Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 119806
Vorher
WEKA Fachzeitschriften-Verlag GmbHWEKA Fachmedien GmbH
Eingetragen
10.3.1998
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVerlegen von ZeitungenMesse-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Gegenstand
Herausgabe und Vertrieb von Fachzeitschriften, Medien und Mediendienstleistungen jeglicher Art, insbesondere von Web-Angeboten, Veranstaltung von Events (z. B. Messen, Kongresse, Seminare).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sylvia Schönfelder
seit 2.7.2025
Prokura
Heinz Matthäus Hose
seit 25.8.2020
Geschäftsführer
Robert Dal Pont
seit 13.3.2012
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
EW GmbH & Co. KG
Germany
631.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WEKA Fachmedien GmbH

Haar

Jahresabschluss zum 31. Juli 2020

Bilanz zum 31.Juli 2020

der WEKA Fachmedien GmbH

AKTIVA

EUR 31.07.2020
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 582.005,00 686.172,00
II. Sachanlagen 438.154,00 452.642,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 83.683,00 61.637,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.008.332,99 3.409.016,60
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.327,99 1.690,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 52.655,99 39.596,84
D. Aktive latente Steuern 179.076,00 173.475,00
9.345.234,97 4.824.229,90

PASSIVA

EUR 31.07.2020
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 631.000,00 631.000,00
II. Kapitalrücklage 945.129,40 945.129,40
III. Andere Gewinnrücklagen 37.927,61 37.927,61
IV. Bilanzgewinn 3.505.349,04 118.149,06
5.119.406,05 1.732.206,07
B. Rückstellungen 2.668.673,97 1.527.714,19
C. Verbindlichkeiten 1.275.574,27 1.353.441,57
D. Rechnungsabgrenzungsposten 281.580,68 210.868,07
9.345.234,97 4.824.229,90

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2020 bis 31. Juli 2020

01.01-31.07.2020
EUR
Vorjahr
EUR
1. Rohergebnis 9.999.416,92 16.559.019,12
2. Vertriebskosten -3.368.564,47 -7.180.352,16
3. Allgemeine Verwaltungskosten -1.757.909,17 -2.654.686,63
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -143.871,36 -192.432,72
5. Betriebsergebnis 4.729.071,92 6.531.547,61
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.554,72 7.627,16
(davon verbundene Unternehmen: EUR 0,00; Vj.: EUR 7.627,16)
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -12.509,00 -25.405,27
(davon verbundene Unternehmen: EUR 0,00; Vj.: EUR 0,00)
8. Finanzergebnis -7.954,28 -17.778,11
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.337.874,66 0,00
10. Latente Steuern 5.601,00 173.475,00
11. Ergebnis nach Steuern 3.388.843,98 6.687.244,50
12. Sonstige Steuern -1.644,00 -3.358,00
13. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 0,00 -6.683.886,50
14. Jahresüberschuss 3.387.199,98 0,00
15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 118.149,06 118.149,06
16. Bilanzgewinn 3.505.349,04 118.149,06

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31.07.2020

Die WEKA Fachmedien GmbH mit Sitz in Haar ist unter der Nummer HRB 119806 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.

A. Rechnungslegungsgrundsätze und allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den Bestimmungen der handelsrechtlichen Vorschriften des HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Aufgrund der Aufhebung des Ergebnisabführungsvertrags zum 31. Dezember 2019 wurden im Geschäftsjahr 2019 erstmals aktive latente Steuern auf Ebene der WEKA Fachmedien GmbH im Rahmen der Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Aus dem Ansatz der aktiven latenten Steuern ergibt sich im Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Juli 2020 eine Ergebniserhöhung in Höhe von EUR 5.601,00 (i. Vj. 173.475,00).

Aus der Aktivierung der aktiven latenten Steuern (EUR 179.475,00) verbleibt nach Verrechnung mit den Rücklagen und dem Bilanzgewinn i. S. des § 268 Abs. 8 HGB (EUR 4.488.406,05; i. Vj. EUR 1.101.206,07) ein Betrag in Höhe von EUR 0,00, der nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrt ist.

Abweichend von der Gliederungsvorschrift des § 275 Abs. 3 HGB wurde die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 265 HGB um die Posten Betriebs- und Finanzergebnis erweitert.

