2009 gemäß § 6 Abs. 2a EStG die Bildung eines jahrgangsbezogenen Sammelposten mit Auflösung über fünf Jahre vorgeschrieben. Ab 2010 besteht auch hier ein Wahlrecht. Abgesehen von der buchmäßigen Erfassung des Zugangs des jeweiligen Wirtschaftsgut bestehen keine weiteren Dokumentationspflichten. Aufgrund des Erfordernisses einer einheitlichen Wahlrechtsausübung zwischen § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG ist eine wirtschaftsbezogene Betrachtungsweise erforderlich.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

Für Zahlungen, die einen Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen, ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet worden.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ( § 285 Nr. 1a HGB) beantragen insgesamt 3.690,00 €. Die Darlehen wurden zinslos gewährt.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Die Rückstellungen für die Aufbewahrung betragen 100,00  €.

In den Rückstellungen für Abschlusskosten sind die Aufwendungen für den Jahresabschluss 30. Juni 2011 von 1.800,00 € sowie für die Offenlegung 30. Juni 2011 von 160,00 € zurückgestellt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Für Zahlungen, die einen Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen, ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet worden.

IV. Sonstige Angaben
Mitarbeiteranzahl: 3

Geschäftsführer 
 
 Herr Heinrich Hermanns, Filmkurator, Berlin 01.07.2010 - 30.06.2011
Herr Alexander Stein, Filmwissenschaftler, Berlin 01.07.2010 - 30.06.2011
Sie vertreten die Gesellschaft allein. Herr Hermanns und Herr Stein sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Berlin, 2012
 
Heinrich Hermanns
Alexander Stein

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.7.2010 - 30.6.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

1.7.2009 - 30.6.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.100,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2012 festgestellt.

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