Rhenus
Automotive Systems GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.047.807,30 |
74.084.818,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
577.590,00 |
| II.
Finanzanlagen |
85.047.807,30 |
73.507.228,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.583.965,41 |
14.719.425,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.583.965,41 |
14.716.913,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
2.512,20 |
| C.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
54.543,53 |
| Aktiva |
91.631.772,71 |
88.858.787,95 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
90.304.191,12 |
87.053.560,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.919.000,00 |
25.919.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.689.547,27 |
5.689.547,27 |
| III.
Gewinnvortrag |
55.445.013,47 |
61.739.218,00 |
| IV.
Jahresüberschuss |
3.250.630,38 |
-6.294.204,53 |
| B.
Rückstellungen |
401.186,00 |
253.277,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
924.607,26 |
1.551.950,02 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.788,33 |
|
| Passiva |
91.631.772,71 |
88.858.787,95 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember
2022
Rhenus Automotive Systems GmbH, Essen
Registergericht Essen
HRB 11990
I. GRUNDLAGEN
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte
gemäß §§ 264 und 267 Abs. 1 und 4 HGB
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften, der weiteren
rechtsformspezifischen Vorgaben, etwaiger
gesellschaftsindividueller Vorgaben sowie der
Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien.
Größenabhängige Erleichterungen der
§§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB
wurden in weiten Teilen in Anspruch genommen.
II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND
AUSWEIS-METHODEN
Die Gliederungsschemata gemäß §§
266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende
Positionen geändert:
In der Bilanz:
- Gesonderter Ausweis der Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an
international übliche Darstellungsmethoden nicht als
eigenständige Position nach dem Ergebnis nach Steuern
in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern
sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen
enthalten.
In der Bilanz sind jeweils die entsprechenden
Vorjahresbeträge angegeben.
Aktiva:
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr
zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich
erworbene EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren
abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.
Bei den
Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen
Unternehmen und die Beteiligungen sowie die Wertpapiere zu
Anschaffungskosten bewertet, in Einzelfällen mit
dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden
Werten. Bei Wegfall der Gründe für die
Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen
vorgenommen.
Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert
bilanziert.
Der Ansatz von
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgt
grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren
Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die Bewertung der
liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.
Passiva:
Das
Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Bei der Bildung der
Steuer- und sonstigen
Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen. Sie sind unter Berücksichtigung
zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der
Höhe bemessen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung
notwendig ist.
Alle
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Die Wertansätze der
Haftungsverhältnisse entsprechen dem am
Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Währungsumrechnung:
Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie Kassenbestände
und Bankguthaben in fremder Währung werden mit dem
Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsforderungen werden
zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder
gegebenenfalls unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips mit dem Devisenmittelkurs zum
Bilanzstichtag angesetzt.
Entstehende Gewinne und Verluste werden
ergebniswirksam berücksichtigt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Anlagevermögen:
Außerplanmäßige Abschreibungen
aufgrund dauerhafter Wertminderung wurden bei den
Wertansätzen für Anteile an verbundenen
Unternehmen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr
2.740.998,00 €) sowie bei den Wertansätzen
für Ausleihungen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr
4.504.694,35 €) vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
schließen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von 362.486,13 € (Vorjahr 1.031.654,01
€), Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von
3.119.744,73 € (Vorjahr 1.068.133,84 €),
Forderungen aus kurzfristigen Darlehen in Höhe von
0,00 € (Vorjahr 9.898.426,44 €) sowie Forderungen
aus den Ergebnisabführungsverträgen in Höhe
von 695.424,18 € (Vorjahr 400.607,31 €) ein.
Verbindlichkeiten:
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind
unbesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen schließen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 423.161,87
€ (Vorjahr 3.352,88 €) sowie Verbindlichkeiten
aus Verlustübernahmen in Höhe von 337.452,65
€ (Vorjahr 356.411,18 €) ein.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
schließen Verbindlichkeiten aus
Verlustübernahmen in Höhe von 0,00 €
(Vorjahr 14.807,31 €) sowie Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,00 €
(Vorjahr 754.198,20 €) ein.
IV. ERGÄNZENDE ANGABEN
Arbeitnehmerzahlen:
Im Jahr 2022 waren, wie im Vorjahr keine Arbeitnehmer
in der Gesellschaft beschäftigt.
