Stammdaten

Register
Amtsgericht Bielefeld HRB 38294
Vorher
Stadtwerke Bielefeld Netz GmbHSWB Netz GmbH
Eingetragen
13.1.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
Der Transport von Elektrizität und Gas zum Zwecke der Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Insbesondere ist die Gesellschaft berechtigt, Leistunge im Bereich der Netzplanung und in den Sparten Wasser und Wärme für die Stadtwerke Bielefeld GmbH zu erbringen. Sie kann sich zu Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben, errichten oder pachten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lars-Holger Dr. Sobek
seit 3.11.2023
Prokura
Geschäftsführer
Nils Dr. Neusel-Lange
seit 21.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
SWB Netz GmbHEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

SWB Netz GmbH
Germany
2.000.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bielefelder Netz GmbH

Bielefeld

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A. Grundlagen/Geschäftsmodell


Geschäftszweck der Bielefelder Netz GmbH ist die sichere, diskriminierungsfreie und zuverlässige Verteilung von Elektrizität und Gas, der Anschluss von Kunden an das Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz sowie die Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Außerdem ist die Bielefelder Netz GmbH grundzuständiger Messstellenbetreiber in Bielefeld und Werther.


Die Bielefelder Netz GmbH als Verteilnetzbetreiber wird nach der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung von dem integrierten Energieversorgungsunternehmen, der Stadtwerke Bielefeld GmbH, behördlich von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in der Sparte Strom und von der Regulierungskammer des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesregulierungsbehörde Energierecht in der Sparte Gas reguliert.


Kund:innen der Bielefelder Netz GmbH können sowohl Versorger von Endkund:innen, Weiterverteiler-Unternehmen als auch unmittelbare Anschlussnehmer:innen und Anschlussnutzer:innen im Zusammenhang mit der Entnahme und Einspeisung von Elektrizität und Gas sowie dem Messstellenbetrieb sein.


Das Netzgebiet der Bielefelder Netz GmbH umfasste ursprünglich das Konzessionsgebiet der Stadt Bielefeld. Seit dem 1. Januar 2007 hat die Bielefelder Netz GmbH das Elektrizitäts-Netz der Energieversorgung Werther GmbH gepachtet und nimmt auch hier die Aufgaben eines Elektrizitäts-Verteilnetzbetreibers wahr.

B. Wirtschaftsbericht

1. Branchenbezogene Entwicklung


Die Stromversorgung 2023 war weiterhin durch den innereuropäischen Konflikt in der Ukraine geprägt. Die Brennstoffkosten für Erdgas und Kohle dominierten die Preisbewegungen an den Strommärkten und führten im Jahr 2023 zur deutlichen Senkung des Strompreises an der Börse im Vergleich zum Vorjahr. Der Börsenstrompreis lag jedoch auf einem deutlich höheren Niveau als vor dem Ukraine-Krieg.


Das hohe Gaspreisniveau aus dem Jahr 2022 hatte sich im Laufe des Jahres 2023 etwas entspannt, blieb jedoch trotzdem über dem Niveau der Vorjahre. Vor allem die unterjährigen getriebenen Preisbewegungen durch die Erdgas-Verfügbarkeit blieben aus. Das aus dem Vorjahr auferlegte Risiko aufgrund der Gasknappheit durch die ausbleibenden Lieferungen aus Russland hat sich demnach im Jahr 2023 relativiert. Die Beschaffung wurde über das Jahr 2023 ausgebaut und führte letztlich zu einer positiven Ausgangslage für die Winterperiode 23/24. Nichtsdestotrotz war die Branche geprägt von der Ausarbeitung von Notfallszenarien für eine eventuell eintretende Gasmangellage sowie der Umsetzung der staatlichen Entlastungsmaßnahmen.

Das durchschnittliche Netzentgelt (Strom) in Deutschland für Haushaltskund:innen lag im Jahr 2023 mit 9,32 ct/kWh über Vorjahresniveau. Im Bereich der Nicht-Haushaltskund:innen und Industriekund:innen sind im arithmetischen Mittel die Netzentgelte für Gewerbekund:innen um rund 8 % auf 7,42 ct/kWh gestiegen und bei den Industriekund:innen um rund 11 % auf 3,3 ct/kWh gestiegen. 1

Im Jahr 2023 hatte der Ausbau der Elektromobilität in Form von Elektrofahrzeugen und Bereitstellung von öffentlichen und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten weiterhin ein hohen politischen Stellenwert. Um die seitens der Bundesregierung gesetzte Zielmarke zu erreichen, bestand bis 17. Dezember 2023 eine Förderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. 2 Für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen führt diese politische Zielsetzung zu einer hohen Anzahl neuer Verbrauchseinheiten, die an die bestehenden Verteilnetze angeschlossen und versorgt werden müssen. Die im Vergleich zu sonst haushaltsüblichen Anwendungen hohen Ladeleistungen und die voraussichtlich große gleichzeitige Belastung in den Abendstunden stellen für die Netzbetreiber zunehmend eine Herausforderung dar.

Der Bundesnetzagentur wurden bis zum 1. September 2023 insgesamt 56.480 Ladeeinrichtungen mit 105.579 Ladepunkten angezeigt. Dabei handelt es sich um 85.072 Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW (Normalladepunkte) und 20.507 Schnellladepunkte. 3

Erdgas ist ein wichtiger Energieträger in Deutschland und deckte im Jahr 2023 rund 24 % 4 des Primärenergiebedarfs. Neben Heizöl ist Erdgas weiterhin die wichtigste Energie zum Heizen in Deutschland.

Das durchschnittliche Netzentgelt (Gas) in Deutschland für Haushaltskund:innen lag zum Stichtag 1. April 2023 bei 1,89 ct/kWh und ist im Vergleich zum Vorjahr (1,62 ct/kWh) um rund 17 % gestiegen. Bei den Gewerbekunden betrug das leicht unter Vorjahresniveau (1,25 ct/kWh) liegende durchschnittliche Netzentgelt 1,48 ct/kWh. Bei den Industriekund:innen sank das Netzentgelt (2022: 0,44 ct/kWh) um rund 11 % auf 0,39 ct/kWh. 5


Im Regime der Anreizregulierung werden - ausgehend von den Kosten im Basisjahr (Gas: 2020, Strom: 2021) - die Erlösobergrenzen der Netzentgelte von den Regulierungsbehörden für die Dauer einer Regulierungsperiode (Gas: 2023 bis 2027, Strom: 2024 bis 2028) festgelegt.

Nach der Grundkonzeption des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wird lt. Bundesnetzagentur 6angestrebt, dass künftig bei Kund:innen alle mit Hilfe eines sogenannten "intelligenten Messsystems" (iMS) erhobenen Messwerte im Idealfall ausschließlich beim Messstellenbetreiber zentral gespeichert, aufbereitet und im Anschluss sternförmig an alle berechtigten Empfänger:innen verteilt werden. Aus diesen Werten lassen sich netz- und marktdienliche Prozesse ableiten, die einen wesentlichen Eckpfeiler der Energiewende darstellen. Das setzt jedoch voraus, dass die verfügbaren iMS technisch in der Lage sind, eine dezentrale Messwertaufbereitung und -verteilung durchzuführen. Aktuell erfüllen die am Markt verfügbaren Geräte die notwendigen Anforderungen nur eingeschränkt.

1 Monitoringbericht 2023 der Bundesnetzagentur, S.23

2 Umweltbonus für Elektrofahrzeuge | Bundesregierung

3 Ladesäuleninfrastruktur der Bundesnetzagentur (Stand 1.9.2023)

4 Agora Energiewende - Die Energiewende in Deutschland: Stand der Dinge 2023, Ziff. 3.1 (siehe Abb. S. 35)

5 Monitoringbericht 2023 der Bundesnetzagentur, S.44

6 www.bundesnetzagentur.de: Az.: BK6-18-032

2. Entwicklung der Gesellschaft


Für die Bestimmung der Erlösobergrenzen wird vom Verordnungsgeber nach § 7 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) eine Differenzierung der Kosten in dauerhaft nicht beeinflussbare, vorübergehend nicht beeinflussbare und beeinflussbare Kostenanteile vorgegeben. Die Gesamtkosten abzüglich der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten werden einem Effizienzvergleich unterzogen. Diese unterliegen individuellen Effizienzvorgaben, die im Laufe einer Regulierungsperiode, d. h. innerhalb von fünf Jahren, umzusetzen sind. Die Höhe ergibt sich aus von der BNetzA auf Grundlage von Strukturkennzahlen ermittelten Effizienzwerten. Diese sind für die Bielefelder Netz GmbH nur sehr begrenzt beeinflussbar, da die maßgeblich technisch bedingten Netzstrukturen, wenn überhaupt, nur sehr langfristig veränderbar sind.


