Sunrise GP GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Stenzel seit 15.3.2023 | Prokura |
Bernhard Heinrich Willenbrink seit 19.10.2022 | Geschäftsführer |
Jennifer Gahr seit 19.10.2022 | Prokura |
Andreas Brandt seit 24.1.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sunset Espana S.L. | 59.46% |
| 40.00% | |
| 0.54% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mingas-Power GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Mingas-Power GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Mingas-Power GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mingas-Power GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 17. Mai 2024 EY
GmbH & Co. KG
Schlüter, Wirtschaftsprüfer Micheel, Wirtschaftsprüferin BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Jahresabschlusses A) Allgemeine Erläuterungen Der Abschluss der Mingas-Power GmbH (mit Sitz in Essen, Registergericht Essen, HRB 15930) wird nach den Vorschriften des HGB in der für diesen Abschluss gültigen Fassung aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in T€ angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Mingas-Power GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wird aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. B) Bilanzierung und Bewertung Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt und - sofern sachgerecht - planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Als Nutzungsdauer gelten grundsätzlich drei bis fünf Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Bis zum Geschäftsjahr 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Sachanlagevermögens werden, soweit steuerlich zulässig, degressiv - mit Übergang auf die lineare Abschreibungsmethode - abgeschrieben. Für Neuzugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 kommt dagegen ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Der Bemessung der Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen liegen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde:
Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu einem Wert von 250,00 €, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zeitpunkt ihres Zuganges als Aufwand erfasst. Anlagengegenstände, die vor dem 1. Januar 2018 angeschafft worden sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150,00 €, aber nicht über 1.000,00 € liegen, sind im Jahr ihres Zuganges in einen Jahressammelposten eingestellt worden. Anlagengegenstände, die am oder nach dem 1. Januar 2018 angeschafft worden sind, werden im Jahr ihres Zuganges in einen Jahressammelposten eingestellt, sofern deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250,00 €, nicht aber über 1.000,00 € liegen. Diese Posten werden im Jahr der Bildung sowie in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Nach ihrer Vollabschreibung werden die Sammelposten ausgebucht. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, die durch Sacheinlagen erworbenen Beteiligungen nach den allgemeinen Grundsätzen für die Bewertung von Sacheinlagen oder, bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen, zu niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Unverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. II. Erläuterung der Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Positionen des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Anlagengitter gesondert dargestellt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr bei den Sachanlagen und bei den Immateriellen Vermögenswerten nicht vorgenommen. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(3) Gezeichnetes Kapital Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 02.11.2023 wurde der Bilanzgewinn 2022 in Höhe von T€ 18.182 folgendermaßen aufgeteilt: T€ 16.682 wurden an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von T€ 1.500 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. (4) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen Verpflichtungen aufgrund erhaltener, aber noch nicht berechneter Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 151 (Vorjahr T€ 346). Außerdem werden in diesem Posten die sich gemäß Bundesberggesetz (BbergG) und aufgrund vertraglicher Verpflichtungen ergebenden Rückbauverpflichtungen der BHKW-Standorte mit T€ 2.247 (Vorjahr T€ 2.476) sowie die im Rahmen der Verordnung über Feldes- und Förderabgabe (FFVO) an das Land NRW abzuführenden Abgaben in Höhe von T€ 55 (Vorjahr T€ 55) berücksichtigt. In den sonstigen Rückstellungen haben T€ 406 (Vorjahr T€ 451) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. (5) Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren fällig.
III. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung (6) Umsatzerlöse Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen stellt sich wie folgt dar:
Die Umsätze wurden in voller Höhe im Inland generiert. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse von T€ 3 (Vorjahr T€ 8) enthalten. (7) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 112 (Vorjahr T€ 35) enthalten. (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind zu wesentlichen Teilen Geschäftsbesorgungskosten in Höhe von T€ 1.061 (Vorjahr T€ 799) und Gebühren und Abgaben in Höhe von T€ 142 (Vorjahr T€ 108), Sonderabgaben in Höhe von T€ 502 (Vorjahr T€ 1.625) sowie sonstige Aufwendungen periodenfremd in Höhe in Höhe von T€ 361 (Vorjahr T€ -) enthalten. IV. Sonstige Angaben (9) Periodenangaben Wirtschaftsprüferhonorare Auf die Angabe zum Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da diese in den Konzernabschluss der STEAG GmbH, Essen, einfließt. (10) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
(11) Organe der Gesellschaft Mitglieder der Geschäftsführung
(12) Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Geschäftsführung erhält keine Bezüge von der Gesellschaft. (13) Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. (14) Einbeziehung in den Konzernabschluss Die Mingas-Power GmbH ist ein verbundenes Unternehmen der STEAG GmbH, Essen (STEAG), sowie deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der STEAG für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, die seitens der Europäischen Union in das Gemeinschaftsrecht übernommen wurden. Der Konzernabschluss der STEAG wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Entsprechend ist die Mingas-Power GmbH von der Erstellung eines Konzernabschlusses sowie Konzernlageberichts befreit. (15) Anteilsbesitzliste
Die Angaben zu den Beteiligungen beziehen sich jeweils auf den letzten festgestellten vorliegenden Jahresabschluss.
Essen, 28. März 2024 Mingas-Power GmbH Die Geschäftsführung Andreas Brandt Bernhard Willenbrink Anlagenspiegel
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die Mingas-Power GmbH (Mingas-Power) ist ein verbundenes Unternehmen der STEAG GmbH, Essen, und ein Beteiligungsunternehmen der RWE AG, Essen, sowie deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen. Die Iqony Energies GmbH (bis 31.12.2022 STEAG New Energies), Saarbrücken, hält 60 % der Anteile der Mingas-Power. Die RWE Generation SE, Essen, hält 40 % der Anteile der Mingas-Power. Grubengas ist in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgenommen. Die Vergütungssätze für Strom aus Grubengas sind festgelegt. Die Anlagen haben einen 20-jährigen Bestandsschutz. Der Netzbetreiber ist zur Abnahme verpflichtet. Grubengas (im Sinne des Gesetzes) tritt seit 2019 nur im Bereich des stillgelegten Steinkohlenbergbaus auf. Grubengas ist ein bergfreier Bodenschatz. Für die Gewinnung ist eine Bewilligung erforderlich. Die Bewilligung verleiht das Recht, im räumlichen Geltungsbereich der Bewilligung für 30 Jahre exklusiv Grubengas zu gewinnen. In der Geschäftsführung der Mingas-Power ergaben sich keine Veränderungen. Mingas-Power ist eine Managementgesellschaft ohne eigenes Personal. Die Geschäftsbesorgung und Betriebsführung erfolgt durch Mitarbeiter aus Konzernunternehmen der Iqony GmbH und der RWE Generation SE. Der von Mingas-Power produzierte Strom wird nach den Regelungen des EEG in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist und die erzeugte Wärme an Fern-/Nahwärmenetzbetreiber geliefert. Mingas-Power nutzt die gesetzlichen Möglichkeiten des EEG zur Direktvermarktung von Strom. Nach § 19 ff EEG-2017 können Betreiber den in der Anlage erzeugten Strom kalendermonatlich an Dritte veräußern, indem dies dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats angezeigt wird. Für den Zeitraum der Direktvermarktung