Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 134750
Vorher
SWM-Versorgungs GmbH
Eingetragen
14.12.2000
Branche
Wärme- und KältehandelBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationBetrieb von Kläranlagen
Gegenstand
Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme, Betriebsführung von Erzeugungsanlagen und Bädern sowie Telekommunikation, ferner Erfüllung weiterer damit zusammenhängender öffentlicher Zwecke; Abfall- und Klärschlammverbrennung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Wenke Barth
seit 24.7.2023
Prokura
Beatrix Widmer
seit 15.11.2022
Prokura
Prokura
Helge-Uve Braun
seit 2.10.2017
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Landeshauptstadt München
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
10.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SWM Versorgungs GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht 2024

SWM Versorgungs GmbH, München

Gliederung

1. Geschäftsmodell

2. Wirtschaftsbericht

3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

1. Geschäftsmodell

Die SWM Versorgungs GmbH (SWM Versorgung), ein Tochterunternehmen der Stadtwerke München GmbH, leistet einen wesentlichen Beitrag für die Lebensqualität der Menschen in München und der Region. Von der Energie bis hin zur Wasserversorgung bietet die SWM Versorgung prämierte Leistungen zu fairen Preisen. Dabei setzt sie auf nachhaltig attraktive Angebote, um ihren Kund*innen und den Bürger*innen der Metropolregion München langfristig Nutzen zu stiften.

Die SWM Versorgungs GmbH ist als Marktführer in der Region München ein leistungsfähiger und zukunftsorientierter Partner für eine zuverlässige und klimaschonende Energieversorgung. Dazu liefern wir unseren Kund*innen Strom, Erdgas, Fernwärme und Fernkälte. Darüber hinaus bieten wir für alle Kundensegmente marktgerechte Lösungen und Dienstleistungen für die dezentrale Energieerzeugung und Wärmeversorgung sowie für die Elektromobilität zuhause.

2. Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Energiemärkte

Die europäischen Energiemärkte im Jahr 2024 waren zum einen durch zwei geopolitische Entwicklungen geprägt: den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sowie den Konflikt im Nahen Osten. Beide Krisenherde hatten direkte Auswirkungen auf den europäischen Gasmarkt. Zum anderen war die wirtschaftliche Lage in Deutschland gekennzeichnet von einer schrumpfenden Wirtschaft mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,2 % und somit dem zweiten Rezessionsjahr in Folge (Schätzung des Statistischen Bundesamtes, Januar 2025).

Auf die SWM Versorgung haben die Entwicklungen an den Energiemärkten zentralen Einfluss.

Gas Frontjahr rollierend, Trading Hub Europe (THE), EUR/MWh

(Quelle: European Energy Exchange)

Bild

Der insgesamt milde Winter 2023/2024, der eine schwache Gasnachfrage zur Folge hatte, führte zu Jahresbeginn zu deutlichen Preisrückgängen beim Erdgas. Ab Ende Februar führten jedoch insbesondere die geopolitischen Entwicklungen zu einem deutlichen Preisanstieg auf bis zu 50 EUR/MWh am Jahresende. Wie bereits im Jahr 2023 beschränkten sich die pipelinegebundenen Erdgaslieferungen aus Russland nach Nordwesteuropa auf geringe Liefermengen über die Ukraine-Route. Die Sorge, dass auch diese Lieferungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine vorzeitig enden könnten, stellte über weite Strecken des Jahres ein Risiko dar, das vom Markt entsprechend eingepreist wurde. Zudem hatte der Konflikt im Nahen Osten zur Folge, dass LNG-Lieferungen nicht mehr durch das Rote Meer verschifft werden konnten, sondern hierfür längere Seerouten befahren werden mussten. Das Szenario, dass von dem Konflikt künftig womöglich auch die Straße von Hormus betroffen sein könnte, durch die ein wesentlicher Anteil des weltweiten LNG-Markts verschifft wird, sorgte ebenfalls für den Aufbau von Risikoprämien.

Strom DE Frontjahr rollierend, EEX, EUR/MWh

(Quelle: European Energy Exchange)

Bild

Da die Notierungen für Emissionszertifikate über weite Teile des Jahres stark mit den Erdgaspreisen korrelierten, vollzogen auch die Strom-Terminkontrakte eine ähnliche Preisentwicklung. Auf einen Preisrückgang zu Jahresbeginn folgte ein Anstieg ab Ende Februar. Unter Druck geriet im Jahresverlauf der Clean Spark Spread für Grundlast-Gaskraftwerke, der sich deutlich schlechter entwickelte als der Clean Dark Spread, da die Preise für Kohle ab Mai weniger stark stiegen als die Erdgasnotierungen.

Clean Spark Spreads, Frontjahr rollierend, EUR/MWh

(Quelle: European Energy Exchange, eigene Berechnungen)

Bild

Rahmenbedingungen Vertrieb

Das Vertriebsjahr 2024 war stark von einem intensiveren Wettbewerb geprägt, insbesondere auf den Preisvergleichsportalen. Auch die häufigen und starken Preisbewegungen der Vorjahre sowie die von der Bundesregierung beschlossenen Energiepreisbremsen wirkten noch nach und führten zu einer erhöhten Anzahl von Vertragskündigungen. Die schrittweise Normalisierung der Preissituation im Jahresverlauf erleichterte die Kundenrückgewinnung und den Gewinn neuer Kund*innen.

Die Großhandelspreise für Strom und Erdgas haben Anfang 2024 noch mal deutlich nachgegeben, stiegen nach Ende des ersten Quartals aber wieder und bewegen sich seither volatil auf einem Niveau, das über dem vor der Energiekrise liegt. Aufgrund anhaltender Volatilität mussten die Risikoaufschläge in Angeboten von Neuverträgen für Geschäftskunden angehoben werden. Bei diesen Verträgen sind weiterhin nur sehr kurze Bindefristen möglich. Eine Ausnahme bildeten hierbei strukturierte börsennahe Produkte.

Rahmenbedingungen Energiepolitik

Das Jahr 2024 stand auf europäischer Ebene im Zeichen der Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni. Zuvor wurden bereits wichtige Legislativdossiers abgeschlossen, darunter die Reform des Strommarktdesigns, die zur Stabilisierung der Strompreise beitragen soll oder der sogenannte Net-Zero-Industry-Act, der - als Reaktion auf den US-amerikanischen Inflation Reduction Act - u. a. durch striktere Vergabekriterien die europäische Wirtschaft stärken sowie die Resilienz erhöhen soll. Die EU-Kommission sieht vor, dass nach dem Klimaziel für 2030 in Höhe von 55 % Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen (im Vergleich zum Basisjahr 1990) das Klimaziel für 2040 auf 90 % gesetzt werden soll. Die entsprechende Rahmengesetzgebung, wie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, soll in dieser neuen Legislaturperiode darauf ausgerichtet werden. Zur Erreichung soll auch die vermehrte Nutzung von "Carbon Capture and Storage" und "Use" dienen, d. h. die unterirdische Lagerung von Kohlenstoffdioxid etwa in ausgeförderten Gasfeldern, ebenso wie die Weiterverarbeitung von Kohlenstoffdioxid. Dies ist auch für die SWM ein wichtiges Thema, um weiterhin die in München anfallenden, nicht-recycelbaren Siedlungsabfälle lokal vernichten zu können.

Aus digitalpolitischer Sicht war das Jahr 2024 durch das Inkrafttreten des Data Acts und des AI Acts geprägt, die den Datenaustausch und die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) regeln. Im Telekommunikationssektor brachte das Weißbuch der EU-Kommission zum Digital Networks Act eine Diskussion über mögliche Konsolidierungen in Gang.

