Goldman Sachs Asset Management B.V., German Branch
Selbe AdresseFondsmanagement
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Miro Zadro seit 30.8.2023 | Sonstige |
Frank Dipl.-Kfm. Hellwig seit 26.4.2022 | Sonstige |
Tatiana Bernards seit 3.12.2020 | Prokura |
Dmitri Bytchkov seit 16.6.2004 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OWH SE i.L. (vormals: VTB Bank (Europe) SE)Frankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023BERICHT DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Über die Lage und die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft sowie die wesentlichen geschäftlichen Ereignisse und Vorhaben im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 hat er sich laufend von den Liquidatoren schriftlich und mündlich unterrichten lassen und sich mit ihnen darüber regelmäßig beraten. Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum Im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 fanden sieben Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Schwerpunkte der Sitzungen waren:
Außerhalb von Sitzungen wurden keine Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Besetzung des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Satzung aus insgesamt neun Mitgliedern zusammen, wovon sechs ohne Bindung an Wahlvorschläge (Anteilseignervertreter) und drei auf Vorschlag der Arbeitnehmerseite gemäß der nach Maßgabe des SE-Beteiligungsgesetzes (SEBG) am 15. September 2017 geschlossenen Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE (Arbeitnehmervertreter) von der Hauptversammlung bestellt werden. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:
Herr Dr. Peter Schad wurde mit Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 10. Juni 2022 gemäß § 45c Abs. 1 Satz 1 KWG zum Sonderbeauftragten mit den Aufgaben und Befugnissen des Aufsichtsrats bestellt. Ausgenommen von den Aufgaben und Befugnissen des Sonderbeauftragten sind die Aufgaben und Befugnisse der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, soweit diese Mandate besetzt sind. Prüfung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 Der von der Hauptversammlung vom 24.03.2023 gewählte Abschlussprüfer, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 samt Lagebericht geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurde in der Aufsichtsratssitzung am 14.05.2024 in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt. Auch die eigene Prüfung des Aufsichtsrats hat keine Beanstandungen ergeben, sodass er sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer anschließt. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 werden Einwendungen von ihm nicht erhoben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Hauptversammlung (§ 270 Abs. 2 Satz 1 AktG). Der Aufsichtsrat spricht den Liquidatoren und den Mitarbeitern für die im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Frankfurt am Main, im Mai 2024 Der Aufsichtsrat der OWH SE i.L.: Dr. Peter Schad, Vorsitzender des Aufsichtsrates und Sonderbeauftragter der BaFin ANHANG PER 31. DEZEMBER 2023ALLGEMEINE ANGABEN Die VTB Bank (Europe) SE i.L. hat seit 02.01.2024 ihren Namen in OWH SE i.L. geändert. Der Sitz der OWH SE i.L. ist Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Handelsregister B unter der Kennziffer HRB 12169. Damit die OWH SE i.L., als auch deren Kunden, ihren Verpflichtungen nachkommen und das Risiko möglicher Sekundärsanktionen minimiert werden konnten, beantragte die Bank entsprechende Lizenzen bei den US-amerikanischen und britischen Sanktionsbehörden, OFAC und OFSI [1]. Diese wurden genehmigt und im ersten Quartal 2023 wieder bis zum 31.08.2023 (OFAC) und 03.04.2025 (OFSI) verlängert. Am 30.08.2023 wurde die OFAC Lizenz wiederum bis zum 31.03.2024 und am 25.03.2024 nochmals bis 31.03.2025 verlängert. Am 02.04.2024 wurde die OWH von der OFAC außerdem von der SDN Liste ("Specially Designated Nationals and Blocked Persons List") gestrichen. Seither sind alle bis dato eingefrorenen US-Vermögensgegenstände der OWH wieder frei von OFAC Sanktionen. Mit Schreiben vom 19. April 2024 hat die OFAC noch einmal klargestellt, dass die OWH nach dem De-Listing nicht unter die sogenannte 50 % Rule nach US Recht fällt. Gemäß dieser Regel sind die Vermögensgegenstände einer Gesellschaft nicht nur aufgrund ihrer eigenen Listung (die in Bezug auf die OWH wegen des De-Listings weggefallen war), sondern auch wegen mehrheitlicher Eigentümerschaft einer sanktionierten Person (liegt in Bezug auf die OWH auch nach dem De-Listing noch vor) blockiert. Der Jahresabschluss der OWH SE i.L. über das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2023 wurde nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie nach dem Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Kontoform zugrunde gelegt. Von den gesetzlichen Verrechnungsmöglichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde Gebrauch gemacht. Sofern Angaben wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, wurden diese im Anhang vorgenommen. Die Folgewirkungen des seit dem 24. Februar 2022 andauernden Russland-Ukraine Krieges wurden bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden berücksichtigt. Die Bank befindet sich im Prozess einer geordneten Rückführung und Abwicklung des Bestandsgeschäftes. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden in der Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. April 2023 in das Umlaufvermögen umgegliedert. Dieser Ausweis wurde in der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2023 beibehalten. Es erfolgt keine bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten im Sinne von § 254 HGB. BARRESERVE Die Barreserve ist zum Nennwert bilanziert. FORDERUNGEN Die Forderungen an Kreditinstitute und die Forderungen an Kunden sind zum Nominalwert einschließlich abgegrenzter Zinsen bilanziert. Guthaben bei anderen Kreditinstituten, die aufgrund von Gesetzen gesperrt sind bzw. deren Verfügbarkeit deshalb eingeschränkt ist, werden als Sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Forderungen, die durch eine Aufrechnung mit Verbindlichkeiten erloschen sind, werden ausgebucht. Agien und Disagien werden als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und planmäßig über die Laufzeit des zugrundeliegenden Geschäftes aufgelöst. Für erkennbare Bonitäts- und Länderrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Länderrisikovorsorgen ausreichend Vorsorge getroffen. Darüber hinaus bestehen für latente Kreditrisiken Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung berechnet sich grundsätzlich durch Multiplikation des Kreditvolumens aller nicht einzelwertberichtigten Kreditengagements, abzüglich der relevanten Sicherheiten mit der Verlustquote ("LGD"), der Ausfallwahrscheinlichkeit ("PD") und dem Credit-Conversion-Faktor (sogenannter "CCF-Faktor"). Dabei wird stets auf die Konsistenz zwischen den in der Risikovorsorge eingesetzten Parametern und den in der internen Steuerung eingesetzten Parametern geachtet. Zusätzlich werden Leistungsstörungen aufweisende oder als besonders risikobehaftet eingestufte Forderungen bankintern durch die ausgewiesenen Nachrangverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von Mio. EUR 620,0 besichert (Barsicherheit). Sind die Gründe für eine gebildete Wertberichtigung entfallen, so wird diese Wertberichtigung entsprechend aufgelöst. WERTPAPIERE Wertpapiere des Anlagevermögens sind in der Liquidation wie Umlaufvermögen zu behandeln, soweit ihre Veräußerung innerhalb eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder diese Gegenstände nicht mehr dem Geschäftsbtrieb dienen. Die Bank ist im Rahmen der Aufstellung der Liquidationsbilanz am 1. April 2023 der Verpflichtung zur Umgliederung gemäß § 247 Abs. 2 HGB nachgekommen. Somit werden alle Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve zugeordnet und mit ihrem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. BETEILIGUNGEN Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Bei Wegfall der Abschreibungsgründe werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Bank macht von dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB keinen Gebrauch. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. RECHNUNGSABGRENZUNG Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag erfasst, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst. LATENTE STEUERN Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Jahren voraussichtlich ausgleichen, so werden die sich insgesamt daraus ergebenden Steuerbelastungen als passive latente Steuern bilanziert. Dabei werden sich bei bestimmten Posten ergebende Steuerentlastungen verrechnet. Zur Bewertung der passiven latenten Steuern wird auf die zum Zeitpunkt des Ausgleichs der Differenzen voraussichtlich geltenden unternehmensindividuellen Steuersätze zurückgegriffen. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. RÜCKSTELLUNGEN Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt worden. Steuerrückstellungen sowie andere Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 1 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Erträge und Aufwendungen aus der Auf- oder Abzinsung von Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Bank hat gemäß § 340a i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB geprüft, ob sie für einen möglichen Verpflichtungsüberschuss aus Geschäften mit zinsbezogenen Finanzinstrumenten im Bankbuch eine Rückstellung bilden muss, die sogenannte verlustfreie Bewertung. In die Berechnung wurden alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente einbezogen. Grundlage hierfür ist die Portfoliostruktur der Bank. Dafür hat die Bank den barwertigen Ansatz gewählt. Die Zahlungsströme der Finanzinstrumente des Bankbuchs werden mit laufzeitkongruenten Zinssätzen diskontiert. Die Risiko- und Verwaltungskosten werden als Abschlag auf die Zahlungsströme einbezogen. Aus der Berechnung ergab sich kein Verpflichtungsüberschuss, so dass für diesen Sachverhalt zum Stichtag keine Rückstellung zu bilden war. FONDS FÜR ALLGEMEINE BANKRISIKEN Das Wahlrecht nach § 340g HGB (Fonds für allgemeine Bankrisiken) wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr genutzt. EIGENKAPITAL Das Eigenkapital ergibt sich als Residualgröße aus der Summe der bilanzierten Vermögensgegenstände abzüglich der bilanzierten Verpflichtungen. Das Grundkapital wird zum Nennwert bilanziert. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE Der Ansatz und die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt nach den für schwebende Geschäfte geltenden Vorschriften imparitätisch und auf Einzelgeschäftsbasis. Die Berücksichtigung nicht realisierter Verluste erfolgt durch Bildung einer Drohverlustrückstellung, soweit diese Verluste nicht bereits in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen worden sind. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Für Vermögensgegenstände und Schulden, die auf ausländische Währung lauten, wird der Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag herangezogen. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Bei den Forderungen, den Wertpapieren und den Verbindlichkeiten handelt es sich ausschließlich um unverbriefte Vermögensgegenstände und Verpflichtungen. RESTLAUFZEITENGLIEDERUNG
FREMDWÄHRUNGSVOLUMINA
BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen sind ausschließlich zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen. ANLAGEVERMÖGENIMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND SACHANLAGEVERMÖGEN
Die Abschreibungen wurden nach den handelsrechtlich anerkannten Sätzen bemessen. FINANZANLAGEN
WERTPAPIERE UND BETEILIGUNGEN
Im Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden Beträge in Höhe von TEUR 1.683 bis zum 31. Dezember 2024 fällig. Zum Bilanzstichtag waren wie im Vorjahr keine Vermögensgegenstände in Pension gegeben. Zum Bilanzstichtag waren keine nachrangigen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere im Bestand. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHKEITEN Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 272.499 gliedern sich in folgende Bestandteile auf:
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 6.216 beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 4.913, Verpflichtungen aus Steuern von TEUR 651 und aus Barsicherheiten (Margin-Konten) von TEUR 362. LATENTE STEUERN Die Bank hat zum Bilanzstichtag keine passiven latenten Steuern ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 1.063). RÜCKSTELLUNGEN Die Pensionsrückstellungen wurden nach den Vorschriften des HGB anhand versicherungsmathematischer Methoden ermittelt. Bewertet wurden sie nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Gemäß der PUC-Methode entspricht der Rückstellungsbetrag dem versicherungsmathematischen Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck (bzw. für die österreichischen Pensionäre die AVÖ 2018-P "Angestellte") zugrunde gelegt. Dabei wurden nachfolgende Trendannahmen berücksichtigt:
Der Bewertung der Pensionsrückstellungen liegt ein durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde. Bei Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein um TEUR 498 erhöhter Rückstellungsbetrag von TEUR 39.437. Die anderen Rückstellungen in Höhe von TEUR 26.657 gliedern sich in folgende Bestandteile auf:
FONDS FÜR ALLGEMEINE BANKRISIKEN Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken wurden im abgelaufenene Rumpfgeschäftsjahr keine Beträge entnommen oder zugeführt. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Teil der nachrangigen Verbindlichkeiten von TEUR 823.488 besteht vollständig gegenüber verbundenen Unternehmen. Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr lagen keine Mittelaufnahmen oder Tilgungen vor. Jedoch verminderten sich die nachrangigen Verbindlichkeiten durch eine Verrechnung mit ausgefallenen Kreditforderungen, bei denen die Verbindlichkeiten als Barsicherheiten designiert wurden, um TEUR 7.016. Der Betrag der insgesamt für nachrangige Verbindlichkeiten angefallenen Zinsaufwendungen beläuft sich auf TEUR 1.759. GEZEICHNETES KAPITAL Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestand das Stammkapital aus 66.467.945 nennwertlosen vinkulierten Namensstückaktien. Die VTB Bank (PJSC), St. Petersburg, Russland, ist weiterhin Hauptaktionärin mit einem Anteil von insgesamt 99,39 %. JSC FT-Center (vormals: VO Novoexport), Moskau, Russland hält weiterhin Kapitalanteile in Höhe von 0,61 %. Die OWH SE i.L. war bis zum 09. April 2022 ein abhängiges Unternehmen der VTB Bank (PJSC), St. Petersburg, Russland (§ 17 Abs. 2 AktG). Mit Anordnung vom 09. April 2022 wies die BaFin die OWH SE i.L. an, keine Weisungen von ihrer Eigentümerin VTB Bank (PJSC) entgegenzunehmen und/oder umzusetzen; weiterhin wurde angeordnet, dass keinerlei Weisungen der VTB Bank (PJSC) entgegengenommen und/oder umgesetzt werden. KAPITALRÜCKLAGE Bei der Kapitalrücklage handelt es sich formal um eine Kapitalrücklage im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (andere Zuzahlungen von Gesellschaftern in das Eigenkapital). GEWINNRÜCKLAGEN Die Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 336.992 setzen sich aus den gesetzlichen Rücklagen in Höhe von TEUR 6.647 und den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 330.345 zusammen. Die gesetzliche Rücklage beträgt 10 % des gezeichneten Grundkapitals gemäß § 150 Abs. 2 AktG. Zum Bilanzstichtag ist ein Betrag von insgesamt TEUR 498 ausschüttungsgesperrt. Dieser Betrag betrifft den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE Derivative Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, setzen sich nach Produkten wie folgt zusammen:
Derivative Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, setzen sich nach Art der Kontrahenten wie folgt zusammen:
Derivative Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, setzen sich nach ihrem Buchwert zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Das Risiko der Instrumente besteht darin, dass der Kontrahent seine Leistung am Fälligkeitstag nicht vereinbarungsgemäß erfüllt. Die oben genannten Geschäfte wurden ursprünglich zur Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen abgeschlossen. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG AUFGLIEDERUNG DER ERTRÄGE NACH GEOGRAFISCHEN MÄRKTEN Die Erträge gliedern sich nach geografischen Märkten wie folgt auf:
ZINSERTRÄGE Die in den Zinserträgen enthaltenen negativen Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften resultieren aus Guthaben auf laufenden Nostrokonten. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 14.028 enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungen in Höhe von TEUR 3.924, Erträge aus der Erstattung von Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.501, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.116 sowie Erträge aus der Abwicklung und Bewertung von derivativen Geschäften des Bankbuches in Höhe von TEUR 2.394. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen die gesetzlich zu tragende Steuerlast, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Veränderungen der Steuerlatenzen. Der sich insgesamt ergebende Steuerertrag von TEUR 590 setzt sich zusammen aus einem Steueraufwand in Höhe von TEUR 473 aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Vorjahres sowie einem latenten Steuerertrag in Höhe von TEUR 1.063. JAHRESERGEBNIS UND GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den gesamten Bilanzverlust in Höhe von EUR 68.943.344,07 auf das nachfolgende Geschäftsjahr vorzutragen. SONSTIGE ANGABEN EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Um das latente Risiko der Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten einschätzen zu können, wird ein vergangenheitsbasiertes Durchschnittsmodell verwendet, ergänzt um einen Risikoaufschlag. Die Bank bildet entsprechende Vorsorgereserven. Unsere so ermittelte Risikoeinschätzung und die sich daraus ergebende Vorsorge halten wir angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Kunden derzeit für angemessen. Darüber hinaus werden bei akuten Risiken individuelle Risikovorsorgen getroffen. KONZERNABSCHLUSS UND KONZERNKREIS Die Gesellschaft ist eine Tochter der VTB Bank (PJSC) mit Sitz in Degtyarnyy Pereulok 11a, St. Petersburg 191144, Russland, die 99,39 % der Anteile an der Gesellschaft hält und auch den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist am Sitz der VTB Bank (PJSC) in St. Petersburg, Russland, einsehbar und im Internet unter www.vtb.ru veröffentlicht. Die BaFin hat mit Bescheid vom 9. April 2022 der Hauptaktionärin VTB Bank (PJSC), St. Petersburg, Russland, untersagt ihre Stimmrechte über die OWH SE i.L. auszuüben. Des Weiteren hat die BaFin der OWH SE i.L. untersagt, Weisungen der VTB Bank (PJSC), St. Petersburg, zu befolgen. Die VTB Bank (PJSC), St. Petersburg hat somit keine Kontrolle mehr über die OWH SE i.L. und kann nicht über finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen verfügen. GESAMTHONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS Die Aufwendungen für Honorare an unseren Abschlussprüfer verteilen sich im Rumpfgeschäftsjahr wie folgt:
ZAHL DER BESCHÄFTIGTEN ARBEITNEHMER Die Anzahl der durchschnittlich während des Rumpfgeschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich auf 78 (weiblich = 28, männlich=50) ORGANE Der Aufsichtsrat setzte sich im Rumpfgeschäftsjahr vom wie folgt zusammen:
(Auf den Vorsitzenden entfallen die sechs Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder, die durch die Inhaber bestimmt werden, sowie diejenigen Stimmen der Arbeitnehmervertreter, deren Mandat im Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht besetzt ist.)
