Bielefelder Netz GmbH
Bielefeld
Jahres- und Tätigkeitsabschluss
nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023
A. Grundlagen/Geschäftsmodell
Geschäftszweck der Bielefelder Netz GmbH ist die
sichere, diskriminierungsfreie und zuverlässige
Verteilung von Elektrizität und Gas, der Anschluss von
Kunden an das Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz
sowie die Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen. Außerdem ist die Bielefelder Netz
GmbH grundzuständiger Messstellenbetreiber in
Bielefeld und Werther.
Die Bielefelder Netz GmbH als Verteilnetzbetreiber
wird nach der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung von dem
integrierten Energieversorgungsunternehmen, der Stadtwerke
Bielefeld GmbH, behördlich von der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen (BNetzA) in der Sparte Strom und von der
Regulierungskammer des Landes Nordrhein-Westfalen als
Landesregulierungsbehörde Energierecht in der Sparte
Gas reguliert.
Kund:innen der Bielefelder Netz GmbH können
sowohl Versorger von Endkund:innen,
Weiterverteiler-Unternehmen als auch unmittelbare
Anschlussnehmer:innen und Anschlussnutzer:innen im
Zusammenhang mit der Entnahme und Einspeisung von
Elektrizität und Gas sowie dem Messstellenbetrieb
sein.
Das Netzgebiet der Bielefelder Netz GmbH umfasste
ursprünglich das Konzessionsgebiet der Stadt
Bielefeld. Seit dem 1. Januar 2007 hat die Bielefelder Netz
GmbH das Elektrizitäts-Netz der Energieversorgung
Werther GmbH gepachtet und nimmt auch hier die Aufgaben
eines Elektrizitäts-Verteilnetzbetreibers wahr.
B. Wirtschaftsbericht
1. Branchenbezogene Entwicklung
Die Stromversorgung 2023 war weiterhin durch den
innereuropäischen Konflikt in der Ukraine
geprägt. Die Brennstoffkosten für Erdgas und
Kohle dominierten die Preisbewegungen an den
Strommärkten und führten im Jahr 2023 zur
deutlichen Senkung des Strompreises an der Börse im
Vergleich zum Vorjahr. Der Börsenstrompreis lag jedoch
auf einem deutlich höheren Niveau als vor dem
Ukraine-Krieg.
Das hohe Gaspreisniveau aus dem Jahr 2022 hatte sich
im Laufe des Jahres 2023 etwas entspannt, blieb jedoch
trotzdem über dem Niveau der Vorjahre. Vor allem die
unterjährigen getriebenen Preisbewegungen durch die
Erdgas-Verfügbarkeit blieben aus. Das aus dem Vorjahr
auferlegte Risiko aufgrund der Gasknappheit durch die
ausbleibenden Lieferungen aus Russland hat sich demnach im
Jahr 2023 relativiert. Die Beschaffung wurde über das
Jahr 2023 ausgebaut und führte letztlich zu einer
positiven Ausgangslage für die Winterperiode 23/24.
Nichtsdestotrotz war die Branche geprägt von der
Ausarbeitung von Notfallszenarien für eine eventuell
eintretende Gasmangellage sowie der Umsetzung der
staatlichen Entlastungsmaßnahmen.
Das durchschnittliche Netzentgelt (Strom) in Deutschland
für Haushaltskund:innen lag im Jahr 2023 mit 9,32
ct/kWh über Vorjahresniveau. Im Bereich der
Nicht-Haushaltskund:innen und Industriekund:innen sind im
arithmetischen Mittel die Netzentgelte für
Gewerbekund:innen um rund 8 % auf 7,42 ct/kWh gestiegen und
bei den Industriekund:innen um rund 11 % auf 3,3 ct/kWh
gestiegen.
1
Im Jahr 2023 hatte der Ausbau der Elektromobilität
in Form von Elektrofahrzeugen und Bereitstellung von
öffentlichen und diskriminierungsfrei
zugänglichen Ladepunkten weiterhin ein hohen
politischen Stellenwert. Um die seitens der Bundesregierung
gesetzte Zielmarke zu erreichen, bestand bis 17. Dezember
2023 eine Förderung für die Anschaffung von
Elektrofahrzeugen.
2 Für die Betreiber von
Elektrizitätsversorgungsnetzen führt diese
politische Zielsetzung zu einer hohen Anzahl neuer
Verbrauchseinheiten, die an die bestehenden Verteilnetze
angeschlossen und versorgt werden müssen. Die im
Vergleich zu sonst haushaltsüblichen Anwendungen hohen
Ladeleistungen und die voraussichtlich große
gleichzeitige Belastung in den Abendstunden stellen
für die Netzbetreiber zunehmend eine Herausforderung
dar.
Der Bundesnetzagentur wurden bis zum 1. September 2023
insgesamt 56.480 Ladeeinrichtungen mit 105.579 Ladepunkten
angezeigt. Dabei handelt es sich um 85.072 Ladepunkte mit
einer Ladeleistung von bis zu 22 kW (Normalladepunkte) und
20.507 Schnellladepunkte.
3
Erdgas ist ein wichtiger Energieträger in
Deutschland und deckte im Jahr 2023 rund 24 %
4 des Primärenergiebedarfs. Neben
Heizöl ist Erdgas weiterhin die wichtigste Energie zum
Heizen in Deutschland.
Das durchschnittliche Netzentgelt (Gas) in Deutschland
für Haushaltskund:innen lag zum Stichtag 1. April 2023
bei 1,89 ct/kWh und ist im Vergleich zum Vorjahr (1,62
ct/kWh) um rund 17 % gestiegen. Bei den Gewerbekunden
betrug das leicht unter Vorjahresniveau (1,25 ct/kWh)
liegende durchschnittliche Netzentgelt 1,48 ct/kWh. Bei den
Industriekund:innen sank das Netzentgelt (2022: 0,44
ct/kWh) um rund 11 % auf 0,39 ct/kWh.
5
Im Regime der Anreizregulierung werden - ausgehend
von den Kosten im Basisjahr (Gas: 2020, Strom: 2021) - die
Erlösobergrenzen der Netzentgelte von den
Regulierungsbehörden für die Dauer einer
Regulierungsperiode (Gas: 2023 bis 2027, Strom: 2024 bis
2028) festgelegt.
Nach der Grundkonzeption des Messstellenbetriebsgesetzes
(MsbG) wird lt. Bundesnetzagentur
6angestrebt, dass künftig bei Kund:innen
alle mit Hilfe eines sogenannten "intelligenten
Messsystems" (iMS) erhobenen Messwerte im Idealfall
ausschließlich beim Messstellenbetreiber zentral
gespeichert, aufbereitet und im Anschluss sternförmig
an alle berechtigten Empfänger:innen verteilt werden.
Aus diesen Werten lassen sich netz- und marktdienliche
Prozesse ableiten, die einen wesentlichen Eckpfeiler der
Energiewende darstellen. Das setzt jedoch voraus, dass die
verfügbaren iMS technisch in der Lage sind, eine
dezentrale Messwertaufbereitung und -verteilung
durchzuführen. Aktuell erfüllen die am Markt
verfügbaren Geräte die notwendigen Anforderungen
nur eingeschränkt.
1 Monitoringbericht 2023 der Bundesnetzagentur,
S.23
2 Umweltbonus für Elektrofahrzeuge |
Bundesregierung
3 Ladesäuleninfrastruktur der
Bundesnetzagentur (Stand 1.9.2023)
4 Agora Energiewende - Die Energiewende in
Deutschland: Stand der Dinge 2023, Ziff. 3.1 (siehe Abb. S.
35)
5 Monitoringbericht 2023 der Bundesnetzagentur,
S.44
6 www.bundesnetzagentur.de: Az.: BK6-18-032
2. Entwicklung der Gesellschaft
Für die Bestimmung der Erlösobergrenzen
wird vom Verordnungsgeber nach § 7 der
Anreizregulierungsverordnung (ARegV) eine Differenzierung
der Kosten in dauerhaft nicht beeinflussbare,
vorübergehend nicht beeinflussbare und beeinflussbare
Kostenanteile vorgegeben. Die Gesamtkosten abzüglich
der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten werden einem
Effizienzvergleich unterzogen. Diese unterliegen
individuellen Effizienzvorgaben, die im Laufe einer
Regulierungsperiode, d. h. innerhalb von fünf Jahren,
umzusetzen sind. Die Höhe ergibt sich aus von der
BNetzA auf Grundlage von Strukturkennzahlen ermittelten
Effizienzwerten. Diese sind für die Bielefelder Netz
GmbH nur sehr begrenzt beeinflussbar, da die
maßgeblich technisch bedingten Netzstrukturen, wenn
überhaupt, nur sehr langfristig veränderbar sind.
Auch hat das Verhalten vergleichbarer Unternehmen,
wobei dies der Bielefelder Netz GmbH nicht bekannt ist,
ebenfalls Einfluss auf die Ausprägung des
Effizienzwertes. Die Bielefelder Netz GmbH ist mit der
Entwicklung ihrer Effizienzwerte für Strom und Gas nur
bedingt zufrieden.
Im Laufe des Geschäftsjahr 2023 wurde die
spartenübergreifende Festlegung der Bundesnetzagentur
zu den Eigenkapitalzinssätzen für die vierte
Regulierungsperiode (RP) aufgrund der Entwicklungen der
Zinsen an den Kapitalmärkten in Frage gestellt. Als
Reaktion darauf hat die BNetzA eine Konsultation für
die Anpassung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes
für Neuanlagen gestartet. Diese soll eine angemessene,
wettbewerbsfähige und risikoangepasste kalkulatorische
Eigenkapitalverzinsung gewährleisten und Anreize
für Investitionen schaffen. Abweichend von der
bisherigen Festlegung soll sich aufgrund einer
veränderten Ermittlungsmethodik der
Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen nach dem 31.
