AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Kosch seit 4.10.2023 | Geschäftsführer |
Ralf Holtmann seit 5.1.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 99.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVU Netz GmbHGevelsbergJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1.Geschäftsmodell des Unternehmens Die AVU Netz GmbH (AVU Netz) ist ein Netzbetreiber für Strom-, Gas- und Wassernetze im Ennepe-Ruhr-Kreis. Im Stromnetz werden in der Mittel- und Niederspannung die Kommunen Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Schwelm, Sprockhövel und Wetter versorgt. Aus der Ebene Hochspannung/Mittelspannung werden als vorgelagerter Netzbetreiber die Stadtwerke Witten versorgt. Basis für das Geschäft der AVU Netz war die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes vom Juli 2005. Daraus ergab sich die Verpflichtung zur Gründung einer Netzgesellschaft für die Strom- und Gasnetze. Aus Synergiegründen wurde auch das Wassernetz in die am 8. Dezember 2006 gegründete Netzgesellschaft integriert. Das operative Geschäft wurde am 1. Januar 2007 aufgenommen. Für die Kontrolle von Netzzugang und Netznutzungsentgelten sind die Bundesnetzagentur (BNetzA) für das Stromnetz bzw. die Landesregulierungsbehörde NRW für das Gasnetz zuständig. Im Gasnetz (Nieder- und Mitteldruckleitungen) sowie im Wassernetz werden die Kommunen Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm, Sprockhövel und Wetter versorgt. Im Gasbereich ist die AVU Netz vorgelagerter Netzbetreiber für die Stadtwerke Hattingen, die Stadtwerke Witten (Stadtteil Witten-Herbede) und die Stadtwerke Essen (Stadtteil Essen-Burgaltendorf). Seit dem 1. Januar 2016 betreibt die AVU Netz die Strom- und Gasverteilnetze in Ennepetal im Pachtmodell. Eigentümer der Netze ist die im Geschäftsjahr 2015 gegründete Netzgesellschaft Ennepetal mbH & Co. KG (Netzgesellschaft Ennepetal), die die Netze zum 1. Januar 2016 erworben hat. Die AVU Netz ist zu 49 % an der Netzgesellschaft Ennepetal beteiligt. Mehrheitsgesellschafter ist die Stadt Ennepetal. Bis zum 31. Dezember 2023 war die Klutertwelt GmbH & Co. KG neben der AVU Netz GmbH Kommanditistin. Da die Klutertwelt GmbH & Co. KG allerdings am 31. Dezember 2023 aufgelöst wurde und vollständig in der Stadt Ennepetal aufgegangen ist, ist seit dem 1. Januar 2024 die Stadt Ennepetal selbst an die Stelle der Kommanditistin mit einer Einlage von 25.500,00 EUR getreten. Zum 1. Januar 2017 wurde das Stromverteilnetz im Konzessionsgebiet Hattingen an die Stadtwerke Hattingen GmbH (Stadtwerke Hattingen) verkauft und sofort zurückgepachtet. Der Konzessionsvertrag Strom wird weiter von der AVU Netz gehalten. Zum 1. Januar 2017 wurde das Stromverteilnetz im ländlichen Bereich der Kommune Breckerfeld von der ENERVIE Vernetzt GmbH, Lüdenscheid, (ENERVIE Vernetzt) gekauft und wird seither von der AVU Netz betrieben. Seit dem 1. Januar 2022 wird das Wasserverteilnetz in Ennepetal im Pachtmodell betrieben. Eigentümer der Netze ist die im Geschäftsjahr 2020 gegründete Wassernetz Ennepetal GmbH. Die AVU Netz ist zu 99 % an der Wassernetz Ennepetal GmbH beteiligt. Die Stadt Ennepetal hält die restlichen 1 %. Die Stadt Ennepetal hat ab dem Geschäftsjahr 2028 die Option, ihre Anteile auf 51 % aufzustocken. Neben dem Wasserverteilnetz der AVU Netz wurden auch die Wasserverteilnetze des Wasserbeschaffungsverbandes Ennepetal-Milspe und der ENERVIE Vernetzt GmbH in Ennepetal-Hasperbach übernommen und werden im Pachtmodell von der AVU Netz betrieben. 1.2. Ziele und Strategien Das Geschäftsjahr 2023 war von Krisen geprägt. Nicht nur der seit Februar 2022 noch immer anhaltende Ukraine-Krieg sondern auch der im Oktober 2023 dramatisch eskalierende Nahostkonflikt führten zu Unsicherheiten. Die Auswirkungen einer möglichen Gasknappheit waren zu Jahresbeginn schwer einzuschätzen und die AVU Netz bereitete sich auf ein Krisenszenario vor. Durch den milden Winter und schnell erschlossenen neuen Lieferwegen konnte eine Gasmangellage vermieden werden. Auch für den Winter 2023/2024 wurden wieder Vorbereitungen auf eine mögliche Gasknappheit getroffen. Regulatorisch wurden im ersten Halbjahr die Kostenhöhe Strom für die 4. Anreizregulierungsperiode verhandelt. Der Netzentgeltantrag wurde am 1. Juli 2022 abgegeben. Er definiert die Kostenhöhe für den Zeitraum 2024 bis 2028 in der Stromsparte. Am 31. März 2023 fand ein Gespräch mit der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur statt, in dem die zu genehmigende Kostenhöhe fixiert wurde. Ein Beschluss liegt bisher noch nicht vor. Zum Netzentgeltantrag Gas wurde die Erlösobergrenze im Geschäftsjahr 2022 definiert. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein vorläufiger Effizienzwert von 94,36 % mitgeteilt. Ein Beschluss liegt bisher noch nicht vor. Für die Ermittlung der generellen sektoralen Produktivitätsfaktoren für die 4. Anreizregulierungsperiode sind umfangreiche Datenabfragen gestartet worden. Die Daten für den Faktor Gas wurden am 14. April 2022 und die Daten für Strom wurden am 15. Dezember 2022 abgegeben. Im Geschäftsjahr 2023 wurden noch umfangreiche Nachfragen beantwortet. Ein vorläufiger Wert für die Gassparte liegt bei 0,75 %. Für die Stromsparte liegt bisher noch kein Wert vor. Die vorläufigen Netzentgelte Strom für das Geschäftsjahr 2024 wurden am 10. Oktober 2023 veröffentlicht. Durch die anschließende Streichung eines geplanten Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5,5 Mrd. EUR mussten die Übertragungsnetzentgelte und im Anschluss die Verteilernetzentgelte neu kalkuliert werden und es kam zu deutlichen Netzentgeltsteigerungen zum 1. Januar 2024 gegenüber den vorläufigen Netzentgelten. Das Beschwerdeverfahren gegen die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom und Gas für die 4. Anreizregulierungsperiode vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf dauert noch an. Am 8. November 2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur den sog. "KANU"- Beschluss. Es handelt sich um die Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen. Zusammengefasst ermöglicht der Beschluss Gasnetzbetreibern die Investitionen, die ab dem Geschäftsjahr 2023 getätigt werden, mit einer verkürzten kalkulatorischen Nutzungsdauer auf das Jahr 2045 abzuschreiben. Hintergrund ist die Entscheidung der Bundesregierung, Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Dadurch ist eine Versorgung mit Erdgas ab dem Jahr 2045 nicht mehr gestattet. Die Möglichkeiten des Beschlusses wurden im Geschäftsjahr 2023 umgesetzt, da die Gesellschaft davon ausgeht, dass der klimaneutrale Umbau bis zum Jahr 2045 erfolgt sein wird und eine weitergehende Nutzung wesentlicher Gasanlagen nicht mehr möglich sein wird. Aktuell diskutiert die Bundesnetzagentur über die Möglichkeit, auch für Altanlagen (Investitionen vor 2023) regulatorisch eine verkürzte Abschreibungsfrist zu ermöglichen. Wesentliches Ziel der AVU Netz ist die Aufrechterhaltung der Netzverfügbarkeit, die sich beispielsweise im Stromnetz in einem SAIDI-Wert (ungeplante durchschnittliche Versorgungsunterbrechungen pro Kunde und Jahr) von 4,09 Minuten bei der AVU Netz gegenüber 12,2 Minuten als bundesdeutscher Durchschnitt für das Jahr 2022 zeigt. Ein gleichrangiges Ziel ist die Erreichung der von den Regulierungsbehörden zugestandenen Verzinsung vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, die berechneten Effizienzlücken bzw. die Abschläge durch den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor im Strom- und Gasbereich kurzfristig zu schließen. Der Faktor für die Gassparte beträgt bis zum Geschäftsjahr 2027 vorläufig 0,75 % und der Faktor für die Stromsparte bis zum Geschäftsjahr 2023 0,9 %. Der Faktor für Strom ab dem Geschäftsjahr 2024 ist noch nicht veröffentlicht. Zu den Maßnahmen zur Erreichung der Ziele gehört beispielsweise eine umfassende Digitalisierungsstrategie. Das Portal für Ladeinfrastruktur ist angepasst worden zu einem Portal für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, um den Anforderungen des neuen § 14a EnWG gerecht zu werden. Das Gesetz zum Neustart der Energiewende (GDNEW) ist seit dem 27. Mai 2023 verbindlich. Der Rollout der intelligenten Messsysteme beginnt verpflichtend am 1. Januar 2025. Die wesentliche und noch offene Frage aus Sicht der Netzbetreiber ist aber weiterhin die Kostentragungspflicht beim Einbau von intelligenten Messsystemen. Um den Kunden zu entlasten, soll der Netzbetreiber bis zu 80 EUR pro eingebautem Messsystem bezahlen. Die Finanzierung dieser Aufwendungen für den Netzbetreiber ist in der Konsultation und noch nicht abschließend geregelt. Um personelle Veränderungen schneller umsetzen zu können, wurde im Geschäftsjahr 2016 eine Konzernbetriebsvereinbarung über eine Altersteilzeitregelung geschlossen. Im Geschäftsjahr 2023 haben sich 8 weitere Mitarbeiter/-innen für das Altersteilzeitmodell entschieden. Neben den regulierten Strom- und Gasnetzen betreibt die AVU Netz auch das Wassernetz. Die Netzentgelte im Bereich Wasser werden monatlich mit Abschlägen an die AVU AG fakturiert. Bis zum 31. März des Folgejahres erfolgt eine Jahresschlussrechnung. Konzessionsverträge Am 1. Januar 2016 nahm die neu gegründete Netzgesellschaft Ennepetal das operative Geschäft auf. Am 4. Januar 2016 erfolgte der Verkauf der Strom- und Gasnetze in Ennepetal an die neu gegründete Gesellschaft. Die AVU Netz ist als strategischer Partner zu 49 % an der Gesellschaft beteiligt und gleichzeitig Pächterin der Strom- und Gasnetze. Der zum 1. Januar neu abgeschlossene Konzessionsvertrag für