R+V Pensionsversicherung a.G.

Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 2174
Eingetragen
26.3.2003
Branche
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Der Verein betreibt im In- und Ausland die Pensions-, und Hinterbliebenen- und Rentenversicherung nebst der Invaliditätsversicherung und der Gewährung von Sterbegeld nach Maßgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplanes.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lars Golatka
seit 7.1.2026
Vorstandsmitglied
Jonas Venema
seit 11.7.2024
Prokura
Christoph Nickolaus
seit 11.7.2024
Prokura
Xenia Marie Groß
seit 11.7.2024
Prokura
Prokura
Thomas Corterier
seit 11.7.2024
Prokura
Christian Egert
seit 11.7.2024
Prokura
Peti Pokriefke
seit 11.7.2024
Prokura
Monika Dr. Dücker
seit 11.7.2024
Prokura
Susanne Demski
seit 14.8.2023
Prokura
Stefan Lachhammer
seit 14.8.2023
Prokura
Oliver Back
seit 14.8.2023
Prokura
Frank Bräuning
seit 14.8.2023
Prokura
Markus Schäfer
seit 14.8.2023
Prokura
Oliver Gödel
seit 6.5.2022
Prokura
Johannes Eichelberger
seit 29.3.2021
Prokura
Alexander Quint
seit 29.3.2021
Prokura
Hans-Jürgen Sattler
seit 29.3.2021
Prokura
Alexander Kohlt
seit 19.8.2020
Prokura
Thomas Dresbach
seit 19.8.2020
Prokura
Guntram Stark
seit 19.8.2020
Prokura
Sebastian Kopp
seit 19.8.2020
Prokura
Theresa Axmann
seit 2.12.2019
Prokura
Alexander Valerius
seit 8.8.2018
Prokura
Vorstandsmitglied
Ulrich Dr. Staab
seit 6.11.2017
Prokura
Karola Engelmann
seit 31.3.2017
Prokura
Vorstandsmitglied
Frank Thören
seit 18.9.2014
Prokura
Alexander Zinkant
seit 27.1.2014
Prokura
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Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

R+V Pensionsversicherung a.G.

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

R+V Pensionsversicherung a.G.

Geschäftsbericht 2023

Vorgelegt zur ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung

am 26. Juni 2024

Lagebericht

Geschäft und Rahmenbedingungen

Geschäftstätigkeit

Die R+V Pensionsversicherung a.G. wurde 1898 als "Pensionskasse der Beamten der Neuwieder Raiffeisenschen Organisation ländlicher Genossenschaften für Deutschland" gegründet. Sie gehört als Unternehmen der R+V der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken an und ist deren ältestes Personenversicherungsunternehmen. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bietet sie speziell für Mitarbeitende der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken Versorgungslösungen an.

Organisatorische und rechtliche Struktur

Die R+V Pensionsversicherung a.G. ist in ihrer Eigenschaft als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit eine unabhängige Gesellschaft. Sie ist allein ihren Mitgliedern verpflichtet.

Die R+V Pensionsversicherung a.G. ist eine regulierte Pensionskasse nach § 233 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Die R+V Pensionsversicherung a.G. hat mit den Gesellschaften der R+V umfangreiche interne Ausgliederungsvereinbarungen abgeschlossen.

Die Vorstände der Gesellschaften der R+V sind teilweise in Personalunion besetzt.

Die Bearbeitung des Neugeschäfts, die Bestandsverwaltung und die Auszahlung der Versicherungsleistungen erfolgt durch die R+V Lebensversicherung AG.

Nichtfinanzielle Berichterstattung

Nachhaltigkeitsbericht

Einen Überblick über sämtliche Aktivitäten zur Nachhaltigkeit ermöglicht der jährliche R+V-Nachhaltigkeitsbericht. Der Bericht entspricht den Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative und erfüllt somit weltweit anerkannte Transparenz-Standards.

Den vollständigen R+V-Nachhaltigkeitsbericht gibt es online auf der R+V-Homepage unter:

www.nachhaltigkeitsbericht.ruv.de.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 wurde von den Folgen der anhaltend hohen Inflation und der restriktiven Geldpolitik der Notenbanken dominiert. Sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die US-amerikanische Notenbank (Fed) erhöhten die Leitzinsen in der ersten Jahreshälfte mehrfach, um die starken Preissteigerungen zu bekämpfen. Die Inflation hatte ihren Höhepunkt im Herbst 2022 überschritten und ging seitdem zurück, lag zum Berichtszeitpunkt aber weiterhin deutlich über dem Ziel der Zentralbanken. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland kam zum Erliegen. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe war durch eine schwache ausländische Nachfrage und hohe Kosten belastet. Kapitalintensive Branchen wie das Baugewerbe litten unter den stark gestiegenen Zinsen.

Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der schwachen Wirtschaftstätigkeit überraschend stabil, was in Teilen einem zunehmenden Fachkräftemangel zuzuschreiben ist. Die Löhne stiegen angesichts der hohen Inflation zwar deutlich an, insgesamt erlangten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auf Jahressicht jedoch keine realen Einkommenszuwächse. Der private Konsum verzeichnete einen Rückgang. Angesichts des herausfordernden makroökonomischen Umfelds und der weltweit hohen geopolitischen Unsicherheiten ging das Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2023 in Deutschland um 0,3 % zurück. Die Inflation war, gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex, im Geschäftsjahr mit 6,0 % gegenüber 8,7 % im Vorjahr rückläufig. Dies war überwiegend durch einen Rückgang der Steigerungen bei Energiepreisen bedingt.

Entwicklung an den Kapitalmärkten

Die Notenbanken setzten ihren 2022 begonnenen Zinserhöhungszyklus fort. Die EZB hob den Leitzins auf 4,5 % an, bevor sie den Zins ab September konstant hielt. Die amerikanische Fed beendete die Zinserhöhungen im Juli auf einem Niveau von 5,5 %. Mit den starken Zinsanstiegen kam es zu ersten Verwerfungen. Insbesondere im März sorgten eine Bankenkrise in den USA sowie eine notgedrungene Großbankenfusion in der Schweiz für Unruhe am Kapitalmarkt. Die Bankenkrise wurde durch umfassende Maßnahmen der Regulierungsbehörden zügig eingedämmt.

An den Anleihemärkten fiel das Zinsniveau auf Jahressicht, nachdem jedoch unterjährig bis in den Herbst hinein ein deutlicher Zinsanstieg zu beobachten war. Die Verzinsung zehnjähriger Bundesanleihen verringerte sich um 0,5 Prozentpunkte und lag zum Jahresende 2023 bei 2,0 %. Die Risikoaufschläge (Spreads) von Pfandbriefen, Unternehmens- und Bankenanleihen notierten zum Jahresende niedriger.

An den weltweiten Aktienmärkten setzte nach den starken Verlusten des Vorjahres eine deutliche Erholung ein. Der deutsche Aktienindex DAX, der neben der Marktentwicklung auch die Dividendenzahlungen berücksichtigt (Performanceindex), stieg bis zum Jahresende um 20,3 % gegenüber dem Vorjahr und notierte bei 16.752 Punkten. Der für den Euroraum maßgebliche Aktienindex Euro Stoxx 50 (Preisindex) stieg um 19,2 % gegenüber dem Vorjahr und notierte zum Jahresende bei 4.521 Punkten.

Lage der Versicherungswirtschaft

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat das Jahr 2023 in einem Umfeld herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und globaler Unsicherheiten mit einem leichten Beitragszuwachs abgeschlossen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in seiner Jahresmedienkonferenz Ende Januar 2024 bekanntgab, stiegen die Beitragseinnahmen über alle Sparten hinweg um 0,6 % auf 224,7 Mrd. Euro, vor allem durch Zuwächse in der Schaden- und Unfallversicherung sowie in der Privaten Krankenversicherung.

In der Lebens- und Pensionsversicherung gingen die Beitragseinnahmen aktuellen Berechnungen zufolge um 5,3 % auf 92,0 Mrd. Euro zurück. Als Gründe nannte der GDV die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage, die schwache Entwicklung bei den Reallöhnen sowie eine damit einhergehende Konsumzurückhaltung. Von der traditionell hohen Sparquote in Deutschland konnte die Branche nicht wie in der Vergangenheit profitieren. Während sich die laufenden Beiträge robust in etwa auf Vorjahresniveau bewegten, ging das traditionell sehr volatile Geschäft mit Einmalbeiträgen um 16,1 % zurück.

Bei den Pensionskassen war die Geschäftsentwicklung auch 2023 rückläufig. Vorläufige Branchenwerte zeigen ein Minus von 5,1 % bei den gebuchten Beiträgen. Der gesamte Neuzugang der Branche wird auf rund 42 Tsd. Verträge beziffert.

Geschäftsverlauf der
R+V Pensionsversicherung a.G.

Entwicklung des Versicherungsgeschäfts

Versicherungsarten

Die R+V Pensionsversicherung a.G. bietet die Versicherung von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten an.

Der Tarif NT2004 (mit mehreren Tarifgenerationen) sieht in der Basisvariante einen stufenweisen Aufbau des Versicherungsschutzes vor. Alternativ werden drei Tarifvarianten angeboten, die es den Versicherten ermöglichen, ihren Schutz im Todesfall, bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder für beide Versicherungsfälle zu verbessern. In den zusätzlichen Tarifvarianten wird der Versicherungsschutz für den jeweiligen Versicherungsfall ergänzt, indem eine Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr versichert ist.

Versicherungsbestand

Im Geschäftsjahr wurden bei der R+V Pensionsversicherung a.G. neue Verträge mit einem Neubeitrag von 1,0 Mio. Euro abgeschlossen. Der Abgang bei den Anwärtern durch Fälligkeit der Versicherungsleistung, Tod oder Kündigung lag bei 2.052 Versicherten gegenüber 1.886 Versicherten im Vorjahr.

Eine Übersicht über die Bewegung des Bestandes ist in der Anlage zum Lagebericht dargestellt.

Leistungen zugunsten der Versicherten

Im Geschäftsjahr erbrachte die R+V Pensionsversicherung a.G. zugunsten der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer Leistungen in Höhe von 179,3 Mio. Euro. Davon entfielen auf Versicherungsleistungen, Rückkäufe und Überschüsse 110,9 Mio. Euro. Die Rückstellungen zur Bedeckung künftiger Leistungsverpflichtungen wurden um 68,3 Mio. Euro erhöht.

Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Beiträge

Die gebuchten Beiträge der R+V Pensionsversicherung a.G. lagen im Geschäftsjahr bei 47,0 Mio. Euro. Überwiegend handelt es sich hierbei um Beiträge gegen laufende Zahlungsweise. Die Einmalbeiträge stammen hauptsächlich aus Pensionsversicherungen, die in Folge des Versorgungsausgleichsgesetzes einzurichten waren, sowie aus Rentenausgleichszahlungen der Mitglieds- und Trägerunternehmen für Mitarbeiter in Altersteilzeit. Die laufenden Beiträge lagen bei 45,1 Mio. Euro.

Ergebnis aus Kapitalanlagen

Die R+V Pensionsversicherung a.G. erzielte aus den Kapitalanlagen ordentliche Erträge von 90,1 Mio. Euro. Abzüglich ordentlicher Aufwendungen von 4,3 Mio. Euro unter Berücksichtigung der planmäßigen Immobilienabschreibungen von 0,7 Mio. Euro ergab sich ein ordentliches Kapitalanlageergebnis von 85,7 Mio. Euro (2022: 65,8 Mio. Euro).

Bei den Kapitalanlagen der R+V Pensionsversicherung a.G. kam es zu Abschreibungen von 30,9 Mio. Euro. Aufgrund von Wertaufholungen wurden 1,9 Mio. Euro zugeschrieben. Im Zuge des aktiven Portfoliomanagements wurden durch Veräußerungen von Vermögenswerten Abgangsgewinne von 11,5 Mio. Euro erzielt. Die Abgangsverluste betrugen 11,7 Mio. Euro. Aus dem Saldo der Zu- und Abschreibungen sowie den Abgangsgewinnen und den -verlusten resultierte ein außerordentliches Ergebnis von -29,3 Mio. Euro (2022: -3,8 Mio. Euro).

Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen als Summe des ordentlichen sowie des außerordentlichen Ergebnisses belief sich damit für das Geschäftsjahr 2023 auf 56,5 Mio. Euro (2022: 62,0 Mio. Euro). Die Nettoverzinsung lag bei 1,7 % (2022: 1,9 %).

Aufwendungen für Versicherungsfälle

Die Aufwendungen für Versicherungsfälle (brutto) betrugen im Geschäftsjahr insgesamt 111,4 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 3,8 % gegenüber dem Vorjahr. Bei den Aufwendungen handelt es sich überwiegend um Rentenleistungen.

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

Die Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb lagen bei 1,1 Mio. Euro. Sie machten 2,4 % der gebuchten Bruttobeiträge aus (2022: 2,4 %).

Überschussbeteiligung

Durch die Überschussbeteiligung werden die Versicherungsnehmer entstehungsgerecht und zeitnah an allen erwirtschafteten Überschüssen beteiligt.

Die R+V Pensionsversicherung a.G. beteiligt ihre Versicherungsnehmer grundsätzlich an den Bewertungsreserven. Die Beteiligung bemisst sich nicht nach dem Verfahren für die Lebensversicherung gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), sondern nach einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Verfahren. Die R+V Pensionsversicherung a.G. muss dabei in besonderem Maß Rücksicht nehmen auf die Risikosituation, die durch die langfristigen Leistungszusagen gegenüber den Versicherten gekennzeichnet ist. Auf dieser Grundlage ist im Jahr 2023 keine explizite Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt.

Die für das Versicherungsjahr 2024 deklarierten Überschussanteilsätze sind im Anhang aufgeführt.

Die Angaben zur Beteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer an den Erträgen für das Geschäftsjahr 2023 werden im Laufe des Jahres 2024 online unter der Adresse www.ruv.de bereitgestellt.

Gesamtergebnis

Zur Finanzierung der hohen Garantiezinsen im Bestand wurde die gebildete Verstärkung der Deckungsrückstellung, wie mit der BaFin vereinbart, weiter ausgebaut.

Im Geschäftsjahr entstand ein Jahresfehlbetrag von 82,8 Mio. Euro. Dieser wurde dem Eigenkapital entnommen. Die R+V Pensionsversicherung a.G. erzielte dadurch ein ausgeglichenes Bilanzergebnis.

Finanzlage

Zur Sicherung der langfristigen Risikotragfähigkeit der R+V Pensionsversicherung a.G. wurde ein weiterer Gründungsstock nach § 178 Abs. 5 VAG eingerichtet. Aus diesem Gründungsstock wurde im Geschäftsjahr ein Betrag von 60,0 Mio. Euro von Trägerunternehmen eingezahlt. Dieser erhöht das Eigenkapital der R+V Pensionsversicherung a.G.

Der entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 82,8 Mio. Euro wurde durch eine Entnahme aus dem Gründungsstock ausgeglichen.

