Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 12189
Eingetragen
19.1.2001
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, der Handel mit Kraftfahrzeug- Ersatzteilen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen, die Übernahme von Werksvertretungen im Kfz-Bereich, die Durchführung von Beratungen im Kfz-Bereich. Außerdem soll Gegenstand des Unternehmens die Beratung im Immobilienbereich sein, nicht aber die Vermittlung von Immobilien

Historie

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Management

NameRolle
Serge Cyferman
seit 23.9.2009
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Serbert GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.08.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

0,00

119.496,00

I. Sachanlagen

0,00

119.499,00

B. Umlaufvermögen

35.956,59

111.506,44

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

24.728,36

77.536,72

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

11.228,23

33.969,72

C. Rechnungsabgrenzungsposten

99,00

59,00

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

19.045,72

0,00

Summe Aktiva

55.101,31

231.061,44



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

55.717,40

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

30.717,40

33.193,99-

III. Jahresfehlbetrag

74.763,12-

63.911,39

IV. nicht gedeckter Fehlbetrag

19.045,72

0,00

B. Rückstellungen

2.075,00

6.025,19

C. Verbindlichkeiten

53.026,31

169.168,85

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

150,00

Summe Passiva

55.101,31

231.061,44

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

6) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.

7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. des § 42, III GmbHG

1) Gegenüber der Gesellschafterin Serbert Holding SAS besteht eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 20.000,00 €. Hierzu liegt eine Rangrücktrittserklärung der Gläubigerin vor.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Eine Verzinsung erfolgte vertragsgemäß nicht.

II. Investitionsabzugsbetrag

Von dem Wahlrecht gemäß § 273 HGB i. V. mit § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag zu berücksichtigen, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Serge Cyferman geführt. Dieser wurde auch mit Wirkung zum 1. September 2009 als Liquidator bestellt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Saarbrücken, 5. November 2010

gez. Serge Cyferman

Geschäftsführer

 

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