entfällt der Vergütungsanspruch nach EEG. Der Wechsel in die EEG-Vergütung ist mit gleicher Frist möglich. Da in 2018 beide Gesellschafter der Mingas-Power gleichwertige Angebote zur Direktvermarktung unterbreitet haben, wurde beschlossen den Strom entsprechend der Geschäftsanteile an Iqony Energies GmbH, Saarbrücken IQE) und innogy SE, Dortmund zu vermarkten. Mit IQE und innogy (seit Juli 2020 in E.ON aufgegangen) wurden entsprechende Verträge geschlossen. IQE und E.ON vermarkten die Strommengen, managen die Meldungen an die Netzbetreiber und erhalten hierfür ein Dienstleistungsentgelt. MGP erhält für den Strom aus ihren Anlagen eine Vergütung in Höhe der EEG-Vergütung zuzüglich einer Managementprämie. Mit Gesellschafterbeschlüssen vom 28.09.2023 und 17.11./12.12.2023 wurde die Vereinbarung mit Iqony Energies modifiziert und bis zum 31.12.2025 verlängert. Die Vereinbarung mit EON wurde zum 31.12.2024 gekündigt. Mingas-Power betreibt zum 31.12.2023 an 14 (15 * ) Standorten 36 (40 * ) mit Grubengas befeuerte Blockheizkraftwerke (BHKW) zur Strom- und Wärmeerzeugung. Es befinden sich insgesamt 42 BHKW im Eigentum der Mingas-Power. Mingas-Power hält an 1 der insgesamt 14 Standorte für die RAG Grubengasgewinnungskapazitäten vor, um gegebenenfalls nach Maßgabe der RAG Grubengas zur Sicherung der Rückzugs- und Stilllegungsmaßnahmen abzusaugen. Das hierbei gewonnene Gas könnte in insgesamt 4 BHKW verwertet werden. Weiterhin betreibt Mingas-Power an 14 (13 * ) Standorten mit 36 (32 * ) BHKW eigene Grubengasgewinnungsanlagen. In 2023 wurde eine Stromproduktion von 159,6 GWh (163,0 * ) erzielt. Die Gesellschafter der Mingas-Power stellen seit 2015 im Rahmen eines Servicekonzeptes feste Mitarbeiter für Betriebs- und Wartungsarbeiten zur Verfügung. Der Leistungsumfang des Konzepts wird fortlaufend an die betrieblichen Erfordernisse angepasst. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Standortentwicklung Die Entwicklung und Fertigstellung zukünftiger Standorte hängt im Wesentlichen von der Grundstücksgestattung und der Erteilung der behördlichen Genehmigungen ab. Der Erlass der Landesregierung NRW zur "Genehmigungsfähigkeit von Bohrungen unterschiedlichster Art" sowie die zunehmende Beteiligung anderer Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Auswirkungen auf die Grubengasgewinnung und -nutzung. Maßgebliche Auswirkungen auf die Produktions- und zukünftige Projektentwicklung haben die Verfüll-, Rückzugs- und Grubenwasserhaltungsmaßnahmen im stillgelegten Steinkohlenbergbau und die damit verbundenen starken Qualitäts- und Mengenveränderungen im Grubengas. Im November 2022 wurde am Schacht Friedrich-Heinrich 4 mit drei BHKW der Regelbetrieb aufgenommen. Der Auslastungsgrad beträgt weiterhin 100%. Nach Abschluss der Schachtverfüllungen des Bergwerkes Auguste Victoria und einer positiven Testbesaugung des Schachtes 3 ist hier mit der Realisierung eines neuen Standortes mit 1 MW Einspeiseleistung in 2022 begonnen worden. Im April 2023 wurde mit einem BHKW der Regelbetrieb aufgenommen. Eine gute Gasqualität ermöglicht eine höhere Einspeiseleistung von 1,35 MW. Durch einen Einbruchdiebstahl im Schalthaus der RAG auf dem Bergwerk Prosper-Haniel Anfang 2022 musste die Grubengasverwertung an den Standorten Haniel und Prosper IV eingestellt werden. Durch diesen Einbruchdiebstahl ist die Schaltanlage irreparabel zerstört worden. Ebenfalls diebstahlbedingt ist die Gasabsaugeanlage der RAG am Standort Prosper IV nicht betriebsfähig. Die geplante Wiederinbetriebnahme des Standortes Prosper IV wurde aufgrund hoher Kosten für einen neuen Mittelspannungsanschluss, der geplanten Flächenentwicklung und der geringen zu erwartenden Betriebszeit nicht weiterverfolgt. Der Standort Prosper IV wird aufgegeben. Mit den Rückbauarbeiten wurde in 2023 begonnen. Die Option den Schacht am