Insgesamt verfügte die R+V Pensionsversicherung a.G. zum 31. Dezember 2023 über ein Eigenkapital in Höhe von 83,7 Mio. Euro (2022: 106,4 Mio. Euro).

Das Eigenkapital der R+V Pensionsversicherung a.G. trägt wesentlich zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen bei.

Die R+V Pensionsversicherung a.G. konnte im Geschäftsjahr jederzeit ihre Auszahlungsverpflichtungen erfüllen. Anhaltspunkte für eine künftige Liquiditätsgefährdung sind nicht erkennbar.

Bestand an Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagen der R+V Pensionsversicherung a.G. wuchsen im Geschäftsjahr 2023 um 1,5 Mio. Euro beziehungsweise um 0,04 %. Damit belief sich der Buchwert der Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2023 auf 3.350,4 Mio. Euro.

Die für die Neuanlage zur Verfügung stehenden Mittel wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr überwiegend in Renten investiert. Hierbei wurde vor allem in Staats- und Finanzanleihen diversifiziert.

Des Weiteren hat die Gesellschaft in alternative Eigen- und Fremdkapitalinvestments investiert.

Zur Reduzierung des Ausfallrisikos wurde bei den Zinstiteln auf eine gute Bonität der Emittenten geachtet.

Die durchgerechnete Aktienquote zu Marktwerten belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 6,9 % (2022: 7,1 %).

Die Reservequote auf die gesamten Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2023 lag bei -5,9 % (2022: -9,6 %).

Chancen- und Risikobericht

Risikomanagementsystem

Ziel des Risikomanagements der R+V Pensionsversicherung a.G. ist es, für die gesamte Geschäftstätigkeit die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen und hierbei insbesondere die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in geeignete Vermögenswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.

Risiken ergeben sich aus nachteiligen Entwicklungen für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage und bestehen in der Gefahr von zukünftigen Verlusten.

Der Risikomanagementprozess umfasst die Identifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Berichterstattung und Kommunikation der Risiken. Die einmal jährlich stattfindende Risikoinventur hat zum Ziel, die Risiken zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit zu beurteilen. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden im Risikoprofil festgehalten. Die wesentlichen Risiken werden in diesem Chancen- und Risikobericht dargestellt sowie Maßnahmen zu deren Begrenzung erläutert. Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit und sämtliche wesentlichen Risiken werden in der vierteljährlich stattfindenden Risikokommission bewertet. Dies umfasst auch die Überprüfung verbindlich festgelegter Kennzahlen und Schwellenwerte. Bei Überschreitung eines definierten Indexwerts sind Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Bei wesentlichen Veränderungen von Risiken sind Meldungen an den Vorstand vorgesehen. Die risikorelevanten Unternehmensinformationen werden den zuständigen Aufsichtsgremien vierteljährlich sowie bedarfsweise ad hoc zur Verfügung gestellt.

Governance-Struktur

Das Risikomanagement der R+V Pensionsversicherung a.G. ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung und der Governance-Struktur. Es stützt sich auf drei miteinander verbundene und in das Kontroll- und Überwachungsumfeld eingebettete sogenannte Verteidigungslinien in Form der operativen Risikosteuerung, der Risikoüberwachung und der internen Revision.

Unter Risikosteuerung (1. Verteidigungslinie) ist die operative Umsetzung der Risikostrategie in den risikotragenden Geschäftsbereichen zu verstehen. Die operativen Geschäftsbereiche treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder Vermeidung von Risiken. Dabei haben sie die vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikolimitierungen zu beachten. Aufgaben der Risikoüberwachung (2. Verteidigungslinie) werden bei der R+V durch die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Organisation und die versicherungsmathematische Funktion wahrgenommen. Im Sinne eines konsistenten Risikomanagementsystems erfolgt ein enger Austausch der genannten Funktionen untereinander.

Die Risikomanagementfunktion der R+V unterstützt den Vorstand bei einer effektiven Handhabung des Risikomanagementsystems und überwacht sowohl dieses als auch das Risikoprofil. Das Risikomanagement setzt sich bei der R+V aus dem Gesamtrisikomanagement auf zentraler und dem Ressortrisikomanagement auf dezentraler Ebene zusammen. Es ist für die Identifikation, Analyse und Bewertung der Risiken im Rahmen des Risikomanagementprozesses gemäß ERB (Eigene Risikobeurteilung nach § 234d VAG) verantwortlich. Dies schließt die Früherkennung, vollständige Erfassung und interne Überwachung aller wesentlichen Risiken ein. Dabei macht das Risikomanagement grundlegende Vorgaben für die anzuwendenden Risikomessmethoden. Darüber hinaus berichtet das Risikomanagement die Risiken an die Risikokommission, den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die R+V Pensionsversicherung a.G. hat die Risikomanagementfunktion auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert.

Die Aufgabe der Compliance-Organisation liegt vorrangig in der Überwachung der Einhaltung der externen Anforderungen. Sie prüft zudem, ob die internen Verfahren geeignet sind, um die Einhaltung der externen Anforderungen sicherzustellen. Darüber hinaus berät sie den Vorstand in Bezug auf die Einhaltung der für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften, beurteilt die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes für das Unternehmen und identifiziert und beurteilt das mit der Verletzung der rechtlichen Vorgaben verbundene Risiko (Compliance-Risiko). Die Compliance-Aufgaben werden wegen der übergreifenden Organisation der Geschäftsprozesse unternehmensübergreifend durch eine zentrale Compliance-Stelle in Kooperation mit dezentralen Compliance-Stellen der Vorstandsressorts der R+V Versicherung AG wahrgenommen. Die vierteljährlich stattfindende Compliance-Konferenz ist das zentrale Koordinations- und Berichtsgremium der Compliance-Organisation. Dort werden die Aktivitäten der zentralen und dezentralen Compliance-Stellen berichtet und koordiniert sowie relevante Vorfälle behandelt. Bei besonders gravierenden Verstößen sind Ad-hoc-Meldungen an die zentrale Compliance-Stelle vorgesehen. Die R+V Pensionsversicherung a.G. hat die Compliance-Aufgaben auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Der Compliance-Beauftragte berichtet unmittelbar an den Vorstand und ist organisatorisch direkt dem Vorstandsvorsitzenden der R+V Versicherung AG zugeordnet.

Die versicherungsmathematische Funktion ist in erster Linie mit Kontrollaufgaben im Hinblick auf die ordnungsgemäße Bildung der versicherungstechnischen Rückstellungen betraut. Im Einzelnen koordiniert sie die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und gewährleistet die Angemessenheit der der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen, Methoden und Modelle. Darüber hinaus bewertet sie die Qualität der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Daten und Informationstechnologiesysteme. Mindestens einmal jährlich berichtet die versicherungsmathematische Funktion schriftlich an den Vorstand. Darüber hinaus gibt der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion eine Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik und zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen ab. Die Bewertung der Angemessenheit der versicherungstechnischen Rückstellungen und die Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik enthalten auch eine Beurteilung im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken. Die R+V Pensionsversicherung a.G. hat die versicherungsmathematische Funktion auf die R+V Lebensversicherung AG ausgegliedert.

Die Konzern-Revision (3. Verteidigungslinie) prüft die Einhaltung der Regelungen des Risikomanagementsystems und deren Wirksamkeit. Die R+V Pensionsversicherung a.G. hat die Revision auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Die Konzern-Revision ist eine von den operativen Geschäftsbereichen unabhängige und organisatorisch selbstständige Funktion. Sie ist der Geschäftsleitung unterstellt und organisatorisch direkt dem Vorstandsvorsitzenden der R+V Versicherung AG zugeordnet. Zur Behebung festgestellter Defizite werden Maßnahmen vereinbart und von der Konzern-Revision nachgehalten.

Risikostrategie

Die Grundsätze des Risikomanagements basieren auf der verabschiedeten und jährlich zu aktualisierenden Risikostrategie der R+V Pensionsversicherung a.G., die eng mit der Geschäftsstrategie verzahnt ist. Die risikostrategischen Ziele der R+V Pensionsversicherung a.G. sehen ein bewusstes und kalkuliertes Eingehen von Risiken im Rahmen des definierten Risikoappetits vor, um Ertragschancen nutzen zu können. Alle wesentlichen Risiken der R+V Pensionsversicherung a.G. sind Gegenstand der Risikostrategie.

Das Risikoprofil der Gesellschaft wird maßgeblich durch das Marktrisiko dominiert. Der Versicherungsbestand besteht nahezu vollständig aus Verträgen mit garantierter Verzinsung und lebenslang zugesagten Leistungen.

Die Risikostrategie für die Kapitalanlage zielt darauf ab, durch Nutzung von Diversifikationseffekten eine hohe Stabilität der bilanziellen Ergebnisbeiträge aus Kapitalanlagen zu gewährleisten. Die Einhaltung der risikopolitischen Ziele wird auch im Rahmen der strategischen Asset Allokation berücksichtigt.

Chancenmanagement

Die Vision der R+V ist es, das genossenschaftliche Kompetenzzentrum für Absicherung sowie Gesundheits- und Zukunftsvorsorge zu sein und dies gemeinsam mit den Vertriebspartnern zu gestalten. Im Mittelpunkt des Strategieprogramms "WIR@R+V" steht die Kundenbegeisterung als wesentliche Basis für den zukünftigen Erfolg. Darüber hinaus soll die Ertragskraft durch eine verstärkte Ausrichtung auf Profitabilität weiter gesteigert werden, um auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag zum Geschäftserfolg der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zu leisten. Dabei bleibt der Wachstumskurs durch Stärkung der Zukunftsfelder Gesundheit, Mitglieder, Nachhaltigkeit und Omnikanal fest im Blick. Durch nachhaltiges und solides Wirtschaften wird stets eine angemessene Finanzkraft erhalten, um auch langfristig alle Leistungsversprechen als verlässlicher Partner zu bedienen.

Für die R+V ergeben sich Chancen in der privaten Altersvorsorge und in der betrieblichen Altersversorgung. Dabei sind einzelvertragliche Gestaltungen ebenso möglich wie die Absicherung im Rahmen von Versorgungswerken. Als regulierte Pensionskasse bietet die R+V Pensionsversicherung a.G. Versorgungslösungen speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken.

Aufgrund des Geschäftsmodells und der vorhandenen Risikotragfähigkeit kann die R+V Chancen in der Kapitalanlage insbesondere aus Investments mit längerem Zeithorizont und höherem Renditepotenzial weitgehend unabhängig von kurzfristigen Kapitalmarktschwankungen nutzen. Durch die breite Diversifikation reduziert die R+V Risiken aus potenziellen adversen Kapitalmarktentwicklungen.

Regulatorische und gesamtwirtschaftliche Risikofaktoren

Die R+V ist möglichen Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Gegenstand der Regulierung können grundsätzlich aufsichtsrechtliche, handelsrechtliche, kapitalmarktrechtliche, aktienrechtliche und steuerrechtliche Normen sein.

Zudem unterliegt die R+V einer Reihe von gesamtwirtschaftlichen Risikofaktoren, die negative Auswirkungen auf Wachstum und Konjunktur haben können.

In einigen Regionen der Welt bestehen Konfliktherde, die nicht regional begrenzt sind, sondern auch zu Spannungen zwischen Großmächten führen mit Auswirkungen in wirtschaftlicher, militärischer und finanzieller Hinsicht für die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union.

Die anhaltenden fiskalpolitischen Probleme verschiedener Staaten haben zu hohen Schuldenständen und steigenden Zinslasten geführt. Dies belastet die Haushalte dieser Länder und begrenzt die finanziellen Spielräume für Investitionen und öffentliche Ausgaben.

Die Immobilienmärkte werden derzeit durch das deutlich gestiegene Preisniveau für Bauleistungen und Baumaterial sowie durch signifikant erhöhte Zinsen belastet. Die gestiegenen Zinsen verschärfen die finanziellen Belastungen für Immobilienkäufer, während zugleich die Inflation das für die Tilgung verfügbare Einkommen der Haushalte reduziert. Zudem ist ein sehr verhaltenes Transaktionsgeschehen bei moderaten Minderungen der Marktwerte zu beobachten.

In Folge der Leitzinserhöhungen des Federal Reserve Board und der EZB in den letzten beiden Jahren haben die Marktzinsen wieder Werte erreicht, die zuletzt vor der Finanzkrise zu sehen waren. Das Zinsniveau zeigt Wirkung auf die Inflationsraten, die zum Ende des Geschäftsjahres aufgrund der schwachen Konjunktur und Basiseffekten bei den Energiepreisen schneller als von den Märkten erwartet sinken. Mit dem Inflationsziel der Zentralbanken von zwei Prozent wieder in Sicht, könnten die Leitzinsen im Laufe des kommenden Geschäftsjahres schneller als erwartet deutlich sinken. Bei einer zu schnellen Zinssenkung besteht das Risiko, dass inflationstreibende Effekte wie beispielsweise eine Lohn-Preis-Spirale die Inflation wieder nach oben drücken könnten.

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken können Risikofaktoren für bestehende Risikoarten darstellen und werden in diesen berücksichtigt. Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Klima und Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken: Environment, Social, Governance) definiert, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition oder auf den Wert der Verbindlichkeit sowie auf die Reputation haben könnte.

Bei der R+V werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht als eigenständige Risikoart aufgefasst.

Unter dem Klima- und Umweltaspekt sind sowohl physische als auch transitorische Risiken bedeutsam. Bei den physischen Klima- und Umweltrisiken kann es sich um akute Ereignisse wie das vermehrte Auftreten von Naturkatastrophen handeln oder um negative Effekte, die auf einen dauerhaften Klimawandel zurückzuführen sind.

Transitorische Risiken können im Zusammenhang mit dem Umstieg auf eine kohlenstoffärmere und ökologisch nachhaltigere Wirtschaft entstehen. Sie gehen häufig mit Gesetzesänderungen und verändertem Verbraucherverhalten einher.

Durch den Klimawandel verursachte Schäden und die Transformation zu einer emissionsarmen Wirtschaft können erhebliche negative Konsequenzen für die Realwirtschaft und das Finanzsystem nach sich ziehen.

Im versicherungstechnischen Risiko können sich Umweltverschmutzung und Klimawandel negativ auf die Gesundheit der versicherten Personen auswirken und damit die Anzahl der Leistungsfälle erhöhen.

Des Weiteren können physische Klimarisiken, die als Umweltereignisse auftreten, operationelle Risiken auslösen, die dadurch verursacht werden, dass Gebäude nicht nutzbar sind oder IT-Infrastruktur ausfällt.

Transitorische Klimarisiken können sich in erster Linie im Marktrisiko der R+V mit möglichen negativen Veränderungen der Marktwerte der Kapitalanlagen niederschlagen.

Soziale Risiken können aufgrund unzureichender Standards für die Wahrung der Grundrechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder für deren Inklusion sowie aus unangemessenen Kundenpraktiken entstehen. Hierunter fallen etwa Verstöße gegen Standards des Arbeitsrechts, Arbeits- oder Gesundheitsschutzes. Darüber hinaus können soziale Risiken durch missbräuchliche Geschäftspraktiken gegenüber der Kundschaft hervorgerufen werden, insbesondere wenn dies langfristig zu einem geänderten Kunden- und Nachfrageverhalten führt.