Haftungsverhältnisse:
Folgende
Haftungsverhältnisse werden unter Angabe der
gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten
gesondert angegeben:
|
Gesamtbetrag
|
davon gegenüber verbundenen
|
|
|
oder assoziierten Unternehmen
|
|
2022
|
2021
|
2022
|
2021
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften
|
|
|
|
|
Wechsel- und
Scheckbürgschaften
|
374.595,00
|
374.595,00
|
0,00
|
0,00
|
Haftungsverhältnisse aus der
|
|
|
|
|
Bestellung von
Sicherheiten
|
|
|
|
|
für fremde
Verbindlichkeiten
|
12.201.035,58
|
14.601.005,10
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
12.575.630,58
|
14.975.600,10
|
0,00
|
0,00
|
In Zusammenhang mit einem im Geschäftsjahr 2001
von der Tochtergesellschaft Rhenus LMK GmbH abgeschlossenen
langfristigen Mietvertrag hat sich Rhenus Automotive
Systems GmbH gegenüber dem Vermieter verpflichtet, im
Falle der Insolvenz dieses Unternehmens in die
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag einzutreten. Der
Mietvertrag der Rhenus LMK GmbH hat eine Restlaufzeit von
vier Jahren. Die Zahlungen für Mieten und Nebenkosten
belaufen sich auf insgesamt 503.162,64 € pro Jahr.
In Zusammenhang mit einem im Geschäftsjahr 2013
von der Enkelgesellschaft Rhenus Automotive Systems Iberia
S.L.U., Spanien, abgeschlossenen Leasingvertrag hat sich
Rhenus Automotive Systems GmbH gegenüber dem
Leasinggeber verpflichtet, im Falle des Nicht-Nachkommens
der Zahlungsverpflichtungen der Rhenus Automotive Systems
Iberia S.L.U. diese zu erfüllen. Diese Verpflichtung
ist auf 6 Monate Mietzins, maximal 418.020,42 €,
zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer, begrenzt.
In Zusammenhang mit einem im Geschäftsjahr 2020
von der Tochtergesellschaft Rhenus LMK GmbH abgeschlossenen
langfristigen Mietvertrag hat sich Rhenus Automotive
Systems GmbH gegenüber dem Vermieter verpflichtet, die
Rhenus LMK GmbH so zu leiten und finanziell auszustatten,
dass sie allen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag
nachkommt. Der Mietvertrag der Rhenus LMK GmbH hat eine
Restlaufzeit von 4,5 Jahren. Die Zahlungen für Mieten
und Nebenkosten belaufen sich auf insgesamt 794.970,84
€ pro Jahr.
In Zusammenhang mit einem im Geschäftsjahr 2018
von der Enkelgesellschaft Rhenus Automotive Wang GmbH
abgeschlossenen langfristigen Dienstleistungsvertrag hat
sich Rhenus Automotive Systems GmbH gegenüber dem
Kunden verpflichtet, der Rhenus Automotive Wang GmbH und
verbundenen Unternehmen fortlaufend operative, investive
und finanzielle Unterstützung zu gewähren, um
sicherzustellen, dass alle erforderlichen Verpflichtungen
der Rhenus Automotive Wang GmbH aus den
Kundenverträgen ordnungsgemäß und
rechtzeitig erfüllt werden; diese
Haftungsverpflichtung erlischt automatisch 15 Jahre nach
Beendigung des letzten Projektes der Rhenus Automotive Wang
GmbH.
Im Geschäftsjahr 2018 hat sich die Gesellschaft
verpflichtet, als Schuldbeitretender für alle
Verpflichtungen aus einem im Jahr 2018 geschlossenen
Mietvertrag der Enkelgesellschaft Rhenus Automotive Wang
GmbH einzustehen. Hierbei handelt es sich um einen
Mietvertrag für eine Halle, der am 15.07.2019 begann
und bis zum 15.07.2029 läuft. Aus diesem Vertrag
entstehen jährliche Verpflichtungen in Höhe von
1.101.836,04 € (Bruttokaltmiete zzgl. Nebenkosten).
Im Geschäftsjahr 2020 hat sich die Gesellschaft
verpflichtet, als Schuldbeitretender für alle
Verpflichtungen aus einem im Jahr 2020 geschlossenen
Mietvertrag der Enkelgesellschaft Rhenus Automotive
Assembly Sp. z o.o., Polen, einzustehen. Hierbei handelt es
sich um einen Mietvertrag für eine Halle, der am
28.01.2019 begann und bis zum 15.07.2029 läuft. Aus
diesem Vertrag entstehen jährliche Verpflichtungen in
Höhe von 1.850.000,00 € (Bruttokaltmiete zzgl.
Nebenkosten).
Im Geschäftsjahr 2019 hat sich die Gesellschaft
verpflichtet, als Schuldbeitretender für alle
Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Lieferantenvertrag
zwischen der Enkelgesellschaft Rhenus Automotive Wang GmbH
und der Brembo S.p.A., Italien, einzustehen. Es handelt
sich hierbei um einen Bürgschaftsvertrag.
Inanspruchnahmen sind derzeit aufgrund der
gegenwärtigen Bonität und des bisherigen
Zahlungsverhaltens der Begünstigten nicht ersichtlich.
Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung
erforderlich machen würden, liegen nicht vor.
Rhenus Automotive Systems GmbH
Essen, den 30. April 2023
(Die Geschäftsführung der Rhenus Automotive
Systems GmbH)
____________________________ ___________________________
Dr. Marcus
Ewig Christoph
Ullbrich
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2023
festgestellt.
|