Auch hat das Verhalten vergleichbarer Unternehmen, wobei dies der Bielefelder Netz GmbH nicht bekannt ist, ebenfalls Einfluss auf die Ausprägung des Effizienzwertes. Die Bielefelder Netz GmbH ist mit der Entwicklung ihrer Effizienzwerte für Strom und Gas nur bedingt zufrieden.


Im Laufe des Geschäftsjahr 2023 wurde die spartenübergreifende Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Eigenkapitalzinssätzen für die vierte Regulierungsperiode (RP) aufgrund der Entwicklungen der Zinsen an den Kapitalmärkten in Frage gestellt. Als Reaktion darauf hat die BNetzA eine Konsultation für die Anpassung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen gestartet. Diese soll eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung gewährleisten und Anreize für Investitionen schaffen. Abweichend von der bisherigen Festlegung soll sich aufgrund einer veränderten Ermittlungsmethodik der Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen nach dem 31. Dezember 2023 jährlich ändern. Diese Methodik soll auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt werden. Für Investitionen, die im Jahr 2023 getätigt wurden, gelten weiterhin die bereits im Vorfeld festgelegten Zinssätze von 5,07 % (4. RP Gas) und 6,91 % (3. RP Strom). Für Altanlagen bleibt es ebenso bei dem im Vorfeld festgelegten Zinssatz von 3,51 %.


Die Eigenkapitalzinssätze müssen auch den zukünftigen Anforderungen an den Netzbetrieb Rechnung tragen. Hinzu kommen die stark erhöhten Leitzinsen, welche durch die drastischen inflationellen Auswirkungen von der Zentralbank angehoben worden sind. Diese führen zu hohen Herausforderungen in der Bewältigung der Energiewende, da das Kapital für die nötigen Investitionen aufgrund der Zinsentwicklung teurer beschafft werden muss, als es durch die Bundesnetzagentur anerkannt wird. Daraus folgt, dass notwendige geplante Maßnahmen nicht wirtschaftlich umgesetzt werden können. Vor allem die weiterhin für die Bestandsanlagen niedrige Verzinsung erschwert die Kapitalbeschaffung für die Finanzierung neuer Investitionen.

2.1 Strom


Die durch das Bielefelder Netz durchgeleitete Strommenge sank um 3,1 % auf rd. 1.489 GWh.


Der von der Bundesregierung verabschiedete Fördermechanismus zum Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität hat sich in Bielefeld durch einen sehr deutlichen Zuwachs von Anfragen sowie final errichteten Ladesäulen bemerkbar gemacht. So hat sich die Anzahl der gemeldeten Ladepunkte im Vergleich zum Vorjahr von 1.933 auf 2.463 erhöht.


Die Energiekrise und die immer stärkeren Folgen der Klimakrise entfachen eine hohe gesellschaftliche Nachfrage nach der Energiewende und ihren Technologien. In diesem Zusammenhang gab es eine deutliche Steigerung bei den in Bielefeld installierten PV-Anlagen. So wurden im Jahr 2023 im Bielefelder Netzgebiet 3.182 (ca. +106% zum Vorjahr) PV-Anlagen errichtet.

2.2 Gas


Der Erdgasabsatz hat sich 2023 um 2,6 % auf 1.994 GWh reduziert. Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kundengruppen entwickelte er sich aber nicht einheitlich. Der Absatz der SLP-Kunden hat sich weiter um 3,3 % gegenüber dem Vorjahr auf 1.600 GWh reduziert. Der Absatz der RLM-Kunden hat sich dagegen leicht um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr erhöht.

2.3 Messstellenbetrieb


Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 17.928 moderne Messeinrichtungen und damit weniger als gegenüber dem Vorjahr von 21.111 verbaut.


Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und dem darin enthaltenen MsbG wurde der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (sog. Smart Meter) in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 256 Zähler (iMSys) eingebaut. Im Geschäftsjahr 2022 erfüllten die am Markt verfügbaren Geräte die notwendigen Anforderungen nicht im vollen Umfang und wurden lediglich zu Testzwecken eingesetzt.

3. Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft

3.1 Ertragslage


Die Absatzzahlen und die Umsatzerlöse der Bielefelder Netz GmbH setzen sich wie folgt zusammen:

2023 2022 Veränderung
Mio. kWh Mio. kWh Mio. kWh %
Strom 1.489 1.536 -47 -3,1%
Erdgas 1.994 2.047 -53 -2,6%
Gesamt 3.483 3.583 -100 -2,8%
2023 Tsd. 2022 Veränderung
EUR Tsd. EUR Tsd. EUR %
Erlöse im Strombereich 139.984 127.076 12.908 10,2%
Erlöse im Gasbereich 58.864 40.029 18.835 47,1%
Erlöse im Messstellenbetrieb 1.421 1.035 386 37,3%
Gesamt 200.269 168.140 32.129 19,1%


Die höheren Erlöse im Strom- und Gasbereich resultieren aus moderat gestiegenen Netzentgelten.


Im Strombereich und Gasbereich werden die Abweichungen zwischen der zulässigen Erlösobergrenze und den tatsächlich erzielten Erlösen über ein Regulierungskonto abgebildet. Der Ausgleich des Saldos auf dem Regulierungskonto erfolgt durch gleichmäßig über die folgende Regulierungsperiode verteilte Zu- oder Abschläge auf die Erlösobergrenze.


Die Erlösobergrenze für das Stromnetz 2023 wurde aufgrund von Mindererlösen im Jahr 2016 und Mehrerlösen aus 2019 und 2020 durch Zuschläge um 1,0 Mio. Euro erhöht. Insgesamt erzielt das Stromnetz 2023 einen Mindererlös von 2,9 Mio. Euro für die Jahre 2026 bis 2028. In 2023 erfolgte eine Anpassung der Minderlöse aus 2022 gemäß der gegenüber der BNetzA gemeldeten Werte für das Regulierungskonto. Zum 31. Dezember 2023 wird eine Verpflichtung für die Jahre 2025 bis 2027 in Höhe von 0,6 Mio. Euro ausgewiesen.


Im Gasnetz wurde die Erlösobergrenze 2023 durch Abschläge für Mehrerlöse aus 2019 und 2020 um 0,6 Mio. Euro verringert. Für 2023 ergibt sich ein Mindererlös von 1,7 Mio. Euro. In 2023 erfolgte eine Anpassung der Minderlöse aus 2022 gemäß der gegenüber der LRegB gemeldeten Werte für das Regulierungskonto. Zum 31.12.2023 wird eine Verpflichtung für die Jahre 2025 bis 2027 in Höhe von 1,0 Mio. Euro ausgewiesen.


Die Mindererlöse von 2,9 Mio. Euro im Strombereich und 1,7 Mio. Euro im Gasbereich führten im Wesentlichen zu den in den Tätigkeiten ausgewiesenen Ergebnissen von -3,4 Mio. Euro im Strom und -2,3 Mio. Euro im Gas.


Aufgrund von erheblicher Preissteigerung erhöhten sich die Erlöse aus der Erstattung des Mehr-/Mindermengenausgleiches für Strom und Gas um 14,8 Mio. Euro von 13,4 Mio. Euro auf 28,2 Mio. Euro. Diesen stehen entsprechende Aufwendungen gegenüber, die die Bielefelder Netz GmbH zu leisten hat. Darüber hinaus sind die Erlöse aus der Erstattung verauslagter EEG-Vergütung um 10,2 Mio. Euro gestiegen. Die gefallenden Preise an der Strombörse führten zur Erhöhung der Auszahlung der EEG-Marktprämie. Gleichzeitig fand ein erheblicher Zubau an PV-Anlagen statt.


