GSS Beteiligungsgesellschaft 3 mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erik Theilig seit 28.8.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HTT energy GmbHHerfordJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Die HTT energy GmbH beschäftigt sich seit rund 55 Jahren mit der Prozesswärmeversorgung mittels Thermalöl und gehört zu den weltweit führenden Unternehmen der Branche. Das Unternehmen entwickelt, plant, produziert und vertreibt Prozesswärmeanlagen für industrielle und gewerbliche Anwendungen in vielen Branchen. Das Portfolio umfasst öl-, gas- und feststoffbefeuerte Anlagen sowie elektrisch beheizte Anlagen bis zu 5 MW sowie alle sonstigen Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme bis zu 30 MW. Zu unseren Kunden zählen unter anderem Maschinenbauer und Betreiber aus sämtlichen Branchen, in denen Wärmeerzeugung zur Prozessversorgung erforderlich und einsetzbar ist. Typische Anwenderbranchen sind die Petrochemie, Chemie und Kunststoffindustrie, die Papier- und Holzverarbeitungs-, Textil- und Lebensmittelindustrie. Die Hauptmärkte liegen in Europa und Asien. HTT verfügt über ein enges Netz an eigenständigen Partnerfirmen in Europa, Russland und China, die ein hohes Maß an Kundennähe sowie den lokalen Kundendienst sicherstellen. HTT produziert an zwei Standorten in Herford (Stammsitz) und in Groß Leine (Brandenburg). Darüber hinaus bietet HTT weltweit über seine 13 internationalen Vertretungen und 9 Servicestandorte Ingenieurdienstleistungen, Wartung sowie Anlagenumbau und -optimierung an. Absatzmärkte Die HTT energy GmbH erzielt 56,6 % (Vorjahr: 61,4 %) ihres Umsatzes im Inland und 43,4 % (Vorjahr: 38,6%) im Ausland. Die indirekte Exportquote ist aufgrund der Internationalität der größten Kunden von HTT jedoch deutlich höher. Insgesamt wurden die Produkte von HTT in 35 Länder direkt exportiert. Wichtigste Absatzmärkte für HTT sind die Kunststoffherstellung und Chemiebranche sowie der allgemeine Maschinenbau. Externe Einflussfaktoren und Strategie Das Investitionsklima in den verschiedenen Industrien und Märkten hat maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf von HTT. Aufgrund der Vielzahl an Branchenanwendungen werden Zyklen und Schwankungen einzelner Branchen jedoch teils durch andere kompensiert. Als nachhaltig positiven Trend sehen wir die sich weltweit verschärfenden Emissionsgrenzwerte sowie die Bepreisung von CO 2, die auf Seiten der Endanwender Investitionsimpulse in neueste Kessel- und Brennertechnik sowie Wärmerückgewinnungsanlagen oder eine Elektrifizierung der Produktionsanlagen setzen. In Europa erwarten wir mittelfristig einen Nachfrageschub nach effizienter Prozesswärmeversorgung im Rahmen des "Green Deal" der EU-Kommission. Forschung und Entwicklung Neben zentralgesteuerten Entwicklungsaktivitäten führt HTT zahlreiche kundenbezogene Entwicklungen durch. Hier greift HTT auf ein innovatives Team hochqualifizierter Ingenieure und Ingenieurinnen zurück, das Forschung und Entwicklung projektbegleitend und projektunabhängig vorantreibt. Langlebigkeit, Betriebssicherheit und Anlagenverfügbarkeit stehen ebenso wie Wartungsfreundlichkeit, Kosten- und Energieeffizienz als auch niedrigste Emissionswerte im Fokus unserer Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Dabei legen wir Wert auf ein Baukastensystem, welches uns einerseits eine hohe Standardisierung und Modularisierung unserer Produkte erlaubt, anderseits aber HTT-typische maßgeschneiderte Kundenlösungen mit höchster Effizienz unterstützt. II. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach der auf den Ausbruch der Covid-19-Pandemie folgenden Rezession in 2020 schätzt der Internationale Währungsfonds (IWF) das Weltwirtschaftswachstum in 2021 auf 5,9 % p.a. Damit zeigt sich eine deutliche Erholung des Wachstums. Jedoch ist zu erkennen, dass parallel weltweite Lieferketten deutlich unter Druck standen und die Erholung ausbremsten. Der IWF schätzt, dass Probleme in Lieferketten das Wirtschaftswachstum rund 0,5 bis 1,0 %-Punkte minderten und parallel rund 1,0 % Inflation erzeugten. In Deutschland zeigt sich ein ähnliches Bild. Die deutsche Wirtschaft wuchs in 2021 um 2,7 % und damit geringer, als zunächst prognostiziert. Während die Bundesregierung mit 3,5 % und Ökonomen mit 4,0 % Wachstum rechneten, sorgten laut dem Bundesverband der Deutschen Industrie auch hier Lieferengpässe für das verminderte Wachstum. Insbesondere in den Bereichen der Automobil- und Elektroindustrie sowie im Maschinenbau sorgte ein Mangel an Mikrochips, Bauteilen und Rohstoffen für ein Ausbremsen. Geschäftsverlauf Auch im zweiten Jahr der Covid-19-Pandemie waren die Auswirkungen spürbar. Am deutlichsten war dies an den Umsätzen zu erkennen, die als Folge der niedrigen Auftragseingänge in 2020 nochmals sanken - einzig der Serviceumsatz zeigte sich als deutlich krisenfest, sodass im Bereich der Ersatzteile ein Umsatzwachstum verzeichnet werden konnte. Seit Jahresbeginn 2021 hellten sich jedoch die Nachfrage und der Auftragseingang spürbar auf. Der Auftragseingang lag mit über 24 Mio. EUR noch über den Vorkrisenjahren. Die größte Herausforderung in 2021 waren die Störungen in der Lieferkette und die damit einhergehende anhaltend schwierige Materialverfügbarkeit. Insbesondere zum Jahresende sah sich HTT mit steigenden Lieferzeiten und Materialpreisen, insbesondere bei Stahl- und Elektronikkomponenten, konfrontiert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Liefertermine von HTT. Im Bereich Personal war es nach wie vor unsere Aufgabe, vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Infektionen zu schützen. Die Arbeitsfähigkeit von HTT war dank weitreichender Maßnahmen zu jeder Zeit gegeben. Auf die Fortsetzung von Kurzarbeit konnte aufgrund der hohen Anfragesituation im Verlauf des Jahres in weiten Teilen des Unternehmens verzichtet werden. Da jedoch durch den Auftragseinbruch des Vorjahres auf Umsatzrückgänge zu reagieren war, wurden staatliche Unterstützungsangebote ("Überbrückungshilfen") in Anspruch genommen. Seitens der Gesellschafterin wurde auf die Rückzahlung eines Anteils eines Darlehens in Höhe von 400 T€ und den dazugehörigen Zinsen in Höhe von 17 T€ verzichtet. Trotz aller Herausforderungen konnte das Jahr 2021 durch diese Maßnahmen mit einem Ergebnis von 149.559 € abgeschlossen werden. III. Darstellung der Lage Ertragslage Die Umsatzerlöse sind von 16.348 T€ i.Vj. auf 14.478 T€ gesunken. Die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen haben sich 2021 um 1.728 T€ erhöht (Vorjahr: Rückgang um 797 T€). Die Gesamtleistung lag mit 16.206 T€ deutlich über dem Vorjahresniveau von 15.550 T€. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind auf 1.304 T€ gesunken (Vorjahr: 1.646 T€). Darin enthalten sind der Darlehensverzicht der Gesellschafterin über 400 T€ und Überbrückungshilfen von 694 T€ für das Jahr 2021. Der Materialaufwand einschließlich bezogener Leistungen ist von 7.362 T€ i.Vj. auf 7.261 T€ gesunken. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand bezogen auf die Gesamtleistung) hat sich auf 44,8% verbessert (Vorjahr: 47,3 %). Der Personalaufwand ist von 6.987 T€ auf 6.718 T€ gesunken und beträgt in 2021 41,4 % der Gesamtleistung, im Vergleich zum Vorjahr mit 44,9 %. Im Jahresdurchschnitt sind in 2021 131 Mitarbeiter inklusive der Auszubildenden bei HTT beschäftigt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gesunken von 3.240 T€ auf 2.838 T€. Das EBITDA hat sich von -393 T€ in 2020 auf 693 T€ in 2021 gesteigert. Nach dem negativen Jahresergebnis in 2020 beläuft sich das Jahresergebnis in 2021 auf 150 T€ (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 964 T€). Finanzlage Im Unternehmen finden die nachfolgenden Finanzierungsinstrumente Anwendung: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Anzahlungen von Kunden und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Es bestehen zum 31.12.2021 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i.H.v. 1.790 T€ (Vorjahr: 1.790 T€). Zur Gewährung von Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften unterhält HTT einen ausreichenden Rahmen bei Versicherungen und Kreditinstituten. Es bestehen keine Währungskursrisiken, da sämtliche Aufträge und Bestellungen ausschließlich in € abgewickelt werden. Sofern Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Es bestehen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 36 T€. Das Eigenkapital beträgt 480 T€. Die bilanzielle Eigenkapitalquote beläuft sich bei einer Bilanzsumme von 5.520 T€ auf 8,7 % (Vorjahr: 6,6 %). Durch die Finanzierungstätigkeiten in 2020 und Verbesserungen in der Projektkalkulation und Projektfinanzierung konnte die Liquiditätssituation im Vorjahresvergleich grundsätzlich verbessert werden. Die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert. Vermögenslage Der Buchwert der immateriellen Vermögensgegenstände hat sich auf 459 T€ reduziert (Vorjahr: 595 T€). Das Sachanlagevermögen erhöhte sich von 749 T€ auf 750 T€. Das Vorratsvermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 427 T€ erhöht. Erhaltene Anzahlungen in Höhe von 3.340 T€ wurden im Berichtsjahr offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 894 T€ erhöht. HTT verfügt über einen breiten und solventen Kundenstamm. Für neue Kunden und in regelmäßigen Abständen für bestehende Kunden werden Bonitätsauskünfte eingeholt. Bei Projekten außerhalb der EU werden in der Regel Akkreditive oder ähnliche Zahlungssicherungsinstrumente eingesetzt. IV. Prognosebericht Die im letzten Jahr prognostizierte Steigerung des Umsatzes auf 17.000 T€ bis 18.000 T€ und die erwartete Verbesserung des Jahresergebnisses auf 350 T€ konnten wir aufgrund der weiterhin stark spürbaren Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, insbesondere der Störungen der Lieferketten und der anhaltend schwierigen Materialverfügbarkeit, nicht erreichen. Nach diesem weiteren Jahr diverser außergewöhnlicher und marktgegebener Herausforderungen gehen wir davon aus, dass uns ähnliche Aufgaben auch in 2022 begleiten werden. Hier sehen wir allen voran die steigenden Material- und Energiepreise, die unsichere Materialverfügbarkeit und die Störungen in den Lieferketten, insbesondere bei Elektronikkomponenten. Das macht eine Vorhersage für 2022 schwierig. Die Preissteigerungen haben in 2022 nochmals zugenommen. Daher sehen wir uns gezwungen, die erhöhten Material- und Energiekosten an unsere Kunden weiterzugeben. In Folge des Ukraine-Krieges hat sich die Materialverfügbarkeit nochmals verschlechtert und die Preisanstiege haben an Dynamik gewonnen. Wir gehen für das Gesamtjahr und auch noch für 2023 von anhaltenden Störungen der Lieferkette aus. HTT verfügt über