Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH
Selbe AdresseWassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Lenz seit 2.2.2012 | Prokura |
Franz Dr. Otillinger seit 2.2.2012 | Geschäftsführer |
Alexander Walter Greiner seit 5.9.2011 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netze Augsburg GmbH (vormals: Stadtwerke Augsburg Netze GmbH)AugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 und TätigkeitsabschlussLagebericht zum 31. Dezember 2013A. Grundlagen des UnternehmensDie Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom 30. November 2004 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 20901 erfolgte am 8. Dezember 2004. Der Sitz der Gesellschaft ist 86152 Augsburg, Hoher Weg 1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH ist alleinige Gesellschafterin der Netze Augsburg GmbH. Die Stammeinlage beträgt 250.000,00 €. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30. November 2004 und mit Wirkung zum 1. Januar 2005 hat die Netze Augsburg GmbH mit der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH als herrschende Gesellschafterin einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb, der Unterhalt, der Ausbau und die Vermarktung, gegebenenfalls auch der Neuaufbau von Infrastruktureinrichtungen insbesondere der Energieversorgung, einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen. B. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie deutsche Volkswirtschaft hat sich im Jahresdurchschnitt 2013 insgesamt als stabil erwiesen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war um 0,4% höher als im Vorjahr. Der Anteil des Wirtschaftszweiges Energieversorgung am gesamten BIP lag nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in den vergangenen Jahren konstant bei 2,5%. Die Arbeitslosenquote lag bei 6,9%. Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte 2013 mit 41,8 Millionen einen neuen Höchststand. In Bayern lag die Arbeitslosenquote 2013 durchschnittlich bei 3,8% und damit leicht über dem Wert von 2012. 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen2.1 Entwicklung der EnergiewirtschaftDer Primärenergieverbrauch in Deutschland ist im vergangenen Jahr nach vorläufigen Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) um 2,6% gestiegen. Insgesamt hat der Energieverbrauch 2013 ein Niveau von 14.005 Petajoule (PJ) beziehungsweise 477,7 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE) erreicht. Den größten Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung hatte die kühle Witterung im ersten Halbjahr, was den Erdgaseinsatz zur Wärmeerzeugung deutlich ansteigen ließ. Der milde Witterungsverlauf in der zweiten Jahreshälfte sowie der rückläufige Erdgaseinsatz in Kraftwerken dämpften den Zuwachs. Insgesamt erhöhte sich der inländische Erdgasverbrauch in 2013 um 6,7% auf 3.152 PJ. Der Bruttostromverbrauch liegt nach vorläufigen Berechnungen 2013 bei 596 Mrd. kWh. Der positive Trend beim Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich fortgesetzt. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto-Inlandsstromverbrauch stieg in den vergangenen 10 Jahren um 16 Prozentpunkte auf gut 25% (Vorjahr 23,6%). Die Bruttostromerzeugung 2013 belief sich auf 634 Mrd. kWh (vorläufige Berechnung vom Februar 2014). Im Jahr 2013 ist der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung weiter gewachsen und beträgt nach vorläufigen Berechnungen 23,9 % (Vorjahr 22,8%). 2.2 AnreizregulierungNetzentgelte sind seit dem 1.1.2009 im Wege der Anreizregulierung zu bestimmen. Die Regulierungsbehörden legen vor Beginn der Regulierungsperiode die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber für die einzelnen Jahre der Regulierungsperiode fest. Die Dauer einer Regulierungsperiode beträgt 5 Jahre. Für den Gasbereich wurde jedoch bestimmt, dass die erste Regulierungsperiode nur vier Jahre dauert (2009-2012). Ab dem Jahr 2013 im Gas und dem Jahr 2014 im Strom hat die zweite Periode der Anreizregulierung begonnen. Ein wesentliches Element zur Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen in den Regulierungsperioden ist, neben der allgemeinen Geldwertentwicklung, die gleichmäßig abzubauende individuelle Ineffizienz des Netzbetreibers, was zum Ende der zweiten Regulierungsperioden abgeschlossen sein soll. Die Bestimmung des individuellen Effizienzwertes erfolgte auf Grund der gemeldeten Kosten- und Strukturdaten durch die Bundesnetzagentur. 