Abweichend vom Gliederungsschema nach § 275 Abs. 3 HGB wird der Aufwand bzw. Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 265 Abs. 5 HGB gesondert und nicht unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" ausgewiesen.

Ausweis, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses den Vorjahresgrundsätzen.

Das Anlagevermögen wird mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei immateriellen Vermögensgegenständen werden die Abschreibungen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von ein bis drei Jahren vorgenommen. Bei den Sachanlagen werden die Abschreibungen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzugsdauer von drei bis dreizehn Jahren vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen.

Pensionsrückstellungen

Bei der Gesellschaft wurden die versicherungsmathematischen Berechnungen unter Anwendung der Projected Unit Credit Methode vorgenommen. Dabei wurde ein Zinssatz von 2,47%, ein Rententrend von 1,5% p.a., sowie eine erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung von 0% zugrunde gelegt. Zudem wurden die Richttafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018 G verwendet.

Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich zum 31. Juli 2020 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre eine Verminderung der Rückstellung für Pensionen in Höhe von EUR 55.129,00. Dieser Betrag ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gewinn und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ergibt sich wie in Anlage 3a dargestellt.

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Vorräte

Ausgewiesen wird der zum Bilanzstichtag vorhandene Bestand an Papier.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten. Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren zum Bilanzstichtag nicht veranlasst.

3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

31.07.2020
EUR
Vorjahr
EUR
WEKA Holding GmbH & Co. KG 0,00 1.522.662,61
WEKA Group GmbH 6.215.185,74 0,00
frechverlag GmbH 12.000,00 24.000,00
WEKA MEDIA PUBLISHING GmbH 68.382,61 123.162,70
WEKA BUSINESS MEDIEN GmbH 16.099,55 337,10
fotocommunity GmbH 6.300,00 10.000,00
6.317.967,90 1.680.162,41

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen EUR 6.215.185,74 (i.Vj. EUR 1.522.622,61) Forderungen gegen die Gesellschafterin. In diesen sind saldierte Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung in Höhe von EUR 0,00 (i.Vj. EUR 6.683.886,50) enthalten. Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 102.782,16 (i.Vj. EUR 201.499,80) ausgewiesen. Diese betreffen mit EUR 0,00 (i.Vj. EUR 44.000,00) die Gesellschafterin.

4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

31.07.2020
EUR
Vorjahr
EUR
52.655,99 39.596,84

Ausgewiesen werden Ausgaben soweit sie aufwandswirksam dem folgenden Wirtschaftsjahr zuzurechnen sind.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:

31.07.2020
EUR
bis zu 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
über 5 Jahre
EUR
Mitarbeiterdarlehen 54.021,22 27.640,05 26.381,17 6.798,15
Vorjahr 65.258,89 38.334,80 26.924,09 4.717,05
Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen 189.547,50 189.547,50 0,00 0,00
Vorjahr 295.269,73 295.269,73 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 236.863,44 236.863,44 0,00 0,00
Vorjahr 261.406,06 261.406,06 0,00 0,00
Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 517.573,88 517.573,88 0,00 0,00
Vorjahr 489.282,15 489.282,15 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 277.568,23 277.568,23 0,00 0,00
Vorjahr 242.224,74 241.785,37 439,37 0,00
- davon aus Steuern 230.296,59 (Vj: 148 TEUR)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 21.110,03 EUR (Vj: 22 TEUR)
1.275.574,27 1.249.193,10 26.381,17 6.798,15
Vorjahr 1.353.441,57 1.326.078,11 27.363,46 4.717,05

6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen

31.07.2020
EUR
Vorjahr
EUR
Verbindlichkeiten ggü. WEKA Holding GmbH & Co.KG 0,00 349.429,54
Verbindlichkeiten ggü. WEKA Group GmbH (vormals: PP Media AcquiCo GmbH) 429.070,21 0,00
Verbindlichkeiten ggü. Franzis Verlag GmbH 88.503,67 139.852,61
517.573,88 489.282,15

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen EUR 517.573,88 (i.Vj. EUR 489.282,15) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit EUR 429.070,21 (i.Vj. EUR 349.429,54) die Gesellschafterin. Diese bestehen in voller Höhe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

II. Gewinn- und Verlustrechnung

1. Personalaufwand

01.01.-31.07.2020
EUR
Vorjahr
TEUR
a) Löhne und Gehälter 4.558.793,91 8.448.012,12
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 604.878,47 1.525.620,16
5.163.672,38 9.973.632,28

- Davon für Altersversorgung EUR 71.333,14

- Vorjahr EUR 151.889,23

2. Kursgewinne- und Kursverluste

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind realisierte Kursgewinne in Höhe von EUR 2.355,23 (Vj.: EUR 8.534,33) enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind realisierte Kursverluste in Höhe von EUR 2.085,20 (Vj.: EUR 2.848,33) enthalten.