Strom und Gas in Ennepetal wurde mit der Netzgesellschaft Ennepetal geschlossen. Im Geschäftsjahr 2016 wurde mit den Stadtwerken Hattingen über den Verkauf des Stromverteilnetzes in Hattingen an die Stadtwerke Hattingen verhandelt. Nach Abschluss der Verhandlungen wurde am 28. April 2016 ein Pachtmodell vereinbart. Zum 1. Januar 2017 haben die Stadtwerke Hattingen das Stromverteilnetz im Stadtgebiet Hattingen von der AVU Netz gekauft. Gleichzeitig hat die AVU Netz das Stromverteilnetz zurückgepachtet und führt weiterhin das operative Geschäft durch. Der Konzessionsvertrag Strom in Hattingen liegt weiter bei der AVU Netz und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028. Im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens in Breckerfeld konnte die AVU Netz neben den bereits bestehenden Konzessionen zum 1. Januar 2016 auch die Konzession für das Stromnetz im ländlichen Teil von Breckerfeld gewinnen. Zum 1. Januar 2017 wurde das Stromnetz von der ENERVIE Vernetzt gekauft und wird seitdem von der AVU Netz betrieben. Der Antrag auf Übertragung der Erlösobergrenze wurde am 19. Dezember 2017 beschieden. Am 11. Februar 2021 entschied der Rat der Stadt Ennepetal, die Konzession für Wasser im gesamten Stadtgebiet Ennepetal an die Bietergemeinschaft aus AVU AG und AVU Netz GmbH zu geben. Die Laufzeit des Vertrages geht vom 1. Februar 2021 bis zum 31. Januar 2061. Der Konzessionsvertrag umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Ennepetal, das bis dahin von drei Konzessionsnehmern versorgt wurde. Zum 1. Januar wurde das Wasserverteilnetz der AVU Netz GmbH an die Wassernetz Ennepetal GmbH verkauft. Zum 31. Dezember 2022 wurden das ehemalige Wassernetz des Wasserbeschaffungsverbandes Ennepetal-Milspe und das ehemalige Wassernetz der ENERVIE Vernetzt GmbH an die Wassernetz Ennepetal GmbH verkauft. Zum 1. Januar 2023 sind damit alle Wasserverteilnetze in Ennepetal in der Wassernetz Ennepetal GmbH gebündelt. Am 5. Juli 2021 machte die Stadt Wetter (Ruhr) das Auslaufen des Wasserkonzessionsvertrages in der Stadt Wetter (Ruhr) bekannt. Eine Bietergemeinschaft aus AVU AG und AVU Netz GmbH gab am 28. Juli 2021 eine Interessenbekundung auf den Wasserkonzessionsvertrag ab. Das Konzessionierungsverfahren wurde am 20. Oktober 2022 gestartet. Am 21. Dezember 2022 hat die Bietergemeinschaft aus AVU AG und AVU Netz GmbH ein verbindliches Angebot für den Wasserkonzessionsvertrag in der Stadt Wetter (Ruhr) abgegeben. Im Frühjahr 2023 hat sich der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) für die Bietergemeinschaft aus AVU AG und AVU Netz GmbH als Konzessionspartner entschieden. Der Konzessionsvertrag wurde am 7. Juni 2023 unterschrieben. 1.3. Steuerungssystem Zusätzlich zu einer einmal jährlich erstellten Unternehmensplanung, aus der resultierend quartalsweise Plan-Ist-Vergleiche mit Abweichungsanalysen erstellt werden, gibt es eine sehr tiefgehende Kostenrechnung mit einer Bottom-Up-Planung auf Kostenstellenebene. Beide Planungen gehen ineinander über. Die Unternehmensplanung ist Bestandteil des Wirtschaftsplans, der zudem die Investitions- und Budgetplanung umfasst. Der Wirtschaftsplan für 2024 ff. wurde in der Gesellschafterversammlung am 16. November 2023 genehmigt. Über einen Budgetplan werden bestimmte Kostenbestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung gesteuert. Wesentlich ist die Steuerung für Material, Fremdlieferungen und -leistungen sowie für Bestandteile des übrigen Aufwands, die sich auf fremde Leistungen beziehen. Diese Aufwendungen werden über maßnahmenbezogene Abrechnungsaufträge abgerechnet, die über den Budgetplan budgetiert werden. Ein Controlling findet bei jeder Auftragseröffnung statt und wird kontinuierlich bei bestehenden Aufträgen durchgeführt. Der Investitionsplan umfasst alle aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Investitionen dürfen nur im Rahmen des genehmigten Plans ausgeführt werden. Für alle genehmigten Mittel sind entsprechende Planpositionen im SAP-System gepflegt. Bei Anforderung einer Investition über die Eröffnung eines Abrechnungsauftrages wird von der veranlassenden Stelle und vom Controlling geprüft, ob eine Mitteldeckung in Höhe der beantragten Mittel besteht und ggf. über Umschichtung oder Nachträge eine Deckung herbeigeführt werden muss. Über den Zeitraum der Erstellung der Investition erfolgt ein permanenter Controlling-Prozess. Aus der Unternehmensplanung und den genannten Teilplänen erfolgt eine Ableitung in die Kostenstellenplanung, welche vollständig im SAP-System integriert ist und laufende Plan-Ist-Vergleiche ermöglicht. 1.4. Forschung und Entwicklung Da es sich bei der AVU Netz um einen regulierten Verteilnetzbetreiber handelt, gibt es keine Forschungsabteilung im eigentlichen Sinne. Es gibt verschiedene Projekte, die sich im Unternehmen in der Entwicklung befinden und durch Auflagen, Verordnungen und Gesetze getrieben sind. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtkonjunkturelle Lage hat sich durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine erheblich verschlechtert. Zusätzliche Unsicherheit entstand durch den im Oktober 2023 eskalierenden Nahostkonflikt. Die durchgeleiteten Mengen im Geschäftsjahr 2023 waren auch gegenüber dem schwachen Jahr 2022 weiter rückläufig. In der Gassparte stellten neben dem Fehlen einer behördlich festgelegten Erlösobergrenze für die Jahre 2023 bis 2027 vor allem die Unsicherheiten hinsichtlich der zu prognostizierenden Gasabnahmemengen eine große Herausforderung dar. Durch den Wegfall eines Bundeszuschusses in Höhe von 5,5 Mrd. EUR zu den Übertragungsnetzentgelten Strom kam es im Dezember 2023 zu einer deutlichen Erhöhung der Stromnetzentgelte, welche ab 1. Januar 2024 gelten. Im November 2023 wurde im Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission zur EU-Gasbinnenmarktrichtlinie eine Einigung erzielt, die unter anderem regelt, dass Gasnetzbetreiber zukünftig auch Wasserstoffnetze betreiben dürfen. In der Stromsparte war das Jahr geprägt durch einen deutlichen Anstieg bei der Anmeldung von EEG-Anlagen, Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen. Die deutliche und politisch gewollte Forcierung der Energiewende ist auch im Versorgungsgebiet der AVU Netz deutlich erkennbar. Messstellenbetriebsgesetz Das grundlegend überarbeitete Messstellenbetriebsgesetz ist zum 27. Mai 2023 in Kraft getreten und regelt neben dem gesetzlichen Rollout-Fahrplan, der 2025 beginnt und vorher eine Testphase als agilen Rollout vorsieht, insbesondere eine neue Kostenverteilung unter Beteiligung des Netzbetreibers. Für kleine Verbraucher und Kleinanlagenbetreiber wird eine Deckelung der Messentgelte auf 20 EUR festgeschrieben, während den übrigen Anteil an den Kosten die Netzbetreiber zu tragen haben. 2.2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 war weiter geprägt von herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die zu weiter rückläufigen durchgeleiteten Strom- und Gasmengen führten. Die AVU Netz bereitete sich auch für den Winter 2023/2024 auf eine mögliche Gasmangellage vor. Die durchgeleiteten Mengen gingen gegenüber dem Vorjahr im Strom um 6 % und im Gas um 6 % zurück. Das Ergebnis der AVU Netz beträgt im Geschäftsjahr 2023 9,9 Mio. EUR, die im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages an die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen abgeführt werden. Die Erlösobergrenze Strom wurde um 0,7 Mio. EUR unterschritten. Es konnten Rückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. EUR erlöserhöhend aufgelöst werden. Im Gassegment wurde die Erlösobergrenze um 1,5 Mio. EUR unterschritten. Die Bruttoumsatzrendite beträgt im Geschäftsjahr 2023 5,0 % gegenüber 13,0 % im Vorjahr. Die Geschäftsführung dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz zur Erreichung der Unternehmensziele. 2.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Steuerung des Unternehmens werden u.a. die folgenden finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen:
Die Gegenüberstellung der geplanten und tatsächlichen Werte des Jahres 2023 stellt sich wie folgt dar:
Im Geschäftsjahr 2023 wurden 2,5 Mrd. kWh Strom durchgeleitet. Davon entfielen 0,9 Mrd. kWh auf das Konzessionsgebiet der AVU Netz und 1,6 Mrd. kWh auf nachgelagerte Netzbetreiber. Auf die Versorgung der Stadtwerke Witten GmbH entfielen 0,4 Mrd. kWh. Auf die im Geschäftsjahr 2016 aufgenommene Gruppenaushilfe der ENERVIE Vernetzt entfielen im Geschäftsjahr 1,0 Mrd. kWh und auf die Durchleitung der Westnetz GmbH 0,2 Mrd. kWh. Die Überschreitung der Planmenge von 0,5 Mrd. kWh oder 21,7 % ist wesentlich darauf zurückzuführen, dass die Gruppenaushilfe der ENERVIE Vernetzt planmäßig zum 30. Juni 2023 enden sollte. Durch Verzögerungen beim Ausbau des vorgelagerten Netzes lief die Gruppenaushilfe bis zum Ende des Jahres weiter und wird auch im Geschäftsjahr 2024 weiter genutzt. Im Gasnetz wurden 1,7 Mrd. kWh durchgeleitet. Auf das Konzessionsgebiet entfielen davon 1,2 Mrd. kWh und auf nachgelagerte Netzbetreiber 0,5 Mrd. kWh. Gegenüber dem Planwert kommt es zu einer Unterschreitung von 4,9 %, die aus einem temperatur- und krisenbedingten Rückgang des Absatzes resultiert. Der Umsatz als wichtigster Leistungsindikator erhöhte sich gegenüber dem Planwert um 20,9 Mio. EUR oder 11,7 %. Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten Strom liegen um 2,0 Mio. EUR unter dem Planansatz und aus der Mehr-Minder-Mengen-Abrechnung Strom ergibt sich eine Steigerung von 10,8 Mio. EUR. Die verschiedenen Strom- Umlagen sinken um 0,5 Mio. EUR. Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten Gas liegen um 0,3 Mio. EUR unter dem Planniveau und aus der Mehr-Minder-Mengen-Abrechnung Gas ergibt sich eine Steigerung von 12,6 Mio. EUR. Die Erlöse aus EEG-Stromeinspeisungen reduzierten sich um 0,4 Mio. EUR. Bei den Wassernetzentgelten kommt es zu einer Überschreitung von 3,8 Mio. EUR. Die für die Netzgesellschaften Ennepetal und die Stadtwerke Hattingen getätigten und abgerechneten Investitionen liegen um 1,9 Mio. EUR unter dem Planwert. Die Erhöhungen bei den Mehr-Minder- Mengen-Abrechnungen Strom und Gas resultieren im Wesentlichen aus Preiseffekten, da im Geschäftsjahr ein deutlicher Anstieg der Mehr-Minder-Mengen-Preise zu verzeichnen war. Der Materialaufwand steigt gegenüber der Planung um 19,6 Mio. EUR. Die vorgelagerten Netzkosten Strom reduzieren sich um 4,6 Mio. EUR und die vorgelagerten Netzkosten Gas erhöhen sich um 1,3 Mio. EUR. Die EEG-Aufwendungen und -Umlagen sinken um 0,2 Mio. EUR. Gegenläufig wirken die Aufwendungen für Mehr-Minder- Mengen in Höhe von 22,1 Mio. EUR, die sich korrespondierend zu den Erlösen ebenfalls stark erhöht haben. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen liegen um 1,5 Mio. EUR über dem Planwert, da die Inanspruchnahme der ATZ-Regelung im Geschäftsjahr über der Erwartung lag. Das Ergebnis vor Ergebnisabführung reduziert sich um 6,2 Mio. EUR oder 38,5 % gegenüber Plan. Ursächlich ist im Wesentlichen die erhöhte Zuführung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen. Von den geplanten Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen in Höhe von 22,8 Mio. EUR wurden 14,0 Mio. EUR realisiert. Die bisher nicht realisierten Investitionen in Höhe von 8,8 Mio. EUR resultieren aus Abhängigkeiten von Dritten, noch nicht realisierten Maßnahmen und Projekten, deren Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die AVU Netz unbefristet 257 Mitarbeiter/-innen (Vorjahr: 255) und 26 Auszubildende (Vorjahr: 23). Die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse beträgt 4 (Vorjahr: 8). Als weiterer wesentlicher Indikator wird die Versorgungssicherheit des Netzes gesehen. Aufschluss hierüber gibt der SAIDI-Wert. Er gibt Auskunft darüber, wie lange die ungeplanten durchschnittlichen Versorgungsunterbrechungen pro Kunde und Jahr anhielten. Angestrebt wird hierbei ein möglichst niedriger Wert, um die Versorgungssicherheit auf einem höchstmöglichen Niveau zu halten. Mit 4,09 Minuten liegt der Wert der AVU Netz für 2022 weit unter dem bundesdeutschen Durchschnitt (12,20 Minuten) und bestätigt die hohe Versorgungssicherheit. 2.4. Ertragslage Die Umsatzerlöse in Höhe von 199.224 TEUR (Vorjahr: 171.937 TEUR) unterteilen sich in Erlöse aus dem Strombereich in Höhe von 136.555 TEUR (Vorjahr: 121.408 TEUR), aus dem Gasbereich in Höhe von 36.088 TEUR (Vorjahr: 26.925 TEUR), aus dem Wasserbereich in Höhe von 20.386 TEUR (Vorjahr: 17.451 TEUR) und aus dem sonstigen Bereich in Höhe von 6.195 TEUR (Vorjahr: 6.153 TEUR). Im Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 9.947 TEUR (Vorjahr: 22.282 TEUR) erwirtschaftet, der aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags an die AVU AG abzuführen ist. Gestiegene Umsatzerlöse in Höhe von 27,3 Mio. EUR, gestiegene Materialaufwendungen in Höhe von 26,8 Mio. EUR, um 9,7 Mio. EUR gesunkene sonstige betriebliche Erträge sowie um 5,6 Mio. EUR gestiegene Personalaufwendungen bestimmen im Wesentlichen die Ergebnisveränderung gegenüber dem Vorjahr von 12,4 Mio. EUR. Zu den wesentlichen Effekten verweisen wir auf die Ausführungen im Punkt 2.3 des Lageberichts. 2.5. Finanzlage Das Finanzmanagement wird auf Basis des Dienstleistungsvertrags durch die AVU AG durchgeführt. Die Finanzlage wird im Wesentlichen durch die Zahlungsflüsse zwischen der AVU AG und der AVU Netz bestimmt. Die AVU Netz wird seit 2011 in das Cash-Pooling des AVU-Konzerns einbezogen. Der Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2023 beträgt 5.392 TEUR (Vorjahr: 8.886 TEUR). Es handelt sich um Guthaben aus Cash-Pooling (5.337 TEUR) sowie um Guthaben bei Kreditinstituten (55 TEUR). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr -12.646 TEUR (Vorjahr: -14.114 TEUR) und wurde im Wesentlichen durch Investitionen in Sachanlagen (-13.379 TEUR) bestimmt. Abführungen aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags führten zu einer weiteren Abnahme der Finanzmittel um 12.282 TEUR. Diese Zahlungsmittelabflüsse konnten nicht vollständig durch den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (21.435 TEUR), welcher im Wesentlichen durch das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung (9.947 TEUR), einer Zunahme der Rückstellungen (8.900 TEUR), den Abschreibungen (8.344 TEUR) sowie einer Zunahme weiterer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (8.715 TEUR), geprägt war, gedeckt werden, sodass eine Abnahme des Finanzmittelfonds zu verzeichnen war. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft soll auch in Zukunft durch den operativen Cashflow sichergestellt werden. Des Weiteren ist auch die Zugehörigkeit zum AVU- Konzern zu beachten. 2.6. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2023 203.637 TEUR (31. Dezember 2022: 190.500 TEUR). Das Anlagevermögen beträgt zum 31. Dezember 2023 84,5 % der Bilanzsumme. Die restlichen Positionen bilden das Umlaufvermögen mit 15,3 % und ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung von 0,2 %. Das Umlaufvermögen verteilt sich auf Vorräte mit 1,9 %, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Fremde mit 4,7 % und gegen AVU mit 5,4 % sowie Forderungen gegen weitere verbundene Unternehmen, die sonstigen Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens und die Kasse mit insgesamt 3,3 %. Die Zunahme der Bilanzsumme auf der Aktivseite ist im Wesentlichen durch das um 5,4 Mio. EUR gestiegene Sachanlagevermögen und um 7,2 Mio. EUR abrechnungsbedingt gestiegene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände geprägt. Auf der Passivseite beträgt das Eigenkapital unverändert 37.317 TEUR (Vorjahr: 37.317 TEUR) bzw. 18,3 % (Vorjahr: 19,6 %) der Bilanzsumme. Die Sonderposten mit Rücklageanteil ergeben 0,3 %, die Sonderposten für erhaltene Zuschüsse 10,6 % der Bilanzsumme. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen machen 59,9 % der Bilanzsumme aus, die sonstigen Rückstellungen 6,5 % und die gesamten Verbindlichkeiten 4,4 %. Die Veränderung der Bilanzsumme auf der Passivseite ist im Wesentlichen durch Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (7,8 Mio. EUR) sowie einem abrechnungsbedingten Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (3,7 Mio. EUR) bedingt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist als stabil zu bezeichnen. 3. Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Das Prognosejahr 2024 wird von einem anhaltenden Zubau von EEG-Anlagen, Wallboxen und Wärmepumpen geprägt sein. Die Systeme und Prozesse werden sukzessive den neuen Anforderungen angepasst. Neben einem anspruchsvollen Investitionsprogramm wird es punktuell zu einem Mitarbeiteraufbau kommen, um den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Alle unternehmensrelevanten Verträge sind für die nächsten Jahre gesichert. Des Weiteren ist die AVU Netz in das Risikomanagement der AVU AG einbezogen. Hierbei werden jährlich Risiken in allen Geschäftsbereichen der AVU Netz nach Risikoklassen, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen abgefragt. Ferner ist die AVU Netz als reguliertes Unternehmen nur sehr begrenzt Risiken ausgesetzt. Für das Jahr 2024 wurden für das Ergebnis vor Ergebnisabführung sowie die weiteren Indikatoren folgende Werte geplant:
Die Mengenentwicklung für 2024 geht von deutlich reduzieren Mengen im Strom aus, da unterstellt ist, dass die Gruppenaushilfe für die ENERVIE Vernetzt zum 30. Juni 2024 ausläuft. Im Gas werden steigende Mengen unterstellt, da von einem temperaturbedingten Normaljahr ausgegangen wird. Das Mengenrisiko aufgrund von unvorhersehbaren witterungsbedingten Schwankungen wird über das Regulierungskonto ausgeglichen, sodass mittelfristig die Umsatzerlöse der jeweiligen Erlösobergrenze entsprechen. In einzelnen Jahren kann bei einem Mindererlös der Umsatz darunter liegen und wird mit einem Jahr Verzögerung in den drei darauffolgenden Jahren wieder aufgeholt. Die Umsatzerlöse sinken gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 um 28,0 Mio. EUR, da aufgrund der Volatilität insbesondere der Preise die Mehr-Minder-Mengen für Strom und Gas nicht geplant werden und zudem von einem Auslaufen der Gruppenaushilfe für die ENERVIE Vernetzt zum 30. Juni 2024 ausgegangen wird. Der Personalaufwand sinkt aufgrund von rückläufigen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen auf 30,5 Mio. EUR. Das Ergebnis der AVU Netz steigt von 9,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 auf geplante 13,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024. Die Steigerung resultiert aus deutlich reduzierten Zuführungen für Rückstellungen aus Pensionsverpflichtungen. Auch für 2024 plant die AVU Netz mit einer höchstmöglichen Versorgungssicherheit und folglich mit einem möglichst niedrigen SAIDI-Wert. Angestrebt wird ein Wert, wie er in Vorjahren erreicht werden konnte. 4. Zusammenfassung Die wirtschaftliche Lage stellte sich im Geschäftsjahr 2023 als zufriedenstellend dar. Die Erlösobergrenze Strom und die Erlösobergrenze Gas wurden unterschritten. Insbesondere durch die Zuführung von Rückstellungen kommt es zu einer Planunterschreitung der wesentlichen Leistungsindikatoren.