3. GeschäftsverlaufDie Gesellschaft befand sich im Bereich Strom bis Ende 2013 in der ersten Regulierungsperiode der Anreizregulierung (2009 - 2013). Die zweite Periode startet am 1.1.2014 (2014-2018). Im Gasbereich begann 2013 die zweite Regulierungsperiode, die bis zum Jahr 2017 andauert. Die Gesellschaft hat die Kosten- und Strukturdaten für die Bestimmung der Erlösobergrenze in der zweiten Regulierungsperiode Gas an die dafür zuständige Regulierungsbehörde, die Regulierungskammer Bayern, gemeldet. Diese Daten wurden von der Regulierungsbehörde geprüft und sind die Grundlage für die Erlösobergrenzen in den Jahren 2013 - 2017. Der sich aus Kosten- und Strukturdaten ergebende Effizienzwert für die Jahre 2013 - 2017 beläuft sich auf 91,08% gegenüber 85,40% in der ersten Regulierungsperiode. Im Jahr 2012 wurden die Kosten- und Strukturdaten für die Bestimmung der Erlösobergrenze in der zweiten Regulierungsperiode Strom (2014 - 2018) an die Bundesnetzagentur übermittelt. Die Prüfung der Kostendaten fand Anfang 2013 statt. Die Ermittlung des vorläufigen Effizienzwertes wurde im Oktober 2013 mitgeteilt. Er beläuft sich auf 89,01% gegenüber 87,50% in der ersten Regulierungsperiode. Die Gesellschaft beschäftigte 2013 durchschnittlich 45 (Vorjahr 42) Mitarbeiter. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Netze Augsburg GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2013 deutlich verbessert. Weitere Erläuterungen zum Geschäftsverlauf und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens werden im nachfolgenden Punkt vorgenommen. 4. Lage4.1 ErtragslageDie Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen die Verrechnung der Netzentgelte für das Strom-, Gas- und Fernwärmenetz an die Energiegesellschaft der Stadtwerke Augsburg-Gruppe sowie an konzernfremde Kunden. Staatliche Umlagen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Sie werden nicht in die Netzentgelte einkalkuliert, sondern als Aufschlag auf die Netzentgelte an Energiehändler weiterverrechnet und sind somit ebenfalls in den Umsatzerlösen enthalten. Zu nennen wären hier die KWK-G Umlage, die § 19 StromNEV Umlage und ab 2013 die Offshore Haftungsumlage. Des Weiteren enthalten die Umsatzerlöse die Weiterverrechnung des aufgenommenen Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft sind im Vergleich zum Vorjahr um 9,1 Mio. € bzw. 6,9% gestiegen. Ursächlich dafür sind im Wesentlichen die gestiegenen Netznutzungserlöse für Strom (+7,9%) und für Gas (+11,5%). Die Erhöhung ist darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr die Erlösobergrenzen im Strom und Gas aufgrund geringerer durchgeleiteter Mengen nicht erreicht wurden. Aus der Verrechnung von Netzentgelten an die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH wurden Erlöse in Höhe von 81,4 Mio. € (Vorjahr 75,8 Mio. €) erwirtschaftet. Die an direkte Netzkunden bzw. an fremde Energielieferanten verrechneten Entgelte beliefen sich auf 24,7 Mio. € (Vorjahr 22,0 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u.a. Zuschüsse für den Ausbau des Fernwärmenetzes in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr 1,2 Mio. €) und erstmalig Erträge aus der Biogaseinspeisung in Höhe von 0,2 Mio. €. Insgesamt verminderten sich die sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtsjahr um 0,6 Mio. €. Der Materialaufwand der Gesellschaft erhöhte sich im Berichtsjahr um 6,9 Mio. € bzw. 5,4%. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen aus dem Energiebezug außerhalb des Konzerns und höhere staatliche Umlagenbelastungen zurückzuführen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen, insbesondere für die Netznutzung fremder Netze, sind ebenfalls gestiegen. Der Personalaufwand ist um 0,2 Mio. € gestiegen. Dies resultiert aus Tariferhöhungen zum 1. Januar und 1. August 2013 um jeweils 1,4% sowie aus Stellenwiederbesetzungen und damit einem höheren Personalbestand. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 0,3 Mio. € gesunken Hauptgrund hierfür sind geringere Aufwendungen aus der Weitergabe erhaltener Zuschüsse für die Fernwärmenetzförderung. Korrespondierend dazu sind die Erträge aus staatlichen Investitionszuschüssen für den Fernwärmeausbau gesunken (vgl. Erläuterungen zu sonstigen betrieblichen Erträgen). Dem gegenüber stehen höhere Aufwendungen aus der Ausbuchung von Forderungen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 2,0 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €). Nach Berücksichtigung von sonstigen Steuern beträgt die Gewinnabführung an die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH 2,0 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €). 