Dezember 2023 jährlich ändern. Diese Methodik
soll auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode
beschränkt werden. Für Investitionen, die im Jahr
2023 getätigt wurden, gelten weiterhin die bereits im
Vorfeld festgelegten Zinssätze von 5,07 % (4. RP Gas)
und 6,91 % (3. RP Strom). Für Altanlagen bleibt es
ebenso bei dem im Vorfeld festgelegten Zinssatz von 3,51 %.
Die Eigenkapitalzinssätze müssen auch den
zukünftigen Anforderungen an den Netzbetrieb Rechnung
tragen. Hinzu kommen die stark erhöhten Leitzinsen,
welche durch die drastischen inflationellen Auswirkungen
von der Zentralbank angehoben worden sind. Diese
führen zu hohen Herausforderungen in der
Bewältigung der Energiewende, da das Kapital für
die nötigen Investitionen aufgrund der Zinsentwicklung
teurer beschafft werden muss, als es durch die
Bundesnetzagentur anerkannt wird. Daraus folgt, dass
notwendige geplante Maßnahmen nicht wirtschaftlich
umgesetzt werden können. Vor allem die weiterhin
für die Bestandsanlagen niedrige Verzinsung erschwert
die Kapitalbeschaffung für die Finanzierung neuer
Investitionen.
2.1 Strom
Die durch das Bielefelder Netz durchgeleitete
Strommenge sank um 3,1 % auf rd. 1.489 GWh.
Der von der Bundesregierung verabschiedete
Fördermechanismus zum Ausbau von Ladeinfrastruktur
für Elektromobilität hat sich in Bielefeld durch
einen sehr deutlichen Zuwachs von Anfragen sowie final
errichteten Ladesäulen bemerkbar gemacht. So hat sich
die Anzahl der gemeldeten Ladepunkte im Vergleich zum
Vorjahr von 1.933 auf 2.463 erhöht.
Die Energiekrise und die immer stärkeren Folgen
der Klimakrise entfachen eine hohe gesellschaftliche
Nachfrage nach der Energiewende und ihren Technologien. In
diesem Zusammenhang gab es eine deutliche Steigerung bei
den in Bielefeld installierten PV-Anlagen. So wurden im
Jahr 2023 im Bielefelder Netzgebiet 3.182 (ca. +106% zum
Vorjahr) PV-Anlagen errichtet.
2.2 Gas
Der Erdgasabsatz hat sich 2023 um 2,6 % auf 1.994 GWh
reduziert. Aufgeschlüsselt auf die einzelnen
Kundengruppen entwickelte er sich aber nicht einheitlich.
Der Absatz der SLP-Kunden hat sich weiter um 3,3 %
gegenüber dem Vorjahr auf 1.600 GWh reduziert. Der
Absatz der RLM-Kunden hat sich dagegen leicht um 0,6 %
gegenüber dem Vorjahr erhöht.
2.3 Messstellenbetrieb
Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 17.928
moderne Messeinrichtungen und damit weniger als
gegenüber dem Vorjahr von 21.111 verbaut.
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
und dem darin enthaltenen MsbG wurde der Rollout von
modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
(sog. Smart Meter) in Deutschland gesetzlich
vorgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 256
Zähler (iMSys) eingebaut. Im Geschäftsjahr 2022
erfüllten die am Markt verfügbaren Geräte
die notwendigen Anforderungen nicht im vollen Umfang und
wurden lediglich zu Testzwecken eingesetzt.
3. Wirtschaftliche Lage der
Gesellschaft
3.1 Ertragslage
Die Absatzzahlen und die Umsatzerlöse der
Bielefelder Netz GmbH setzen sich wie folgt zusammen:
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
|
Mio. kWh |
Mio. kWh |
Mio. kWh |
% |
| Strom |
1.489 |
1.536 |
-47 |
-3,1% |
| Erdgas |
1.994 |
2.047 |
-53 |
-2,6% |
| Gesamt |
3.483 |
3.583 |
-100 |
-2,8% |
|
2023 Tsd. |
2022 |
Veränderung |
|
EUR |
Tsd. EUR |
Tsd. EUR |
% |
| Erlöse im
Strombereich |
139.984 |
127.076 |
12.908 |
10,2% |
| Erlöse im
Gasbereich |
58.864 |
40.029 |
18.835 |
47,1% |
| Erlöse im
Messstellenbetrieb |
1.421 |
1.035 |
386 |
37,3% |
| Gesamt |
200.269 |
168.140 |
32.129 |
19,1% |
Die höheren Erlöse im Strom- und Gasbereich
resultieren aus moderat gestiegenen Netzentgelten.
Im Strombereich und Gasbereich werden die
Abweichungen zwischen der zulässigen
Erlösobergrenze und den tatsächlich erzielten
Erlösen über ein Regulierungskonto abgebildet.
Der Ausgleich des Saldos auf dem Regulierungskonto erfolgt
durch gleichmäßig über die folgende
Regulierungsperiode verteilte Zu- oder Abschläge auf
die Erlösobergrenze.
Die Erlösobergrenze für das Stromnetz 2023
wurde aufgrund von Mindererlösen im Jahr 2016 und
Mehrerlösen aus 2019 und 2020 durch Zuschläge um
1,0 Mio. Euro erhöht. Insgesamt erzielt das Stromnetz
2023 einen Mindererlös von 2,9 Mio. Euro für die
Jahre 2026 bis 2028. In 2023 erfolgte eine Anpassung der
Minderlöse aus 2022 gemäß der
gegenüber der BNetzA gemeldeten Werte für das
Regulierungskonto. Zum 31. Dezember 2023 wird eine
Verpflichtung für die Jahre 2025 bis 2027 in Höhe
von 0,6 Mio. Euro ausgewiesen.
Im Gasnetz wurde die Erlösobergrenze 2023 durch
Abschläge für Mehrerlöse aus 2019 und 2020
um 0,6 Mio. Euro verringert. Für 2023 ergibt sich ein
Mindererlös von 1,7 Mio. Euro. In 2023 erfolgte eine
Anpassung der Minderlöse aus 2022 gemäß der
gegenüber der LRegB gemeldeten Werte für das
Regulierungskonto. Zum 31.12.2023 wird eine Verpflichtung
für die Jahre 2025 bis 2027 in Höhe von 1,0 Mio.
Euro ausgewiesen.
Die Mindererlöse von 2,9 Mio. Euro im
Strombereich und 1,7 Mio. Euro im Gasbereich führten
im Wesentlichen zu den in den Tätigkeiten
ausgewiesenen Ergebnissen von -3,4 Mio. Euro im Strom und
-2,3 Mio. Euro im Gas.
Aufgrund von erheblicher Preissteigerung
erhöhten sich die Erlöse aus der Erstattung des
Mehr-/Mindermengenausgleiches für Strom und Gas um
14,8 Mio. Euro von 13,4 Mio. Euro auf 28,2 Mio. Euro.
Diesen stehen entsprechende Aufwendungen gegenüber,
die die Bielefelder Netz GmbH zu leisten hat. Darüber
hinaus sind die Erlöse aus der Erstattung verauslagter
EEG-Vergütung um 10,2 Mio. Euro gestiegen. Die
gefallenden Preise an der Strombörse führten zur
Erhöhung der Auszahlung der EEG-Marktprämie.
Gleichzeitig fand ein erheblicher Zubau an PV-Anlagen
statt.
Den Umsatzerlösen standen vor allem
Materialaufwendungen von 199,4 Mio. Euro (Vorjahr: 166,6
Mio. Euro) gegenüber, die sich insbesondere aus im
Wesentlichen bezogenen Leistungen für die Aufwendungen
für die technische Betriebsführung durch die
Stadtwerke Bielefeld GmbH, die Pacht für die
Leitungsnetze an die Stadtwerke Bielefeld GmbH und die
Energieversorgung Werther GmbH, Aufwendungen aus den
Mehr-/Mindermengenabrechnungen sowie die zu zahlenden
Entgelte für die Netznutzung an vorgelagerte
Netzbetreiber zusammensetzen.
Der Personalaufwand lag mit 4,4 Mio. Euro über
dem Niveau des Vorjahres (4,0 Mio. Euro). Im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren durchschnittlich 53
Mitarbeiter:innen (Vorjahr: 48) bei der Bielefelder Netz
GmbH tätig.
Insgesamt wurde auf dieser Basis ein Jahresergebnis
vor Verlustausgleich von -6,8 Mio. Euro (Vorjahr: -5,5 Mio.
Euro) erzielt. Unter den bereits genannten politischen und
regulatorischen Rahmenbedingungen ist das Ergebnis trotz
der Verringerung gegenüber dem Vorjahr dennoch
zufriedenstellend.
3.2 Vermögens- und Finanzlage
3.2.1 Vermögenslage
Die Bielefelder Netz GmbH verfügt über kein
eigenes Anlagevermögen, sondern hat das gesamte Netz
von der Stadtwerke Bielefeld GmbH und der Energieversorgung
Werther GmbH gepachtet. Die Bilanz weist zum 31. Dezember
2023 eine Bilanzsumme von 27,3 Mio. Euro (Vorjahr: 24,3
Mio. Euro) aus.
Da die Gesellschaft kein Anlagevermögen
hält, ist die Aktivseite der Bilanz durch die
ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro)
geprägt. Forderungen gegen die Gesellschafterin sind
im Geschäftsjahr 2023 nicht vorhanden (Vorjahr: 1,9
Mio. Euro).