Risiken der Unternehmensführung entstehen beispielsweise durch unzureichende oder intransparente Governance-Strukturen oder unzureichende Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und aller Ausprägungen von Korruption.

Soziale Risiken sowie Risiken der Unternehmensführung können operationelle Risiken auslösen sowie negative Auswirkungen auf die Reputation der R+V haben.

Versicherungstechnisches Risiko

Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet die Gefahr, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht.

Das versicherungstechnische Risiko in der Pensionsversicherung umfasst das Todesfall-, Langlebigkeits- und Invaliditätsrisiko. Von den Annahmen abweichende Sterblichkeiten determinieren das Todesfall- beziehungsweise Langlebigkeitsrisiko. Ebenso kann die Anzahl der Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigen die Kalkulationsannahmen übersteigen.

Der Gefahr, dass sich die Rechnungsgrundlagen im Laufe der Zeit nachteilig ohne rechtzeitige Gegensteuerung verändern, wird bei der R+V Pensionsversicherung a.G. durch die Produktentwicklung und aktuarielle Controllingsysteme begegnet. Durch Risikoprüfungen vor Vertragsabschluss können erhöhte Risiken erkannt und bei der Annahmeentscheidung berücksichtigt werden. Die Rechnungsgrundlagen werden so bemessen, dass sie neben der gegenwärtigen Risikolage auch eine sich möglicherweise ändernde Risikolage berücksichtigen. Die Angemessenheit der verwendeten Rechnungsgrundlagen wird im Rahmen der Produktentwicklung und im Vertragsverlauf durch den Verantwortlichen Aktuar überwacht. Die Rechnungsgrundlagen unterliegen auch der Kontrolle durch die BaFin.

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten nicht gedeckt werden können. In den laufenden Beiträgen und in der Deckungsrückstellung sind ausreichend Anteile zur Deckung der Kosten für die Verwaltung der Versicherungsverträge enthalten.

Marktrisiko

Das Marktrisiko bezeichnet die Gefahr, die sich aus Schwankungen in der Höhe oder in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergibt, die den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens beeinflussen. Es spiegelt die strukturelle Inkongruenz zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten insbesondere im Hinblick auf deren Laufzeit wider.

Die R+V Pensionsversicherung a.G. begegnet Kapitalanlagerisiken durch Beachtung des Prinzips einer möglichst großen Sicherheit und Rentabilität bei Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität. Durch Mischung und Streuung der Kapitalanlagen soll die Anlagepolitik der R+V dem Ziel der Risikoverminderung Rechnung tragen.

Die Einhaltung der Anlageverordnung sowie der aufsichtsrechtlichen Anlagegrundsätze und Regelungen wird bei der R+V durch das Anlagemanagement, interne Kapitalanlage-Richtlinien und Kontrollverfahren, eine perspektivische Anlagepolitik sowie sonstige organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten, strukturierten Produkten oder Asset-Backed-Securities sind in innerbetrieblichen Richtlinien geregelt. Die verschiedenen Risiken werden im Rahmen des Berichtswesens überwacht und transparent dargestellt.

In Bewertungseinheiten wurden Grundgeschäfte mit nominal 124,8 Mio. Euro und Sicherungsgeschäfte mit nominal 124,8 Mio. Euro zur Sicherung von Zinsänderungsrisiken in Form von Micro-Hedges einbezogen. Da alle wesentlichen wertbestimmenden Faktoren zwischen den abzusichernden Grundgeschäften und dem absichernden Teil der Sicherungsinstrumente übereinstimmen (Nominalbetrag, Laufzeit, Währung), ist auch künftig von einer vollständig gegenläufigen Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft bezogen auf das abgesicherte Risiko auszugehen (Critical Term Match). Es gab keine mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, die in eine Bewertungseinheit einbezogen werden müssten.

Auf organisatorischer Ebene begegnet die R+V Anlagerisiken durch eine funktionale Trennung von Anlage, Abwicklung und Controlling.

Die Kapitalmärkte sind durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und durch die erhöhte Inflation in erheblicher Weise beeinflusst. Dies schlägt sich in einer erhöhten Volatilität der Marktwerte der Kapitalanlagen nieder. Ein weiterer Zinsanstieg und eine Ausweitung der Risikoaufschläge für Anleihen können zu einem weiteren Rückgang der Marktwerte der Kapitalanlagen führen. Ein Zinsrückgang würde kurzfristig einen positiven Bewertungseffekt auf den Bestand an Zinsträgern haben.

Der Kapitalanlagebestand wird regelmäßig mit Hilfe von Nachhaltigkeitskennzahlen, unter anderem ESG-Scores, die von externen Datenanbietern bezogen werden, beurteilt. Hierzu werden Bewertungen zu Klimarisiken, Kontroversen und normativen Verstößen, wie zum Beispiel gegen den UN Global Compact, herangezogen. Zur Minderung von ESG-Risiken können Engagement-Prozesse bei einzelnen Emittenten vorgenommen werden. Die R+V hat sich zudem im Jahr 2021 ein wissenschaftsbasiertes Klimaziel für ihre Kapitalanlagen gegeben, welches eine Reduktion der Treibhausgasemissionen der Kapitalanlagen bis zum Jahr 2050 auf (netto) Null beinhaltet.

Ausfallrisiken bestehen in einer möglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Emittenten beziehungsweise Schuldnern und der daraus resultierenden Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder bonitätsbedingter Wertminderungen. Die Kapitalanlage der Gesellschaft weist eine hohe Bonität auf. Es handelt sich insbesondere um Forderungen in Form von Unternehmens- und Staatsanleihen.

Besondere Aspekte des Pensionsversicherungsgeschäfts

Ein Zinsniveau, das niedriger ist als die garantierten Zinsen, stellt für Pensionsversicherungen das Risiko dar, dass die bei Vertragsabschluss vereinbarte garantierte Mindestverzinsung nicht dauerhaft auf dem Kapitalmarkt erwirtschaftet werden kann. Bei den für Pensionskassen typischen langfristigen Garantieprodukten besteht das Risiko negativer Abweichungen von den Kalkulationsannahmen über die Laufzeit der Verträge.

Diesem Risiko begegnet die R+V Pensionsversicherung a.G. durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die die Risikotragfähigkeit stärken. Dazu zählt neben einem konsequenten Management von Kapitalanlage-, Risiko- und Kostenergebnissen der Erhalt von genügend freien Sicherungsmitteln, die auch in ungünstigen Kapitalmarktsituationen zur Verfügung stehen. Mithilfe von Stresstests und Szenarioanalysen im Rahmen des Asset-Liability-Managements wird der notwendige Umfang von Sicherungsmitteln zur Wahrung der Solvabilität laufend überprüft. Insbesondere werden Auswirkungen eines weiteren Zinsanstiegs sowie volatiler Kapitalmärkte geprüft.

Um dem Zinsgarantierisiko sowie dem biometrischen Risiko entgegenzusteuern, wurden bereits in der Vergangenheit Reservestärkungen vorgenommen. Im Geschäftsjahr wurden die hierfür notwendigen Rückstellungen weiter aufgestockt.

Die durch das Niedrigzinsumfeld notwendig gewordenen Rückstellungen haben die Ertragslage der R+V Pensionsversicherung a.G. stark belastet und führten zu einem zusätzlichen Kapitalbedarf.

Der weitere Aufbau der notwendigen Rückstellungen kann nicht mehr allein durch die Realisierung der vorhandenen Bewertungsreserven finanziert werden. Zur Sicherung der dauerhaften Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen und zur Finanzierung der dazu erforderlichen Zinsverstärkung wurde ein weiterer Gründungsstock nach § 178 Abs. 5 VAG eingerichtet.

Seit dem Vorjahr ist ein Zinsanstieg zu beobachten. Langfristig wird sich dieser positiv auf die Risikotragfähigkeit und Ertragskraft der R+V Pensionsversicherung a.G. auswirken. In den kommenden Jahren wird es dennoch notwendig sein die Zinsverstärkungen weiter aufzustocken. Zur Finanzierung sind Mittel aus dem eingerichteten Gründungsstock erforderlich.

Besondere Aspekte des Kreditportfolios

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden vorwiegend Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnerinnen und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität vorgenommen. Die R+V verwendet zur Bonitätseinstufung generell zugelassene externe Ratings, zusätzlich werden entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung über Ratingagenturen (CRA III) interne Experteneinstufungen zur Plausibilisierung der externen Ratings vorgenommen. Die R+V hat das externe Rating als Maximum definiert, selbst wenn eigene Bewertungen zu einem besseren Ergebnis kommen.

Kontrahentenrisiken werden durch Investitionen in Rententitel mit hoher Bonität begrenzt. In der strategischen Asset Allokation wird der Non-Investmentgrade-Anteil auf maximal 4% begrenzt. Von den Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren wiesen 81,6 % (2022: 77,2 %) ein Rating gemäß der Standard & Poor's-Systematik von gleich oder besser als A, 53,9 % (2022: 50,7 %) von gleich oder besser als AA auf.

Im Geschäftsjahr kam es zu einer Korrektur an den Immobilienmärkten, die sich in Wertberichtigungen auf einzelne Investments niedergeschlagen hat.

Gegenparteiausfallrisiko

Das Gegenparteiausfallrisiko trägt möglichen Verlusten Rechnung, die sich aus einem unerwarteten Ausfall oder der Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern während der folgenden zwölf Monate ergeben.

Bei der R+V Pensionsversicherung a.G. bestehen derartige Risiken insbesondere für Kontrahenten von derivativen Finanzinstrumenten.

Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten sind in innerbetrieblichen Richtlinien geregelt. Darin enthalten sind insbesondere Volumen- und Kontrahentenlimite. Die verschiedenen Risiken werden im Rahmen des Berichtswesens überwacht und transparent dargestellt. Einzelheiten zu derivativen Finanzinstrumenten sind im Anhang erläutert.

Um Kontrahenten- und Emittentenrisiken zu beurteilen, zieht die R+V Pensionsversicherung a.G. zur Unterstützung die Einschätzungen internationaler Ratingagenturen heran, die durch eigene Bonitätsanalysen ergänzt werden. Für die wesentlichen Gegenparteien wird die Einhaltung der Limite fortlaufend überprüft. Die Auslastung der Limite und Einhaltung der Anlagerichtlinien wird überwacht.

Den Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft wird durch das Forderungsmanagement begegnet.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder externen Vorfällen. Rechtsrisiken sind hierin eingeschlossen.

Die R+V setzt für das Management und Controlling operationeller Risiken szenariobasierte Risk Self Assessments (RSA) sowie Risikoindikatoren ein. Im Rahmen der RSA werden operationelle Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Schadenhöhe bewertet. In Ausnahmefällen können qualitative Bewertungen herangezogen werden.

Risikoindikatoren ermöglichen frühzeitige Aussagen zu Trends und Häufungen in der Risikoentwicklung und erlauben es, Schwächen in den Geschäftsprozessen zu erkennen. Auf Basis vorgegebener Schwellenwerte werden Risikosituationen mittels einer Ampellogik signalisiert.

Zur Unterstützung des Managements des operationellen Risikos sind alle Geschäftsprozesse der R+V nach den Vorgaben der Rahmenrichtlinie für die Befugnisse und Vollmachten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaften der R+V strukturiert. Für die in dieser Richtlinie nicht geregelten Bereiche liegen weitere Richtlinien, insbesondere Annahme- und Zeichnungsrichtlinien, vor.

Ein wesentliches Instrument zur Begrenzung der operationellen Risiken stellt das Interne Kontrollsystem (IKS) dar. Durch Regelungen und Kontrollen in den Fachbereichen und die Überprüfung der Anwendung und Wirksamkeit des IKS durch die Konzern-Revision wird dem Risiko von Fehlentwicklungen und dolosen Handlungen begegnet. Zur Minderung von Rechtsrisiken wird die einschlägige Rechtsprechung beobachtet und analysiert, um entsprechenden Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Rechtsstreitigkeiten aus der Schaden- beziehungsweise Leistungsbearbeitung von Versicherungsfällen sind in den versicherungstechnischen Rückstellungen berücksichtigt und somit nicht Gegenstand des operationellen Risikos.

Im Rahmen der IT-Strategie ist die Gewährleistung eines stabilen, sicheren und wirtschaftlichen Betriebs der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen und der Anwendungssysteme elementar. Der IT-Betrieb findet weitgehend zentralisiert und mit hoher Fertigungstiefe statt. Dies erfolgt unter Anwendung standardisierter IT-Prozesse und -Verfahren, der Verwendung von Best-Practice-Ansätzen und enger Orientierung an Marktstandards.

Physische und logische Schutzvorkehrungen dienen der Sicherheit von Daten und Anwendungen sowie der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs. Eine besondere Gefahr wäre der teilweise oder totale Ausfall von Datenverarbeitungssystemen. Die R+V hat durch zwei getrennte Rechenzentrumsstandorte mit Daten- und Systemspiegelung, besonderer Zutrittssicherung, Brandschutzvorkehrungen und abgesicherter Stromversorgung über Notstromaggregate Vorsorge getroffen. Ein definiertes Wiederanlaufverfahren für den Katastrophenfall wird durch Übungen auf seine Wirksamkeit überprüft. Datensicherungen erfolgen in unterschiedlichen Gebäuden mit hochabgesicherten Räumen. Darüber hinaus werden die Daten auf einen Bandroboter in einen ausgelagerten und entfernten Standort gespiegelt.

Das Sicherheitsniveau wird unterstützt durch systematische Schutzbedarfsfeststellungen, Sicherheitskonzepte auf Grundlage definierter IT-Sicherheitsstandards, Notfallkonzepte sowie durch ein Kapazitätenmanagement. Das Kapazitätenmanagement erfolgt unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten und sieht für geeignete Aufgaben die flexible Nutzung von Sourcing-Optionen und den risikobasierten Einsatz von IT-Providern vor. Diese werden bei Bedarf in die Prozesse integriert und risikoorientiert überwacht.

Die Gesellschaft setzt für das Management und Controlling der Cyber-/Informationsrisiken einen Informationsrisikomanagementprozess mit entsprechenden Rollen, Verantwortlichkeiten und Verfahren ein. Die Risiken werden dabei ganzheitlich betrachtet. Zur Identifikation von Cyber-/Informationsrisiken werden verschiedene Instrumente des Informations- und IT-Sicherheitsmanagements, wie zum Beispiel Soll-Ist-Vergleiche und Penetration-Testings eingesetzt. Über die Behandlung identifizierter Risiken entscheidet der jeweilige Informationsrisikoeigentümer entlang der Systematik und der Schritte des etablierten Informationsrisikomanagementprozesses. Zum Schutz gegen mögliche Auslagerungsrisiken erfolgen eine strukturierte Kategorisierung der Auslagerungen, die Identifizierung potenzieller Risikofaktoren im Rahmen der Risikoanalyse, die Ableitung von Auflagen zur Risikominderung inklusive vertraglich zu vereinbarender Standardinhalte sowie die Einbindung in das Notfallmanagement.