4.2 FinanzlageDie Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2013 einen Cashflow (Ergebnis vor Gewinnabführung zuzüglich Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen) in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €) aus. Die Finanzierung und Liquiditätssteuerung der Gesellschaft wird im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung von der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH durchgeführt, wobei die laufenden Zahlungsverpflichtungen und die Abrechnungen mit anderen Gesellschaften des Stadtwerke Augsburg Konzerns über eigene Bankkonten abgewickelt werden. Da keine nennenswerten Investitionen durch die Gesellschaft getätigt werden, sind neben den operativen Einzahlungen ggf. erforderliche Zuflüsse für den Verlustausgleich durch die Muttergesellschaft zur Sicherung der Liquidität ausreichend, so dass keine Kredite von Dritten benötigt werden. 4.3 VermögenslageDie Bilanzsumme der Netze Augsburg GmbH lag zum 31. Dezember 2013 mit 9,2 Mio. € leicht unter dem Vorjahresniveau (9,6 Mio. €). Der Rückgang der Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2013 um 0,4 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen als Saldo aus geringeren liquiden Mitteln und höheren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen zum Bilanzstichtag. Auf der Passivseite wurde der Anstieg der Verbindlichkeiten (+0,9 Mio. €) durch den Rückgang der Rückstellungen (-1,3 Mio. €) überkompensiert. Die Eigenkapitalquote beträgt 2,9% und hat sich gegenüber dem Vorjahr (2,7%) auf Grund der verminderten Bilanzsumme leicht verbessert. Investitionen größeren Umfangs sind nicht erfolgt. Die Investitionen in die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze werden von der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH getätigt. Die Netze Augsburg GmbH ist jedoch befugt, weitgehend autonom Investitionsentscheidungen bezüglich der Strom-, Gas- und Fernwärmenetze zu treffen, obwohl sich diese im Eigentum der Energiegesellschaft befinden. Die Netze Augsburg GmbH hat diese Netze gepachtet und trägt die Kosten ihrer Investitionsentscheidungen mittels der an die Energiegesellschaft zu bezahlenden Pachtentgelte. 5. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDas operative Geschäft steuert die Netze Augsburg GmbH mit dem Jahresergebnis. Weitere wichtige Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse, die Durchleitungsmengen von Strom, Gas und Fernwärme sowie die Mitarbeiterzahlen des Unternehmens. C. Nachtragsbericht (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB)Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, liegen nicht vor. D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Prognosebericht1.1 Erweiterte RahmenbedingungenDer stufenweise Ausstieg aus der Kernenergie, die ehrgeizigen Ausbauziele für Erneuerbare Energien und der wachsende europäische Stromhandel machen in den kommenden Jahren einen umfassenden Ausbau der deutschen Höchstspannungs- und Fernleitungsnetze erforderlich, um die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten und die beschlossene Energiewende umzusetzen. Die Sicherheit der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas ist ein zentrales Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Energiewende und der wachsende europäische Stromhandel stellen die deutschen Strom- und Gasnetze vor große Herausforderungen. Strom- und Gasnetze müssen in der Lage sein, ihre Transportaufgaben zu erfüllen und ausreichende Erzeugungskapazitäten sind notwendig, um den prognostizierten Energiekonsum zu decken. Belastbare Regelungsmechanismen müssen sicherstellen, dass die Netzstabilität auch dann gewahrt wird, wenn sich Einspeisungen in und Entnahmen aus dem Netz nicht die Waage halten und nicht zuletzt müssen die Netze hinreichend gegen Eingriffe Dritter abgesichert sein. 1.2 GeschäftsentwicklungDie nachfolgende Tabelle stellt den Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf dar:
1.3 Ausblick 2014Die Gesellschaft befindet sich im Jahr 2014 sowohl im Strom- als auch im Gasbereich in der zweiten Regulierungsperiode der Anreizregulierung. Für das Jahr 2014 erwartet die Netze Augsburg GmbH einen im Vergleich zum Vorjahr sinkenden Umsatz. Dies ist zum einen auf einen geringeren Weiterverkauf von KWK-Strom, verursacht durch eine niedrigere erwartete KWK-Strom-Einspeisung, zurückzuführen. Zum anderen ist durch die warme Witterung im ersten Quartal 2014 ein Umsatzrückgang vor allem im Gasbereich zu verzeichnen. Die durchgeleitete Strommenge durch das Netz der Stadtwerke Augsburg war in den letzten Jahren relativ konstant und liegt 2014 auf Grund der warmen Witterung zu Beginn des Jahres 2014 voraussichtlich leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Sie wird mit 1.648 GWh prognostiziert. Die Durchleitungsmenge Gas wird für 2014 mit 3.632 GWh geplant und liegt witterungsbedingt deutlich unter der Vorjahresmenge. Im Fernwärmebereich wird witterungsbedingt auch mit einer niedrigeren Durchleitungsmenge von 450 GWh gerechnet. Die Mitarbeiterzahlen bleiben 2014 auf dem Niveau des Vorjahres. Der prognostizierte Anstieg des Personalaufwands um 0,3 Mio. € im Vergleich zu 2013 ist auf die ganzjährige Auswirkung der Tariferhöhungen 2013 (vgl. Ertragslage) zurückzuführen. Allein bedingt durch die milde Witterung zu Beginn des Jahres 2014 erwartet die Gesellschaft für 2014 ein negatives Jahresergebnis vor Verlustübernahme in Höhe von 1,4 Mio. €. 