Aus der Währungsumrechnung ergeben sich unrealisierte Aufwendungen in Höhe von EUR 6.532,06 und unrealisierte Erträge in Höhe von EUR 0,00.

3. Aufzinsung von Rückstellungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen mit EUR 12.509,00 (Vj.: EUR 24.324,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

C. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Restlaufzeit 01.08.2020-31.07.2021
EUR
Gesamtbetrag
EUR
Leasingverpflichtungen 10 Monate 15.896,90 15.896,90
Dienstleistungsverträge 2.712.792,00 3.843.122,00
2.728.688,90 3.859.018,90
davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3.843.122,00

2. Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt waren 119 (Vorjahr 126) Mitarbeiter beschäftigt.

3. Organe der Gesellschaft

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende Personen als Geschäftsführer tätig:

Herr Kurt Skupin, Haar, Vorsitzender der Geschäftsführung

Herr Heinz Matthäus Hose, München, Verlagsleiter (ab 10. Juli 2020)

Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

4. Mutterunternehmen

WEKA Group GmbH (vormals: PP Media AcquiCo GmbH

5. Einbeziehung in einen Konzernabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den von der PP Media Holding GmbH, München (D), aufgestellten Konzernabschluss (Ort der Offenlegung: elektronischer Bundesanzeiger) einbezogen.

6. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll der Bilanzgewinn von EUR 3.505.349,04 auf neue Rechnung vorgetragen werden.

7. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres, die weder in der Bilanz noch in der GuV enthalten sind, haben sich nicht ergeben.

 

Haar, den 6. November 2020

WEKA Fachmedien GmbH, Haar

Kurt Skupin

Heinz Matthäus Hose

Angabe gemäß § 328 HGB

Der Jahresabschluss der WEKA Fachmedien GmbH, Haar, zum 31. Juli 2020 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21. Dezember 2020 festgestellt worden.

Angabe gemäß § 325 Abs. 1b Satz 2 HGB

Die Gesellschafterin beschließt mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 den Vortrag des Bilanzgewinns (EUR 3.505.349,04) auf neue Rechnung.

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- /Herstellungskosten
Stand 01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.07.2020
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 17.097.630,76 0,00 0,00 17.097.630,76
17.097.630,76 0,00 0,00 17.097.630,76
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.157.774,64 91.225,69 35.786,38 1.213.213,95
1.157.774,64 91.225,69 35.786,38 1.213.213,95
Summe Anlagevermögen 18.255.405,40 91.225,69 35.786,38 18.310.844,71
Abschreibungen
Stand 01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.07.2020
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 16.411.458,76 104.167,00 0,00 16.515.625,76
16.411.458,76 104.167,00 0,00 16.515.625,76
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 705.132,64 84.820,69 14.893,38 775.059,95
705.132,64 84.820,69 14.893,38 775.059,95
Summe Anlagevermögen 17.116.591,40 188.987,69 14.893,38 17.290.685,71
Buchwerte
Buchwert 31.07.2020
EUR
Buchwert Vorjahr
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 582.005,00 686.172,00
582.005,00 686.172,00
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 438.154,00 452.642,00
438.154,00 452.642,00
Summe Anlagevermögen 1.020.159,00 1.138.814,00