Auf der Passivseite wird das Eigenkapital
unverändert mit 2,1 Mio. Euro bzw. 7,6 % der
Bilanzsumme ausgewiesen.
3.2.2 Finanzlage
Die Veränderung des Finanzmittelfonds stellt
sich wie folgt dar:
|
2023 Tsd. |
2022 |
Abweichung |
|
Euro |
Tsd. Euro |
Tsd. Euro |
% |
| Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit |
-11.423 |
-2.654 |
-8.769 |
-330% |
| Cashflow aus
Finanzierungstätigkeit |
11.547 |
2.616 |
8.931 |
341% |
| Veränderung des
Finanzmittelfonds |
124 |
-38 |
162 |
426% |
| + Finanzmittelfonds am
Anfang der Periode |
138 |
176 |
-38 |
-22% |
| = Finanzmittelfonds am
Ende der Periode |
262 |
138 |
124 |
90% |
Die Liquidität der Gesellschaft war während
des gesamten Geschäftsjahres gesichert.
4. Finanzielle und nicht finanzielle
Leistungsindikatoren
4.1 Finanzielle
Leistungsindikatoren
Als finanzieller Leistungsindikator wird
regelmäßig das Ergebnis vor Ergebnisausgleich
beobachtet und analysiert. Das geplante Jahresergebnis vor
Verlustausgleich von -0,3 Mio. Euro konnte zum
Jahresabschluss 2023 mit -6,8 Mio. Euro (Vorjahr: -5,5 Mio.
Euro) nicht erzielt werden, weil von höheren
Durchleitungsmengen ausgegangen wurde.
Aufgrund von Sparmaßnahmen der Kund:innen
wurden sowohl im Strom- als auch im Gasbereich geringere
Mengen durchgeleitet. Im Gasbereich führte die
wärmere Witterung zusätzlich zu
Mengenrückgängen.
4.2 Nicht finanzielle
Leistungsindikatoren
Als wesentliche nicht finanzielle
Leistungsindikatoren werden durchgeleitete Energiemengen
und die Verfügbarkeit des Netzes herangezogen. Das
Strom- und Gasnetz der Bielefelder Netz GmbH zeichnet sich,
wie im Vorjahr und wie geplant, durch eine hohe,
überdurchschnittliche Verfügbarkeit aus. Aufgrund
von Sparmaßnahmen der Endverbraucher und der warmen
Witterung weicht die Ist-Menge im Strombereich um -6,6 %
gegenüber dem Planwert von 1.594 GWh und im Gasbereich
um -13,7 % gegenüber dem Planwert von 2.309 GWh ab.
5. Gesamtaussage zur Lage der
Gesellschaft
Die Bielefelder Netz GmbH blickt trotz der Auswirkung
aus den Anforderungen der Regulierung und der Energiewende
sowie den politischen Umständen auf ein erfolgreiches
Geschäftsjahr 2023 zurück. In einem
wirtschaftlich extrem herausfordernden Umfeld ist das
Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 aus Sicht der
Geschäftsführung noch zufriedenstellend.
C. Einhaltung der öffentlichen
Zwecksetzung und Zweckerreichung
Gegenstand des Unternehmens ist der Transport von
Elektrizität und Gas zum Zwecke der Versorgung der
Bevölkerung. Durch die wirtschaftliche Betätigung
der Gesellschaft im Rahmen des durch § 2 des
Gesellschaftsvertrages vorgegebenen Gesellschaftszwecks
wird die öffentliche Zwecksetzung des Unternehmens
erfüllt und der öffentliche Zweck erreicht. Die
Bielefelder Netz GmbH erfüllt ihren Auftrag, eine
zuverlässige und ausreichende Versorgung im Netzgebiet
anzubieten.
D. Prognosebericht
1. Branchenbezogene Entwicklung
Die Energiewirtschaft steht vor einem nie da
gewesenen Transformationsprozess, und die Bielefelder Netz
GmbH bereitet sich mit ihrem Team auf ein ganzes
Bündel herausfordernder Aufgaben vor. Die
Veränderungen sind in den Grenzen der
entflechtungsrechtlichen Bestimmungen des EnWG eingebettet
in eine konzernweite Strategie.
Für die kommenden Jahre ist hinsichtlich der
benötigten und teils ungesicherten Erdgasliefermengen
ein deutlicher Abwärtstrend zu erwarten. Bereits jetzt
werden zunehmend - insbesondere bei Neubauprojekten -
Wärmepumpen eingesetzt, welche die Erdgasversorgung
nach und nach verdrängen werden. Auch bei sanierten
Gebäuden fällt die Quote der mit Erdgas
versorgten Objekte. Vor dem Hintergrund der angespannten
weltpolitischen Lage wird die reine Erdgasversorgung
perspektivisch einem nachhaltigeren Energieträger
weichen müssen. Dennoch haben die Netzbetreiber eine
Versorgungsverpflichtung für jeden Erdgaskunden, so
dass die Netze weiter voll betrieben und instandgehalten
werden.
Am 26. Mai 2023 veröffentlichte nunmehr das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
(GNDEW). Mit diesem Gesetz wurde das
Messstellenbetriebsgesetz, insbesondere die Vorschriften
zum Rollout, tiefgreifend geändert. Zentrales Ziel
dieses Gesetzes ist es, den Rollout zu beschleunigen, Ver
fahren rund um den Rollout intelligenter Messsysteme zu
entbürokratisieren und die Rechtssicherheit zu
stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und
gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt,
Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und die
Nachhaltigkeit gestärkt werden. Erzeugungs-,
Verbrauchs- und Netzzustandsdaten sollen besser als bisher
Netzbetrieb, Netzplanung und Strombelieferung
unterstützen, vor allem auf Basis von variablen
Stromtarifen. Das Smart-Meter-Gateway bleibt im Interesse
von Datenschutz, Daten- und Cybersicherheit als sichere
Kommunikationsplattform die Kernkomponente für die
Digitalisierung der Energiewende. Der Rechtsrahmen soll an
die neuen Herausforderungen und die technische
Weiterentwicklung angepasst werden, die Datenkommunikation
soll bei gleichbleibend hohem Datenschutz im Interesse
einer beschleunigten Energiewende vereinfacht werden. Somit
soll der Rollout entschlackt werden, um ihn insgesamt noch
stärker am Beschleunigungsziel des Koalitionsvertrages
und dem forcierten Tempo der Energiewende auszurichten.
Die Branche verfolgt interessiert die Entwicklungen
rund um das GNDEW und begrüßt die damit
zusammenhängenden dringend nötigen Anpassungen im
Messstellenbetrieb.
Ab dem Jahr 2024 werden die Preisobergrenzen für
intelligente Messsysteme aus einem durch die
Letztverbraucher zu tragenden Teil bestehen und aus einem
überschüssigen Teil, welcher vom Netzbetreiber
getragen wird. Hier ist vor allem die regulatorische
Anerkennung der beim Netzbetreiber entstehenden Kosten aus
anteiligen MSB-Entgelten ein essenzieller Punkt für
den beschleunigten Rollout und einem ggf. zusätzlichen
Vorfinanzierungbedarf bei den Netzbetreibern.
Die bis Ende 2023 freiwillige Teilnahme an dem §
14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) wurde durch eine
Festlegung der Bundesnetzagentur zur Pflicht. Ab 2024 ist
es demnach für Letztverbraucher verpflichtend, mit
ihrer steuerbaren Verbrauchseinheit an der netzdienlichen
Steuerung teilzunehmen und im Gegenzug ein verringertes
Netzentgelt zu erhalten. Aufgrund der Novellierung des
§ 14a EnWG erwartet die Bielefelder Netz GmbH durch
die nun vorgegebene unmittelbare Anschlusspflicht einen
zusätzlichen Impuls bei der Installation von
Wärmpumpen und privater Ladeinfrastruktur. Neben dem
zusätzlichen administrativen Aufwand erzeugen die noch
fehlenden Marktprozesse und Smart-Grid-Technologien einen
fordernden Ausblick auf das Jahr 2024.
Angesichts der weiterhin anhaltenden, tiefgreifenden
strukturellen Veränderungen in der Energiebranche
erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 eine
herausfordernde Entwicklung.
Ein weiteres großes Ziel, Klimaneutralität
noch vor dem erklärten Ziel der Bundesregierung in
2045 zu erreichen, geht einher mit steigenden Anforderungen
an die Energieverteilnetze. Hierzu ist es nötig, die
Netze gänzlich zu transformieren und mit Innovationen
die Leistungsfähigkeit der Netze zu steigern, um so
die Erwartungen unserer Kund:innen zu erfüllen. Die
gesamte Branche befindet sich derzeit im Wandel.
Verteilnetzbetreiber sind künftig nicht mehr nur
für die Durchleitung von Energie zuständig,
vielmehr werden sie ein fester Bestandteil der digitalen
Welt. Durch die Änderung der immer anspruchsvoller
werdenden Versorgungsaufgabe kommt es zu einer Diskrepanz
mit den aktuellen Vorgaben der Regulierung, diese werden
den veränderten Anforderungen, die die Energiewende an
die Verteilnetzbetreiber stellt, kaum noch gerecht. Der
Regulierungsrahmen muss nun auf die langfristigen
Folgekosten durch den für die Energiewende
nötigen Ausbau der Netzinfrastruktur angepasst werden.