Die Liquidatoren setzen sich wie folgt zusammen: Frank Hellwig, Starnberg Vorsitzender / Sonderbeauftragter der BaFin mit Geschäftsleiterbefugnis Miro Zadro, Steinbach (Taunus) Liquidator Die Bezüge früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 325, die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betragen TEUR 10.874. Die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Aufsichtsratsvergütung beläuft sich auf insgesamt TEUR 139. Für die Liquidatoren und den Aufsichtsrat bestehen am Bilanzstichtag keine Kreditlinien. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Die zum Bilanzstichtag genutzten Geschäftsräume der Bank in Frankfurt am Main sind bis in das Jahr 2024 angemietet. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit beläuft sich auf TEUR 1.601. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH ABSCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRES Wir verweisen wir auf die Ausführungen zur Abwicklung bzw. Liquidation der Gesellschaft in den Allgemeinen Angaben dieses Anhangs zum Jahresabschluss. Ansonsten ergaben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres keine Vorgänge, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. SONSTIGE ANGABEN Im Rumpfgeschäftsjahr wurden von den Liquidatoren und Mitarbeitern Mandate in Aufsichtsgremien bzw. vergleichbaren Gremien folgender Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB oder vergleichbarer Organisationen wahrgenommen:
Frankfurt am Main, den 25. April 2024 Die Liquidatoren F. Hellwig, Sonderbeauftragter der BaFin M. Zadro BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VTB Bank (Europe) SE i.L. (seit 2. Januar 2024 OWH SE i.L.), Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VTB Bank (Europe) SE i.L. (seit 2. Januar 2024 OWH SE i.L.) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VTB Bank (Europe) SE i.L. für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Auswirkungen der Abwicklung auf die Fortführungsprognose
Am 24. Februar 2022 begann der Russland-Ukraine-Krieg. Seitdem verabschiedeten verschiedene Länder und Gemeinschaften, wie die Europäische Union, die USA, Großbritannien sowie Japan wirtschaftliche Sanktionen in einzelnen Stufen bzw. Paketen. Die Sanktionen betreffen sowohl Russland als auch einzelne russische Unternehmen und Banken, die russische Zentralbank und natürliche Personen. Die VTB Bank (Europe) SE i.L. (seit 2. Januar 2024 OWH SE i.L.) ist von diesen Maßnahmen unmittelbar betroffen. Die Anteile an der OWH lagen im Berichtsjahr mittelbar zu 100 % bei der Russischen Föderation in Form von:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat infolgedessen gegenüber der VTB Bank (Europe) SE am 27. Februar 2022 (mündlich)/28. Februar 2022 (schriftlich) ein vollständiges Kreditvergabe- und Einlagenannahmeverbot sowie ein Zahlungsverbot an russische Kreditinstitute ausgesprochen. Seit dem 8. April 2022 steht die VTB Bank PJSC, St. Petersburg, auf der EU-Sanktionsliste (siehe Durchführungsverordnung (EU) 2022/581 des Rates zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat es der Geschäftsleitung der OWH daher am 9. April 2022 unmittelbar untersagt, Weisungen der VTB Bank PJSC, St. Petersburg, zu befolgen. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2023 wurde beschlossen, die Gesellschaft mit Wirkung zum Beginn des 1. April 2023 aufzulösen. Die OWH SE i.L. firmierte seit dem 1. April 2023 somit unter VTB Bank (Europe) SE i.L. Als Liquidatoren sind die bisherigen Vorstandsmitglieder Frank Hellwig und Miro Zadro tätig. Die Bank befindet sich somit derzeit in enger Abstimmung mit BaFin und Bundesbank sowie dem Stimmrechtstreuhänder im Prozess der Abwicklung des Bestandsgeschäftes, die nach Einschätzung der gesetzlichen Vertreter bis 2026 andauern wird. Im Berichtsjahr wurden sämtliche freie Einlagen, die eine Bankerlaubnis erfordern, zurückgezahlt. Die Liquidatoren der Gesellschaft gehen für Zwecke der Rechnungslegung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus, weil sie keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten identifiziert haben, die dieser Annahme entgegenstehen. Sie haben einen Business Plan für die Jahre 2024 bis 2026 aufgestellt und darin die geplante Abwicklung und deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Umfang der zukünftigen Geschäftstätigkeiten der OWH SE i.L. abgebildet. Das Ergebnis der Planung ist von den Annahmen abhängig, die die gesetzlichen Vertreter zur zukünftigen Geschäftsentwicklung bzw. -abwicklung und den daraus abgeleiteten Zahlungsmittelzuflüssen und Zahlungsmittelabflüssen getroffen haben. Die Prüfung der Auswirkungen der Abwicklung auf den Rechnungslegungsgrundsatz der Unternehmensfortführung war aufgrund der Vielfalt an politischen sowie weltwirtschaftlichen Einflüssen sowie der durch die gesetzlichen Vertreter in diesem Zusammenhang zu treffenden Maßnahmen zur Risikobegrenzung und deren Reflexion in der Unternehmensplanung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben mit den gesetzlichen Vertretern erörtert, welchen Einfluss die Abwicklung auf die zukünftige Entwicklung der OWH SE i.L. hat und haben wird. Wir haben weiterhin erörtert, welche Annahmen und Szenarien der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zugrunde liegen. Wir haben den von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Business Plan für die Jahre 2024 bis 2026 inklusive der Liquiditätsprognose sowie der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen analysiert und mit der zuständigen Managementebene unter Einbindung unserer Restrukturierungsspezialisten erörtert. Ziel unserer Arbeiten war es feststellen, ob die Annahme der Unternehmensfortführung seitens der Gesellschaft zutreffend ist und ob es wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gibt, die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen. Hierzu haben wir zunächst zur Überprüfung der formalen Plausibilität dieser Planung die rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz des Planungsmodells, den konzeptionellen Aufbau und insbesondere die Ableitung der Zahlungsströme und ihrer einzelnen Bestandteile nachvollzogen. Weiterhin haben wir die Planung mit der kontinuierlichen Berichterstattung an die BaFin verglichen (Soll-/Ist-Abgleich), um uns ein Urteil über die Planungsgüte zu bilden. Zur Überprüfung der materiellen, internen Plausibilität der Planung haben wir Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Planannahmen, erwarteten Entwicklungen und operativen Maßnahmen und deren Verarbeitung/Abbildung in den Zahlungsströmen auf ihre Plausibilität (Nachvollziehbarkeit, Konsistenz, Widerspruchsfreiheit) eingeholt und beurteilt. Zur Beurteilung der in der Liquiditätsplanung enthaltenen Mittelzu- und -abflüsse wurde auf Arbeitsergebnisse aus anderen Bereichen der Jahresabschlussprüfung zurückgegriffen; der Bestand sowie die Werthaltigkeit der der Liquiditätsplanung zugrundeliegenden Vertragsverhältnisse (i. W. Kredite) wurden in Stichproben analysiert. Die geplanten Zahlungsströme wurden stichprobenweise durch Einsichtnahme in Kreditverträge untersucht. Ferner wurde nachvollzogen, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht Angaben zu den Auswirkungen der Abwicklung auf die Fortführungsprognose und insbesondere Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen der Risikobegrenzung enthalten. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen in Bezug auf die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Unternehmensfortführung ergeben. Aus den Planungsannahmen sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die zu wesentlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit führen würden. 3. Verweis auf weitere Informationen Zu der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter bzgl. der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und der daraus abgeleiteten angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Anhang im Abschnitt "Allgemeine Angaben". Ferner verweisen wir im Lagebericht auf den Abschnitt "Chancen-, Risiko- und Prognosebericht". Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden 1. Sachverhalt und Problemstellung Das Adressenausfallrisiko der VTB Bank (Europe) SE i.L. (seit 2. Januar 2024 OWH SE i.L.) resultiert im Wesentlichen aus dem Kreditgeschäft mit Kunden. Der Bilanzposten "Forderungen an Kunden" ist mit EUR 1.527 Mio. (64 % der Bilanzsumme) der größte Aktivposten der Bank. Infolgedessen stellt die Bewertung der Forderungen an Kunden unter Berücksichtigung der gebildeten Risikovorsorge in Form von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Diese Auswahl erfolgte insbesondere aus Gründen der Wesentlichkeit und wegen der Verwendung geschätzter Werte in dieser Bilanzposition. 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Wirksamkeit des relevanten internen Kontrollsystems der OWH im Hinblick auf die Bewertung der Forderungen an Kunden beurteilt. Zudem haben wir die Bewertung der Forderungen anhand von Einzelfällen auf Basis einer risikoorientierten Auswahl geprüft. Bei der Ermittlung von Blankoanteilen haben wir berücksichtigt, dass die Bank zweifelhaften Forderungen vertragsgemäß auch Teile des Nachrangdarlehens der russischen Muttergesellschaft als Sicherheit verursachungsgemäß zugeordnet hat. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Forderungen an Kunden ergeben. 3. Verweis auf weitere Informationen Die Angaben der OWH zum Ausweis und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. November 2023 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der VTB Bank (Europe) SE i.L. (seit 2. Januar 2024 OWH SE i.L.) tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Prof. Dr. Thomas Edenhofer.
