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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
T-Rex Smart Living GmbH & Co. KGWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNISI. Bilanz II. Gewinn- und Verlustrechnung III. Anhang 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 2. Entwicklung des Anlagevermögens 3. Sonstige Angaben 4. Erläuterungen zur Bilanz 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
II. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
III. Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und freiwillig erstelltem Anhang bestehende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB über die Rechnungslegung für kleine Kapitalgesellschaften gegliedert (§ 266 HGB), wobei die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt wurde. Die T-Rex Smart Living GmbH & Co. KG weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB i. V. m. § 267a Abs. 2 HBG werden teilweise in Anspruch genommen. Das Sachanlagevermögen sowie die Vorräte wird zu Anschaffungs- und bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 2. Entwicklung des Anlagevermögens
3. Sonstige Angaben Die T-Rex Smart Living GmbH & Co. KG, Wiesbaden, wurde am 01.06.2016 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichtes Wiesbaden erfolgte am 19.07.2016 unter der Nummer HRA 10459. Sitz des Unternehmens ist Wiesbaden. Komplementärin ist die T-Rex Verwaltungs GmbH, Wiesbaden, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von € 25.000,00. Sie ist nicht am Vermögen der T-Rex Smart Living GmbH & Co. KG beteiligt. Kommanditistin ist unter anderem die Commerz Real Investmentgesellschaft mbH, Wiesbaden, diese haftet in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Einlage (€ 98,00). Die Einlage ist voll eingezahlt. Die weitere Kommanditistin ist die G&P Dritte Grundbesitzgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, diese haftet in Höhe der in Handelsregister eingetragenen Einlage (€ 2,00). Die Einlage ist voll eingezahlt. Geschäftsführerin ist die T-Rex Verwaltungs GmbH, Wiesbaden, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herr Jens Böhnlein, Frau Adrien Erdelyi, Herrn Peter Matteo, Herrn Andreas Rauch, Herrn Helmut Ullrich und Dr. Klaus Waldherr (bis 30.04.2024). Daneben ist die Kommanditistin Commerz Real Investmentgesellschaft mbH, Wiesbaden, vertreten durch ihre Geschäftsführer Frau Nicole Arnold (seit 01.01.2023), Herrn Henning Koch, Herrn Dirk Schuster, Herrn Christian Horf und Herrn Mario Schüttauf zur Geschäftsführung befugt; sie ist von der Vertretung ausgeschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Errichtung und die Vermietung von Wohnungen eines Gebäudes in der Senckenberganlage 15, Frankfurt am Main. Im Kj. 2023 wurde beschlossen, die Vermarktung und Veräußerung einzustellen und die Vermietungstätigkeit aufzunehmen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Arbeitnehmer durch die Gesellschaft beschäftigt. 4. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA
Hierbei handelt es sich um die Grundstückswerte, Herstellungskosten für Wohnbauten, Nutzungsrecht Stellplätze sowie Wohnungsausstattung. B. Umlaufvermögen
Die übrigen Vorräte beinhalten alle zum Verkauf vorgesehenen nicht veräußerten Grundstückswerte nebst Herstellungskosten sowie alle direkt zugeordneten Planungs- und Projektkosten. Die Objekte sind zur Veräußerung in 2024 bestimmt. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Hierbei handelt es sich um Forderungen aus Weiterbelastung und Kostenteilung.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Schadenersatzforderungen, Forderung Ertragsteuer sowie um die Abgrenzung von Betriebskosten.
Hierbei handelt es sich um ein Kautionskonto bei der Hausbank München eG sowie um vier Bankkonten und ein Festgeldkonto bei der Commerzbank. PASSIVA
c
Hierbei handelt es sich um die Rückstellungen für Baukosten, die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, die laufenden Buchhaltungstätigkeiten und sonstige Rückstellungen. C. Verbindlichkeiten
Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer, Kautionen sowie sonstige Verbindlichkeiten. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Hierbei handelt es sich um Erträge aus Wohnungsverkäufen, Weiterbelastung und Kostenteilung sowie um Umlagen.
Hierbei handelt es sich um abgegrenzte Erträge aus Schadenersatz.
Wiesbaden, den 30.09.2024 Für die T-Rex Verwaltungs GmbH als geschäftsführende Komplementärin Jens Böhnlein Adrien Erdelyi Peter Matteo Andreas Rauch Helmut Ullrich BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die T-Rex Smart Living GmbH & Co. KG, Wiesbaden Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der T-Rex Smart Living GmbH & Co. KG, Wiesbaden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen und Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 11. Oktober 2024 DELFS
& PARTNER mbB
Döhler, Wirtschaftsprüfer Grums, Wirtschaftsprüfer Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der T-Rex Smart Living GmbH & Co. KG, Wiesbaden. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. |
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