Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 200064
Vorher
Ree Technology GmbH
Eingetragen
26.9.2018
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Gegenstand
die Entwicklung und der Vertrieb von Software- und Hardwarelösungen sowie Einbringung von Beratungs- und Serviceleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas von der Ohe
seit 26.9.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (10)

NameAnteil
T***** P*** W****** v** d** O**
23.51%
1.72%
1.65%

Ungelöste Beteiligungen (25)

Gesellschafter
Beta

35 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 35 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Vonder Ventures GmbH
Germany
18.447 €
23.51%
PXR 25. EIP Vorrats GmbH & Co. KG
Germany
11.887 €
15.15%
Atomico V SCSp
Luxembourg
10.475 €
13.35%
K Holdings Inc.
CYM
7.130 €
9.09%
Fab Ventures GmbH
Germany
4.864 €
6.20%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vay Technology GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 zum Jahresabschluss 2023

Vay Technology GmbH

1 Allgemeines

1.1 Geschäftsmodell

1.2 Externe Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.2 Allgemeine Entwicklung des Geschäfts in 2023

2.3 Ertragslage

2.4 Finanz- und Vermögenslage

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

3.2 Chancen- und Risikobericht

4 Bericht über Forschung und Entwicklung

Literaturverzeichnis

1 Allgemeines

1.1 Geschäftsmodell Vay bietet einen einzigartigen B2C-Mobilitätsdienst in städtischen Gebieten an, der durch Teledriving ermöglicht wird. Die Teledriving-Technologie von Vay ermöglicht es einer Person ("dem Teledriver"), ein Fahrzeug aus der Ferne zu steuern ("Teledriving"). Der Teledriver sitzt an einer Teledrive-Station mit einem Lenkrad, Pedalen und allen notwendigen Bedienelementen, die nach den Standards der Automobilindustrie entwickelt wurden. Die visuelle Wahrnehmung wird über Kamerasensoren abgebildet und auf die Bildschirme der Teledrive-Station übertragen. Geräusche des Straßenverkehrs, wie z.B. Einsatzfahrzeuge und andere Warnsignale werden über Mikrofone auf den Kopfhörer des Fahrers übertragen.

Mit seinem ersten Dienst plant Vay, Elektroautos aus der Ferne zu seinen Kunden zu bringen und diese ebenfalls aus der Ferne zu parken. Kunden bestellen ein Elektrofahrzeug über die Vay-App. Ein Teledriver bringt das Auto direkt zu einem für den Kunden gültigen Abholort - ferngesteuert vom Teledrive-Center. Nach der Ankunft des Autos fährt der Kunde dann selbst zu seinem Ziel. Am Zielort angekommen, übernimmt ein Teledriver das Fahrzeug wieder an einer gültigen Abgabestelle. Damit entfällt die zeitaufwändige Suche nach einem Parkplatz.

Mit dem "Teledrive-First"-Ansatz bietet Vay einen nachhaltigen und sicheren Service an, der eine Alternative zu bestehenden Mobilitätsdiensten darstellen kann. Vay plant schrittweise autonome Fahrfunktionen in sein System einführen. Das Marktumfeld ist durch einige kleinere Akteure gekennzeichnet, die an Teledriving-Technologien arbeiten und hauptsächlich auf B2B-Anwendungsfälle auf Privatgeländen abzielen.

Vay wurde 2018 in Berlin gegründet von Thomas von der Ohe, Fabrizio Scelsi und Bogdan Djukic. Die Firma hat ihren Sitz in Berlin, Deutschland.

1.2 Externe Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell Externe Einflussfaktoren für das Geschäft lassen sich in zwei Bereiche gliedern. Zum einen sind die Kosten zur Betreibung des Services wichtig (Telekommunikations-, Park- und Energiekosten). Telekommunikationspreise sinken seit Jahren1. Parkgebühren werden abhängig von den einzelnen Kommunen ausgesteuert, oft zum Vorteil für Elektrofahrzeuge2. Energiekosten, in Form von Strom für unsere Elektrofahrzeuge, sind abhängig von der Entwicklung und Regulierung der Stromerzeugung des jeweiligen Landes.

