Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Kdesign GmbH
Eduard-Rhein-Straße 30, 53639 Königswinter, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Lamers seit 17.7.2024 | Prokura |
Christoph Knipp seit 17.7.2024 | Prokura |
Volkmar Dr. Kruk seit 17.4.2021 | Prokura |
Zheng-Yong Yang seit 17.4.2021 | Prokura |
Joachim Lange seit 15.11.2002 | Geschäftsführer |
Richard Zimmermann seit 15.11.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 69.99% | |
| 30.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kdesign GmbHKönigswinterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis 30.06.2019Lagebericht zum Geschäftsjahr 2018/20191. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Geschäftstätigkeit Die Kdesign GmbH (im Folgenden: Kdesign) ist 1999 gegründet worden. Kdesign entwickelt und fertigt innovative Komponenten und Automatisierungstechnik im Bereich des Kunststoffmaschinenbaus mit internationalem Kundenstamm. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich der Extrusionsanlagen zur Folienherstellung. Abnehmer sind sowohl Folienhersteller als auch Maschinenbauer. Der Hauptmarkt ist Europa aber bedingt durch ein weltweites Netz von Vertretungen ist Kdesign auch in allen anderen Erdteilen vertreten. In Italien und Lateinamerika ist die Firma Kdesign auch direkt vertrieblich und servicetechnisch durch eigene Mitarbeiter vertreten. Forschung und Entwicklung Die Kdesign GmbH forscht und entwickelt ständig auf dem Gebiet der Blasfolienherstellung neue Komponenten zur Produktionssteigerung und Qualitätsverbesserung und Überwachung, um ihre weltweite Spitzenposition auf diesem Spezialgebiet weiter auszubauen. Es befinden sich weiterhin Produkte in der Entwicklung, die die Anwendung der Produkte der Firma Kdesign ausdehnt. Darüber hinaus werden weiterhin alle Produktreihen im Hinblick auf eine signifikante Kostensenkung in der Herstellung überarbeitet um international wettbewerbsfähig zu bleiben ohne mit der Produktion ins Ausland abwandern zu müssen. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung Laut IMF World Economic Outlook verlor die Weltwirtschaft im Laufe des Jahres 2019 weiter an Schwung. Der zyklische Abschwung wurde durch den Wandel in der Automobilindustrie, die wirtschaftliche Neuausrichtung in China sowie den zunehmenden Protektionismus verstärkt. Zu Jahresbeginn 2019 ging der Internationale Währungsfonds (IWF) noch von einem globalen Wirtschaftswachstum von 3,5 % aus. Die tatsächliche Entwicklung lag mit geschätzt 2,9 % deutlich unter der Prognose. Die industrielle Produktion stieg im Jahr 2019 um 0,8 % (2018: 3,1 %). In allen Regionen büßte die Wirtschaftsleistung an Dynamik ein. Unter den Industriestaaten erzielten die USA mit 2,3 % den stärksten Zuwachs. Hingegen betrug das Plus in der Euro-Zone nur 1,2 %. Ausgesprochen schwach entwickelten sich Italien (plus 0,2 %) und Deutschland (plus 0,5 %). In Spanien wuchs die Wirtschaft mit 2,0 % überdurchschnittlich. In den Schwellen- und Entwicklungsländern war das Wirtschaftswachstum mit 3,7 % mehr als doppelt so hoch wie in den Industrieländern. Aber auch hier verfehlten fast alle Länder 2019 die Prognosewerte. Besonders ausgeprägt war dies (verglichen mit den Prognosewerten von Januar 2019) in Indien, Mexiko, Brasilien und Saudi-Arabien. In China wurde der Strukturwandel einschließlich Wachstumsverlangsamung fortgesetzt. Die Wirtschaft soll um 6,1 % zugelegt haben. Die preisbereinigte Produktion im deutschen Maschinenbau hat nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr ihr Vorjahresniveau um 2,8 % verfehlt. Das führte in 35 % der Unternehmen zu Produktionsbehinderungen durch Auftragsmangel (Stand Oktober 2019). Produktion und Umsatz erreichten ein Niveau von 224 (geschätzter Wert) und 230 Mrd. Euro. Die Exporte kamen auf ein Volumen von 180 Mrd. Euro. Während die Ausfuhren in die Industrieländer noch ins Plus gekommen sind, sind die Exporte in die Entwicklungs- und Schwellenländer, die auf ein Gewicht von mehr als einem Drittel an der gesamten Maschinenausfuhr kommen, eindeutig negativ ausgefallen. Geschäftsverlauf Auftrags- und Umsatzentwicklung Der Umsatz ist im Geschäftsjahr 2018/2019 um 10,5 % gestiegen. Der im Vorjahr prognostizierte Umsatzanstieg wurde leicht übertroffen, basierend auf einem stark überhöhten Auftragseingang