Ehrenfeld GmbHLiquidiert
Lohtorstraße 10, 74072 Heilbronn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ehrenfeld GmbHHeilbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine Bemerkungen Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag wiederholt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Die vorliegende Bilanz per 31.12.2010 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Gliederungsregeln des HGB erstellt worden. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung wurde sowohl bei Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahrs 2010 als auch beim vorliegenden Abschluss Rechnung getragen. In der Bilanz sind sämtliche Aktiva und Passiva auf den Bilanzstichtag, in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres ausgewiesen. Das Stammkapital ist voll einbezahlt. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen unter Beachtung der nach dem BilMoG geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB liegen nicht vor. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt: durchschnittlicher Marktzins in Höhe von 4,87 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gemacht wurde Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 0 % nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G" Der Zuführungsbetrag aus der Umbewertung nach BilMoG wird gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB bis zum 31.12.2024 mit jährlich mindestens 1/15 (T-€ 1.768,27) zugeführt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Angaben zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt T-€ 25. Unsere Verbindlichkeiten, die sich aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben, sind innerhalb eines Jahres fällig. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Ertragsteuern belasten ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vor: Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € -11.696,19 wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Geschäftsführer war im Berichtsjahr 2010: Herr Uwe Ehrenfeld, Heilbronn Von den Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HBG wurde Gebrauch gemacht. Heilbronn, den 22. Juli 2011 (Uwe Ehrenfeld) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.7.2011. |
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