Den Umsatzerlösen standen vor allem Materialaufwendungen von 199,4 Mio. Euro (Vorjahr: 166,6 Mio. Euro) gegenüber, die sich insbesondere aus im Wesentlichen bezogenen Leistungen für die Aufwendungen für die technische Betriebsführung durch die Stadtwerke Bielefeld GmbH, die Pacht für die Leitungsnetze an die Stadtwerke Bielefeld GmbH und die Energieversorgung Werther GmbH, Aufwendungen aus den Mehr-/Mindermengenabrechnungen sowie die zu zahlenden Entgelte für die Netznutzung an vorgelagerte Netzbetreiber zusammensetzen.


Der Personalaufwand lag mit 4,4 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres (4,0 Mio. Euro). Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 53 Mitarbeiter:innen (Vorjahr: 48) bei der Bielefelder Netz GmbH tätig.


Insgesamt wurde auf dieser Basis ein Jahresergebnis vor Verlustausgleich von -6,8 Mio. Euro (Vorjahr: -5,5 Mio. Euro) erzielt. Unter den bereits genannten politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen ist das Ergebnis trotz der Verringerung gegenüber dem Vorjahr dennoch zufriedenstellend.

3.2 Vermögens- und Finanzlage

3.2.1 Vermögenslage


Die Bielefelder Netz GmbH verfügt über kein eigenes Anlagevermögen, sondern hat das gesamte Netz von der Stadtwerke Bielefeld GmbH und der Energieversorgung Werther GmbH gepachtet. Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2023 eine Bilanzsumme von 27,3 Mio. Euro (Vorjahr: 24,3 Mio. Euro) aus.


Da die Gesellschaft kein Anlagevermögen hält, ist die Aktivseite der Bilanz durch die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) geprägt. Forderungen gegen die Gesellschafterin sind im Geschäftsjahr 2023 nicht vorhanden (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro).


Auf der Passivseite wird das Eigenkapital unverändert mit 2,1 Mio. Euro bzw. 7,6 % der Bilanzsumme ausgewiesen.

3.2.2 Finanzlage


Die Veränderung des Finanzmittelfonds stellt sich wie folgt dar:

2023 Tsd. 2022 Abweichung
Euro Tsd. Euro Tsd. Euro %
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -11.423 -2.654 -8.769 -330%
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 11.547 2.616 8.931 341%
Veränderung des Finanzmittelfonds 124 -38 162 426%
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 138 176 -38 -22%
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 262 138 124 90%


Die Liquidität der Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres gesichert.

4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

4.1 Finanzielle Leistungsindikatoren


Als finanzieller Leistungsindikator wird regelmäßig das Ergebnis vor Ergebnisausgleich beobachtet und analysiert. Das geplante Jahresergebnis vor Verlustausgleich von -0,3 Mio. Euro konnte zum Jahresabschluss 2023 mit -6,8 Mio. Euro (Vorjahr: -5,5 Mio. Euro) nicht erzielt werden, weil von höheren Durchleitungsmengen ausgegangen wurde.


Aufgrund von Sparmaßnahmen der Kund:innen wurden sowohl im Strom- als auch im Gasbereich geringere Mengen durchgeleitet. Im Gasbereich führte die wärmere Witterung zusätzlich zu Mengenrückgängen.

4.2 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren


Als wesentliche nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden durchgeleitete Energiemengen und die Verfügbarkeit des Netzes herangezogen. Das Strom- und Gasnetz der Bielefelder Netz GmbH zeichnet sich, wie im Vorjahr und wie geplant, durch eine hohe, überdurchschnittliche Verfügbarkeit aus. Aufgrund von Sparmaßnahmen der Endverbraucher und der warmen Witterung weicht die Ist-Menge im Strombereich um -6,6 % gegenüber dem Planwert von 1.594 GWh und im Gasbereich um -13,7 % gegenüber dem Planwert von 2.309 GWh ab.

5. Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft


Die Bielefelder Netz GmbH blickt trotz der Auswirkung aus den Anforderungen der Regulierung und der Energiewende sowie den politischen Umständen auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurück. In einem wirtschaftlich extrem herausfordernden Umfeld ist das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 aus Sicht der Geschäftsführung noch zufriedenstellend.

C. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung


Gegenstand des Unternehmens ist der Transport von Elektrizität und Gas zum Zwecke der Versorgung der Bevölkerung. Durch die wirtschaftliche Betätigung der Gesellschaft im Rahmen des durch § 2 des Gesellschaftsvertrages vorgegebenen Gesellschaftszwecks wird die öffentliche Zwecksetzung des Unternehmens erfüllt und der öffentliche Zweck erreicht. Die Bielefelder Netz GmbH erfüllt ihren Auftrag, eine zuverlässige und ausreichende Versorgung im Netzgebiet anzubieten.

D. Prognosebericht

1. Branchenbezogene Entwicklung


Die Energiewirtschaft steht vor einem nie da gewesenen Transformationsprozess, und die Bielefelder Netz GmbH bereitet sich mit ihrem Team auf ein ganzes Bündel herausfordernder Aufgaben vor. Die Veränderungen sind in den Grenzen der entflechtungsrechtlichen Bestimmungen des EnWG eingebettet in eine konzernweite Strategie.


Für die kommenden Jahre ist hinsichtlich der benötigten und teils ungesicherten Erdgasliefermengen ein deutlicher Abwärtstrend zu erwarten. Bereits jetzt werden zunehmend - insbesondere bei Neubauprojekten - Wärmepumpen eingesetzt, welche die Erdgasversorgung nach und nach verdrängen werden. Auch bei sanierten Gebäuden fällt die Quote der mit Erdgas versorgten Objekte. Vor dem Hintergrund der angespannten weltpolitischen Lage wird die reine Erdgasversorgung perspektivisch einem nachhaltigeren Energieträger weichen müssen. Dennoch haben die Netzbetreiber eine Versorgungsverpflichtung für jeden Erdgaskunden, so dass die Netze weiter voll betrieben und instandgehalten werden.


Am 26. Mai 2023 veröffentlichte nunmehr das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW). Mit diesem Gesetz wurde das Messstellenbetriebsgesetz, insbesondere die Vorschriften zum Rollout, tiefgreifend geändert. Zentrales Ziel dieses Gesetzes ist es, den Rollout zu beschleunigen, Ver fahren rund um den Rollout intelligenter Messsysteme zu entbürokratisieren und die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und die Nachhaltigkeit gestärkt werden. Erzeugungs-, Verbrauchs- und Netzzustandsdaten sollen besser als bisher Netzbetrieb, Netzplanung und Strombelieferung unterstützen, vor allem auf Basis von variablen Stromtarifen. Das Smart-Meter-Gateway bleibt im Interesse von Datenschutz, Daten- und Cybersicherheit als sichere Kommunikationsplattform die Kernkomponente für die Digitalisierung der Energiewende. Der Rechtsrahmen soll an die neuen Herausforderungen und die technische Weiterentwicklung angepasst werden, die Datenkommunikation soll bei gleichbleibend hohem Datenschutz im Interesse einer beschleunigten Energiewende vereinfacht werden. Somit soll der Rollout entschlackt werden, um ihn insgesamt noch stärker am Beschleunigungsziel des Koalitionsvertrages und dem forcierten Tempo der Energiewende auszurichten.


Die Branche verfolgt interessiert die Entwicklungen rund um das GNDEW und begrüßt die damit zusammenhängenden dringend nötigen Anpassungen im Messstellenbetrieb.


Ab dem Jahr 2024 werden die Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme aus einem durch die Letztverbraucher zu tragenden Teil bestehen und aus einem überschüssigen Teil, welcher vom Netzbetreiber getragen wird. Hier ist vor allem die regulatorische Anerkennung der beim Netzbetreiber entstehenden Kosten aus anteiligen MSB-Entgelten ein essenzieller Punkt für den beschleunigten Rollout und einem ggf. zusätzlichen Vorfinanzierungbedarf bei den Netzbetreibern.