im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2017/2018. Vom Gesamtumsatz entfallen auf den Inlandsmarkt 26 %, auf die EU 54 % und Drittländer 20 %. Der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2018/2019 ging um 8 % zurück, lag aber immer noch deutlich (15 %) über dem Auftragseingang des Geschäftsjahres 2016/2017. Geschäftsergebnis Das Ergebnis vor Steuern ist im Vergleich zu 2017/2018 von T€ 5.192 auf T€ 5.236 gestiegen. In einem anspruchsvollen Marktumfeld konnte somit weiterhin ein gutes Jahresergebnis erzielt werden. Das Ergebnis liegt somit im Rahmen der Erwartungen. Investitionen Die Zugänge zum Anlagevermögen entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände (T€ 25), Sachanlagen (T€ 236) und Finanzanlagen (T€ 117). Die Investitionen liegen über den Planungen. Kunden Die Kundenbasis ist durch eine Diversifikation in zahlreiche lokale Märkte und Unternehmensgrößen gekennzeichnet. Mitarbeiter Bei Kdesign sind 54 Mitarbeiter, davon 7 Aushilfen beschäftigt. In den Bereichen Gesundheits- und Arbeitsschutz haben sich im Geschäftsjahr 2018/2019 keine besonderen Vorkommnisse ergeben. 3. Lage der Gesellschaft Ertragslage Der Rohertrag ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.386 auf T€ 11.351 gestiegen. Gestiegenen Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen stehen gestiegene Materialaufwendungen gegenüber. Die Materialaufwandsquote ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Die Personalaufwendungen betragen T€ 3.858 und sind gegenüber dem Vorjahr - insbesondere aufgrund von Neueinstellungen und höheren Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung - gestiegen. Die Personalkostenquote, bezogen auf das Rohergebnis, liegt im Geschäftsjahr 2018/2019 mit 34,0 % über dem Vorjahresniveau. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind gegenüber dem Vorjahr um T€ 68 auf T€ 181 gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen T€ 2.048 und liegen damit um T€ 755 über dem Vorjahreswert. Die wichtigsten Einzelposten sind Vertriebskosten, Raumkosten, Ausgangsfrachten und Beratungskosten. Der Anstieg resultiert insbesondere aus gestiegenen Vertriebskosten. Das negative Finanzergebnis in Höhe von T€ 28 resultiert unter anderem aus Aufwendungen für die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen sowie den Abschreibungen auf Finanzanlagen. Der Ertragssteueraufwand liegt über dem Vorjahr und beträgt T€ 1.812. Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie der sonstigen Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss von T€ 3.423, der unter dem Vorjahr liegt. Bezogen auf die Kapitalausstattung des Vorjahres beträgt die Eigenkapitalrentabilität 2018/2019 38 % und die Gesamtrentabilität 2018/2019 29 %. Die Umsatzrentabilität ist im Geschäftsjahr 2018/2019 leicht gesunken. Finanz- und Vermögenslage Die Bilanzsumme per 30. Juni 2019 sinkt gegenüber dem Vorjahr um 5,9 % auf T€ 11.111 (Vj.: T€ 11.806). Auf der Vermögensseite resultiert diese Entwicklung aus dem Anstieg des Anlagevermögens um T€ 157 auf T€ 1.556 und einem Rückgang des kurzfristig gebundenen Vermögens um T€ 852 auf T€ 9.555. Im Geschäftsjahr 2018/2019 erfolgten Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen (T€ 25), den Sachanlagen (T€ 236) und den Finanzanlagen (T€ 117). Den Zugängen stehen Abschreibungen von T€ 203 gegenüber. Die Sachanlagenintensität zum Bilanzstichtag beträgt 3,6 % (Vj.: 3,0 %). Innerhalb des kurzfristig gebundenen Vermögens stehen im Wesentlichen den gestiegenen Vorräten (T€ +761) gesunkene liquide Mittel (T€ -1.192) gegenüber. Das Eigenkapital der Kdesign GmbH beträgt zum 30. Juni 2019 T€ 7.644 und liegt aufgrund von Ergebnisverwendungen unter dem Vorjahr. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 30. Juni 2019 68,8 % (Vj.: 76,4 %). Die Rückstellungen sind auf T€ 1.952 gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Steuerrückstellungen. Gleichzeitig sind die Verbindlichkeiten auf T€ 1.515 gestiegen. Der Anstieg resultiert aus stichtagsbedingt höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie höheren Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt T€ 3.985. Unter Berücksichtigung der liquiden Mittel zu Beginn des Berichtszeitraums (T€ 5.025), des Cashflows aus Investitionstätigkeit (T€ -347) und des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit (T€ -4.830) ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 ein Finanzmittelfond in Höhe von T€ 3.833. Die Gesellschaft war im gesamten Geschäftsjahr 2018/2019 mit ausreichend liquiden Mitteln bzw. Kreditlinien ausgestattet. 