Zudem will die EU-Kommission einen erweiterten Fokus auf eine fortschreitende Elektrifizierung der Industrie sowie das Thema bezahlbare Energie legen, ohne grundsätzliche Designfragen im Strommarkt infrage zu stellen.

National stand das Jahr 2024 im Zeichen des beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes. Im Bereich Energie haben die SWM zahlreiche Gesetze und Verordnungen beschäftigt.

- Wesentliche Bedeutung für die SWM hat das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher (GeoWG), das noch nicht verabschiedet werden konnte.

- Mit dem verabschiedeten vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wird die Beseitigung überflüssiger Bürokratie thematisiert. Die oberflächennahe Geothermie soll damit z. B. nicht mehr Gegenstand des Bergrechts sein.

- Mit der Novelle der 37. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (37. BImSchV) wird erstmals definiert, unter welchen Bedingungen der verwendete Strom als erneuerbar und die damit erzeugten Energieträger als grün gelten. Zudem wird die Förderung von grünem Wasserstoff zum Einsatz im Verkehrssektor im Rahmen der THG-Quote durch eine höhere Anrechnung verbessert.

- Die in Kraft getretene Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (GWKHV) regelt die Einrichtung und den Betrieb von Herkunftsnachweisregistern für Gas sowie für Wärme und Kälte. Ziel der Verordnung ist es, die Herkunft von Energie aus erneuerbaren Quellen transparent zu machen und ihre Nutzung zu fördern.

- Mit dem verabschiedeten Solarpaket I wird die Förderung für besondere Solaranlagen (Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV) neu geregelt werden und damit der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt sowie bürokratische Hürden abgebaut werden.

- Die im Bundesgesetzblatt angekündigte Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) zielt darauf ab, den Anschluss und die Inbetriebnahme von Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer kumulierten installierten Leistung zwischen 135 kW und 500 kW zu beschleunigen.

- Mit den Eckpunkten zur Carbon-Management-Strategie, dem Gesetzentwurf für die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes und der Möglichkeit des CO 2 -Exports (Änderung des Londoner Protokolls) wurden wichtige rechtliche Grundlagen initiiert, um die CO 2 -Abscheidung zu ermöglichen.

- Die Bundesregierung verabschiedete das umfassende Maßnahmenpaket "Wachstumsinitiative" mit dem Ziel, der deutschen Wirtschaft neue Impulse zu verleihen. Das Paket umfasst mehrere Maßnahmen, um etwa das Potenzial von Stromspeichern zu nutzen, den Wasserstoffhochlauf zu beschleunigen und die CO 2 -Speicherung zu ermöglichen. Außerdem enthält es Maßnahmen, um ein neues Marktdesign für Kraftwerke einzuführen, erneuerbare Energien zu fördern sowie das Kraftwerkssicherheitsgesetz voranzutreiben, den Netzausbau zu staffeln und die KWK-G Novelle umzusetzen.

- Die Umsetzung der EU-Richtlinie RED III (Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Europa) findet sich in dem Gesetzesentwurf zu Windenergie an Land und Solarenergie sowie im Gesetz für Windenergie auf See und Stromnetze wieder. Das Windenergie-auf-See-Gesetz zielt darauf ab, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Offshore-Windenergieprojekte zu vereinfachen und zu beschleunigen.

- Für den Bereich kritische Infrastrukturen sind zudem die Gesetzesentwürfe für das NIS2-Umsetzungsgesetz (Stärkung der Cybersicherheit) und für das KRITIS-Dachgesetz (Stärkung der physischen Sicherheit) von großer Bedeutung. Bei beiden Gesetzen handelt es sich um die Umsetzung von EU-Richtlinien.

- Im Bereich Telekommunikation wurde das TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetz vorgelegt, womit zentrale Maßnahmen der Gigabit-Strategie der Bundesregierung umgesetzt werden sollen. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf Änderungen, die den Netzausbau beschleunigen und entbürokratisieren sowie einer effizienteren Datennutzung dienen.

Die zweite Jahreshälfte wurde von dem Bruch der Ampelregierung, der Minderheitsregierung sowie der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Scholz im Dezember dominiert. Nachdem die Bundesregierung vorzeitig aufgelöst wurde und vorgezogene Neuwahlen im Februar 2025 durchgeführt wurden, wurden parlamentarische Gesetzgebungsverfahren auf Eis gelegt. Besonders wichtige Vorhaben, die dem Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Planungssicherheit dienen, wurden in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Darunter fallen Vorhaben wie beispielsweise das GeoWG, die Anpassung des Energiesteuerrechts, das Kraftwerkssicherungsgesetz, die Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, die Umsetzung der RED III, die AVB-Fernwärme-Verordnung, das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das Kohlendioxidspeicherungs- und -transportgesetz, das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht, das NIS2-Umsetzungsgesetz und das KRITIS-Dachgesetz sowie das TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Die finanzielle Ausstattung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist aufgrund der fehlenden Entscheidung über den Bundeshaushalt 2025 noch unklar.

Geschäftsverlauf

Die SWM verfolgen das Ziel, mit ihren Vertriebsaktivitäten hohe Kundenzufriedenheit und -loyalität herzustellen und auf dieser Basis ihre Marktposition kontinuierlich weiter auszubauen. Im vergangenen Jahr ist das den SWM noch nicht wieder uneingeschränkt gelungen. Die Nachwirkungen der komplexen Umsetzung der Energiepreisbremsen belasten noch immer die Kundenzufriedenheit. Im Privat- und Gewerbekundensegment konnte dennoch ein leichtes Wachstum der Kundenzahl erreicht werden. Das Unternehmen arbeitet weiterhin engagiert daran, die Vertrauenswerte, die Kundenzufriedenheit und die Bindung an die SWM zu verbessern. Immerhin konnten die SWM ihre Position als Marktführer in München behaupten und haben weiterhin einen außerordentlich hohen Marktanteil.

Beim Energieabsatz an Geschäftskunden machten sich weitere Einsparungen auf Kundenseite in den Wärmesparten bemerkbar. Zudem wirkte sich die konjunkturelle Eintrübung negativ auf die Absatzmengen aus. Der bewährte Fokus des Geschäftskundenenergievertriebs auf flexible, strukturierte und börsennahe Produkte mit adäquater Risikoteilung wirkte dem teilweise entgegen.

Insgesamt ist im Jahr 2024 der Absatz in den Sparten Strom, Erdgas- und Fernwärme zurückgegangen. Während der Effekt der im mehrjährigen Vergleich überdurchschnittlich hohen Temperaturen beim Erdgas durch Kundenverluste zusätzlich verstärkt wurde, wirkten ihm bei der Fernwärme Neukund*innen entgegen. Der Wasserabsatz ist annähernd auf dem Niveau des Vorjahres geblieben.

Beschreibung der Tätigkeitsbereiche

Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert am 21. Februar 2025, sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Kontentrennung in der internen Rechnungslegung (buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen.

Die SWM Versorgung unterhält keine Tätigkeitsbereiche gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EnWG. Für die anderen Tätigkeiten innerhalb bzw. außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors werden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG getrennte Konten geführt.

Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden ist, erfolgt die Zuordnung durch Verteilung auf Basis eines Kostenschlüssels retrograd oder progressiv.