2. Risiko- und Chancenbericht2.1 RisikomanagementsystemZielsetzung und Strategie des RM-Systems Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, ist die Netze Augsburg GmbH in das Konzernrisikofrühwarnsystem der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH integriert. Ziel ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil der Konzernsteuerung. Es ist in den laufenden Geschäftsprozess integriert. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten für das Risikomanagement werden in einer Geschäftsanweisung eindeutig zugewiesen. Der Risikomanagement-Prozess soll sicherstellen, dass wesentliche Risiken identifiziert, kontinuierlich überwacht und auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Das Risikomanagement wird kontinuierlich im Hinblick auf seine Zuverlässigkeit und auf die Einhaltung der Vorgaben überprüft. Struktur Die Risikomanagement-Organisation schafft den notwendigen Rahmen und die entsprechenden Strukturen für ein wirkungsvolles Risikomanagement. Sie ermöglicht und unterstützt risikoangepasste Reaktionen der Entscheidungsträger im täglichen Unternehmensgeschehen. Die Umsetzung des Risikomanagements in die Praxis liegt im Aufgaben- und Verantwortungsbereich der operativen Unternehmenseinheiten, im Stadtwerke Augsburg Konzern also der Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Gesellschaften, und - je nach Delegationsgrad - der (Betriebs-) Direktionen und Fachabteilungsleiter (Bereichs-, Abteilungs- bzw. Stabsstellenleiter). Wesentliche Veränderungen einzelner Risiken werden zeitnah berichtet. Ein weiterer Baustein der Risikomanagement-Organisation ist die Interne Revision. Die Interne Revision ist eine prozessunabhängige Überwachungsinstanz, die nach dem Prinzip der Funktionstrennung agiert. Ihre Aufgabe besteht in der begleitenden Überprüfung der Wirksamkeit, Angemessenheit und Effizienz der Maßnahmen des Risikomanagements. Prozesse des RM-Systems Im Rahmen einer sogenannten Risikoinventur erfolgt eine möglichst strukturierte, detaillierte und vollständige Erfassung aller wesentlichen Risiken einschließlich deren Wirkungszusammenhänge mit den unternehmerischen Aktivitäten. Hierzu werden die Geschäftsfelder des Stadtwerke Augsburg Konzerns sogenannten Beobachtungsbereichen zugeordnet. Von den jeweiligen Verantwortlichen der Beobachtungsbereiche wird regelmäßig eine systematische Bestandsaufnahme der in ihrem Beobachtungsbereich erkannten Risiken (Risikoidentifikation) durchgeführt. Diese Risiken werden in einem "Risikokatalog" mit "Risikomatrizen" dokumentiert. Die gesammelten Daten dienen als Informationsbasis für die nachgelagerten Prozessschritte Risikobewertung und Risikosteuerung. In einem zweiten Schritt erfolgt die Bewertung der Risiken. Bewertungskriterien sind die mögliche Schadenshöhe, die Eintrittswahrscheinlichkeit (Eintrittshäufigkeit) und die Wirkung auf die Unternehmensreputation und Unternehmensentwicklung. Aus diesen Kriterien leiten sich anhand der festgelegten Wesentlichkeitsschwelle die spezifische Bedeutung des Risikos und die Dringlichkeit der Gegenmaßnahme ab. Die Risikosteuerung ist Aufgabe der operativen Unternehmensbereiche (Geschäftsführung, Betriebsdirektionen). Sie dient der aktiven Beeinflussung der im Rahmen der Risikoanalyse ermittelten Einzelrisiken und damit der gesamten Risikosituation eines Unternehmens. Die konkreten Maßnahmen der Risikosteuerung im Stadtwerke Augsburg Konzern werden im halbjährlichen Unternehmens-Risikobericht dargestellt. Die Suche nach neuen Risiken und die Bewertung und Steuerung von bekannten Risiken ist ein dauerhafter Prozess. 