Frankfurt am Main, den 7. Mai 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Prof. Dr. Thomas Edenhofer, Wirtschaftsprüfer Isabel Schiebel, Wirtschaftsprüferin Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023der VTB Bank (Europe) SE i.L. (ab 2. Januar 2024: OWH SE i.L.)Aktivseite
Passivseite
Frankfurt, den 25. April 2024 F. Hellwig, Liquidator und Sonderbeauftragter der BaFin Miro Zadro Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 2023Aufwendungen
Erträge
Frankfurt, den 25. April 2024 F. Hellwig, Liquidator und Sonderbeauftragter der BaFin Miro Zadro
LAGEBERICHT FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 01. APRIL 2023 BIS 31. DEZEMBER 2023Grundlagen Gesellschaftsstruktur Die VTB Bank (Europe) SE i.L. hat sich mit Eintragung ins Handelsregister am 2. Januar 2024 in OWH SE i.L. (im Folgenden "OWH") umbenannt. Der Gesellschafterbeschluss vertreten durch die FUW Treuhand Projekt GmbH, Halle, erfolgte am 11. Dezember 2023. Die Gesellschaftsstruktur OWH hat sich gegenüber dem zuletzt betrachteten Stichtag nicht verändert. Die VTB Bank PJSC, St. Petersburg, Russische Föderation, ist weiterhin Hauptaktionärin mit einem Anteil von insgesamt 99,39 %. JSC FT-Center (vormals VO Novoexport), Moskau, Russische Föderation, hält weiterhin Kapitalanteile in Höhe von 0,61 %. Die VTB Bank PJSC ist somit ein an der OWH mit Mehrheit beteiligtes Unternehmen gemäß § 16 Abs. 1 AktG. Nach der gesetzlichen Vermutung ist die OWH daher als ein von der VTB Bank PJSC abhängiges Unternehmen anzusehen (§ 17 Abs. 2 AktG). Am 9. April 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Aufhebung der Weisungsgebundenheit und Untersagung der Stimmrechtsausübung im Zuge des Russland-Ukraine Krieges gegenüber der Mehrheitseigentümerin erwirkt. Auch der Minderheitsgesellschafterin bleibt die Ausübung ihrer Stimmrechte untersagt. Die Ausübung der Stimmrechte der VTB Bank PJSC, St. Petersburg, Russische Föderation, und der FGUP FT-Center (vormals VO Novoexport), Moskau, Russische Föderation, ist weiterhin auf die FUW Treuhand Projekt GmbH, Halle, übertragen. Mit der öffentlichen Zustellung des sofort vollziehbaren Anordnungsbescheides der BaFin zum 18. Mai 2022 beginnt mit diesem Datum die finale Unmöglichkeit der Ausübung des beherrschenden Einflusses durch die VTB Bank PJSC. Die Bank unterhielt am Standort in Frankfurt am Main eine Niederlassung ("VTB Bank (Europe) SE i.L., Zweigniederlassung Frankfurt am Main"), bei der das Direktbankgeschäft gebündelt war. Das Direktbankgeschäft wurde in 2023 vollständig abgewickelt und die Niederlassung wurde am 2. Januar 2024 im Handelsregister gelöscht. Die Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung in Wien, Österreich ("VTB Bank (Europe) SE, Zweigniederlassung Wien") wurde zum 31. Dezember 2022 eingestellt. Die Löschung im Firmenbuch soll im Laufe des Jahres 2024 erfolgen. Die OWH ist Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, Berlin. Geschäftsmodell und -steuerung Die OWH bediente ihre Kunden speziell im Bereich europäisch-russischer Handelsbeziehungen. Mit der Erfahrung aus ihrer Geschäftstätigkeit wickelte die OWH Bank- und Finanzgeschäfte zwischen den Märkten in Europa, Russland und ausgewählten GUS-Staaten ab. Mit Beginn des Russland-Ukraine Krieges am 24. Februar 2022 wurde am 27. Februar 2022 (mündlich) / 28. Februar 2022 (schriftlich) mit Anordnung der BaFin ein vollständiges Kreditvergabe- und Einlagenannahmeverbot ausgesprochen. Im Zuge dessen wurde das Produktangebot des Handelsbuches gegenüber Kunden eingestellt und das Handelsbuch zum 30. Juni 2022 geschlossen. Des Weiteren bediente die OWH das Privatkundengeschäft über ihre Onlineangebote der Direktbank mit Tages- und Termingeldeinlagen sowie dem Geschäftsbereich "Wealth and Investment Management" mit Vermögensverwaltungsprodukten mit "VTB Invest" als Robo-Advisor. Als Folge des oben genannten Krieges wurden auf Anordnung der BaFin keine neuen Einlagen für die Direktbank angenommen. Der Robo-Advisor wurde 2022 eingestellt. Die Tages- und Termingeldeinlagen wurden zwischenzeitlich vollständig an die Kunden zurückgezahlt, bzw. falls keine aktuelle Bankverbindung ermittelt werden konnte, wurden die Gelder beim Amtsgericht Frankfurt hinterlegt. Allgemein hat sich das Geschäftsmodell seit dem Russland-Ukraine Krieg sowohl durch die Sanktionspakete als auch die Anordnungen der BaFin massiv geändert, so dass sich die Bank in einer Abwicklung ("Wind-Down") befindet und sämtliche Geschäftsaktivitäten auf die Rückführung von Kreditengagements, Schließung von Geschäftsbeziehungen, Abbau von Kundenverbindlichkeiten und Simplifizierung der Bilanz beschränkt. Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. März 2023 wurde die Gesellschaft mit Wirkung zum 1. April 2023 aufgelöst. Das Geschäftsjahr während der Abwicklung ist das Kalenderjahr. Somit endete das Rumpfgeschäftsjahr der werbenden Gesellschaft mit Ablauf des 31. März 2023 und das erste Rumpfgeschäftsjahr in der Abwicklung mit Ablauf des 31. Dezember 2023. Die Geschäftsleitung hat in den Vorjahren einige "Key Performance Indicators" zusammengestellt, durch die sie die Geschäftstätigkeit der Bank steuerte. Aufgrund der aktuellen Situation steht im Wesentlichen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Vordergrund. Neben den gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben berücksichtigt die Geschäftsleitung die Gesamtkapitalquote nach der europäischen "Capital Requirements Regulation" ("CRR"), die "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) und die "Net Stable Funding Ratio" (NSFR). Zusätzlich erfolgt die Ermittlung einer Auswahl bilanzorientierter Kennzahlen. Wesentlich sind die Eigenkapitalrentabilität ("Return on Equity": RoE) und das Aufwand-Ertrag-Verhältnis ("Cost-Income-Ratio": CIR). Der "RoE" trifft als Kennzahl eine Aussage über die Rentabilität eines Unternehmens unter Bezugnahme auf das Kapital, die durch Division des Reingewinns 1 durch das (durchschnittliche) Eigenkapital berechnet wird, beschreibt also die Verzinsung des eingesetzten Kapitals, die ein Unternehmen für Aktionäre und Eigentümer erwirtschaftet. Ähnlich verhält es sich bei der Rentabilitätskennzahl "CIR", die zeigt, wie effizient die Bank im Hinblick auf die aufzuwendenden Kosten geführt wird. Je niedriger die Kennzahl, desto profitabler ist die Bank. Zur Berechnung werden die Verwaltungsaufwendungen ins Verhältnis zu den operativen Erträgen einer Bank (Zins-, Provisions- oder Handelsergebnis, jedoch ohne Berücksichtigung der Zuführung zur Kreditrisikovorsorge) für das jeweilige Geschäftsjahr gesetzt. Die Entwicklung der Kennzahlen werden im Abschnitt Geschäftsverlauf im zweiten Rumpfgeschäftsjahr 2023 erläutert sowie weiter in dem Abschnitt Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage. Wirtschaftsbericht Die Entwicklung der Weltwirtschaft beziehungsweise einzelner Länder oder Regionen wird in 2024 für die OWH nur noch eingeschränkt Bedeutung haben. Dies ist insbesondere dadurch begründet, dass die OWH kein Neugeschäft mehr abschließt. Allerdings können wirtschaftliche Faktoren und Entwicklungen die Werthaltigkeit von noch einzufordernden Krediten beeinflussen. Eine stärkere Rolle hatten bei der Abwicklung des noch verbliebenen Portfolios der OWH die bestehenden und in 2023 ausgeweiteten Sanktionen insbesondere der Europäischen Union (EU), der Vereinigten Staaten von Amerika und von Großbritannien gegen Russland und andere Länder sowie gegen einzelne Unternehmen und Personen. So wurden mittlerweile allein in der EU 21,5 Mrd. Euro an Vermögenswerten eingefroren und 300 Mrd. Euro an Vermögenswerten der russischen Zentralbank in der EU und den G7-Ländern blockiert. 2 Die Herausforderung, wie mit solchen eingefrorenen Assets verfahren wird, betrifft auch die OWH und wird bestehen bleiben, solange diese Sanktionen nicht aufgehoben werden. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins seit der Erhöhung auf 0,5 Prozent im Juli 2022 insgesamt zehnmal auf mittlerweile 4,5 Prozent angehoben. 3 Im Jahr 2023 war der deutliche Anstieg der Zinsen ein wesentlicher Einflussfaktor für das weltweite Wirtschaftsgeschehen. Die EZB stellt fest, dass die bisherigen Zinserhöhungen weiterhin stark auf die Wirtschaft durchschlagen. Die restriktiveren Finanzierungsbedingungen würden die Nachfrage dämpfen, was zum Rückgang der Inflation beitrage. 4 Der Internationale Währungsfonds (IMF) erwartet für 2024 ein globales Wirtschaftswachstum von 2,9 Prozent nach 3,0 Prozent 2023. Die Inflationsrate wird von 9,2 Prozent im Jahr 2022 und 5,9 Prozent in 2023 auf 4,8 Prozent in 2024 zurückgehen. 5 Im angenommenen Basisszenario wird der Inflationsdruck weiter nachlassen und zahlreiche Länder nahe an den Gipfel ihres Zinserhöhungszyklus bringen. 6 USA In den Vereinigten Staaten von Amerika lag das Wirtschaftswachstum 2023 bei 2,5 Prozent, trotz steigender Zinsen und anziehenden Kreditbedingungen. Als Gründe dafür sieht die Weltbank anhaltend starke Konsumentenausgaben, einen starken Arbeitsmarkt und einen Anstieg der verfügbaren Einkommen unterstützt von einer expansiven Fiskalpolitik. Im vierten Quartal 2023 seien aber erste Schwächeanzeichen erkennbar, im Konsumverhalten wie auch auf dem Arbeitsmarkt zeige die restriktive Zinspolitik zunehmend Wirkung. Für 2024 erwartet die Weltbank deshalb einen Rückgang des Wirtschaftswachstums in den USA auf 1,6 Prozent. 7
2 Siehe Europäischer Rat:
Im Dezember 2023 hat die US-Notenbank Federal Reserve beschlossen die 2022 und 2023 stark gestiegene Federal Funds Rate bei 5,25 bis 5,5 Prozent zu belassen. Für ihre weitere Politik wird sie insbesondere die Entwicklung am US-Arbeitsmarkt, bei der Inflation und den Inflationserwartungen sowie Entwicklungen an den Finanzmärkten und international beobachten und in ihre Entscheidungen einbeziehen. 8 EURORAUM Für den Euroraum erwartet der IMF für 2024 ein Wachstum von 1,2 Prozent nach 0,7 Prozent in 2023. 9 Vertreter der EZB betonen im Januar 2024, dass die Zentralbank in diesem Jahr erst mit Zinssenkungen beginnen wird, wenn erkennbar ist, dass sich die Erwartungen für die Inflationsrate wieder im Zielbereich von 2 Prozent bewegen. Investoren gehen zum Jahresbeginn 2024 mehrheitlich davon aus, dass die EZB 2024 mehrere Zinssenkungsschritte gehen wird. 10 DEUTSCHLAND Die Wirtschaftsleistung in Deutschland ist im Jahr 2023 leicht geschrumpft. Das reale Bruttoinlandsprodukt fiel um 0,3 Prozent. 11 Für 2024 erwartet die Deutsche Bundesbank ein Wachstum von 0,4 Prozent, das 2025 auf 1,2 Prozent zulegen wird. Nach wie vor wirken mehrere Bremsfaktoren, darunter die schwache Auslandsnachfrage der Industrie, ein zögerlicher privater Konsum und die höheren Finanzierungskosten, die durch den starken Zinsanstieg im Jahr 2023 bestehen. Zwar sei die Inflation bereits auf dem Rückzug, nach 6,1 Prozent für 2023 erwartet die Bundesbank für 2024 eine Teuerungsrate von noch 2,7 Prozent, aber für eine grundsätzliche Entwarnung sei es noch zu früh. 12 Ein weiterer wesentlicher Risikofaktor für die Finanzbranche bleibt die kritische Situation auf dem Immobilienmarkt, insbesondere in Deutschland, aber ebenso in einigen Ländern des Euroraums. So ist der deutsche Investmentmarkt für Gewerbeimmobilien 2023 um rund 60 Prozent geschrumpft, auf rund 21,5 Mrd. Euro, den niedrigsten Wert seit 2010. Die Folge waren starke Preisrückgänge, etwa bei Büroimmobilien, die wiederum zu Abwertungen in den Portfolien von Investoren und einem steigenden Anteil an notleidenden Krediten führte. Bei den bestehenden konjunkturellen Unsicherheiten erwarten Experten für 2024 allenfalls ein leicht steigendes Transaktionsvolumen bei weiterhin leicht fallenden Preisen. 13
7 World Bank Global Economic Prospects, January
2024, pages 13 and 14