Lage

Ertragslage

Das Ergebnis vor Steuern verbesserte sich im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 246,3 Mio. EUR auf einen Verlust von 123,0 Mio. EUR. Der Anstieg des Ergebnisses vor Steuern ist auf folgende Effekte zurückzuführen:

Die Umsatzerlöse sind um 1.151,9 Mio. EUR auf 2.699,0 Mio. EUR gesunken. In den Sparten Strom und Gas resultieren niedrigere Umsatzerlöse aus einem preis- sowie mengenbasierten Rückgang des Absatzes. Die Umsatzerlöse in der Sparte Wasser sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer Absatzpreise gestiegen. Gesunkene Absatzpreise und Mengen führten auch in der Sparte Fernwärme zu geringeren Umsätzen.

Der Materialaufwand ist zum Vorjahr um 1.403,5 Mio. EUR auf 2.790,6 Mio. EUR überproportional zu den Umsatzerlösen gesunken. In den Sparten Strom, Gas und Fernwärme führten neben einem jeweiligen Mengenrückgang die deutlich gesunkenen Bezugspreise zu niedrigeren Bezugskosten. In der Sparte Wasser sind die Bezugskosten mengenbasiert im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.

Gesunkene Aufwendungen für bezogene Leistungen um 10,0 Mio. EUR entlasten das Ergebnis im Jahr 2024 weiter. Gegenläufig ist der Personalaufwand in Höhe von 9,4 Mio. EUR sowie der sonstige betriebliche Aufwand in Höhe von 16,6 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.

Im Geschäftsjahr ergibt sich ein Verlust in Höhe von 123,6 Mio. EUR, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Stadtwerke München GmbH ausgeglichen wird. Infolge des Verlustes ergaben sich keine Steuern von Einkommen und vom Ertrag.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 563,7 Mio. EUR bzw. 41,5 % auf 795,6 Mio. EUR. Folgende Entwicklungen haben zum Rückgang der Bilanzsumme im abgelaufenen Geschäftsjahr geführt.

Für den Rückgang des Umlaufvermögens um 563,8 Mio. EUR sind im Wesentlichen die um 570,4 Mio. EUR gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verantwortlich, wofür unter anderem die gesunkenen Absatzpreise ursächlich sind. Gegenläufig sind die Vorräte für Zertifikate um 16,6 Mio. EUR gestiegen.

Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 25,4 Mio. EUR gesunken. Grund hierfür ist hauptsächlich die um 30,3 Mio. EUR niedrigere Rückstellung für Netznutzugsentgelte.

Die Verbindlichkeiten sind um 538,3 Mio. EUR auf 590,5 Mio. EUR gesunken. Ursächlich hierfür sind um 282,0 Mio. EUR niedrigere Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, welche die Verpflichtung aus dem Cash-Pooling in Höhe von 470,1 Mio. EUR enthält, zurückzuführen. Daneben verzeichnen die sonstigen Verbindlichkeiten einen Rückgang um 273,8 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Grund hierfür sind gesunkene nicht zugeordnete Kundenzahlungen.

Finanzlage

Cashflow

Die Finanzlage der SWM Versorgung stellt sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt dar:

2024
Tsd. EUR
2023
Tsd. EUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -453.783 -874.328
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 186 3.293
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 337.518 21.402
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -116.079 -849.633
Finanzmittelbestand zum 01.01. -354.081 495.552
Finanzmittelbestand zum 31.12. -470.160 -354.081

Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 453,8 Mio. EUR ist im Wesentlichen durch den Jahresverlust von 123,6 Mio. EUR sowie dem Rückgang der Forderungen und Verbindlichkeiten geprägt. Ursächlich für den positiven Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist hauptsächlich die Zahlung der Verlustübernahme von 369,6 Mio. EUR des Jahres 2023. Der Finanzmittelbestand setzte sich im Wesentlichen aus liquiden Mitteln und der Cash-Pooling-Verbindlichkeit von 470,2 Mio. EUR gegenüber der Stadtwerke München GmbH zusammen.

Die Cash-Pooling-Verbindlichkeit ist in den Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten. Zum Bilanzstichtag wurden alle Forderungen und Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen auf die Stadtwerke München GmbH übertragen und verrechnet, sodass sich nach der Saldierung eine Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin ergibt.

Die Verbindlichkeiten in Höhe von 703,5 Mio. EUR, welche die Cash-Pooling-Verbindlichkeit in Höhe von 470,2 Mio. EUR enthält, wurden mit den Forderungen in Höhe von 220,5 Mio. EUR saldiert.

Liquidität

Die SWM Versorgung ist in das Cash-Pooling der Stadtwerke München GmbH mit einbezogen. Ihre liquiden Mittel werden im Rahmen des Cash-Poolings bei der Stadtwerke München GmbH angelegt und sind im Saldo der kurzfristigen Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin erfasst.

Die Liquidität war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet.

Soll-Ist-Vergleich

Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Umsatzerlöse 2024 lagen aufgrund der gesunkenen Absatzpreise unterhalb der Erwartungen. Korrespondierend lag der Materialaufwand für das Jahr 2024 unterhalb des Plans und konnte den negativen Effekt aus den gesunkenen Umsatzerlösen kompensieren. Das um Sondereffekte bereinigte operative Ergebnis (EBIT) in Höhe von -118.252 Tsd. EUR lag deutlich unter der Planung. Das Ergebnis nach Steuern wurde aufgrund der niedrigeren Umsatzerlöse verfehlt.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die Mitarbeiterzahl lag im Rahmen der Erwartungen.

3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

Prognosebericht

Die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose des ifo Instituts geht in ihrem Herbstgutachten 2024 davon aus, dass aufgrund von Dekarbonisierung, Digitalisierung, dem demografischen Wandel und durch den stärkeren Wettbewerb mit Unternehmen aus China strukturelle Anpassungsprozesse in Deutschland ausgelöst werden, die die Wachstumsaussichten für die deutsche Wirtschaft dämpfen. Die Jahre 2025 und 2026 dürften dabei von einer Inflationsrate von 2,0 % gekennzeichnet sein. Die Projektgruppe rechnet in ihrem Herbstgutachten vor diesem Hintergrund für das Jahr 2025 mit einem geringen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 0,8 % bzw. von 1,3 % im Jahr 2026. Aktuellere Konjunkturprognosen, wie z. B. vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (die sogenannten Wirtschaftsweisen), gehen jedoch von einem geringeren Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,4 % und somit von einer Stagnation der deutschen Wirtschaft auch im Jahr 2025 aus.

Zum Bilanzstichtag haben die SWM in den Prämissen für ihre Planung des Jahres 2025 die Energiepreisannahmen für alle Planjahre sowie die neuen gesetzlichen Regelungen bzw. deren Entwürfe berücksichtigt. Annahmegemäß sinken die Energiepreise im Folgejahr weiter, bleiben jedoch über dem langjährigen Niveau vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Im Jahr 2025 werden etwas niedrigere Umsatzerlöse als im Vorjahr prognostiziert. Im Vergleich zum Jahr 2024 werden in der Sparte Strom niedrigere und in den Sparten Gas, Fernwärme und Wasser leicht steigende Umsatzerlöse erwartet. Der Materialaufwand wird im Vergleich zum Vorjahr weiter sinken.

Die SWM Versorgung plant zum aktuellen Zeitpunkt auf dieser Basis für 2025 mit einem positiven EBIT von über 20 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2025 wird ein Verlust im niedrigen einstelligen Millionenbereich prognostiziert.

Die SWM Versorgung geht für das Jahr 2025 von einer leicht höheren Beschäftigtenzahl aus.