2.2 RisikoberichterstattungAus der Regulierung oder aus rechtlichen Risiken können Einflüsse auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft resultieren. Die Bundesnetzagentur legt für den Netzbetrieb die Erlösobergrenzen fest. Die Nichtanerkennung von Kosten sowie die Bildung von Effizienzwerten mit der Folge, über die Regulierungsperiode Kosten abzubauen, stellen in diesem Zusammenhang grundlegende Risiken dar. Darüber hinaus besteht das Risiko von Zwangs- und Bußgeldern für eine nicht fristgerechte Umsetzung regulatorischer Vorgaben. Durch die Bestimmung der Erlösobergrenzen in der Anreizregulierung herrscht bezüglich der zu erzielenden Umsätze in den jeweiligen Regulierungsperioden eine gewisse Planungssicherheit. Dennoch können die tatsächlich erzielten Netzerlöse auf Grund von Mengenschwankungen (z.B. auf Grund der Witterung) von den vorgegebenen Erlösobergrenzen abweichen. Diese Abweichungen werden jährlich bestimmt und auf einem Regulierungskonto erfasst. Sind die Durchleitungsmengen geringer als anfänglich prognostiziert, führt dies zu Mindererlösen, die das Jahresergebnis belasten, dann aber zu höheren Erlösen in der nächsten Regulierungsperiode führen. Sind die tatsächlichen Durchleitungsmengen höher als prognostiziert, erhöhen sich die Erlöse. In diesem Fall ist jedoch, in Höhe der Mehrerlöse, eine erlösmindernde Rückstellung zu bilden, die dann in der nächsten Regulierungsperiode wieder aufgelöst wird. Ein bislang nicht quantifiziertes langfristiges Risiko entsteht durch den steigenden Selbstverbrauch bei dezentralen Erzeugungsanlagen im Stromnetz. Bei der Kalkulation der spezifischen Netzentgelte werden die Netzkosten nur auf die aus dem Netz der öffentlichen Versorgung entnommenen Strommengen umgelegt. Für innerhalb einer Kundenanlage (dies können neben einzelnen Gebäuden auch große Wohnanlagen, Gewerbeparks oder Industrieareale sein) erzeugte und dort auch verbrauchte Mengen fallen keine Entgelte an. Da sich durch den zunehmenden Selbstverbrauch bei den dezentral erzeugten Strommengen entsprechend geringere Entnahmen aus dem Netz der öffentlichen Versorgung ergeben und in Folge die Erlöse aus den Netzentgelten sinken, führt der zunehmende Selbstverbrauch bei dezentraler Erzeugung bei zunächst gleichbleibender Erlösobergrenze zu einem Anstieg der spezifischen Netzentgelte. Dadurch werden dezentrale Erzeugungsanlagen finanziell immer attraktiver, was wiederum einen Zubau und einem erneuten Anstieg der spezifischen Netzentgelte verursacht. Es handelt sich hierbei um einen sich selbst verstärkenden Kreislauf. Da steigende Netzentgelte politisch jedoch nicht gewollt sind, wird dies zu einem Kostendruck bei den Netzbetreibern und damit zwangsläufig zu Qualitätseinbußen im Netz führen. Weitere Risiken mit wesentlichen Auswirkungen auf das Geschäft und damit das Ergebnis des Unternehmens liegen nicht vor. Durch die Einbindung der Gesellschaft in den Stadtwerke Augsburg Konzern über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH sind finanzielle Risiken des operativen Geschäftes für das Unternehmen weitgehend ausgeschlossen. Finanzielle Risiken des strategischen Geschäftes, die mit der Änderung gesetzlicher oder vertraglicher Rahmenbedingungen verbunden sind, wird damit begegnet, frühzeitig geeignete Strategien zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen abzuleiten sowie umzusetzen. Die Einschätzung der gesamten Risikosituation ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Einzelrisiken. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, sind uns derzeit nicht bekannt. 2.3 Chancen der zukünftigen EntwicklungIm Rahmen der Anreizregulierung werden Netzbetreibern individuelle, effizienzbasierte Erlösobergrenzen vorgegeben. Netzbetreiber, welche die Effizienzvorgaben übererfüllen, erwirtschaften höhere Renditen als Netzbetreiber, die dies nicht schaffen. Im Fall der Übererfüllung entsteht ein Delta, das der Netzbetreiber als zusätzlichen Gewinn für sich verbuchen kann. Hierin liegt der Anreiz für Netzbetreiber, eigene Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Effizienz zu steigern. In der nachfolgenden Regulierungsperiode mindern sich jedoch durch etwaige Kostensenkungen - auf Grund der kostenbasierten Genehmigung der Netzentgelte - die Netznutzungsentgelte und somit die Erlöse des Netzbetreibers. Die Stadtwerke Augsburg haben im Herbst 2013 ein Forschungsprojekt zum intelligenten Stromnetz (Smart Grid) gestartet. Intelligente Netze bezeichnen die Vernetzung von Stromverbrauchern und Stromerzeugern untereinander. So können über eine dezentrale Steuerung die Stromversorgung und der -verbrauch optimiert werden. Durch den zeitlich und örtlich optimierten Verbrauch können Kosten und Energieverluste durch den Transport vermieden werden. Der Netzausbau bleibt in einem überschaubaren Rahmen. Smart Grids senken die Kosten sowohl für Netzbetreiber als auch Lieferanten und somit letztlich auch für den Kunden.