Standort Prosper IV vom Standort Haniel aus über die bestehende Gasleitung zu besaugen wird aufrechterhalten. Am Standort Haniel wurde nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen und der Einigung mit einem Feldesnachbarn eine eigene Gasabsaugung errichtet. Nach technischer Ertüchtigung der Absauganlage ist in 2024 mit der Aufnahme der Gewinnung und Verwertung am Standort Haniel zu rechnen. Der Rückbau des aufgegebenen Standortes Ibbenbüren wurde in 2022 abgeschlossen. In 2023 erfolgte die Abschlussbefahrung durch die Bergbehörde. (Nachrichtlich: Mit Wirkung zum 17.01.2024 wurde das Ende der Bergaufsicht gem. § 69 Abs. 1 BbergG festgestellt.) Ansteigendes Grubenwasser hat am Standort Lerche die Entgasungsleitung dauerhaft verschlossen. Daher musste der Standort Anfang 2022 aufgegeben werden. Die maschinentechnische Ausrüstung wurde zum Standort Friedrich-Heinrich 4 umgesetzt. Der Rückbau der Fundamente und der Gasleitung erfolgte in 2023. (Nachrichtlich: Mit Wirkung zum 19.01.2024 wurde das Ende der Bergaufsicht gem. § 69 Abs. 1 BbergG festgestellt.) Am Standort Walsum wurden bei wiederholt durchgeführten Testbesaugungen niedrige, nicht verwertbare Methangehalte im Grubengas festgestellt. In 2023 wurde beschlossen diesen Standort aufzugeben. Der hierzu erforderliche Abschlussbetriebsplan wurde bei der Behörde eingereicht. Der Rückbau wird nach Zulassung des Abschlussbetriebsplanes in 2024 erfolgen. (Nachrichtlich: Zum 19.01.2024 wurde der Abschlussbetriebsplan durch die Bergbehörde zugelassen.) Technische Probleme an Verdichtern, Motoren und Generatoren traten in üblichem Rahmen an den Standorten auf. Um steigende Unterdrücke (bedingt durch Strömungswiderstände und Lagerstätte) weiterhin technisch zu beherrschen und erhöhtem Verschleiß an den Verdichterstationen vorzubeugen, sind 6 Standorte mit einer zweistufigen Verdichtung ausgerüstet worden. Im Berichtsjahr wurde kein weiterer Standort entsprechend ausgerüstet. 2.2 Projektentwicklung 2.2.1 Projektentwicklung Geschäftsfeld Grubengas Der zwischen Mingas-Power und RAG AG eingerichtete Arbeitskreis Grubengas-Management tagte im Jahr 2023 einmal. Aktuelle Themen waren die Auswirkungen der Beendigung des Steinkohlenbergbaus, der Umsetzung des Flutungskonzepts sowie die Beteiligung der Mingas-Power bei den Planungen und Ausführungen zu den Rückzugsmaßnahmen der Bergwerke Auguste Victoria, Prosper-Haniel und Ibbenbüren. Nach dem Erwerb der Nutzungsrechte an 11 Grubengasfeldern der A-TEC GmbH, Willich, durch die Mingas-Power in 2007 wurde auf mehreren Gasfeldern die Standortentwicklung geplant. Zwei Standorte werden betrieben (Rialisa und Sterkrade). Am Standort Lennert wurde in 2013 eine Bohrung mit einer Tiefe von ca. 140 m durchgeführt und eine Einspeisezusage in das Stromnetz der Stadtwerke Bochum in 2017 erteilt. Eine Projektrealisierung wird unter Beachtung der mittelfristigen Strompreisentwicklung weiterhin geprüft. 2.2.2 Projektentwicklung weitere Geschäftsfelder Die zwei auf der Halde Oberscholven durch ELE-Scholven-Wind GmbH (70% Mingas-Power GmbH, 30% Emscher Lippe Energie GmbH) errichteten Windenergieanlagen laufen ohne technische Störungen. Die Produktion beträgt für 2023 14,6 GWh (Plan 12,3 GWh). Neben dieser Beteiligung hält Mingas-Power Anteile an der Gladbeck-Wind GmbH (100%), der ENNI RMI Windpark Kohlenhuck GmbH (Mingas-Power 33,33%, RAG Montan Immobilien GmbH 33,33% und ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH 33,33%) und an der Windkraft Lohberg GmbH (Mingas-Power 33,33%, RAG Montan Immobilien GmbH 33,33% und Stadtwerke Dinslaken GmbH 33,33%). Der Windpark Lohberg ist seit Februar 2016 und der Windpark Kohlenhuck seit Juni 2017 in Betrieb. Am Haldenstandort Mottbruch (Gladbeck) wurde durch die Gladbeck-Wind GmbH eine Windkraftanlage mit 3,5 MW elektrischer Leistung im Februar 2022 in Betrieb genommen. Die Genehmigung wurde durch den Kreis Recklinghausen am 11.02.2019 unter Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit erteilt. Einige Gladbecker Bürger gingen im Eilrechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung und in der Hauptsache gegen die Genehmigung vor. Die Stadt Gladbeck hatte sich auf die Klage im Hauptsacheverfahren beschränkt, genauso wie der Aeroclub I NRW e. V. sowie der Niederrheinische Verein für Luftschifffahrt 1902 e. V. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Eilverfahren am 04.11.2019 abgewiesen, weil die Klagen nach Einschätzung des Gerichts keine Aussicht auf Erfolg haben. Gegen die Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen haben drei Parteien Beschwerde erhoben. Mit Datum 29.09.2020 hat das Oberverwaltungsgericht Münster in den Beschwerdeverfahren die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen bestätigt. Danach ging es in den Hauptsacheverfahren in erster Linie um die Klagen der Stadt Gladbeck und des Aeroclub I NRW e. V. sowie des Niederrheinische Vereins für Luftschifffahrt 1902 e. V. Im März 2022 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Hauptsacheverfahren die Klagen der 5 Anwohner und der Stadt Gladbeck abgewiesen. Das Berufungszulassungsverfahren eines Anwohners gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 23.03.2022 wurde am 29.08.2023 vom Oberverwaltungsgericht Münster abgelehnt. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ist unanfechtbar. Somit liegen für alle Verfahren entweder rechtskräftige Urteile zugunsten des Kreises bzw. der Gladbeck Wind vor oder wurden auf der Basis eines Vergleiches beendet. 2.3 Politische Rahmenbedingungen Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das im Januar 2013 verabschiedete Klimaschutzgesetz durch eine Neufassung in 2021 angepasst. Im Vergleich zum Jahr 1990 sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65% und bis 2040 um mindestens 88% verringert werden. Bis zum Jahr 2045 soll ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen in Nordrhein-Westfalen und dem Abbau solcher Gase durch Senken (Treibhausgasneutralität) technologieoffen, innovationsorientiert und effizient erreicht werden. (Quelle: https//recht.nrw.de/ Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2021) Die Vermeidung von Emissionen wie auch die Vermeidung von diffusen Grubengasaustritten an die Tagesoberfläche sind weiterhin Klimaschutzziele der Landesregierung NRW. Mit der Absaugung und der Verwertung von Grubengas leistet Mingas-Power einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele. Gemeinsam mit der Minegas GmbH und der Iqony Energies GmbH bemüht sich zurzeit die Mingas-Power, Regelungen zu erreichen, dass auch nach Auslaufen des 20 jährigen Bestandsschutzes der EEG-Förderung eine wirtschaftliche Fortführung der Grubengasaktivitäten möglich ist. Die zunehmende Verschärfung von Vorschriften bringt für die Verwertung von Deponie-, Klär-, Bio- und Grubengas neue Herausforderungen. So führt das Inkrafttreten der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (44. BlmSchV) im Juni 2019 zu schärferen Emissionsgrenzwerten, kürzeren Messintervallen und neuen Nachweispflichten. Die im Juni 2020 in Kraft getretene Änderung der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) kann darüber hinaus neue Gewässerschutzmaßnahmen erforderlich machen. 