Die bis Ende 2023 freiwillige Teilnahme an dem § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) wurde durch eine Festlegung der Bundesnetzagentur zur Pflicht. Ab 2024 ist es demnach für Letztverbraucher verpflichtend, mit ihrer steuerbaren Verbrauchseinheit an der netzdienlichen Steuerung teilzunehmen und im Gegenzug ein verringertes Netzentgelt zu erhalten. Aufgrund der Novellierung des § 14a EnWG erwartet die Bielefelder Netz GmbH durch die nun vorgegebene unmittelbare Anschlusspflicht einen zusätzlichen Impuls bei der Installation von Wärmpumpen und privater Ladeinfrastruktur. Neben dem zusätzlichen administrativen Aufwand erzeugen die noch fehlenden Marktprozesse und Smart-Grid-Technologien einen fordernden Ausblick auf das Jahr 2024.


Angesichts der weiterhin anhaltenden, tiefgreifenden strukturellen Veränderungen in der Energiebranche erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 eine herausfordernde Entwicklung.


Ein weiteres großes Ziel, Klimaneutralität noch vor dem erklärten Ziel der Bundesregierung in 2045 zu erreichen, geht einher mit steigenden Anforderungen an die Energieverteilnetze. Hierzu ist es nötig, die Netze gänzlich zu transformieren und mit Innovationen die Leistungsfähigkeit der Netze zu steigern, um so die Erwartungen unserer Kund:innen zu erfüllen. Die gesamte Branche befindet sich derzeit im Wandel. Verteilnetzbetreiber sind künftig nicht mehr nur für die Durchleitung von Energie zuständig, vielmehr werden sie ein fester Bestandteil der digitalen Welt. Durch die Änderung der immer anspruchsvoller werdenden Versorgungsaufgabe kommt es zu einer Diskrepanz mit den aktuellen Vorgaben der Regulierung, diese werden den veränderten Anforderungen, die die Energiewende an die Verteilnetzbetreiber stellt, kaum noch gerecht. Der Regulierungsrahmen muss nun auf die langfristigen Folgekosten durch den für die Energiewende nötigen Ausbau der Netzinfrastruktur angepasst werden.

1.1 Klimaschutzprogramm 2030


Die 2020er Jahre werden das Jahrzehnt zur konsequenten Umsetzung der Energie- und Mobilitätswende, wie es in den Ausführungen zum Klimaschutzprogramm heißt. Die Bielefelder Netz GmbH befindet sich als Träger der Energiewende unter Berücksichtigung der schnelllebigen Anpassungen des gesetzlichen Rahmens mitten im Transformationsprozess hin zur klimaneutralen Ausgestaltung des Netzgebietes.


Erneuerbare Energien sind deshalb die zentrale Säule der Energiewende. Vor diesem Hintergrund rechnet die Bielefelder Netz GmbH weiterhin mit einem verstärkten Trend hin zur Elektrifizierung von Wärmeversorgung und einem deutlichen Anstieg von Photovoltaikanlagen. Auch wird für das Bielefelder Netzgebiet eine Umnutzung des bestehenden Erdgasnetzes in Vorbereitung auf die Einspeisung grüner Gase geprüft, nicht zuletzt auch, um die Unabhängigkeit der Energieversorgung in Deutschland und Europa sicherzustellen. Die vergangenen und noch kommenden Gesetzgebungsverfahren versuchen zunehmend diese Entwicklung zu erleichtern und voranzutreiben. In diesem Zusammenhang muss sich zuletzt auch zwangsläufig der regulatorische Rahmen anpassen, um die nötigen enormen Investitionen auch wirtschaftlich darstellen zu können. Laut Energiewirtschaftsgesetz sollen die Netzbetreiber für Investitionen eine "angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung" erhalten. Die Verzinsungsbasis am Kapitalmarkt befindet sich derzeit jedoch aufgrund des trägen Regulierungsrahmens deutlich über der von den Regulierungsbehörden gewährten Eigenkapitalverzinsung, so dass diese Investitionen nur schwer bewältigt werden können. Auch durch die Festlegung für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag und die daraus resultierende Erhöhung des Zinssatzes für Neuinvestitionen bleibt es bei einer ernsten Investitionssituation.


Aufgrund der stetig fortschreitenden Elektrifizierung erwartet die Bielefelder Netz GmbH unter normalen Bedingungen, d. h. ohne den Einfluss des Verbrauchsrückgangs durch den Ukraine-Krieg für die Nutzung des Stromnetzes von Kund:innen mit Standard-Lastprofil, einen kontinuierlichen, leicht steigenden Absatz aufgrund zunehmender Elektrifizierung. Von Bestandskund:innen mit registrierender Lastgangmessung wird nur ein sehr leicht steigender Absatz über den Planungszeitraum erwartet.

Für die Nutzung des Gasnetzes erwartet die Bielefelder Netz GmbH insbesondere durch den Einfluss des Ukraine-Kriegs und die damit beschleunigte Energiewende von Kund:innen mit Standard-Lastprofil wird mit einem Mengenrückgang ab 2025 von jährlich über 3 % und bei Kund:innen mit Registrierender Lastgangmessung von 2 % gerechnet. Aufgrund von Sonderfaktoren wird für 2024 von einem deutlichen Anstieg des Gasabsatzes ausgegangen. 7

7 Prämissen Wirtschaftsplanung 2024-2028

1.2 Anhörungsverfahren für Strom & Gas durch die Regulierungsbehörden


Das Anhörungsverfahren (früher Kostenprüfung) ist für die Bielefelder Netz GmbH von fundamentaler Bedeutung und bringt vielfältige Herausforderungen mit sich. Das wichtigste Ziel ist es, dass die entstandenen Kosten möglichst vollumfänglich durch die Regulierungsbehörde anerkannt werden. Die Optimierungsmöglichkeiten hierzu sind begrenzt, es hat sich jedoch gezeigt, dass durch eine hochwertige Datenbefüllung und fundierte Argumentationslinien die besten Voraussetzungen bestehen, um den Regulierungsbehörden die Nachhaltigkeit der gemeldeten Kosten deutlich zu machen. Die Bielefelder Netz GmbH kann durch die optimale Vorbereitung auf die vergangenen Kostenprüfungen Gas und Strom auf ein zufriedenstellendes Ergebnis zurückblicken.

1.3 Rollout intelligenter Messsysteme


Der grundzuständige Messstellenbetrieb geht in sein achtes, noch immer von hohen Anlaufverlusten geprägtes Betriebsjahr. Der weitestgehende vollständige (95%) Rollout intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen soll gemäß dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) bis 2032 erfolgen.


Der Ausbau moderner Messeinrichtungen verläuft bis jetzt über Plan. Der Ausbau wird kontinuierlich weiter forciert. Der Rollout von intelligenten Messsystemen hat im Geschäftsjahr 2023 durch die Verabschiedung des GNDEW begonnen. Aufgrund der neuen § 14a EnWG-Regelung ist von einem deutlich beschleunigten Rollout von intelligenten Messsystemen im Geschäftsjahr 2024 auszugehen.


Die Bielefelder Netz GmbH wird sich nach der Phase der Anlaufverluste darauf konzentrieren, Prozesse, Abläufe und Rollout-Szenarien so zu verbessern, dass unter den gegebenen Bedingungen ein nachhaltiger, profitabler Geschäftsbetrieb möglich ist.

1.4 Marktraumumstellung (MRU)


Die Marktraumumstellung, die Umstellung von L-Gas auf H-Gas, erfolgt im Netzgebiet der Bielefelder Netz GmbH nach Plänen der Fernleitungsnetzbetreiber im Jahr 2026. Die damit verbundene Umstellung von rund 100.000 Geräten machen etwa ein Viertel des in Deutschland insgesamt möglichen Jahresvolumens aus. Es werden daher erhebliche Marktengpässe erwartet, weshalb die Bielefelder Netz GmbH durch Ausschreibungen 2019 und 2020 schon frühzeitig Ressourcen gebunden hat. Die Bielefelder Netz GmbH hat das Vorprojekt zur Marktraumumstellung mit Informationsanschreiben aller Kunden im Sommer 2023 erfolgreich abgeschlossen und in die aktive Projektphase überführt. Nach Versand der ersten Terminanschreiben im Dezember 2023 wurde der Beginn der Erhebungsphase der Marktraumumstellung Anfang 2024 eingeläutet.