1.1 Klimaschutzprogramm 2030
Die 2020er Jahre werden das Jahrzehnt zur
konsequenten Umsetzung der Energie- und
Mobilitätswende, wie es in den Ausführungen zum
Klimaschutzprogramm heißt. Die Bielefelder Netz GmbH
befindet sich als Träger der Energiewende unter
Berücksichtigung der schnelllebigen Anpassungen des
gesetzlichen Rahmens mitten im Transformationsprozess hin
zur klimaneutralen Ausgestaltung des Netzgebietes.
Erneuerbare Energien sind deshalb die zentrale
Säule der Energiewende. Vor diesem Hintergrund rechnet
die Bielefelder Netz GmbH weiterhin mit einem
verstärkten Trend hin zur Elektrifizierung von
Wärmeversorgung und einem deutlichen Anstieg von
Photovoltaikanlagen. Auch wird für das Bielefelder
Netzgebiet eine Umnutzung des bestehenden Erdgasnetzes in
Vorbereitung auf die Einspeisung grüner Gase
geprüft, nicht zuletzt auch, um die
Unabhängigkeit der Energieversorgung in Deutschland
und Europa sicherzustellen. Die vergangenen und noch
kommenden Gesetzgebungsverfahren versuchen zunehmend diese
Entwicklung zu erleichtern und voranzutreiben. In diesem
Zusammenhang muss sich zuletzt auch zwangsläufig der
regulatorische Rahmen anpassen, um die nötigen enormen
Investitionen auch wirtschaftlich darstellen zu
können. Laut Energiewirtschaftsgesetz sollen die
Netzbetreiber für Investitionen eine "angemessene,
wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung"
erhalten. Die Verzinsungsbasis am Kapitalmarkt befindet
sich derzeit jedoch aufgrund des trägen
Regulierungsrahmens deutlich über der von den
Regulierungsbehörden gewährten
Eigenkapitalverzinsung, so dass diese Investitionen nur
schwer bewältigt werden können. Auch durch die
Festlegung für die Bestimmung des kalkulatorischen
Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im
Kapitalkostenaufschlag und die daraus resultierende
Erhöhung des Zinssatzes für Neuinvestitionen
bleibt es bei einer ernsten Investitionssituation.
Aufgrund der stetig fortschreitenden Elektrifizierung
erwartet die Bielefelder Netz GmbH unter normalen
Bedingungen, d. h. ohne den Einfluss des
Verbrauchsrückgangs durch den Ukraine-Krieg für
die Nutzung des Stromnetzes von Kund:innen mit
Standard-Lastprofil, einen kontinuierlichen, leicht
steigenden Absatz aufgrund zunehmender Elektrifizierung.
Von Bestandskund:innen mit registrierender Lastgangmessung
wird nur ein sehr leicht steigender Absatz über den
Planungszeitraum erwartet.
Für die Nutzung des Gasnetzes erwartet die
Bielefelder Netz GmbH insbesondere durch den Einfluss des
Ukraine-Kriegs und die damit beschleunigte Energiewende von
Kund:innen mit Standard-Lastprofil wird mit einem
Mengenrückgang ab 2025 von jährlich über 3 %
und bei Kund:innen mit Registrierender Lastgangmessung von
2 % gerechnet. Aufgrund von Sonderfaktoren wird für
2024 von einem deutlichen Anstieg des Gasabsatzes
ausgegangen.
7
7 Prämissen Wirtschaftsplanung 2024-2028
1.2 Anhörungsverfahren für
Strom & Gas durch die Regulierungsbehörden
Das Anhörungsverfahren (früher
Kostenprüfung) ist für die Bielefelder Netz GmbH
von fundamentaler Bedeutung und bringt vielfältige
Herausforderungen mit sich. Das wichtigste Ziel ist es,
dass die entstandenen Kosten möglichst
vollumfänglich durch die Regulierungsbehörde
anerkannt werden. Die Optimierungsmöglichkeiten hierzu
sind begrenzt, es hat sich jedoch gezeigt, dass durch eine
hochwertige Datenbefüllung und fundierte
Argumentationslinien die besten Voraussetzungen bestehen,
um den Regulierungsbehörden die Nachhaltigkeit der
gemeldeten Kosten deutlich zu machen. Die Bielefelder Netz
GmbH kann durch die optimale Vorbereitung auf die
vergangenen Kostenprüfungen Gas und Strom auf ein
zufriedenstellendes Ergebnis zurückblicken.
1.3 Rollout intelligenter
Messsysteme
Der grundzuständige Messstellenbetrieb geht in
sein achtes, noch immer von hohen Anlaufverlusten
geprägtes Betriebsjahr. Der weitestgehende
vollständige (95%) Rollout intelligenter Messsysteme
und moderner Messeinrichtungen soll gemäß dem
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
(GNDEW) bis 2032 erfolgen.
Der Ausbau moderner Messeinrichtungen verläuft
bis jetzt über Plan. Der Ausbau wird kontinuierlich
weiter forciert. Der Rollout von intelligenten Messsystemen
hat im Geschäftsjahr 2023 durch die Verabschiedung des
GNDEW begonnen. Aufgrund der neuen § 14a EnWG-Regelung
ist von einem deutlich beschleunigten Rollout von
intelligenten Messsystemen im Geschäftsjahr 2024
auszugehen.
Die Bielefelder Netz GmbH wird sich nach der Phase
der Anlaufverluste darauf konzentrieren, Prozesse,
Abläufe und Rollout-Szenarien so zu verbessern, dass
unter den gegebenen Bedingungen ein nachhaltiger,
profitabler Geschäftsbetrieb möglich ist.
1.4 Marktraumumstellung (MRU)
Die Marktraumumstellung, die Umstellung von L-Gas auf
H-Gas, erfolgt im Netzgebiet der Bielefelder Netz GmbH nach
Plänen der Fernleitungsnetzbetreiber im Jahr 2026. Die
damit verbundene Umstellung von rund 100.000 Geräten
machen etwa ein Viertel des in Deutschland insgesamt
möglichen Jahresvolumens aus. Es werden daher
erhebliche Marktengpässe erwartet, weshalb die
Bielefelder Netz GmbH durch Ausschreibungen 2019 und 2020
schon frühzeitig Ressourcen gebunden hat. Die
Bielefelder Netz GmbH hat das Vorprojekt zur
Marktraumumstellung mit Informationsanschreiben aller
Kunden im Sommer 2023 erfolgreich abgeschlossen und in die
aktive Projektphase überführt. Nach Versand der
ersten Terminanschreiben im Dezember 2023 wurde der Beginn
der Erhebungsphase der Marktraumumstellung Anfang 2024
eingeläutet.
2. Entwicklung der Gesellschaft
Aufgrund immer neuer Herausforderungen in der
Energiewelt ist es unser Ziel, unsere Prozesse und Anlagen
stetig zu optimieren, um effizienter und nachhaltiger zu
werden. Automatisierte Instandhaltungsprozesse, digitale
Netzzustandserfassungen, dezentrale
Steuermöglichkeiten und technologischer Fortschritt
bringen wiederum neue Herausforderungen mit sich. Die
Bielefelder Netz GmbH legt großen Wert darauf, dass
die Versorgungssicherheit für unsere Kund:innen
jederzeit gewährleistet ist. Aus diesem Grund suchen
wir nach innovativen Lösungen, um dies zu
gewährleisten.
Mit der Festlegung zu kalkulatorischen Nutzungsdauern
(KANU) bietet der Regulierer den Netzbetreibern die
Möglichkeit, die Nutzungsdauern aller ab dem Jahr 2023
in der Tätigkeit Gas aktivierten Anlagen so
anzupassen, dass diese nicht über das Jahr 2045
hinausreichen. Im Weiteren muss die Entscheidung zur
Nutzung der Wahlmöglichkeit genau auf die
zukünftige Netz- und Finanzierungsstrategie der
Unternehmensgruppe abgewogen werden.
Für die Zukunft erwartet die
Geschäftsführung weitere Herausforderungen wie
die sich abzeichnenden massiven Kostensteigerungen
insgesamt und für damit zusammenhängende
Investitionsgüter. Hier werden Strategien
ausgearbeitet, um diesen Preissprüngen und den daraus
folgenden steigenden Betriebsführungsentgelten
entgegenwirken zu können.
Auch wird durch Analyse des Arbeitsmarktes und
stetige Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität
versucht, den vorherrschenden Fachkräftemangel
bewältigen zu können, um die aus unserer Sicht
sehr gute Infrastruktur weiter auf diesem Niveau zu
betreiben.
2.1 Entwicklung der Ertragslage der
Gesellschaft
Die Besonderheit des Geschäftsmodells,
Erlöse auf genehmigte Erlösobergrenzen
abzustellen und davon abweichende Erlöse in einem
mehrjährigen Verfahren versetzt zu verrechnen,
dämpfen nicht unerheblich mögliche negative wie
positive finanzielle Auswirkungen. Aufgrund der Erfahrungen
in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 besteht die
Zuversicht, weitere Unternehmensziele wie Instandhaltung
und Ausbau der Energienetze im geplanten Umfang realisieren
zu können.
Die Geschäftsführung erwartet aufgrund der
Rahmenbedingungen der Anreizregulierung ein positives
Jahresergebnis (0,3 Mio. Euro). Ob dieses Ergebnis unter
den aktuellen Bedingungen realisierbar ist, bleibt
abzuwarten.
Die hohe und überdurchschnittliche
Verfügbarkeit des Strom- und Gasnetzes der Bielefelder
Netz GmbH soll weiterhin aufrechterhalten werden.