Der zweite wichtige Einflussfaktor auf das Geschäftsmodell sind rechtliche Rahmenbedingungen. Während in einigen Staaten Teledriving erlaubt ist (z.B. Nevada in den USA), warten wir in Deutschland noch auf eine Gesetzesanpassung, die Teledriving in unser Rechtssystem einordnet. Des Weiteren bestimmen Kommunen, inwiefern Sie Mobilitätsdienstleister in ihre Verkehrspolitik mit einbeziehen, um die Anzahl an Autos in einer Stadt insgesamt zu reduzieren.

2 Wirtschaftsbericht 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft war im Jahr 2023 von Stagnation geprägt, welche sich in einer leichten Reduzierung von 0.3% im Bruttoinlandsprodukt widerspiegelt3. Maßgeblich für die Entwicklung war der Kaufkraftverlust im Privatsektor, vor allem beeinflusst durch die Energiekrise. Zusätzlich führen ungünstige Finanzierungskonditionen zu verhaltenen Investitionen im privaten und gewerblichen Sektor.

Umsätze im Einzelhandel sowie in der Gastronomie scheinen sich zu stabilisieren, wenn auch auf einem niedrigeren Niveau als vor der Corona-Krise. Auch Geschäftsindikatoren deuten darauf hin dass Unternehmer:innen optimistischer in das Jahr 2024 blicken4.

2.2 Allgemeine Entwicklung des Geschäfts in 2023 Das Jahr 2023 war weiterhin geprägt von der Entwicklung und Tests zur Erprobung des Geschäftsmodells. Des Weiteren konnte Vay signifikante Meilensteine erreichen. Im Januar 2023 fuhr Vay als erste Firma in Europa auf öffentlichen Straßen ohne Sicherheitsfahrer. Die Stadt Hamburg erteilte die Genehmigung für diese Fahrt und auch TÜV und das Kraftfahrtbundesamt waren beteiligt. Im Februar demonstrierte Vay auf dem "Mobile World Congress" in Zusammenarbeit mit Deutsche Telekom und Sony Ericsson das Teledriving über weite Distanzen möglich ist indem aus Barcelona ein Fahrzeug in Deutschland geführt wurde. Des Weiteren gab es innerhalb der Vay Gruppe Fortschritte. Im November 2023 fuhr Vay erstmals in den USA ohne Sicherheitsfahrer auf öffentlichen Straßen. Damit ist Vay die einzige Firma die auf zwei Kontinenten ohne Sicherheitsfahrer Teledriving durchführt. Zusätzlich erhielt Vay die Erlaubnis einen kommerziellen Service in Nevada, USA aufzubauen. Im Dezember wurde der B2C-Service in Las Vegas, Nevada, einem exklusiven Kundenkreis zur Verfügung gestellt. Die Unternehmensleitung beurteilt die Geschäftsentwicklung in 2023 insgesamt als günstig.

2.3 Ertragslage Die Kooperation mit Deutsche Telekom in 2023 zum "Mobile World Congress" und darüber hinaus führte zu einem Umsatz von 105.000 EUR in 2023 (im Vorjahr: 0 EUR). Sonstige betriebliche Erträge belaufen sich auf 881.236 EUR (im Vorjahr: 123,683 EUR) und sind größtenteils zurückzuführen auf Erträge aus der Währungsumrechnung (in Höhe von 468.566 EUR).

Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen auf 10.375.442 EUR (im Vorjahr: 9.585.304 EUR), im Einklang mit der Erhöhung der Mitarbeiterzahl von 2022 zu 2023. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf 10.490.673 EUR (im Vorjahr: 9.371.133 EUR) gestiegen. Die größten sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind nach wie vor im Bereich der Personalkosten, Ingenieurdienstleistungen durch Dritte und verbundene Unternehmen sowie für Lizenzen.

Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 20.536.076 EUR und ist um 4.0% gestiegen im Vergleich zum Vorjahr (im Vorjahr: 19.740.427 EUR).

2.4 Finanz- und Vermögenslage Die Bilanzsumme betrug 35.221.400 EUR und ist im Vergleich zum Vorjahr um 22.846.868 EUR gesunken. Der wesentliche Anteil auf der Aktivseite sind die Bankguthaben mit 29.726.673 EUR (im Vorjahr: 50.811.438 EUR). Die Verringerung der Bilanzsumme ist im Einklang mit der Verringerung der liquiden Mittel.