Zur Sicherung der Betriebsfortführung verfügt die R+V über ein Business-Continuity-Managementsystem (BCM-System), das auch das Notfall- und Krisenmanagement umfasst. Durch das BCM soll gewährleistet werden, dass der Geschäftsbetrieb im Not- und Krisenfall aufrechterhalten werden kann. Zu diesem Zwecke werden die (zeit-)kritischen Geschäftsprozesse mit den benötigten Ressourcen erfasst sowie hierzu notwendige Dokumentationen, wie beispielsweise Geschäftsfortführungspläne, erstellt und überprüft. Für die Bewältigung von Not- und Krisenfällen bestehen darüber hinaus gesonderte Organisationsstrukturen, zum Beispiel R+V-Krisenstab / Lagezentrum sowie die einzelnen Notfallteams der Ressorts und Standorte.

Für die sichere und effiziente Durchführung von Projekten hat die R+V eine Investitionskommission installiert, die Entscheidungsvorlagen zur Bewilligung sowie die Begleitung von Großprojekten vornimmt. Nach Projektgenehmigung berichten die Projektleitungen aller Großprojekte an die Investitionskommission. Dadurch sind die Projekte an ein unabhängiges und enges Projekt-Controlling geknüpft.

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass Versicherungsunternehmen nicht in der Lage sind, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.

Die Liquidität der Gesellschaften der R+V wird zentral gesteuert. Im Rahmen der Mehrjahresplanung wird eine integrierte Simulation zur Bestands- und Erfolgsentwicklung im Kapitalanlagebereich sowie zur Entwicklung der Zahlungsströme durchgeführt. Basis der Steuerung ist der prognostizierte Verlauf der Zahlungsströme aus dem versicherungstechnischen Geschäft, den Kapitalanlagen und der allgemeinen Verwaltung. Bei der Neuanlage wird die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätserfordernisse kontinuierlich geprüft.

Durch Sensitivitätsanalysen wesentlicher versicherungstechnischer Parameter wird die Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität unter krisenhaften Marktbedingungen monatlich überprüft. Die im Rahmen des monatlichen Berichtswesens dargestellten Ergebnisse zeigen die Fähigkeit der R+V Pensionsversicherung a.G., die eingegangenen Verpflichtungen jederzeit zu erfüllen.

Risikokonzentrationen

Risikokonzentrationen im weiteren Sinne sind Ansammlungen von Einzelrisiken, die sich aufgrund hoher Abhängigkeiten beziehungsweise verwandter Wirkungszusammenhänge mit deutlich erhöhter Wahrscheinlichkeit gemeinsam realisieren können. Die Abhängigkeiten und die Verwandtschaft der Wirkungszusammenhänge offenbaren sich teilweise erst in Stresssituationen.

Das Anlageverhalten der R+V Pensionsversicherung a.G. ist darauf ausgerichtet, Risikokonzentrationen im Portfolio zu vermeiden und durch eine weitgehende Diversifikation der Anlagen eine Optimierung des Risikoprofils zu erreichen. Hierzu trägt die Einhaltung der durch die internen Regelungen in der Risikomanagementleitlinie für das Anlagerisiko vorgegebenen quantitativen Grenzen gemäß dem Grundsatz der angemessenen Mischung und Streuung bei.

Strategisches Risiko

Das strategische Risiko ergibt sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen beziehungsweise daraus, dass diese nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden.

Veränderungen in den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie Veränderungen in Markt und Wettbewerb unterliegen einer ständigen Beobachtung, damit rechtzeitig und angemessen auf Chancen und Risiken reagiert werden kann. Die R+V analysiert und prognostiziert laufend nationale und globale Sachverhalte mit Einfluss auf geschäftsrelevante Parameter. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden insbesondere hinsichtlich der Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ausgewertet und finden Eingang in die Entwicklung neuer Versicherungsprodukte bei der R+V.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes, der sich aus einer möglichen Beschädigung der Reputation des Unternehmens oder der gesamten Branche infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (zum Beispiel bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden, Medien) ergibt.

Reputationsrisiken treten als eigenständige Risiken auf (primäres Reputationsrisiko) oder sie entstehen als mittelbare oder unmittelbare Folge anderer Risikoarten wie insbesondere des operationellen Risikos (sekundäres Reputationsrisiko).

Die Unternehmenskommunikation der R+V wird zentral koordiniert, um einer falschen Darstellung von Sachverhalten entgegentreten zu können. Die Berichterstattung in den Medien über die Versicherungswirtschaft im Allgemeinen und der R+V im Besonderen wird über alle Ressorts hinweg beobachtet und laufend analysiert.

Risikotragfähigkeit

Die Berechnung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit (Solvabilitätsquote) der R+V Pensionsversicherung a.G. erfolgt unter Beachtung der aktuell geltenden, branchenbezogenen Gesetzgebung und beschreibt den Grad der Überdeckung der aufsichtsrechtlich geforderten Mindest-Solvabilitätsquote durch verfügbare Eigenmittel. Zusätzlich erfolgt eine Bewertung des Finanzierungsbedarfs. Dabei wird eingeschätzt, ob die bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva, die Kapitalausstattung und die Risikotragfähigkeit auch künftig sowie unter Berücksichtigung von Risiken erfüllt werden. Für diese Beurteilung werden neben bestehenden Analysen und Berichten auch Projektionsrechnungen genutzt.

Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit der R+V Pensionsversicherung a.G. überschreitet per 31. Dezember 2023 die geforderte Solvabilitätsquote. Genehmigungspflichtige Eigenmittel werden bei der Berechnung der Solvabilitätsquote nicht berücksichtigt. Auf Basis der im Rahmen der internen Planung angewendeten Kapitalmarktszenarien zeigt sich, dass die Solvabilitätsquote der R+V Pensionsversicherung a.G. auch zum 31. Dezember 2024 oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderung liegen wird.

Risikosituation

Die aktuellen aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen werden erfüllt. Die aktuelle Risikosituation liegt innerhalb der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft.

Über die in diesem Bericht beschriebenen Risiken hinaus sind aus heutiger Sicht keine weiteren Entwicklungen erkennbar, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der R+V Pensionsversicherung a.G. nachhaltig beeinträchtigen.

Prognosebericht

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Die Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der heute zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über Branchenaussichten, zukünftige wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen und Entwicklungstrends sowie deren wesentliche Einflussfaktoren. Diese Aussichten, Rahmenbedingungen und Trends können sich natürlich in Zukunft verändern, ohne dass dies bereits jetzt vorhersehbar ist.

Insgesamt kann daher die tatsächliche Entwicklung der R+V Pensionsversicherung a.G. wesentlich von den Prognosen abweichen. Die Einschätzungen beruhen dabei in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen. Die berücksichtigten Annahmen basieren auf den Bewertungsfaktoren und Erkenntnissen zum Bilanzstichtag und sind insbesondere im Hinblick auf die weiteren zukünftigen Entwicklungen von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Somit spiegeln sich in der folgenden Einschätzung der Entwicklung der R+V Pensionsversicherung a.G. unvollkommene Annahmen und subjektive Ansichten wider, für die keine Haftung übernommen werden kann.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Aufgrund der anhaltenden geopolitischen Spannungen und politischen Belastungen agieren viele Unternehmen und Haushalte weiter unter hoher Unsicherheit. Wirtschaftsforscher erwarten, dass sich das globale Wachstum erneut abschwächen wird, bei gleichzeitig weiter rückläufigen Inflationsraten. Damit setzt sich die bereits begonnene makroökonomische Normalisierung nach den Krisenereignissen der letzten Jahre fort.

Der Sachverständigenrat prognostiziert in seinem Herbst-Jahresgutachten ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2024 von 0,7 % in Deutschland und von 1,1 % im Euroraum. Für die Inflationsrate wird mit einem Rückgang auf 2,6 % in Deutschland und auf 2,9 % im Euroraum gerechnet.

Entwicklung an den Kapitalmärkten

Die Entwicklung an den Kapitalmärkten dürfte im Jahr 2024 von der Entwicklung der Inflation, der Konjunktur und dem Ausgang diverser Wahlen geprägt sein. Die großen Notenbanken könnten nach einer Stabilisierungsphase beginnen, ihre Zinsen zu senken. Spreads von Unternehmensanleihen und Aktien könnten positiv auf die nachlassenden Konjunkturrisiken reagieren. Aufgrund geopolitischer Unsicherheiten und insbesondere der anstehenden Wahlen in den USA könnte die Volatilität an den Kapitalmärkten erhöht bleiben.

In der Kapitalanlagestrategie der R+V sorgt der hohe Anteil festverzinslicher und bonitätsstarker Wertpapiere dafür, dass die versicherungstechnischen Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Die Chancen an den Zins- und Kreditmärkten sollen unter der Voraussetzung weiterhin hoher Qualität der Titel, breiter Streuung und starker Risikokontrolle genutzt werden, insbesondere durch Investitionen in Staats- und Unternehmensanleihen. Die Investitionen in alternative Anlagen werden ausgebaut. Basis der Kapitalanlagetätigkeit bleibt eine langfristige Anlagestrategie, verbunden mit einem integrierten Risikomanagement.

Entwicklung der R+V Pensionsversicherung a.G.

Der Zinsanstieg hat sich im Jahresverlauf weiter fortgesetzt. Dieser wirkt sich langfristig positiv auf die Risikotragfähigkeit der R+V Pensionsversicherung a.G. aus. Durch den eingerichteten Gründungsstock nach § 178 Absatz 5 VAG können Zinsschwankungen aufgefangen werden.

Die R+V Pensionsversicherung a.G. wird durch den Ausbau der Zinsverstärkung ihre langfristige Risikotragfähigkeit weiterhin erhöhen. Der Gründungsstock dient der dauerhaften Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen und kann bedarfsgerecht abgerufen werden.

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die R+V Pensionsversicherung a.G. einen leichten Rückgang der gebuchten Beiträge. Durch die gestiegenen Zinsen wird der Aufbau der Zinsverstärkung geringer ausfallen. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2024 wird dadurch voraussichtlich stark reduziert.

Dank

Der Vorstand dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit in diesem erneut nicht einfachen Geschäftsjahr und spricht hierfür seine Anerkennung aus.

Die Geschäftspartner in- und außerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken haben auch im Jahr 2023 wieder einen großen Beitrag zum Erfolg der R+V Pensionsversicherung a.G. geleistet. Hierfür dankt ihnen der Vorstand.

Ein besonderer Dank geht an die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Wiesbaden, 15. März 2024

Der Vorstand

Anlage zum Lagebericht
Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen im Geschäftsjahr 2023

A. Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
Anwärter Invaliden- und Altersrentner
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Summe der Jahresrenten
Euro
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 25.111 20.004 13.188 7.642 91.313.712
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 601 512 908 553 6.509.753
2. Sonstiger Zugang 8 46 6 6 24.490
3. Gesamter Zugang 609 558 914 559 6.534.243
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 38 21 415 163 2.708.396
2. Beginn der Altersrente 848 488 - - -
3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) 54 59 - - -
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf - - 4 3 18.079
5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen 320 219 - - -
6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen - - - - -
7. Sonstiger Abgang 5 - - - 10.832
8. Gesamter Abgang 1.265 787 419 166 2.737.307
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 24.455 19.775 13.683 8.035 95.110.649
Davon
1. Beitragsfreie Anwartschaften 6.720 6.222 - - -
2. In Rückdeckung gegeben - - - - -
Hinterbliebenenrenten
Summe der Jahresrenten
Witwen
Anzahl
Witwer
Anzahl
Waisen
Anzahl
Witwen
Euro
Witwer
Euro
Waisen
Euro
3.776 449 243 11.795.503 847.641 214.945
261 53 35 811.500 106.705 33.170
- - - 0 180 2.120
261 53 35 811.500 106.885 35.291
208 29 - 691.562 53.420 -
- - - - - -
- - - - - -
- - 46 - - 53.535
- - - - -
- - - - -
- - - 4.511 - -
208 29 46 696.074 53.420 53.535
3.829 473 232 11.910.929 901.106 196.701
- - - - - -
- - - - - -
B. Bestand an Zusatzversicherungen
Unfall-Zusatzversicherungen Sonstige Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungsverträge Versicherungssumme
Euro
Anzahl der Versicherungsverträge Versicherungssumme 1)
Euro
Bestand
1. Anfang des Geschäftsjahres - - 884 -
2. Am Ende des Geschäftsjahres - - 755 -
Davon in Rückdeckung gegeben - - 48 -

1) einfache Jahresrente

Jahresabschluss 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

in Euro 2023 2022
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte - -
II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - -
III. Geschäfts- oder Firmenwert - -
IV. Geleistete Anzahlungen - -
- -
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 15.071.336,79 16.119.138,79
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen - -
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen - -
3. Beteiligungen 5.145.130,78 5.145.130,78
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - 5.145.130,78 -
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.436.273.929,03 1.478.637.505,73
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 974.742.378,73 970.089.620,74
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 267.603.658,69 283.608.348,53
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 369.370.543,91 343.072.640,25
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 212.495.327,69 207.532.627,77
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine - -
d) Übrige Ausleihungen - 581.865.871,60 -
5. Einlagen bei Kreditinstituten 50.000.000,00 -
6. Andere Kapitalanlagen 19.741.198,25 3.330.227.036,30 44.786.198,25
IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft - -
3.350.443.503,87 3.348.991.210,84
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen - -
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer
a) Fällige Ansprüche5.091,03 5.663,43
b) Noch nicht fällige Ansprüche- 5.091,03 -
2. Versicherungsvermittler - -
3. Mitglieds- und Trägerunternehmen 400.981,90 406.072,93 1.131.755,77
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 99.057,39 -
III. Eingefordertes noch nicht eingezahltes Kapital - -
IV. Sonstige Forderungen 32.737.935,92 25.652.226,13
33.243.066,24 26.789.645,33
E. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte - -
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 28.872.918,11 1.924.857,41
III. Andere Vermögensgegenstände 21.575.387,33 20.629.881,09
50.448.305,44 22.554.738,50
F. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 18.383.291,91 20.821.028,73
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten - -
18.383.291,91 20.821.028,73
G. Aktive latente Steuern - -
H. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung - -
I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag - -
Summe Aktiva 3.452.518.167,46 3.419.156.623,40

Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

Wiesbaden, 14. März 2024

Lau-Buschner, Treuhänderin

Es wird bestätigt, dass die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 21. Dezember 2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden ist.