2.2 Einfluss des Ukraine-Kriegs auf die
Geschäftsentwicklung 2024
Es ist für 2024 u.a. aufgrund des Kriegs in
Osteuropa mit weiteren Preissteigerungen für die
für Baumaßnahmen der Muttergesellschaft
nötigen Investitionsgüter zu rechnen. Die
wirtschaftlichen Auswirkungen in der Betriebsführung
können zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht
vollumfänglich abgeschätzt werden.
Präventiv hat die Bielefelder Netz GmbH im
Rahmen von Analysen zu Energiemangellagen die
möglichen Auswirkungen einer ausbleibenden
Gaslieferung untersucht und die vorhandenen Prozesse
optimiert. Aktuell besteht neben der Bewältigung der
wirtschaftlichen Auswirkungen kein weiterer
Handlungsbedarf.
E. Risiko- und Chancenbericht
1. Risikobericht
Das Risikomanagementsystem der Bielefelder Netz GmbH
ist in die Organisations- und Kommunikationsstruktur des
Konzerns Stadtwerke Bielefeld integriert. Die
Führungs- und Aufsichtsgremien der Gesellschaft werden
im Rahmen der Risikoberichterstattung regelmäßig
über die aktuelle Risikosituation informiert. Die
interne Revision überprüft das
Risikomanagementsystem prozessunabhängig.
Die kontinuierliche Risikofrüherkennung sowie
die Erfassung, Bewertung, Steuerung und Überwachung
von Risiken erfolgen dezentral in den Unternehmensbereichen
durch eine einheitliche und systematische Methodik. Im
Rahmen des Risikomanagementprozesses werden
regelmäßig alle relevanten Risikopotenziale
identifiziert und ihre mögliche Schadenshöhe und
Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Darüber hinaus
besteht eine sofortige Berichtspflicht für wesentliche
Risiken als ad-hoc Meldung, die außerhalb des
turnusmäßigen Risikomanagementprozesses
identifiziert werden, um frühzeitig mit gegebenenfalls
Maßnahmen zur Risikovermeidung, -reduzierung und
-absicherung gegenzusteuern. Die Risikolage der Bielefelder
Netz GmbH ist somit jederzeit transparent und
bedarfsgerecht darstellbar.
Identifizierte und bewertete Risiken werden aufgrund
der zu jedem Risiko angegebenen Werte zu Schadenshöhen
und Eintrittswahrscheinlichkeiten in Risikoklassen
eingeordnet. Mit den Risikoklassen wird die
Einschätzung der Risikolage des Unternehmens und des
Gefährdungspotentials eines Risikos unterstützt.
Wesentliche Risiken für die Bielefelder Netz
GmbH, die zu einer Ergebnisverschlechterung führen
können, sind:
| ― |
Risiko aus
Energiewirtschaftsgesetz
(EnGW)-Sanktionsmöglichkeiten: Das EnWG
enthält für Verstöße von
Energielieferanten und Netzbetreibern in den Sparten
Strom und Gas gegen bestimmte Vorschriften des EnWG
und der auf der Grundlage des EnWG erlassenen
Rechtsverordnungen sowie gegen Festlegungen und
Anordnungen der Regulierungsbehörden
(Bundesnetzagentur und
Landesregulierungsbehörde) zum Teil erhebliche
Rechtsfolgen. Da die geltenden Bestimmungen oft
unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten und deshalb
auslegungsbedürftig sind, besteht zum Teil
Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung.
|
| ― |
Lieferanteninsolvenzen infolge
hoher Energiemarktpreise mit dem Risiko: 3-monatiger
Forderungsausfall für Netzentgelte und/oder
Insolvenz von Lieferanten.
|
| ― |
IT-Risiken, die u.a. zu falschen
Daten oder sogar Datenverlusten insbesondere in den
SAP-Systemen oder zu Cyber-Angriffen führen
können, welche jedoch mit gezielten
Sicherheitsmaßnahmen weitestgehend reduziert
werden.
|
Weitere Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Bielefelder Netz GmbH wesentlich
beeinträchtigen, waren für 2023 und sind auch
für 2024 nach unserer Einschätzung nicht zu
erkennen. Bestehende Risiken werden durch Gegen- und
Vorsorgemaßnahmen begrenzt und gesteuert.
Insgesamt haben sich aus der Risikoinventur des
Jahres 2023 ausschließlich Risiken ergeben, die
gemäß der Risikoportfoliomatrix als "mittel"
einzuschätzen sind. Weitere schwerwiegende Risiken
wurden im Geschäftsjahr nicht identifiziert.
Sowohl die eigenkapital- als auch
liquiditätsbasierte Risikotragfähigkeit ist im
Stadtwerke-Bielefeld-Konzern gewährleistet.
2. Chancenbericht
Für die Bielefelder Netz GmbH können sich
Chancen aus der Erweiterung des Konzessionsgebietes auf
Nachbargemeinden ergeben. Hieraus würden höhere
Umsatzerlöse resultieren. Darüber hinaus
können sich Chancen aus der Zusammenarbeit mit anderen
Verteilnetzbetreibern und Effizienzsteigerungen aus
Synergieeffekten bieten.
Eine weitere Chance könnte sich aus der
Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens ergeben. Hierzu
hat die BNetzA im Januar dieses Jahres ein entsprechendes
Eckpunktepapier veröffentlicht. Auch ist erkennbar,
dass der Ausbau der Stromnetze seitens der BNetzA und der
Bundesregierung forciert wird und hierzu entsprechende
Anreize geschaffen werden.
Bielefeld, den 26. März
2024
Bielefelder Netz GmbH
| Dr. Rebecca
Reischuk |
Dr. Nils
Neusel-Lange |
Bilanz
der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, zum 31. Dezember
2023
Aktiva
|
|
31. 12. 2023 |
31. 12. 2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Umlaufvermögen |
|
|
|
I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
8.472.102,75 |
5.112.872,53 |
|
2. Forderungen gegen den
Gesellschafter |
0,00 |
1.915.750,51 |
|
3. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
0,00 |
147.196,38 |
|
4. sonstige
Vermögensgegenstände |
874.406,19 |
872.063,45 |
|
|
9.346.508,94 |
8.047.882,87 |
|
II. Guthaben bei
Kreditinstituten |
261.531,13 |
137.597,23 |
| B. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.650.120,07 |
16.111.951,59 |
| Bilanzsumme
Aktiva |
27.258.160,14 |
24.297.431,69 |
Passiva
|
|
31. 12. 2023 |
31. 12. 2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Eigenkapital |
|
|
|
I. Gezeichnetes
Kapital |
2.000.000,00 |
2.000.000,00 |
|
II.
Gewinnrücklagen |
|
|
|
andere
Gewinnrücklagen |
83.083,80 |
83.083,80 |
|
|
2.083.083,80 |
2.083.083,80 |
| B. |
Rückstellungen |
|
|
|
1. Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
2.843,00 |
1.004.775,00 |
|
2. sonstige
Rückstellungen |
2.187.648,78 |
3.329.965,29 |
|
|
2.190.491,78 |
4.334.740,29 |
| C. |
Verbindlichkeiten |
|
|
|
1. erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
187.285,72 |
294.179,96 |
|
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
1.393.545,83 |
1.161.896,80 |
|
3. Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter |
3.091.854,54 |
0,00 |
|
4. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
157.203,89 |
7.809,98 |
|
5. sonstige
Verbindlichkeiten |
504.574,51 |
310.489,27 |
|
|
5.334.464,49 |
1.774.376,01 |
| D. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.650.120,07 |
16.105.231,59 |
| Bilanzsumme
Passiva |
27.258.160,14 |
24.297.431,69 |
Gewinn-
und Verlustrechnung der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld,
vom 1.1.2023 bis 31.12.2023
|
|
2023 |
2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| 1. |
Umsatzerlöse |
200.268.513,52 |
168.139.566,34 |
| 2. |
sonstige betriebliche
Erträge |
14.790,18 |
65.621,14 |
| 3. |
Materialaufwand |
|
|
|
a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
59.474.241,15 |
32.905.423,57 |
|
b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
139.963.657,74 |
133.694.931,08 |
|
|
199.437.898,89 |
166.600.354,65 |
| 4. |
Personalaufwand |
|
|
|
a) Löhne und
Gehälter |
3.488.158,78 |
3.112.193,74 |
|
b) soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung |
891.638,50 |
891.411,51 |
|
|
4.379.797,28 |
4.003.605,25 |
| 5. |
sonstige betriebliche
Aufwendungen |
3.213.504,13 |
3.014.222,16 |
| 6. |
sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
34.060,34 |
5.285,13 |
| 7. |
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
39.846,00 |
138.619,02 |
| 8. |
Ergebnis nach
Steuern |
-6.753.682,26 |
-5.546.328,47 |
| 9. |
sonstige Steuern |
321,00 |
336,00 |
| 10. |
Erträge aus
Verlustübernahme |
6.754.003,26 |
5.546.664,47 |
| 11. |
Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben
Sitz der Bielefelder Netz GmbH ist Bielefeld. Die
Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 38294 im
Handelsregister B des Amtsgerichts Bielefeld eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB),
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbHG) aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend § 14 des
Gesellschaftsvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften nach §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Die Bilanzgliederung wurde um die Ausweisposten
Forderungen gegen den Gesellschafter und Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter erweitert.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt
werden können, wurden die Angaben überwiegend in
den Anhang übernommen.
B. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Forderungen, der sonstigen
Vermögensgegenstände und der liquiden Mittel
erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Erkennbare
Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die kundenindividuelle Hochrechnung der
Netznutzungsentgelte im Bereich Strom erfolgt auf der Basis
von bilanzierten Lastprofilen, die in drei
Gewichtungstabellen gepflegt werden. Im Bereich Gas erfolgt
die Gewichtung auf der Grundlage des
Standardlastprofil-Kunden-Anteils der
Gesamtübernahmemenge.