Die Passivseite ist im Wesentlichen gezeichnet durch das Eigenkapital. Dieses verringerte sich in 2023 auf 32.593.881 EUR (im Vorjahr: 53.129.957 EUR) durch einen Jahresfehlbetrag von 20.536.076 EUR (im Vorjahr: 19.740.427 EUR). Des Weiteren sind die Verbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr gesunken auf 2.289.136 EUR (im Vorjahr: 4.772.727 EUR), größtenteils durch geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als auch der Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten..

Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft ist insgesamt als positiv zu bewerten. Die Liquidität war jederzeit ausreichend gegeben und die Bilanz zeigt eine positive Eigenkapitalposition. Darüber hinaus gibt es ausreichende liquide Mittel, um laufende Verpflichtungen zu erfüllen und zukünftige Investitionen zu tätigen.

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Wir im Vorjahre prognostiziert, hat sich die Liquidität der Gesellschaft verringert, da kein Zufluss von liquiden Mitteln erwartet wurde. Nach dem erfolgreichen Start des B2C- Mobilitätsdienstes Ende 2023 in Las Vegas plant die Vay Gruppe in 2024 diesen Service weiter global auszubauen. Die Markteinführung in Deutschland wird anvisiert für 2025, abhängig von der Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Des Weiteren werden unser Produkt und unsere Dienstleistung weiterentwickelt durch unsere Ingenieure.

Ein Zufluss an liquiden Mitteln im Rahmen einer Finanzierungsrunde wird in 2024 nicht erwartet. Der finanzielle Leistungsindikator des Unternehmens sind die liquiden Mittel. Das Unternehmen wird die verfügbaren Mittel weiterhin in die Forschung und Entwicklung der Technologie investieren. Im Rahmen dessen werden sich die liquiden Mittel weiter reduzieren in 2024. Die Gesellschaft plant mit einer Reduzierung der liquiden Mittel in Höhe von circa 15 Millionen Euro in 2024. Der Mittelabfluss wird weiterhin zum größten Teil in Personalkosten und Ingenieursdienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung fließen. Laut aktuellen Planungen ergibt sich daraus, dass sich Vay bis Q4 2025 aus den bestehenden liquiden Mitteln finanzieren kann. Um genügend Vorlauf zu garantieren, plant Vay Anfang 2025 die nächste Finanzierungsrunde zu starten.

3.2 Chancen- und Risikobericht Vay erwartet eine weitere positive Entwicklung und Akzeptanz seines Produkts aufgrund der folgenden Faktoren:

Marktpotenzial: Vay entwickelt ein Produkt mit dem Ziel, einen einzigartigen, erschwinglichen und nachhaltigen Tür-zu-Tür-Mobilitätsdienst in Großstädten anzubieten. Mit seinem ersten Dienst plant Vay, ferngesteuert Elektroautos zu den Kunden zu fahren und diese ferngesteuert zu parken. Der Dienst wird zu einem ähnlich attraktiven Preis wie Carsharing angeboten. Vay's Ziel ist, mit seinem erschwinglichen Tür-zu-Tür-Mobilitätsdienst den privaten Autobesitz in den Städten zu reduzieren. Dies impliziert ein sehr großes Marktpotenzial.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Vay ist in einer generell stark regulierten Branche tätig und benötigt eine behördliche Genehmigung für den Betrieb seiner Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Um die Fahrzeuge und den Dienst ohne einen Sicherheitsfahrer im Fahrzeug auf den Markt zu bringen, arbeitet Vay mit den Aufsichtsbehörden zusammen, um die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten. Es besteht weiterhin das Risiko, dass Vay die erforderlichen Genehmigungen nicht erhält (oder dass sich die Genehmigungen verzögern oder nur unter bestimmten Bedingungen erteilt werden), sowie dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für teleoperierte Fahrzeuge in Deutschland oder in künftigen Startstädten ändern, was den Start von Vay erschweren könnte. Jede Änderung der Vorschriften in Deutschland und in den Städten, in denen Vay den Start plant, kann entweder die Entwicklung unterstützen, indem klare Anforderungen festgelegt werden, oder die Technologie und das Geschäft verlangsamen oder zusätzliche Anforderungen mit sich bringen. Das Management von Vay steht in ständigem Dialog mit den zuständigen Behörden, politischen Akteuren und Interessengruppen, um die vollständige Einhaltung bestehender und künftiger Vorschriften zu gewährleisten. Vay schätzt die Wahrscheinlichkeit dieses Risikos für die ersten Schritte der Produkteinführung als gering ein. Aus Sicht des Managements gibt es keine weiteren wesentlichen Risiken.