Gevelsberg, 15. März 2024 Ralf Holtmann Markus Kosch Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar - 31. Dezember 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die Gesellschaft wurde mit notarieller Urkunde vom 8. Dezember 2006 gegründet; die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hagen erfolgte am 1. Februar 2007 unter HRB 7556. Der Jahresabschluss der AVU Netz für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) und des GmbH- Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten erfasst und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten werden Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurden bis 2009 die jeweils geltenden maximalen steuerlichen Möglichkeiten berücksichtigt; es wurde bis zum 31. Dezember 2009, soweit steuerlich zulässig, überwiegend degressiv abgeschrieben. Ab 2010 werden für Anlagenzugänge die tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern für die Ermittlung der Abschreibungen zugrunde gelegt. Für alle Vermögenswerte, bis auf Grundstücke, wird ein linearer Abschreibungsverlauf unterstellt. Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 200 Metern und mehr erreichen, werden aktiviert. Für das Sachanlagevermögen werden im Wesentlichen nachfolgende Nutzungsdauern unterstellt:
Beträge für die Anschaffung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern unter 100 EUR werden direkt im Aufwand erfasst. Für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 100 EUR und 800 EUR liegen, wird ein Sammelposten vergleichbar § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der im Jahr des Zugangs und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben wird. Der Abschreibungsverlauf entspricht der durchschnittlichen betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen werden zum Ansatz eines niedrigeren beizulegenden Werts vorgenommen. Steuerliche Sonderabschreibungen gemäß § 6b EStG sowie erhaltene Kapitalzuschüsse werden passivisch ausgewiesen. Investitionszuwendungen für die Erstellung und Verstärkung örtlicher Verteilungsanlagen und Hausanschlüsse werden seit dem 1. Januar 2003 als Sonderposten bilanziert und über die Nutzungsdauer des zugehörigen Aktivums aufgelöst. In Anlehnung an die von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen ("KANU") werden seit dem Geschäftsjahr 2023 für bestimmte Teile des Gasversorgungsnetzes verkürzte Nutzungsdauern, welche durch das voraussichtliche Ende der Nutzung (31. Dezember 2044) bestimmt werden, unterstellt. Für die betroffenen Teile der Erdgasleitungsinfrastruktur wird der verbleibende Restbuchwert zum 31. Dezember 2022 gleichmäßig auf die verbleibende Restnutzungsdauer bis 31. Dezember 2044 verteilt. Hieraus ergibt sich im Geschäftsjahr eine höhere handelsrechtliche Abschreibung in Höhe von 257 TEUR, denen höhere Auflösungen der zu den Anlagen gehörenden Sonderposten in Höhe von 69 TEUR gegenüberstehen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Eingetretene Wertminderungen werden in erforderlichem Maße durch Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt. Die Darlehen und Ausleihungen werden mit dem Nennwert, unverzinsliche und niedrigverzinsliche Darlehen und Ausleihungen mit dem Barwert ausgewiesen. Soweit die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorliegen, sind die Finanzanlagen mit den entsprechenden Verpflichtungen verrechnet worden. Die Beteiligungen des Finanzanlagevermögens werden in den Angaben zum Anteilsbesitz bei den Erläuterungen zur Bilanz gesondert dargestellt. Die als Vorräte ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Auf Lagermaterialien, die älter als zehn Jahre sind, wird ein pauschaler Wertabschlag vorgenommen. In Arbeit befindliche Aufträge werden mit den Herstellungskosten, jedoch höchstens mit den weiterberechnungsfähigen Kosten einschließlich Gemeinkosten bewertet. Des Weiteren sind angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und für freiwillige soziale Leistungen enthalten. Fremdkapitalzinsen bleiben hierbei unberücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten (Nennwerten) bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Liquide Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt. Als Sonderposten mit Rücklageanteil sind steuerrechtliche Sonderabschreibungen, die vor dem 1. Januar 2010 vorgenommen worden sind, passiviert. Der Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 247 Abs. 3 HGB a. F. in Verbindung mit § 273 HGB a. F. wurde gemäß dem Wahlrecht in Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten. Die im Sonderposten für erhaltene Zuschüsse passivierten Investitionszuschüsse werden ab 2003 entsprechend dem Abschreibungsverlauf der bezuschussten Wirtschaftsgüter erfolgswirksam vereinnahmt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach den Projected-Unit-Credit- Verfahren ("PUC-Verfahren") unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,83 % bewertet. Der Berechnung wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln, zugrunde gelegt. Rückstellungen für Altersversorgungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Er beträgt im Geschäftsjahr 2023 1,83 %. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 1.643 TEUR. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen im Sinne des Alterszeitgesetzes wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen passiviert. Bei der Ermittlung wurde ein laufzeitadäquater Rechnungszinssatz i. H. v. 1,19 % berücksichtigt. Der zukünftig erwartete Anwartschaftstrend wird mit 4,50 % p. a. für 2024 sowie 2,25 % p. a. für 2025 ff. angenommen. Der Berechnung wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln, zugrunde gelegt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen entsprechend vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung und dem notwendigen Erfüllungsbetrag angemessen berücksichtigt. Der Ausweis der Verbindlichkeiten erfolgt zu Erfüllungsbeträgen. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach § 274 HGB zulässig ist. Im Rahmen des Organschaftsverhältnisses mit der AVU AG (Organträger) werden diese dort ermittelt und angegeben. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und die Entwicklung im Geschäftsjahr ergeben sich aus dem Anlagenspiegel, der als Anlage zum Anhang gesondert dargestellt ist. Unsere Beteiligungen nach § 285 Nr. 11 HGB setzen sich am 31. Dezember 2023 wie folgt zusammen: Angaben zum Anteilsbesitz
Die AVU Netz hat bereits im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 5.989 TEUR für Kapitalerhöhungen an die Wassernetz Ennepetal GmbH, Ennepetal (Wassernetz Ennepetal), eingezahlt, von denen 2.989 TEUR als Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. Diese restlichen Anteile in Höhe von 3.050 TEUR werden als Anteile an verbundenen Unternehmen im Umlaufvermögen ausgewiesen, da It. Konsortialvertrag vom 14. August 2020 die Stadt Ennepetal in der Zielbeteiligungsstruktur 51,0 % übernehmen kann. 2. Vorräte
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind die abgerechneten Forderungen für die Netznutzung Strom und Gas und die Forderungen für sonstige Leistungen enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 11.069 TEUR (VJ: 7.558 TEUR) den Gesellschafter AVU AG. Sie enthalten abgerechnete Forderungen aus Netznutzungen Strom und Gas sowie Forderungen aus der Abgrenzung der zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechneten Netznutzungen von Privatkunden im Jahresabrechnungsverfahren. Der Saldo wird verrechnet mit den darauf erhaltenen Abschlagszahlungen. Weiter sind unter anderem Forderungen aus Cash-Pooling (GJ: 5.337 TEUR; VJ: 8.845 TEUR) enthalten. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Forderungen gegen die Netzgesellschaft Ennepetal & Co. KG in Höhe von 21 TEUR (VJ: 0 TEUR), die im Wesentlichen aus der Berechnung der kaufmännischen Dienstleistungen resultieren. 4. Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel betreffen im Wesentlichen Guthaben bei der Sparkasse an Ennepe und Ruhr, Gevelsberg, und bei der Commerzbank AG, Gevelsberg, auf den laufenden Geschäftskonten. 5. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Für die Sicherung der Langzeitarbeitszeitkonten und Erfüllungsrückstände für Altersteilzeitregelungen der Mitarbeiter/-innen wurden Wertpapiere des Anlagevermögens und Bankguthaben verpfändet. Da die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorliegen und der beizulegende Zeitwert der verpfändeten Wertpapiere den Betrag der zurückgestellten Verpflichtungen übersteigt, wurde der Mehrbetrag in Höhe von 378 TEUR gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. 6. Eigenkapital Das Stammkapital ist in Höhe von 100 TEUR voll eingezahlt. In Höhe von 9.900 TEUR wurde dem Alleingesellschafter im Geschäftsjahr 2010 ein neuer Geschäftsanteil gewährt, der im Rahmen der Ausgliederung des Teilbetriebs "AVU Netze" als Sacheinlage erbracht wurde. In die Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr 2010 der den Nennbetrag des im Rahmen der Ausgliederung gewährten Geschäftsanteils von 9.900 TEUR überschreitende Betrag in Höhe von 27.317 TEUR des in der Ausgliederungsbilanz ausgewiesenen Nettovermögens zu Buchwerten in Höhe von 37.217 TEUR gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. 7. Sonderposten mit Rücklageanteil
8. Sonderposten für erhaltene Zuschüsse
In Anlehnung an das BMF-Schreiben vom 27. Mai 2003 werden ab 1. Januar 2003 vereinnahmte Baukostenzuschüsse (21.346 TEUR) als Investitionszuschüsse für Sachanlagen passivisch ausgewiesen und entsprechend dem Abschreibungsverlauf der bezuschussten Wirtschaftsgüter aufgelöst. 9. Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. Projected-Unit- Credit-Methode (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde: Rechnungszinssatz 1,83%, Gehaltstrend 3,40 % p. a. für 2024 sowie 1,825 % p. a. für 2025 ff ., Trend der Beitragsbemessungsgrenze von 3,40 % p. a. für 2024 sowie 1,825 % p.a. für 2025 ff., Rententrend 3,15 % p.a. für 2024 sowie 1,575% p. a. für 2025 ff. und Fluktuation 1,20 % p. a. Als Rechnungszinssatz wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,83 % p. a. angesetzt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 1.643 TEUR. In den Pensionsrückstellungen sind auch Beträge für verbilligte Energiebezüge sowie für Übergangsgeldverpflichtungen enthalten. Die sonstigen Rückstellungen umfassen insbesondere Aufwendungen für Altersteilzeit (6.250 TEUR), Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen (1.847 TEUR), Rückstellungen für Regulierungskonten (1.506 TEUR), Unternehmenstantiemen (1.117 TEUR), Rückstellungen für besondere Risiken (1.005 TEUR) sowie für Urlaubsrückstände (699 TEUR). Für die Sicherung der Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter/-innen hat die AVU Netz Publikumsfondsanteile verpfändet, die dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die aus den Arbeitszeitguthaben resultierenden Verpflichtungen, die bei den Rückstellungen aus dem Personalbereich ausgewiesen sind, wurden mit dem beizulegenden Wert der verpfändeten Wertpapiere nach den Vorschriften des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Die Anschaffungskosten der Publikumsfondsanteile betragen 915 TEUR, der Zeitwert beläuft sich auf 889 TEUR. Die zu verrechnende Verpflichtung aus Arbeitszeitguthaben beträgt 656 TEUR. Da der Wert der verpfändeten Papiere die Verpflichtungen zum Stichtag übersteigt, erfolgt der Ausweis der Überdeckung in Höhe von 233 TEUR als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" in der Bilanz, von denen gemäß § 268 Abs. 8 HGB 22 TEUR ausschüttungsgesperrt sind. Der Saldo aus der Verrechnung von Zinsaufwand aus der Rückstellung für Arbeitszeitguthaben (31 TEUR) und dem Ertrag aus der Anlage der verpfändeten Wertpapiere (65 TEUR) beträgt 34 TEUR. Der Ausweis erfolgt in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen. Die Zeitwertermittlung zum Stichtag erfolgt anhand der veröffentlichten Kurswerte. Für die Sicherung der Altersteilzeitverpflichtungen gegenüber den Mitarbeiter/-innen hat die AVU Netz Publikumsfondsanteile und Bankguthaben verpfändet, die dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die aus den Altersteilzeitverträgen resultierenden Verpflichtungen, die bei den Rückstellungen aus dem Personalbereich ausgewiesen sind, wurden mit dem beizulegenden Wert der verpfändeten Wertpapiere nach den Vorschriften des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Die Anschaffungskosten der Publikumsfondsanteile betragen 5.735 TEUR, der Zeitwert beläuft sich per Saldo auf 5.539 TEUR. Das verpfändete Bankguthaben beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 148 TEUR. Die zu verrechnende Verpflichtung aus Altersteilzeitverträgen beträgt 5.542 TEUR. Da der Wert der verpfändeten Papiere und Bankguthaben die Verpflichtungen zum Stichtag übersteigt, erfolgt der Ausweis der Überdeckung in Höhe von 145 TEUR als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" in der Bilanz, von denen gemäß § 268 Abs. 8 HGB 246 TEUR ausschüttungsgesperrt sind. Der Saldo aus der Verrechnung von Zinsertrag aus der Rückstellung für Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeitverträgen (146 TEUR) und dem Ertrag aus der Anlage der verpfändeten Wertpapiere (345 TEUR) beträgt 491 TEUR. Der Ausweis erfolgt in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen. Die Zeitwertermittlung zum Stichtag erfolgt anhand der veröffentlichten Kurswerte. 10. Verbindlichkeiten
Keine der Verbindlichkeiten sind durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 11. Umsatzerlöse (inklusive abzuführender Strom- und Energiesteuer)
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Mehr- und Mindermengenabrechnungen, weiterverkaufte Mengen aus dezentral eingespeisten Erzeugungsanlagen, die Erstattung des KWK-Zuschlags vom vorgelagerten Netzbetreiber, die Auflösung der empfangenen Ertragszuschüsse sowie Erträge aus Dienstleistungen an die AVU AG. Von den gesamten Umsatzerlösen wurden mit der Gesellschafterin AVU AG 93.982 TEUR (Vorjahr: 77.976 TEUR) erzielt. 12. Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen in Höhe von 935 TEUR (Vorjahr: 832 TEUR), Erträge aus Schadensfällen in Höhe von 436 TEUR (Vorjahr: 269 TEUR) und Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von 134 TEUR (Vorjahr: 7.707 TEUR, davon 7.660 TEUR Erträge aus dem Verkauf des Wassernetzes an die Wassernetz Ennepetal). 13. Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten neben den Netznutzungsentgelten für die vorgelagerten Netze von 58.707 TEUR (Vorjahr: 57.715 TEUR) Kosten für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen Strom und Gas von 22.111 TEUR (Vorjahr: 6.485 TEUR), Kosten für den Bezug von Verlustenergie von 7.643 TEUR (Vorjahr: 1.596 TEUR), Aufwendungen für alternativen Strombezug aus dem eigenen Netzgebiet von 6.630 TEUR (Vorjahr: 5.954 TEUR), Aufwendungen für die Offshore- Netzumlage gemäß § 17f EnWG i. V. m. § 28 Abs. 4 KWKG von 4.584 TEUR (Vorjahr: 3.257 TEUR), Aufwendungen für die KWKG-Umlage gemäß § 26, § 26a und § 28 Abs. 4 KWKG von 2.780 TEUR (Vorjahr: 2.945 TEUR) sowie Aufwendungen für die Sonderkundenumlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV von 2.735 TEUR (Vorjahr: 3.106 TEUR). Für Dienstleistungen aus dem Dienstleistungsverhältnis zwischen AVU AG und AVU Netz bezog die AVU Netz Leistungen von der AVU AG in Höhe von 7.137 TEUR (Vorjahr: 6.815 TEUR). 14. Personalaufwand
*) einschließlich befristet
beschäftigter Arbeitnehmer/-innen bzw.