Seit dem Geschäftsjahr 2014 wird die
Vereinnahmung der Baukostenzuschüsse und
Anschlusskosten passivisch erfasst. Gleichzeitig wird ein
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für die nach §
4 der Pachtverträge mit der Stadtwerke Bielefeld GmbH
und der Energieversorgung Werther GmbH zu leistenden
Zahlungen gebildet. Die Auflösung erfolgt
energieartenabhängig über 25 bzw. 30 Jahre.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt
versicherungsmathematisch nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der
Projected-Unit-Credit-Methode. Als biometrische
Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von K.
Heubeck bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
verwendet. Hierfür wird für
Pensionsverpflichtungen der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichte Rechnungszins auf Basis des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn
Jahre (1,83 %, Vorjahr: 1,78 %) zugrunde gelegt. Bei der
Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden ferner
zukünftige Lohn-, Gehaltssteigerungen unverändert
zum Vorjahr mit 2,50 % und Rentensteigerungen von
unverändert 2,0 % berücksichtigt. Es erfolgt eine
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre. Der sich nach § 253 Abs. 6 HGB
ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert der
Pensionsrückstellungen bei Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben bzw.
der vergangenen zehn Jahre beträgt 78 Euro (Vorjahr:
61,5 Tsd. Euro). Die Änderung resultiert aus
Geschäftsführerwechsel zum 01. November 2023. Die
bis zum 31. Oktober 2023 bestehenden Anwartschaften wurden
in Höhe des ermittelten Übertragungswertes an die
Stadtwerke Bielefeld übertragen.
Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen
erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
unter Anwendung der nach internationalen
Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen
Projected-Unit-Credit-Methode. Hierfür wird für
Jubiläumsverpflichtungen der von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins auf Basis des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben
Jahre (1,76 %, Vorjahr: 1,44 %) zugrunde gelegt. Den
versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen
liegen als Berechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von
K. Heubeck zugrunde.
Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen im
Jahr 2022 erfolgte versicherungsmathematisch nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung
eines Zinsfußes von 1,44 %. Bei der Berechnung der
Altersteilzeitverpflichtungen wurden ferner zukünftige
Gehaltssteigerungen von 2,5 % berücksichtigt. Durch
die Verpfändung des Planvermögens an die
entsprechenden Mitarbeiter:innen und dem damit verbundenen
Entzug der Ansprüche anderer Gläubiger war die
Saldierung geboten. In 2023 bestehen keine
Altersteilzeitverpflichtungen mehr.
Mit der Bildung von sonstigen Rückstellungen
werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen gedeckt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem jeweils
aktuellen, ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre
abgezinst.
Die erhaltenen Anzahlungen sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Aktiva
1.1 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Aufgrund der Verbrauchsablesung nach dem
"rollierenden Verfahren" (Teilnetz Bielefeld) bzw. einer
dem Stichtag nachgelagerten Ablesung (Teilnetz Werther)
ergeben sich Forderungen aus der bilanziellen Abgrenzung
gegen Netzkunden in Höhe von 1,094 Mio. Euro (Vorjahr:
0,373 Mio. Euro). Der Ausweis erfolgt unter den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen saldiert mit den erhaltenen
Anzahlungen auf Bestellungen (7,610 Mio. Euro; Vorjahr:
7,288 Mio. Euro).
Forderungen gegen die Gesellschafterin (verbundenes
Unternehmen) bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr:
1,916 Mio. Euro).
Forderungen gegen die übrigen verbundenen
Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag ebenfalls nicht
(Vorjahr: 0,147 Mio. Euro).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten vor allem Forderungen aus rechtlich erst nach
dem Bilanzstichtag entstehende Vorsteuer in Höhe von
0,682 Mio. Euro (Vorjahr: 0,597 Mio. Euro),
Umsatzsteuerforderung von 0,119 Mio. Euro, debitorische
Kreditoren in Höhe von 0,017 Mio. Euro (Vorjahr: 0,017
Mio. Euro) sowie Forderungen aus Strom- und Energiesteuern
in Höhe von 0,056 Mio. Euro (Vorjahr: 0,029 Mio.
Euro).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr waren zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr
nicht vorhanden.
2. Passiva
2.1 Eigenkapital
Das Stammkapital beläuft sich auf 2,000 Mio.
Euro. Die Geschäftsanteile werden von der alleinigen
Gesellschafterin Stadtwerke Bielefeld GmbH, Bielefeld,
gehalten.
2.2 Rückstellungen
Unter den sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen Verpflichtungen in Verbindung mit dem
Regulierungskonto Gas (0,996 Mio. Euro; Vorjahr: 1,569 Mio.
Euro) und dem Regulierungskonto Strom (0,578 Mio. Euro;
Vorjahr: 0,569 Mio. Euro) ausgewiesen.
Der zum Zeitwert bewertete Geldmarktfonds in 2022 zur
Absicherung von Altersteilzeitverpflichtungen 59,1 Tsd.
Euro wurde in Höhe von 43,9 Tsd. Euro mit den
entsprechenden Rückstellungen verrechnet, so dass eine
Rückstellung in Höhe von 15,2 Tsd. Euro
bilanziert wurde. Der saldierte Zeitwert entsprach den
Anschaffungskosten. Zinserträge fielen nicht an.
2.3 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt
unverändert eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin
in Höhe von 3,092 Mio. Euro und gegenüber
übrigen verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,157
Mio. Euro betreffen ausschließlich Lieferungen und
Leistungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im
Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
0,505 Mio. Euro (Vorjahr: 0,310 Mio. Euro).
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Die ausschließlich im Inland erzielten
Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
| Werte in Mio. EUR |
2023 |
2022 |
| Erlöse im
Strombereich |
139,984 |
127,076 |
| Erlöse im
Gasbereich |
58,864 |
40,029 |
| Erlöse im Bereich
Messstellenbetrieb |
1,421 |
1,035 |
| Gesamt |
200,269 |
168,140 |
2. Sonstige betriebliche
Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen
sich auf 0,015 Mio. Euro (Vorjahr: 0,066 Mio. Euro). Im
Geschäftsjahr werden periodenfremde Erträge aus
der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von
0,007 Mio. Euro (Vorjahr: 0,019 Mio. Euro) ausgewiesen.
3. Materialaufwand
Der Materialeinsatz beinhaltet unter anderem den
Einkauf von Strom zum Ausgleich von Netzverlusten (6,617
Mio. Euro; Vorjahr: 3,853 Mio. Euro), die Vergütung
der Einspeiser Erneuerbarer Energien (23,557 Mio. Euro;
Vorjahr: 13,443 Mio. Euro) sowie den Einkauf von
Mehr-/Mindermengen im Strom- (9,937 Mio. Euro; Vorjahr
3,888 Mio. Euro) und Gasbereich (16,764 Mio. Euro; Vorjahr
7,720 Mio. Euro).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen
entfallen überwiegend auf die Pacht für das
Leitungsnetz sowie die Kosten im Zusammenhang mit der
technischen Betriebsführung durch die Stadtwerke
Bielefeld GmbH.
4. Personalaufwand
Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für
Gehälter (3,488 Mio. Euro; Vorjahr: 3,112 Mio. Euro)
sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung. Die Aufwendungen für
Altersversorgung beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,247
Mio. Euro (Vorjahr: 0,262 Mio. Euro).
Zum Bilanzstichtag beschäftigt die Gesellschaft
53 Mitarbeiter:innen, hiervon 12 Personen als
Teilzeitkräfte. Der durchschnittliche Personalstand
beträgt 53 Beschäftigte (Vorjahr: 48), davon 8
(Vorjahr: 8) weibliche und 45 (Vorjahr: 40) männliche.
E. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem
Bestellobligo in Höhe von insgesamt 15,3 Mio. Euro
für 2024 und 2025, Verpflichtungen aus Miet- und
Pachtverträgen in Höhe von 36,029 Mio. Euro
für durchschnittlich 2 Jahre sowie Verpflichtungen
für Betriebsführungsentgelte in Höhe von
72,809 Mio. Euro für 1,3 Jahre. Insgesamt betragen die
Verpflichtungen 124,498 Mio. Euro. Davon beträgt der
Anteil der Verpflichtungen gegenüber verbundenen
Unternehmen 122,049 Mio. Euro.
1.1 Angaben zur Altersversorgung
Die Gesellschaft bedient sich zur Erfüllung der
betrieblichen Altersversorgung gegenüber ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder (VBL), Karlsruhe. Im Sinne
der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um eine
Versorgungszusage bei einer umlagefinanzierten
Pensionskasse. Gegenüber den Arbeitnehmer:innen
besteht für den Fall, dass die Versorgungskasse ihren
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, eine
Einstandspflicht der Gesellschaft.
Da die Finanzierung der Versorgungsleistungen der VBL
im so genannten Umlageverfahren erfolgt, bestehen
Unterdeckungen für zukünftige Versorgungslasten.
Nach Auffassung des HFA des IDW liegt bei dieser Art der
Zusatzversorgung eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor,
für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein
Passivierungswahlrecht besteht.
Der Gesamtumlagesatz der Versorgungsanstalt des
Bundes und der Länder (VBL) betrug im Berichtsjahr
7,30 % des versorgungsfähigen Entgelts. Davon trug der
Arbeitgeber einen Anteil von 5,49 %, der Eigenanteil der
Arbeitnehmer:innen lag bei 1,81 %. Ferner übernahm der
Arbeitgeber die darauf entfallende pauschale Lohnsteuer
zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bis zu
einem steuerlichen Höchstbetrag von 92,03 Euro
monatlich.
