Tooltec IT GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Albert Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Albers seit 13.11.2014 | Geschäftsführer |
Hanns-Günther Alfons Dr. Mayer seit 13.11.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
der Förderverein für Innovation am KIT e. V. | 55.00% |
das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Körperschaft des öffentlichen Rechts | 25.00% |
die KIT Innovation gGmbH | 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KIT Campus Transfer GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäftstätigkeit / GeschäftsmodellDie KIT Campus Transfer GmbH (nachfolgend "KCT" genannt) ist eine Unternehmensgründung des Fördervereins für Innovation am KIT e. V., des KIT und der KIT Innovation gGmbH. Sie dient im Bereich des Technologietransfers neben den KIT-internen Angeboten als eine weitere Schnittstelle zwischen dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und der Industrie und Wirtschaft. Die KCT stellt ein attraktives Angebot an Professorinnen und Professoren dar, im Rahmen ihrer Rechte als Hochschullehrer marktgerecht und KIT-nah arbeiten zu können. Dabei bietet die KCT flexible Unterstützung bei der Durchführung von Industrie- und Gründungsprojekten an und ist erste Anlaufstelle bei Fragen zur Nutzung von Hochschulressourcen. Dies wird ergänzt durch individuelle Services im Bereich Consulting und Management für Unternehmen und Beteiligungen. Im Bereich Innovationsprojekte übernimmt die KCT konkret sämtliche Aufgaben kaufmänni- scher, administrativer und rechtlicher Art und bietet damit den Technologietransfereinheiten (im Folgenden: "TTE") eine organisatorische Basis zur Durchführung von Industrieaufträgen. KIT-Professorinnen und -Professoren übernehmen zu diesem Zweck die Leitung einer TTE und bearbeiten in vom KIT genehmigter Nebentätigkeit kleinere Innovationsprojekte. Die dabei be- nötigte Nutzung von KIT-Ressourcen ist durch einen Kooperationsvertrag zwischen KCT und KIT geregelt und wird dokumentiert und vergütet. Durch die KCT haben die TTE-Leiter die Möglichkeit in eigenverantwortlicher Planung und vol- ler Kostenkontrolle die Fähigkeiten einer GmbH mit effizienten Strukturen für sich zu nutzen und so industrieorientiert schnell und marktnah zu handeln. Durch die Vernetzung im Rahmen der Innovationsprojekte werden durch die Professoren/innen gleichzeitig Potenziale für neue Forschungs-Verbund-Projekte im Hauptamt am KIT generiert. 2. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland war auch im Jahr 2023 geprägt von den vorherr- schenden Krisen wie dem Krieg in der Ukraine und extremen Energiepreiserhöhungen. So lag das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr (Quelle: Destatis). Unternehmens- und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Technologietransfer aus der öffentlich finanzierten Forschung trägt wesentlich zum Erhalt und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Um dabei alle sich bietenden Möglichkeiten nutzen zu können, ergänzen zunehmend mehr Wissenschaftseinrichtungen ihre Technologietransfereinheiten durch maßgeschneiderte private Strukturen. Dabei werden in ei- genen Tochtergesellschaften die Services, Instrumente und Plattformen angesiedelt, die in Ab- wägung von hoheitlichem Auftrag und unternehmerischen Erfordernissen außerhalb der Wis- senschaftseinrichtungen sinnvoller angesiedelt sind. Diese Unternehmen bieten ihre Leistungen im Wesentlichen für ihre jeweilige Wissenschafts- einrichtung an und stehen so meist nicht miteinander im Wettbewerb. Für das Karlsruher Institut für Technologie übernimmt diese Aufgaben die KCT. Geschäftsverlauf und Ertragslage Hauptgeschäftsfeld der im Oktober 2014 gegründeten Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 - unverändert zu den Vorjahren - die Abwicklung von Technologieprojekten mit Industriepart- nern. In den einzelnen TTEs wurden die Aufträge der KCT abgewickelt. Trotz schwieriger konjunktureller Rahmenbedingungen hat sich der Geschäftsverlauf der KCT im abgelaufenen Geschäftsjahr gut entwickelt. So konnte der aus der Abwicklung von Innovati- onsprojekten realisierte Umsatz mit T€ 9.711 annähernd auf Vorjahresniveau gehalten werden. Der für die Arbeiten notwendige Materialaufwand erhöhte sich auf T€ 4.725 (Vorjahr: T€ 4.356). Dabei handelte es sich um Inanspruchnahmen von KIT-Ressourcen (Personal und Maschinen) sowie um Material- und Fremdleistungen Dritter. Im Geschäftsjahr waren bei der KCT im Jahresdurchschnitt 137 (Vorjahr: 143) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Personalausgaben sind dabei mit T€ 2.386 (Vorjahr: T€ 2.318) auf annähernd gleichem Niveau. Das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag (EBT) für das Geschäftsjahr beträgt T€ 1.377 (Vorjahr: T€ 1.622). Die Umsatzerlöse und das EBT stellen für die Gesellschaft die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar. Vermögenslage und Finanzlage Die KCT weist im Geschäftsjahr unverändert zu den Vorjahren eine sehr solide Vermögens- und Finanzlage auf. Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beläuft sich auf T€ 17.040 (Vorjahr: T€ 13.899). Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage belaufen sich auf T€ 233 (Vorjahr: T€ 211), die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2023 21,2% (Vorjahr: 18,4 %). Das Anlagevermögen beträgt T€ 873 (Vorjahr: T€ 574). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf T€ 2.890 (Vorjahr: T€ 2.493). Unverändert zu den Vorjahren finanziert sich die Gesellschaft vorwiegend durch mittel bis langfristige projektbezogene Rückstellungen, welche sich auf T€ 9.873 (Vorjahr: T€ 8.688) erhöht haben. Den Verpflichtungen aus den projektbezogenen Rückstellungen stehen am Bilanzstichtag li- quide Mittel in Höhe von T€ 12.089 (Vorjahr: T€ 9.986) gegenüber. 3. PrognoseberichtFür das laufende Geschäftsjahr 2024 sind keine Änderungen der Geschäftspolitik der KCT geplant. Nach wie vor beeinflussen die Krisen viele Geschäftszweige, teilweise negativ. Trotz allem konnte die KCT, auch Dank eines Zuwachses an neuen Technologie-Transfer-Einheiten, das Ergebnis aus 2022 annähernd reproduzieren. Das Anhalten gesellschaftlicher und weltpolitischer Herausforderungen, die einen starken Ein- fluss auf die Geschäftstätigkeiten nehmen, wird auch das Geschäftsjahr 2024 prägen. Dabei ist noch nicht abzusehen, ob die allgemeine Lage eine weitere Stabilisierung oder einen Rückgang des Geschäftes zur Folge hat. Wir gehen davon aus, dass eine Abschwächung der Konjunktur eine Verunsicherung des Mark- tes nach sich ziehen und so auch in den Geschäftsfeldern der KCT zu einem Auftragsrückgang führen könnte. Große Verunsicherung sehen wir in der Diskussion über die Mobilitätslösungen, besonders bezogen auf den Verbrennungsmotor, die auch in den Geschäftsfeldern der KCT zu bisher unbekannten Umschichtungen führen kann. Insgesamt gehen wir aktuell davon aus, dass Umsatz und Ergebnis des Jahres 2024 geringfügig unterhalb der Beträge im Berichtsjahr liegen werden. Als verlässlicher und über die Jahre etablierter Innovationspartner ist die KCT allerdings sehr gut aufgestellt. Auch bei der Anzahl der TTEs konnte im Jahr 2023 mit acht neuen Mitgliedern ein großer Zuwachs auf jetzt 74 TTE-Einheiten erzielt werden. Hier rechnet die KCT für 2024 wieder mit einem weiteren Anstieg. Im Bereich der Verwaltung sind wir sehr gut aufgestellt. Zusätzliche Aufgaben konnten größ- tenteils aufgefangen und durch geringfügige Anpassung ausgeglichen werden. Weitere Anpassungen sind von der künftigen Anzahl der Transfer-Einheiten und unseren künftigen Aufgabenstellungen abhängig zu machen. 4. Chancen- und RisikoberichtDie KIT Campus Transfer GmbH hat sich insgesamt als eine KIT-weite Plattform bei der Durchführung spezifischer Industrie-, Gründungs- und Serviceprojekte etabliert und ist für die Kern- aufgabe Innovation am KIT ein ergänzendes Instrument im Portfolio des Technologietransfers. Sie erstreckt sich über alle, auf die fünf Bereiche verteilten, wissenschaftlichen Disziplinen des KIT und bietet den Professorinnen und Professoren des KIT die Möglichkeit im Rahmen ihrer Rechte als Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer marktgerecht und KIT-nah arbeiten zu können. Für den erfolgreichen Geschäftsbetrieb ist der Kooperationsvertrag mit dem Partner und Gesellschafter KIT wichtig. Dieser Kooperationsvertrag, der im Jahr 2019 verlängert wurde und eine Laufzeit bis Ende 2029 hat, bildet die stabile Basis für das bestehende Modell. Risiken für die künftige Entwicklung der Gesellschaft bestehen insbesondere aus den wachsenden gesamtwirtschaftlichen Risiken. So sind hohe Energiepreise, Sanktionen, gestiegene Unsicherheiten und brüchige Lieferketten weiterhin erhebliche Belastungsfaktoren für die Wachstumschancen der deutschen Volkswirtschaft. Die befürchtete Unsicherheit, die laut Bundeswirt- schaftsminister eine Rezession zur Folge (Quelle: Frühjahrsprojektion der Bundesregierung) hätte, blieb aus, wobei ein Ende dieser Unsicherheit und möglichen Rezession noch nicht absehbar ist. Solche Risiken können sich unverhofft in Form von reduzierten Forschungs- und Entwicklungsbudgets bei unseren Kunden indirekt auf die KCT auswirken. Als Unternehmen, welches im hohen Maße von der Ressource "Personal" und dem Know-How ihrer Mitarbeiter abhängig ist, stellt zudem die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal für die Durchführung der zum Teil hochkomplexen Technologieprojekte einen wachsenden Risikofak- tor für die KCT dar. Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten. Die bei der Gesellschaft zum 31.12.2023 bestehenden Finanzinstrumente sind im Wesentlichen Forderungen, liquide Mittel, Rückstelllungen für projektbezogene Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die Gesellschaft verfolgt eine konservative Risikopolitik. Verbindlichkeiten werden - regelmäßig unter Ausnutzung von Skonto - innerhalb der Zahlungsfristen beglichen. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Sitz der Gesellschaft ist in Karlsruhe. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HR B 720775 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Bilanz wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des § 275 HGB aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen für den Anhang für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte lineare Abschreibungen über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren, bewertet. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger, nutzungsbedingter Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen zwei und 20 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr als Abgang behandelt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (0,99 % - 1,18 %). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Folgejahr abziehbare Vorsteuerbeträge in Höhe von TEuro 306,3 (Vorjahr TEuro 195,7) enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen für Projekt- und Personalkosten sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEuro 1,5 (Vorjahr: TEuro 0,9) und aus Steuern in Höhe von TEuro 727,7 (Vorjahr TEuro 373,6) enthalten. Die Verbindlichkeiten teilen sich in folgende Restlaufzeiten auf:
III. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEuro 96,0 (Vorjahr: TEuro 36,8) enthalten. In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEuro 25,4 (Vorjahr: TEuro 24,7) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEuro 0,2 (Vorjahr: TEuro 0,0) enthalten. Im Aufwand für Steuern vom Einkommen und Ertrag sind periodenfremde Aufwendungen von nicht untergeordneter Bedeutung in Höhe von TEuro 0,0 (Vorjahr:TEuro 130,9) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEuro 72,0 (Vorjahr: TEuro 42,0) aus steuerlichen Korrekturen für die Jahre 2019 bis 2021 enthalten. IV. Sonstige AngabenGeschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr: - Prof. Dr.-Ing. Albert Albers - Dr.-Ing. Hanns-Günther Mayer Die Angabe nach § 285 Nr. 9a HGB wird unter Berufung auf § 286 Nr. 4 HGB nicht ausgewiesen. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 137 Arbeitnehmer beschäftigt. Sämtliche Arbeitnehmer sind kaufmännische Mitarbeiter.
Karlsruhe, 13. Juni 2024 Prof. Dr.-Ing. Albert Albers Dr.-Ing. Hanns-Günther Mayer sonstige BerichtsbestandteileGeschäftsführer sind gez. Prof. Dr. Ing. Albert Albers und gez. Dr.-Ing. Hanns-Günther Mayer. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KIT Campus Transfer GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KIT Campus Transfer GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KIT Campus Transfer GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen/falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen/falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen/dolosen Handlungen oder Unrichtigkeiten/Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - / falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht,/ aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass / aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten/höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da Verstöße betrügerisches/dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses/Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger / bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 14. Juni 2024 Uwe Kuhnke, Wirtschaftsprüfer |
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