GFT Smart Technology Solutions GmbHLiquidiert

Am Sandfeld 9, 76149 Karlsruhe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 723432
Vorher
AXOOM GmbH
Eingetragen
11.8.2015
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Beratung und Erbringung von Leistungen im Bereich des Ingenieurwesens und der Informationstechnologie, die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Software, sowie Beratungs- und Implementierungsleistungen, Training und Ausbildung und alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens die Arbeitsvermitttlung und Arbeitnehmerüberlassung.

Historie

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Management

NameRolle
Karl-Heinz Kern
seit 17.6.2020
Prokura
Silke Tessmann-Storch
seit 30.3.2020
Geschäftsführer
Julia von Groote
seit 30.3.2020
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

AXOOM GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016

Bilanz zum 30. Juni 2016

Aktiva

30.06.2016 30.06.2015
A. Anlagevermögen 1.357.994,59 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.184.808,95 0,00
Software 1.100.820,15 0,00
Geschäfts-/Firmenwert 83.988,80 0,00
II. Sachanlagen 151.935,64 0,00
Geringwertige Wirtschaftsgüter 11.546,12 0,00
Hardware/EDV-Geräte 136.537,82 0,00
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.851,70 0,00
III. Finanzanlagen 21.250,00 0,00
Anteile am Festkapital vU 21.250,00 0,00
B. Umlaufvermögen 1.262.327,73 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 262.267,73 0,00
Forderungen aus L+L an verbundene Unternehmen 228.355,20 0,00
Forderungen an Finanzamt 33.817,33 0,00
Verbindlichkeiten Spesen 95,20 0,00
Wertpapiere des UV 60,00 0,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.000.000,00 0,00
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.000,00 0,00
  2.668.322,32 0,00

Passiva

   
  30.06.2016 30.06.2015
 
A. Eigenkapital -825.382,72 0,00
I. Stammkapital 1.000.000,00 0,00
II. Kapitalrücklage 1.200.000,00 0,00
III. Jahresfehlbetrag -3.025.382,72 0,00
B. Rückstellungen 526.121,96 0,00
Rückstellungen für Pensionen 75.000,00 0,00
Rückstellungen Personalkosten 258.800,00 0,00
Sonstige Rückstellungen 192.321,96 0,00
C. Verbindlichkeiten 2.967.583,08 0,00
Verbindlichkeiten aus L+L Dritte 179.955,74 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber vU 2.713.495,90 0,00
Verbindlichkeiten aus Steuern 71.974,29 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 2.157,15 0,00
  2.668.322,32 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2015/2016

der AXOOM GmbH, Karlsruhe

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der AXOOM GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 723432), die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf bzw. 15 Jahren vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen ein und fünf Jahren.

Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden analog § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen in ausreichender Höhe vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Entsprechend der Regelung in § 253 Absatz 1 HGB werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensionsrückstellungen zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen sowie die erwartete Fluktuation berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der positive Unterschiedsbetrag, der sich aus der Verlängerung des Ermittlungszeitraumes des Abzinsungsfaktors ergibt, beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 12.

Im Geschäftsjahr 2015/16 wurden bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen folgende Parameter zugrunde gelegt:

Zinssatz: 4,17 Prozent p.a.

Lohn- und Gehaltssteigerungen: 3,0 Prozent p.a.

Rententrend 2,0 Prozent p.a.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine unrealisierten Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

B. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird aufgrund der Stabilität und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells linear über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen bestehen in Höhe von EUR 80,00 gegenüber dem Gesellschafter.

3. Flüssige Mittel

Die Position enthält die Guthaben bei Kreditinstituten.

4. Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.000.000,00.

5. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 2.705.709,24 gegenüber dem Gesellschafter.

C. Sonstige Angaben

1. Personal

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 26.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 394.

 

Karlsruhe, 6. November 2017

Gez. Andreas Witt, Geschäftsführer

Für die Offenlegung zusätzlich:

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23. Mai 2017 festgestellt.

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