Die Summe der umlagepflichtigen Bezüge lag 2023
bei rund 3,14 Mio. Euro. Davon entfiel auf den Arbeitgeber
ein Gesamt-Umlageaufwand von 0,17 Mio. Euro. Der
Umlage-Eigenanteil der Arbeitnehmer:innen lag bei 0,057
Mio. Euro.
2. Geschäfte größeren
Umfangs, die mit verbundenen Unternehmen getätigt
wurden
Es bestanden im Wesentlichen folgende Geschäfte
größeren Umfangs außerhalb der
Energieversorgungstätigkeiten mit verbundenen
Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG, die
nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung sind:
technische und kaufmännische Betriebsführung
sowie Inanspruchnahme von IT-Dienstleistungen.
Diese Geschäfte größeren Umfangs
betreffen ausschließlich die Stadtwerke Bielefeld
GmbH (Aufwand: 51,0 Mio. Euro, Vorjahr: 48,5 Mio. Euro).
3. Konzernzugehörigkeit
Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für
den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist
die Bielefelder Beteiligungs- und
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Bielefeld.
Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den
kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die
Stadtwerke Bielefeld GmbH, Bielefeld. Der Konzernabschluss
der Bielefelder Beteiligungs- und
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Bielefeld, wird
beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht und
bekannt gemacht.
4. Honorar des
Abschlussprüfers
Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im
Konzernabschluss der Bielefelder Beteiligungs- und
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH enthalten. Auf
die Veröffentlichung an dieser Stelle wird daher
aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr.
17 HGB verzichtet.
5. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen
wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft haben könnten, sind nach
dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
F. Organe der Gesellschaft
1. Gesellschafter
| Stadtwerke Bielefeld
GmbH, Bielefeld |
100 % |
2. Geschäftsführung
Dr. Michael Hübert (Geschäftsführer
Netzwirtschaft und Netzstrategien) bis 31.10.2023
Dr. Rebecca Reischuk (Kaufmännische
Geschäftsführerin) ab 01.11.2023
Dr. Nils Neusel-Lange (Technischer
Geschäftsführer)
Herr Dr. Hübert war hauptberuflich
Geschäftsführer der Bielefelder Netz GmbH.
Frau Dr. Reischuk ist hauptberuflich
Geschäftsführerin der Bielefelder Netz GmbH.
Herr Dr. Neusel-Lange ist hauptberuflich als
Geschäftsbereichsleiter Netze bei der Gesellschafterin
Stadtwerke Bielefeld GmbH angestellt.
Zur Vergütung der Geschäftsführung
werden die folgenden Angaben gemacht:
| Werte in EUR |
Feste
Vergütung |
Variable
Vergütung |
Sach- und sonstige
Bezüge |
Gesamt |
| Dr. Michael Hübert
(bis 31.10.2023) |
153.700,00 |
54.530,00 |
3.620,21 |
211.850,21 |
| Dr. Nils
Neusel-Lange |
12.000,00 |
0,00 |
7.877,01 |
19.877,01 |
| Dr. Rebecca Reischuk (ab
01.11.2023) |
21.400,00 |
0,00 |
1.545,61 |
22.945,61 |
| Summe |
187.100,00 |
54.530,00 |
13.042,83 |
254.672,83 |
Des Weiteren besteht für Frau Dr. Reischuk eine
auf die feste Vergütung bezogene prozentuale
Pensionszusage, die einen Anspruch auf lebenslange
Ruhegeld- und Hinterbliebenenversorgung einräumt. Die
dafür bestehende Pensionsrückstellung
beläuft sich für auf 2.843,00 Euro.
Bielefeld, den 26. März
2024
Bielefelder Netz GmbH
| Dr. Rebecca
Reischuk |
Dr. Nils
Neusel-Lange |
Beschlüsse zur
Gesellschafterversammlung am 18. Juni 2024
Feststellung
des Jahresabschlusses 2023 und Beschlussfassung über
die Verwendung des Ergebnisses
Sodann verliest Herr Uekmann die folgende
Beschlussempfehlung
"Die Gesellschafterversammlung stellt den
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 in der Fassung vom
26.03.2024, gemäß § 7 Nr. 13 des
Gesellschaftsvertrages der Bielefelder Netz, fest. Nach
Ausgleich des Verlustes in Höhe von 6. 754.003,26
€ durch die Stadtwerke Bielefeld GmbH, aufgrund des
Ergebnisabführungsvertrages vom 11. Juli 2005,
schließt die Erfolgsrechnung mit einem ausgeglichenen
Ergebnis ab."
Herr Uekmann und Herr Müller erklären ihre
Zustimmung zu diesem Beschluss
Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der
Geschäftsführung für 2023
Herr Uekmann verliest die folgende
Beschlussempfehlung
"Die Gesellschafterversammlung erteilt
gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG der
Geschäftsführung Entlastung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember
2023."
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Bielefelder Netz
GmbH, Bielefeld, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Bielefelder Netz GmbH für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein
schließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE
RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter
Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber
hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse
für die Tätigkeiten
"Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und
"Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG
sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus
der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage
beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden
für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse
- geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden
die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen
Belangen eingehalten.
|
| ― |
Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entsprechen die beigefügten
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG.
|
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und der
Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG"
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards:
Anforderungen an die Qualitätssicherung in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für die Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter
sind auch verantwortlich für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen
Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG
und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im
Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss und den Lagebericht"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige
Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen
Belangen eingehalten haben und
|
| ― |
ob die
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG entsprechen.
|
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst
die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den
Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4
EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und
nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der
Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der
Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den
jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Duisburg, den 3. Mai
2024
PKF Fasselt Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte
| Jahn |
Pethke |
|
Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüferin |
Tätigkeitsbilanz
der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, zum 31. Dezember 2023
für die Sparte Gasverteilung
Aktiva
|
|
31. 12. 2023 |
31. 12. 2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Umlaufvermögen |
|
|
|
I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
1.189.378,11 |
412.568,47 |
|
2. Forderungen gegen den
Gesellschafter |
0,00 |
2.162.366,67 |
|
3. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
0,00 |
17.136,00 |
|
4. sonstige
Vermögensgegenstände |
214.178,61 |
154.395,21 |
|
|
1.403.556,72 |
2.746.466,35 |
|
II. Guthaben bei
Kreditinstituten |
78.459,34 |
33.023,34 |
| B. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.291.870,04 |
5.162.585,86 |
| C. |
nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag |
3.422.471,23 |
459.794,13 |
| Bilanzsumme
Aktiva |
10.196.357,33 |
8.401.869,68 |
Passiva
|
|
31. 12. 2023 |
31. 12. 2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Eigenkapital |
|
|
|
1. zugeordnetes
Eigenkapital |
-3.422.471,23 |
-459.794,13 |
|
2. nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.422.471,23 |
459.794,13 |
|
|
0,00 |
0,00 |
| B. |
Rückstellungen |
|
|
|
1. Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
852,90 |
252.235,03 |
|
2. sonstige
Rückstellungen |
1.085.074,25 |
2.490.595,22 |
|
|
1.085.927,15 |
2.742.830,25 |
| C. |
Verbindlichkeiten |
|
|
|
1. erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
159.446,16 |
202.821,69 |
|
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
248.330,55 |
219.193,66 |
|
3. Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter |
3.259.357,59 |
0,00 |
|
4. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
53,49 |
0,00 |
|
5. sonstige
Verbindlichkeiten |
151.372,35 |
74.438,22 |
|
|
3.818.560,14 |
496.453,57 |
| D. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.291.870,04 |
5.162.585,86 |
| Bilanzsumme
Passiva |
10.196.357,33 |
8.401.869,68 |
Gewinn-
und Verlustrechnung nach Tätigkeiten der Bielefelder
Netz GmbH, Bielefeld, für das Geschäftsjahr 2023,
für die Sparte Gasverteilung
|
|
2023 |
2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| 1. |
Umsatzerlöse |
58.864.096,56 |
40.028.877,71 |
| 2. |
sonstige betriebliche
Erträge |
5.803,57 |
13.365,15 |
| 3. |
Materialaufwand |
|
|
|
a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
17.208.897,06 |
7.893.276,10 |
|
b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
41.434.841,95 |
34.886.096,35 |
|
|
58.643.739,01 |
42.779.372,45 |
| 4. |
Personalaufwand |
|
|
|
a) Gehälter |
1.247.855,69 |
854.190,95 |
|
b) soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung |
319.057,00 |
243.532,97 |
|
|