2. Entwicklung der Gesellschaft


Aufgrund immer neuer Herausforderungen in der Energiewelt ist es unser Ziel, unsere Prozesse und Anlagen stetig zu optimieren, um effizienter und nachhaltiger zu werden. Automatisierte Instandhaltungsprozesse, digitale Netzzustandserfassungen, dezentrale Steuermöglichkeiten und technologischer Fortschritt bringen wiederum neue Herausforderungen mit sich. Die Bielefelder Netz GmbH legt großen Wert darauf, dass die Versorgungssicherheit für unsere Kund:innen jederzeit gewährleistet ist. Aus diesem Grund suchen wir nach innovativen Lösungen, um dies zu gewährleisten.


Mit der Festlegung zu kalkulatorischen Nutzungsdauern (KANU) bietet der Regulierer den Netzbetreibern die Möglichkeit, die Nutzungsdauern aller ab dem Jahr 2023 in der Tätigkeit Gas aktivierten Anlagen so anzupassen, dass diese nicht über das Jahr 2045 hinausreichen. Im Weiteren muss die Entscheidung zur Nutzung der Wahlmöglichkeit genau auf die zukünftige Netz- und Finanzierungsstrategie der Unternehmensgruppe abgewogen werden.


Für die Zukunft erwartet die Geschäftsführung weitere Herausforderungen wie die sich abzeichnenden massiven Kostensteigerungen insgesamt und für damit zusammenhängende Investitionsgüter. Hier werden Strategien ausgearbeitet, um diesen Preissprüngen und den daraus folgenden steigenden Betriebsführungsentgelten entgegenwirken zu können.


Auch wird durch Analyse des Arbeitsmarktes und stetige Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität versucht, den vorherrschenden Fachkräftemangel bewältigen zu können, um die aus unserer Sicht sehr gute Infrastruktur weiter auf diesem Niveau zu betreiben.

2.1 Entwicklung der Ertragslage der Gesellschaft


Die Besonderheit des Geschäftsmodells, Erlöse auf genehmigte Erlösobergrenzen abzustellen und davon abweichende Erlöse in einem mehrjährigen Verfahren versetzt zu verrechnen, dämpfen nicht unerheblich mögliche negative wie positive finanzielle Auswirkungen. Aufgrund der Erfahrungen in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 besteht die Zuversicht, weitere Unternehmensziele wie Instandhaltung und Ausbau der Energienetze im geplanten Umfang realisieren zu können.


Die Geschäftsführung erwartet aufgrund der Rahmenbedingungen der Anreizregulierung ein positives Jahresergebnis (0,3 Mio. Euro). Ob dieses Ergebnis unter den aktuellen Bedingungen realisierbar ist, bleibt abzuwarten.


Die hohe und überdurchschnittliche Verfügbarkeit des Strom- und Gasnetzes der Bielefelder Netz GmbH soll weiterhin aufrechterhalten werden.

2.2 Einfluss des Ukraine-Kriegs auf die Geschäftsentwicklung 2024


Es ist für 2024 u.a. aufgrund des Kriegs in Osteuropa mit weiteren Preissteigerungen für die für Baumaßnahmen der Muttergesellschaft nötigen Investitionsgüter zu rechnen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen in der Betriebsführung können zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden.


Präventiv hat die Bielefelder Netz GmbH im Rahmen von Analysen zu Energiemangellagen die möglichen Auswirkungen einer ausbleibenden Gaslieferung untersucht und die vorhandenen Prozesse optimiert. Aktuell besteht neben der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen kein weiterer Handlungsbedarf.

E. Risiko- und Chancenbericht

1. Risikobericht


Das Risikomanagementsystem der Bielefelder Netz GmbH ist in die Organisations- und Kommunikationsstruktur des Konzerns Stadtwerke Bielefeld integriert. Die Führungs- und Aufsichtsgremien der Gesellschaft werden im Rahmen der Risikoberichterstattung regelmäßig über die aktuelle Risikosituation informiert. Die interne Revision überprüft das Risikomanagementsystem prozessunabhängig.


Die kontinuierliche Risikofrüherkennung sowie die Erfassung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken erfolgen dezentral in den Unternehmensbereichen durch eine einheitliche und systematische Methodik. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden regelmäßig alle relevanten Risikopotenziale identifiziert und ihre mögliche Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Darüber hinaus besteht eine sofortige Berichtspflicht für wesentliche Risiken als ad-hoc Meldung, die außerhalb des turnusmäßigen Risikomanagementprozesses identifiziert werden, um frühzeitig mit gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikovermeidung, -reduzierung und -absicherung gegenzusteuern. Die Risikolage der Bielefelder Netz GmbH ist somit jederzeit transparent und bedarfsgerecht darstellbar.


Identifizierte und bewertete Risiken werden aufgrund der zu jedem Risiko angegebenen Werte zu Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten in Risikoklassen eingeordnet. Mit den Risikoklassen wird die Einschätzung der Risikolage des Unternehmens und des Gefährdungspotentials eines Risikos unterstützt.


Wesentliche Risiken für die Bielefelder Netz GmbH, die zu einer Ergebnisverschlechterung führen können, sind:

Risiko aus Energiewirtschaftsgesetz (EnGW)-Sanktionsmöglichkeiten: Das EnWG enthält für Verstöße von Energielieferanten und Netzbetreibern in den Sparten Strom und Gas gegen bestimmte Vorschriften des EnWG und der auf der Grundlage des EnWG erlassenen Rechtsverordnungen sowie gegen Festlegungen und Anordnungen der Regulierungsbehörden (Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörde) zum Teil erhebliche Rechtsfolgen. Da die geltenden Bestimmungen oft unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten und deshalb auslegungsbedürftig sind, besteht zum Teil Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung.

Lieferanteninsolvenzen infolge hoher Energiemarktpreise mit dem Risiko: 3-monatiger Forderungsausfall für Netzentgelte und/oder Insolvenz von Lieferanten.

IT-Risiken, die u.a. zu falschen Daten oder sogar Datenverlusten insbesondere in den SAP-Systemen oder zu Cyber-Angriffen führen können, welche jedoch mit gezielten Sicherheitsmaßnahmen weitestgehend reduziert werden.


Weitere Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bielefelder Netz GmbH wesentlich beeinträchtigen, waren für 2023 und sind auch für 2024 nach unserer Einschätzung nicht zu erkennen. Bestehende Risiken werden durch Gegen- und Vorsorgemaßnahmen begrenzt und gesteuert.


Insgesamt haben sich aus der Risikoinventur des Jahres 2023 ausschließlich Risiken ergeben, die gemäß der Risikoportfoliomatrix als "mittel" einzuschätzen sind. Weitere schwerwiegende Risiken wurden im Geschäftsjahr nicht identifiziert.


Sowohl die eigenkapital- als auch liquiditätsbasierte Risikotragfähigkeit ist im Stadtwerke-Bielefeld-Konzern gewährleistet.

2. Chancenbericht


Für die Bielefelder Netz GmbH können sich Chancen aus der Erweiterung des Konzessionsgebietes auf Nachbargemeinden ergeben. Hieraus würden höhere Umsatzerlöse resultieren. Darüber hinaus können sich Chancen aus der Zusammenarbeit mit anderen Verteilnetzbetreibern und Effizienzsteigerungen aus Synergieeffekten bieten.


Eine weitere Chance könnte sich aus der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens ergeben. Hierzu hat die BNetzA im Januar dieses Jahres ein entsprechendes Eckpunktepapier veröffentlicht. Auch ist erkennbar, dass der Ausbau der Stromnetze seitens der BNetzA und der Bundesregierung forciert wird und hierzu entsprechende Anreize geschaffen werden.

