Rhenus Automotive Systems GmbH

Theodor-Althoff-Straße 39, 45133 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 11990
Vorher
Ferrostaal Industrie- und System-Logistik GmbHMAN Ferrostaal Industrie- und Systemlogistik GmbHMAN Ferrostaal Automotive GmbHFerrostaal Automotive GmbH
Eingetragen
1.6.1996
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr a. n. g.Vermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
Logistische Dienstleistungen, insbesondere die Lagerung, die Endfertigung sowie die zeit- und sequenzgerechte Anlieferung von Stahl und anderen Zulieferteilen für die Automobilindustrie und andere Industriezweige.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Wenk
seit 20.2.2026
Prokura
Christoph Ullbrich
seit 24.8.2020
Geschäftsführer
Marcus Dr. Ewig
seit 9.10.2017
Geschäftsführer
Manfred Dr. Brüning
seit 25.3.2014
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rhenus Automotive SE
Germany
25.919.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rhenus Automotive Systems GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 85.047.807,30 74.084.818,53
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 577.590,00
II. Finanzanlagen 85.047.807,30 73.507.228,53
B. Umlaufvermögen 6.583.965,41 14.719.425,89
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.583.965,41 14.716.913,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 2.512,20
C. Aktive latente Steuern 0,00 54.543,53
Aktiva 91.631.772,71 88.858.787,95

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 90.304.191,12 87.053.560,74
I. Gezeichnetes Kapital 25.919.000,00 25.919.000,00
II. Gewinnrücklagen 5.689.547,27 5.689.547,27
III. Gewinnvortrag 55.445.013,47 61.739.218,00
IV. Jahresüberschuss 3.250.630,38 -6.294.204,53
B. Rückstellungen 401.186,00 253.277,19
C. Verbindlichkeiten 924.607,26 1.551.950,02
D. Passive latente Steuern 1.788,33  
Passiva 91.631.772,71 88.858.787,95

Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2022

Rhenus Automotive Systems GmbH, Essen
Registergericht Essen
HRB 11990

I. GRUNDLAGEN


Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß §§ 264 und 267 Abs. 1 und 4 HGB nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, der weiteren rechtsformspezifischen Vorgaben, etwaiger gesellschaftsindividueller Vorgaben sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien.

Größenabhängige Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden in weiten Teilen in Anspruch genommen.

II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN


Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert:

In der Bilanz:
- Gesonderter Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach dem Ergebnis nach Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten.

In der Bilanz sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben.

Aktiva:


Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sowie die Wertpapiere zu Anschaffungskosten bewertet, in Einzelfällen mit dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert.

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.

Passiva:

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Währungsumrechnung:


Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie Kassenbestände und Bankguthaben in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.

Entstehende Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen:


Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderung wurden bei den Wertansätzen für Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 2.740.998,00 €) sowie bei den Wertansätzen für Ausleihungen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 4.504.694,35 €) vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:


Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen schließen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 362.486,13 € (Vorjahr 1.031.654,01 €), Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von 3.119.744,73 € (Vorjahr 1.068.133,84 €), Forderungen aus kurzfristigen Darlehen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 9.898.426,44 €) sowie Forderungen aus den Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 695.424,18 € (Vorjahr 400.607,31 €) ein.

Verbindlichkeiten:


Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind unbesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen schließen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 423.161,87 € (Vorjahr 3.352,88 €) sowie Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen in Höhe von 337.452,65 € (Vorjahr 356.411,18 €) ein.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern schließen Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 14.807,31 €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 754.198,20 €) ein.

IV. ERGÄNZENDE ANGABEN


Arbeitnehmerzahlen:

Im Jahr 2022 waren, wie im Vorjahr keine Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt.

Haftungsverhältnisse:
Folgende Haftungsverhältnisse werden unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten gesondert angegeben:
 
Gesamtbetrag
davon gegenüber verbundenen
 

oder assoziierten Unternehmen
 
2022
2021
2022
2021
 




Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
 
 
 
 
Wechsel- und Scheckbürgschaften
374.595,00
374.595,00
0,00
0,00
Haftungsverhältnisse aus der
 
 
 
 
Bestellung von Sicherheiten
 
 
 
 
für fremde Verbindlichkeiten
 12.201.035,58
14.601.005,10
0,00
0,00
Summe
12.575.630,58 
 14.975.600,10 
0,00
0,00



In Zusammenhang mit einem im Geschäftsjahr 2001 von der Tochtergesellschaft Rhenus LMK GmbH abgeschlossenen langfristigen Mietvertrag hat sich Rhenus Automotive Systems GmbH gegenüber dem Vermieter verpflichtet, im Falle der Insolvenz dieses Unternehmens in die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag einzutreten. Der Mietvertrag der Rhenus LMK GmbH hat eine Restlaufzeit von vier Jahren. Die Zahlungen für Mieten und Nebenkosten belaufen sich auf insgesamt 503.162,64 € pro Jahr.