Augsburg, 28. April 2014 Netze Augsburg GmbH Dr. Otillinger Bilanz zum 31. Dezember 2013Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013
Anhang 2013A. Allgemeine AngabenDie Netze Augsburg GmbH ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Augsburg, die 100% der Anteile an der Gesellschaft besitzt. Die Gesellschaft wurde mit Beschluss vom 12.12.2013 von Stadtwerke Augsburg Netze GmbH auf den Namen Netze Augsburg GmbH umfirmiert. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 09.01.2014. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Nach dem Gesellschaftsvertrag sind aber für die Aufstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenImmaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 410,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 € werden sofort als Aufwand erfasst. Vorräte werden grundsätzlich zu den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken sind durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Im Hinblick auf das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen worden. Die im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung erhaltenen Abschlagszahlungen auf noch nicht endgültig abgerechnete Netznutzungsentgelte werden von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt. Abrechnungen der Netznutzung an Kunden mit Jahresverbrauchsabgrenzung erfolgen mittels einer rollierenden Ablesung. Die Abnahmemenge gemäß Ablesung abzüglich geleisteter Abschlagszahlungen wird den Kunden in Rechnung gestellt. Die zum Stichtag noch nicht abgelesene Menge wird durch eine Hochrechnung kundenindividuell unter Berücksichtigung saisonaler Verbrauchsschwankungen ermittelt und mit dem gültigen Preis der Netznutzung bewertet. Im Rahmen des Konzernclearings wurden alle Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die aus der Konzernverrechnung resultieren, auf die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH übertragen. Sie werden in einer Summe als Forderung bzw. Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Jubiläumsrückstellung ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung einer Restlaufzeit von 15 Jahren, eines Zinsfußes von 4,88% sowie der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bei Anwendung des Teilwertverfahrens gebildet worden. Bei der Bewertung der Jubiläumsrückstellung wurde die mögliche Betriebszugehörigkeit nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz berücksichtigt. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden unternehmensspezifische alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ebenfalls auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck gebildet. Bei der Bewertung wurde in Analogie zum Vorjahr der Zinssatz für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 3 Jahren angesetzt. Der Rechnungszinssatz wurde mit 3,59% und der Gehaltstrend mit 3,0% berücksichtigt. Bei der Bewertung der Aufstockungszahlungen wurde der volle Barwert der Verpflichtung angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden aus der Verrechnung von Netznutzungsentgelten an fremdversorgte Kunden im Netzgebiet der Gesellschaft und aus an Stromeinspeiser geleisteten Anzahlungen insgesamt i.H.v. 6.980 T€ (Vorjahr 1.914 T€). In dieser Position sind erhaltene Abschlagszahlungen auf noch nicht endgültig abgerechnete Netznutzungsentgelte saldiert (4.781 T€, Vorjahr 4.454 T€). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Ansprüche auf Rückerstattungen im Rahmen von EEG- und KWK-Ausgleichszahlungen aus Monats- und Jahresabrechnungen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Eigenkapital Die Gewinnrücklagen i.H.v. 13 T€ resultieren aus der Umstellung auf die Bilanzierungsvorschriften des BilMoG zum 1. Januar 2010. Es handelt sich um Auflösungsbeträge aus den sonstigen Rückstellungen, für die vom Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB kein Gebrauch gemacht wurde. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für offene Abrechnungen der eingesparten Netznutzung (310 T€, Vorjahr 916 T€), für Prozesskosten (107 T€, Vorjahr 96 T€), Altersteilzeit (348 T€, Vorjahr 431 T€), Jubiläumszuwendungen (63 T€, Vorjahr 64 T€) und für Urlaubsrückstände und Gleitzeitüberhänge (101 T€, Vorjahr 92 T€) gebildet. Die Netze Augsburg GmbH ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden (ZVK). Alle Mitarbeiter sind im Rahmen der satzungsmäßigen Bestimmungen und des Versorgungsvertrages bei der ZVK versichert (mittelbare Versorgungszusagen). Die Umlage zur ZVK wurde 2013 mit einem Beitragssatz von 3,75% und einem Zusatzbeitrag von 4,0% aus den zusatzversorgungspflichtigen Entgelten von 2.488 T€ errechnet. Der Beitragssatz für die Umlage bleibt für 2014 unverändert bei 3,75%. Der Zusatzbeitrag bleibt für das Jahr 2014 unverändert bei 4,0%. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter i.H.v. 1.286 T€ (im Vorjahr Forderung i.H.v. 1.816 T€) resultieren aus der Aufrechnung von kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten des konzerninternen Verrechnungsverkehrs mit verbundenen Unternehmen, die im Rahmen des Konzernclearings auf die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH übertragen worden sind und in dieser Position mit den originären Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter zusammengefasst sind. Der Saldo setzt sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren i.H.v. 50 T€ (Vorjahr 65 T€) aus Steuern und i.H.v. 10 T€ (Vorjahr 6 T€) aus Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Sicherheit. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. D. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse beinhalten die Verrechnung von Entgelten an die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH und an fremde Kunden für die Nutzung des Strom-, Gas- und Fernwärmenetzes. Des Weiteren beinhalten die Umsatzerlöse den Weiterverkauf des von Einspeisern bezogenen Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung und aus erneuerbaren Energien. Dabei wird der Strom aus KWK-Erzeugung an die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH und der Strom aus erneuerbaren Energien an den vorgelagerten Netzbetreiber verkauft. Die Mehr-Mindermengen-Abrechnung für das Erdgasnetz führt zu Umsatzerlösen und Aufwendungen in gleicher Höhe. Die Umsätze wurden ausschließlich im Inland erzielt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