1.566.912,69 |
1.097.723,92 |
| 5. |
sonstige betriebliche
Aufwendungen |
914.309,68 |
824.364,35 |
| 6. |
sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
10.218,10 |
1.260,48 |
| 7. |
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
19.753,80 |
56.828,56 |
| 8. |
Ergebnis nach
Steuern |
-2.264.596,95 |
-4.714.785,94 |
| 9. |
sonstige Steuern |
96,30 |
80,64 |
| 10. |
Erträge aus
Verlustübernahme |
2.264.693,25 |
4.714.866,58 |
| 11. |
Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
Tätigkeitsbilanz
der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, zum 31. Dezember 2023
für die Sparte Messstellenbetrieb
Aktiva
|
|
31. 12. 2023 |
31. 12. 2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Umlaufvermögen |
|
|
|
I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
193.198,60 |
148.514,29 |
|
2. Forderungen gegen den
Gesellschafter |
842.209,29 |
1.231.130,18 |
|
|
1.035.407,89 |
1.379.644,47 |
| Bilanzsumme
Aktiva |
1.035.407,89 |
1.379.644,47 |
Passiva
|
|
31. 12. 2023 |
31. 12. 2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Eigenkapital |
|
|
|
1. zugeordnetes
Eigenkapital |
1.035.407,89 |
1.379.644,47 |
|
|
1.035.407,89 |
1.379.644,47 |
| Bilanzsumme
Passiva |
1.035.407,89 |
1.379.644,47 |
Gewinn-
und Verlustrechnung nach Tätigkeiten der Bielefelder
Netz GmbH, Bielefeld, für das Geschäftsjahr 2023,
für die Sparte Messstellenbetrieb
|
|
2023 |
2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| 1. |
Umsatzerlöse |
1.420.744,75 |
1.034.437,75 |
| 2. |
sonstige betriebliche
Erträge |
16,81 |
0,00 |
| 3. |
Materialaufwand |
|
|
|
a) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
2.479.715,00 |
2.036.573,57 |
| 4. |
sonstige betriebliche
Aufwendungen |
3.374,39 |
2.252,72 |
| 5. |
Ergebnis nach
Steuern |
-1.062.327,83 |
-1.004.388,54 |
| 6. |
Erträge aus
Verlustübernahme |
1.062.327,83 |
1.004.388,54 |
| 7. |
Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
Tätigkeitsbilanz
der Bielefelder Netz GmbH, Bielefeld, zum 31. Dezember 2023
für die Sparte Elektrizitätsverteilung
Aktiva
|
|
31. 12. 2023 |
31. 12. 2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Umlaufvermögen |
|
|
|
I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
7.089.526,04 |
4.551.789,77 |
|
2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
0,00 |
130.060,38 |
|
3. sonstige
Vermögensgegenstände |
660.227,58 |
717.468,24 |
|
|
7.749.753,62 |
5.399.318,39 |
|
II. Guthaben bei
Kreditinstituten |
183.071,79 |
104.573,89 |
| B. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.358.250,03 |
10.949.365,73 |
| Bilanzsumme
Aktiva |
20.291.075,44 |
16.453.258,01 |
Passiva
|
|
31. 12. 2023 |
31. 12. 2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Eigenkapital |
|
|
|
1. zugeordnetes
Eigenkapital |
4.470.147,14 |
1.163.033,46 |
|
|
4.470.147,14 |
1.163.033,46 |
| B. |
Rückstellungen |
|
|
|
1. Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
1.990,10 |
752.539,97 |
|
2. sonstige
Rückstellungen |
1.102.574,53 |
839.370,07 |
|
|
1.104.564,63 |
1.591.910,04 |
| C. |
Verbindlichkeiten |
|
|
|
1. erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
27.839,56 |
91.358,27 |
|
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
1.145.215,28 |
942.703,14 |
|
3. Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter |
674.706,24 |
1.477.746,34 |
|
4. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
157.150,40 |
7.809,98 |
|
5. sonstige
Verbindlichkeiten |
353.202,16 |
236.051,05 |
|
|
2.358.113,64 |
2.755.668,78 |
| D. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.358.250,03 |
10.942.645,73 |
| Bilanzsumme
Passiva |
20.291.075,44 |
16.453.258,01 |
Gewinn-
und Verlustrechnung nach Tätigkeiten der Bielefelder
Netz GmbH, Bielefeld , für das Geschäftsjahr
2023, für die Sparte Elektrizitätsverteilung
|
|
2023 |
2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| 1. |
Umsatzerlöse |
139.983.672,21 |
127.076.250,88 |
| 2. |
sonstige betriebliche
Erträge |
8.969,80 |
52.255,99 |
| 3. |
Materialaufwand |
|
|
|
a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
42.265.344,09 |
25.012.147,47 |
|
b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
96.049.100,79 |
96.772.261,16 |
|
|
138.314.444,88 |
121.784.408,63 |
| 4. |
Personalaufwand |
|
|
|
a) Gehälter |
2.240.303,09 |
2.258.880,46 |
|
b) soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung |
572.581,51 |
647.000,87 |
|
|
2.812.884,60 |
2.905.881,33 |
| 5. |
sonstige betriebliche
Aufwendungen |
2.295.820,06 |
2.187.605,09 |
| 6. |
sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
23.842,24 |
4.024,65 |
| 7. |
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
20.092,20 |
81.790,46 |
| 8. |
Ergebnis nach
Steuern |
-3.426.757,48 |
172.846,01 |
| 9. |
sonstige Steuern |
224,70 |
255,36 |
| 10. |
aufgrund eines
Gewinnabführungsvertrages abgeführte
Gewinne |
0,00 |
172.590,65 |
| 11. |
Erträge aus
Verlustübernahme |
3.426.982,18 |
0,00 |
| 12. |
Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
Erläuterungen zu den
Tätigkeitsabschlüssen 2023
A. Allgemeine Angaben
Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurden
Tätigkeitsabschlüsse für die
Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und
"Gasverteilung" erstellt.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber
für moderne Messeinrichtungen und intelligente
Messsysteme wurde gemäß § 3 Abs. 4 S. 2
MsbG in Verbindung mit § 6b Abs. 3 EnWG wie im Vorjahr
ein Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit
"Messstellenbetrieb" aufgestellt.
Grundlage der Tätigkeitsabschlüsse nach
§ 6b Abs. 3 EnWG ist der nach den gesetzlichen
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften
aufgestellte Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2023.
Berichtspflichten, die wahlweise in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder in den Erläuterungen
erfüllt werden können, wurden überwiegend in
die Erläuterungen übernommen.
Aufgrund der vom Stichtag abweichenden
Verbrauchsablesung ergeben sich Forderungen aus der
bilanziellen Abgrenzung gegen Netzkunden. Diese werden mit
den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen verrechnet
ausgewiesen.
Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den
einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war oder mit
unvertretbarem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde
die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach
§ 6 Abs. 3 Satz 7 EnWG vorgenommen. Als Grundlage
diente insbesondere der Umsatzschlüssel.
Die nach sachgerechter Zuordnung und
Schlüsselung der Konten entstandenen
Residualgrößen wurden in den einzelnen
Tätigkeitsbilanzen wie im Vorjahr als
Kapitalausgleichsposten im Eigenkapital ausgewiesen.
B. Erläuterungen zu den
Zuordnungsregeln
Die Zuordnung wurde überwiegend in zwei
Schritten vorgenommen. Zunächst erfolgte generell,
soweit möglich, eine direkte Zuordnung zu den
einzelnen Tätigkeiten. Eine Schlüsselung im
Verhältnis der Umsatzerlöse erfolgte insbesondere
bei den Wertberichtigungen auf Forderungen, den liquiden
Mitteln, den Personalrückstellungen und den
Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Die
Zuordnung des Eigenkapitals auf die Tätigkeiten
erfolgte auf Basis der auf die Tätigkeiten
geschlüsselten Buchwerte zum 31.12.2011. Zum Ausgleich
der Tätigkeitsbilanzen wird ein
Kapitalausgleichsposten ermittelt. Dieser wird wie im
Vorjahr im zugeordneten Eigenkapital ausgewiesen.
Grundlage für die Aufstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung der einzelnen Tätigkeiten bildet im
Wesentlichen der Aufbau der Kostenrechnung. Durch die
Struktur der getrennten Kostenstellen und Profit-Center
für einzelne Tätigkeiten lassen sich Aufwendungen
und Erträge hierfür direkt im SAP-System
erfassen.
Erträge und Aufwendungen, welche nicht direkt
den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden
können, werden durch Umlagen über den
Umsatzschlüssel auf die einzelnen Tätigkeiten
verteilt.
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf
den Anhang verwiesen.
C. Erläuterungen zu einzelnen
Positionen der Tätigkeitsbilanzen und den Gewinn- und
Verlustrechnungen
Aufgrund der Verbrauchsablesung nach dem
"rollierenden Verfahren" (Teilnetz Bielefeld) bzw. einer
dem Stichtag nachgelagerten Ablesung (Teilnetz Werther)
ergeben sich Forderungen aus der bilanziellen Abgrenzung
gegen Netzkunden im Strombereich in Höhe von 0,974
Mio. Euro (Vorjahr: 0,330 Mio. Euro) und im Gasbereich in
Höhe von 0,120 Mio. Euro (Vorjahr: 0,043 Mio. Euro).
Der Ausweis erfolgt unter den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen verrechnet mit den erhaltenen Anzahlungen
auf Bestellungen (Strom 5,304 Mio. Euro, Gas 2,305 Mio.
Euro; Vorjahr: Strom 5,697 Mio. Euro, Gas 1,591 Mio. Euro).
Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr
unverändert eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind unverändert
innerhalb eines Jahres fällig.
In dem laufenden Geschäftsjahr erfolgte wie im
Vorjahr keine Abzinsung der Rückstellungen.
Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
entfallen auf die Aufzinsung von Rückstellungen:
|
2023 |
2022 |
|
Tsd. EUR |
Tsd. EUR |
| Strom |
20,1 |
52,6 |
| Gas |
19,8 |
47,6 |
|
39,9 |
100,2 |
Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für
Gehälter (3,488 Mio. Euro; Vorjahr: 3,112 Mio. Euro)
sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung.
Die Aufwendungen für Altersversorgung beliefen
sich im Berichtsjahr auf:
|
2023 |
2022 |
|
Tsd. EUR |
Tsd. EUR |
| Strom |
173,0 |
198,8 |
| Gas |
74,1 |
62,8 |
|
247,1 |
261,6 |
Bielefeld, den 26. März
2024
Bielefelder Netz GmbH
| Dr. Rebecca
Reischuk |
Dr. Nils
Neusel-Lange |
|