2.4 Erläuterungen zur Ertrags,- Finanz- und Vermögenslage 2.4.1 Ertragslage Die Jahresproduktion liegt mit 159,6 GWh um 3,4 GWh (-2,1%) unter dem Vorjahreswert (163,0 GWh * ) und um 60,4 GWh (27,5%) unter dem Planwert von 220,0 GWh. Von 41 BHKW- Modulen am Netz produzieren zum 31.12.2023 20 BHKW-Module Strom. Die Wärmeabgabe liegt mit 15,2 GWh um 31,6 GWh unter dem Vorjahreswert (46,8 GWh * ). Im Jahr 2023 wurden 159,6 GWh direkt vermarktet (163,0 GWh * ). Aufgrund des Marktumfeldes und der vertraglichen Gestaltungen liegen die Erträge in 2023 im Mittel über dem EEG Ertrag. Der vergütungsrelevante Marktwert Strom unterlag Schwankungen und lag im Monat Dezember leicht unterhalb der EEG-Vergütung. Der Gasanfall in Ibbenbüren wurde in den Anlagen der RAG Anthrazit Ibbenbüren genutzt. Da Mingas-Power Rechteinhaber am Grubengas ist, werden Erträge aus der Gasnutzung durch RAG Anthrazit erzielt. Das Jahresergebnis vor Steuern beträgt 6,2 Mio. € (26,6 Mio. € * ) und liegt um 25,8 Mio. € unter dem Planwert von 32,0 Mio. € (6,6 Mio. € * ). Wesentliche Ursache für diese Planabweichung sind die gegenüber der Planung deutlich niedrigeren Strompreise (Marktwerte). Diese Preisabweichung und die geringeren Erlöse durch die Produktionsabweichung führen zu den gegenüber Plan um 27,7 Mio. € niedrigeren Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen. Insgesamt liegt der Material- und sonstige betriebliche Aufwand in Höhe von 10,8 Mio. € auf dem Vorjahreswert (10,8 Mio. € * ) und mit 0,5 Mio. € im Wesentlichen wegen der geringeren Stromproduktion unter Plan. Bedingt durch die verspätete Ausschüttung des Jahresergebnisses 2022 führen Zinseinnahmen in einer Höhe von 0,7 Mio. € unter Berücksichtigung der Zinsausgaben in einer Höhe von 0,2 Mio. € zu einer positiven Planabweichung in Höhe von 0,7 Mio. €. Dazu kommt eine positive Planabweichung bei den Abschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. € bei einem Ist-Abschreibungsbetrag von 1,1 Mio. €. Die Beteiligungserträge in Höhe von 1,6 Mio. € lagen um 0,5 Mio. € über dem Planansatz. 2.4.2 Finanzlage Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2023 2,8 Mio. € (27,2 Mio. € * ) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 24,4 Mio. € gesunken. Aus dem in 2010 auf STEAG GmbH übertragenen Darlehen und dem Gesellschafterdarlehen von RWE Power AG erfolgten in 2023 keine Abrufe. In 2023 wurde 4,5 Mio. € getilgt. Die Verbindlichkeiten aus dem gewährten Gesellschafterdarlehen belaufen sich insgesamt noch auf 4,25 Mio. € (8,75 Mio. € * ). Die gültige Fassung des Gesellschafterdarlehensvertrages ist datiert vom 25.11.2016. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis 30.11.2026. Eine Vereinbarung zwischen Mingas-Power und STEAG über die Teilnahme am zentralen Liquiditätstransfer/Cash-Pooling ist zum 01.01.2011 abgeschlossen worden. In einer gleichzeitig abgeschlossenen Zusatzvereinbarung ist folgende Anlageregelung verabredet worden: Übersteigt der laut Cash-Pooling-Vereinbarung angelegte Betrag mittelfristig die Summe von 1,0 Mio. €, so ist dieser überschüssige Betrag ab einer Summe von mindestens 0,3 Mio. € entsprechend der Beteiligungsquote der Gesellschafter bei STEAG und RWE anzulegen. Zum 31.12.2023 war entsprechend dieser Zusatzvereinbarung eine Anlage von 3,93 Mio. € angelegt (19,86 Mio. € * ). Von dem auszuschüttenden Ergebnis des Jahres 2022 in Höhe von 18,18 Mio. € wurden 1,5 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen. Der Finanzmittelbestand des Cash-Pool Kontos beträgt unter Berücksichtigung dieser Ausschüttung 1,78 Mio. € (1,0 Mio. € * ). 2.4.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um 20,4 Mio. € auf 21,3 Mio. €. Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände sind auf Vorjahresniveau. Die Finanzanlagen vermindern sich aufgrund einer Rückzahlung von 4,34 Mio. € von der Gladbeck-Wind GmbH auf insgesamt 3,1 Mio. €. Insgesamt betrachtet ist das Anlagevermögen somit auf eine Summe von 11,8 Mio. € (16,1 Mio. € * ) gesunken. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 55,4% (38,2% * ). Das Umlaufvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr auf 9,5 Mio. € (25,5 Mio. € * ) gesunken, was im Wesentlichen mit den Rückführungen der Anlagebeträge überschüssiger Cash-Mittel gem. Anlageregelung begründet werden kann. Das Eigenkapital beträgt 6,8 Mio. € (18,9 Mio. € * ). Der Rückstellungsstand vermindert sich um 4,0 Mio. € auf 8,4 Mio. € (12,4 Mio. € * ). Ursächlich hierfür sind die geringeren Beträge im Bereich der Steuerrückstellungen sowie die nicht mehr vorhandene Rückstellung für die Erlösabschöpfung nach StromPBG. Der Bereich der Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2023 ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Mio. € auf einen Stand von 6,0 Mio. € gesunken (10,4 Mio. € * ), was im Wesentlichen mit der Tilgung des Gesellschafterdarlehens begründet werden kann. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Investitionen im Bereich der Sachanlagen für die allgemeine Anlagenerhaltung und -optimierung des bestehenden Maschinenbestandes sowie in die Erweiterung der bestehenden und Schaffung neuer Standortkapazitäten. Insgesamt wurde für diese Objekte ein Volumen von 1,5 Mio. € investiert. Bei den Finanzanlagen wurde von der Tochtergesellschaft Gladbeck-Wind GmbH aus dem Gesellschafterdarlehen in Höhe von 5,5 Mio. € (5,5 Mio. € * ) ein Betrag in Höhe von 4,3 Mio. € zurückgezahlt. Insgesamt beträgt der Darlehensstand 1,2 Mio. €. Zusammenfassend lässt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage als positiv bewerten. 3. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. 4. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht 4.1 Chancen- und Risikobericht Mingas-Power ist in das bei STEAG GmbH eingeführte Risikomanagementsystem eingebunden. Ziel ist die Früherkennung von Chancen und Risiken, die Abschätzung ihrer Folgen und die Einleitung von Vorsorge- und Sicherungsmaßnahmen. Die gegenüber den ursprünglichen Rückzugsplanungen der RAG Deutsche Steinkohle AG stark verspäteten Schachtverfüllungen bilden auch für 2023 ein bemerkenswertes Risiko. Der Grubenwasseranstieg nach Einstellung der Steinkohleförderung bildet ein weiteres Risiko in der Nutzung der Grubengaslagerstätte. Die Aufrechterhaltung der Lagerstättenkenntnisse wird von der Geschäftsführung mit besonderer Sorgfalt verfolgt. Änderungen bei der Flutungsplanung der RAG bezüglich der Flutungshöhen stellt ein weiteres mittelfristiges Risiko dar. Aufgrund von zu schlechten und somit nicht verwertbaren Gasqualitäten besteht ein Risiko von Maschinenstillständen und damit verbundenen Produktionsausfällen. Die an den einzelnen Produktionsstandorten vorhandenen Grubengasqualitäten werden permanent überwacht, um das Risiko von Produktionsausfällen aufgrund nicht verwertbarer Gasqualitäten zu minimieren. Der Aufschluss der Grubengaslagerstätten kann u.a. durch Bohrungen erfolgen. Dies impliziert das Risiko eventuell nicht erfolgreicher Bohrungen aufgrund keiner oder nicht in der gewünschten Konzentration bzw. für eine Verwertung erforderlichen Qualität anzutreffenden Grubengasmengen. Die Auswahl des Bohrstandortes hat sowohl die Gegebenheiten an der Tagesoberfläche wie auch im untertägigen Zielkorridor zu berücksichtigen. Die Geschäftsführung wird zur Abminderung dieses Risikos die Erfahrungen anderer Grubengasgesellschaften und das vorhandene Expertenwissen zur optimalen Nutzung der Ressourcen einbeziehen. Die Teilnahme an fachspezifisch überregionalen Arbeitskreisen (AK) unter Beteiligung der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate (vormals EnergieAgentur NRW) wird fortgesetzt. Der ungewisse Zeitbedarf für die Genehmigungen (Bergrecht und Immissionsschutz) birgt das Risiko des verzögerten Betriebsbeginns und damit des Produktionsausfalls im Jahr der geplanten Inbetriebnahme. Zur Minderung des Risikos werden bei der Standortauswahl nicht nur die Gegebenheiten im aufgelassenen Grubengebäude, sondern auch an der Tagesoberfläche bewertet. Da das Erstinbetriebnahmedatum der Altanlagen vor dem 31.12.2004 liegt, hat ein verzögerter Betriebsbeginn keine Auswirkungen auf die EEG