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 ist aufgrund des weiter andauernden russischen Angriffskriegs und politischer Veränderungen, z. B. durch die Neuwahlen des deutschen Bundestages im Februar 2025, mit erhöhten Unsicherheiten verbunden, da die weiteren Auswirkungen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden können.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 ist die SWM Versorgung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464, und dem entsprechenden Entwurf zum deutschen Umsetzungsgesetz voraussichtlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Der neue Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der CSRD vom 26. Februar 2025 sieht dagegen aufgrund der Größenkriterien der Gesellschaft keine Berichterstattungspflicht mehr vor.

Risikobericht

Risikomanagementsystem

Die SWM verfügen über ein unternehmensweites Frühwarn- und Risikomanagementsystem gemäß dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Mit diesem Risikomanagementsystem ist sichergestellt, dass alle innerhalb der SWM existierenden Risiken systematisch erfasst, bewertet und in einem permanent fortgeschriebenen Risikokatalog umfassend dokumentiert werden. Die SWM Versorgung ist in dieses Risikomanagementsystem integriert.

Die Konzernrevision untersucht prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.

Konjunkturelle Risiken

Abwärtsrisiken für die Prognose der deutschen Konjunktur bestehen in einer sich verfestigenden Industrieschwäche sowie in einer nochmals erhöhten politischen Unsicherheit, die die Erholung der Investitionen und des privaten Konsums weiter verzögern könnte. Diese Effekte könnten verstärkt werden, wenn der wirtschaftliche Verlauf noch ungünstiger ist als erwartet und zusätzliche Sparanstrengungen in den öffentlichen Haushalten erforderlich werden.

Energiewirtschaftliche Risiken

Die Entwicklungen an den Energiemärkten haben großen Einfluss auf die Ertragslage der SWM. Dies kann sich sowohl in operativen Ergebnissen aus dem laufenden Geschäft als auch in der Bewertung von zukünftigen Geschäften, wie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten und der Ermittlung von Drohverlusten, niederschlagen. Die SWM verfolgen daher im Bereich Handel das Ziel, die aus der Erzeugung und dem Vertrieb von Strom und Erdgas sowie aus Fernwärme und Verkehr resultierenden Marktpreis- und Wetterrisiken zu identifizieren, zu bewerten und nach einer festgelegten Strategie abzusichern.

Politische und regulatorische Risiken

Politische Vorgaben auf europäischer, staatlicher und kommunaler Ebene sind für die SWM in allen Bereichen relevant. Sie können bei den Netzen und der Erzeugung zu Kostensteigerungen aufgrund strengerer Anforderungen führen. Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen können sich u. a. durch Umfang und Komplexität ebenfalls negativ auf die SWM auswirken.

Veränderte Rahmenbedingungen, z. B. im Bereich der staatlichen Investitionsförderung für die zunehmend bedeutsamere Sanierung von Verkehrsbauwerken, können die Finanzierung unvorhersehbar erschweren. Die Auswirkungen der Digitalisierung sowie die Diskussion über die Änderung einschlägiger rechtlicher Rahmenbedingungen sind soweit möglich aktiv mitzugestalten. Nicht zuletzt besteht nach aktueller Einschätzung ein erhebliches Risiko, dass die für die Verkehrswende nötigen Angebotserweiterungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt werden können.

Dem treten die SWM durch Transparenz und eine offensive Informationspolitik in den einschlägigen Verbänden und bei den Entscheidungsträgern entgegen.

Rechts- und Compliance-Risiken

Die unternehmerischen Tätigkeiten der SWM Versorgung sind mit rechtlichen Risiken aus den Vertragsbeziehungen zu Kund*innen und sonstigen Geschäftspartnern verbunden. Zudem können Behörden und Gerichte in die Preisgestaltung eingreifen.

Daneben bestehen Compliance-Risiken, etwa in den Bereichen Korruption, Kartellrecht und Datenschutz. Diesen wird mit Präventionsmaßnahmen wie Schulungen und internen Regelungen begegnet, die unternehmensweit koordiniert werden.

Vertriebs- und Beschaffungsrisiken

In allen Bereichen der SWM Versorgung besteht das Risiko eines Umsatzrückgangs aufgrund von externen Einflüssen. Der Absatz von Fernwärme und Erdgas hängt wesentlich von der Temperatur in den Wintermonaten ab. Zudem besteht insbesondere bei Fernwärme und Erdgas ein Kostenrisiko aufgrund von Mehr- und Mindermengen. Infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Situation besteht das Risiko erhöhter Forderungsausfälle bei Privat- und Gewerbekund*innen aufgrund drohender Insolvenzen. Des Weiteren kann auch die Beschaffung von Material, Dienstleistungen und Betriebsmitteln durch externe Einflüsse gestört werden, sodass es zu Kostenerhöhungen, Lieferverzögerungen und -ausfällen kommt.

Personalrisiken

Die SWM erleben im technisch-gewerblichen Bereich und bei Spezialisten-Funktionen trotz des Zuzugs in den Münchner Raum einen enger werdenden Arbeitsmarkt. Diesen Herausforderungen begegnen die SWM aktiv mit neuen Formen von Personalgewinnung und Arbeitgebermarketing. Eine zielgruppenspezifische Kandidatenansprache und -bindung sowie gezieltes Talentmanagement sollen die Besetzung von Fach- und Führungspositionen sicherstellen.

IT- und Informationssicherheitsrisiken

Als Betreiber von kritischer Infrastruktur sind die SWM dem Risiko ausgesetzt, Ziel von systematischen Angriffen auf die Informationssicherheit zu werden. Unter Anwendung technischer, physischer und organisatorischer Maßnahmen begegnen die SWM möglichen Gefährdungen, die sich auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen auswirken können. Kritische Informationssysteme und ihre unterstützenden Komponenten der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur sind redundant ausgelegt. Zudem verfügen die SWM über ein systematisches Störungs- und Notfallmanagement auf der Basis relevanter Industriestandards. Gleichzeitig bergen die hohen Anforderungen an die IT-Sicherheit im Bereich kritischer Infrastruktur das Risiko, gesetzliche Nachweispflichten nicht zu erfüllen.

Die hohe Komplexität und Abhängigkeit von IT-Systemen birgt das Risiko, dass bei Störungen vorgesehene Lösungszeiten nicht eingehalten werden können. Dem wird mit organisatorischen Maßnahmen begegnet.

Gesamtbeurteilung

Risiken, die den Fortbestand der SWM Versorgungs GmbH gefährden, sind weder im Geschäftsjahr 2024 eingetreten noch für das Geschäftsjahr 2025 erkennbar.

Chancenbericht

Nachdem sich die Marktsituation wieder stabilisiert hat, bietet die nach wie vor positive Wahrnehmung der SWM gute Chancen, verlorene Kund*innen in München und der Region zurückzugewinnen. Der Zuzug nach München und das anhaltende Bevölkerungswachstum in der Region sind hervorragende Voraussetzungen, um das Geschäft mit Privat- und Gewerbekund*innen durch das Angebot an Versorgungsleistungen und Infrastrukturlösungen weiter auszubauen. Seit 2004 stieg die Zahl der Münchner Bevölkerung um über 20 % auf fast 1,6 Millionen und ist auch im Jahr 2024 weiter leicht angestiegen. Wachsende Chancen bietet daneben die Bindung von Kund*innen, die aus München in die Region ziehen. Die Position als Marktführer in München kann durch die Steigerung des Marktanteils ausgebaut werden.