Teilzeitbeschäftigte
15. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Im Geschäftsjahr wurden ausschließlich planmäßige Abschreibungen in Höhe von 8.344 TEUR (Vorjahr: 7.940 TEUR) vorgenommen. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen werden unter Anwendung des Wahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB passivisch fortgeführt. 16. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u. a. Aufwendungen für Konzessionsabgaben in Höhe von 8.582 TEUR (Vorjahr: 9.220 TEUR). Ebenso sind in den sonstigen Aufwendungen u. a. Prüfungs- und Beratungskosten in Höhe von 609 TEUR (Vorjahr: 352 TEUR), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von 593 TEUR (Vorjahr: 548 TEUR), Aufwendungen für sonstige Dienst- und Fremdleistungen in Höhe von 435 TEUR (Vorjahr: 271 TEUR), Aufwendungen für Fortbildungskosten von 421 TEUR (Vorjahr: 361 TEUR) sowie Aufwendungen für Vereins- und Verbandsbeiträge von 272 TEUR (Vorjahr: 262 TEUR) enthalten. Die im Geschäftsjahr ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 14.879 TEUR (Vorjahr: 16.647 TEUR) betreffen mit 2.185 TEUR (Vorjahr: 1.491 TEUR) Aufwendungen aus Zuführungen zu den Rückstellungen für Altersteilzeitverträge. Aufgrund der Einbeziehung des Jahresabschlusses der AVU Netz in den AVU AG Konzernabschluss wird auf die Darstellung des Honorars und der Dienstleistungen des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang verwiesen. 17. Finanzergebnis Das Finanzergebnis enthält im Wesentlichen Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.994 TEUR (Vorjahr: 2.025 TEUR). Bei den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen wurde der Vorjahresausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung aus Abzinsung angepasst. 18. Aufwendungen aus Gewinnabführung Gemäß § 1 Abs. 1 des Ergebnisabführungsvertrags vom 21. Dezember 2006 (ergänzt durch Änderungsvertrag vom 10. Oktober 2014 zum Ergebnisabführungsvertrag vom 21. Dezember 2006) ist die AVU Netz verpflichtet, ab 2007 jeden entstehenden Jahresüberschuss an die Gesellschafterin abzuführen. Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der abzuführende Gewinn 9.947 TEUR (Vorjahr: 22.282 TEUR). HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Für die Gesamtkreditlinie der in das Cash-Pooling eingebundenen Unternehmen des AVU-Konzerns besteht gesamtschuldnerische Haftung. Mit einer Inanspruchnahme für die AVU Netz ist, wie im Vorjahr, nicht zu rechnen. Der im Geschäftsjahr 2015 neu abgeschlossene Dienstleistungsvertrag zwischen AVU AG und AVU Netz wird jährlich voraussichtlich zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 7.420 TEUR führen. Die Pachtverträge über die Versorgungsnetze Strom und Gas zwischen der Netzgesellschaft Ennepetal und der AVU Netz beginnen im Zeitpunkt der Netzübernahme und hatten eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Sie verlängern sich jeweils um zwei Jahre, sofern sie nicht von einem der Partner mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Die Netzgesellschaft Ennepetal hat die Konzessionen für das Strom- und Gasnetz für sich gewinnen können. Die Konzessionsverträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren, beginnend mit dem 1. Januar 2016. Seitens der Kommune besteht das einseitige Recht, die Konzessionsverträge nach zehn Jahren zu kündigen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den Pachtverträgen belaufen sich insgesamt voraussichtlich auf 3.575 TEUR. Am 11. Februar 2021 wurde die Trinkwasserkonzession von der Stadt Ennepetal an die Bietergemeinschaft aus AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen (AVU AG) und AVU Netz vergeben. Der am 20. Dezember 2021 geschlossene Pachtvertrag über das Wassernetz in der Stadt Ennepetal beginnt zum Übergabezeitpunkt am 1. Januar 2022 und endet am 31. Dezember 2061. Der Konzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 40 Jahren, beginnend mit dem 1. Februar 2021. Seitens der Kommune besteht das einseitige Recht, die Konzessionsverträge nach 20 Jahren zu kündigen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den Pachtverträgen belaufen sich insgesamt voraussichtlich auf 19.589 TEUR. Der Pachtvertrag über das Versorgungsnetz Strom zwischen Stadtwerke Hattingen GmbH, Hattingen, und der AVU Netz beginnt im Zeitpunkt der Netzübernahme und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028. Er verlängert sich um zwei Jahre, sofern er nicht von einem der Partner mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag belaufen sich insgesamt voraussichtlich auf 5.348 TEUR. Das Bestellobligo aus genehmigten und begonnenen Maßnahmen zum Bilanzstichtag beträgt 10.265 TEUR. Die für den Zeitraum bis Ende 2023 genehmigten und beauftragten, aber noch nicht abgewickelten Investitionen im Anlagevermögen belaufen sich auf insgesamt 13.170 TEUR. Am Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus längerfristigen Mietverhältnissen (jährlich 11 TEUR) sowie aus Avalprovisionen (jährlich 1 TEUR). NACHTRAGSBERICHT Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AVU Netz wesentlich wären, sind nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. ANGABEN ÜBER GESCHÄFTE GRÖSSEREN UMFANGS MIT VERBUNDENEN ODER ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN (§ 6b Abs. 2 EnWG) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AVU Netz nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung sind, lagen im Geschäftsjahr neben den beiden Dienstleistungsverträgen nicht vor. Aus den Dienstleistungsverhältnissen stehen Erträge in Höhe von 4.690 TEUR Aufwendungen in Höhe von 7.137 TEUR gegenüber. GESELLSCHAFTER Die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen, Gevelsberg (Handelsregister HRB Nr. 5575, Amtsgericht Hagen), hält 100 % der Anteile. NAME UND SITZ DES MUTTERUNTERNEHMENS Die AVU Netz wird in den Konzernabschluss der AVU AG einbezogen, welcher zugleich den kleinsten und größten Konsolidierungskreis darstellt. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. GESCHÄFTSFÜHRUNG Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr Herr Dipl.-Betriebswirt Ralf Holtmann, Gevelsberg, Geschäftsführer und Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Markus Kosch, Schwelm, Geschäftsführer (ab 1. Oktober 2023). Prokura wurde Herrn Markus Kosch, Schwelm, erteilt (bis 30. September 2023). Bei den Angaben der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB für die Geschäftsführung Gebrauch gemacht.
