Nexus Space Germany GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hendrik Mathias Dr. Witt seit 19.2.2014 | Geschäftsführer |
Percy Michael Armin Stocker seit 19.2.2014 | Geschäftsführer |
Jan Junker seit 19.2.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ubimax GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluß der Ubimax GmbH mit Sitz in Bremen, eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen (HRB 29 293 HB), für das Geschäftsjahr 2018 ist nach den Rechnungs-legungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Anwendung der deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften erfolgt im
Die Ubimax GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der
B. Grundsätze der RechnungslegungI. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung angewendet. Aufgrund der Anwendung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sind leistungsbezogene Erlöse unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Von der Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich
gegenüber dem Vorjahr nicht
II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten werden
in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände
ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, dem
Rückstellungen werden nur im Rahmen des §249HGB, Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze in der Schlußbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres wurden,
Die Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und
Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und,
2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die jeweils von der Gesellschaft
Bewegliche Anlagegüter werden grundsätzlich
linear abgeschrieben, da die
Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen
werden stets zeitanteilig
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 60,00 bis EUR410,00 wurden von 2010 bis 2017 analog §6Abs.2 Satz1EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2018 betragen die Grenzen analog den steuerlichen Vorschriften EUR 250,00 bis EUR 800,00. Dabei wird aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel nach fünf Jahren ein Abgang unterstellt. Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 60,00 (ab 2018 bis EUR 250,00) werden im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfaßt. 3. FinanzanlagenDie Bewertung der Anteile an verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlußstichtag, wenn eine dauernde Wertminderung gegeben ist. Verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Nennwert angesetzt. 4. VorräteDie Bewertung der Vorräte erfolgt zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern die
Voraussetzungen dafür vorliegen, werden die
Vorräte auf den niedrigeren
5. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Einzelwert-berichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird grundsätzlich durch eine Pauschalwertberichtigung bei der Bewertung berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden in der Bilanz bei
6. WertpapiereWertpapiere des Umlaufvermögens sind am Bilanzstichtag nicht vorhanden. 7. Kassenbestand, Guthaben bei KreditinstitutenKassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. 8. RechnungsabgrenzungspostenDie Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aktiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB sind gem.
9. RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren
Eventuell erforderliche zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Steuerrückstellungen werden - soweit erforderlich - auf der Grundlage der voraussichtlichen Steuerschuld unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet und beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Passiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274
Abs. 1 Satz 1 HGB sind gem.
10. VerbindlichkeitenDie Bewertung der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB) erfolgt mit den
IV. WährungsumrechnungDie laufenden Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) im Zeitpunkt ihres Entstehens umgerechnet. Im Jahresabschluß enthaltene Vermögensposten
in Fremdwährung werden mit dem
C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzBei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und Vorratsvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet. D. Ergänzende AngabenI. GeschäftsführungZu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2018 bestellt: Herr Jan Junker, Informatiker, Wiesbaden Herr Percy Stocker, Informatiker, München Herr Dr.-Ing. Hendrik Witt, Informatiker, Bremen Die Geschäftsführer sind alleinvertretungs- und alleinzeichnungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge
gem. § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB wird gem.
II. Forderungen an Mitglieder der GeschäftsführungGegenüber den Geschäftsführern bestand am Bilanzstichtag keine Forderung. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung sind nicht eingegangen worden. III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternGegenüber Gesellschaftern bestanden am
Bilanzstichtag folgende Forderungen bzw.
Forderungen EUR 0,05 Verbindlichkeiten EUR 0,00 E. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im
Einzelfall durch branchenübliche
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe EUR 628.570,03 (i. Vj. EUR 182.176,11). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von EUR 65.600,00 (i. Vj. EUR 135.600,00). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren am Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - nicht vorhanden. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt am Bilanzstichtag EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00). F. Haftungsverhältnisse und sonstige PflichtangabenI. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlußstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. II. Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte i. S. v. § 285 Nr. 3 HGBÜber wesentliche außerbilanzielle Geschäfte ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten. III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGBÜber sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v.
§ 285 Nr. 3a HGB, die nicht in der Bilanz enthalten
und nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB
anzugeben sind, ist gem.
IV. Beschäftigtenzahl i.S.v. § 285 Nr. 7 HGBDie durchschnittliche Beschäftigtenzahl ohne
Geschäftsführer und ohne Auszubildende
V. Abschlußprüferhonorare i.S.v. § 285 Nr. 17 HGBÜber die Abschlußprüferhonorare ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten. VI. Geschäfte mit nahestehenden Personen i.S.v. § 285 Nr. 21HGBÜber Geschäfte mit nahestehenden Personen ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten. VII. Forschungs- und Entwicklungskosten i.S.v. § 285 Nr. 22 HGBÜber Forschungs- und Entwicklungskosten ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten. VIII. Ausschüttungs- und AbführungssperreDer Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 0,00 (i.Vj. EUR 0,00). Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018 gemäß § 245 HGB Bremen, den 21. Januar 2020 gez. Dr. Hendrik Witt gez. Jan Junker Angabe zur Feststellung 2018 Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2018 wurde am 29. Januar 2020 festgestellt. |
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