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1.1.20 bis 31.7.2020

Beschreibung und Schwerpunkte der Tätigkeit

Die WEKA Fachmedien GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Haar bei München und gehört zur WEKA Firmengruppe, die Unternehmen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Frankreich betreibt. Der Geschäftszweck des Unternehmens ist die Verbreitung und Vermarktung von Fachmedien in Print und Digital sowie die Durchführung und Vermarktung von Business-to-Business-Veranstaltungen im deutschsprachigen Raum. Kern-Zielmärkte sind die professionelle Elektronik, ITK und Automation.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der enorme wirtschaftliche Einbruch durch die COVID-19-Pandemie ab Frühjahr in exportorientierten Branchen und das Nachlassen der Inlandsnachfrage führten zu einer großen Verunsicherung der gesamten deutschen Wirtschaft. Viele Unternehmen, deren MitarbeiterInnen im Werbe- und Leser- bzw. Nutzermarkt von der WEKA Fachmedien GmbH adressiert werden, mussten Kurzarbeit anmelden. Laut einer Schätzung des Münchner Ifo-Instituts waren beispielsweise im Mai im Freistaat Bayern, wo viele führenden Elektronik-Unternehmen in Deutschland ihren Sitz haben, 26 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit[HM1] (Quelle: https://www.merkur.de/bayern/coronavirus-bayern-markus-soeder-krise-pandemie-freistaat-wirtschaft-infektionen-todesfaelle-vergleich-folge-zr-90007614.html).

Status der Branche

Krisen sind Trendverstärker. So hat COVID-19 den strukturellen Wandel der B-to-B-Medien weiter beschleunigt. Für die Fachmedien-Branche sind Kurzarbeit, wochenlanger Lockdown, das Fernbleiben der Leser und Nutzer vom Büro und das Wegfallen vieler Geschäftsreisen folgenschwer.

Die oftmals ins Büro gelieferten Printexemplare verlieren bei Werbetreibenden im Kommunikationsmix weiter an Bedeutung. Face-to-Face-Events jedweder Größe wurden abgesagt. Besonders das Ausbleiben publikumsträchtiger Fachmessen wie der Light+Building oder der Hannover Messe treffen die Fachmedienbranche hart.

Die COVID-19-Pandemie beschleunigte den Trend der letzten Jahre zur fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft und der Wirtschaft. Doch im Digital-Business bedrohen bürokratische Hindernisse und regulatorische Eingriffe (Schlagworte: Content Marketing und Privacy Shield) die an sich erfolgsversprechenden Geschäftsmodelle.

Produktprogramm und -entwicklung

48% des Gesamtumsatzes des Rumpfjahres stammen aus dem Event-Business, 37% aus dem Print- und 15% aus dem Digitalangebot. Auf den ersten Blick sieht man den Trend der letzten Jahre bestätigt: Der Printanteil (46% in Zeitraum Januar bis Juli 2019) am Gesamtumsatz geht zurück, während der Eventanteil (42% im Vergleichszeitraum 2019) und der Digitalanteil wächst (11% im Vergleichszeitraum 2019). Die umsatzstärksten Events, wie die embedded world Messe und Conference in Nürnberg sowie der Automotive Ethernet Congress in München, finden bei der WEKA FACHMEDIEN GmbH traditionsgemäß im ersten Quartal statt, also in diesem Jahr noch knapp vor dem Lockdown.

Die wichtigsten Umsatzsäulen in der Markenbetrachtung bei der WEKA Fachmedien GmbH sind die Messebeteiligung embedded world (36%), Markt&Technik (15%), CRN (10%) und die Elektronik (8%).

Geschäftsverlauf

Die Planung für das Jahr 2020 ging von einer Erholung der Konjunktur aus. Der erwartete positive Umsatzeffekt im mittleren einstelligen Bereich blieb aus. Vielmehr musste die Gesellschaft im Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Juli 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Netto-Umsatzrückgang von 13% hinnehmen. Insbesondere der Print-Umsatz lag mit einem Minus von fast 31% signifikant hinter dem Vorjahr zurück. Die digitalen Umsätze stiegen um 16%, ausgehend von einer niedrigen Basis. Das Eventgeschäft startete stark ins Jahr, kam aber durch COVID-19-Pandemie, zumindest bei Präsenzveranstaltungen, total zum Erliegen. Digitale Eventformate wurden, vor allem im ITK-Portfolio, gut angenommen und bieten teilweise hohes Renditepotenzial.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage WEKA Fachmedien GmbH