 

Wiesbaden, 26. Februar 2024

Schäfer, Verantwortlicher Aktuar

Passiva
in Euro 2023 2022
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital
Gründungsstock 923.666.513,93 1.006.435.823,08
abzgl. nicht eingeforderter ausstehender Einlagen auf den 840.000.000,00 83.666.513,93 900.000.000,00
Gründungsstock
II. Kapitalrücklage - -
Davon Rücklage gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 5 VAG: - €(VJ: - €)
III. Gewinnrücklagen
1. Verlustrücklage gemäß § 193 VAG - -
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - -
3. Satzungsmäßige Rücklagen - -
4. Andere Gewinnrücklagen - - -
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust - -
83.666.513,93 106.435.823,08
B. Genussrechtskapital - -
C. Nachrangige Verbindlichkeiten - -
D. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag - -
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - - -
II. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 3.205.208.242,00 3.133.704.111,00
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - 3.205.208.242,00 -
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 1.526.596,47 1.626.995,61
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - 1.526.596,47 -
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
1. Bruttobetrag 141.463.159,51 144.920.100,85
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - 141.463.159,51 -
V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
1. Bruttobetrag - -
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - - -
3.348.197.997,98 3.280.251.207,46
E. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird - -
F. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4.423,00 6.293,00
II. Steuerrückstellungen - -
III. Sonstige Rückstellungen 901.213,11 791.540,62
905.636,11 797.833,62
G. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft - -
H. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
1. Versicherungsnehmern 8.699.527,97 8.403.858,51
2. Versicherungsvermittlern - -
3. Mitglieds- und Trägerunternehmen 327.091,82 9.026.619,79 1.075.422,04
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft - -
III. Anleihen - -
Davon konvertibel: - €(VJ: - €) -
IV. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - -
V. Sonstige Verbindlichkeiten 10.721.399,65 22.192.478,69
Davon: aus Steuern 894 €(VJ: 916 €)
im Rahmen der sozialen Sicherheit 789 €(VJ: 737 €)
19.748.019,44 31.671.759,24
I. Rechnungsabgrenzungsposten - -
K. Passive latente Steuern - -
Summe Passiva 3.452.518.167,46 3.419.156.623,40

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung
in Euro
2023 2022
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 47.039.041,51 47.897.604,21
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 21.303,00 47.017.738,51 25.288,92
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge - -
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen - - -
47.017.738,51 47.872.315,29
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 3.143.968,60 2.435.274,09
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen 391.504,88 487.605,84
Davon: aus verbundenen Unternehmen - €(VJ: - €)
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
Davon: aus verbundenen Unternehmen - €(VJ: - €)
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.798.309,79 2.645.807,83
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 86.900.042,39 89.698.352,18 85.816.311,19
c) Erträge aus Zuschreibungen 1.929.660,65 56.798,54
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 11.459.178,23 9.913.330,43
e) Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen - -
103.478.695,94 98.919.853,83
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen - -
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung - -
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 111.254.621,50 106.886.187,91
bb) Anteil der Rückversicherer 118.851,16 111.135.770,34 27.722,20
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 100.399,14 384.239,29
bb) Anteil der Rückversicherer - 100.399,14 -
111.236.169,48 107.242.705,00
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag -71.504.131,00 -66.862.998,00
bb) Anteil der Rückversicherer - -71.504.131,00 -
b) Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen - -
-71.504.131,00 -66.862.998,00
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung - -
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen 97.409,43 96.631,15
b) Verwaltungsaufwendungen 1.050.793,16 1.148.202,59 1.040.470,39
c) Davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 489,14 81,56
1.147.713,45 1.137.019,98
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 3.598.877,15 22.426.123,32
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 31.692.842,11 12.134.484,11
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 11.713.101,43 2.366.565,08
d) Aufwendungen aus Verlustübernahme - -
47.004.820,69 36.927.172,51
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen - -
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung - 180.481,00
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung -77.252.431,57 -63.122.933,28
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 2.083.861,05 154.457,72
2. Sonstige Aufwendungen 7.525.590,22 4.423.895,45
3. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis -5.441.729,17 -4.269.437,73
4. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -82.694.160,74 -67.392.371,01
5. Außerordentliche Erträge - -
6. Außerordentliche Aufwendungen - -
7. Außerordentliches Ergebnis - -
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - -
9. Sonstige Steuern 75.148,41 65.137,12
75.148,41 65.137,12
10. Erträge aus Verlustübernahme - -
11. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne - -
12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -82.769.309,15 -67.457.508,13
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr - -
14. Entnahmen aus dem Gründungsstock nach § 178 Abs. 5 VAG -82.769.309,15 -67.457.508,13
-82.769.309,15 -
15. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage - -
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - -
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen - -
d) aus anderen Gewinnrücklagen - -
- -
16. Entnahmen aus Genussrechtskapital - -
17. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Verlustrücklage gemäß § 193 VAG - -
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - -
c) in satzungsmäßige Rücklagen - -
d) in andere Gewinnrücklagen - -
- -
18. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals - -
19. Bilanzgewinn / Bilanzverlust - -

Anhang

Bilanzierungs- und Bewertungsmethode

Der Jahresabschluss 2023 der R+V Pensionsversicherung a.G. wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Rechtsverordnungen aufgestellt.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den um Abschreibungen geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bei einer dauernden Wertminderung bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear über eine gewöhnliche Nutzungsdauer von 10 bis 33 Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag. Zuschreibungen erfolgten gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB; jedoch maximal auf die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Beteiligungen sowie Andere Kapitalanlagen wurden zu Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vermindert um Abschreibungen, bilanziert. Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte Abschreibung nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zum Anschaffungswert vorgenommen.

Innerhalb des Postens Andere Kapitalanlagen werden Sicherheiten aus zentral geclearten OTC-Derivaten ausgewiesen.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere die gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit dem am Abschlusstag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Andernfalls erfolgt der Ansatz mit dem Anschaffungswert. Bei Wertpapier-Spezialfonds wurde basierend auf den enthaltenen Vermögenswerten der nachhaltige Wert ermittelt. Dabei wurden Inhaberschuldverschreibungen bei gegebener Bonität des Schuldners mit dem Rückzahlungsbetrag oder mit dem höheren Zeitwert angesetzt. Bei einer Bonität des Schuldners in den Non-Investment Grades wurde der Zeitwert angesetzt. Sofern der ermittelte Ertragswert (Earnings-Per-Share-Wert) der einzelnen Aktien über dem Zeitwert lag, wurden die Aktien mit diesem Ertragswert, maximal jedoch mit 120 % des Zeitwertes zum Stichtag angesetzt. Lag der EPS-Wert unter dem Zeitwert, wurde der Zeitwert angesetzt.

Abschreibungen erfolgten auf den nachhaltigen Wert oder den höheren Anteilswert der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden mit dem fortgeführten Anschaffungswert angesetzt. Bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurde auf den beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Amortisation einer Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte Abschreibung im Anlage- oder Umlaufvermögen nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie Sonstigen Ausleihungen wurden mit dem fortgeführten Anschaffungswert angesetzt, soweit nicht Einzelwertberechtigungen vorzunehmen waren. Die Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Einlagen bei Kreditinstituten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Negative Einlagenzinsen werden saldiert mit Erträgen ausgewiesen.

In den Posten Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Sonstige Ausleihungen wurden auch derivative Finanzinstrumente erfasst. Das Wahlrecht, ökonomische Sicherungsbeziehungen durch Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachzuvollziehen, wurde im Falle von perfekten Micro-Hedges (Critical Terms Match) genutzt. Die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko wurden nach der "Einfrierungsmethode" nicht erfolgswirksam. Angaben zu den Bewertungseinheiten sind dem Lagebericht zu entnehmen.

Innerhalb des Postens Sonstige Verbindlichkeiten werden Sicherheiten aus bilateral besicherten OTC-Derivaten ausgewiesen.

Die unter Aktiva B. Kapitalanlagen I. bis III. geführten Posten sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Anschaffungszeitpunkt oder im Falle einer Anwendung des § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet worden. Bei Rententiteln mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr erfolgte die Währungsumrechnung gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. Die übrigen Aktiva und Passiva sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet worden. Die Umrechnung von Fremdwährungszahlungen erfolgte grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig Verpflichtungen dienen, wurden entsprechend § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Schulden verrechnet. Der Zinsanteil der Veränderung des Vermögensgegenstandes wird mit dem Zinsanteil der Veränderung der korrespondierenden Verpflichtung verrechnet.

Forderungen wurden mit den Nennwerten angesetzt. Erkennbaren Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen wurden abgeschrieben. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Der Ansatz aller übrigen Aktiva erfolgte mit dem Nennwert.

In Fremdwährung geführte laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum 31. Dezember 2023 bewertet.

Die Deckungsrückstellung wurde grundsätzlich einzelvertraglich mit einer prospektiven Methode ermittelt. Die Berechnung erfolgte nach dem von der BaFin genehmigten Geschäftsplan. Eine Zillmerung wurde nicht vorgenommen.

Der Berechnung im Abrechnungsverband R+V Mitglieder wurden bestandsindividuelle Ausscheideordnungen sowie für Verträge mit Versicherungsbeginn bis 31. Dezember 2000 ein Rechnungszins von 4,0 % und für Verträge ab 1. Januar 2001 ein Rechnungszins von 3,5 % zugrunde gelegt. Die Ausscheideordnungen basieren seit dem Berichtsjahr 2001 auf den Richttafeln 1998 von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln, und beinhalten Abschläge bei den Ausscheidewahrscheinlichkeiten, um die Verhältnisse dieses Versichertenbestandes zu berücksichtigen. Verwaltungskosten wurden in der Deckungsrückstellung für Verträge mit laufender Beitragszahlung für beitragspflichtige Jahre implizit berücksichtigt. Für alle laufenden Renten, Rentenanwartschaften einschließlich der beitragsfreien Rentenanwartschaften aus der Überschussbeteiligung sowie bei beitragsfrei gestellten Versicherungen wurde eine Verwaltungskostenrückstellung gebildet.

Der Berechnung im Abrechnungsverband GENO Mitglieder wurden bestandsindividuelle Ausscheideordnungen auf Basis der Richttafeln 1998 von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln, mit Abschlägen bei den Ausscheidewahrscheinlichkeiten und ein Rechnungszins von 3,5 % zugrunde gelegt. Des Weiteren enthält die Deckungsrückstellung einen auf Basis der Beiträge des Berichtsjahres ermittelten pauschalen Betrag zur Finanzierung der Deckungsrückstellung der aus Beiträgen des laufenden Geschäftsjahres zu erwerbenden Anwartschaften von Versicherten ab Alter 60. Verwaltungskosten wurden in der Deckungsrückstellung für Verträge mit laufender Beitragszahlung für beitragspflichtige Jahre mit Ausnahme, der vor dem 1. Dezember 1984 geschlossenen Verträge implizit berücksichtigt. Für alle laufenden Renten, Rentenanwartschaften einschließlich der beitragsfreien Rentenanwartschaften aus der Überschussbeteiligung sowie bei beitragsfrei gestellten Versicherungen wurde eine Verwaltungskostenrückstellung gebildet.

Für die Berechnung der Deckungsrückstellung im Abrechnungsverband PKR Mitglieder wurde für Verträge mit Versicherungsbeginn bis Dezember 2007 ein Rechnungszins von 3,5 % zugrunde gelegt. In Anbetracht des anhaltenden Niedrigzinsniveaus wurde für diese Verträge bereits zum Jahresabschluss 2015 der ehemaligen Pensionskasse Raiffeisen-Schulze-Delitzsch Norddeutschland VVaG eine dauerhafte Nachreservierung zur Absenkung des Rechnungszinses auf 3,25 % vorgenommen. Für die Berechnung der Verträge mit Beginn ab Januar 2008 bis Dezember 2016 wurde ein Rechnungszins von 2,25 % verwendet. Die Ausscheideordnungen für die Verträge mit Versicherungsbeginn bis 31. Dezember 2007 basieren auf den Richttafeln 1998 von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln, und für die Verträge mit Versicherungsbeginn ab 2008 auf den Richttafeln 2005 G von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln. Beide beinhalten Abschläge bei den Ausscheidewahrscheinlichkeiten, um die Verhältnisse dieser Versichertenbestände zu berücksichtigen.

Für die Abrechnungsverbände R+V Mitglieder, GENO Mitglieder und PKR Mitglieder wurde, gestartet in der Niedrigzinsphase, eine Verstärkung der Deckungsrückstellung gebildet. Zum 31.12.2022 wurde der pauschale Betrag für die Abrechnungsverbände R+V Mitglieder und GENO Mitglieder in eine einzelvertraglich berechnete Zinsverstärkung umgewandelt. Zum 31.12.2023 wurde diese Umrechnung auch für den Abrechnungsverband PKR Mitglieder vollzogen.

Zusätzlich wurde das Risiko einer weiteren Steigerung der Lebenserwartung im Jahr 2023 für die Abrechnungsverbände R+V Mitglieder und GENO Mitglieder mit einer Biometrie-Verstärkung minimiert.

Für die Berechnung der Deckungsrückstellung im Abrechnungsverband NT Mitglieder wurde für Verträge mit Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 ein Rechnungszins von 2,75 % verwendet, für Verträge mit Beginn von Januar 2007 bis Dezember 2011 ein Rechnungszins von 2,25 %, für Verträge mit Beginn von Januar 2012 bis Dezember 2014 ein Rechnungszins von 1,75 %, für Verträge mit Beginn Januar 2015 bis Dezember 2016 ein Rechnungszins von 1,25 %, für Verträge mit Beginn Januar 2017 bis Dezember 2020 ein Rechnungszins von 0,90 %, sowie für Verträge mit Beginn ab Januar 2021 ein Rechnungszins von 0,25 %. Es wurde die Sterbetafel DAV 2004 R für Männer und Frauen mit jeweils einer einheitlichen Altersverschiebung verwendet. Die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten entstammen der Tafel R+V 2000 I. Verwaltungskosten wurden in der Deckungsrückstellung implizit und durch eine zusätzliche Verwaltungskostenrückstellung berücksichtigt.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurde individuell ermittelt. Die Spätschadenrückstellung erfasst die Summe aller riskierten Kapitale (Barwert der Rentenleistungen abzüglich der Summe aus vorhandenem Deckungskapital aus der Anwartschaft, zu zahlenden Renten und der zurückzuerstattenden Beiträge) für diejenigen Versicherungen, bei denen bis zum Bilanzstichtag der Versicherungsfall eingetreten ist, die aber erst im neuen Geschäftsjahr gemeldet oder entschieden wurden. Zur Berücksichtigung der nicht mehr rechtzeitig vor Bilanzerstellung bekannt gewordenen Invaliditätsfälle ist die Spätschadenrückstellung um eine auf aktualisierten Erfahrungswerten beruhende pauschale Zuschätzung erhöht worden.

Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973 ermittelt.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) in Verbindung mit § 253 Abs. 1 HGB unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln. Zukünftige Entwicklungen und Trends wurden berücksichtigt. Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen erfolgte auf Basis des von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Zinssatz wurde auf das Jahresende hochgerechnet.

Als Parameter wurden verwendet:

Rentendynamik: 2,30 %

Zinssatz Pensionsrückstellungen: 1,83 %

Pensionszusagen gegen Gehaltsverzicht stehen zu einem überwiegenden Teil kongruente sicherungsverpfändete Rückdeckungsversicherungen gegenüber. Ihr Wert entspricht deshalb gemäß § 253 Abs. 1 HGB dem Zeitwert der Vermögensgegenstände.