Gevelsberg, den 15. März 2024 AVU Netz GmbH Geschäftsführung Ralf Holtmann Markus Kosch Entwicklung des Anlagevermögens der AVU Netz GmbH im Geschäftsjahr 2023
** Vermögensverrechnung gem. § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB
Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG der AVU Netz GmbH (AVU Netz)GevelsbergAktiva
Passiva
ElektrizitätsverteilungGewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Aktiva
Passiva
mME / iMS ElektrizitätGewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Aktiva
Passiva
GasverteilungGewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Aktiva
Passiva
mME / iMS GasGewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Aktiva
Passiva
Sonstige TätigkeitenGewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b Abs. 3 EnWG der AVU Netz GmbH (AVU Netz)Gevelsberg1 Tätigkeiten der AVU nach § 6b Abs. 3 EnWG 2 Vorgehensweise zur Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG 2.1 Ausgangsbasis 2.1.1 Buchhaltungssystematik 2.1.2 Zugrunde gelegter Jahresabschluss 2.2 Vorgehensweise Gewinn- und Verlustrechnung 2.2.1 Darstellung der Abschreibungssystematik 2.2.2 Ergebnisdarstellung Tätigkeits- und Unternehmensebene 2.3 Vorgehensweise Bilanz 2.3.1 Aktiva 2.3.2 Passiva 2.4 Zusätzliche Angaben 2.4.1 Anlagevermögen 2.4.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.4.3 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 2.4.4 Rückstellungen 2.4.5 Verbindlichkeiten 2.4.6 Sonstige betriebliche Erträge 2.4.7 Aufwendungen für Altersversorgung 2.4.8 Anzahl Beschäftigte 2.4.9 Erträge aus Beteiligungen 2.4.10 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 2.4.11 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.4.12 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.4.13 Angaben über Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) 1 Tätigkeiten der AVU nach § 6b Abs. 3 EnWG Die AVU Netz GmbH (AVU Netz) betreibt und unterhält Verteilungsnetze für Strom, Gas und Wasser im Raum Ennepe-Ruhr und hat ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2007 aufgenommen. Die Gesellschaft wurde ursprünglich in der Form der "kleinen" Netzgesellschaft errichtet. Bei diesem Modell werden die Netze von der Muttergesellschaft an die AVU Netz verpachtet. Die nach § 7a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wesentlichen Tätigkeiten wurden in der Netzgesellschaft ausgeführt. Die weiteren Leistungen wurden über Dienstleistungsverträge von der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen, Gevelsberg (AVU AG), erbracht. Am 31. Dezember 2010 wurde mit wirtschaftlicher Wirkung um 23.55 Uhr der Teilbetrieb "AVU Netze" aus der AVU AG in die AVU Netz ausgegliedert. Seit dem 1. Januar 2016 betreibt die AVU Netz die Strom- und Gasverteilnetze in Ennepetal im Pachtmodell. Eigentümer der Netze ist die im Jahr 2015 neu gegründete Netzgesellschaft Ennepetal mbH & Co. KG, Ennepetal (Netzgesellschaft Ennepetal), die die Netze zum 1. Januar 2016 von der AVU Netz erworben hat. Die AVU Netz ist zu 49 % an der Netzgesellschaft Ennepetal beteiligt. Mehrheitsgesellschafter ist die KLUTERTWELT GmbH & Co. KG (vormals: Kluterthöhle & Freizeit Verwaltungs- und Betriebs-GmbH & Co. KG), Ennepetal. Mit Datum vom 28. April 2016 und wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2017 wurden zwischen der AVU Netz und Stadtwerke Hattingen GmbH, Hattingen (Stadtwerke Hattingen), Kaufverträge zur Übertragung der Stromverteilungsanlagen und von Grundstücken im Stadtgebiet Hattingen sowie ein Pachtvertrag über das Stromnetz geschlossen. Die AVU Netz betreibt weiterhin das Stromverteilnetz und führt das operative Geschäft durch. Mit Datum vom 29. September 2016 und wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2017 wurden zwischen der AVU Netz und ENERVIE Vernetzt GmbH, Lüdenscheid (ENERVIE Vernetzt), Kaufverträge zur Übertragung der Stromversorgungsanlagen und von Grundstücken in einem Teilgebiet der Stadt Breckerfeld geschlossen. Die AVU Netz übernimmt fortan den Stromnetzbetrieb in diesen Teilgebieten der Stadt Breckerfeld. Eine entsprechende Übertragung der Erlösobergrenze wurde im Vertrag vom 29. September 2016 vereinbart. Die AVU Netz ist nach § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet, einen Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Die Pflicht zur Erstellung von Tätigkeitsabschlüssen ergibt sich unmittelbar aus § 6b Abs. 3 EnWG, der die Führung getrennter Konten für ein im Elektrizitäts- und Gasbereich tätiges Unternehmen oder eine im Elektrizitäts- oder Gasbereich tätige Gruppe von Unternehmen bei wirtschaftlicher Nutzung von Eigentum verlangt. Die AVU Netz führt für folgende Tätigkeiten separate Konten und stellt eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf:
2 Vorgehensweise zur Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG 2.1 Ausgangsbasis 2.1.1 Buchhaltungssystematik Die AVU Netz wickelt ihr Rechnungswesen mit den Modulen des SAP-Systems ab. Sie verfügt sowohl über ein entsprechendes System der Finanzbuchhaltung als auch über eine integrierte Kostenrechnung in dem Modul SAP-CO. Der Großteil der in der Kostenrechnung verarbeiteten Kosten wurde durch Buchungen in der Finanzbuchhaltung kostenstellenscharf erfasst. Zusätzliche Kostenbelastungen und Entlastungen finden im System der Kostenrechnung statt. Die übergeordnete und grundsätzliche Aufgabenstellung dieser Kostenrechnung besteht darin, die in aufwands- und periodenorientierter Sortierung übernommenen Wertgrößen der Finanzbuchhaltung anhand von Kostenstellen in eine Form zu bringen, die eine anlagenorientierte Darstellung ermöglicht. Die Instrumente und Methoden, die dazu benötigt werden, sind Kostenstellen und Aufträge sowie die Verfahren der innerbetrieblichen Leistungs- und Kostenverrechnung. Die Kostenstellen im operativen Bereich teilen sich in die Gruppen Service- und Anlagenkostenstellen. Servicekostenstellen erbringen Leistungen, die innerbetrieblich zu definierten Kostensätzen nach unterschiedlichen Verfahren auf Kostenstellen, meist unter Zwischenschaltung von Aufträgen, verrechnet werden. Sie entsprechen in vielen Fällen einer organisatorischen Einheit, wie Abteilung oder Gruppe. Anlagenkostenstellen beziehen sich auf Anlagenbestandteile und orientieren sich in ihrer Struktur an § 13 StromNEV und an § 12 GasNEV. Sie enthalten alle Kosten, die für den Betrieb, die Betriebsbereitschaft und die Instandhaltung anfallen. 2.1.2. Zugrunde gelegter Jahresabschluss Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG erfolgte auf Grundlage des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der AVU Netz des abgeschlossenen Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im handelsrechtlichen Jahresabschluss der AVU Netz. Diesbezüglich verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses der AVU Netz. 2.2 Vorgehensweise Gewinn- und Verlustrechnung Durch die Kostenstellenstruktur ist es möglich, das vorhandene (und mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss abstimmbare) Kostenvolumen den Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, mME / iMS Elektrizität, und Gasverteilung, mME / iMS Gas, zuzuordnen. Auf Basis der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung wird die Verrechnung von Kostenstellen auf Aufträge oder andere Kostenstellen vorgenommen. Es werden grundsätzlich zwei Formen der Leistungsverrechnung unterschieden. Die direkte innerbetriebliche Leistungsverrechnung basiert darauf, dass jede einzelne Leistungsinanspruchnahme in geeigneter Weise erfasst, bewertet und einem anderen Kostenrechnungsobjekt belastet wird. Die bekannteste Form ist hierbei die Mitarbeiterstunde, die bei der AVU Netz in allen Netzcentern und in weiten Teilen der technischen Bereiche und der Verwaltung zum Einsatz kommt. Aber auch weitere direkte Erfassungen, wie z. B. gefahrene Kilometer oder Anzahl Personalabrechnungen, werden mit dieser Technik weiterberechnet. Die indirekte innerbetriebliche Leistungsverrechnung setzt voraus, dass die beteiligten Partner beim Leistungsaustausch gleich bleiben und auch die Mengen an Leistungen, die gefordert werden, jeden Monat weitgehend konstant sind. Für diesen Fall kann auf eine wiederkehrende Erfassung der Leistungsbeziehungen verzichtet werden. Dieses Verfahren kommt beispielsweise bei der Verrechnung von Gebäudekosten zum Einsatz. Das Verfahren der Kostenumlage kommt nur in Ausnahmefällen zum Tragen. Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung basiert darauf, dass den Leistungsempfängern Leistungsmengen zugeordnet werden, die mit Kostensätzen (innerbetrieblichen Verrechnungspreisen) bewertet werden. Die Leistungen erscheinen unter sogenannten Verrechnungskostenarten auf den Empfängerobjekten. Über das Verfahren der Primärkostenschichtung erfolgt eine Rückführung in die Primärkostenartengruppen. Für die Zuordnung der Kosten spielt die innerbetriebliche Leistungsverrechnung eine herausragende Rolle, da Kosten aus dem gemeinsamen Bereich, wie oben beschrieben, per Entlastung des gemeinsamen Bereichs und Belastung der relevanten Kostenstelle verursachungsgerecht zugeordnet werden. Um die Kosten der einzelnen Tätigkeiten zu ermitteln, wurde in einem ersten Schritt eine SAP-Abfrage durchgeführt, die die Bestandteile Elektrizitätsverteilung, mME / iMS Elektrizität, Gasverteilung, mME / iMS Gas, sowie gemeinsame Bereiche zeigt. Die einzelnen Tätigkeiten wurden um die direkten und aus Umlagen resultierenden Kosten des gemeinsamen Bereichs anteilig ergänzt. Der gemeinsame Bereich des Unternehmens setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Für die Verteilung des gemeinsamen Bereiches wurden vorab Unterschlüssel gebildet. Dabei wurde für jede Organisationseinheit auf Basis der innerbetrieblichen Leistungen, die für die einzelnen Tätigkeiten erbracht wurden, ein Schlüssel abgeleitet. Auf Grundlage der Unterschlüssel wurden im nächsten Schritt die Hauptschlüssel für die Umlage des Gemeinsamen Bereiches gebildet, wie zum Beispiel Personalschlüssel oder auch der Pensionsschlüssel. Des Weiteren wurden technische Größen wie Leitungslängen und Anzahl Hausanschlüsse für die Schlüsselerstellung berücksichtigt. Die allgemeine Verwaltung enthält Aufwendungen für Dienstleistungen, die von der AVU AG bezogen werden. Diese werden nach inhaltlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und im Wesentlichen mit dem Personalschlüssel, dem Primärkostenschlüssel und dem Kombinationsschlüssel aus Leitungslängen/Hausanschlüssen zugeordnet. Die Dienstleistungen für das externe Rechnungswesen werden analog der Leistungserbringung der Finanzbuchhaltung der AVU Netz verteilt. Des Weiteren sind in der allgemeinen Verwaltung weitere sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen, die sich nicht direkt den Tätigkeiten zuordnen lassen. Für die Verteilung dieser Aufwendungen wurde ein Primärkostenschlüssel gebildet, der auf den direkt in den Tätigkeiten angefallenen Aufwendungen basiert. Die gemeinsamen Aktivierungsaufträge werden soweit möglich direkt zugeordnet. Für die Verteilung der restlichen Positionen werden die Teilschlüssel der Organisationseinheiten sowie der Kombinationsschlüssel aus Leitungslängen/Hausanschlüsse verwendet. Grundlage für die Verteilung der Aufwendungen für Pensionen ist das versicherungsmathematische Gutachten über die Bewertung der Pensionsverpflichtungen der Firma Mercer. Das Gutachten weist die Zuführungs- und Zinsaufwendungen sowie Auflösungserträge pro Mitarbeiter und Kostenstelle aus. Diese werden zu Organisationseinheiten zusammengefasst, und mit den o. g. Teilschlüsseln wird in Kombination der Hauptschlüssel erstellt, mit dem die gesamten Werte verteilt werden. Der Umstellungsaufwand aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG ist ebenfalls im Gutachten pro Mitarbeiter und Kostenstelle enthalten und wirkt ebenfalls auf den Hauptschlüssel. Die Allgemeinen Rückstellungen werden getrennt nach Zuführung und Auflösung betrachtet. Die Zuordnung der personalbezogenen Rückstellungen - sowohl Zuführung als auch Auflösung - erfolgt anhand des Personalschlüssels. Für die Rückstellung in Verbindung mit der Verdienstsicherung werden separate Schlüssel gebildet, die wiederum auf den Teilschlüsseln der Organisationseinheiten basieren. Die Auf- und Abzinsungen der Rückstellung für Altersteilzeit werden mit dem Schlüssel Altersteilzeit verteilt. Die gemeinsamen Weiterberechnungen werden kostenstellenscharf nach Sachverhalten zugeordnet. Dabei wird jeweils der Schlüssel bzw. die Verrechnung gewählt, mit dem bzw. mit der auch der Anlagengegenstand, auf den sich der Sachverhalt bezieht, zugeordnet worden ist. Enthalten sind hier Aufwendungen und Erträge, die in Verbindung mit gemeinsam genutzten Anlagen entstanden sind. Die gemeinsamen Erträge enthalten neben gemeinsamen Zinserträgen Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Abschreibung gemäß § 6b EStG. Für die Verteilung der gemeinsamen Zinserträge werden der Personalschlüssel, der Schlüssel Alterszeit sowie der Schlüssel für die Allgemeine Verwaltung angewandt. Die Erträge aus der Auflösung der steuerlichen Abschreibung lassen sich über die betreffenden Anlagen auf Kostenstellen zusammenfassen. Für diese wird in einem weiteren Schritt auf Basis der Teilschlüssel der Organisationseinheiten ein weiterer Schlüssel gebildet. Darüber hinaus sind in den gemeinsamen Erlösen im Wesentlichen Zähleranschlussgebühren und Erträge aus Anlagenverkäufen ausgewiesen. Die Zuordnung erfolgt, soweit möglich, direkt sowie gemäß den Tätigkeiten der Organisationseinheiten anhand der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Die gemeinsamen netznahen Dienstleistungen enthalten Dienstleistungen an fremden Anlagen. Sie konnten anhand ihrer Auftragsarten direkt zugeordnet werden oder entsprechend den Tätigkeiten der Organisationseinheiten anhand der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Die folgende Tabelle gibt die Übersicht der verwendeten Schlüssel nochmals wieder: Schlüsselsystematik GuV