Die dynamische städtebauliche Entwicklung Münchens ermöglicht es weiterhin, die Angebote bei Fernwärme und Fernkälte auszubauen. Aus den Erfordernissen der Wärmewende entstehen Marktchancen in der Entwicklung einer ökologischen Quartiers- oder Arealversorgung. Zusätzlich zu Fernwärme und Fernkälte steht die Versorgung über Wärmepumpen und Nahwärmenetze im Fokus.

Der Trend zur Dezentralisierung der Energieversorgung verspricht große Wachstumschancen im Bereich dieser Energielösungen. Deshalb bieten die SWM ein integriertes Produktportfolio für Photovoltaik, Speicher, dezentrale Wärmelösungen und Ladelösungen für Elektroautos an. Zusätzlich zum Photovoltaik-Angebot für Eigenheimbesitzer*innen bauen die SWM das Mieterstrom-Portfolio aus und kooperieren hierfür mit verschiedenen Wohnungsgesellschaften. Darüber hinaus entwickeln die SWM ein Komplettangebot für Wärmepumpen inklusive Energieberatung, Förderservice und Installation. Durch ein differenziertes Angebot von Ladelösungen sollen weiterhin die Chancen aus dem wachsenden Elektromobilitätsmarkt genutzt werden.

Ziel der Konzernstrategie ist es, der Vision der SWM - "München als leuchtendes Beispiel einer lebenswerten und vernetzten Stadt" - nahezukommen und die unternehmerische Entwicklung der SWM in diese Richtung zu lenken. Ihre Umsetzung soll den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen.

 

München, den 28. März 2025

SWM Versorgungs GmbH

Geschäftsführer Dr. Florian Bieberbach

Geschäftsführer Helge-Uve Braun

Geschäftsführerin Dr. Gabriele Jahn

Kapitalflussrechnung der SWM Versorgungs GmbH, München für das Geschäftsjahr 2024

Die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft stellt sich anhand einer Kapitalflussrechnung bei indirekter Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit wie folgt dar:

2024
Tsd. EUR
2023
Tsd. EUR
Jahresergebnis vor Gewinnabführung -123.557 -369.636
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens 0 0
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Finanzanlagevermögens 0 0
- Zuschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens 0 0
- Zuschreibungen auf Gegenstände des Finanzanlagevermögens 0 0
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -25.362 -140.004
+/- sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -147 -76
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 563.790 -941.481
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindklichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -900.449 559.964
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens/immateriellen Anlagevermögens 0 0
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0 0
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 31.942 16.905
- Sonstige Beteiligungserträge 0 0
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -453.783 -874.328
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0 0
- Auszahlungen von Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 0 0
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 0
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0 0
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0 0
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 0
+ erhaltene Zinsen 186 3.293
+ erhaltene Dividenden 0 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 186 3.293
- gezahlte Zinsen -32.118 -18.433
+ Einzahlung aus Verlustübernahme 369.636 39.835
- Ergebnisabführung des Vorjahres 0 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 337.518 21.402
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -116.079 -849.633
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -354.081 495.552
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -470.160 -354.081
2024 2023
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 2 12
Cash-Pooling -470.162 -354.093
-470.160 -354.081

Bilanz zum 31.12.2024

der SWM Versorgungs GmbH, München

Aktiva

31.12.2024
Tsd. EUR
31.12.2023
Tsd. EUR
Anhang
Anlagevermögen
Finanzanlagen 0 0 1
0 0
Umlaufvermögen
Vorräte 50.349 33.778 2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 743.552 1.323.913 3
Flüssige Mittel 2 12
793.903 1.357.703
Rechnungsabgrenzungsposten 1.625 1.544
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 24 0 4
795.552 1.359.247

Passiva

Eigenkapital 5
Gezeichnetes Kapital 10.000 10.000
Gewinnrücklagen 15 15
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0
10.015 10.015
Rückstellungen 193.269 218.621 6
Verbindlichkeiten 590.496 1.128.797 7
Rechnungsabgrenzungsposten 1.772 1.814
795.552 1.359.247

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024

der SWM Versorgungs GmbH, München

2024
Tsd. EUR
2023
Tsd. EUR
Anhang
Umsatzerlöse 2.798.104 3.954.391
Strom- und Energiesteuer -99.114 -103.512
Umsatzerlöse ohne Strom- und Energiesteuer 2.698.990 3.850.879 8
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 22 -18
Sonstige betriebliche Erträge 26.587 15.347 9
Materialaufwand 2.790.608 4.194.148 10
Personalaufwand 9.404 8.659 11
Sonstige betriebliche Aufwendungen 16.633 15.821 12
Finanzergebnis -31.942 -16.905 13
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 14
Ergebnis nach Steuern -122.988 -369.325
Sonstige Steuern 569 311
Erträge aus Verlustübernahme 123.557 369.636 15
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0

Anhang 2024

SWM Versorgungs GmbH, München

Allgemeine Angaben

Die SWM Versorgungs GmbH (SWM Versorgung) hat ihren Sitz in München und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 134750) eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei werden die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beachtet.

Die Gliederung des Jahresabschlusses ist um versorgungsspezifische Posten erweitert.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Information werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Posten zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen werden.

Für die Gliederung der GuV findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einem niedrigeren Wertansatz geführt haben, am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, wurde eine Zuschreibung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der unfertigen Leistungen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden angemessen vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilanziert.

Im Geschäftsjahr wurden zum Bilanzstichtag alle Forderungen und Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen, die einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke München GmbH haben und in deren Konzernabschluss einbezogen sind, auf die Stadtwerke München GmbH übertragen und verrechnet.

Aufgrund der rollierenden Jahresablesung liegen für einen Teil der Kundschaft keine aktuellen Ablesedaten zum Bilanzstichtag vor. Dies führt zu der Notwendigkeit einer Jahresverbrauchsabgrenzung zum Bilanzstichtag auf Grundlage der aktuellen Tarife und eines angenommenen Verbrauchsverhaltens. Die Forderungen wurden zum 31. Dezember 2024 hochgerechnet und mit den erhaltenen Abschlagszahlungen der Kund*innen saldiert dargestellt.

Die flüssigen Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die SWM Versorgung ist nicht Eigentümerin von Contracting-Anlagen und hat daher die vereinnahmten Baukostenzuschüsse der Kund*innen an die Eigentümerin der Anlagen übertragen. Der dafür eingestellte aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird über die im Vertrag vereinbarte Nutzungsdauer aufgelöst.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Für Altersteilzeit- und Sabbaticalverpflichtungen wurden durch die Gesellschaft Vermögensgegenstände an einen Treuhänder übertragen, welche ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieses Vermögen besteht aus Wertpapieren sowie Kontokorrentguthaben, die gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert ausgewiesen. Übersteigt das zum Zeitwert bewertete Deckungsvermögen die Höhe der Verpflichtungen, wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 266 Abs. 2 HGB der Vermögensüberhang unter dem gesonderten Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" aktiviert.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, sind laut § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst worden.

Pensionsverpflichtungen an außertariflich Angestellte, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert einer Rückdeckungsversicherung bestimmt, sind bilanziell wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen zu behandeln. Folglich werden auch leistungskongruent rückgedeckte Versorgungszusagen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB bewertet, wenngleich die Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung formal keine Wertpapiere des Anlagevermögens i. S. v. § 266 Abs. 2 A. lll. 5 HGB darstellen. Eine Rückdeckungsversicherung ist als leistungskongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr erfolgenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Zeitpunkte deckungsgleich mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten sind (vgl. Rz. 74 IDW RS HFA 30). Seit dem 31. Dezember 2022 werden auch die Regelungen des IDW RH FAB 1.021 berücksichtigt.