Die Bewertung der in den Sonstigen Rückstellungen enthaltenen und nicht die Altersversorgung betreffenden Ruhestandsleistungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) in Verbindung mit § 253 Abs. 1 HGB unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln. Zukünftige Entwicklungen und Trends wurden berücksichtigt. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Basis des von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Zinssatz wurde auf das Jahresende hochgerechnet und lag bei 1,76 %.

Alle anderen nichtversicherungstechnischen Rückstellungen sind nach § 253 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und, soweit die Laufzeit der Rückstellungen mehr als ein Jahr beträgt, abgezinst. Der jeweilige Zinssatz wurde auf Basis des von der Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatzes der letzten sieben Jahre auf das Jahresende hochgerechnet.

Die Anderen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Negative Zinsen auf laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.

Währungskursgewinne und Währungskursverluste innerhalb derselben Währung wurden saldiert.

Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A., B. I. bis III. im Geschäftsjahr 2023
Bilanzwerte Vorjahr Zugänge Umbuchungen
in Euro % Euro Euro
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte - - -
II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - -
III. Geschäfts- oder Firmenwert - - -
IV. Geleistete Anzahlungen - - -
Summe A. - - -
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.119.138,79 0,5 -
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen - - - -
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - -
3. Beteiligungen 5.145.130,78 0,2 - -
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - - -
5. Summe B. II. 5.145.130,78 0,2 - -
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.478.637.505,73 44,2 48.907.335,83
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 967.089.620,74 28,9 139.463.396,19
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 283.608.348,53 8,5 4.308.391,55 -
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 346.072.640,25 10,3 41.305.667,76 -
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 207.532.627,77 6,2 21.571.642,76 -
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine - - - -
d) Übrige Ausleihungen - - - -
5. Einlagen bei Kreditinstituten - - 50.000.000,00 -
6. Andere Kapitalanlagen 44.786.198,25 1,3 315.000,00 -
7. Summe B. III. 3.327.726.941,27 99,4 305.871.434,09 -
Summe B. 3.348.991.210,84 100,0 305.871.434,09 -
Insgesamt 3.348.991.210,84 305.871.434,09 -
Entwicklung der Aktivposten A., B. I. bis III. im Geschäftsjahr 2023
Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Geschäftsjahr
Euro Euro Euro Euro %
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte - - - -
II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - - - -
III. Geschäfts- oder Firmenwert - - - -
IV. Geleistete Anzahlungen - - - -
Summe A. - - - -
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - - 1.047.802,00 15.071.336,79 0,4
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen - - - - -
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - - -
3. Beteiligungen - - - 5.145.130,78 0,2
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - - - -
5. Summe B. II. - - - 5.145.130,78 0,2
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 62.555.533,07 1.929.660,65 30.645.040,11 1.436.273.929,03 42,9
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 134.810.638,20 - - 974.742.378,73 29,1
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 20.313.081,39 - - 267.603.658,69 8,0
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 15.007.764,10 - - 369.370.543,91 11,0
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 16.608.942,84 - - 212.495.327,69 6,3
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine - - - - -
d) Übrige Ausleihungen - - - - -
5. Einlagen bei Kreditinstituten - - - 50.000.000,00 1,5
6. Andere Kapitalanlagen 25.360.000,00 - - 19.741.198,25 0,6
7. Summe B. III. 274.655.959,60 1.929.660,65 30.645.040,11 3.330.227.036,30 99,4
Summe B. 274.655.959,60 1.929.660,65 31.692.842,11 3.350.443.503,87 100,0
Insgesamt 274.655.959,60 1.929.660,65 31.692.842,11 3.350.443.503,87
B. Kapitalanlagen
in Tsd. Euro Buchwert Zeitwert 2023 Reserve
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 15.071 42.772 27.701
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
3. Beteiligungen 5.145 11.852 6.707
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.436.274 1.413.043 -23.231
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 974.742 838.266 -136.476
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 267.604 237.760 -29.844
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 369.371 313.108 -56.263
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 212.495 215.236 2.741
5. Einlagen bei Kreditinstituten 50.000 49.990 -10
6. Andere Kapitalanlagen 19.741 29.717 9.976
3.350.444 3.151.744 -198.699

Für die Ermittlung der Zeitwerte börsennotierter Wertpapiere wurden grundsätzlich die Börsenkurse oder Rücknahmepreise vom letzten Handelstag verwendet.

Bei Rententiteln ohne regelmäßige Kursversorgung über Börsen wurde eine synthetische Marktwertermittlung anhand der Discounted Cashflow Methode vorgenommen oder auf modellbasierte Kurse von spezialisierten Datenanbietern zurückgegriffen.

Die Ermittlung der Marktwerte für die Sonstigen Ausleihungen, sowie Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen erfolgte anhand der Discounted Cashflow Methode unter Berücksichtigung der Restlaufzeit und bonitätsspezifischer Risikozuschläge.

Die beizulegenden Zeitwerte für Beteiligungen und Andere Kapitalanlagen wurden anhand der Netto-Ertragswertformel nach IDW S1 in Verbindung mit IDW RS HFA 10 ermittelt, oder es wurde der Net Asset Value zugrunde gelegt.

Darüber hinaus wurden bei einigen wenigen Positionen Approximationen auf der Grundlage von Expertenschätzungen angesetzt.

Die Strukturierten Produkte wurden mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden bewertet. Hierzu wurde ein Shifted Libor-Market Modell verwendet. Eingehende Bewertungsparameter sind hierbei Geldmarkt-/Swapzinskurven, emittenten- und risikoklassenspezifische Credit-Spreads, Volatilitäten und Korrelationen für CMS-Swapsätze, ggf. Devisenkassakurse.

Die Marktwertermittlung der Asset-Backed-Securities (ABS)- Produkte erfolgte durch die Value & Risk Valuation Services GmbH und basiert auf zwei wesentlichen Informationsquellen. Das sind zum einen die Geschäftsdaten beziehungsweise die Daten zu den hinterlegten Sicherheiten, welche die Stammdaten der Produkte darstellen und somit qualitative Aussagen über das jeweilige Geschäft erlauben. Zum anderen sind es die prognostizierten Rückzahlungen, aus denen die Cashflows der Geschäfte abgeleitet werden, und die damit den quantitativen Hintergrund zur Bewertung bilden.

Das Grundstück wurde zum 31. Dezember 2023 neu bewertet. Der der Bewertung zu Grunde liegende Bodenrichtwert wurde in 2023 aktualisiert.

Soweit darüber hinaus andere Wertansätze verwendet wurden, entsprechen diese den Bestimmugen der §§ 55 und 56 RechVersV.

Gemäß § 341b Abs. 2 HGB sind 2.411,0 Mio. Euro Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet. Dieses beinhaltet auf Basis der Kurse zum 31. Dezember 2023 positive Bewertungsreserven von 70,8 Mio.Euro und negative Bewertungsreserven von 230,5 Mio. Euro.

Die Bewertungsreserven der gesamten Kapitalanlagen belaufen sich auf -198,7 Mio. Euro, was einer Reservequote von -5,9 % entspricht.

In die Überschussbeteiligung einzubeziehende Kapitalanlagen
in Mio. Euro
2023
Zu Anschaffungskosten 3.350
Zu beizulegenden Zeitwerten 3.152
Saldo -199

Die Versicherungsnehmerbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nach einem branchenüblichen verursachungsorientierten Verfahren vorgenommen. Die Gesamtsumme der Buchwerte inklusive der Agien und Disagien der in der Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen betrug 3.350,4 Mio. EUR (2022: 3.349,0 Mio. EUR); der Zeitwert dieser Anlagen belief sich auf 3.151,7 Mio. EUR (2022: 3.028,3 Mio. EUR), so dass sich ein Saldo von - 198,7 Mio. EUR (2022: - 320,7 Mio. EUR) ergab. Unter Berücksichtigung der anspruchsberechtigten Verträge ist der Saldo aus Buch- und Zeitwerten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen zum Stichtag negativ. Damit ergibt sich keine Beteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven zum Bilanzstichtag.

B. Kapitalanlagen - Angaben zu Finanzinstrumenten, die über ihrem beizulegendem Zeitwert ausgewiesen werden
in Tsd. Euro
2023
Art Buchwert Zeitwert
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1) 60.878 59.509
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2) 872.831 727.469
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 3) 249.893 219.516
Namensschuldverschreibungen 4) 240.541 178.628
Schuldscheinforderungen und Darlehen 5) 114.447 102.544
Einlagen bei Kreditinstituten 6) 50.000 49.990

1) Aufgrund der gegebenen Bonität der Emittenten und der erwarteten Gewinne der Gesellschaften sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern

durch Markpreisänderungen bedingt.

2) Aufgrund der gegebenen Bonität der Emittenten sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.

3) Aufgrund der gegebenen Bonität der Schuldner sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.

4) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Namensschuldverschreibungen, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden

Wertminderung ausgegangen wird.

5) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Schuldscheinforderungen und Darlehen, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden

Wertminderung ausgegangen wird.

6) Aufgrund der gegebenen Bonität der Schuldner und der kurzen Restlaufzeit, sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch

Marktpreipreisänderungen bedingt.

B. Kapitalanlagen - Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten
in Tsd. Euro
2023
Art Nominalvolumen Buchwert Zeitwert positiv Zeitwert negativ
Zinsbezogene Geschäfte
Vorkäufe/Termingeschäfte Inhaberschuldverschreibungen 1) 21.679 - - 1.356

1) Vorkäufe/Termingeschäfte auf Inhaberschuldverschreibungen werden auf Basis der DCF-Methode bewertet, Bewertungsparameter hierbei sind der

Kassakurs und die Zinskurve.

B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
in Tsd. Euro
2023
Anzahl
Mit Geschäfts- und anderen Bauten 4 15.071
Ohne Bauten 0 0
4 15.071
Bilanzwert der überwiegend von Gesellschaften der R+V genutzten Grundstücke 0
B. II. 3. Beteiligungen
in Tsd. Euro
2023
Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in %
Geschäftsjahr Eigenkapital Ergebnis
Bau + Haus Management GmbH, Wiesbaden 50 2022 8.589 930
B. III. Sonstige Kapitalanlagen - Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
in Tsd. Euro
2023
Fondsart Marktwert Differenz Marktwert/ Buchwert Ausschüttung für das Geschäftsjahr Unterlassene außerplanmäßige Abschreibungen
Aktienfonds 18.511 5.863 11 -
Rentenfonds 178.614 -12.344 2.010 -12.413
Mischfonds 912.819 -69.182 28.396 -71.346
1.109.944 -75.663 30.418 -83.759

Die Wertpapierfonds sind überwiegend europäisch bzw. international ausgerichtet und schwerpunktmäßig in Wertpapieren investiert.

Der Anlagegrundsatz des § 215 Abs.1 VAG zur Sicherheit wird stets beachtet.

Bei einem Rentenfonds wurde eine Abschreibung auf den nachhaltigen Wert als Zwischenwert vorgenommen.

Bei vier Rentenfonds und einem Mischfonds im Anlagevermögen wurde auf eine Abschreibung verzichtet, da es sich um eine vorübergehende Wertminderung handelt. Dies wurde anhand der nachhaltigen Werte nachgewiesen, die über den Buchwerten liegen.

Bei 100 % der Wertpapierfonds ist eine uneingeschränkte tägliche Anteilsscheinrückgabe möglich, dies entspricht einem Anteil von 100 % des Marktwertes.

B. III. 6. Sonstige Kapitalanlagen - Andere Kapitalanlagen

Der Posten B. III. Sonstige Kapitalanlagen beinhaltet unter 6. Andere Kapitalanlagen im Wesentlichen übrige Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,4 Mio. Euro.

Erläuterungen zur Bilanz - Passiva

A. I. Gründungsstock
in Euro
2023
Vortrag zum 1. Januar 106.435.823,08
im Geschäftsjahr eingefordertes Kapital 60.000.000,00
Entnahme -82.769.309,15
Stand 31. Dezember 83.666.513,93
D. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
in Euro
2023
Vortrag zum 1. Januar 144.920.100,85
Entnahmen:
Gutschriften an Versicherungsnehmer 449.411,06
Beiträge zur Erhöhung der Versicherungsleistung 3.143.968,60
Versorgungsausgleiche und Übertragungen 7.955,68
Beteiligung an Bewertungsreserven -
Zuweisungen:
aus dem Überschuss des Geschäftsjahres 0,00
aus gutgeschriebenen Überschussanteilen 144.394,00
Stand am 31. Dezember 141.463.159,51
Davon entfallen auf:
a) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile 493.344,00
b) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile und Schlusszahlungen 2.360.000,00
c) geschäftsplanmäßige Rückstellung zur Finanzierung künftiger Leistungen aus der Überschussbeteiligung 13.289.160,00
d) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstaben b) 8.647.003,00
e) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c) 0,00
f) den ungebundenen Teil 116.673.652,51

Die Beiträge der Rückstellung unter c) zur Finanzierung künftiger Leistungen wurden nach dem genehmigten Geschäftsplan mit einem Zinssatz von 4,5 % unter Beachtung der für 2024 deklarierten Überschussanteilsätze berechnet.

Der Schlussüberschussanteilfonds wurde auf Basis des zum nächsten Bilanzstichtag vorgesehenen nicht garantierten Schlussüberschussanteils für alle Versicherungen unter Beachtung der für 2024 deklarierten Überschussanteilsätze berechnet. Der Schlussüberschussanteilfonds entspricht dem erreichten Ansammlungsguthaben zum nächsten Bilanzstichtag.

F. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
in Euro
2023
Erfüllungsbetrag 18.900,00
Saldierungsfähiges Deckungsvermögen (Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen) 14.477,00
4.423,00

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 16 Euro.

F. III. Sonstige Rückstellungen
in Euro
2023
Verwaltung Kapitalanlagen 90.000,00
Jahresabschluss 8.673,17
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 3.740,00
Betriebskosten 84.000,00
Übrige Rückstellungen 714.799,94
901.213,11
H. I. 1. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern
in Euro
2023
Im Voraus empfangene Beiträge 2.524,97
Gutgeschriebene Überschussanteile 8.697.003,00
8.699.527,97

Sonstige Bemerkungen

Verbindlichkeiten, mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht.

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. 1. a) Gebuchte Bruttobeiträge
in Euro
2023 2022
Beiträge nach Zahlungsweise
Laufende Beiträge 45.128.871,74 46.160.102,85
Einmalbeiträge 1.910.169,77 1.737.501,36
47.039.041,51 47.897.604,21
I. 6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
in Euro
2023 2022
Rentenzahlungen 107.586.952,82 104.275.427,75
Rentenabfindungen 1.986.158,64 1.464.545,48
Teilungsbetrag aus Versorgungausgleich 1.671.626,00 1.384.636,84
Rückkäufe 110.283,18 145.817,13
Brutto-Aufwendungen 111.355.020,64 107.270.427,20
Anteil der Rückversicherer 118.851,16 27.722,20
Netto-Aufwendungen 111.236.169,48 107.242.705,00
I. 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
in Euro
2023 2022
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen
Planmäßige Abschreibungen 748.518,00 748.519,00
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB 30.944.324,11 11.385.965,11
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB - -
Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 HGB - -
31.692.842,11 12.134.484,11

Rückversicherungssaldo

Der Rückversicherungssaldo beträgt 98.037,30 Euro zu Lasten des Rückversicherers (2022: 2.514,87 Euro zu Lasten des Rückversicherers).