Geschäftsverlauf im zweiten Rumpfgeschäftsjahr 2023 Die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Geschäftstätigkeit der OWH im zweiten Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2023 war wesentlich durch den Russland- Ukraine Krieg und die daraus resultierenden europäischen, britischen und US-amerikanischen Wirtschaftssanktionen geprägt. Die BaFin hat für die OWH ein Kreditvergabe- und Einlagenannahmeverbot verhängt, so dass sich die Bank in einer Abwicklung ("Wind-Down") befindet. Die Folgen dieser Umstände zeigen sich u.a. in der gesunkenen Bilanzsumme. Wenngleich die OWH selbst den EU-Sanktionen nicht unterlag, war es ihr untersagt, fremde Gelder als Einlagen anzunehmen. Im Ergebnis befanden sich die Kundeneinlagen bei der VTB Direktbank damit in einer geordneten Rückführung und wurden vollständig zurückgezahlt, bzw. beim Amtsgericht hinterlegt, wenn der Kunde nicht kontaktiert werden konnte. Damit die OWH als auch deren Kunden ihren Verpflichtungen nachkommen und das Risiko möglicher Sekundärsanktionen minimiert werden konnten, beantragte die Bank entsprechende Lizenzen bei den US-amerikanischen und britischen Sanktionsbehörden, OFAC und OFSI 14. Diese wurden genehmigt und im ersten Quartal 2023 wieder bis zum 31.08.2023 (OFAC) und 03.04.2025 (OFSI) verlängert. Am 30.08.2023 wurde die OFAC Lizenz wiederum bis zum 31.03.2024 und am 25.03.2024 nochmals bis 31.03.2025 verlängert. Am 02.04.2024 wurde die OWH von der OFAC außerdem von der SDN Liste ("Specially Designated Nationals and Blocked Persons List") gestrichen. Seither sind alle bis dato eingefrorenen US-Vermögensgegenstände der OWH wieder frei von OFAC Sanktionen. Mit Schreiben vom 19. April 2024 hat die OFAC noch einmal klargestellt, dass die OWH nach dem De-Listing nicht unter die sogenannte 50 % Rule nach US Recht fällt. Gemäß dieser Regel sind die Vermögensgegenstände einer Gesellschaft nicht nur aufgrund ihrer eigenen Listung (die in Bezug auf die OWH wegen des De-Listings weggefallen war), sondern auch wegen mehrheitlicher Eigentümerschaft einer sanktionierten Person (liegt in Bezug auf die OWH auch nach dem De-Listing noch vor) blockiert. Die Bilanzsumme verringerte sich zum 31. Dezember 2023 durch die Rückführung des Kredit- und Einlagengeschäfts um 33,6 %. Bedingt durch das niedrigere Kreditvolumen fiel auch das zinstragende Geschäft um 27,5 %. Die OWH sah sich aufgrund der neuen Situation dazu veranlasst, die Geschäftsplanung für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 anzupassen. Die modifizierte Geschäftsplanung wurde vom Aufsichtsrat mit Beschluss vom 7. Februar 2023 genehmigt. Basierend auf der angepassten Geschäftsplanung 2023/2024 hat die Bank den Abbau entlang spezifischer Cluster fortgesetzt. Zeitgleich wurde der Abbau des Kundenstamms ebenfalls weiter vorangetrieben. Zwischenzeitlich wurde für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 eine neue Geschäftsplanung erstellt und am 11. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat mit Beschluss genehmigt. Die Bank befindet sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts in einer liquiden und solventen Verfassung, und kann all ihre Verpflichtungen erfüllen. Zusammenfassend ist damit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 trotz der inzwischen erfolgten Auflösung von einer Fortführung der Geschäftstätigkeiten ("going-concern") auszugehen, welche durch die ausreichende Liquidität und eine solvente Eigenkapitalausstattung innerhalb dieser Geschäftsjahre gekennzeichnet ist. Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Vermögenslage Bei der Betrachtung der Bilanzentwicklung und dem Vorjahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Berichtszeitraum um ein Rumpfgeschäftsjahr von neun Monaten handelt, während der vorherige Zeitraum lediglich drei Monate umfasste. Die Bilanzposten der OWH haben sich wie folgt entwickelt:
Kreditgeschäft Der Kreditbestand bildet weiterhin den Hauptbestandteil der Bilanz der OWH. Mit 66,5 % (Vorjahr: 60,8 %) der Bilanzsumme stellen die Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Kunden nach wie vor die wesentlichen Vermögensgegenstände der Bank dar. Das Kreditgeschäft mit Kunden befand sich seit dem 27. Februar 2022 de facto in der Rückführung, seit April 2023 in Abwicklung. Den akuten Risiken aus dem Kreditgeschäft trägt die Bank über Einzelwertberichtigungen Rechnung. Neben der direkten Vorsorge (EUR 156,7 Mio.) stehen Pauschalwertberichtigungen (EUR 7,1 Mio.) zur Abdeckung latenter Risiken zur Verfügung. Darüber hinaus steht zur Abschirmung ausfallbedrohter Forderungen als indirekte Risikovorsorge das Nachrangdarlehen der russischen VTB Bank PJSC, St. Petersburg, Russische Föderation zur Verfügung. Nachrangdarlehen im Umfang von EUR 620,0 Mio. wurden zum Jahresende 2023 als Sicherheiten ausfallbedrohten Krediten zugeordnet. Bei Kreditausfällen erfolgt die Verrechnung des anteiligen Nachrangdarlehens mit der Kreditforderung. Im Rumpfgeschäftsjahr 2023 wurden aus dem Nachrangdarlehen EUR 7,0 Mio. mit ausgefallenen Kreditforderungen verrechnet. Die Bank verfügt außerdem über ein Verfahren zur Bildung einer angemessenen Vorsorge für Länderrisiken. Zum Bilanzstichtag war keine Länderrisikovorsorge erforderlich. Wertpapiere Zur Vereinfachung der Bilanz wurde der Bestand an Wertpapieren sukzessiv veräußert und hat sich im Vergleich zum Vorjahr wieder verkleinert, bzw. ausstehende Rückzahlungen von fälligen Wertpapieren werden nun unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Der Wertpapierbestand besteht zum Bilanzstichtag überwiegend aus Anleihen europäischer und russischer Emittenten. Sonstige Aktiva Die Immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen haben sich zum 31. Dezember 2023 um EUR 3,4 Mio. auf EUR 5,4 Mio. verringert. Sie beinhalten die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Bank. Bei den immateriellen Anlagewerten handelt es sich um aktivierungspflichtige Software. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen aus den laufenden Guthaben bei Kreditinstituten mit eingeschränkter Verfügbarkeit in Folge von Sanktionen in Höhe von EUR 202,2 Mio. (Vorjahr: EUR 246,3 Mio.), Forderungen aus ausstehenden Schuldverschreibungs- und Wertpapierzinszahlungen in Folge von Sanktionen in Höhe von EUR 33,4 Mio. (Vorjahr EUR 46,3 Mio.), Steuerforderungen (überwiegend Ertragsteuer) in Höhe von EUR 31,1 Mio. (Vorjahr EUR 29,0 Mio.), sowie Barsicherheiten ("Margin-Konten") in Höhe von EUR 5,3 Mio. (Vorjahr EUR 5,4 Mio.). Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Im Wesentlichen sind die Veränderungen des Einlagengeschäfts mit Kunden auf dessen Rückführung, bedingt durch das Einlagenannahmeverbot gemäß der Anordnung der BaFin vom 27. Februar 2022 (mündlich) / 28. Februar 2022 (schriftlich), begründet. Insbesondere durch die Schließung der Direktbankfiliale wurde ein Großteil der Kundengelder zurückgezahlt. Sonstige Verbindlichkeiten Die Veränderungen in Höhe von EUR 3,1 Mio. in den sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 0,9 Mio. (Vorjahr EUR 3,5 Mio.) und der Verbindlichkeiten aus Kapitalertrags-, Lohn- und Umsatzsteuer um EUR 1,1 Mio. (Vorjahr EUR 1,4 Mio.). Rückstellungen Es handelt sich hier um Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und andere Rückstellungen. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Reduzierung der anderen Rückstellungen um EUR 14,8 Mio. zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der geleisteten Versorgungsbezüge ergibt sich ein Rückgang der Pensionsrückstellungen um EUR 1,0 Mio. auf EUR 38,9 Mio. Die anderen Rückstellungen in Höhe von EUR 26,7 Mio. beinhalten insb. Verpflichtungen für das Personal, für Lieferungen und Leistungen (im Wesentlichen Beratungskosten), für Drohverluste aus derivativen Geschäften im Bankbuch sowie für Ansprüche von Kunden aus der Verauslagung von Quellensteuern. Besteht aus den am Abschlussstichtag noch offenen Zinsansprüchen und Zinsverpflichtungen (inkl. Risiko- und Verwaltungskosten) ein Verpflichtungsüberschuss, ist eine Drohverlustrückstellung gem. § 340a i.V.m. § 249 Abs. 1 HGB zu bilden. Es wurde zum Bilanzstichtag kein Verpflichtungsüberschuss ermittelt. Die Bildung einer Drohverlustrückstellung war daher nicht erforderlich. Eigenkapital Aufgrund des Jahresfehlbetrages in Höhe von EUR 22,4 Mio. verringert sich das Eigenkapital auf EUR 946,8 Mio. Die Bank hat unverändert eine Risikovorsorge gemäß § 340g HGB zur Deckung von besonderen Risiken aus dem Bankgeschäft in Höhe von EUR 59,9 Mio. Die Eigenmittel belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 1.027,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1.077,4 Mio.), das Kernkapital auf EUR 985,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1.024,0 Mio.). Die Kernkapitalquote nach CRR liegt bei 48,3 % (Vorjahr: 38,2 %). Die Gesamtkapitalquote beträgt 50,4 % (Vorjahr: 40,2 %). Fremdwährungsumrechnung Gemäß der Spezialnorm für Kreditinstitute (§ 340h HGB) sind Erträge, die sich aus der Währungsumrechnung ergeben, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen, soweit die Vermögensgegenstände, Schulden oder Termingeschäfte durch Vermögensgegenstände, Schulden oder Termingeschäfte in derselben Währung besonders gedeckt sind. Diese Regelung wird von der OWH angewandt. Ertragslage Bei den folgenden Erläuterungen ist zu beachten, dass es sich bei den Erträgen und Aufwendungen des Berichtszeitraums um ein Rumpfgeschäftsjahr von neun Monaten und bei dem Vorjahresberichtszeitraumes um ein Rumpfgeschäftsjahr von drei Monaten handelt. Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind daher nur bedingt vergleichbar. Erfolgskomponenten
Das Zinsergebnis ist gestiegen durch einen Einmaleffekt in Höhe von EUR 14 Mio.. Die Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften betrugen im zweiten Rumpfgeschäftsjahr 2023 EUR 81,1 Mio., während gleichzeitig die Zinsaufwendungen aus Kontokorrent- und Geldmarktgeschäften sich auf EUR 8,6 Mio. belaufen. Die Zinserträge aus Wertpapieren betragen im Berichtszeitraum lediglich EUR 5,0 Mio. Das Bewertungsergebnis aus Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft betrug EUR 52,0 Mio. Es resultiert im Wesentlichen aus der Nettozuführung zu den Einzelwertberichtigungen in Höhe von EUR 55,0 Mio., aus Abschreibungen von Krediten in Höhe von EUR 4,5 Mio., sowie der Nettoauflösung der Pauschalwertberichtigungen in Höhe von EUR 5,8 Mio. Zu berücksichtigen ist, dass durch die Besicherung von Kreditforderungen durch das Nachrangdarlehen der russischen VTB Bank PJSC, St. Petersburg, Russische Föderation Einzelwertberichtigungen vermieden wurden und daher nicht erfolgswirksam sind. Nachrangdarlehen im Umfang von EUR 620,0 Mio. wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2023 als Sicherheiten ausfallbedrohten Krediten zugeordnet. Bei Kreditausfällen erfolgt die Verrechnung des anteiligen Nachrangdarlehens mit der Kreditforderung. Im Rumpfgeschäftsjahr 2023 wurden aus dem Nachrangdarlehen EUR 7,0 Mio. mit ausgefallenen Kreditforderungen verrechnet. Aus Verkäufen von Wertpapieren ergibt sich ein Buchverlust von EUR 1,7 Mio. Das sonstige betriebliche Ergebnis setzt sich aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 1,2 Mio. sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von EUR 14,0 Mio. zusammen. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Devisenkursbewertungen in der Bilanz. Der sich insgesamt ergebende Steuerertrag von EUR 0,6 Mio. setzt sich zusammen aus einem latenten Steuerertrag in Höhe von EUR 1,1 Mio. sowie einem Aufwand aus Quellensteuer in Höhe von EUR 0,5 Mio. Insgesamt weist die OWH einen Jahresfehlbetrag von EUR 22,4 Mio. aus. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG, die sich aus dem Jahresfehlbetrag bezogen auf die Bilanzsumme ergibt, betrug -0,9 % für das zweite Rumpfgeschäftsjahr 2023. Finanzlage Die Refinanzierung der OWH basiert auf einem Finanzierungsmix nach Währung, geographischer Herkunft, Laufzeit und Produkten. Die mittel- und langfristige Finanzierung weist die folgende Struktur auf:
Die Zahlungsfähigkeit der Bank war im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr jederzeit gegeben. So hat die Bank die aufsichtsrechtliche Kennziffer zur Liquidität stets eingehalten und konnte eine LCR (Liquidity Coverage Ratio) zwischen 311,5 % und 1.639,9 % (Mittelwert 921,1 %) aufweisen. Sie betrug am 31. Dezember 2023 1.639,9 %. Die Liquiditätsablaufbilanz der Meldung an die Aufsicht, die einen Zeitraum bis zu einem Jahr untersucht, zeigt in allen Laufzeitbändern einen Überschuss an Zahlungsmitteln. Daher sehen wir die Liquiditätslage der Bank als geordnet an. Besondere Abrufrisiken lagen nicht vor. Zum Geschäftsjahresende weist die OWH, da mit der am 27. Februar 2022 (mündlich) / 28. Februar 2022 (schriftlich) ergangenen Anordnung der BaFin ein vollständiges Kreditvergabeverbot erfolgte, keinen Bestand für unwiderrufliche Kreditzusagen aus. Weiterhin bestanden Eventualverbindlichkeiten in Höhe von EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 37,2 Mio.). Der Rückgang ergibt sich dem Abbau des herausgelegten Garantiegeschäftes. Zweigniederlassungen Die OWH hat eine ausländische Zweigniederlassung in Wien. Zum Stichtag werden keine anrechenbaren Aktiva gemäß § 44 (4) BWG für die Niederlassung Wien angezeigt, da die Bilanzpositionen auf die OWH in Frankfurt am Main in 2022 übertragen wurden. Zum 31. Dezember 2023 gab es keinen Personalbestand in der Zweigstelle. Die Löschung im Firmenbuch soll im Laufe des Jahres 2024 erfolgen. Zudem hatte die OWH eine Zweigniederlassung in Frankfurt am Main, die am 2. Januar 2024 im Handelsregister gelöscht wurde. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht Chancenbericht Chancen durch eine verbesserte Infrastruktur Die OWH prüft in regelmäßigen Abständen ihre Bankensoftware und -Hardware und hält diese auf dem aktuellen Stand. Die Bank sieht sich damit gerüstet, den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und eine geordnete Abwicklung vollziehen zu können. Chancen für die Zukunft Aufgrund der bestehenden Sanktionspakete als auch durch die Anordnungen der BaFin, ergeben sich neben einer Abwicklung der Bank keine Alternativen. Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. März 2023 wurde die Gesellschaft daher mit Wirkung zum Beginn des 1. April 2023 aufgelöst. Ein Eigentümerwechsel ist aufgrund bestehender Sanktionen gegenüber der VTB Bank PJSC, St. Petersburg, Russische Föderation, sowie der Anordnungen der BaFin unwahrscheinlich. Bezüglich des Russland-Ukraine Krieges findet ein erweitertes Monitoring sämtlicher Geschäfte und Geschäftspartner zur Einhaltung internationaler Sanktionen statt. Für das Jahr 2024 erwartet die OWH ein weiterhin herausforderndes Marktumfeld und wird alle Maßnahmen zur Erreichung der Meilensteine des geregelten Abwicklungsplanes ergreifen. Risikobericht Allgemeiner Risikosteuerungsansatz Das Geschäftsmodell der OWH basierte in der Vergangenheit auf einer klaren Ausrichtung auf Außenhandelsfinanzierung und "Clearing" in Europa und ausgewählten Ländern der GUS-Staaten. Die spezifischen Risiken der Bank ergaben sich dabei aus dem Geschäftsprofil, den Zielmärkten sowie dem Grad der Marktdurchdringung. Aus der Ausrichtung der OWH ergab sich ein Risikoprofil, bei dem das Adressenausfallrisiko der Haupttreiber war. Durch ihren gesellschaftsrechtlichen Hintergrund und ihre Geschäftsfelder wurden auch Länderrisiken aktiv angegangen und gesteuert. Weitere relevante Risiken werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Risikoinventur auf ihre Wesentlichkeit hin überprüft und bei Bedarf in der modellhaften Anrechnung mit ökonomischem Kapital gegen die Risikodeckungsmasse gestellt. Die Grundlage des Risikomanagements bildet die Risikostrategie, welche auch das "Risk-Appetite- Statement" (Aussage zur Risikobereitschaft) beinhaltet. Die Risikostrategie wurde aus der Geschäftsstrategie konsistent abgeleitet. Hier werden risikopolitische Leitsätze wie auch risikostrategische Vorgaben formuliert. Sowohl die entsprechenden qualitativ formulierten Ziele wie auch die quantitativen Leitgrößen sind dabei ein Ausdruck der Risikoneigung der OWH. Mit dem Start des Russland-Ukraine Krieges am 24. Februar 2022 hat sich die Risikosituation der OWH signifikant verändert. So sind aufgrund des Neugeschäftsverbots und der außerordentlichen Abflussraten insbesondere bei den Privatkundeneinlagen die Liquiditätsrisiken signifikant in den Vordergrund gerückt. Im Laufe des Jahres 2023 konnte das Risiko durch entsprechende Kreditrückzahlungen hinreichend reduziert werden, so dass die Liquiditätssituation zum 31.12.2023 als komfortabel angesehen wird. Das Kreditrisiko als wesentliche mit Kapital zu unterlegende Risikoart zeigt eine deutliche Verschlechterung der Portfolioqualität aufgrund von Sanktionen und der wirtschaftlichen Situation in den Zielmärkten der Kunden auf. Besonders im Segment der Immobilienfinanzierungen ist zudem eine deutliche Zunahme an Kreditausfällen zu verzeichnen, deren primäre Ursache im sprunghaft angestiegenem Zinsniveau liegt. Andererseits ergibt sich aber auch eine Risikoreduktion als Folge des Portfolioabbaus. Das Profil des Marktpreisrisikos ist vor allem durch Währungsrisiken gezeichnet, die aufgrund des Neugeschäftsverbots nicht abgesichert werden können. Unabhängig von der veränderten Risikosituation ist der allgemeine Risikosteuerungsansatz auch in der Krisensituation im Wesentlichen unverändert geblieben. Das Risikomanagementsystem hat das Ziel, sowohl den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen gerecht zu werden, als auch die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Zudem ist das Risikomanagement integraler Bestandteil des strategischen Planungsprozesses. In allen Risikoarten kommen marktübliche Steuerungs- und Controlling-Instrumente zum Einsatz, die kontinuierlich überprüft und im Bedarfsfall weiterentwickelt werden. Die zur Risikomessung eingesetzten Methoden, Verfahren und Systeme sind in das Risikomanagementsystem der OWH eingebunden. Die Ergebnisse werden zur Steuerung des Instituts verwendet. Die Bank verfügt über eine entsprechende Aufbauorganisation inklusive der notwendigen Gremien sowie organisatorische Regelungen, Methoden und Datenverarbeitungssysteme, um die wesentlichen Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessene Steuerungsmaßnahmen zu treffen. Risikostrategie und Risikoappetit Die Wahrnehmung wirtschaftlicher Möglichkeiten sowie die gezielte Übernahme von Risiken unter Beachtung von ökonomischen Erwartungen war bis zu dem aufgrund des Russland-Ukraine Krieges durch die BaFin ausgesprochenen Neugeschäftsverbots wesentlicher Bestandteil des Geschäftszwecks der OWH. Die aus dem Geschäftsmodell resultierenden Aktivitäten erfordern die Fähigkeit zur Identifizierung, Messung und Bewertung dieser Risiken und die Berichterstattung darüber. Darüber hinaus ist die angemessene Versorgung mit Liquidität sowie die entsprechende Absicherung der Risiken mit Eigenkapital eine notwendige Bedingung für das erfolgreiche Betreiben von Bankgeschäften. Im Sinne des Grundsatzes der Risikokultur werden bei allen Aktivitäten Risiken nur in dem Maße eingegangen, wie dies zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele erforderlich und tragbar ist und soweit die über ein angemessenes Verständnis und die nötige Expertise für die Messung und Steuerung dieser Risiken verfügt. Daher hat die Geschäftsführung der OWH eine Risikostrategie für die wesentlichen Risiken festgelegt, die aus der Geschäftsstrategie resultiert. Die Risikostrategie umfasst die wesentlichen risikotragenden Geschäftsaktivitäten sowie die Leitlinien, Ziele und Arten der Risikosteuerung, einschließlich der Vorgaben zur Toleranz und Vermeidung von Risiken und Maßnahmen zur Zielerreichung. Die jährliche Aktualisierung der Risikostrategien ist mit dem strategischen Planungsprozess verbunden und erfolgt durch die Bereiche "Risk Controlling", "Finance" sowie "Business Management". Unter Risikoappetit versteht die OWH die Art und den Umfang der Risiken, die auf Ebene der OWH als Ganzes zur Umsetzung ihrer Geschäftstätigkeit toleriert werden. Risikoappetit entspricht dem von der Bankenaufsicht im Kontext der Offenlegung verwendeten Begriff der Risikotoleranz. Das "Risk-Appetite-Statement" (RAS) enthält risikopolitische Leitsätze zur Risikoneigung der OWH. Die darin aufgeführten Leitsätze sind übergeordnete Aussagen, die im Einklang mit dem Geschäftsmodell und der Risikostrategie stehen. Ergänzt werden die qualitativ ausgerichteten Leitsätze durch quantitative Kennzahlen, für die interne Mindestziele festgelegt und auch regelmäßig berichtet werden. Diese Kennzahlen stellen die risikoorientierten Leistungsindikatoren der Bank dar. Ausgelöst durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine, ist die OWH massiven und nachhaltigen Veränderungen in ihrem Geschäftsmodell ausgesetzt. Durch den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. März 2023 die Gesellschaft zu liquidieren, wurde die OWH formal in eine geordnete Abwicklung überführt. Sowohl die Geschäfts- wie auch die Risikostrategie greifen diesen Abwicklungsprozess unter Beachtung der aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken dezidiert auf. Davon unbenommen bleiben jedoch die risikostrategischen Grundsätze wie auch die risikopolitischen Leitsätze der OWH, die das Ziel einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung haben sowie eine transparente Darstellung der Risikosituation fordern. Governance und Organisation des Risikomanagements Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die auch das Risikomanagement beinhaltet. Sie formuliert sowohl die Geschäfts- und Risikostrategie als auch das "Risk-Appetite-Statement". Das Risikomanagement stützt sich auf die miteinander verbundenen und in das Kontroll- und Überwachungsumfeld (internes Kontrollsystem) eingebetteten sogenannten Verteidigungslinien ("3 Lines of Defense"-Konzept), die den Handlungsrahmen für das Risikomanagement definieren. Innerhalb dieser übergreifenden "Governance"-Struktur wurden Gremien und besondere Funktionen durch die Geschäftsleitung installiert, um eine klare Aufgabenverteilung, effiziente Informations- und Eskalationswege sowie Entscheidungsbefugnisse für das Risikomanagement des Bankinstituts sicherzustellen. "3 Lines of Defense"-Konzept Das Modell der drei Verteidigungslinien verdeutlicht das Verständnis von Risikomanagement innerhalb der OWH und legt klar formulierte und voneinander abgegrenzte Rollen und Verantwortlichkeiten fest. Das integrative Zusammenspiel der Verteidigungslinien soll ein effektives bankweites Risikomanagement ermöglichen. Hierbei übernehmen die einzelnen Verteidigungslinien folgende Aufgaben:
Der Aufsichtsrat überwacht die Unternehmensführung u. a. durch eine quartärliche Risikoberichterstattung auf der einen Seite und das Interne Kontrollsystem (IKS) auf der anderen. Externe Wirtschaftsprüfer und die Bankenaufsicht bilden das externe Kontrollumfeld, wobei die Aufsicht den Wirtschaftsprüfern gegebenenfalls Prüfungsschwerpunkte vorgibt und die Wirtschaftsprüfer die Aufsicht über die Ergebnisse ihrer Abschluss- und Sonderprüfungen informieren. Interne Gremien und Funktionen Durch eine klar definierte Organisation des Risikomanagementprozesses soll die operative Effizienz und Effektivität des Risikomanagements sichergestellt werden. Insgesamt sind zwei wesentliche Gremien für das übergreifende Risikomanagement und die Banksteuerung in der OWH zuständig:
Der Funktionsumfang und die Organisation dieser Gremien sind in der Ausschusspolitik bzw. der Geschäftsordnung ("Terms of Reference") der einzelnen Gremien beschrieben. Die OWH hat die Vorgaben der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) umgesetzt, indem sie neben dem Bereich "Risk Controlling", der die Aufgaben des Risikocontrollings wahrnimmt, auch die weiteren Bereiche u. a. "Compliance" mit der Überwachung und Steuerung von Risiken der Bank beauftragt hat. Risiko Controlling Der Bereich "Risk Controlling" unterstützt die Geschäftsleitung in allen risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Ausgestaltung und Überwachung der Risikostrategie. Dabei ist das "Risk Controlling" von anderen Unternehmensbereichen und insbesondere von der Marktseite unabhängig. Im Kern verantwortet "Risk Controlling" die Identifikation, Messung und Bewertung von Risiken in der Bank. Damit einher geht die Überwachung der Einhaltung des Verhältnisses zwischen Risikokapital und Risikodeckungsmasse (Risikotragfähigkeit) sowie die Planung der ökonomischen Limits, die im strategischen Kapitalplanungsprozess ermittelt werden. Dies schließt die Früherkennung, Erfassung und interne Überwachung aller wesentlichen Risiken mit ein, genauso wie das Ergreifen von Maßnahmen zur Entschärfung von Risiken. Darüber hinaus berichtet "Risk Controlling" u. a. im Rahmen des "Risk Committees" die Risiken an die Geschäftsleitung, Aufsichtsrat sowie relevante externe Adressaten. "Risk Controlling" macht Vorgaben für die anzuwendenden Risiko-Messmethoden und stimmt deren Umsetzung mit allen beteiligten Bereichen ab. Damit soll ein konsistentes Risikokapitalmanagement sichergestellt werden. Ebenso wird im "Risk Controlling" das bankweite Risikoberichtswesen erstellt, das alle wesentlichen Risikoarten auf Basis von vorgegebenen Mindeststandards nach abgestimmten Methoden erfasst. Regulatorische und ökonomische Kapitaladäquanz Das Management der Kapitaladäquanz ist ein integraler Bestandteil der Steuerung der Bank. Unter Kapitaladäquanz wird die ausreichende Ausstattung mit Eigenkapital zur Abdeckung eingegangener Risiken verstanden, wobei sowohl die interne ökonomische Perspektive als auch die Sichtweise unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet wird. Während die ökonomische Betrachtung die MaRisk sowie die entsprechenden veröffentlichten Leitfäden berücksichtigt, trägt die aufsichtsrechtliche Betrachtung der sogenannten "Säule I" den Anforderungen aus der CRR und den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der "Capital Requirements Directive" (CRD) - d.h. Eigenkapitalrichtlinie - Rechnung. Die Steuerung der ökonomischen und aufsichtsrechtlichen Kapitaladäquanz orientiert sich an internen Zielwerten. Um unerwartete Belastungen der Zielwerte und Kapitalquoten zu vermeiden und eine strategiekonforme Entwicklung der Risiken sicherzustellen, werden jährlich im strategischen Planungsprozess ökonomische Limits u. a. auf Basis der planerischen risikogewichteten Aktiva festgelegt. Dieser Prozess mündet in der Planung der Entwicklung des für das in der OWH