4. Risikobericht Risikomanagement Durch sehr enge Beziehungen unserer Mitarbeiter zu Kunden und Lieferanten sind wir zeitnah über das Marktgeschehen informiert. Dem Risiko des Verlustes von Markanteilen begegnen wir mit Weiterentwicklungen und dem Ausbau unserer Produktpalette. Dem Risiko im Projektgeschäft wird durch detaillierte Vor- und Nachkalkulationen und speziellen Zahlungsmodalitäten begegnet. Bei der Entscheidungsfindung zur Einschätzung und Abdeckung von Risiken aus steuerlichen und patent- sowie wettbewerbsrechtlichen Gesetzen und Verordnungen bedient sich die Unternehmensführung externer Fachkompetenz. Geopolitische Risiken Aus geopolitischen Krisen und politischen Sanktionsmaßnahmen können für uns Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen. Insbesondere aus politischen Sanktionsmaßnahmen können sich neu eingeführte Zölle, Ausfuhrverbote sowie Steuererhöhungen ergeben, die den Absatz erheblich erschweren können. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den bei der Kdesign bestehenden Finanzinstrumenten gehören im Wesentlichen Wertpapiere des Anlagevermögens, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Mit dem Finanz- und Risikomanagement werden die Risiken weitestgehend auf ein Minimum reduziert. Der Möglichkeit des Ausfalls von Forderungen begegnet die Kdesign durch ein aktives Forderungsmanagement (u.a. Prüfung von Neukunden, zeitnahe Mahnungen und ggf. Liefersperren). Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Dem Risiko von Zahlungsstromschwankungen begegnet die Gesellschaft durch eine Liquiditätsplanung sowie Vorhalteliquidität. Risiken im Rahmen der Corona-Pandemie Der mit der Corona-Pandemie einhergegangene Lockdown in vielen Ländern und Bereichen kostet Wohlstand und führt zu einer negativen Wirtschaftsentwicklung. Aus dieser wirtschaftlichen Unsicherheit heraus resultieren eine sinkende Investitionsbereitschaft sowie Sparmaßnahmen unserer Kunden. Diese ziehen sich durch alle Branchen und Regionen. Daneben können Engpässe in unseren Lieferketten entstehen, die die Produktion behindern können. Auch ein Corona-Ausbruch im Unternehmen könnte die Funktion von einzelnen Bereichen beeinträchtigen oder stilllegen. Durch ein Hygienekonzept haben wir verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Risikominimierung von Ansteckungen im Unternehmen getroffen. Die Maßnahmen werden flexibel gehandhabt und der jeweiligen Corona-Situation angepasst. Dabei wird darauf geachtet die Funktionsbereitschaft der Bereiche auch bei Quarantäne-Maßnahmen durch Homeoffice-Regelungen aufrecht zu halten. Nicht zuletzt könnte ein erneuter Shutdown negative Folgen auf die gesamte Wirtschaft und damit auf unser Unternehmen haben. Gesamtrisikoeinschätzung Aktuell sind keine Risiken zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. 5. Chancenbericht Dank der weiterhin sehr guten Liquiditätslage (vereinbarte Dispositionskredite werden nicht in Anspruch genommen) genießt die Kdesign volle Handlungsfreiheit. Im Wesentlichen hält die Kdesign die Fäden ihrer weiteren Entwicklung selbst in der Hand. Die finanzielle Unabhängigkeit, die Kdesign genießt, ermöglicht auch eine Erweiterung des Geschäftsfeldes mittels Beteiligungen an Marktteilnehmern, die der Kdesign vor- oder nachgelagert sind. Neben starken wirtschaftlichen Beeinträchtigungen bietet die Corona-Pandemie für die Folien-Industrie auch Chancen. Der Bedarf an Verpackungsfolien wird in vielen Bereichen nachhaltig steigen, beispielsweise im Lebensmittel- und Medizin-Bereich. 