II. 1. Sonstige Erträge
in Euro
2023 2022
Zinserträge 1.941.864,53 33.916,81
Währungskursgewinne 140.759,97 118.975,24
Auflösung von anderen Rückstellungen 837,21 1.518,25
Übrige Erträge 399,34 47,42
2.083.861,05 154.457,72
II. 2. Sonstige Aufwendungen
in Euro
2023 2022
Aufwendungen, die das Unternehmen als Ganzes betreffen 902.663,70 902.054,31
Sonstige Zinsaufwendungen 6.298.421,81 3.309.977,09
Währungskursverluste 0,00 142,05
Abschreibungen Zins- und Mietforderungen 111.554,76 ,65
Zinszuführungen zu Rückstellungen 429,00 353,00
Zu verrechnende Zinsen aus saldierungsfähigen Vermögensgegenständen -429,00 -353,00
Übrige Aufwendungen 212.949,95 211.721,35
7.525.590,22 4.423.895,45

Sonstige Anhangangaben

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen
in Euro
2023 2022
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft - -
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB - -
3. Löhne und Gehälter - -
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 12,00 79,00
5. Aufwendungen für Altersversorgung - 7.544,30
6. Aufwendungen insgesamt 12,00 7.623,30
Darüber hinaus haben die Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB Provisionen und sonstige Bezüge für das Vermittlungsgeschäft erhalten 19.647,71 122.136,79

Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Für Mitglieder des Vorstands fielen 2023 keine Bezüge in der R+V Pensionsversicherung a.G. an. Bezüge an Vorstände, die gleichzeitig Mitglied des Vorstands bei der R+V Versicherung AG sind, wurden von der vertragsführenden Gesellschaft, der R+V Versicherung AG, geleistet.

Für laufende Pensionen von früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen besteht keine Rückstellung.

Im Geschäftsjahr wurden für den Aufsichtsrat 85.110 Euro und für die Mitgliedervertreter 13.042 Euro aufgewendet.

Angabepflichtige Beträge nach § 285 Nr. 9c HGB bestanden im Geschäftsjahr nicht.

Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Berichtszeitraum sind keine marktüblichen Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt worden.

Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag ergaben sich aus abgeschlossenen Verträgen und Mitgliedschaften folgende Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB und Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 a HGB:
in Euro Angaben zum Betrag Risiken Vorteile
1. Kreditzusagen 647.300 Zinsstrukturkurve sinkt. Zinsstrukturkurve steigt.
2. Verpflichtungen aus schwebenden 22.115.560 Opportunitätskosten durch geringen Zinssatz; Kontrahentenrisiko und Emittentenrisiko. Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen und Vermeidung von Marktstörungen bei hohem Anlagebedarf.
Geschäften
3. Nachzahlungsverpflichtungen 1.251.093 Es besteht eine Verpflichtung zur Auszahlung, dabei ist keine Einflussnahme auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme möglich. Es besteht ein Risiko des zwischenzeitlichen Wertverfalls des Titels. Keine bilanzielle Erhöhung der Kapitalanlagen, solange nicht ausgezahlt. Liquiditätseinsparung, ggf. bessere Verzinsung bei einer vorübergehenden alternativen Anlage.
4. Andienungsrecht aus Multitranchen 105.500.000 Abfließende Liquidität. Es enstehen Opportunitätskosten durch geringen Zinssatz. Daneben besteht ein Emittentenrisiko. Höherer Kupon des Basisinstruments.
5. Haftsummen 200 Keine bilanzielle Erhöhung der Kapitalanlagen bei Inanspruchnahme. Es besteht kein bilanzieller Gegenwert zur Haftsumme. Erhöhung des haftenden Eigenkapitals bei genossenschaftlichen Unternehmen. Geringe Eintrittswahrscheinlichkeit durch
Einlagensicherungsfonds.
6. Als Sicherheit gestellte Wertpapiere 14.962.916 Abfließende Liquidität. Es entstehen Opportunitätskosten durch geringen Zinssatz. Zur Besicherung von geclearten Derivaten wurden Anlagen in Depots gesperrt.
Summe 144.477.070

Darüber hinaus bestehen vertraglich vereinbarte mögliche künftige Verbindlichkeiten gegenüber den Trägerunternehmen aus der Verzinsung des Gründungsstockdarlehens sowie in Höhe von 240,0 Mio. Euro aus der Inanspruchnahme des Gründungsstocks.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber assoziierten Unternehmen bestehen nicht.

Es bestehen keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit und der bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses gewonnen Erkenntnisse im abgelaufenen Geschäftsjahr ist eine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen gemäß § 251 HGB als unwahrscheinlich einzustufen.

Honorare des Abschlussprüfers
Im Geschäftsjahr wurden folgende Honorare als Aufwand (netto) erfasst:
in Euro 2023
Abschlussprüfungsleistungen 36.442

Abschlussprüfer der R+V Pensionsversicherung a.G. ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Angaben zur Identität der Gesellschaft

Die R+V Pensionsversicherung a.G. mit Sitz in Wiesbaden und der Geschäftsanschrift Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 2174 eingetragen.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen.

Aufsichtsrat
Dr. Norbert Rollinger Vorsitzender des Vorstands, R+V Versicherung AG
Vorsitz
Peter Marsch Mitglied des Vorstands, Wiesbadener Volksbank eG
Stellvertretender Vorsitz
Oliver Best Bereichsleiter Konzern-Personal, DZ BANK AG Deutsche-Zentralgenossenschaftsbank
Lothar Bosch bis 28.06.2023 Geschäftsführer i.R., Viehzentrale Südwest GmbH
Markus Braun seit 28.06.2023 Geschäftsführer, Raiffeisen Waren GmbH
P/StB Siegfried Drexl bis 31.12.2023 Mitglied des Vorstands, Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Peter Götz Mitglied des Vorstands, Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V.
Michael Joop seit 28.06.2023 Vorsitzender des Vorstands, Volksbank Hameln-Stadthagen eG
Mathias Juhl Wirtschaftsprüfer / Prüfungsdienstleiter, Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.
Ralph Kehl Mitglied des Vorstands, VR Bank HessenLand eG
Christoph Kempkes Vorsitzender des Vorstands, Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG
Hubertus Stegemann seit 26.04.2023 Leiter des Stabs Labor Relations, Atruvia AG
Jürgen Strohmaier Vorsitzender des Vorstands, Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG
Jürgen Timmermann bis 28.06.2023 Geschäftsführer, Grafschafter Wertekontor GmbH

Vorstand

Claudia Andersch

Vorsitz

Marc René Michallet

Stellvertretender Vorsitz

Rüdiger Bach

Verantwortlicher Aktuar
Gerhard Sprenger bis 31.07.2023
Markus Schäfer seit 01.08.2023

Treuhänder

Helga Lau-Buschner

 

Wiesbaden, 15. März 2024

Der Vorstand

Andersch

Michallet

Bach

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Die Überschussanteile werden zur Erhöhung und Erweiterung der bedingungsgemäßen Rentenleistung verwendet.

Für das Geschäftsjahr 2024 werden entsprechend dem Geschäftsplan folgende Überschussanteilsätze festgelegt:

A. Abrechnungsverband R+V Mitglieder

1. Hauptversicherungen - laufender Überschuss

Zum 1. Januar 2024 erfolgt keine Erhöhung der Anwartschaften oder laufenden Renten aus der Überschussbeteiligung.

2. Hauptversicherungen - Schlussüberschuss

Bei allen im Geschäftsjahr 2024 eintretenden Todesfällen weiblicher Versicherter in der Anwartschaftszeit, deren jährliche Invaliden- und Altersrente 13 % der insgesamt eingezahlten Beiträge beträgt, wird den Witwern unter den analogen Voraussetzungen, nach denen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine Witwenrente gezahlt wird, eine Rente von 60 % der erworbenen Rentenanwartschaft beziehungsweise der laufenden Rente gewährt. Witwerrenten aus der Überschussbeteiligung werden um eine eventuelle bedingungsgemäß zu zahlende Witwerrente gekürzt. Dasselbe gilt für Todesfälle weiblicher Versicherter in der Rentenbezugszeit, deren Invaliden- oder Altersrente 13 % der insgesamt eingezahlten Beiträge beträgt und die erstmalig im Geschäftsjahr 2024 eine Rentenzahlung erhalten.

Bei männlichen Versicherten, deren jährliche Invaliden- und Altersrente 13 % der insgesamt eingezahlten Beiträge beträgt, entfällt der bedingungsgemäße versicherungsmathematische Abschlag im Falle der vorgezogenen Altersrente von 0,35 % für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme bei allen im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Renten.

3. Zusatzversicherungen

Bei Risiko-Zusatzversicherungen und bei Invaliditäts-Zusatzversicherungen erfolgt bei Erleben des vollendeten 55. Lebensjahres, bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder bei Tod des Versicherten im Jahr 2024 keine Erhöhung der bedingungsgemäßen Rentenleistung der Hauptversicherung aus der Überschussbeteiligung.

B. Abrechnungsverband GENO-Mitglieder

Zum 1. Januar 2024 erfolgt keine Erhöhung der Anwartschaften oder laufenden Renten aus der Überschussbeteiligung.

C. Abrechnungsverband PKR-Mitglieder

Zum 1. Januar 2024 erfolgt keine Erhöhung der Anwartschaften oder laufenden Renten aus der Überschussbeteiligung.

D. Abrechnungsverband NT-Mitglieder

1. Laufende Überschussbeteiligung

Laufende Überschussbeteiligung
Überschussverband Aufschubzeit Rentenbezug
in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) in % der überschussberechtigten Beiträge 1) in % der überschussberechtigten Beiträge 2) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3)
NT04, NT04B, NT04H, NT04V 0,00 2,50 2,50 0,00
NT07, NT07B, NT07H, NT07V 0,00 2,50 2,50 0,00
NT12, NT12B, NT12H, NT12V 0,00 2,50 2,50 0,00
NT15, NT15B, NT15H, NT15V 0,00 2,50 2,50 0,00
NT17, NT17B, NT17H, NT17V 0,00 2,50 2,50 0,00
NT21, NT21B, NT21H, NT21V 0,00 2,50 2,50 0,00

1) Zuteilung zum 1. Januar 2025, erstmals zu Beginn des zweiten Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn.

2) Zusätzliche Zuteilung zum Rentenbeginn.

3) Zuteilung zum 1. Januar 2025, erstmals zu Beginn des auf den Rentenbeginn folgenden Kalenderjahres.

2. Schlussüberschussbeteiligung

Die Versicherungen mit Rentenbeginn in 2024 erhalten nach einer Wartezeit von drei vollen Kalenderjahren eine Schlussüberschussbeteiligung.

Bei Übertragung, im vorzeitigen Versicherungsfall oder bei Anspruch auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente in 2024 wird die Schlussüberschussbeteiligung

nach einer Wartezeit von drei vollen Kalenderjahren gewährt.

Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich in % des erreichten Ansammlungsguthabens.

Schlussüberschussbeteiligung
Überschussverband Schlussüberschussbeteiligung in % des erreichten Ansammlungsguthabens nach einer Wartezeit von drei vollen Kalenderjahren
NT04, NT04B, NT04H, NT04V 100
NT07, NT07B, NT07H, NT07V 100
NT12, NT12B, NT12H, NT12V 100
NT15, NT15B, NT15H, NT15V 100
NT17, NT17B, NT17H, NT17V 100
NT21, NT21B, NT21H, NT21V 100

3. Verzinsliche Ansammlung

Versicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten neben dem garantierten Zins einen Ansammlungsüberschussanteil.

Die Höhe dieses Ansammlungsüberschussanteils für die Verzinsung des Ansammlungsguthabens wird mit 0,00 % festgelegt.

Weitere Informationen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die R+V Pensionsversicherung a.G., Wiesbaden

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der R+V Pensionsversicherung a.G., Wiesbaden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der R+V Pensionsversicherung a.G. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Vereins zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Abschnitts "Nachhaltigkeitsbericht".

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Vereins zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Vereins abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verein seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Vereins.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 2. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Sack, Wirtschaftsprüfer

ppa. Steffen Wohn, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 bei seiner Arbeit berücksichtigt.

Die Lage der Versicherungswirtschaft war von den konjunkturellen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa geprägt.

Organisation des Aufsichtsrats

Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss gebildet.

Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben die Geschäftsführung des Vorstands nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften fortlaufend überwacht und beratend begleitet sowie über die vorgelegten zustimmungspflichtigen Geschäfte entschieden. Die Überwachung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses bezog sich insbesondere auch auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie des Internen Kontrollsystems und des Internen Revisionssystems.

Bei Bedarf werden für die Aufsichtsratsmitglieder interne Informationsveranstaltungen zu den Themen Rechtsfragen der Aufsichtsratstätigkeit, Versicherungstechnik, Kapitalanlagen, Rechnungslegung von Versicherungskonzernen und Risikomanagement durchgeführt.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die Lage und Entwicklung der R+V Pensionsversicherung a.G. regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich Bericht erstattet. Dies erfolgte in den Aufsichtsratssitzungen und der Prüfungsausschusssitzung sowie durch vierteljährliche schriftliche Berichte des Vorstands. Der Aufsichtsrat wurde dabei durch den Vorstand regelmäßig detailliert über den Geschäftsverlauf sowie die Risikosituation mit der Risikotragfähigkeit der R+V Pensionsversicherung a.G. informiert. Darüber hinaus wurde dem Aufsichtsrat durch den Vorstand über die Risikostrategie und das Risikomanagementsystem berichtet.

Der Aufsichtsrat hat die genannten Themen mit dem Vorstand erörtert, den Vorstand beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich dabei intensiv mit den regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung und bei zustimmungsbedürftigen Geschäften war der Aufsichtsrat stets eingebunden.

Darüber hinaus wurden durch den Vorsitzenden des Vorstands mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch außerhalb der Sitzungen vorab wesentliche wichtige Entscheidungen und wesentliche Geschäftsentwicklungen erörtert.

Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse

Im Geschäftsjahr 2023 haben zwei Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden, zu denen der Aufsichtsrat am 5. Mai 2023 und am 30. November 2023 zusammentrat. Darüber hinaus fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses am 25. April 2023 statt. In den Sitzungen haben der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands entgegengenommen und erörtert.

In einem Fall ist eine Beschlussfassung des Prüfungsausschusses im Wege des Umlaufverfahrens erfolgt.

Beratungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit detailliert mit der wirtschaftlichen Lage der R+V Pensionsversicherung a.G., der Unternehmensplanung und -perspektive sowie wesentlichen Finanzkennzahlen auseinandergesetzt. Schwerpunkte der Erörterungen bildeten die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mit den hieraus resultierenden Chancen und Risiken im Allgemeinen sowie der Geschäftsentwicklung der R+V Pensionsversicherung a.G. im Speziellen. Der Aufsichtsrat hat sich in diesem Zusammenhang intensiv mit den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Kriege in der Ukraine und im Gaza-Streifen, die hohe Inflation und den starken Anstieg des Leitzinsniveaus sowie den rückläufigen Konsum auseinandergesetzt.

Der Aufsichtsrat hat die Auswirkungen der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf die Entwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern und die Erwartungen für den weiteren Verlauf im Einzelnen erörtert. Dies umfasste in Bezug auf die Erstversicherung der R+V-Gruppe, des Geschäftsfelds bAV und der R+V Pensionsversicherung a.G. die Entwicklung der gebuchten Beiträge, der Einmalbeiträge, der laufenden Beiträge, der Neubeiträge, der Marktanteile und die Erwartungswerte sowie die Partizipation an Branchenversorgungswerken. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit der Entwicklung der Kostenquote, der Neuverträge, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, der Entwicklung des Eigenkapitals sowie der Risikovorsorge durch die weitere Dotierung der pauschalen Zusatzreserve für Zins- und Biometrierisiken auseinandergesetzt. Daneben hat sich der Aufsichtsrat mit der weiteren Dotierung des zur Sicherung der langfristigen Risikotragfähigkeit und der dauerhaften Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen aufgelegten weiteren Gründungsstocks und den Auswirkungen des gestiegenen Zinsniveaus auf die notwendigen zukünftigen Dotierungen befasst. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit den aktuellen Entwicklungen im bAV-Markt sowie Maßnahmen zur strategischen Entwicklung und Forcierung des Wachstums auseinandergesetzt. Der Aufsichtsrat hat in diesem Zusammenhang auch die Rahmenbedingungen für den renditeschmälernden hohen Garantieanteil von Pensionsplänen aus beitragsorientierten Leistungszusagen erörtert. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich ferner mit der Halbzeitbilanz der Umsetzung der Strategie WIR@R+V. Dies umfasste den Status der umgesetzten Maßnahmen, die Erreichung der strategischen Kennzahlen, die Profitabilitätssteigerung des Produktportfolios sowie Effizienzsteigerungen durch Prozessoptimierungen. Der Aufsichtsrat hat sich in diesem Zusammenhang auch mit der IT-Modernisierung durch ein neues Bestandsführungssystem und eine bAV-Verwaltungslösung sowie der Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur weiteren Digitalisierung auseinandergesetzt. In Bezug auf die Kapitalanlagen befasste sich der Aufsichtsrat mit dem makroökonomischen Ausblick, den Konjunkturprognosen, der Kapitalmarktentwicklung und den Auswirkungen des gestiegenen Zinsniveaus auf den Kapitalanlagebestand. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich ferner neben der Entwicklung des Kapitalanlageergebnisses und der Bewertungsreserven mit den aufgebauten stillen Lasten sowie der bilanziellen Anwendung von § 341 b Absatz 2 HGB zur Vermeidung von Abschreibungen auf Zinspapiere. Der Aufsichtsrat setzte sich zudem mit der Entwicklung der Renten-, Aktien- und Immobilienanlagen, der Kapitalanlagestruktur und der Marktpositionierung nebst der strategischen Asset Allokation sowie der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Kapitalanlagen auseinander. Im Zusammenhang mit der Risikoberichterstattung hat sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung der Solvenzquote und der einzelnen Risiken, der Risikotragfähigkeit, den durchgeführten Prognoserechnungen entsprechend den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der eigenen Risikobeurteilung (ERB) der R+V Pensionsversicherung a.G. im ERB-Bericht befasst.

In Zusammenhang mit Vorstandsangelegenheiten hat der Aufsichtsrat einer durch den Vorstand beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands sowie des Geschäftsverteilungsplans des Vorstands zugestimmt.

Im Zusammenhang mit Aufsichtsratsangelegenheiten hat der Aufsichtsrat die notwendigen Beschlussvorschläge gegenüber der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung abgegeben. Dies umfasste die Änderung der Satzung im Hinblick auf erleichternde Regelungen zur Durchführung von Mitgliedervertreterversammlungen nach dem Auslaufen der im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführten gesetzlichen Vorschriften. Es umfasste ferner die Wiederwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats und die Zuwahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats, die Ergänzungswahl eines Mitgliedervertreters und die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen neuen Verantwortlichen Aktuar bestellt. In Zusammenhang mit zustimmungspflichtigen Geschäften hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zum Erwerb einer Beteiligung an der Condor Allgemeine Versicherungs-AG im Hinblick auf eine 2024 vorgesehene Verschmelzung dieser Gesellschaft auf die R+V Allgemeine Versicherung AG zur Angleichung der Beteiligungsstruktur an den zu verschmelzenden Rechtsträgern und zum Wegfall dieser Beteiligung durch die Verschmelzung erteilt. Der Aufsichtsrat hat ferner die regulatorisch notwendige Selbstevaluation vorgenommen und daraus abgeleitet einen Entwicklungsplan erstellt. Der Aufsichtsrat hat zudem die Beauftragung des von der Mitgliedervertreterversammlung bestellten Abschlussprüfers vorgenommen.

Der Prüfungsausschuss hat sich mit der Vorprüfung des Jahresabschlusses, dem Bericht über die Durchführung der Abschlussprüfung und den Prüfungsschwerpunkten, der Aussprache zum Prüfungsbericht, dem Bericht des Verantwortlichen Aktuars sowie der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung zur Risikostrategie, den Solvency II-Schlüsselfunktionen Risikomanagement-Funktion, Versicherungsmathematische Funktion, Compliance-Funktion und Revisions-Funktion auseinandergesetzt. Ferner befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch dessen Mandatierung mit Nichtprüfungsleistungen im Geschäftsjahr 2022. Der Prüfungsausschuss hat gegenüber dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 abgegeben. Der Prüfungsausschuss hat ferner eine Änderung der Leitlinien für die Beauftragung des Abschlussprüfers mit Nichtprüfungsleistungen ab 2024 beschlossen. Zudem hat der Prüfungsausschuss anhand seiner Leitlinien zur Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung die Qualität des Abschlussprüfers beurteilt.

Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer

Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgewählt. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben fortlaufend die Unabhängigkeit und die Prüfungsqualität des Abschlussprüfers überwacht.

Der Abschlussprüfer hat den durch den Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der R+V Pensionsversicherung a.G. unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 als mit den gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung stehend befunden. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats zugegangen und wurde in den Sitzungen umfassend erörtert und beraten. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 eingehend geprüft.

Sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 22. April 2024 als auch an der Sitzung des Aufsichtsrats am 30. April 2024 nahmen die Vertreter des Abschlussprüfers teil, um über die wesentlichen Prüfungsergebnisse zu berichten. Hierzu lag der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vor. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht sowie die Prüfungsschwerpunkte, nämlich die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Beitragsvereinnahmung wurden erörtert. Die Vertreter des Abschlussprüfers standen den Mitgliedern des Ausschusses und des Aufsichtsrats für zusätzliche Erläuterungen zur Verfügung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat den Aufsichtsrat umfassend über die Beratungen des Ausschusses unterrichtet.

Der Verantwortliche Aktuar nahm an der Sitzung des Aufsichtsrats, in der der Jahresabschluss festgestellt wurde, teil. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse des von ihm gegenüber dem Vorstand abgegebenen Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung, die er uneingeschränkt erteilt hat. Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars erhoben.

Der Aufsichtsrat hat gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 keine Einwendungen erhoben und sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen.

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 30. April 2024 entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Prüfungsausschusses gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 341a Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 172 AktG festgestellt.

Veränderungen im Vorstand

Das Mandat von Herrn Rüdiger Bach als Mitglied des Vorstands endete turnusmäßig mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2023. Der Aufsichtsrat hat Herrn Bach in seiner Sitzung am 29. November 2022 mit Wirkung ab dem 1. November 2023 für eine fünfjährige Bestellungsperiode, nämlich bis zum Ablauf des 31. Oktober 2028, als Mitglied des Vorstands wiederbestellt.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Die jeweiligen Mandate von Herrn Oliver Best, Herrn Lothar Bosch und Herrn Jürgen Timmermann als Mitglieder des Aufsichtsrats endeten turnusmäßig mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 28. Juni 2023. Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung hat mit Wirkung zu deren Ablauf Herrn Best als Mitglied des Aufsichtsrats wiedergewählt und Herrn Markus Braun in Nachfolge von Herrn Bosch sowie Herrn Michael Joop in Nachfolge von Herrn Timmermann jeweils dem Aufsichtsrat als Mitglied zugewählt.

Herr Jörg Staff hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mir Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 niedergelegt. In dessen Nachfolge wurde am 26. April 2023 Herr Hubertus Stegemann zunächst gerichtlich als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Durch die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung am 28. Juni 2023 wurde mit Wirkung ab deren Ablauf Herr Stegemann in Nachfolge von Herrn Staff dem Aufsichtsrat als Mitglied zugewählt.

Herr Siegfried Drexl hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 niedergelegt. In dessen Nachfolge wurde die gerichtliche Bestellung von Herrn Dr. Alexander Leißl als Mitglied des Aufsichtsrates beantragt.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der R+V Gruppe für die im Jahr 2023 geleistete Arbeit.

 

Wiesbaden, 30. April 2024

Der Aufsichtsrat

Dr. Rollinger, Vorsitzender

Marsch, Stellv. Vorsitzender

Best

Braun

Joop

Juhl

Kehl

Kempkes

Götz

Stegemann

Strohmaier

Mitgliedervertretung

Mitgliedervertreter
Oliver-Norbert Baron Vorsitzender des Betriebsrats des Betriebs Baunatal des Genossenschaftsverbands - Verband der Regionen e.V.
Thomas Bertels Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R+V Service Center GmbH
Ulrich Birkenstock Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats R+V Allgemeine der Versicherung AG, Filialdirektion Koblenz
Joachim Blank (Syndikus-)Rechtsanwalt, Abteilungsdirektor Konzern-Recht der R+V Versicherung AG
Sascha Blaumeister Mitglied des örtlichen Betriebsrats Frankfurt der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Christian Dick Bereichsleiter Vertriebs- und Personalorganisation der R+V Allgemeine Versicherung AG
Carl Michael Göthner Mitglied des Vorstands der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG
Hermann Gröber Mitglied des Betriebsrats und Mitglied des Gesamtbetriebsrats, Filialdirektion Augsburg
André Höfer Referent Betriebliche Altersversorgung der BayWa Pensionsverwaltung GmbH
Udo Kempter Mitglied des Vorstands der VR Bank Westküste eG
Dragoslav Klaic Vorsitzender der Betriebsrats-Region 1 der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG
Karin Lülff Principal Expert Labor Relations der Atruvia AG
Carsten Maiwald Geschäftsführer der carexpert KFZ-Sachverständigen GmbH
Michael Möller Mitglied des Vorstands der VR Bank Nord eG
Thomas Perrot seit 28.06.2023 Verbandsprüfer / Mitglied des Betriebsrats der Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.
Uwe Peter Mitglied des Betriebsrats der Atruvia AG
Andrea Reizuch Rechtsanwältin und Mediatorin des Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Edwin Richter Vorsitzender des Betriebsrats der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
Angelika Sell Vorsitzende des Betriebsrats der Raiffeisen Waren GmbH
Olaf Siebeck Abteilungsleiter Grundsatz Konzern-Personal, stv. Direktor der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Roland Steininger Rechtsanwalt, Bereich Finanzen und Organisation des Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Hans-Jörg Tatzel Bereichsleiter der R+V Allgemeine Versicherung AG
Bruno Vey Mitglied des Vorstands der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
Dr. Lars Witteck Sprecher des Vorstands der Volksbank Mittelhessen eG
Erich Zucker bis 28.06.2023 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats

Sonstige Offenlegungen

Berichterstattung im Sinne der Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit der Offenlegungs-Verordnung

Zur Erfüllung der Vorgaben gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 (Offenlegungs-VO) veröffentlicht die R+V Informationen auf ihrer Internetseite zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen.

Die R+V managt diese Risiken in ihrer Kapitalanlage mit einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei verfolgt die R+V einen ganzheitlichen Ansatz im Sinne einer ESG-Integration. Das heißt, dass wesentliche Nachhaltigkeitskriterien im Investmententscheidungsprozess berücksichtigt werden. Somit werden nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken gemanagt, sondern zugleich etwaige Nachhaltigkeitschancen beleuchtet und im Investmentprozess in Betracht gezogen.

Zur Erfüllung der Vorgaben gemäß Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlicht die R+V auf ihrer Internetseite Informationen darüber, ob sie bei Investitionsentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Die R+V bekennt sich klar zum Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). Bei dieser weltweiten Initiative verpflichten sich Unternehmen, ihr Handeln an zehn sozialen und ökologischen Prinzipien auszurichten. Dazu zählen unter anderem die Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, das Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz sowie der Kampf gegen Korruption. Mit mehr als 13.000 teilnehmenden Unternehmen und Organisationen ist der UNGC das weltweit größte und wichtigste Netzwerk für unternehmerische Verantwortung und Corporate Social Responsibility (CSR).

Im Rahmen der internen Nachhaltigkeitsprüfung der R+V werden die aus Nachhaltigkeitsaspekten als am kritischsten betrachteten Unternehmen selektiert und, nach eingehender Betrachtung des Einzelfalls, bei Bedarf individuelle Maßnahmen eingeleitet. Diese können von verstärktem Monitoring oder Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Unternehmen bis hin zum Investitionsstopp oder zur Deinvestition reichen. Mögliche Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC erfahren hierbei ein besonderes Gewicht bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der einzuleitenden Maßnahmen.

Darüber hinaus ist die R+V Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment (PRI) und ist davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von ESG-Faktoren einen wichtigen Einfluss auf die Wertentwicklung von Kapitalanlagen und damit auch für den Kunden hat. ESG-Faktoren werden daher stets in Investmentanalyse und -entscheidungen integriert. Die sechs Prinzipien bieten einen gemeinsamen Rahmen für die Integration von Nachhaltigkeit und verantwortungsvollem Investieren in der internationalen Kapitalanlage.

Die R+V Pensionsversicherung a.G. betreibt mit ihren Versicherungsprodukten ein Altersversorgungssystem und damit ein Finanzprodukt im Sinne der Offenlegungs-VO. Nach aktueller Einschätzung der R+V Pensionsversicherung a.G. fallen ihre Versicherungsprodukte nicht unter Artikel 8 Absatz 1 oder Artikel 9 Absatz 1, 2 oder 3 der Offenlegungs-VO.

Deshalb ist für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 18. Juni 2020 (Taxonomie-VO) folgende formell erforderliche Erklärung abzugeben. "Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten."

Diese Ausführungen gelten für alle Produkte gleichermaßen.

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28 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
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