keine direkten Lieferantenbeziehungen in der Ukraine. Preissteigerungen werden konsequent an Kunden weitergegeben. Das bestehende Geschäft mit russischen Kunden wurde unmittelbar nach Kriegsbeginn eingefroren. Mit den Kunden wird nach Prüfung möglicher Sanktionen über eine Abwicklung bzw. Rückabwicklung der Projekte verhandelt. Verluste sind HTT bislang nicht entstanden. Die erhaltenen Anzahlungen der Kunden decken die bisherigen Aufwendungen. Neugeschäft wird nicht mehr abgeschlossen. Trotz der weiterhin sehr herausfordernden Rahmenbedingungen hat die Anfragenintensität nochmals zugenommen. Als Prozesswärmespezialist profitiert HTT stark von der Sorge vieler Unternehmen nach einem Lieferstopp von Gas. Dank unseres hohen Auftragsbestands streben wir ein Umsatzniveau für 2022 auf Vorkrisenlevel zwischen 20.000 T€ und 21.000 T€ an. V. Chancen- und Risikobericht Die zukünftige Entwicklung von HTT wird von verschiedenen Rahmenbedingungen wie der internationalen, europäischen und nationalen politischen und wirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Investitionsgüterindustrie beeinflusst. Insbesondere bestehen weiterhin Risiken im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie und die dadurch ausgelösten Störungen von Lieferketten. Die durch den Ukraine-Krieg verstärkten Auswirkungen auf Materialverfügbarkeit und Preise stellen ein weiteres Risiko dar. Bei kundenspezifischen Anlagen bestehen projekttypische Risiken durch Fehler in der Konstruktion, Abwicklung oder Kalkulation sowie in der Beschaffung. Diese projektspezifischen Risiken sind bei kundenspezifischen Projekten höher als bei Standardprodukten und wirken sich direkt auf die Ertragslage aus. Diesen Risiken beugen wir durch erfahrene Mitarbeiter, regelmäßige Schulungen, ein professionelles Projektmanagement sowie eine kontinuierliche Standardisierung und Modularisierung unserer Produkte vor. Die Wettbewerbsrisiken aufgrund der Globalisierung nehmen ebenso wie der Preisdruck im Investitionsgüterbereich zu. Die Prozesswärmeanlagen von HTT sind i.d.R. integraler Bestandteil von größeren Prozessanlagen und Fertigungsstraßen und wurden über Jahre bzw. Jahrzehnte kundenspezifisch angepasst und optimiert. Diese konsequente Kundenorientierung und die hohe Engineering-Kompetenz von HTT sichern auch weiterhin die gute Wettbewerbsposition des Unternehmens. Wir schätzen daher die wettbewerbsbedingten Risiken als gering ein. Die technologiebedingten Vorteile der Thermalölanlagen ermöglichen die Realisierung gradgenauer Temperaturanforderungen bei kundenspezifischen Kühl- und Heizprozessen in Verbindung mit hohen Prozessgeschwindigkeiten und Energieeffizienz. Auch nach 50 Jahren hat sich die Nutzung von Thermalöl noch nicht in allen Branchen und Anwendungsfeldern durchgesetzt. Wachstumspotenzial für HTT sehen wir insbesondere in der petrochemischen und chemischen Industrie. Eine Anpassung des Produktportfolios ist hierfür nicht notwendig, lediglich die Anpassung an kunden- bzw. branchenspezifische Anforderungen. Die Liquidität wird über diverse Darlehen gesichert. Es besteht ein Bankdarlehen über 990 T€. Der Kreditvertrag sieht die Einhaltung einer Finanzkennzahl vor. Diese wird zum 31. Dezember 2021 jedoch nicht erreicht. Darüber hinaus besteht ein KfW-Darlehen in Höhe von 800 T€ im Rahmen der Sondermaßnahme "Corona-Hilfen für Unternehmen". Wir konnten in 2021 feststellen, dass die in 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Steigerung von Ertrag und Qualität Früchte trugen und werden diese in 2022 verfeinern und weiter optimieren.