6. Prognosebericht Durch die Corona-Pandemie wurde die Wirtschaft erheblich getroffen. In vielen Ländern wurden die wirtschaftlichen Aktivitäten auf staatliche Anordnung eingeschränkt. Die Unsicherheit über die Dauer und Intensität der Maßnahmen ist groß. Hinzukommt, dass zum jetzigen Zeitpunkt sowohl belastbare Daten als auch historische Vergleiche fehlen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einer schweren Rezession. Da der weitere Verlauf der Corona-Pandemie mit großer Unsicherheit behaftet ist, können die Prognosen nur als erste Einschätzung verwendet werden. Wegen der zahlreichen Unwägbarkeiten hat der VDMA zurzeit keine Prognose für 2020 aufgestellt. Die Tendenz ist jedoch eindeutig. Im Jahr 2020 stürzt die Weltwirtschaft in eine schwere Rezession, von der nahezu alle Länder betroffen sind. Aufgrund dieser schwierigen Rahmenbedingungen geht die Kdesign für das Geschäftsjahr 2019/2020 von einem Rückgang der Umsatzerlöse im oberen einstelligen Prozentbereich aus, der durch Kostenoptimierungen kompensiert werden kann. Das Jahresergebnis 2019/2020 dürfte voraussichtlich auf Vorjahresniveau liegen. Die Investitionen in Sachlagen liegen im Geschäftsjahr 2019/2020 unter 100 T€ und damit unter dem Niveau des Jahres 2018/2019. Die Anzahl der Mitarbeiter wird 2019/2020 auf Vorjahresniveau liegen. Aufgrund der Unwägbarkeiten der Entwicklung der Corona-Pandemie sind detaillierte Aussagen zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung schwer möglich. Wir erwarten, dass in zukünftigen Jahren ein steigender Kunststoffverbrauch auch wieder zu Umsatzwachstum führen wird. Insgesamt beurteilen wir die zukünftige Unternehmensentwicklung weiterhin positiv. In der 2. Jahreshälfte 2020 sind Nachholeffekte bei Investitionen zu erwarten, die aufgrund von Verunsicherung und Lockdown-Maßnahmen aufgeschoben wurden.
Königswinter, den 27. Oktober 2020 gez. Joachim Lange, Geschäftsführer gez. Richard Zimmermann, Geschäftsführer Bilanz zum 30. Juni 2019Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018/2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2018/2019I. Angaben zur Gesellschaft Die Kdesign GmbH, mit Sitz in Königswinter, ist im Handelsregister B des Amtsgericht Siegburg unter der Nummer HRB 7086 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. II. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Kdesign GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Angaben zu Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden im Interesse einer übersichtlichen Gliederung der Bilanz im Anhang angegeben. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Valuta in ausländischer Währung werden nach § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die i mmateriellen Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände werden linear und im Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear und im Zugangsjahr pro rata temporis. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Beachtung von Branchentabellen. Die vorgegebenen Nutzungsdauern werden als die jeweils zulässigen Höchstwerte angewendet. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zugänge in Fremdwährungsbeträgen werden mit dem Wechselkurs zum Anschaffungszeitpunkt erfasst. Die unfertigen Erzeugnisse, fertigen Erzeugnisse und Waren sind zu den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben Fertigungsmaterial- und Fertigungslohnkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Die Forderungen werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch pauschal ermittelte Bewertungsabschläge berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert beziehungsweise mit den Anschaffungskosten bewertet. Der Ansatz von Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Die Pensionsrückstellungen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) mit dem anhand des versicherungsmathematischen Teilwertverfahrens ermittelten Erfüllungsbetrags bewertet. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen wurden mit einem Rententrend von 1% berücksichtigt. Fluktuationen waren aufgrund der Struktur der Pensionszusagen bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaften nicht zu berücksichtigen. Für die Abzinsung wurde der 10-Jahresdurchschnitt des von der Deutschen Bundesbank für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet (Stand 30.06.2019: 2,94 %). In den übrigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Für den Ansatz aktiver latenter Steuern aus Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen der Pensionsrückstellungen, hat die Gesellschaft von dem Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 Gebrauch gemacht und auf einen Ansatz verzichtet. IV. Erläuterungen zur Bilanz Anlagenspiegel Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem folgenden Anlagenspiegel ersichtlich.