Pensionsverpflichtungen an außertariflich Angestellte, deren Wert sich aus dem notwendigen Erfüllungsbetrag ergibt, werden auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach der "Projected Unit Credit Method" (Methode der laufenden Einmalprämien) unter Zugrundelegung der Richttafeln (Sterbetafeln) 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck und der Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 1,90 % (Vorjahr: 1,83 %) gemäß RückAbzinsV sowie einer Rentendynamik in Höhe von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) bewertet.

Der handelsrechtliche Rechnungszins ergibt sich nach Maßgabe des in der RückAbzinsV vorgegebenen Verfahrens bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Rechnungszins für die Bewertung der Pensionsverpflichtung beruht gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre.

Bei einer mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren beträgt der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre 1,97 % (Vorjahr: 1,76 %).

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (§ 253 Abs. 6 HGB) beträgt -2 Tsd. EUR. Das BMF hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 zur Auswirkung des § 253 HGB n. F. auf die Anerkennung steuerlicher Organschaften Stellung genommen. Aufgrund der steuerlichen Organschaft besteht für diesen Unterschiedsbetrag keine Abführungssperre an die Gesellschafterin.

Den Pensionsverpflichtungen an außertariflich Angestellte stehen zur Absicherung Rückdeckungsversicherungsverträge gegenüber, die gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden und teilweise an die Pensionär*innen verpfändet sind. Der beizulegende Zeitwert entspricht für Neuverträge bis zum 31. Dezember 2021 den fortgeführten Anschaffungskosten. Seit dem 1. Januar 2022 werden Neuverträge nur noch in Form einer fondsgebundenen, d. h. wertpapiergebundenen Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert entspricht hier dem Marktpreis. Entsprechend werden die Pensionsverpflichtungen und das Deckungsvermögen der Rückdeckungsversicherung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert ausgewiesen. In Summe ergeben sich im Geschäftsjahr sowohl eine Pensionsrückstellung sowie ein Aktivwert, der unter den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert wird.

Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeit erfolgt nach dem Teilwertverfahren auf Basis der Richttafeln (Sterbetafeln) 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes von 1,50 % (Vorjahr: 1,00 %) auf der Grundlage einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von einem Jahr. Bei der Besoldungs- bzw. Entgeltdynamik werden für das Jahr 2025 bei Beamten die zum Stichtag bereits feststehende Anpassung um 5,50 % zum 01. Februar 2025 berücksichtigt. Zusätzlich wird eine Dynamik bezüglich des Erfüllungsrückstandes und der Aufstockungszahlungen von 2,0 % p.a. in Ansatz gebracht, die bei Beamten aufgrund der bereits bekannten Anpassung in 2025 erst ab dem Jahr 2026 angesetzt wird. (Vorjahr: Bei der Besoldungs- bzw. Entgeltdynamik wurden für das Jahr 2024 die zum Stichtag bereits feststehenden Anpassungen um einen Sockelbetrag von 200 EUR und anschließend 5,50 %, mindestens aber um 340 EUR zum 1. März 2024 für die Tarifbeschäftigten berücksichtigt. Ferner wurde für das Jahr 2024 eine Besoldungsanpassung um 10,00 % bei Beamten sowie eine Anpassung um 6,50 % für die außertariflich Beschäftigten berücksichtigt. Zusätzlich wurde eine Dynamik bezüglich des Erfüllungsrückstandes und der Aufstockungszahlungen von 2,00 % p.a. ab dem Jahr 2025 in Ansatz gebracht. Bei den Kapitalleistungen wurde keine Dynamik berücksichtigt, da diese in festen Beträgen festgesetzt sind, die nicht dynamisiert werden).

Die Rückstellung für Altersteilzeit wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Deckungsvermögen saldiert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Vorjahr: Rückstellung).

Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Langzeitkonten (Sabbaticals) wurde im Geschäftsjahr bereits wieder vollständig verbraucht.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung erfolgt nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln (Sterbetafeln) 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Rechnungszins für die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen beruht auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre und beträgt 1,96 % (Vorjahr: 1,76 %).

Ein künftiger Anstieg der einkommensabhängigen Leistungen aufgrund allgemeiner Gehaltsdynamik sowie individueller Beförderungen wird durch einen Gehaltstrend von 2,0 % p.a. und einen Karrieretrend von 1,0 % p.a. berücksichtigt. Zusätzlich wird eine Dynamik der Beitragsbemessungsgrenzen von 2,0 % p.a. ab dem Jahr 2026 in Ansatz gebracht. Für das Jahr 2025 wird die zum Stichtag bereits feststehende Anpassung um 5,50 % zum 01. Februar 2025 für Beamte berücksichtigt, sodass die allgemeine Dynamik bei Beamten erst ab dem Jahr 2026 angesetzt wird. (Vorjahr: Als Entgelttrend wurden für das Jahr 2024 die zum Stichtag bereits feststehenden Anpassungen um einen Sockelbetrag von 200 EUR und anschließend 5,50 %, mindestens aber um 340 EUR zum 1. März 2024 für unter den TV-V, TV-N oder TV KD fallende Beschäftigte berücksichtigt. Ferner wurde eine Besoldungsanpassung um 10,00 % bei Beamten sowie eine Anpassung um 6,50 % für die außertariflich Beschäftigten berücksichtigt. Ab dem Jahr 2025 wurden 2,00 % p.a. angesetzt. Zusätzlich wurde eine Dynamik der Beitragsbemessungsgrenzen von 2,00 % p.a. ab dem Jahr 2025 in Ansatz gebracht).

Bei den Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen.

Die Effekte aus Änderungen der Abzinsungszinssätze werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Einnahmen vor dem Stichtag gebildet, die ertragsmäßig späteren Perioden zuzuordnen sind. Die vereinnahmten Baukostenzuschüsse für Contacting-Anlagen der Kund*innen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen aufgelöst.

Latente Steuern

Latente Steuern sind aufgrund der Einbeziehung in den ertragsteuerlichen Organkreis nicht zu bilden.

Bewertungseinheiten

Die SWM Versorgung bildet für alle Handelsgeschäfte im Bereich Strom und Gas Portfolio-Hedges.

Die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheiten erfolgt anhand der Einfrierungsmethode.

Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte in der jeweiligen Bewertungseinheit negativ, so wird für den hieraus drohenden Verlust dem Vorsichtsprinzip entsprechend Vorsorge durch eine entsprechende Rückstellung aus Bewertungseinheiten getroffen. Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte der jeweiligen Bewertungseinheit positiv, so bleibt dieser unberücksichtigt.

Im Bereich der Standardkund*innen wurden, getrennt nach Strom und Gas, jeweils erweiterte Saldierungsbereiche (gemäß IDW RS ÖFA 3) gebildet.

Erläuterungen zur Bilanz

1. Finanzanlagen

Bei den Finanzanlagen handelt es sich in voller Höhe um Wertpapiere zur Sicherung der Altersteilzeitguthaben, die in einem Treuhandvermögen verwaltet werden. Diese Wertpapiere sind ein Teil des Deckungsvermögens i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Verpflichtungen für Altersteilzeit saldiert. Die fortgeführten Anschaffungskosten betragen 204 Tsd. EUR, der Zeitwert beläuft sich auf 206 Tsd. EUR.

2. Vorräte

Stand 31.12.2024
Tsd. EUR
Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 50.142 33.593
Unfertige Leistungen 207 185
50.349 33.778

Bei den Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen handelt es sich um Emissionszertifikate aus dem nationalen Emissionshandel (nEHS).