Inflation und Reduzierung der Kaufkraft: Die makroökonomischen Entwicklungen der letzten zwei Jahre mit einhergehendem Kaufkraftverlust im Privatsektor erhöhen die Anreize unserer potenziellen Kundschaft auf ein eigenes Auto zu verzichten und auf Alternative Mobilitätsdienstleister wie Vay umzusteigen.

Trotzdem ist die Gesellschaft auch Risiken ausgesetzt, die im Folgenden erläutert werden. Die Geschäftsleitung überwacht sowohl die Entwicklung des Betriebs als auch deren Risiken regelmäßig, um falls notwendig mitigieren zu können. Folgende Risiken werden überwacht:

Kundenakzeptanz: Da Vay einen völlig neuen Service anbietet, besteht das Risiko der Kundenapzeptanz. Da es aber bereits ähnliche Dienstleistungen, wie Car Share und Ride Hail, gibt, welche sehr erfolgreich am Markt sind, schätzt Vay dieses Risiko als eher gering ein.

Wettbewerb: Neue Anbieter können in den Markt eintreten oder bestehende Dienstleister ihre Produktpalette erweitern. Da der Markteintritt hohe Investitionen als auch jahrelange Forschung erfordert, wird auch dieses Risiko als gering bewertet.

Beschaffungsrisiko: Vay ist momentan bei der Herstellung und Lieferung von Schlüsselkomponenten, die für die Fahrzeuge von Vay erforderlich sind, von Dritten abhängig. Um dieses Risiko zu vermindern, arbeitet die Beschaffungsabteilung ständig an einem Ausbau der Lieferkette um Engpässe zu vermeiden oder zu reduzieren. Das Risiko wird als mittelgroß eingeschätzt.

Personalrisiko: Vay ist auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen um Produkte technisch weiterzuentwickeln. Der Markt für Forscher und Entwickler im Mobilitätssektor ist angespannt. Durch eine attraktive Vergütung als auch weitere Mitarbeiterangebote ist es der Gesellschaft bisher immer gelungen, die geforderten Talente zu finden. Auf Grund dessen wir das Risiko als gering bewertet.

Technologisches Risiko: Mit Markteinführung in den USA hat sich das technologische Risiko erheblich reduziert da Vay erfolgreich seine neue Technologie an Kunden verkauft. Jede weitere Einführung in einen neuen Markt wird dadurch erheblich vereinfacht. Weiterhin wird das Produkt stetig weiterentwickelt und entsprechend jede Neuerung ausführlich getestet vor der Markteinführung in einem neuen Land. Das Risiko wird demnach als mittelgroß eingestuft.

Risiko bei Regulierungen: Vay ist in einer stark regulierten Branche tätig und benötigt eine behördliche Genehmigung für den Betrieb seiner Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Europa. Um die Fahrzeuge und den Dienst ohne einen Sicherheitsfahrer im Fahrzeug auf den Markt zu bringen, arbeitet Vay mit den deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden zusammen, um die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten. Im Rahmen der guten Zusammenarbeit geht Vay davon aus, dass auch zukünftig Genehmigungen erteilt und gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um das Produkt auch in Europa zu etablieren. Auf Basis dessen wird das Risiko als mittelgroß eingestuft.

Obwohl Vay mehreren Arten von Risiken ausgesetzt sind, ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens dieser Risiken insgesamt gering. Insgesamt sieht die Gesellschaft keine den Bestand gefährdenden Risiken.

