Gramenz
GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.239.156,59 |
2.942.680,59 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
21.309,00 |
39.256,00 |
| II.
Sachanlagen |
533.745,00 |
409.322,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.684.102,59 |
2.494.102,59 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
483.500,00 |
936.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.904.201,63 |
1.578.496,26 |
| I.
Vorräte |
86.716,62 |
74.281,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.807.023,91 |
1.470.505,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.234.236,94 |
1.185.679,44 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.344.517,87 |
1.247.262,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.461,10 |
33.709,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.255,76 |
26.251,84 |
| Aktiva |
4.179.613,98 |
4.547.428,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.181.794,02 |
1.163.661,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.138.061,52 |
1.112.748,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.132,50 |
25.312,59 |
| B.
Rückstellungen |
342.232,31 |
359.951,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.655.587,65 |
3.023.815,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
685.317,86 |
1.030.856,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.970.269,79 |
1.992.958,72 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
25.101,78 |
|
| Passiva |
4.179.613,98 |
4.547.428,69 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1.Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gramenz GmbH hat ihren Sitz in Wiesbaden. Die
Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Wiesbaden unter HR B 5833 eingetragen.
2.Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des
Handelsgesetzbuches grundsätzlich in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die nach § 284 Abs. 3 HGB erforderliche
Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens
ist in einer gesonderten (siehe letzte Seite), dem Anhang
beigefügten Tabelle dargestellt und ist integrativer
Bestandteil des Anhanges.
Der vorliegende Abschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr
unverändert. Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
3.Angaben zu Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer, abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
erforderlich.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung, bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
erforderlich.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu
Anschaffungskosten in Höhe von € 800,00 (ab 2018)
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Sofern für
bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einem
Netto-Anschaffungswert zwischen € 250,00 und €
1.000,00 (ab 2018) ein Sammelposten gebildet wurde, wird
dieser über fünf Jahre abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten, bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
bilanziert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen oder
Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand oder Ertrag für einen bestimmten Zeitraum
nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden
auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit
Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen
Bundesbank im Monat Dezember 2018 veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser
Zinssatz beträgt 1,78 %. Bei der Ermittlung der
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden keine jährlichen Lohn- und
Gehaltssteigerungen sowie keine Rentensteigerungen zugrunde
gelegt. Fluktuation wurde nicht unterstellt.
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist eine
Vergleichsbewertung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszins
durchzuführen und der Unterschiedsbetrag zwischen der
Bewertung mit 10-Jahres-Durchschnittszins und
7-Jahres-Durchschnittszins anzugeben. Dieser
Unterschiedsbetrag beläuft sich auf € 8.609,00
und unterliegt der Ausschüttungssperre.
Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden mit den
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung der Altersversorgungs- und
ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind (sog.
Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des
Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Für
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4.Erläuterung zur Bilanz
Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Ausleihungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 483.500,00
(Vorjahr: € 936.000), davon mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr € 483.500,00 (Vorjahr: €
936.000,00).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 1.344.517,87
(Vorjahr: € 1.247.262,50), davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 1.234.236,94
(Vorjahr: € 1.185.679,44).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 25.101,78 (Vorjahr:
€ 0,00), davon aus Lieferungen & Leistungen in
Höhe von € 25.101,78 mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr € 25.101,78.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
1.134.290,29 (Vorjahr: € 1.497.798,90) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit über einem Jahr bis zu 5 Jahren
bestehen in Höhe von € 1.371.297,36 (Vorjahr:
€ 1.276.016,45). Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer fünf Jahre bestehen in
Höhe von € 150.000,00 (Vorjahr: €
250.000,00).
Rückstellungspflichtige
Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag
in Höhe von € 758.303,00,00. Diese wurden mit dem
Deckungsvermögen (€ 630.023,79) gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als
Deckungsvermögen wurden folgende zweckexklusiven,
verpfändeten und insolvenzgeschützten
Vereinbarungen klassifiziert: verpfändete
Rückdeckungsversicherung. Die Zinserträge aus dem
Deckungsvermögen wurden mit den Zinszuführungen
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der
sich ergebende Saldo ist im Finanzergebnis enthalten. Der
beizulegende Zeitwert der saldierten
Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den
fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital
zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß
versicherungsmathematischer Gutachten bzw. den Mitteilungen
der Versicherer.
5.Sonstige Angaben
Beteiligungen
Die Gesellschaft hält zum 31. Dezember 2023
folgende Beteiligungen:
Name
|
Anteil %
|
Eigenkapital T€
|
Ergebnis T€
|
Gramenz Grün Hoch 2
GmbH
|
33,33
|
1.341
|
253
|
Gramenz Neubau GmbH,
Wiesbaden
|
100
|
690
|
255
|
Gramenz Die Garten GmbH,
Wiesbaden
|
100
|
577
|
213
|
Gramenz Pool &
Garten GmbH, Wiesbaden
|
100
|
-245
|
-290
|
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 53 Arbeitnehmer (ohne
Geschäftsführung).
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen wie folgt:
Werte in T€
|
< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
>5 Jahre
|
aus Miet- und
Leasingverträgen
|
216
|
311
|
0
|
Aus Investitionsvorhaben
|
0
|
0
|
0
|
Summe
|
216
|
311
|
0
|
Bilanzvermerk (§ 251 HGB):
Dieser Posten beinhaltet ausschließlich
Eventualverbindlichkeiten in Höhe von €
216.456,23 aus der Inanspruchnahme von Avalkrediten und
Bürgschaften. Die Avalkredite dienen der
Liquiditätsverbesserung, da mittels
Bankbürgschaft der jeweilige Sicherheitseinbehalt aus
den Bauaufträgen liquiditätsfördernd
vereinnahmt werden kann. Darüber hinaus bestehen
Haftungsverhältnisse in Höhe von €
2.000.000,00 aus gesamtschuldnerischer Haftung im Wege des
Schuldbeitritts für Darlehn der Gesellschafterin
Gramenz GmbH, Wiesbaden.
Ereignisse nach dem Stichtag:
Durch den Verschmelzungsvertrag vom 17. Juni 2024 und
im Juli 2024 erfolgter Eintragung in den betreffenden
Handelsregistern wurde die Tochtergesellschaft Gramenz Die
Garten GmbH auf Ihre Schwestergesellschaft Gramenz Pool
& Garten GmbH verschmolzen. Im Rahmen der Verschmelzung
wurde eine Kapitalerhöhung bei dem aufnehmenden
Rechtsträger Gramenz Pool & Garten GmbH in
Höhe von € 50 durchgeführt.
Wiesbaden, den 23. Juli
2024
gez. Lyn Gramenz
|
gez. Sven Rosenberg
|
gez. David Berger
|
Geschäftsführerin
|
Geschäftsführer
|
Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2024
festgestellt.
|