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Stand 31.12.2024
Tsd. EUR
davon RLZ > 1 Jahr
Tsd. EUR
Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
davon RLZ > 1 Jahr
Tsd. EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 730.129 394 1.300.494 473
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.322 0 8.420 0
Forderungen gegen Gesellschafterin 0 0 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 11.101 606 14.999 116
743.552 1.000 1.323.913 589

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten die zum Stichtag 31. Dezember 2024 abgerechneten Jahresrechnungen sowie hochgerechneten Forderungsabgrenzungen. Die pauschale Wertberichtigung von 1 % beträgt 16.460 Tsd. EUR.

4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen für Altersteilzeitverpflichtungen, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen saldiert. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen 369 Tsd. EUR, der Zeitwert des saldierungsfähigen Deckungsvermögens beläuft sich auf 371 Tsd. EUR, der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden beträgt 347 Tsd. EUR. Es ergibt sich ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 24 Tsd. EUR.

5. Eigenkapital

Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
Zugang
Tsd. EUR
Abgang
Tsd. EUR
Stand 31.12.2024
Tsd. EUR
Gezeichnetes Kapital 10.000 0 0 10.000
Gewinnrücklagen 15 0 0 15
Jahresfehlbetrag/-überschuss 0 0 0 0
10.015 0 0 10.015

Alleingesellschafterin ist die Stadtwerke München GmbH, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht.

Abführungssperre

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen sind entsprechende Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in Wertpapieren und Kontokorrentguthaben angelegt. Sie sind in Anwendung des § 253 Abs. 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 371 Tsd. EUR und liegt über den fortgeführten Anschaffungskosten von 369 Tsd. EUR. Eine Abführungssperre liegt aufgrund bestehender frei verfügbarer Rücklagen im Geschäftsjahr jedoch nicht vor.

6. Rückstellungen

Stand 31.12.2024
Tsd. EUR
Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
Pensionsrückstellungen 64 47
Sonstige Rückstellungen 193.205 218.574
193.269 218.621

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die Rückdeckungsversicherung für Pensionsrückstellungen an außertarifliche Angestellte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen 873 Tsd. EUR, der beizulegende Zeitwert des saldierungsfähigen Deckungsvermögens beläuft sich auf 751 Tsd. EUR, der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden beträgt 815 Tsd. EUR. Nach Verrechnung ergibt sich eine Pensionsrückstellung in Höhe von 64 Tsd. EUR.

Der Zinsertrag aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung beträgt 4 Tsd. EUR. Der Aufwand aus den saldierungsfähigen Vermögenswerten vor Saldierung beläuft sich auf 16 Tsd. EUR.

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen für Altersteilzeitverpflichtungen, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen saldiert. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen 369 Tsd. EUR, der Zeitwert des saldierungsfähigen Deckungsvermögens beläuft sich auf 371 Tsd. EUR, der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden beträgt 347 Tsd. EUR. Im Berichtsjahr ergibt sich per Saldo ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 24 Tsd. EUR (Vorjahr: Rückstellung 64 Tsd. EUR).

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung für Altersteilzeitverpflichtungen betragen 3 Tsd. EUR. Die Erträge aus den saldierungsfähigen Vermögenswerten vor Saldierung belaufen sich auf 13 Tsd. EUR.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Netzentgelte (81.320 Tsd. EUR), Rückstellungen für die Abgabeverpflichtung aus Zertifikaten (56.301 Tsd. EUR), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (35.402 Tsd. EUR) sowie eine Rückstellung für sonstige vertragliche Verpflichtungen (12.106 Tsd. EUR).

7. Verbindlichkeiten

Stand 31.12.2024 Tsd. EUR (Vorjahr) davon RLZ bis 1 Jahr Tsd. EUR (Vorjahr) davon RLZ 1 - 5 Jahre Tsd. EUR (Vorjahr) davon RLZ > 5 Jahre Tsd. EUR (Vorjahr)
Erhaltene Anzahlungen 12.462 12.462 0 0
(8.242) (8.242) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.700 31.700 0 0
(19.398) (19.398) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.052 1.052 0 0
(104) (104) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin 482.996 482.996 0 0
(764.941) (764.941) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 62.286 62.286 0 0
(336.112) (336.112) (0) (0)
- davon aus Steuern 106 106 0 0
(97) (97) (0) (0)
590.496 590.496 0 0
(1.128.797) (1.128.797) (0) (0)

In den Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin sind neben Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auch Forderungen aus der Verlustübernahme (123.557 Tsd. EUR) sowie Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling (470.162 Tsd. EUR) enthalten.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

8. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

2024
Tsd. EUR
2023
Tsd. EUR
Strom 1.329.276 1.883.288
Stromsteuer -68.764 -70.550
Strom abzüglich Stromsteuer 1.260.512 1.812.738
Gas 599.398 1.053.570
Energiesteuer -30.350 -32.961
Gas abzüglich Energiesteuer 569.048 1.020.609
Fernwärme 612.116 798.648
Wasser 181.308 172.898
Sonstige Umsatzerlöse 76.006 45.986
2.698.990 3.850.879

Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte (33.804 Tsd. EUR).

9. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 17.727 Tsd. EUR enthalten. Diese beinhalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (16.390 Tsd. EUR).

10. Materialaufwand

2024
Tsd. EUR
2023
Tsd. EUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.567.634 3.961.215
Aufwendungen für bezogene Leistungen 222.974 232.933
2.790.608 4.194.148

11. Personalaufwand

2024
Tsd. EUR
2023
Tsd. EUR
Löhne und Gehälter 6.760 6.309
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.644 2.350
- davon für Altersversorgung 1.461 1.336
9.404 8.659

Während des Geschäftsjahres 2024 waren durchschnittlich 74 (Vorjahr: 70) Arbeitnehmer*innen (davon 43 männlich und 31 weiblich) und zwei Aushilfen (Vorjahr: zwei), davon eine männlich und eine weiblich, beschäftigt.

Für die Mitarbeiter*innen besteht, soweit sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Mitgliedschaft bei der Bayerischen Versorgungskammer, Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden.

12. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 993 Tsd. EUR enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus energiewirtschaftlichen Abrechnungen der Vorjahre.

13. Finanzergebnis

2024
Tsd. EUR
2023
Tsd. EUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 186 1.537
Abschreibung auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -32.128 -18.442
- davon an verbundene Unternehmen -31.876 -18.420
- davon aus Aufzinsung 0 0
-31.942 -16.905

14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Aufgrund des Jahresfehlbetrages sind im Geschäftsjahr keine Steuerumlagen angefallen. Die sonstigen Steuern beinhalten die Strom- und Energiesteuer auf den Eigenverbrauch.

15. Erträge aus Verlustübernahme

Entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist die Gesellschafterin verpflichtet, den Verlust des Geschäftsjahres auszugleichen. Daraus resultiert ein Ertrag aus der Verlustübernahme in Höhe von 123.557 Tsd. EUR (Vorjahr: Ertrag aus der Verlustübernahme 369.636 Tsd. EUR).

Sonstige Angaben

Bewertungseinheiten

Die SWM Versorgung bildet für alle Handelsgeschäfte im Bereich Strom und Gas Bewertungseinheiten oder erweiterte Saldierungsbereiche (gemäß IDW RS ÖFA 3) und steuert diese entsprechend ihres Risiko-Managementkonzepts zusammengefasst außerhalb der Bilanz auf Basis der beizulegenden Zeitwerte.