2.2.1 Darstellung der Abschreibungssystematik Für alle Anlagegüter wird für Zugänge ab 2010 die lineare und für Zugänge vor 2010 - soweit steuerlich zulässig - überwiegend die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Beträge für die Anschaffung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern unter EUR 100 werden direkt im Aufwand erfasst. Für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 100 und EUR 800 liegen, wird ein Sammelposten vergleichbar § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der im Jahr des Zugangs und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben wird. Diese Abschreibungswerte finden sich in der Kostenstellenrechnung wieder. Sie sind sowohl in der Position "Bilanzielle Abschreibung" als auch anteilig als Teil der Internen Leistungsverrechnung enthalten. Für Zwecke der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG werden diese Werte bereinigt und durch die handelsrechtlichen Abschreibungen gem. Anlagenspiegel ersetzt. Für das Sachanlagevermögen werden im Wesentlichen nachfolgende Nutzungsdauern unterstellt:
In Anlehnung an die von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen ("KANU") werden seit dem Geschäftsjahr 2023 für bestimmte Teile des Gasversorgungsnetzes verkürzte Nutzungsdauern, welche durch das voraussichtliche Ende der Nutzung (31. Dezember 2044) bestimmt werden, unterstellt. Für die betroffenen Teile der Erdgasleitungsinfrastruktur wird der verbleibende Restbuchwert zum 31. Dezember 2022 gleichmäßig auf die verbleibende Restnutzungsdauer bis 31. Dezember 2044 verteilt. Hieraus ergibt sich im Geschäftsjahr eine höhere handelsrechtliche Abschreibung in Höhe von 257 TEUR, denen höhere Auflösungen der zu den Anlagen gehörenden Sonderposten in Höhe von 69 TEUR gegenüberstehen. 2.2.2 Ergebnisdarstellung Tätigkeits- und Unternehmensebene Aufgrund der Buchungs- und Zuordnungssystematik ist ein Abgleich der Gewinn- und Verlustrechnung des Legalabschlusses der AVU Netz mit der Summe der Tätigkeiten auf der Ergebnisebene möglich. 2.3 Vorgehensweise Bilanz Im Rahmen der Erstellung der Bilanz für die einzelnen Tätigkeiten werden sämtliche direkt zuzuordnenden Positionen den einzelnen Tätigkeiten zugewiesen. Soweit Bilanzzuordnungen nicht eindeutig direkt erfolgen können, werden Zuordnungsschlüssel auf Basis der eindeutigen direkten Zuordnung der Kostenstellen aus der Gewinn- und Verlustrechnung entwickelt. Darüber hinaus werden ein Umsatzschlüssel, der sich aus den tatsächlichen Umsätzen der Tätigkeiten ermittelt, und ein Umsatzschlüssel, welcher sich aus den Umsätzen mit der AVU AG je Tätigkeit errechnet, sowie ein Umsatzschlüssel, der sich aus Umsatzerlösen aus Netznutzung mit Fremden je Tätigkeit errechnet, angesetzt. Basis für den Umsatzschlüssel sind die Umsatzerlöse laut Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB. Die dadurch ermittelten Werte werden in ein prozentuales Verhältnis zueinander gesetzt. 2.3.1 Aktiva Die immateriellen Vermögensgegenstände werden direkt auf die einzelnen Tätigkeiten der Elektrizitätsverteilung, mME / iMS Elektrizität, Gasverteilung, mME / iMS Gas und sonstige Tätigkeiten verteilt. Der nicht direkt zuordnungsfähige gemeinsame Bereich wird je nach Kostenstelle im Anlagenstammsatz mit dem Schlüssel "Sparte 4 Vorkostenstellen mit Personal oder Sparte 41 Vorkostenstellen Anlagen" verteilt. Die Aufteilung Vorkostenstellen mit Personal und Vorkostenstellen Anlagen dienen einer sachgerechten Aufteilung. Bei den Sachanlagen erfolgt zunächst eine direkte Zuordnung. Die nicht direkt zuzuordnenden gemeinsamen Anlagen werden mit dem Schlüssel "Sparte 4 Vorkostenstellen mit Personal oder Sparte 41 Vorkostenstellen Anlagen" auf die oben genannten Tätigkeiten aufgeteilt. Die Anlagen für das Fernwirk- und Lichtwellenleiterkabel werden mit den gleichnamigen Schlüsseln auf die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, mME / iMS Elektrizität, Gasverteilung, mME / iMS Gas und sonstige Tätigkeiten verrechnet. Im Umlaufvermögen werden im Bereich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe neben der im Wesentlichen direkten Zuordnung im Bereich Lagermaterial drei Schlüssel verwendet. Lagermaterial aus dem Bereich Informationstechnik wird mit dem LWL-Schlüssel auf die einzelnen Verteilungssegmente zugeordnet. Sonstiges Lagermaterial wird mit dem Schlüssel für Allgemeine Verwaltung auf die einzelnen Tätigkeiten aufgeteilt. Treibstoff- und Hilfsstoffbestände werden mit dem Schlüssel für Fuhrpark auf die oben genannten Tätigkeiten verteilt. In Arbeit befindliche Aufträge werden größtenteils direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Eine weitere Verteilung auf die einzelnen Tätigkeiten erfolgt anhand eines separaten Schlüssels für nicht abgerechnete Leistungen aus dem gemeinsamen Bereich. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden neben einer direkten Zuordnung weitestgehend entsprechend den Zuordnungen der Umsatzerlöse den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Die Forderungen aus Netznutzung gegen verbundene Unternehmen werden anhand der Umsätze mit der AVU AG der Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie den sonstigen Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung zugeordnet. Weitere Forderungen und Verbindlichkeiten werden detailliert direkt oder mit separaten Schlüsselungen auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt. So wird zum Beispiel die Verbindlichkeit aus Gewinnabführung mit einem Schlüssel der Ergebnisabführung aufgeteilt. Weitere angewandte Schlüssel sind hier u. a. Kombinationsschlüssel aus Leitungslängen und Anzahl Hausanschlüssen und ein Betriebsverbrauchschlüssel. Forderungen aus Cash-Pooling werden entsprechend dem tätigkeitsbezogenen Liquiditätsbedarf zugeordnet. Wertberichtigungen und Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren wurden nach einem Schlüssel aus Leitungslängen und Anzahl Hausanschlüssen verteilt. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden vollständig den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung zugeordnet. Geleistete Anzahlungen wurden verursachungsgerecht mit einem Kombinationsschlüssel aus Leitungslängen und Anzahl Hausanschlüssen und einem Schlüssel für Allgemeine Verwaltung auf die einzelnen Tätigkeiten aufgeteilt. Die liquiden Mittel wurden ebenfalls mit dem bereits angesprochenen Kombinationsschlüssel aus Leitungslängen und Anzahl Hausanschlüssen den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Für die Sicherung der Langzeitarbeitszeitkonten der Mitarbeiter-/innen und von Altersteilzeitverpflichtungen wurden Wertpapiere des Anlagevermögens verpfändet. Da die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorliegen und der beizulegende Zeitwert der verpfändeten Wertpapiere den Betrag der zurückgestellten Verpflichtungen übersteigt, wurde der Mehrbetrag in Höhe von 378 TEUR gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen und mit dem Personalschlüssel bzw. einem Schlüssel für Altersteilzeit auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt. 2.3.2 Passiva Das Eigenkapital wird seit dem Geschäftsjahr 2021 den einzelnen Tätigkeiten nach Maßgabe des langfristigen Finanzierungsbedarfs der für den Betrieb vorgehaltenen Vermögensgegenstände zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt unter Einbeziehung der Unterposten Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage als zugeordnetes Eigenkapital. Der Sonderposten mit Rücklageanteil wird entsprechend den dazugehörenden Anlagen direkt auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt. Der nicht direkt zuordnungsfähige gemeinsame Bereich wird mit dem Schlüssel "Sparte 41 Vorkostenstellen Anlagen" verteilt. Der Sonderposten für Zuschüsse wird direkt den einzelnen Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Wasserverteilung zugeordnet. Die Aufteilung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt anhand des Pensionsschlüssels, welcher auf Basis des Pensionsgutachtens ermittelt wurde. Die Zuordnungslogik der Sonstigen Rückstellungen in der Bilanz entspricht der gewählten Systematik in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die wesentlichen Bestandteile dieser Position sind personalbezogene Rückstellungen, Rückstellungen für Regulierungskonten sowie Rückstellungen für Jahresabschlusskosten. Die Zuordnung der personalbezogenen Rückstellungen erfolgt anhand des Personalschlüssels. Ausnahme hier stellt die Rückstellung für Altersteilzeitverträge dar, die mit einem separat hierfür gebildeten Schlüssel verteilt wird. Die Zuordnung der übrigen Rückstellungen erfolgt weitestgehend direkt. Die Rückstellungen für Abrechnungsverpflichtungen wurden auf Basis der Anzahl Hausanschlüsse zugeordnet. Eine weitere Rückstellung für Konzessionsabgabentestate wird anhand des Umsatzschlüssels auf die einzelnen Sparten verteilt. Die Position der Verbindlichkeiten wird differenziert den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Die erhaltenen Anzahlungen beziehen sich größtenteils auf Ertragszuschüsse, entsprechend werden sie anhand dieses Schlüssels den Tätigkeiten zugeordnet, weitere erhaltene Anzahlungen wurden verursachungsgerecht mit dem Personalschlüssel auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt. Demgegenüber werden die Positionen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen direkt zugeordnet und danach größtenteils nach dem Kombinationsschlüssel aus Leitungslängen und Anzahl Hausanschlüssen verteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden vollständig den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung zugeordnet. Die weiteren sonstigen Verbindlichkeiten wurden entsprechend ihren Inhalten nach dem Personalschlüssel, Umsatzschlüssel oder dem Kombinationsschlüssel aus Leitungslängen und Anzahl Hausanschlüssen verteilt. Die nachfolgende Übersicht stellt die Zuordnungssystematik für die nicht direkt zugeordneten einzelnen Bilanzpositionen dar: Schlüsselsystematik Bilanz
2.4 Zusätzliche Angaben § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG verweist auf die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Dementsprechend sind die Vorschriften des Ersten, Dritten und Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches anzuwenden. Folgende Angaben, wie sie im Anhang zum Jahresabschluss aufgeführt wurden, werden für die einzelnen Tätigkeiten gemacht. 2.4.1 Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Tätigkeitsbilanz zusammengefassten Anlagepositionen und die Entwicklung im Geschäftsjahr ergeben sich aus den Anlagespiegeln für die Tätigkeiten. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach § 285 Nr. 11 HGB werden komplett den Sonstigen Tätigkeiten zugeordnet und setzen sich am 31. Dezember 2023 wie folgt zusammen: Angaben zum Anteilsbesitz