4 Bericht über Forschung und Entwicklung

Die Forschung und Entwicklung erfolgen in erster Linie durch unsere eigenen Angestellten in der Vay Technology GmbH und verbundenen Unternehmen der Gruppe. Des Weiteren arbeiten wir bei kleineren Projekten mit externen Dienstleistern, von denen Vay aber nicht abhängig ist und die jederzeit ersetzt werden können. Die Forschung und Entwicklung bleiben der Hauptschwerpunkt des Unternehmens für die Entwicklung der Produkte der nächsten Generation.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Berlin, den 30. Juli 2024

Thomas von der Ohe

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.538.990,93 4.625.461,77
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 462.397,06 489.608,80
II. Sachanlagen 2.872.530,00 4.040.081,18
1. technische Anlagen und Maschinen 1.175.564,00 340.539,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.696.966,00 2.879.404,52
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 820.137,66
III. Finanzanlagen 204.063,87 95.771,79
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 95.771,79 95.771,79
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 108.292,08
B. Umlaufvermögen 31.614.785,00 53.390.538,91
I. Vorräte 44.127,43 52.418,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.843.984,24 2.526.682,18
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 676.090,33 340.167,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 232.000,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.167.893,91 2.186.514,61
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 21.637,38 39.371,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.726.673,33 50.811.438,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 67.624,21 52.267,18
Aktiva 35.221.400,14 58.068.267,86

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 32.593.880,80 53.129.957,01
I. ausgegebenes Kapital 58.596,00 58.596,00
1. Gezeichnetes Kapital 58.989,00 58.989,00
2. eigene Anteile -393,00 -393,00
II. Kapitalrücklage 94.163.777,79 94.163.777,79
III. Verlustvortrag 41.092.416,78 21.351.990,30
IV. Jahresfehlbetrag 20.536.076,21 19.740.426,48
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 254.333,44 39.333,44
C. Rückstellungen 84.050,00 126.250,00
D. Verbindlichkeiten 2.289.135,90 4.772.727,41
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.333.362,86 2.309.783,20
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 22,87 34,34
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.333.339,99 2.309.748,86
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 276.138,97
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 276.138,97
3. sonstige Verbindlichkeiten 679.634,07 2.462.944,21
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 679.634,07 2.462.944,21
Passiva 35.221.400,14 58.068.267,86

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 986.235,55 123.682,50
2. Personalaufwand 10.375.442,01 9.585.303,71
a) Löhne und Gehälter 8.861.232,94 8.266.600,84
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.514.209,07 1.318.702,87
davon für Altersversorgung 258,24 215,20
3. Abschreibungen 1.417.421,96 898.479,35
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.417.421,96 898.479,35
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 10.490.672,55 9.371.133,14
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 1.610.516,41 34.938,47
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 872.930,47 12.679,14
davon aus verbundenen Unternehmen 18.591,76 11.492,14
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 64.225,71 21.711,92
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 47.161,55
8. Ergebnis nach Steuern -20.535.757,76 -19.740.266,48
9. sonstige Steuern 318,45 160,00
10. Jahresfehlbetrag 20.536.076,21 19.740.426,48

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, insbesondere unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaftengemäß der §§ 242 ff. HGB aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Vay Technology GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Berlin
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: 200064

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fand nicht statt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Anlagenklassen wurden über die wesentlichen Nutzungsdauern wie folgt abgeschrieben:

- Entgeltlich erworbene Rechte und Werte sofern abzuschreiben über einen Zeitraum von 10 Jahren

- Entgeltlich erworbene EDV-Software sofern abzuschreiben über einen Zeitraum von 3 Jahren

- Entgeltlich erworbende Lizenzen und gewerbliche Schutzrechte über einen Zeitraum von 5 Jahren

- Technische Anlagen und Maschinen über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren

- Betriebs- und Geschäftsausstattung über einen Zeitraum von 2 bis 10 Jahren

- Pkw über einen Zeitraum von 5 bis 6 Jahren

- Büroeinrichtung über einen Zeitraum von 3 bis 10 Jahren

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die liquiden Mittel - Guthaben bei Kreditinstituten - sind zum Nennwert bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger Kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt worden. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind gem. § 256a Satz 1 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag und unter der Beachtung des Anschaffungskosten- und Imparitätsprinzip bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt eine volle erfolgswirksame Erfassung der Währungsdifferenzen gem. § 256a Satz 2 HGB.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht.

Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Geschäftsjahres: 1.735.176,89

Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: 2.461.272,27 Euro

Angaben zum Anteilsbesitz

Die Gesellschaft ist Gesellschafterin folgender Unternehmen:

Name vay Technology, Inc.
Sitz 10350 N Vancouver Way 5003 Portland, OR 97217 USA
Rechtsform US corporation (Inc)
Stammkapital 1.000,00 USD
Anteil am Stammkapital 1.000,00 USD (100,00 %)
Eigenkapital 76.366,65 USD
Letztes Jahresergebnis - 28.056,66 USD
Name vay Hamburg GmbH
Sitz Am Sandtorkai 27, 20457 Hamburg
Rechtsform GmbH
Stammkapital 25.000,00 Euro
Anteil am Stammkapital 25.000,00 Euro (100,00 %)
Eigenkapital 4.743,30 Euro
Letztes Jahresergebnis - 2.676,60 Euro

Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung lag noch kein Jahresabschluss der vay Hamburg GmbH und somit auch kein konkretes Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 vor. Hilfsweise wurde hier das vorläufige Jahresergebnis vor finaler Erstellung des Jahresabschlusses der vay Hamburg GmbH sowie das vorläufige Eigenkapital angegeben. Wesentliche Abweichungen sind allerdings nicht zu erwarten.

Name vay Technology Poland Sp. z o.o.
Sitz ul. Towarowa 28, 00-839 Warschau, Polen
Rechtsform Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Sp. z o.o.)
Stammkapital 5.000,00 PLN
Anteil am Stammkapital 5.000,00 PLN (100,00 %)
Eigenkapital 939.187,89 PLN
Letztes Jahresergebnis 707.400,20 PLN

Angaben zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen

Die in der Bilanz enthaltenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr betragen 676.090,33 Euro.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro (VJ: 232.000,00 Euro)

In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Einnahmen erfasst wurden.

Im Einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu berücksichtigen:

- Geleistete Kautionen an Work Motion Software GmbH in Höhe von 188.314,45 Euro

- Forderung gegenüber Personal aus Überzahlungen in Höhe von 10.096,57 Euro

- Umsatzsteuererstattung aus Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2023 in Höhe von 850.392,04 Euro

- Im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuer in Höhe von 23.860,19 Euro

Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen

In den Verbindlichkeiten sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.

Im Einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu berücksichtigen:

- Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 156.278,45 Euro

- Verbindlichkeiten soziale Sicherheit in Höhe von 36.941,78 Euro

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

Latente Steuern

Die Gesellschaft hat von ihrem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB gebrauch gemacht. Aktive latente Steuern wurden nicht aktiviert.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 35.500,00 Euro enthalten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von monatlich:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen Betrag
Euro
Miete Mariendorfer Damm (The Drivery), monatlich variierend durchschnittlich ca. 20.700,00
Miete Büro Hamburg (Team Situs GmbH) 5.890,00
Miete Testing Ground Flughafen Tegel 8.644,68
Miete Bürofläche München (Captain Frank GmbH) 429,34
Leasing Elektrofahrzeuge 2.101,26

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 117,25.

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen Zahl
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 115,00
Werkstudenten 2,25
Lediglich unfallversicherte Angestellte 0,00
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 117,25

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Gesellschaft ist in Ländern tätig, welche bis zum Abschlussstichtag Mindeststeuergesetze entsprechend der Vorgaben der OECD ("Säule 2-Gesetzgebung") erlassen haben. Die Mindeststeuergesetze werden zum 01.01.2024 wirksam werden.

Aus den Mindesteuergesetzen sind auf Grundlage der bisherigen Einschätzung keine wesentlichen Auswirkungen zu warten.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer: Thomas von der Ohe ausgeübter Beruf: Geschäftsführer

Auf die Angabe der Organbezüge wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Für die Gesellschaft sind gem. § 285 Nr. 33 HGB nach dem Schluss des Geschäftsjahrs keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Berlin, 30. Juli

Thomas von der Ohe

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Vay Technology GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Vay Technology GmbH, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vay Technology GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 1. August 2024

EY GmbH & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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