Im Bereich der Standardkund*innen (Privat-, Gewerbe- und Standardgeschäftskund*innen) wurde, getrennt nach Strom und Gas, jeweils ein erweiterter Saldierungsbereich (gemäß IDW RS ÖFA 3) aufgebaut. Die gebildeten Sicherungsbeziehungen setzen sich aus Warentermingeschäften und hochwahrscheinlichen Absatzgeschäften (ermittelt auf Basis von Prämissen und Erfahrungswerten) zusammen. Die Aufwendungen und Erträge aus den erweiterten Saldierungsbereichen werden zusammengefasst. Zum 31. Dezember 2024 ergab sich für die erweiterten Saldierungsbereiche keine Drohverlustrückstellung.

Bei den in die erweiterten Saldierungsbereiche einbezogenen, mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, handelt es sich um monatliche Planabsatzmengen an Strom- und Gaskund*innen sowie um monatlich erzeugte Bezugsmengen aus fremden und konzerneigenen Kraftwerken. Die Planmengen basieren auf einer von der Geschäftsführung genehmigten Jahresplanung, die sich auf Basis der letztjährigen Mengen sowie der erwarteten Geschäftsentwicklung ergibt. Auf Basis historischer Absatzzahlen ist von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit der Planzahlen auszugehen.

Für Geschäftskund*innen, bei welchen eine eindeutige Zuordnung der Absatz- und Bezugsverträge (Back-to-Back-Verträge) möglich ist, werden Mikro-Bewertungseinheiten gebildet. Diese sind nach Laufzeitbändern (Jahresscheiben) unterteilt, innerhalb welcher sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme ausgeglichen haben und künftig voraussichtlich ausgleichen werden.

Die Handelsgeschäfte werden mit folgenden Beträgen in die Bewertungseinheiten einbezogen:

Nominalvolumen TWh abgesichertes RisikoTsd.
EUR
Strom 3,0 299.258
Gas 1,3 53.564

Bei den Sicherungsinstrumenten wird der Preisindex jeweils so gewählt, dass dieser mit dem Grundgeschäft übereinstimmt und die Sicherungsinstrumente somit demselben Warenpreisrisiko unterliegen wie die Grundgeschäfte. Die Wertänderungen der Grundgeschäfte sind über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren gesichert.

Prospektiv ist von einer hohen Wirksamkeit aller Sicherungsbeziehungen auszugehen, da sich die gegenläufigen Wertänderungen der Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen werden. Die in den Portfolio-Bewertungseinheiten zusammengefassten Grundgeschäfte weisen homogene Risiken auf.

Zur quantitativen Ermittlung des Betrags der bisherigen Unwirksamkeit wird die Dollar-Offset-Methode in kumulierter Form angewendet. Bei der Dollar-Offset-Methode werden die kumulierten Marktwertänderungen der Grundgeschäfte mit den kumulierten Marktwertänderungen der Sicherungsinstrumente ab dem Designationszeitpunkt in absoluten Geldbeträgen miteinander verglichen. Für Bewertungseinheiten, bei welchen eine 1:1-Beziehung zwischen dem Bezugs- und dem Absatzvertrag besteht (Mikro-Bewertungseinheiten), wird auf eine quantitative Ermittlung der Ineffektivität, soweit alle wesentlichen Vertragsparameter (Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Preise etc.) von Grund- und Sicherungsgeschäften übereinstimmen, verzichtet.

Ineffektivitäten werden erfasst, wenn sich aus den kumulierten Wertänderungen der Grundgeschäfte und den kumulierten Wertänderungen der Sicherungsinstrumente per Saldo ein Nettoverlust ergibt. In diesem Fall wird in Höhe des Nettoverlusts eine Drohverlustrückstellung gebildet. Ein Nettogewinn bleibt unberücksichtigt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

- Der mit der Stadtwerke München GmbH am 22. Dezember 2000 geschlossene Pachtvertrag wird unter der Maßgabe fortgeführt, dass der Pachtgegenstand ausschließlich der Betriebsteil Vertrieb ist. Dieser Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2028 und verlängert sich automatisch jeweils um fünf Jahre, wenn er nicht von einem oder einer Vertragspartner*in mit einem Vorlauf von einem Jahr gekündigt wird.

- Einschließlich des vorstehend genannten Pachtvertrages bestehen zum 31. Dezember 2024 finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.216.615 Tsd. EUR.

- Das Bestellobligo beträgt 1.085 Tsd. EUR.

- Für die Mitarbeiter*innen der SWM Versorgung besteht, soweit sie nicht nach beamtenrechtlichen oder eigenversorgungsrechtlichen Grundsätzen einen Anspruch auf Altersversorgung haben und damit eine entsprechende Vorsorge über die Pensionsrückstellungen getroffen wurde, eine Mitgliedschaft bei der Bayerischen Versorgungskammer, Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden. Der Regelumlagesatz zur Zusatzversorgungskasse zur Altersversorgung beträgt 7,75 % (seit 1. Januar 2013). Diese Arbeitgeberbeträge sind im Gesamtbrutto enthalten. Im Jahr 2024 betrug die umlagepflichtige Gehaltssumme 4.283 Tsd. EUR für 64 Anspruchsberechtigte.

- Aus Pacht- und Konzessionsverträgen mit Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ergeben sich sonstige finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 222.800 Tsd. EUR.

Haftungsverhältnisse

Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Vorgaben nach § 6b Abs. 2 EnWG

Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, getätigt:

SWM Versorgung empfängt Leistungen von verbundenen Unternehmen:

Vertragsgegenstand Tsd.
EUR
SWM Services GmbH Dienstleistungsvertrag 1.183
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Dienstleistungsvertrag 794
SWM Kundenservice GmbH Dienstleistungsvertrag 13.569
15.546

SWM Versorgung erbringt Leistungen für verbundene Unternehmen:

Vertragsgegenstand Tsd.
EUR
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Dienstleistungsvertrag 498
498

Organvergütung

Die Gesellschaft hat an die Organmitglieder keine Vergütung ausbezahlt.

Abschlussprüferhonorar

Auf die Angabe des Gesamthonorars des bestellten Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde verzichtet, da die Angabe im Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH enthalten ist.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH, München, (HRB 121920) einbezogen. Diese stellt als Mutterunternehmen für das Geschäftsjahr 2024 einen Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis auf, der beim Betreiber des Unternehmensregisters zur Veröffentlichung eingereicht wird.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

Die Organe der SWM Versorgungs GmbH

Geschäftsführung

Vorsitzender der Geschäftsführung Dr. Florian Bieberbach

Stadtwerke München GmbH

Technischer Geschäftsführer Helge-Uve Braun

Stadtwerke München GmbH

Geschäftsführerin Personal, Immobilien und Bäder Dr. Gabriele Jahn

Stadtwerke München GmbH

 

München, den 28. März 2025

SWM Versorgungs GmbH

Geschäftsführer Dr. Florian Bieberbach

Geschäftsführer Helge-Uve Braun

Geschäftsführerin Dr. Gabriele Jahn

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SWM Versorgungs GmbH

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SWM Versorgungs GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWM Versorgungs GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Nürnberg, den 28. März 2025

PKF Fasselt
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

Hünger, Wirtschaftsprüfer

Sommer, Wirtschaftsprüfer

Bilanzeid

Versicherung der gesetzlichen Vertreter:

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

München, den 28. März 2025

Die Geschäftsführung

Dr. Florian Bieberbach

Helge-Uve Braun

Dr. Gabriele Jahn

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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