 

Bielefeld, den 26. März 2024


Bielefelder Netz GmbH

Dr. Rebecca Reischuk Dr. Nils Neusel-Lange

Bilanz der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31. 12. 2023 31. 12. 2022
EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.472.102,75 5.112.872,53
2. Forderungen gegen den Gesellschafter 0,00 1.915.750,51
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 147.196,38
4. sonstige Vermögensgegenstände 874.406,19 872.063,45
9.346.508,94 8.047.882,87
II. Guthaben bei Kreditinstituten 261.531,13 137.597,23
B. Rechnungsabgrenzungsposten 17.650.120,07 16.111.951,59
Bilanzsumme Aktiva 27.258.160,14 24.297.431,69

Passiva

31. 12. 2023 31. 12. 2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.000.000,00 2.000.000,00
II. Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 83.083,80 83.083,80
2.083.083,80 2.083.083,80
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.843,00 1.004.775,00
2. sonstige Rückstellungen 2.187.648,78 3.329.965,29
2.190.491,78 4.334.740,29
C. Verbindlichkeiten
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 187.285,72 294.179,96
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.393.545,83 1.161.896,80
3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 3.091.854,54 0,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 157.203,89 7.809,98
5. sonstige Verbindlichkeiten 504.574,51 310.489,27
5.334.464,49 1.774.376,01
D. Rechnungsabgrenzungsposten 17.650.120,07 16.105.231,59
Bilanzsumme Passiva 27.258.160,14 24.297.431,69

Gewinn- und Verlustrechnung der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, vom 1.1.2023 bis 31.12.2023

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 200.268.513,52 168.139.566,34
2. sonstige betriebliche Erträge 14.790,18 65.621,14
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 59.474.241,15 32.905.423,57
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 139.963.657,74 133.694.931,08
199.437.898,89 166.600.354,65
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.488.158,78 3.112.193,74
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 891.638,50 891.411,51
4.379.797,28 4.003.605,25
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 3.213.504,13 3.014.222,16
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 34.060,34 5.285,13
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 39.846,00 138.619,02
8. Ergebnis nach Steuern -6.753.682,26 -5.546.328,47
9. sonstige Steuern 321,00 336,00
10. Erträge aus Verlustübernahme 6.754.003,26 5.546.664,47
11. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben


Sitz der Bielefelder Netz GmbH ist Bielefeld. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 38294 im Handelsregister B des Amtsgerichts Bielefeld eingetragen.


Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.


Der Jahresabschluss wurde entsprechend § 14 des Gesellschaftsvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften nach §§ 264 ff. HGB aufgestellt.


Die Bilanzgliederung wurde um die Ausweisposten Forderungen gegen den Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter erweitert.


Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.


Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben überwiegend in den Anhang übernommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bewertung der Forderungen, der sonstigen Vermögensgegenstände und der liquiden Mittel erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Erkennbare Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.


Die kundenindividuelle Hochrechnung der Netznutzungsentgelte im Bereich Strom erfolgt auf der Basis von bilanzierten Lastprofilen, die in drei Gewichtungstabellen gepflegt werden. Im Bereich Gas erfolgt die Gewichtung auf der Grundlage des Standardlastprofil-Kunden-Anteils der Gesamtübernahmemenge.


Seit dem Geschäftsjahr 2014 wird die Vereinnahmung der Baukostenzuschüsse und Anschlusskosten passivisch erfasst. Gleichzeitig wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für die nach § 4 der Pachtverträge mit der Stadtwerke Bielefeld GmbH und der Energieversorgung Werther GmbH zu leistenden Zahlungen gebildet. Die Auflösung erfolgt energieartenabhängig über 25 bzw. 30 Jahre.


Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.


Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.


Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Hierfür wird für Pensionsverpflichtungen der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre (1,83 %, Vorjahr: 1,78 %) zugrunde gelegt. Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden ferner zukünftige Lohn-, Gehaltssteigerungen unverändert zum Vorjahr mit 2,50 % und Rentensteigerungen von unverändert 2,0 % berücksichtigt. Es erfolgt eine Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre. Der sich nach § 253 Abs. 6 HGB ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert der Pensionsrückstellungen bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben bzw. der vergangenen zehn Jahre beträgt 78 Euro (Vorjahr: 61,5 Tsd. Euro). Die Änderung resultiert aus Geschäftsführerwechsel zum 01. November 2023. Die bis zum 31. Oktober 2023 bestehenden Anwartschaften wurden in Höhe des ermittelten Übertragungswertes an die Stadtwerke Bielefeld übertragen.


Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected-Unit-Credit-Methode. Hierfür wird für Jubiläumsverpflichtungen der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre (1,76 %, Vorjahr: 1,44 %) zugrunde gelegt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Berechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde.


Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen im Jahr 2022 erfolgte versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 1,44 %. Bei der Berechnung der Altersteilzeitverpflichtungen wurden ferner zukünftige Gehaltssteigerungen von 2,5 % berücksichtigt. Durch die Verpfändung des Planvermögens an die entsprechenden Mitarbeiter:innen und dem damit verbundenen Entzug der Ansprüche anderer Gläubiger war die Saldierung geboten. In 2023 bestehen keine Altersteilzeitverpflichtungen mehr.


Mit der Bildung von sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gedeckt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem jeweils aktuellen, ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.


Die erhaltenen Anzahlungen sind zum Nennbetrag angesetzt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Aktiva

1.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Aufgrund der Verbrauchsablesung nach dem "rollierenden Verfahren" (Teilnetz Bielefeld) bzw. einer dem Stichtag nachgelagerten Ablesung (Teilnetz Werther) ergeben sich Forderungen aus der bilanziellen Abgrenzung gegen Netzkunden in Höhe von 1,094 Mio. Euro (Vorjahr: 0,373 Mio. Euro). Der Ausweis erfolgt unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen saldiert mit den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (7,610 Mio. Euro; Vorjahr: 7,288 Mio. Euro).


Forderungen gegen die Gesellschafterin (verbundenes Unternehmen) bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: 1,916 Mio. Euro).


Forderungen gegen die übrigen verbundenen Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag ebenfalls nicht (Vorjahr: 0,147 Mio. Euro).


Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten vor allem Forderungen aus rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Vorsteuer in Höhe von 0,682 Mio. Euro (Vorjahr: 0,597 Mio. Euro), Umsatzsteuerforderung von 0,119 Mio. Euro, debitorische Kreditoren in Höhe von 0,017 Mio. Euro (Vorjahr: 0,017 Mio. Euro) sowie Forderungen aus Strom- und Energiesteuern in Höhe von 0,056 Mio. Euro (Vorjahr: 0,029 Mio. Euro).


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht vorhanden.

2. Passiva

2.1 Eigenkapital


Das Stammkapital beläuft sich auf 2,000 Mio. Euro. Die Geschäftsanteile werden von der alleinigen Gesellschafterin Stadtwerke Bielefeld GmbH, Bielefeld, gehalten.

2.2 Rückstellungen


Unter den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Verpflichtungen in Verbindung mit dem Regulierungskonto Gas (0,996 Mio. Euro; Vorjahr: 1,569 Mio. Euro) und dem Regulierungskonto Strom (0,578 Mio. Euro; Vorjahr: 0,569 Mio. Euro) ausgewiesen.


Der zum Zeitwert bewertete Geldmarktfonds in 2022 zur Absicherung von Altersteilzeitverpflichtungen 59,1 Tsd. Euro wurde in Höhe von 43,9 Tsd. Euro mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet, so dass eine Rückstellung in Höhe von 15,2 Tsd. Euro bilanziert wurde. Der saldierte Zeitwert entsprach den Anschaffungskosten. Zinserträge fielen nicht an.

2.3 Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten haben insgesamt unverändert eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.


Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin in Höhe von 3,092 Mio. Euro und gegenüber übrigen verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,157 Mio. Euro betreffen ausschließlich Lieferungen und Leistungen.


Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 0,505 Mio. Euro (Vorjahr: 0,310 Mio. Euro).

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse


Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:

Werte in Mio. EUR 2023 2022
Erlöse im Strombereich 139,984 127,076
Erlöse im Gasbereich 58,864 40,029
Erlöse im Bereich Messstellenbetrieb 1,421 1,035
Gesamt 200,269 168,140

2. Sonstige betriebliche Erträge


Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 0,015 Mio. Euro (Vorjahr: 0,066 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr werden periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,007 Mio. Euro (Vorjahr: 0,019 Mio. Euro) ausgewiesen.