In Zusammenhang mit einem im Geschäftsjahr 2013 von der Enkelgesellschaft Rhenus Automotive Systems Iberia S.L.U., Spanien, abgeschlossenen Leasingvertrag hat sich Rhenus Automotive Systems GmbH gegenüber dem Leasinggeber verpflichtet, im Falle des Nicht-Nachkommens der Zahlungsverpflichtungen der Rhenus Automotive Systems Iberia S.L.U. diese zu erfüllen. Diese Verpflichtung ist auf 6 Monate Mietzins, maximal 418.020,42 €, zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer, begrenzt.

In Zusammenhang mit einem im Geschäftsjahr 2020 von der Tochtergesellschaft Rhenus LMK GmbH abgeschlossenen langfristigen Mietvertrag hat sich Rhenus Automotive Systems GmbH gegenüber dem Vermieter verpflichtet, die Rhenus LMK GmbH so zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie allen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachkommt. Der Mietvertrag der Rhenus LMK GmbH hat eine Restlaufzeit von 4,5 Jahren. Die Zahlungen für Mieten und Nebenkosten belaufen sich auf insgesamt 794.970,84 € pro Jahr.

In Zusammenhang mit einem im Geschäftsjahr 2018 von der Enkelgesellschaft Rhenus Automotive Wang GmbH abgeschlossenen langfristigen Dienstleistungsvertrag hat sich Rhenus Automotive Systems GmbH gegenüber dem Kunden verpflichtet, der Rhenus Automotive Wang GmbH und verbundenen Unternehmen fortlaufend operative, investive und finanzielle Unterstützung zu gewähren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Verpflichtungen der Rhenus Automotive Wang GmbH aus den Kundenverträgen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt werden; diese Haftungsverpflichtung erlischt automatisch 15 Jahre nach Beendigung des letzten Projektes der Rhenus Automotive Wang GmbH.

Im Geschäftsjahr 2018 hat sich die Gesellschaft verpflichtet, als Schuldbeitretender für alle Verpflichtungen aus einem im Jahr 2018 geschlossenen Mietvertrag der Enkelgesellschaft Rhenus Automotive Wang GmbH einzustehen. Hierbei handelt es sich um einen Mietvertrag für eine Halle, der am 15.07.2019 begann und bis zum 15.07.2029 läuft. Aus diesem Vertrag entstehen jährliche Verpflichtungen in Höhe von 1.101.836,04 € (Bruttokaltmiete zzgl. Nebenkosten).

Im Geschäftsjahr 2020 hat sich die Gesellschaft verpflichtet, als Schuldbeitretender für alle Verpflichtungen aus einem im Jahr 2020 geschlossenen Mietvertrag der Enkelgesellschaft Rhenus Automotive Assembly Sp. z o.o., Polen, einzustehen. Hierbei handelt es sich um einen Mietvertrag für eine Halle, der am 28.01.2019 begann und bis zum 15.07.2029 läuft. Aus diesem Vertrag entstehen jährliche Verpflichtungen in Höhe von 1.850.000,00 € (Bruttokaltmiete zzgl. Nebenkosten).

Im Geschäftsjahr 2019 hat sich die Gesellschaft verpflichtet, als Schuldbeitretender für alle Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Lieferantenvertrag zwischen der Enkelgesellschaft Rhenus Automotive Wang GmbH und der Brembo S.p.A., Italien, einzustehen. Es handelt sich hierbei um einen Bürgschaftsvertrag.

Inanspruchnahmen sind derzeit aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten nicht ersichtlich. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen nicht vor.


Rhenus Automotive Systems GmbH
Essen, den 30. April 2023

(Die Geschäftsführung der Rhenus Automotive Systems GmbH)

____________________________  ___________________________
Dr. Marcus Ewig      Christoph Ullbrich   

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2023 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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