2.4.2 Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) bestehen ausschließlich im Bereich der Sonstigen Vermögensgegenstände. Es handelt sich um Darlehen an Werkangehörige, die sich anhand des Personalschlüssels wie folgt aufteilen:
Alle weiteren Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 2.4.3 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der Aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ergibt sich aus verpfändeten Wertpapieren des Anlagevermögens abzüglich zurückgestellter Verpflichtung für Langzeitarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverträge. 2.4.4 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen insbesondere Aufwendungen für Altersteilzeit (Elektrizitätsverteilung: 3.328 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 0 TEUR, Gasverteilung: 1.266 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 1.656 TEUR), Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen (Elektrizitätsverteilung: 944 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 27 TEUR, Gasverteilung: 341 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 535 TEUR), Rückstellungen für Regulierungskonten (Elektrizitätsverteilung: 1.506 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 0 TEUR, Gasverteilung: 0 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 0 TEUR), Rückstellungen für Tantiemen (Elektrizitätsverteilung: 571 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 17 TEUR, Gasverteilung: 206 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 323 TEUR), Rückstellungen für besondere Risiken (Elektrizitätsverteilung: 514 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 15 TEUR, Gasverteilung: 185 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 291 TEUR) sowie Rückstellungen für Urlaubsrückstände (Elektrizitätsverteilung: 357 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 10 TEUR, Gasverteilung: 129 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 203 TEUR). Für die Sicherung der Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter-/innen hat die AVU Netz Publikumsfondsanteile verpfändet, die dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die aus den Arbeitszeitguthaben resultierenden Verpflichtungen, die bei den Rückstellungen aus dem Personalbereich ausgewiesen sind, wurden mit dem beizulegenden Wert der verpfändeten Wertpapiere nach den Vorschriften des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Die Anschaffungskosten der Publikumsfondsanteile betragen 915 TEUR (Elektrizitätsverteilung: 468 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 13 TEUR, Gasverteilung: 169 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 265 TEUR), der Zeitwert beläuft sich auf 889 TEUR (Elektrizitätsverteilung: 455 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 13 TEUR, Gasverteilung: 164 TEUR, mME / iMS Gas 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 257 TEUR). Die zu verrechnende Verpflichtung aus Arbeitszeitguthaben beträgt 656 TEUR (Elektrizitätsverteilung: 335 TEUR, mME / iMS Elektrizität 10 TEUR, Gasverteilung: 121 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 190 TEUR). Da der Wert der verpfändeten Papiere die Verpflichtung zum Stichtag übersteigt, erfolgt der Ausweis der Überdeckung in Höhe von 233 TEUR (Elektrizitätsverteilung: 120 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 3 TEUR, Gasverteilung: 43 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 67 TEUR) als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" in den Bilanzen, von denen gemäß § 268 Abs. 8 HGB 22 TEUR (Elektrizitätsverteilung: 11 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 0 TEUR, Gasverteilung: 4 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 7 TEUR) ausschüttungsgesperrt sind. Der Saldo aus der Verrechnung vom Zinsaufwand aus der Rückstellung für Arbeitszeitguthaben in Höhe von 31.236,88 EUR (Elektrizitätsverteilung: 15.969,70 EUR, mME / iMS Elektrizität: 461,89 EUR, Gasverteilung: 5.759,95 EUR, mME / iMS Gas: 0,00 EUR, Sonstige Tätigkeiten: 9.045,34 EUR) und dem Ertrag aus der Anlage der verpfändeten Wertpapiere in Höhe von 65.494,45 EUR (Elektrizitätsverteilung: 33.483,71 EUR, mME / iMS Elektrizität: 968,45 EUR, Gasverteilung: 12.076,91 EUR, mME / iMS Gas: 0,00 EUR, Sonstige Tätigkeiten: 18.965,38 EUR) beträgt 34.257,57 EUR (Elektrizitätsverteilung: 17.514,01 EUR, mME / iMS Elektrizität: 506,56 EUR, Gasverteilung: 6.316,96 EUR, mME / iMS Gas: 0,00 EUR, Sonstige Tätigkeiten: 9.920,04 EUR). Der Ausweis erfolgt im Finanzergebnis. Die Zeitwertermittlung zum Stichtag erfolgt anhand der veröffentlichten Kurswerte. Für die Sicherung der Altersteilzeitverpflichtungen gegenüber den Mitarbeiter-/innen hat die AVU Netz im Geschäftsjahr Publikumsfondsanteile und Bankguthaben verpfändet, die dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die aus den Altersteilzeitverträgen resultierenden Verpflichtungen, die bei den Rückstellungen aus dem Personalbereich ausgewiesen sind, wurden mit dem beizulegenden Wert der verpfändeten Wertpapiere nach den Vorschriften des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Die Anschaffungskosten der Publikumsfondsanteile betragen 5.735 TEUR (Elektrizitätsverteilung: 3.054 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 0 TEUR, Gasverteilung: 1.161 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 1.520 TEUR), der Zeitwert beläuft sich auf 5.539 TEUR (Elektrizitätsverteilung: 2.949 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 0 TEUR, Gasverteilung: 1.122 TEUR, mME / iMS Gas 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 1.468 TEUR). Das verpfändete Bankguthaben beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 148 TEUR (Elektrizitätsverteilung: 79 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 0 TEUR, Gasverteilung: 30 TEUR, mME / iMS Gas 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 39 TEUR). Die zu verrechnende Verpflichtung aus Altersteilzeitverträgen beträgt 5.542 TEUR (Elektrizitätsverteilung: 2.951 TEUR, mME / iMS Elektrizität 0 TEUR, Gasverteilung: 1.122 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 1.469 TEUR). Da der Wert der verpfändeten Papiere die Verpflichtung zum Stichtag übersteigt, erfolgt der Ausweis der Überdeckung in Höhe von 145 TEUR (Elektrizitätsverteilung: 77 TEUR, mME / iMS Elektrizität: 0 TEUR, Gasverteilung: 30 TEUR, mME / iMS Gas: 0 TEUR, Sonstige Tätigkeiten: 38 TEUR) als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" in den Bilanzen, von denen gemäß § 268 Abs. 8 HGB 246.415,15 EUR (Elektrizitätsverteilung: 131.217,38 EUR, mME / iMS Elektrizität: 0,00 EUR, Gasverteilung: 49.899,57 EUR, mME / iMS Gas: 0,00 EUR, Sonstige Tätigkeiten: 65.298,20 EUR) ausschüttungsgesperrt sind. Der Saldo aus der Verrechnung vom Zinsertrag aus der Rückstellung für Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeitverträgen in Höhe von 145.676,19 EUR (Elektrizitätsverteilung: 77.573,35, mME / iMS Elektrizität: 0,00 EUR, Gasverteilung: 29.499,72 EUR, mME / iMS Gas: 0,00 EUR, Sonstige Tätigkeiten: 38.603,12 EUR) und dem Ertrag aus der Anlage der verpfändeten Wertpapiere in Höhe von 345.647,02 EUR (Elektrizitätsverteilung: 184.058,88 EUR, mME / iMS Elektrizität: 0,00 EUR, Gasverteilung: 69.994,22 EUR, mME / iMS Gas: 0,00 EUR, Sonstige Tätigkeiten: 91.593,92 EUR) beträgt 491.323,21 EUR (Elektrizitätsverteilung: 261.632,23 EUR, mME / iMS Elektrizität: 0,00 EUR, Gasverteilung: 99.493,94 EUR, mME / iMS Gas: 0,00 EUR, Sonstige Tätigkeiten: 130.197,04 EUR). Der Ausweis erfolgt im Finanzergebnis. Die Zeitwertermittlung zum Stichtag erfolgt anhand der veröffentlichten Kurswerte. 2.4.5 Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Tätigkeiten:
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über ein Jahr verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Tätigkeiten:
2.4.6 Sonstige betriebliche Erträge Die übrigen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 22 TEUR (Vorjahr: 2.501 TEUR), der Auflösung von Investitionszuschüssen in Höhe von 935 TEUR (Vorjahr: 832 TEUR) und Erträge aus Schadensfällen in Höhe von 436 TEUR (Vorjahr: 269 TEUR).
2.4.7 Aufwendungen für Altersversorgung Die Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 10.060 TEUR (Vorjahr: 7.641 TEUR) verteilen sich wie folgt:
2.4.8 Anzahl Beschäftigte Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer/-innen (einschließlich befristet beschäftigter Arbeitnehmer/-innen) beträgt 282 (Vorjahr: 285) und teilt sich folgendermaßen auf die Tätigkeiten auf:
2.4.9 Erträge aus Beteiligungen Innerhalb der Position Erträge aus Beteiligungen entfallen 226 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) auf Erträge aus verbundenen Unternehmen. Diese teilen sich wie folgt auf:
2.4.10 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens In der Position Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind 273 TEUR (Vorjahr: 268 TEUR) aus verbundenen Unternehmen enthalten. Diese teilen sich wie folgt auf:
2.4.11 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Innerhalb der Position Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge entfallen 217 TEUR (Vorjahr: 89 TEUR) auf Erträge aus Abzinsung, 526 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) auf Erträge aus Vermögensverrechnung sowie 273 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) auf Erträge aus verbundenen Unternehmen. Diese teilen sich wie folgt auf:
2.4.12 Zinsen und ähnliche Aufwendungen In der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind 2.056 TEUR (Vorjahr: 2.074 TEUR) aus Aufzinsungen, 0 TEUR (Vorjahr: 623 TEUR) aus Vermögensverrechnung und 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aus verbunden Unternehmen enthalten. Die Verteilung auf die Tätigkeiten stellt sich wie folgt dar:
2.4.13 Angaben über Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) Zwischen der AVU Netz und der AVU AG bestehen zwei separate Dienstleistungsverträge, die die Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften abbilden. Die AVU Netz erzielte aus diesen Vertragsverhältnissen Erlöse in Höhe von 4.439 TEUR (Vorjahr: 4.612 TEUR) und hatte Aufwendungen in Höhe von 7.047 TEUR (Vorjahr: 6.721 TEUR) zu tragen. Des Weiteren entfielen Erlöse in Höhe von 251 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) sowie Aufwendungen in Höhe von 89 TEUR (Vorjahr: 93 TEUR) auf Einzelberechnungen. Die Gesamtsummen teilen sich folgendermaßen auf die Tätigkeiten auf:
Zwischen der AVU Netz und der Netzgesellschaft Ennepetal bestehen zwei separate Pachtverträge über die Verpachtung der Strom- und Gasverteilnetze Ennepetal. Aus diesen Vertragsverhältnissen hat die AVU Netz Aufwendungen in Höhe von 1.835 TEUR (Vorjahr: 1.851 TEUR) zu tragen. Des Weiteren existiert zwischen der AVU Netz und der Wassernetzgesellschaft Ennepetal ein Pachtvertrag über die Verpachtung des Wasserverteilnetzes Ennepetal. Die Aufwendungen für die AVU Netz aus diesem Vertrag betragen 1.235 TEUR (Vorjahr: 1.136 TEUR) Darüber hinaus besteht zwischen der AVU Netz und den Stadtwerken Hattingen ein Pachtvertrag über die Verpachtung des Stromverteilnetzes Hattingen. Die Aufwendungen für die AVU Netz aus diesem Vertrag betragen 1.113 TEUR (Vorjahr: 1.007 TEUR). Die Aufwendungen aus den Pachtverträgen verteilen sich wie folgt auf die Tätigkeiten:
Gevelsberg, 15. März 2024 AVU Netz GmbH Ralf Holtmann Markus Kosch BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AVU Netz GmbH, Gevelsberg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBE- RICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AVU Netz GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AVU Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Elektrizität" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können
Duisburg, den 15. März 2024 PKF
Fasselt
Jahn, Wirtschaftsprüfer Pentschev, Wirtschaftsprüfer |
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