Rumpf-Gj. 2020 Veränd.
in %
2019
1 Rohergebnis TEUR 9.999 -39,6 16.559
Bilanzsumme (= Gesamtkapital) TEUR 9.345 93,7 4.824
Eigenkapital TEUR 5.119 195,5 1.732
2 Anlagenintensität % 10,9 -53,8 23,6
3 Liquidität
Liquidität 2. Grades % 215,3 55,7 138,3
4 Eigenkapital
Deckungsgrad gebundenes Vermögen % 564,6 166,9 211,6
Cashflow-Zahlen
5 Cashflow vor Ertragsteuern TEUR 4.810 -30,1 6.883
6 Personalaufwand TEUR 5.164 -48,2 9.974
7 EBIT TEUR 4.727 -27,6 6.528
8 EBITDA TEUR 4.916 -28,5 6.874

Formeln:

2 = Anlagevermögen/Bilanzsumme

3 = monetäres Umlaufvermögen/kurzfristige Verbindlichkeiten

4 = (Eigenkapital+langfristige Verbindlichkeiten)/Anlagevermögen

7 = Betriebsergebnis zuzüglich sonstige Steuern

8 = EBIT + AfA

Ertragslage

Durch stringentes Kostenmanagement und dem hohen Umsatz- und Ergebnisanteil der Messebeteiligung embedded word, ist der Ergebnisrückgang im Rumpfgeschäftsjahr insgesamt geringer als der Umsatzrückgang. Der um 48,2% niedrigere Personalaufwand liegt begründet in den geringeren variablen Gehaltsbestandteilen wie Provisionen, den Kurzarbeitszeiteffekten seit Mitte April und im Abbau des FTE von 114,2 auf 105,3 im Vergleich zum Vorjahresmonat Juli.

Da das erwartete Umsatzwachstum, vor allem coronabedingt, ausblieb, wurden die Erwartungen aus der Vorjahresprognose nicht erfüllt. Das Ergebnis liegt trotz deutlicher Kostenreduktion unter Plan.

Vermögenslage

Da für das Rumpfgeschäftsjahr kein Ergebnisabführungsvertrag bestanden hat, erhöhte sich die Bilanzsumme insbesondere um das positive Jahresergebnis im Eigenkapital sowie aufgrund von Cashpooling-Vereinbarungen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Die Anlagenintensität ist durch Abschreibungen bei den immateriellen Vermögensgegenständen gesunken. Durch die Erhöhung des Eigenkapitals aufgrund des Jahresüberschusses ist der Deckungsgrad des gebundenen Vermögens gestiegen.

Auf der Passivseite sind Steuerrückstellungen aufgrund der nicht mehr bestehenden Organschaft erstmalig ausgewiesen.

In Höhe von ca. T€ 91 wurden Investitionen hauptsächlich in den Bereichen Hardware und Fuhrpark getätigt.

Finanzlage

Die Liquidität 2. Grades ist durch den Wegfall der Organschaft gestiegen. Der Cashflow vor Steuern entspricht hauptsächlich dem EBITDA. Aufgrund einer Cash-Pooling-Vereinbarung besteht zum Bilanzstichtag ein geringer Saldo an flüssigen Mitteln und dem gegenüber ein erhöhter Saldo an Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Zusammenfassende Würdigung

Auch wenn die WEKA FACHMEDIEN GmbH vor allem die Umsatzerwartungen nicht erfüllt hat, so ist die Ergebnissituation absolut wie relativ gesehen zu den Marktgegebenheiten im Rumpfgeschäftsjahr als nicht kritisch einzustufen.

Chancen- und Risikobericht

Im fortwährenden Transformationsprozess der Medienbranche muss die WEKA Fachmedien GmbH den Spagat schaffen zwischen Fortführung und Ausbau bestehender sowie der Etablierung neuer Werbe- und Veranstaltungs-Formate.

Neue Formate erfolgreich zu vermarkten (wie Direct Link Program, Social Media Plus, Lesertests oder die Ausschreibungsdatenbank) und neue Wege zur Monetarisierung des Contents (wie interaktive Konferenzen, Webinartage oder verkaufte Dossiers) zu beschreiten bei gleichzeitiger Senkung der Produkt- und Personalkosten, ist das Spannungsfeld in dem sich der Unternehmenserfolg im Ausnahmejahr 2020 und darüber hinaus beweisen muss.