benötigten ökonomischen und aufsichtsrechtlichen Kapitals. Durch die Integration und Berücksichtigung der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit ist eine entsprechende Konsistenz sichergestellt. Die Risikotragfähigkeitskonzeption der OWH basiert auf der ökonomischen Perspektive. Die ökonomische Perspektive entspricht einer rein intern definierten Sicht und orientiert sich an der von der BaFin veröffentlichten "Aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung (ICAAP - Neuausrichtung)". In der ökonomischen Perspektive muss die nach internen Definitionen festgelegte Risikodeckungsmasse (RDM) ausreichen, um alle wesentlichen Risiken (Risikokapitalbedarf, RKB) abzudecken. Damit verfolgt die OWH das konzeptionelle Ziel, langfristig die eigene Substanz zu sichern und damit Gläubiger vor finanziellen Verlusten zu schützen. Konzeptionell wird dabei ein barwert-naher Ansatz verfolgt, bei der die RDM ausgehend vom regulatorischen Kapital u. a. um stille Reserven und Lasten angepasst wird. Der RKB wird in einem Zeithorizont von einem Jahr (rollierend) der RDM gegenübergestellt. Die Ökonomische Perspektive wird durch die Normative Perspektive der Risikotragfähigkeit im Sinne des RTF-Leitfadens ergänzt. Dabei basiert die Normative Perspektive primär auf den Kapitalkennziffern der Säule I und betrachtet auf Basis der strategischen Geschäfts- bzw. Abwicklungsplanung einen mehrjährigen Zeitraum. Hierbei werden auch die Wechselwirkungen von bzw. zu der ökonomischen Perspektive grundsätzlich mit einbezogen. Das Ziel der normativen Risikotragfähigkeit ist die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Mindestkapitalanforderungen der OWH, um damit die Fortführung des Bankinstituts sicherzustellen (sog. "Going-Concern"-Gedanken) und zwar sowohl in der Betrachtung der Basis- Planung wie auch in davon abweichenden nachteiligen Szenarien. Risiko-Identifizierung Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur werden die relevanten Risikoarten identifiziert und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit untersucht. Ebenso werden mögliche Risikokonzentrationen identifiziert. Dieser Prozess wird mindestens einmal im Jahr durchlaufen, um relevante Risiken rechtzeitig identifizieren und in die ökonomische sowie die normative Kapitalsteuerung integrieren zu können. Darüber hinaus wird anlassbezogen eine Risikoinventur im Verlauf eines Geschäftsjahres durchgeführt, um mögliche wesentliche Veränderungen des Risikoprofils auch unterjährig zu erkennen. Im Rahmen der letzten Risikoinventur in 2023 sind die folgenden Risiken als wesentlich gekennzeichnet und in die Risikotragfähigkeit einbezogen:
Hierbei bestehen die bedeutendsten Risiko- und Ertragskonzentrationen im Adressenausfallrisiko. Diese werden ebenfalls im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Risikomessung Die OWH verwendet als zentrales Maß für die Quantifizierung von Risiken den "Value-at-Risk" (VaR) Ansatz. Definiert wird der VaR als der absolute Wertverlust einer definierten Risiko-Position, der mit einer zuvor definierten Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) innerhalb eines fest bestimmten Zeitraums (Halteperiode) nicht überschritten wird. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich als "Value-at-Risk" mit einer Haltedauer von einem Jahr und einem einseitigen Konfidenzniveau von 99,90 %. Der VaR beziffert das Verlustpotenzial. Hieraus wird unter Berücksichtigung der Charakteristika jeder Risikoart ein Risikokapitalbedarf (RKB) abgeleitet. Grundsätzlich basiert die Risikomessung auf mathematisch-statistischen Verfahren. Im Allgemeinen entspricht der RKB dem auf einen Risikohorizont von einem Jahr gemessenen Verlustpotenzial und ist für alle Risikoarten konsistent. Bei der Zusammenführung des Risikokapitalbedarfs für wesentliche Risikoarten wird auf eine mögliche Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikoarten verzichtet. Der so ermittelte Gesamtkapitalbedarf wird der entsprechenden Risikodeckungsmasse zum Zwecke der Risikotragfähigkeitsauslastung und Analyse gegenübergestellt. Risikobewertung und Risikosteuerung Ziel der Risikobewertung und -steuerung ist die Einhaltung der Risikotragfähigkeit und die Überprüfung der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Strategie bezüglich ihrer Umsetzung. Insbesondere potenzielle Handlungsmaßnahmen sind rechtzeitig zu identifizieren. Um die Auslastung des zur Verfügung gestellten ökonomischen Kapitals zu quantifizieren, stellt die OWH der Risikodeckungsmasse in der Risikotragfähigkeit die wesentlichen Risiken gegenüber. Dabei werden die absoluten Werte jedes wesentlichen Risikos dargestellt und quantifiziert. Die Grundlage für die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit ist das Limitsystem. Von der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse wird nur ein Teil für die Limitierung der RKB bereitgestellt (ökonomisches Gesamtlimit). Das ökonomische Gesamtlimit wird auf die Einzelrisikoarten (Risikoarten- Limits) heruntergebrochen, um möglichen Schwankungen im Risikoprofil vorzubeugen. Insbesondere das Adressenausfallrisiko als größte Risikoart wird zudem weiterhin nach strukturellen Volumen-Limiten gesteuert, hierzu zählt beispielhaft die Begrenzung des Russland-Exposures, eine Aufteilung nach "Core-/Non-Core-Countries" (reflektiert die strategischen Zielmärkte), eine Begrenzung des Segments der Immobilienfinanzierung und auch Größenbeschränkungen auf Einzeladressen. Das Management von Risikokonzentrationen wird mithilfe von Portfoliobetrachtungen sichergestellt. Zusätzlich wird eine Betrachtung von Risikokonzentrationen, die innerhalb einer Risikoart auftreten (Intra-Risikokonzentrationen), und Risikokonzentrationen, die durch das Zusammenwirken verschiedener Risikoarten entstehen (Inter-Risikokonzentrationen) durchgeführt. Die besonders wesentlichen Konzentrationen auf Einzeladressen im Kreditgeschäft werden ergänzend dazu direkt bei der Ermittlung des Risikokapitalbedarfs im Kreditportfoliomodell berücksichtigt, aber auch die strukturellen Volumens-Limite dienen der Steuerung von Risikokonzentrationen. Die Risikosteuerung wird durch Stresstests ergänzt. Hierbei handelt es sich um umfassende Szenario- Analysen von Auswirkungen plausibler Extremereignisse. Diese Szenario-Analysen folgen einem historischen und hypothetischen Narrativ. Mit derartigen Stresstests wird überprüft, ob die Risikotragfähigkeit bzw. die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch unter extremen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sichergestellt ist oder ob etwaige Gegenmaßnahmen notwendig sind. Zusätzlich werden Inverse Stresstests durchgeführt. Dabei wird umgekehrt untersucht, welche Ereignisse die OWH in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Risiko-Reporting Die OWH setzt für die interne Kommunikation der Risikosituation auf folgende Reporting-Formate:
Das interne Reporting hat das Ziel, die Risikosituation der OWH transparent darzustellen und die Einhaltung der Risikostrategie wie auch des Risiko-Appetits zu überwachen. Dabei ist auch das externe Reporting (Aufsicht, Offenlegung, Ratinggesellschaften etc.) für die OWH zu berücksichtigen. Die regulatorischen und ökonomischen Kennzahlen und deren Zusammensetzung kann die Bank aktuell grundsätzlich täglich bereitstellen und damit im Bedarfsfall auch ad-hoc für die Risikobewertung und -steuerung heranziehen. Die Risikoberichterstattung zur Steuerung wird zu einem immer größeren Teil automatisch generiert. Die Erstellungsprozesse sind dabei auch in Krisensituationen hinreichend flexibel, um situationsgerecht anhand verlässlicher Daten handeln zu können. Die Ermittlung des Risikodeckungspotentials orientiert sich grundsätzlich an den aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und geht grundsätzlich in gleicher Form in die FinaRisikoV-Meldung mit ein. Ebenso werden der Risikokapitalbedarf und die ökonomische Auslastung zu den entsprechenden Stichtagen dargestellt. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Risikodeckungspotential in der ökonomischen Perspektive zum Jahresultimo 2023 im Vergleich zum 31. März 2023:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die ökonomische Auslastung der entsprechenden Risikoarten und die ihnen gegenübergestellte Limitierung für den Stichtag 31. Dezember 2023:
Im Folgenden wird näher auf das Management in den einzelnen Risikoarten eingegangen. Risikoarten Gesamtwirtschaftliche Risiken Die Aussichten für die Weltkonjunktur bleiben aufgrund der schwierigen geopolitischen Lage und der zwar fallenden aber weiterhin hohen Inflation und dem daraus resultierenden hohen Zinsniveaus als Konjunkturbremse eingetrübt. 15 Neben dem Russland-Ukraine Krieg besteht das Risiko der Ausbreitung des Krieges im Nahen Osten und es gibt Befürchtungen hinsichtlich der weltpolitischen Haltung von China und der undurchsichtigen Position einiger Schwellenländer im Hinblick auf den Zugang zu Rohstoffen und Energie sowie auf das Funktionieren globaler Lieferketten und wichtiger Absatzmärkte. 16 Die europäische Wirtschaft hat im laufenden Jahr an Dynamik verloren. Vor dem Hintergrund hoher Lebenshaltungskosten, einer schwachen Auslandsnachfrage und der Straffung der Geldpolitik hat die Europäische Kommission die Prognose für das BIP Wachstum weiter nach unten korrigiert. Darauf deuten auch entsprechende Geschäftsindikatoren und Umfrageergebnisse aus dem Oktober 2023 aufgrund der erhöhten Unsicherheiten hin. Für 2024 ist jedoch mit einem allmählichen Anziehen der Konjunktur - gestützt durch den robusten Arbeitsmarkt, anhaltendes Lohnwachstum und der weiteren Inflationsabschwächung gerechnet. 17 Lediglich für Deutschland wird von einem weiteren Rezessionsjahr ausgegangen. Das deutsche Wirtschaftsmodell wird von den allgemeinen Rahmenbedingungen besonders betroffen, was sich durch einen geringen globalen Warenhandel bemerkbar mach und vor allem auf die Industrie wie die Bautätigkeit auswirkt. Daneben verunsichert der Streit um den Bundeshaushalt, so dass Investitionen zurückhaltender getätigt werden. 18
15 Deloitte, Economic Trend Briefing:
Konjunktureller Ausblick 2024 (12.01.2024)
Die wirtschaftliche Lage sowie die hohen Unsicherheiten wirken sich auch auf die Kernmärkte der OWH aus. Neben den konjunkturellen Auswirkungen in Europa sowie den GUS-Staaten beeinflussen die Sanktionen gegen Russland maßgeblich die Kundenbeziehungen. Die sprunghaft gestiegenen Zinsen treffen zudem direkt das Teilportfolio von Immobilienfinanzierungen bzw. Finanzierungen mit Immobilienbezug. Durch das Verbot für Neugeschäft, dem die OWH unterliegt, entfallen auch maßgebliche Instrumente, um Absicherungen gegen Zinsänderungen oder Wechselkursschwankungen umzusetzen. Die OWH hat seit vielen Jahren Erfahrungen in schwierigen Marktsegmenten und daher eine konservative Risikopolitik geführt. Entsprechende Risiken wurden bereits über das sog. Cash-Cover (Nachrangdarlehen) abgedeckt und insbesondere durch den Portfolioabbau das zusätzliche Risikopotential reduziert, was sich durch komfortable regulatorische und ökonomische Kapitalkennzahlen ausdrückt. Aufgrund des Russland-Ukraine Krieges ist die OWH massiven und nachhaltigen Veränderungen und Einschränkungen unterworfen und befindet sich in einer geordneten Abwicklung. An dieser Stelle wird auf die einzelnen Risikoarten verwiesen. Risikoarten Adressenausfallrisiken Das Adressenausfallrisiko definiert die OWH als den Verlust aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners (Kreditnehmer, Emittent, Kontrahent). Das klassische Kreditgeschäft entspricht dem kommerziellen Kreditgeschäft einschließlich Finanzgarantien. Das Kreditrisiko ist das wesentlichste der OWH. Neben dem klassischen Kreditausfallrisiko, dem Migrationsrisiko und dem Verwertungsrisiko wird ebenso das Konzentrationsrisiko sowie das Länderrisiko modellhaft berücksichtigt. Die Risikostrategie der Bank enthält die Vorgaben und Leitlinien für die Steuerung des Kreditrisikos und der zu Grunde liegenden Engagements. Kreditentscheidungen trifft die OWH aufgrund eigener Analysen und Bewertungen im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsanalyse, die qualitative und quantitative Kundendaten umfasst. Die Analyse folgt einem periodischen Plan und berücksichtigt die Rechnungslegungsvorschriften sowie weitere Faktoren wie z. B. die Branche des Kreditnehmers. Die Zuständigkeiten im Kreditprozess sind von der Beantragung über die Genehmigung bis hin zur Abwicklung (einschließlich der periodischen Kreditüberwachung mit regelmäßiger Bonitätsanalyse) klar festgelegt und in der schriftlich fixierten Ordnung dokumentiert. Die Entscheidungsbefugnisse sind in den jeweiligen Kompetenzregelungen geregelt, die sich am Risikogehalt der Kreditgeschäfte orientieren. Ein Workflow-Managementsystem