3. Materialaufwand


Der Materialeinsatz beinhaltet unter anderem den Einkauf von Strom zum Ausgleich von Netzverlusten (6,617 Mio. Euro; Vorjahr: 3,853 Mio. Euro), die Vergütung der Einspeiser Erneuerbarer Energien (23,557 Mio. Euro; Vorjahr: 13,443 Mio. Euro) sowie den Einkauf von Mehr-/Mindermengen im Strom- (9,937 Mio. Euro; Vorjahr 3,888 Mio. Euro) und Gasbereich (16,764 Mio. Euro; Vorjahr 7,720 Mio. Euro).


Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen überwiegend auf die Pacht für das Leitungsnetz sowie die Kosten im Zusammenhang mit der technischen Betriebsführung durch die Stadtwerke Bielefeld GmbH.

4. Personalaufwand


Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Gehälter (3,488 Mio. Euro; Vorjahr: 3,112 Mio. Euro) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. Die Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,247 Mio. Euro (Vorjahr: 0,262 Mio. Euro).


Zum Bilanzstichtag beschäftigt die Gesellschaft 53 Mitarbeiter:innen, hiervon 12 Personen als Teilzeitkräfte. Der durchschnittliche Personalstand beträgt 53 Beschäftigte (Vorjahr: 48), davon 8 (Vorjahr: 8) weibliche und 45 (Vorjahr: 40) männliche.

E. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem Bestellobligo in Höhe von insgesamt 15,3 Mio. Euro für 2024 und 2025, Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von 36,029 Mio. Euro für durchschnittlich 2 Jahre sowie Verpflichtungen für Betriebsführungsentgelte in Höhe von 72,809 Mio. Euro für 1,3 Jahre. Insgesamt betragen die Verpflichtungen 124,498 Mio. Euro. Davon beträgt der Anteil der Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 122,049 Mio. Euro.

1.1 Angaben zur Altersversorgung


Die Gesellschaft bedient sich zur Erfüllung der betrieblichen Altersversorgung gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Karlsruhe. Im Sinne der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um eine Versorgungszusage bei einer umlagefinanzierten Pensionskasse. Gegenüber den Arbeitnehmer:innen besteht für den Fall, dass die Versorgungskasse ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, eine Einstandspflicht der Gesellschaft.


Da die Finanzierung der Versorgungsleistungen der VBL im so genannten Umlageverfahren erfolgt, bestehen Unterdeckungen für zukünftige Versorgungslasten. Nach Auffassung des HFA des IDW liegt bei dieser Art der Zusatzversorgung eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.


Der Gesamtumlagesatz der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) betrug im Berichtsjahr 7,30 % des versorgungsfähigen Entgelts. Davon trug der Arbeitgeber einen Anteil von 5,49 %, der Eigenanteil der Arbeitnehmer:innen lag bei 1,81 %. Ferner übernahm der Arbeitgeber die darauf entfallende pauschale Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bis zu einem steuerlichen Höchstbetrag von 92,03 Euro monatlich.


Die Summe der umlagepflichtigen Bezüge lag 2023 bei rund 3,14 Mio. Euro. Davon entfiel auf den Arbeitgeber ein Gesamt-Umlageaufwand von 0,17 Mio. Euro. Der Umlage-Eigenanteil der Arbeitnehmer:innen lag bei 0,057 Mio. Euro.

2. Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen Unternehmen getätigt wurden


Es bestanden im Wesentlichen folgende Geschäfte größeren Umfangs außerhalb der Energieversorgungstätigkeiten mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG, die nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung sind: technische und kaufmännische Betriebsführung sowie Inanspruchnahme von IT-Dienstleistungen.


Diese Geschäfte größeren Umfangs betreffen ausschließlich die Stadtwerke Bielefeld GmbH (Aufwand: 51,0 Mio. Euro, Vorjahr: 48,5 Mio. Euro).

3. Konzernzugehörigkeit


Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Bielefeld. Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Stadtwerke Bielefeld GmbH, Bielefeld. Der Konzernabschluss der Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Bielefeld, wird beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

4. Honorar des Abschlussprüfers


Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzernabschluss der Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird daher aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.

5. Nachtragsbericht


Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

F. Organe der Gesellschaft

1. Gesellschafter

Stadtwerke Bielefeld GmbH, Bielefeld 100 %

2. Geschäftsführung


Dr. Michael Hübert (Geschäftsführer Netzwirtschaft und Netzstrategien) bis 31.10.2023


Dr. Rebecca Reischuk (Kaufmännische Geschäftsführerin) ab 01.11.2023


Dr. Nils Neusel-Lange (Technischer Geschäftsführer)


Herr Dr. Hübert war hauptberuflich Geschäftsführer der Bielefelder Netz GmbH.


Frau Dr. Reischuk ist hauptberuflich Geschäftsführerin der Bielefelder Netz GmbH.


Herr Dr. Neusel-Lange ist hauptberuflich als Geschäftsbereichsleiter Netze bei der Gesellschafterin Stadtwerke Bielefeld GmbH angestellt.


Zur Vergütung der Geschäftsführung werden die folgenden Angaben gemacht:

Werte in EUR Feste Vergütung Variable Vergütung Sach- und sonstige Bezüge Gesamt
Dr. Michael Hübert (bis 31.10.2023) 153.700,00 54.530,00 3.620,21 211.850,21
Dr. Nils Neusel-Lange 12.000,00 0,00 7.877,01 19.877,01
Dr. Rebecca Reischuk (ab 01.11.2023) 21.400,00 0,00 1.545,61 22.945,61
Summe 187.100,00 54.530,00 13.042,83 254.672,83


Des Weiteren besteht für Frau Dr. Reischuk eine auf die feste Vergütung bezogene prozentuale Pensionszusage, die einen Anspruch auf lebenslange Ruhegeld- und Hinterbliebenenversorgung einräumt. Die dafür bestehende Pensionsrückstellung beläuft sich für auf 2.843,00 Euro.

 

Bielefeld, den 26. März 2024


Bielefelder Netz GmbH

Dr. Rebecca Reischuk Dr. Nils Neusel-Lange

Beschlüsse zur Gesellschafterversammlung am 18. Juni 2024

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses


Sodann verliest Herr Uekmann die folgende Beschlussempfehlung


"Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 in der Fassung vom 26.03.2024, gemäß § 7 Nr. 13 des Gesellschaftsvertrages der Bielefelder Netz, fest. Nach Ausgleich des Verlustes in Höhe von 6. 754.003,26 € durch die Stadtwerke Bielefeld GmbH, aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages vom 11. Juli 2005, schließt die Erfolgsrechnung mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab."


Herr Uekmann und Herr Müller erklären ihre Zustimmung zu diesem Beschluss


Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Geschäftsführung für 2023


Herr Uekmann verliest die folgende Beschlussempfehlung


"Die Gesellschafterversammlung erteilt gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG der Geschäftsführung Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023."

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS


An die Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bielefelder Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile


Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.


Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.


Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.


Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.


Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Duisburg, den 3. Mai 2024


PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

Jahn Pethke
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Tätigkeitsbilanz der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, zum 31. Dezember 2023 für die Sparte Gasverteilung

Aktiva

31. 12. 2023 31. 12. 2022
EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.189.378,11 412.568,47
2. Forderungen gegen den Gesellschafter 0,00 2.162.366,67
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 17.136,00
4. sonstige Vermögensgegenstände 214.178,61 154.395,21
1.403.556,72 2.746.466,35
II. Guthaben bei Kreditinstituten 78.459,34 33.023,34
B. Rechnungsabgrenzungsposten 5.291.870,04 5.162.585,86
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.422.471,23 459.794,13
Bilanzsumme Aktiva 10.196.357,33 8.401.869,68

Passiva

31. 12. 2023 31. 12. 2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
1. zugeordnetes Eigenkapital -3.422.471,23 -459.794,13
2. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.422.471,23 459.794,13
0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 852,90 252.235,03
2. sonstige Rückstellungen 1.085.074,25 2.490.595,22
1.085.927,15 2.742.830,25
C. Verbindlichkeiten
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 159.446,16 202.821,69
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 248.330,55 219.193,66
3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 3.259.357,59 0,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 53,49 0,00
5. sonstige Verbindlichkeiten 151.372,35 74.438,22
3.818.560,14 496.453,57
D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.291.870,04 5.162.585,86
Bilanzsumme Passiva 10.196.357,33 8.401.869,68