COVID-19 hat den strukturellen Wandel der B-to-B-Medien weiter beschleunigt - vor allem weg von Print hin zu Digital. Die bestehenden Reise- und Versammlungsrestriktionen gefährden zusätzlich das Eventgeschäft enorm. Auch werden die Erlöskanäle Print und Veranstaltungen durch die Pandemie weniger Umsatz erwirtschaften, zumindest solange Präsenzveranstaltungen nicht möglich sind.

Chancen bestehen insbesondere in der guten Marktposition unserer Marken und der guten Vernetzung innerhalb der Zielmärkte.

Prognosebericht

Die Aussichten auf das Restjahr 2020 und das erste Halbjahr 2021 sind eher verhalten, da Präsenzveranstaltungen bis auf Weiteres nicht durchführbar sind. Große Vor-Ort-Messen wie die electronica oder SPS wurden allesamt abgesagt und sollen in einer digitalen Form durchgeführt werden. Die bestehenden Reise- und Versammlungsrestriktionen gefährden das Eventgeschäft enorm. Wenn hier keine Besserung eintritt, ist der Umsatzerfolg der Events im ersten Halbjahr 2021 maximal gefährdet. Virtuelle Event-Formate erwirtschaften keinen vergleichbaren Umsatz, bei jedoch weniger Kosten. Eine Erholung der Printumsätze ist nicht in Sicht, aber durch E-Paper sind hier weitere positive Kosteneffekte möglich. Neue Digital-Formate sollen helfen den Umsatzrückgang in Print- und Event-Business abzufedern.

Umso mehr müssen neue Produkte und Formate crossmedial vorangetrieben werden und Clusterbildung bei Marken, Zielgruppen und Strukturen forciert werden. Die Skalierung der Geschäftsmodelle steht für die WEKA FACHMEDIEN im Fokus.

Da die in der Prognose angenommenen positiven Umsatzeffekte durch den Ausfall der Messen electronica oder SPS im November nicht eintreten werden, wird insgesamt ein Umsatzdelta zum Plan auf das Gesamtjahr von über 6,5 Millionen Euro erwartet. Das EBIT wird auf Jahressicht knapp zwei Millionen unter Plan erwartet.

Der größte Umsatzbringer auf Jahressicht ist im Jahr 2020 die Messebeteiligung der embedded world. Im Jahr 2021 ist eine derartige Präsenzveranstaltung durch die Reise- und Veranstaltungsrestriktionen im ersten Quartal nicht durchführbar. Eine geplante "digitale" Ausgabe der embedded world in der ersten Märzwoche 2021 wird zu einem deutlich geringeren Umsatz- und Ergebnisbeitrag führen. Dieser Beitrag wird nicht oder nur sehr schwer durch andere Geschäftsfelder ausgeglichen werden können. In Summe rechnen wir damit mit einem stark über dem Umsatz des Rumpfgeschäftsjahres zum 31. Juli 2020 liegenden Umsatz für das neue Geschäftsjahr auf Gesamtjahresbasis. Wir rechnen mit einem stark rückläufigen Ergebnis für das neue Geschäftsjahr auf Gesamtjahresbasis, da insbesondere der positive Ergebnisbeitrag aus Veranstaltungen aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise auf die Messen im 1. Halbjahr 2021 fehlen wird.

Bericht über das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem

Zur Früherkennung operativer Risiken existieren Berichts- und Kontrollsysteme. Planungs-, Forecast- und Reporting-Tools ermöglichen der Geschäftsführung ein zeitnahes Controlling.

Ein weiteres Element des Risikomanagements ist das zentrale Versicherungswesen. Dieses soll sicherstellen, dass eine einheitliche Basissicherung in den Bereichen Sach- und Haftpflichtversicherung gegeben ist. Zusätzliche Risiken werden nach Kosten- und Nutzenabwägung versichert.

 

Haar, den 6. November 2020

WEKA FACHMEDIEN GmbH

Geschäftsführung

Herr Skupin

Herr Hose

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WEKA FACHMEDIEN GmbH, Haar

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WEKA FACHMEDIEN GmbH, Haar, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WEKA FACHMEDIEN GmbH, Haar, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Juli 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Juli 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2020.

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachten haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 6. November 2020

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Olga Resnik, Wirtschaftsprüferin

Josef Eberl, Wirtschaftsprüfer

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