SIDA
Service GmbH
Schwerin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.814,00 |
611,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.811,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
3,00 |
611,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
644.295,55 |
436.082,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
429.116,39 |
213.905,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
215.179,16 |
222.176,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
8,46 |
| Aktiva |
648.109,55 |
436.702,28 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
452.207,43 |
302.844,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
427.207,43 |
277.844,19 |
| davon
Gewinnvortrag |
277.844,19 |
179.252,18 |
| B.
Rückstellungen |
80.355,86 |
52.307,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
115.546,26 |
81.550,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
115.546,26 |
81.550,64 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
34.228,10 |
50.224,83 |
| Passiva |
648.109,55 |
436.702,28 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
erstellt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich beibehalten.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für große Kapitalgesellschaften
maßgeblichen Vorschriften.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Schwerin, HRB Nr. 13283 unter der Firma SIDA
Service GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist
Schwerin.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
von bis zu € 250,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen, bewertet. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
4. Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
€ 0,00 (Vorjahr € 178,50).
5.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
6. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 427.207,43 ist ein Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr in Höhe von € 277.844,19
enthalten.
7. Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
8. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Im Einzelnen setzen sich die sonstigen
Rückstellungen (§285 Nr. 12 HGB) wie folgt
zusammen:
Rückstellung
für Berufsgenossenschaft
|
375,00
|
Rückstellung IHK
Beiträge
|
460,00
|
Rückstellung
ausstehende Rechnungen
|
11.600,00
|
Rückstellung
für Prämienzahlungen inkl. SV-Beiträge
|
12.500,00
|
Rückstellung
für Urlaub
|
6.000,00
|
Rückstellung
für Abschluss- und Prüfungskosten
|
11.745,00
|
Rückstellung
für Aufbewahrungsverpflichtung
|
300,00
|
|
42.980,00
|
9. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1 HGB):
|
Stand zum
|
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
31. Dezember
|
Restlaufzeit
|
zwischen
|
mehr als
|
|
2023
|
bis 1 Jahr
|
1 und 5 Jahren
|
5 Jahre
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
9.973,79
|
9.973,79
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
|
|
|
|
verbundenen Unternehmen
|
18.046,35
|
18.046,35
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
|
|
|
|
Gesellschaftern
|
34.228,10
|
34.228,10
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
53.298,02
|
53.298,02
|
0,00
|
0,00
|
|
115.546,26
|
115.546,26
|
0,00
|
0,00
|
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 81.550,64 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Das vom Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt
3.300,00 € und gliedert sich wie folgt:
Honorar des Abschlussprüfers
|
in €
|
a)
Abschlussprüfungsleistungen
|
3.300,00
|
b) andere
Bestätigungsleistungen
|
0,00
|
c)
Steuerberatungsleistung
|
0,00
|
d) sonstige Leistungen
|
0,00
|
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 115.546,26 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 0,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von € 301.068,48. Darin sind
auschließlich Verpflichtungen aus Miet- und
Dienstleistungsverhältnissen mit dem Gesellschafter
enthalten (§ 285 Nr. 3a HGB).
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 18.
Es bestehen keine Verpflichtungen aus nicht
bilanzierten Verbindlichkeiten zu Pfandrechten und aus
Haftungsverhältnissen (§ 285 Nr. 27 HGB).
Die Geschäftsführung schlägt,
vorbehaltlich dem Beschluss der Gesellschafterversammlung,
vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung
vorzutragen (§ 285 Nr. 34 HGB).
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Dr. Jochen Walker (§ 285 Nr.
10 HGB).
Es sind keine Vorgänge bekannt, die nach dem
Ende des Geschäftsjahres eingetreten sind, die weder
in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt wurden (§ 285 Nr. 33 HGB).
Auf die Angaben nach § 285 Nr. 4 HGB wurde unter
Bezugnahme auf § 286 Abs. 2 HGB (Schutzklausel)
verzichtet.
Auf die Angaben nach § 285 Nr. 9 a) HGB wurde
unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB (Schutzklausel)
verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Schwerin, den 28.03.2024
gez.
Dr. Jochen Walker
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2024
festgestellt.
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