bildet den zur Kreditentscheidung erforderlichen Zwei- Voten-Prozess bis hin zum finalen Rating und Beschluss ab. Miteinbezogen sind dabei die Bewertung und das Monitoring der Sicherheiten. Problemkredite, intensiv betreute Kredite und Kredit- Restrukturierungen werden durch die Bank in gesonderten Kreditprozessen behandelt. Die OWH steuert das Kreditrisiko u. a. dadurch, dass jedes vergebene Darlehen in eine bonitätsabhängige Ratingkategorie eingruppiert wird. Die kreditnehmerspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeiten basierten im Berichtsjahr in wesentlichen Teilen auf einem dreizehnstufigen internen Ratingsystem, welches auf die beobachteten Ausfallzeitreihen kalibriert wurde. Die Angemessenheit der im Kreditrisiko verwendeten Methoden wird regelmäßig überprüft. In Bezug auf eine etwaige Berücksichtigung von Sicherheiten gibt es qualitative und quantitative Kriterien. Unter anderem werden international anerkannte Gutachter für eine Bewertung von Sicherheiten eingesetzt, die durch eine interne Überprüfung des Marktes (u. a. mit der Berücksichtigung weiterer Sicherheitsabschläge) bestätigt werden. Bei der Annahme von Sicherheiten geht die OWH nicht von Totalausfällen der ausgeliehenen Mittel bei ihren Kreditnehmern oder Kreditnehmereinheiten aus. In Bezug zum Thema "Verlustfreie Bewertung" wird auf die Bildung von bilanziellen Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB verzichtet. Ausgangsbasis für die Berechnung des Kreditrisikos ist das "Credit-Exposure" vor Abzug von Sicherheiten und Wertberichtigungen. Der sogenannte erwartete Verlust ("Expected Loss, EL") berechnet sich durch die Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of default, PD") der Ratingstufe des entsprechenden Kreditnehmers mit dem zugehörigen Credit-Exposure zum Zeitpunkt des Ausfalls ("Exposure at default, EAD") und der Verlustquote ("Loss given default, LGD"). Die Verlustquote berücksichtigt Barsicherheiten. Für die Bestimmung des ökonomischen Kapitals im Kreditrisiko ("Unexpected Loss, UL") verwendet die Bank ein Kreditportfoliomodell. Dabei wird für die ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeit ein Konfidenzniveau von 99,90 % herangezogen. Bei dem Kreditportfoliomodell handelt es sich um eine Monte-Carlo Simulation, die neben dem Ausfall-, dem Migrations- und dem Verwertungsrisiko auch zusätzlich diverse Konzentrationsrisiken (Namens- und Länder- bzw. Sektoren/Branchen-Konzentrationen) berücksichtigt. Für notleidende Kredite wird eine Risikovorsorge entsprechend der Verfahren für Einzelwertberichtigungen gebildet. Grundsätzlich orientiert sich die OWH an der Ausfalldefinition nach CRR. Einzelwertberichtigungen werden in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der erwarteten Zahlungen einschließlich der Erlöse aus Sicherheiten gebildet, sofern der Buchwert der Forderung größer als deren Barwert ist. Für latent bestehende Risiken im Portfolio werden ferner Pauschalwertberichtigungen auf das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers gebildet. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung berechnet sich grundsätzlich durch Multiplikation des Kreditvolumens aller nicht einzelwertberichtigten Kreditengagements, abzüglich der relevanten Sicherheiten mit der Verlustquote ("LGD"), der Ausfallwahrscheinlichkeit ("PD") und dem Zeitintervall zwischen Ausfall und Ausfallidentifizierung (sogenannter "LIP-Faktor"). Dabei wird stets auf die Konsistenz zwischen den in der Risikovorsorge eingesetzten Parametern und den in der internen Steuerung eingesetzten Parametern geachtet. Das Länderrisiko steuert die OWH durch ein Monitoring anhand eigener Risikoeinschätzungen und externer Ratings. Die Limitierung nach Volumen wird durch das entsprechende Gremium anhand der Vorgaben der Risikostrategie und der Risikotragfähigkeit vorgenommen. Das spezifische Länderrisiko wird im Rating bereits berücksichtigt. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Berücksichtigung des Transferrisikos hat die Bank zusätzlich das sogenannte "Hard-Country-Ceiling" sowie einen zusätzlichen Puffer, der das inkrementelle Transferrisiko erfasst, im Rahmen der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeitsrechnung implementiert. Innerhalb des Adressenausfallrisikos berücksichtigt die Bank zudem Konzentrationsrisiken, die in Form von Einzeltiteln oder ganzen Ländern und Branchen auftreten können. Diese gehen ebenso in die Risikotragfähigkeitsrechnung mit ein. Die Bank führt quartalsweise Stresstests und Sensitivitätsanalysen durch. Ein bankeigenes Stresstest- Szenario deckt dabei einen möglichen schweren konjunkturellen Abschwung Russlands aufgrund von Handelsembargos und geopolitischen Zerwürfnissen ab. Zusätzlich wird die Finanzkrise aus 2007/2008 ("Lehman Krise") als historischer Stresstest simuliert. Aufgrund des Russland-Ukraine Krieges kam es zu einer wesentlichen Verschlechterung des Kreditrisikos. Insbesondere führten Zahlungsverkehrsbeschränkungen, Sanktionen und der allgemeine wirtschaftliche Ausblick im Russland-Portfolio zu zahlreichen Rating-Anpassungen (inkl. Länderratings) und damit zu einer entsprechenden Verschlechterung der Portfolioqualität. So haben sich die Engagements auf den sog. Watch-Lists (Watch, Potential Problem und Problem Lists) signifikant erhöht. Dies ist auf der einen Seite auf die allgemeine Verschlechterung der Bonität von einzelnen Engagements als auch vom sanktionsbedingten Kundenverhalten ("unwilling to pay" und "unable to pay") zurückzuführen. Zusätzlich wirkt sich das sprunghaft angestiegene Zinsniveau deutlich auf das Portfolio mit Immobilienbezug aus. In der Konsequenz hat sich das Ausfallportfolio auf eine NPL Ratio von 27,7 % erhöht. Auf Portfolioebene wirken dem Anstieg des Risikokapitalbedarfs durch das Kundenverhalten jedoch weitere Effekte und risikomitigierende Maßnahmen entgegen, sodass das ökonomische Kreditrisiko insgesamt zurückgegangen ist. Hintergrund ist auf der einen Seite der aktive Portfolioabbau sowie die Einstellung des Neugeschäfts, was zu einer starken Reduktion des Kreditexposures führt. Zusätzlich werden Engagements, die als besonders risikobehaftet angesehen werden oder die Leistungsstörungskennzeichen aufweisen, durch umfassende zusätzliche interne Mittel i.H.v. EUR 620,0 Mio. (sog. Cash Cover basierend auf Teilen der Nachrangdarlehen, deren Verwendung als Barsicherheit vertraglich festgelegt wurde) besichert. Wegen des erhöhten NPL-Ratios wurde eine entsprechende Strategie zum Umgang und Abbau der ausgefallenen Positionen verabschiedet. Auch für das verbleibende Jahr 2024 ist mit einzelnen zusätzlichen Ausfällen zu rechnen. Durch die von den amerikanischen bzw. britischen Sanktionsbehörden OFAC und OFSI erteilten Lizenzen ergeben sich jedoch auch weitere Möglichkeiten, das Gesamtportfolio weiter zu reduzieren. Insofern ist mit Blick auf das Kreditrisiko von einer weiteren Reduktion auszugehen, primär getrieben durch entsprechende Fälligkeiten sowie Maßnahmen des aktiven Portfolioabbaus. Marktpreisrisiken Alle Positionen der OWH befinden sich im Bankbuch. Die OWH ist kein Handelsbuchinstitut und hält auch keine derartigen Positionen mehr. Aus diesen Bankbuchpositionen ergeben sich Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken aus der unterschiedlichen Fristen- und Währungskongruenz des Bestandsgeschäfts. Daneben umfassen Marktpreisrisiken auch "Credit-Spread"-Risiken aus dem Bondportfolio. Andere Positionen und damit verbundene Unterarten des Marktpreisrisikos resultieren nur noch in geringem Umfang aus der durch den Russland-Ukraine Krieg verursachten Krise. Hierbei handelt es sich um zuvor "back-to-back" gehandelte Geschäfte, die zum Stichtag lediglich einseitig aufgelöst werden konnten und dadurch ein offenes Positionsrisiko verursachen. Analog zum Kreditrisiko, wird das Marktpreisrisiko mit dem "Value-at-Risk" gesteuert. Im Kontext der Krise und der damit verbundenen Terminierung der entsprechenden Software wurde der VaR auf ein Delta-Normal Modell (Varianz/Kovarianz) umgestellt. Das VaR-Modell bildet das mögliche Verlustpotenzial zu einem bestimmten Konfidenzniveau von 99,9 % ab, wobei die entsprechenden relativen Änderungen der Risikofaktoren historisch über einen Zeitraum von zwei Jahren ermittelt werden. Die entsprechende Wertänderung des Portfolios wird dann aus den Sensitivitäten abgeleitet. Ebenso wird ein sog. "Stressed-VaR" in die Risikotragfähigkeitsrechnung mit einbezogen. Für die ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeit wird im Sinne der Konsistenz eine Haltedauer von einem Jahr unterstellt. Zusätzlich wird das Risiko mit einer Haltedauer von einem Tag ermittelt. Die OWH ermittelt einen Gesamt- "Value-at-Risk" sowie jeweils einen "Value-at-Risk" für die Marktpreisrisiko-Unterarten (Zins, FX, "Credit-Spread"). Das Migrationsrisiko stellt in der kurzfristigen Sicht keine eigene Risikoart dar. Das Risiko von Bonitätsänderungen wird hier im "Spread"-Risiko erfasst. Die übrigen Restanten-Positionen aus der einseitigen Auflösung werden durch entsprechende Puffer abgedeckt. Risiken aus extremen Marktsituationen werden vor allem innerhalb von Stresstests erfasst. Die den Stresstests zugrundeliegenden Krisenszenarien beinhalten die Simulation von großen Schwankungen der Risikofaktoren und dienen dem Aufzeigen von Verlustpotenzialen, die im Allgemeinen nicht über den "Value-at-Risk" erfasst werden. Bei den Stresstests werden sowohl tatsächlich in der Vergangenheit aufgetretene extreme Marktbewegungen als auch Krisenszenarien unterstellt, die - unabhängig von der Marktdatenhistorie - als ökonomisch relevant eingeschätzt werden. Die hierbei verwendeten Krisenszenarien werden regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (sog. "IRRBB") verwendet die OWH die beiden von der Aufsicht vorgegebenen Methoden "Net-Interest-Income" (NII) und "Economic-Value-of- Equity" (EVE). Im Vergleich zur EVE ist die NII-Methode nicht barwertorientiert und bemisst die GuV- Effekte von Zinsänderungen. Untersucht wird der Einfluss von acht Zinsszenarien für die größten Währungen. Die Definition der Interest-Rate-Stresstestszenarien entspricht den Vorgaben nach BCBS 238 bzw. dem aktuellen BaFin Rundschreiben 06/2019 (BA). Die Berichterstattung zum Marktpreisrisiko ist bedarfsorientiert und erfolgt im Rahmen der Risikoberichterstattung. Daneben fließt das Marktpreisrisiko auch in die wöchentliche "Key-Risk- Indicator" Berichterstattung ein. Liquiditätsrisiken Die Bank definiert das Liquiditätsrisiko als das Risiko, dass benötigte Zahlungsmittel nicht ausreichen, um die Zahlungsverpflichtungen fristgerecht oder in voller Höhe bedienen zu können. Durch den Russland-Ukraine Krieg bzw. aufgrund des darauffolgenden Verbots von Neugeschäft auch mit Blick auf die Refinanzierung war das Liquiditätsrisiko in 2022 die relevanteste und bedeutendste Risikoart der OWH geworden. Gerade den zu Beginn der Krise außerordentlich starken Abflussraten insbesondere im Bereich der Privatkundeneinlagen konnte durch entsprechende Liquiditätspuffer, und durch Verkäufe von Wertpapieren und Vereinbarungen mit Kreditkunden zur vorzeitigen Rückführung ihrer Engagements begegnet werden. Die seit dem 2. Halbjahr 2022 andauernde Stabilisierung der Liquiditätssituation konnte in 2023 fortgeführt werden. Zum Jahresultimo wird die Liquiditätssituation und damit das Liquiditätsrisiko aufgrund der getroffenen Maßnahmen und der positiven Entwicklung als komfortabel eingestuft. Der zunächst signifikante Umfang von ausbleibenden Zahlungen (Korrespondenzbanken führen Transaktionen nicht oder verspätet aus, Kunden verweigerten die Zahlung mit dem Hinweis auf mögliche "Secondary Sanctions") ist nach der Erteilung von Lizenzen der amerikanischen und britischen Sanktionsbehörden OFAC und OFSI deutlich zurückgegangen. Das regelmäßige Reporting des Liquiditätsrisikos wurde erweitert und teilweise auf eine tägliche Frequenz umgestellt. Im Rahmen des zweimal die Woche tagenden "Liquidity Control Room" informiert sich die Geschäftsleitung über die aktuelle Liquiditätssituation sowie anstehende Zu- und Abflüsse von Zahlungsmitteln. Die OWH steuert ihre Liquidität durch ein System aufsichtsrechtlicher (LCR, NSFR) und ökonomischer Kennzahlen (u. a. Liquiditätsablaufbilanz LAB, gestresste LAB). Die Bank weist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine Quote von 1.639,9 % (Vorjahr: 1.011,1 %) für die LCR, sowie eine NSFR von 123,5 % (Vorjahr: 130,2 %) aus. Die OWH berechnet die Liquiditätsablaufbilanz basierend auf Szenarien. Entsprechende Annahmen sowie vertragliche Vereinbarungen im Basis-Szenario zeigen im Zeitablauf die Liquiditätssituation und signalisieren, ob Liquiditätslücken auftreten. Ergänzt wird das Basis-Szenario um eine Sicht, die rein auf vertragliche Laufzeiten referenziert. Auf