Gewinn- und Verlustrechnung nach Tätigkeiten der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, für das Geschäftsjahr 2023, für die Sparte Gasverteilung

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 58.864.096,56 40.028.877,71
2. sonstige betriebliche Erträge 5.803,57 13.365,15
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 17.208.897,06 7.893.276,10
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 41.434.841,95 34.886.096,35
58.643.739,01 42.779.372,45
4. Personalaufwand
a) Gehälter 1.247.855,69 854.190,95
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 319.057,00 243.532,97
1.566.912,69 1.097.723,92
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 914.309,68 824.364,35
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.218,10 1.260,48
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 19.753,80 56.828,56
8. Ergebnis nach Steuern -2.264.596,95 -4.714.785,94
9. sonstige Steuern 96,30 80,64
10. Erträge aus Verlustübernahme 2.264.693,25 4.714.866,58
11. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 0,00

Tätigkeitsbilanz der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, zum 31. Dezember 2023 für die Sparte Messstellenbetrieb

Aktiva

31. 12. 2023 31. 12. 2022
EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 193.198,60 148.514,29
2. Forderungen gegen den Gesellschafter 842.209,29 1.231.130,18
1.035.407,89 1.379.644,47
Bilanzsumme Aktiva 1.035.407,89 1.379.644,47

Passiva

31. 12. 2023 31. 12. 2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
1. zugeordnetes Eigenkapital 1.035.407,89 1.379.644,47
1.035.407,89 1.379.644,47
Bilanzsumme Passiva 1.035.407,89 1.379.644,47

Gewinn- und Verlustrechnung nach Tätigkeiten der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, für das Geschäftsjahr 2023, für die Sparte Messstellenbetrieb

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.420.744,75 1.034.437,75
2. sonstige betriebliche Erträge 16,81 0,00
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.479.715,00 2.036.573,57
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 3.374,39 2.252,72
5. Ergebnis nach Steuern -1.062.327,83 -1.004.388,54
6. Erträge aus Verlustübernahme 1.062.327,83 1.004.388,54
7. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 0,00

Tätigkeitsbilanz der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, zum 31. Dezember 2023 für die Sparte Elektrizitätsverteilung

Aktiva

31. 12. 2023 31. 12. 2022
EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.089.526,04 4.551.789,77
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 130.060,38
3. sonstige Vermögensgegenstände 660.227,58 717.468,24
7.749.753,62 5.399.318,39
II. Guthaben bei Kreditinstituten 183.071,79 104.573,89
B. Rechnungsabgrenzungsposten 12.358.250,03 10.949.365,73
Bilanzsumme Aktiva 20.291.075,44 16.453.258,01

Passiva

31. 12. 2023 31. 12. 2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
1. zugeordnetes Eigenkapital 4.470.147,14 1.163.033,46
4.470.147,14 1.163.033,46
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.990,10 752.539,97
2. sonstige Rückstellungen 1.102.574,53 839.370,07
1.104.564,63 1.591.910,04
C. Verbindlichkeiten
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 27.839,56 91.358,27
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.145.215,28 942.703,14
3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 674.706,24 1.477.746,34
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 157.150,40 7.809,98
5. sonstige Verbindlichkeiten 353.202,16 236.051,05
2.358.113,64 2.755.668,78
D. Rechnungsabgrenzungsposten 12.358.250,03 10.942.645,73
Bilanzsumme Passiva 20.291.075,44 16.453.258,01

Gewinn- und Verlustrechnung nach Tätigkeiten der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld , für das Geschäftsjahr 2023, für die Sparte Elektrizitätsverteilung

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 139.983.672,21 127.076.250,88
2. sonstige betriebliche Erträge 8.969,80 52.255,99
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 42.265.344,09 25.012.147,47
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 96.049.100,79 96.772.261,16
138.314.444,88 121.784.408,63
4. Personalaufwand
a) Gehälter 2.240.303,09 2.258.880,46
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 572.581,51 647.000,87
2.812.884,60 2.905.881,33
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.295.820,06 2.187.605,09
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23.842,24 4.024,65
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20.092,20 81.790,46
8. Ergebnis nach Steuern -3.426.757,48 172.846,01
9. sonstige Steuern 224,70 255,36
10. aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 0,00 172.590,65
11. Erträge aus Verlustübernahme 3.426.982,18 0,00
12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 0,00

Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 2023

A. Allgemeine Angaben


Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurden Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" erstellt.


Als grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wurde gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG in Verbindung mit § 6b Abs. 3 EnWG wie im Vorjahr ein Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Messstellenbetrieb" aufgestellt.


Grundlage der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG ist der nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023.


Berichtspflichten, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder in den Erläuterungen erfüllt werden können, wurden überwiegend in die Erläuterungen übernommen.


Aufgrund der vom Stichtag abweichenden Verbrauchsablesung ergeben sich Forderungen aus der bilanziellen Abgrenzung gegen Netzkunden. Diese werden mit den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen verrechnet ausgewiesen.


Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6 Abs. 3 Satz 7 EnWG vorgenommen. Als Grundlage diente insbesondere der Umsatzschlüssel.


Die nach sachgerechter Zuordnung und Schlüsselung der Konten entstandenen Residualgrößen wurden in den einzelnen Tätigkeitsbilanzen wie im Vorjahr als Kapitalausgleichsposten im Eigenkapital ausgewiesen.

B. Erläuterungen zu den Zuordnungsregeln


Die Zuordnung wurde überwiegend in zwei Schritten vorgenommen. Zunächst erfolgte generell, soweit möglich, eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten. Eine Schlüsselung im Verhältnis der Umsatzerlöse erfolgte insbesondere bei den Wertberichtigungen auf Forderungen, den liquiden Mitteln, den Personalrückstellungen und den Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Die Zuordnung des Eigenkapitals auf die Tätigkeiten erfolgte auf Basis der auf die Tätigkeiten geschlüsselten Buchwerte zum 31.12.2011. Zum Ausgleich der Tätigkeitsbilanzen wird ein Kapitalausgleichsposten ermittelt. Dieser wird wie im Vorjahr im zugeordneten Eigenkapital ausgewiesen.


Grundlage für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Tätigkeiten bildet im Wesentlichen der Aufbau der Kostenrechnung. Durch die Struktur der getrennten Kostenstellen und Profit-Center für einzelne Tätigkeiten lassen sich Aufwendungen und Erträge hierfür direkt im SAP-System erfassen.


Erträge und Aufwendungen, welche nicht direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden können, werden durch Umlagen über den Umsatzschlüssel auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt.


Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf den Anhang verwiesen.

C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Tätigkeitsbilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen


Aufgrund der Verbrauchsablesung nach dem "rollierenden Verfahren" (Teilnetz Bielefeld) bzw. einer dem Stichtag nachgelagerten Ablesung (Teilnetz Werther) ergeben sich Forderungen aus der bilanziellen Abgrenzung gegen Netzkunden im Strombereich in Höhe von 0,974 Mio. Euro (Vorjahr: 0,330 Mio. Euro) und im Gasbereich in Höhe von 0,120 Mio. Euro (Vorjahr: 0,043 Mio. Euro). Der Ausweis erfolgt unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet mit den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (Strom 5,304 Mio. Euro, Gas 2,305 Mio. Euro; Vorjahr: Strom 5,697 Mio. Euro, Gas 1,591 Mio. Euro).


Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr unverändert eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind unverändert innerhalb eines Jahres fällig.


In dem laufenden Geschäftsjahr erfolgte wie im Vorjahr keine Abzinsung der Rückstellungen.


Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen auf die Aufzinsung von Rückstellungen:

2023 2022
Tsd. EUR Tsd. EUR
Strom 20,1 52,6
Gas 19,8 47,6
39,9 100,2


Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Gehälter (3,488 Mio. Euro; Vorjahr: 3,112 Mio. Euro) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung.


Die Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich im Berichtsjahr auf:

2023 2022
Tsd. EUR Tsd. EUR
Strom 173,0 198,8
Gas 74,1 62,8
247,1 261,6

 

Bielefeld, den 26. März 2024


Bielefelder Netz GmbH

Dr. Rebecca Reischuk Dr. Nils Neusel-Lange

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