Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 29293 HB
Eingetragen
19.2.2014
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Hardware und Software sowie die Erbringung von IT Beratungsleistung und sämtliche Unternehmenstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Vorgenannten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Jan Junker
seit 19.2.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
TeamViewer Germany GmbH
Germany
33.285 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ubimax GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 510.483,04 288.874,11
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 48.727,00 47.220,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 48.727,00 47.220,00
II. Sachanlagen 48.998,00 56.065,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.998,00 56.065,00
III. Finanzanlagen 412.758,04 185.589,11
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 22.694,43 0,10
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 390.063,61 185.589,01
B. Umlaufvermögen 4.523.101,80 5.004.911,54
I. Vorräte 470.274,10 353.822,16
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 211.243,80 190.407,85
2. fertige Erzeugnisse und Waren 246.782,30 145.670,58
3. geleistete Anzahlungen 12.248,00 17.743,73
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.128.138,02 621.882,85
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 453.341,25 278.818,27
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 465.927,12 151.442,80
3. sonstige Vermögensgegenstände 208.869,60 184.996,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.924.689,68 4.029.206,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.424,29 6.889,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.043.009,13 5.300.674,65

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 4.018.440,10 4.682.251,54
I. gezeichnetes Kapital 29.719,00 29.719,00
II. Kapitalrücklage 4.995.283,00 4.995.283,00
III. Verlustvortrag 342.750,46 -40.097,09
B. Rückstellungen 220.552,00 234.040,00
1. sonstige Rückstellungen 220.552,00 234.040,00
C. Verbindlichkeiten 694.170,03 317.776,11
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 135.600,00 170.600,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 70.000,00 35.000,00
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 282.016,13 13.480,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 282.016,13 13.480,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 71.851,71 53.830,47
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 71.851,71 53.830,47
4. sonstige Verbindlichkeiten 204.702,19 79.865,64
davon aus Steuern 45.139,08 48.239,43
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 86.452,52 7.934,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 204.702,19 79.865,64
D. Rechnungsabgrenzungsposten 109.847,00 66.607,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.043.009,13 5.300.674,65

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluß der Ubimax GmbH mit Sitz in Bremen, eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen (HRB 29 293 HB), für das Geschäftsjahr 2018 ist nach den Rechnungs-legungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Anwendung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfolgt im
Berichtsjahr in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 23. Juli 2015 mit nachfolgenden Änderungen.

Die Ubimax GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der
Offenlegung (§326HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

B. Grundsätze der Rechnungslegung

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung angewendet. Aufgrund der Anwendung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sind leistungsbezogene Erlöse unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht
abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.

Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden (§ 255 Abs. 2a HGB), werden nicht bilanziert.

Rückstellungen werden nur im Rahmen des §249HGB, Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres wurden,
unverändert in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 übernommen.

Die Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung
sowie unter Beachtung des Stichtagprinzips und des Vorsichtsprinzips. Gewinne sind nur
berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert waren. Alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, sind berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die jeweils von der Gesellschaft
geschätzte voraussichtliche Nutzungsdauer des einzelnen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben, da die
Geschäftsleitung davon ausgeht, daß der tatsächlich Verschleiß und der damit einhergehende Wertverzehr der Anlagegüter grundsätzlich dem Verlauf der linearen Abschreibung entsprechen.

Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen werden stets zeitanteilig
abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 60,00 bis EUR410,00 wurden von 2010 bis 2017 analog §6Abs.2 Satz1EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2018 betragen die Grenzen analog den steuerlichen Vorschriften EUR 250,00 bis EUR 800,00. Dabei wird aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel nach fünf Jahren ein Abgang unterstellt. Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 60,00 (ab 2018 bis EUR 250,00) werden im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfaßt.

3. Finanzanlagen

Die Bewertung der Anteile an verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlußstichtag, wenn eine dauernde Wertminderung gegeben ist.

Verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Nennwert angesetzt.

4. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, werden die Vorräte auf den niedrigeren
beizulegenden Wert am Bilanzstichtag abgewertet.

5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Einzelwert-berichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird grundsätzlich durch eine Pauschalwertberichtigung bei der Bewertung berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden in der Bilanz bei
jeder Position gesondert vermerkt; zum Bilanzstichtag bestanden - wie im Vorjahr - keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr.

6. Wertpapiere

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind am Bilanzstichtag nicht vorhanden.

7. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

8. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Aktiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB sind gem.
§ 274a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

9. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffen. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung notwendig ist.

Eventuell erforderliche zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt.

Steuerrückstellungen werden - soweit erforderlich - auf der Grundlage der voraussichtlichen Steuerschuld unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet und beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Passiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB sind gem.
§ 274a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

10. Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) erfolgt mit den
Erfüllungsbeträgen.

IV. Währungsumrechnung

Die laufenden Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) im Zeitpunkt ihres Entstehens umgerechnet.

Im Jahresabschluß enthaltene Vermögensposten in Fremdwährung werden mit dem
Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) zum Bilanzstichtag bewertet.

C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und Vorratsvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.

D. Ergänzende Angaben

I. Geschäftsführung

Zu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2018 bestellt:

Herr Jan Junker, Informatiker, Wiesbaden

Herr Percy Stocker, Informatiker, München

Herr Dr.-Ing. Hendrik Witt, Informatiker, Bremen

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungs- und alleinzeichnungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge gem. § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB wird gem.
§ 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

II. Forderungen an Mitglieder der Geschäftsführung

Gegenüber den Geschäftsführern bestand am Bilanzstichtag keine Forderung.

Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung sind nicht eingegangen worden.

III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag folgende Forderungen bzw.
Verbindlichkeiten:

Forderungen EUR 0,05

Verbindlichkeiten EUR 0,00

E. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Einzelfall durch branchenübliche
Eigentumsvorbehalte belastet soweit sie aus Lieferungen resultieren.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe EUR 628.570,03 (i. Vj. EUR 182.176,11).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von EUR 65.600,00 (i. Vj. EUR 135.600,00).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren am Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - nicht vorhanden.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt am Bilanzstichtag EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00).

F. Haftungsverhältnisse und sonstige Pflichtangaben

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlußstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

II. Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte i. S. v. § 285 Nr. 3 HGB

Über wesentliche außerbilanzielle Geschäfte ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB

Über sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HGB, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, ist gem.
§ 288 HGB nicht zu berichten.

IV. Beschäftigtenzahl i.S.v. § 285 Nr. 7 HGB

Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl ohne Geschäftsführer und ohne Auszubildende
betrug 2018: 47,5 Personen (i. Vj. 34,75 Personen). Auf die Einteilung nach Gruppen wird gem. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB verzichtet.

V. Abschlußprüferhonorare i.S.v. § 285 Nr. 17 HGB

Über die Abschlußprüferhonorare ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

VI. Geschäfte mit nahestehenden Personen i.S.v. § 285 Nr. 21HGB

Über Geschäfte mit nahestehenden Personen ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

VII. Forschungs- und Entwicklungskosten i.S.v. § 285 Nr. 22 HGB

Über Forschungs- und Entwicklungskosten ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

VIII. Ausschüttungs- und Abführungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 0,00 (i.Vj. EUR 0,00).

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018 gemäß § 245 HGB

Bremen, den 21. Januar 2020

gez. Dr. Hendrik Witt

gez. Jan Junker

Angabe zur Feststellung 2018

Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2018 wurde am 29. Januar 2020 festgestellt.

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