Vergütungssätze, aber auf die Restlaufzeit der Anlagen mit der EEG-Vergütung. Das EEG wurde novelliert, geändert und trat zum 01.01.2023 in Kraft. Der darin enthaltenen Regelung zum Weiterbetrieb ausgeförderter Grubengasanlagen (siehe § 102) wurde die beihilferechtliche Zustimmung der EU im Dezember 2021 versagt. Die derzeitige Preisentwicklung am Strommarkt (fallende Preise) beinhaltet zurzeit das Risiko, dass die Altanlagen nach Auslaufen der garantierten EEG-Vergütung durch Vermarktungsverträge kaum noch wirtschaftlich weiterbetrieben werden können. Gemeinsam mit den Gesellschaftern beobachtet die Geschäftsführung das Marktgeschehen und wird zu gegebener Zeit für die Wirtschaftsjahre 2026 ff entsprechende Verträge abschließen. 4.2 Prognosebericht Bei gesteigerter Stromproduktion und zu erwartenden Preisen im Niveau der EEG-Erlöse werden die Umsatzerlöse Strom für 2024 in einer Höhe von ca. 13,0 Mio. € erwartet und somit etwas geringerer sein als in 2023. Aufgrund des zur Zeit sehr volatilen Marktgeschehens am EEX-Spotmarkt (Maßgeblich für die Feststellung der Monatsmarktwerte und damit für die Erträge aus der Direktvermarktung) ist eine seriöse Prognose der zu erwartenden Umsatzerlöse nicht möglich. Ab 2025 wird die Prognose der zu erwartenden Umsatzerlöse neben des gerade beschriebenen Marktgeschehen zusätzlich wegen des hohen Anteils der Stromproduktion ausgeförderter Anlagen erschwert. Die Entwicklung der Umsatzerlöse ist dann von den Marktpreisen für Strom abhängig. Die Neuanschaffung und Optimierung der technischen Anlagen, die Aufklärung und die Standortentwicklung der genehmigten Grubengasfelder ziehen in den nächsten Jahren weitere Investitionen nach sich (2024: 4,0 Mio. €, 2025: 2,0 Mio. €, Folgejahre 2026-2028: 0,5 Mio. €). Für den Ersatz von aus der EEG-Förderung fallenden Anlagen sind keine Aufwendungen vorgesehen. Als weiteres Windprojekt ist eine fünfte Windenergieanlage im Windpark Kohlenhuck in der Investitionsplanung berücksichtigt. Die Realisierbarkeit des Windprojektes Pattberg wird derzeit geprüft. Im Zeitraum der Mittelfristplanung 2024-2028 wird das Unternehmensergebnis stark beeinflusst durch den Ablauf der Verfüll- und Rückzugsmaßnahmen der RAG Deutsche Steinkohle AG und der Erkundung und Aufklärung der Lagerstätte in der gebotenen Tiefe als Grundlage für Grubengasprojekte im stillgelegten Bereich sowie des Auslaufens der EEG- Vergütung und der Preise am Strommarkt. Das Ergebnis vor Steuern wird in 2024 in einer Größenordnung von 2,5 Mio. € erwartet und ist aufgrund der oben beschriebenen Unsicherheit bezüglich der Erlöse schwer vorherzusehen. In den Folgejahren könnte trotz der abnehmenden Abschreibungen und des zunehmenden Ergebnisbeitrages des Geschäftsfeldes Wind das Ergebnis allmählich zurückgehen. Aus der Beteiligung an der ELE-Scholven-Wind GmbH und weiterer Windgesellschaften erwartet Mingas-Power einen stetigen positiven Ergebnisbeitrag. Die Geschäftsführung der Mingas-Power hat mögliche Auswirkungen des Russland-Ukraine- Konflikts auf die Gesellschaft analysiert. Eventuelle Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sind aufgrund der sich stetig ändernden politischen Gegebenheiten weiterhin unklar und können derzeit nicht beziffert werden. Aufgrund dieser Analysen sieht die Geschäftsführung den Fortbestand des Unternehmens nicht als gefährdet. Die in diesem Lagebericht zukunftsbezogenen Aussagen beinhalten das inhärente Risiko, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Die Geschäftsführung erwartet in den nächsten Jahren positive Ergebnisse und sieht daher den Fortbestand der Gesellschaft als gesichert an.
Essen, den 28. März 2024 Mingas-Power GmbH Geschäftsführung Brandt Willenbrink Sonstige BerichtsbestandteileDer Jahresabschluss wurde am 05.08.2024 festgestellt. |
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