Sonstige betriebliche Erträge Zuschüsse für den Ausbau des Fernwärmenetzes konnten i.H.v. 748 T€ (Vorjahr 1.160 T€) vereinnahmt werden, denen in gleicher Höhe sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüberstehen. Materialaufwand Der Materialaufwand beinhaltet die Kosten für die Netznutzung fremder Netze (14.365 T€, Vorjahr 13.268 T€) sowie neben sonstigem Materialbezug vor allem die Bezugskosten des Stroms (43.398 T€, Vorjahr 37.754 T€), der nach dem KWK- und dem EEG-Gesetz durch die Gesellschaft als Netzbetreiber abgenommen wird. Dabei sind in Höhe von 13.763 T€ (Vorjahr 17.249 T€) die Bezüge von verbundenen Unternehmen enthalten. Die Kosten für die Pacht (41.960 T€, Vorjahr 41.752 T€) und den Betrieb (28.996 T€, Vorjahr 29.099 T€) der Netze werden von der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH in Rechnung gestellt und als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. Auch die Aufwendungen aus der Verrechnung weiterer Dienstleistungen und aus Dienstleistungsverträgen - hauptsächlich mit verbundenen Unternehmen - sind mit 5.875 T€ (Vorjahr 5.802 T€) hier enthalten. Personalaufwand In den sozialen Abgaben sind Aufwendungen für die Altersversorgung i.H.v. 217 T€ (Vorjahr 224 T€) enthalten. Im Geschäftsjahr 2013 waren durchschnittlich 37 (Vorjahr 35) Angestellte und 8 (Vorjahr 7) gewerbliche Mitarbeiter beschäftigt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufwendungen in Höhe von 1.364 T€ (Vorjahr 1.715 T€) stehen im Zusammenhang mit verbundenen Unternehmen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 20 T€ (Vorjahr 22 T€). Jahresergebnis Das Jahresergebnis vor Gewinnabführung an die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH beläuft sich auf 2.012 T€ (Vorjahr: 417 T€). Auf Grund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags wird der Gewinn an die Muttergesellschaft abgeführt. E. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Das Bestellobligo gegenüber fremden Lieferanten und Dienstleistern betrug zum Bilanzstichtag 804 T€. Aus dem Vertrag mit der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH über die Nutzung der Versorgungsnetze für Strom, Erdgas und Fernwärme ist die Gesellschaft für 2014 zur Zahlung einer Jahrespacht i.H.v. 41.922 T€ verpflichtet. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit den gepachteten Netzen wurde ein Vertrag über jährlich 28.974 T€ geschlossen. Für die Anmietung von Büroräumen wurde ein Vertrag über 271 T€ ebenfalls mit der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH abgeschlossen. Die zentrale Leitstelle und Störungsannahme für das Erdgasnetz wird durch die Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH betrieben und im entsprechenden Dienstleistungsvertrag wurde die Zahlung einer Jahrespauschale von 711 T€ vereinbart. Weitere finanzielle Verpflichtungen bestehen gegenüber der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH aus einem Vertrag zur Inanspruchnahme von kaufmännischen und sonstigen übergeordneten Dienstleistungen und Managementaufgaben i.H.v. 5.236 T€. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Abschlussprüferhonorar Das Honorar für den Abschlussprüfer wird im Konzernabschluss der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH aufgeführt, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen wird. Berichterstattung gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Netze Augsburg GmbH ist gemäß § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die Rechtsfolgen des § 6b EnWG sind zu beachten. Im Berichtsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs mit verschiedenen verbundenen Unternehmen getätigt. Die Erträge und Aufwendungen ergeben sich aus nachfolgender Übersicht: Erbrachte Leistungen:
Empfangene Leistungen:
Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat: Erwin Gerblinger, Sozialfachwirt, Stadtrat, Vorsitzender Walter Bergmeier, Betriebsratsvorsitzender Versorgung a.D., stv. Vorsitzender Ulrike Bahr, Lehrerin, Stadträtin Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf 5 T€. Geschäftsführung: Dr. Franz Otillinger Auf eine Nennung der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der Netze Augsburg GmbH wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Augsburg (Registergericht HRB 18093), dem Mutterunternehmen, einbezogen. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft wird beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Augsburg, 28. April 2014 Netze Augsburg GmbH Dr. Otillinger Anlagennachweis zum 31. Dezember 2013
Bilanz zum 31. Dezember 2013 nach AktivitätenAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 nach Aktivitäten
Anlagennachweis zum 31. Dezember 2013 - Stromverteilung
Anlagennachweis zum 31. Dezember 2013 - Gasverteilung
Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 gem. § 6b Abs. 3 EnWGAllgemeine ErläuterungenNach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), letztmals geändert am 4. Oktober 2013, haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG, einschließlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen, und rechtlich selbständige Netzbetreiber sowie Betreiber von Speicheranlagen, nach § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Hierbei ergeben sich für die Netze Augsburg GmbH (vormals: Stadtwerke Augsburg Netze GmbH) ausschließlich die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung, für die wir eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) gemäß den Anforderungen des § 6b Absatz 3 EnWG erstellen. Angaben über die Zuordnungsregeln gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWGIm Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich der Abschreibungsmethoden, die den Tätigkeitsabschlüssen zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 der Netze Augsburg GmbH. Bilanz Alle Bilanzwerte werden im ersten Schritt direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilschlüssel. Als Verteilschlüssel wurde ein Zählerschlüssel herangezogen. Anlagevermögen Die Anlagenspiegel zeigen die Aufgliederungen sowie die Entwicklungen der in den Tätigkeitsbilanzen zusammengefassten Anlagepositionen. Die Vermögensgegenstände der gemeinsamen Bereiche wurden anteilig bei den Tätigkeiten Strom- und Gasverteilung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen in den Tätigkeiten Strom- und Gasverteilung sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten der Tätigkeiten Strom- und Gasverteilung sind innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter sind Residualgrößen und gleichen als Verrechnungsposten die Bilanzsummen der Aktiv- und Passivseite aus. Gewinn- und Verlustrechnung Alle Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich mittels Aufträgen, Kostenstellen und Profitcentern direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Die Erträge und Aufwendungen der gemeinsamen Bereiche werden über einen Zählerschlüssel auf die anderen Tätigkeiten umgelegt. Die umzulegenden Positionen sind im Wesentlichen Material- und Fremdleistungen, Personalaufwand sowie sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen.
Augsburg, 28. April 2014 Netze Augsburg GmbH Dr. Otillinger Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Netze Augsburg GmbH, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wo-nach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Augsburg, den 16. Mai 2014 KPMG
Bayerische Treuhandgesellschaft
Querfurth, Wirtschaftsprüfer Krucker, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsAktivitäten des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2013 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat befasste sich eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der strategischen Entwicklung des Un-ternehmens. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens bera-ten und die Geschäftsführungsmaßnahmen überwacht. Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig mündlich und schriftlich zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, alle wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung und der strategischen Weiterentwicklung. Der Aufsichtsrat überwachte die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Zu den Berichten und Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung gab der Aufsichtsrat, soweit dies nach Gesetz und Satzung erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum ab. Im Geschäftsjahr 2013 fanden zwei ordentliche Sitzungen statt. Regelmäßiger Be-standteil der Aufsichtsratssitzungen war die Berichterstattung der Geschäftsführung über aktuelle Entwicklungen, den Geschäftsverlauf und über das Risikomanagement. Personelle Veränderungen im AufsichtsratBedingt durch die Kommunalwahlen im März 2014 sowie die Neuwahl des Arbeit-nehmervertreters, wechselten alle Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2014. Demzufolge wurde auch der/die Aufsichtsratsvorsitzende und der/die Stellvertreter/in neu gewählt. Jahresabschlussprüfung 2013Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und der Lagebericht der Netze Augsburg GmbH wurden durch die als Abschlussprüfer gewählte KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Augsburg, geprüft. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 1. Juli 2013 war die KPMG zum Abschlussprüfer gewählt worden. Bestandteil der Prüfung war auch eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG. Die Abschlussprüfer, die in der heutigen Sitzung persönlich anwesend waren, haben keine Einwendungen erhoben und den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der die Jahresabschlussunterlagen ent-hält, wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur Bilanzsitzung zugelei-tet. Der Abschlussprüfer erläuterte die Unterlagen in der Bilanzsitzung am 29. Juli 2014, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Geschäftsführung legte wichtige Ereignisse des abgelaufenen Geschäftsjahres dar und beantwortete Fragen der Aufsichtsräte. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft seinerseits eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat stimmt mit der Einschätzung der Geschäftsführung im Lagebericht überein. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem ab-schließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Damit hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer zugestimmt und den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 gebilligt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen. DankDer Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren hohen persönlichen Einsatz, ihre Leistungen sowie das fortwährende Engagement.
Augsburg, 29. Juli 2014 Leo Dietz, Vorsitzender des Aufsichtsrats Gesellschafterbeschluss zum Jahresabschluss 2013Die Gesellschafterversammlung nimmt den gem. § 17 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags übersandten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis und beschließt - die Bilanz mit einem Bilanzvolumen von 9.171.365,10 €, - die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 2.011.606,57 € und - den Anhang für das Geschäftsjahr festzustellen sowie den Lagebericht zu billigen. Über die Verwendung des Jahresüberschusses ist nicht zu entscheiden, da dieser aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an den Organträger abzuführen ist.
Augsburg, den 18. August 2014 Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung |
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