der Gegenseite müssen im Rahmen dieser Stresstest-Szenarien die entsprechenden Zahlungsmittelreserven ausreichen, um gestresste Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge mindestens abzudecken. Diese Stress-Berechnungen konkretisieren sich in der Kennzahl der "Survival Period". Für die längerfristige Liquiditätsplanung nutzt die Bank ein einheitliches Modell zur Überwachung und Steuerung der Liquidität. Die OWH hat sowohl für die LCR als auch für die NSFR eine interne Untergrenze in Höhe von 110 % definiert, wobei für beide Kennzahlen das Ziel eines Niveaus von mindestens 120 % bzw. 115 % verfolgt wird. Im Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. Dezember 2023 lagen beide Kennzahlen deutlich über der intern definierten Untergrenze. Ebenso konnte die Limitierung der Fristentransformation jederzeit eingehalten werden. Die zuvor beschriebene Stabilisierung und die positive Entwicklung der Liquiditätsrisiken drückt sich durch entsprechende Kennzahlen einerseits, andererseits aber auch durch eine entsprechende umfängliche Geschäfts- bzw. Abwicklungsplanung aus, welche auch im Zeitablauf eine ausreichende Liquidität ausweist. Die Gefahr einer neuerlichen bedrohlichen Verschlechterung der Liquiditätssituation wird dementsprechend auch unter adversen Annahmen als gering angesehen. Non-Financial Risk (Operationelle Risiken) In Anlehnung an die Definition der CRR versteht die OWH das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, die in Folge eines Versagens interner Verfahren, Menschen oder Systeme bzw. als Folge externer Ereignisse eintreten. Die Definition schließt Rechtsrisiken mit ein, beinhaltet jedoch nicht strategische Risiken, Geschäftsrisiken und Reputationsrisiken. Grundsätzlich werden Reputationsrisiken bei der OWH im Rahmen des OpRisk Rahmenwerks behandelt. Berichte über Schadensfälle werden jeweils durch den "OpRisk"-Beauftragten der entsprechenden Abteilung ausgefüllt und an die Abteilung "Risk Controlling" gesendet. Die Schadensfälle werden dort gesammelt und ausgewertet. Eine Schadensfalldatenbank soll sicherstellen, dass eine kontinuierliche Erfassung und Überprüfung gewährleistet ist. Darüber hinaus wird jährlich ein bankweites "Risk and Control Self-Assessment" ("RCSA") zur regelmäßigen Identifizierung von Gefahrenquellen im Bereich operationeller Risiken durchgeführt und neben der "Bottom-Up"-Perspektive der Bereiche um eine "Top- Down"-Perspektive seitens der Geschäftsleitung ergänzt. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung folgt die Ermittlung des Risikokapitalbedarfs, dem regulatorischen Ansatz der "Säule I". Eingetretene Schadensfälle werden regelmäßig an das "Risk Committee" und den Aufsichtsrat berichtet. Bei schwerwiegenden Vorkommnissen werden die zuständigen Personen per Ad-hoc- Meldung informiert, um zeitnah gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen einleiten zu können. Der Russland-Ukraine Krieg wie auch die Abwicklung an sich hat zu einer wesentlichen Veränderung innerhalb der Operationellen Risiken geführt. Über den bestehenden Sozialplan hinaus wurden seit Beginn des Krieges zahlreiche Veränderungen innerhalb der Aufbau- und Ablauforganisation durchgeführt, die das Risikoprofil der OWH veränderten. So haben sich Mitarbeiter von der Bank getrennt oder konnten aufgrund von sog. "Secondary Sanctions" (vor allem UK-Staatsangehörige) nicht mehr für die Bank tätig sein. Auch haben zahlreiche Dienstleistungs- und IT-Anbieter ihre Verträge mit der Bank gekündigt. Diese Herausforderungen konnten mittlerweile vollständig mit externem Personal, aber auch mit neuen bzw. angepassten Dienstleistungs- und IT-Anbietern, abgemildert werden. In der Zwischenzeit hat sich die Situation stabilisiert. In 2023 hat sich die Ressourcensituation planbarer gezeigt bzw. entsprechende Maßnahmen (externes Personal, Outsourcing) verbessern die Situation deutlich. Die relevanten Lizenzen durch die amerikanischen und britischen Sanktionsbehörden OFAC und OFSI unterstützen die Zusammenarbeit mit externen Vendoren. Daneben führen die deutlich reduzierten Geschäftsaktivitäten zu einer positiven Entwicklung im Bereich der Operationellen Risiken. Dies wird einerseits durch eine geringe Anzahl an Schadensfällen wie auch durch erste Ergebnisse des für 2023 in der Finalisierung befindlichen Risk Control Self-Assessment bestätigt. Dagegen steigt die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten. Während die Aktivprozesse in einem primären Zusammenhang mit den Ausfällen im Kreditportfolio stehen und daher nicht im Kontext OpRisk gesehen werden, haben auch die Passivklagen zugenommen. Auch wenn die Rechtsabteilung das tatsächlich resultierende Risiko als gering einstuft, werden die Prozesse in 2024 und darüber hinaus andauern. Sonstige Risiken (Geschäftsrisiko) Die Definition des Geschäftsrisikos wurde im Zuge der Abwicklung angepasst und fokussiert sich nun im Wesentlichen auf eine negative Abweichung der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen von der Geschäfts- bzw. Abwicklungsplanung. Die OWH hat einen vorausschauenden Szenario-basierten Ansatz zur Messung des Geschäftsrisikos in Bezug auf die Risikotragfähigkeit eingeführt, der auch einen Abgleich historischer Planzahlen mit realisierten Ergebnissen umfasst. Das Ergebnis dieser Analyse ist ein Risiko-Faktor, der auf die aktuelle Geschäftsplanung für die nächsten 12 Monate angewendet wird. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung werden sämtliche Risikoarten hinsichtlich ihrer Gegebenheit überprüft und angepasst. Zusammenfassende Darstellung und Ausblick Zuletzt wurden in 2023 alle wesentlichen Risikoarten im Rahmen des jährlichen Prozesses auf ihre Angemessenheit überprüft und soweit erforderlich angepasst. Alle wesentlichen steuerungsrelevanten - ökonomischen und regulatorischen - Kennzahlen mit Blick auf die Kapital- und Liquiditätsausstattung sind auf einem ausreichenden bzw. komfortablen Niveau und weiterhin innerhalb ihrer Limite. Im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie ist aufgrund der Abwicklung und des damit verbundenen Portfolioabbaus für das Jahr 2024 von einer deutlichen Risikoreduktion auszugehen. Prognosebericht Für die OWH liegt der Fokus auch in der Liquidierungsphase in den Jahren 2024 und 2025 auf der Sicherstellung der operativen Tätigkeiten und der Fortführung des Geschäftsbetriebes. Die beantragten britischen und amerikanischen Lizenzen OFSI und OFAC haben der Bank einen größeren Handlungsspielraum in der Abwicklung des Bankgeschäfts ermöglicht, jedoch das Verhalten einiger Kunden bezüglich befürchteter Sekundärsanktionen nicht wesentlich verändert. Die Lizenzen wurden im ersten Quartal 2023 wieder bis zum 31.08.2023 (OFAC) und 03.04.2025 (OFSI) verlängert. Am 30.08.2023 wurde die OFAC Lizenz wiederum bis zum 31.03.2024 und am 25.03.2024 nochmals bis 31.03.2025 verlängert. Am 02.04.2024 wurde die OWH von der OFAC außerdem von der SDN Liste ("Specially Designated Nationals and Blocked Persons List") gestrichen. Seither sind alle bis dato eingefrorenen US-Vermögensgegenstände der OWH wieder frei von OFAC Sanktionen. Mit Schreiben vom 19. April 2024 hat die OFAC noch einmal klargestellt, dass die OWH nach dem De-Listing nicht unter die sogenannte 50 % Rule nach US Recht fällt. Gemäß dieser Regel sind die Vermögensgegenstände einer Gesellschaft nicht nur aufgrund ihrer eigenen Listung (die in Bezug auf die OWH wegen des De-Listings weggefallen war), sondern auch wegen mehrheitlicher Eigentümerschaft einer sanktionierten Person (liegt in Bezug auf die OWH auch nach dem De-Listing noch vor) blockiert. Mit dem Delisting bzw. mit der Verlängerung der OFSI Lizenz im 1. Quartal 2023 verbindet die OWH die Möglichkeit weitere Lösungen mit ihren Kunden zu erarbeiten. Die Rückzahlung von in USD und GBP nominierten Forderungen ist nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden. Die Bank wird weiterhin ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und die regulatorischen Anforderungen eingehalten. Dies wird im Wesentlichen durch den Liquiditätsbestand bei der Deutschen Bundesbank ermöglicht. Darüber hinaus besteht ein Nachrangdarlehen und Kapital- und Gewinnrücklagen, welche die bilanziellen Verluste und Risikovorsorgen auffangen. Geschäftsentwicklung 2024 Die wichtigsten Kennzahlen für die geplante Geschäftsentwicklung in 2024 stellen sich wie folgt dar: Geschäftsplan 2024
Bilanz Der Rückgang der Barreserve resultiert aus der Transferierung von liquiden Mitteln auf täglich fällige Konten bei deutschen Kreditinstituten, die unter Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen werden. Der Rückgang der Forderungen an Kunden resultiert im Wesentlichen aus regulären und vorzeitigen Rückzahlungen, die zu einem Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute führt. Ein Teil des Portfolios wird voraussichtlich eine Wertberichtigung erforderlich machen, die aber im Wesentlichen ergebnisneutral durch das Nachrangdarlehen aufgefangen werden wird. Der Rückgang der Schuldverschreibungen soll durch den Verkauf des euronominierten Bestandes erfolgen, während der illiquide Anteil gegen das Nachrangdarlehen ausgebucht wird. Die Reduzierung der Anzahl der Geschäftsverbindungen, denen die Bank in der Vergangenheit Zahlungsverkehrsdienstleistungen angeboten hat, wird weiter vorangetrieben. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass für einige ehemalige Korrespondenzbanken die Sanktionen bestehen bleiben. Diese Gelder verbleiben bei der OWH. Ferner werden Einlagen, die als Sicherheiten für das Kreditgeschäft dienen, an die Banken im Rahmen der regulären und vorzeitigen Rückzahlungen ausgezahlt werden. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden obliegt den gleichen Annahmen wie bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. In enger Abstimmung mit BaFin und Bundesbank wird die Bank sämtliche freie Einlagen zurückzuzahlen. Der Rückgang des Nachrangdarlehens ergibt sich wie oben beschrieben aus der gestiegenen Risikovorsorge im Kreditportfolio, die durch das Nachrangdarlehen aufgefangen wird. Dieses wird als Sicherheit für verschiedene Kreditengagements verwendet. Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2024 beläuft sich voraussichtlich auf EUR 52,3 Mio. Diese deutliche Erhöhung des Verlustes gegenüber dem Vorjahr ist dem erwarteten Diskont aus der Rückführung des Kreditgeschäfts in Höhe von EUR 60,7 Mio. geschuldet. Der Zinsüberschuss wird sich zum 31.12.2024 weiterhin verringern, da sich das Kreditvolumen aus den oben genannten Gründen verringern wird. Erheblichen Einfluss auf das Geschäftsergebnis der OWH wird zudem die weitere Zinsentwicklung haben, denn seit Anfang 2024 hat die Bank die Möglichkeit mit Genehmigung der deutschen Finanzaufsicht liquide Mittel im Rahmen von Tagesgeldgeschäften zinsbringend anzulegen und so Erträge zu erwirtschaften. Mit mehreren Geschäftsbanken wurden bereits entsprechende Vereinbarungen getroffen. Das Provisionsergebnis basiert auf dem verbleibenden Bestand an Garantien, welche wie das Kreditgeschäft rückläufig sind. Das Bewertungsergebnis beinhaltet den Diskont aus der Kreditrückführung. Der Effekt aus der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft ist gering, da ein Großteil der Vorsorge ergebnisneutral über das Nachrangdarlehen aufgefangen werden wird. Kennzahlen Die OWH plant für den 31.12.2024 eine negative Eigenkapitalrendite ("Return on Equity": RoE) von -5,4 % (geplant 31.12.2023: -11,7 %; 31.12.2023: -2,3 %). Während das zinstragende Geschäft die Hauptertragsquelle darstellt, rechnet die Bank mit einem Diskontaufwand in Bezug auf vorzeitige Rückzahlungen von Krediten in Höhe von EUR 60,7 Mio. Mit Blick auf die anhaltende Herausforderung der Kostenbasis plant die Bank mit einer hohen Cost- Income Ratio vor Wertberichtigungen (CIR) von ca. 88,6 % für den 31.12.2024 (geplant 31.12.2023: -91,1 %; 31.12.2023: 68,3 %) bei einem rückläufigen Betriebsergebnis. Die OWH geht weiterhin davon aus, dass die Gesamtkapitalquote (CRR) in 2024 auf 47,1 % steigen wird (geplant 31.12.2023: 41,3 %; 31.12.2023: 50,4 %). Der Anstieg der Quote ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass sich die risikogewichteten Aktiva in 2024 weiter im Rahmen des Kreditabbaus verringern werden. Darüber hinaus ist für die "Net Stable Funding Ratio" (NSFR) eine Mindestquote von 110 % für das Jahr 2024 geplant (geplant 31.12.2023: >= 110 %; 31.12.2023: 123,5 %). Die Bank geht davon aus, dass ihre Liquiditätssituation im verbleibenden Jahr 2024 jederzeit angemessen sein wird, da die OWH über einen ausreichenden Barmittelbestandteil verfügt. Es wird eine durchschnittliche LCR von über 110 % im Jahr 2024 (geplant 31.12.2023: >= 110 %; 31.12.2023: 1639,9 %) erwartet. |
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