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung / Pensionsrückstellungen Gemäß § 246 Absatz 2 HGB wurden die Aktivwerte der verpfändeten Planvermögen mit den Rückstellungsbeträgen saldiert. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände beläuft sich zum 30.06.2019 auf T€ 1.460 (Vorj.: T€ 1.267) und wurde mit einem auf einem aktiven Markt zustande gekommenen Preis ermittelt. Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände belaufen sich auf T€ 981 (Vorj.: T€ 880). Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen beträgt zum 30.06.2019 T€ 1.502 (Vorj.: T€ 1.050). Laufende Erträge (T€ 18) und Aufwendungen (T€ 36) wurden saldiert. Der Saldo in Höhe von T€ 18 wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB (Ausschüttungssperre): Bei der Pensionsrückstellung ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag zum Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 in Höhe von T€ 208 (Vorj.: T€ 170). Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten haben T€ 1.506 (Vorjahr: T€ 536) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und T€ 9 (Vorjahr: T€ 14) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 14 (Vorjahr: T€ 19) enthalten. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben T€ 5 (Vorjahr: T€ 5) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und T€ 9 (Vorjahr: T€ 14) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 57 (Vorjahr: T€ 0) enthalten, die eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besitzen. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 609 (Vorjahr: T€ 79) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von T€ 41 (Vorjahr: T€ 0), die eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Jährliche sonstige Verpflichtungen bestehen aufgrund von Miet- und Leasingverträgen in Höhe von T€ 283. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinsaufwendungen In den Zinsaufwendungen sind Zinsanteile aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von T€ 36 (Vorj.: T€ 35), vor Verrechnung mit Erträgen aus der Anlage von Deckungsvermögens in Höhe von T€ 18 (Vorj.: T€ 15) enthalten. VI. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2018/2019 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 54 Mitarbeiter beschäftigt, davon 7 Aushilfen. Geschäftsführung Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind/waren bestellt: Herr Joachim Lange Herr Richard Zimmermann Herr Hans-Gerd Fähling (bis 29. Juli 2019) Nachtragsbericht Mit der Corona-Krise in Europa ist ein Ereignis nach dem Stichtag gegeben, das sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ausgewirkt hat. Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union haben Maßnahmen ergriffen, um die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft einzudämmen, jedoch kam es durch die Corona-Pandemie zu einem Produktions- und Umsatzrückgang. Aktuell zeichnen sich weiterhin negative Entwicklungen bei Absatz und Umsatz ab, denen die Gesellschaft auf der Kostenseite entgegenwirken wird, soweit dies möglich ist. Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen und Erleichterungen Die Gesellschaft nimmt die Ausnahmeregelung in § 286 Absatz 3 Nr. 1 HGB in Anspruch, da das verbundene Unternehmen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen nach § 286 Absatz 4 HGB und § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch.
Königswinter, den 27. Oktober 2020 gez. Joachim Lange, Geschäftsführer gez. Richard Zimmermann, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) handelt es sich um die nach §§ 327, 276, 288 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Kdesign GmbH, Königswinter Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Kdesign GmbH, - bestehend aus der Bilanz zum 30.06.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kdesign GmbH, für das Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.06.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Koblenz, 27. Oktober 2020 WTS
Seil, Sauer & Kollegen GmbH
gez. Sauer, Wirtschaftsprüfer FeststellungsbeschlussDie Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2019 erfolgte am 27. Oktober 2020. ErgebnisverwendungsbeschlussAuszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 27. Oktober 2020: "Der Jahresüberschuss in Höhe von € 3.423.064,17 wird auf neue Rechnung vorgetragen." |
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