Herford, 11. Juli 2022 gez. Erik Theilig BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine AngabenAngaben zum Unternehmen gem. § 264 Abs. 1a HGB
Der Jahresabschluss der HTT energy GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Darstellungsstetigkeit gem. § 265 Abs. 1 S. 2 HGBDer vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Ausübung von Wahlrechten gem. § 284 Abs. 1 S. 2 HGBSoweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde größtenteils der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGBDer Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden liegt die Annahme über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zugrunde (going-concern-Prämisse). Von dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB, Entwicklungskosten als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren, wurde Gebrauch gemacht. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Die Wirtschaftsgüter wurden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellkosten bis 800,00 EUR wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet (§ 253 Abs. 4 HGB). Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet (§ 255 Abs. 2 HGB). Die Stundensätze für die Fertigungseinzelkosten wurden mit den Werten des abgelaufenen Geschäftsjahres aktualisiert. Ebenso wurden die Materialgemeinkostenzuschläge angepasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert (§ 253 Abs. 1 HGB) angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre darstellen, angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Es wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden, sofern vorhanden, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Angaben zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungAnlagespiegel und Abschreibungen gem. § 284 Abs. 3 HGBDie Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Forschungs- und Entwicklungskosten gem. § 285 Nr. 22 HGBIn den Vorjahren sind Entwicklungskosten für die Verbesserung eines Serienproduktes in Höhe von 49.360,00 EUR angefallen, die in voller Höhe aktiviert worden sind und über drei Jahre abgeschrieben werden. In Höhe des aktivierten Betrags besteht gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre. Einbeziehung der Fremdkapitalzinsen in Herstellkosten gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGBBei der Ermittlung der Herstellkosten der unfertigen Erzeugnisse wurden die in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Finanzierungskosten (Avalzinsen) berücksichtigt. Mitzugehörigkeitsvermerke gem. § 265 Abs. 3 S. 1 HGBEinzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben. Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in der Bilanz mit 36.070,00 EUR (Vorjahr: 236.070,00 EUR) ausgewiesen. Darin enthalten: Forderungen gegenüber der Gesellschafterin (§ 42 Abs. 3 GmbHG) in Höhe von 36.070,00 EUR (Vorjahr: 236.070,00 EUR). Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGBIm Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden Rückstellungsarten enthalten:
Restlaufzeiten Verbindlichkeiten gem. § 268 Abs. 5 S. 3 HGB und § 285 Nr. 1a HGB
Sonstige Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 59.898,44 (Vorjahr: EUR 37.393,43) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 923,27 (Vorjahr: EUR 871,89). Sicherheiten Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1b HGBDie erhaltenen Anzahlungen sind durch Anzahlungsbürgschaften in Höhe von 3.892 TEUR der AXA Versicherung AG, VHV Allgemeine Versicherung AG und R+V Allgemeine Versicherung AG besichert. Die Rückstellungen für Gewährleistungen sind durch Gewährleistungsbürgschaften in Höhe von 1.792 TEUR der AXA Versicherung AG, VHV Allgemeine Versicherung AG und R+V Allgemeine Versicherung AG besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 500 TEUR der R+V Allgemeine Versicherung AG besichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Warenlieferungsbürgschaften in Höhe von 150 TEUR der R+V Allgemeine Versicherung AG besichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB
Ergebnisverwendung gem. § 268 Abs. 1 S. 2 HGBDer Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt.
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung gem. § 285 Nr. 31 HGBDer Gesellschaft wurde ein Teil eines Darlehens der Gesellschafterin in Höhe von 400 TEUR und der dazugehörigen Zinsen von 17 TEUR erlassen. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 694 TEUR erhalten. Der Personalaufwand ist durch erhaltenes Kurzarbeitergeld in Höhe von 219 TEUR gemindert. Angaben zu Mitarbeitern und OrganenMitglieder der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 10 HGBWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Gesamtbezüge für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gemäß § 285 Nr. 9 HGBHinsichtlich der Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Darüber hinaus wurden durchschnittlich 5 Auszubildende im Geschäftsjahr beschäftigt. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind gemäß § 285 Nr. 33 HGBHinsichtlich der erwarteten Auswirkungen des im Februar 2022 begonnenen Krieges von Russland gegen die Ukraine auf die Gesellschaft wird auf die Prognose- und Risikoberichterstattung im Lagebericht verwiesen. Unterschrift der Geschäftsführung
Herford, den 11. Juli 2022 gez. Erik Theilig Anlagenspiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2022 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersIn dem zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden Erleichterungen in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde am 11. Juli 2022 der folgende Bestätigungsvermerk erteilt. An die HTT energy GmbH, Herford Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HTT energy GmbH, Herford, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HTT energy GmbH, Herford, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, 11. Juli 2022 ETL
AG
gez. Björn Waltemathe, Wirtschaftsprüfer gez. Cornelia Debus, Wirtschaftsprüferin |
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