RVL Grundstücksverwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Golatka seit 7.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Jonas Venema seit 11.7.2024 | Prokura |
Christoph Nickolaus seit 11.7.2024 | Prokura |
Xenia Marie Groß seit 11.7.2024 | Prokura |
Christian Peter Heling seit 11.7.2024 | Prokura |
Thomas Corterier seit 11.7.2024 | Prokura |
Christian Egert seit 11.7.2024 | Prokura |
Peti Pokriefke seit 11.7.2024 | Prokura |
Monika Dr. Dücker seit 11.7.2024 | Prokura |
Susanne Demski seit 14.8.2023 | Prokura |
Stefan Lachhammer seit 14.8.2023 | Prokura |
Oliver Back seit 14.8.2023 | Prokura |
Frank Bräuning seit 14.8.2023 | Prokura |
Markus Schäfer seit 14.8.2023 | Prokura |
Oliver Gödel seit 6.5.2022 | Prokura |
Johannes Eichelberger seit 29.3.2021 | Prokura |
Alexander Quint seit 29.3.2021 | Prokura |
Hans-Jürgen Sattler seit 29.3.2021 | Prokura |
Alexander Kohlt seit 19.8.2020 | Prokura |
Thomas Dresbach seit 19.8.2020 | Prokura |
Guntram Stark seit 19.8.2020 | Prokura |
Sebastian Kopp seit 19.8.2020 | Prokura |
Theresa Axmann seit 2.12.2019 | Prokura |
Alexander Valerius seit 8.8.2018 | Prokura |
Claudia Almuth Andersch seit 24.1.2018 | Vorstandsmitglied |
Ulrich Dr. Staab seit 6.11.2017 | Prokura |
Karola Engelmann seit 31.3.2017 | Prokura |
Marc René Michallet seit 8.1.2015 | Vorstandsmitglied |
Frank Thören seit 18.9.2014 | Prokura |
Alexander Zinkant seit 27.1.2014 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
R+V Pensionsversicherung a.G.WiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023R+V Pensionsversicherung a.G. Geschäftsbericht 2023 Vorgelegt zur ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 26. Juni 2024 LageberichtGeschäft und RahmenbedingungenGeschäftstätigkeit Die R+V Pensionsversicherung a.G. wurde 1898 als "Pensionskasse der Beamten der Neuwieder Raiffeisenschen Organisation ländlicher Genossenschaften für Deutschland" gegründet. Sie gehört als Unternehmen der R+V der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken an und ist deren ältestes Personenversicherungsunternehmen. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bietet sie speziell für Mitarbeitende der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken Versorgungslösungen an. Organisatorische und rechtliche Struktur Die R+V Pensionsversicherung a.G. ist in ihrer Eigenschaft als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit eine unabhängige Gesellschaft. Sie ist allein ihren Mitgliedern verpflichtet. Die R+V Pensionsversicherung a.G. ist eine regulierte Pensionskasse nach § 233 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die R+V Pensionsversicherung a.G. hat mit den Gesellschaften der R+V umfangreiche interne Ausgliederungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Vorstände der Gesellschaften der R+V sind teilweise in Personalunion besetzt. Die Bearbeitung des Neugeschäfts, die Bestandsverwaltung und die Auszahlung der Versicherungsleistungen erfolgt durch die R+V Lebensversicherung AG. Nichtfinanzielle Berichterstattung NachhaltigkeitsberichtEinen Überblick über sämtliche Aktivitäten zur Nachhaltigkeit ermöglicht der jährliche R+V-Nachhaltigkeitsbericht. Der Bericht entspricht den Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative und erfüllt somit weltweit anerkannte Transparenz-Standards. Den vollständigen R+V-Nachhaltigkeitsbericht gibt es online auf der R+V-Homepage unter: www.nachhaltigkeitsbericht.ruv.de. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 wurde von den Folgen der anhaltend hohen Inflation und der restriktiven Geldpolitik der Notenbanken dominiert. Sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die US-amerikanische Notenbank (Fed) erhöhten die Leitzinsen in der ersten Jahreshälfte mehrfach, um die starken Preissteigerungen zu bekämpfen. Die Inflation hatte ihren Höhepunkt im Herbst 2022 überschritten und ging seitdem zurück, lag zum Berichtszeitpunkt aber weiterhin deutlich über dem Ziel der Zentralbanken. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland kam zum Erliegen. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe war durch eine schwache ausländische Nachfrage und hohe Kosten belastet. Kapitalintensive Branchen wie das Baugewerbe litten unter den stark gestiegenen Zinsen. Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der schwachen Wirtschaftstätigkeit überraschend stabil, was in Teilen einem zunehmenden Fachkräftemangel zuzuschreiben ist. Die Löhne stiegen angesichts der hohen Inflation zwar deutlich an, insgesamt erlangten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auf Jahressicht jedoch keine realen Einkommenszuwächse. Der private Konsum verzeichnete einen Rückgang. Angesichts des herausfordernden makroökonomischen Umfelds und der weltweit hohen geopolitischen Unsicherheiten ging das Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2023 in Deutschland um 0,3 % zurück. Die Inflation war, gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex, im Geschäftsjahr mit 6,0 % gegenüber 8,7 % im Vorjahr rückläufig. Dies war überwiegend durch einen Rückgang der Steigerungen bei Energiepreisen bedingt. Entwicklung an den Kapitalmärkten Die Notenbanken setzten ihren 2022 begonnenen Zinserhöhungszyklus fort. Die EZB hob den Leitzins auf 4,5 % an, bevor sie den Zins ab September konstant hielt. Die amerikanische Fed beendete die Zinserhöhungen im Juli auf einem Niveau von 5,5 %. Mit den starken Zinsanstiegen kam es zu ersten Verwerfungen. Insbesondere im März sorgten eine Bankenkrise in den USA sowie eine notgedrungene Großbankenfusion in der Schweiz für Unruhe am Kapitalmarkt. Die Bankenkrise wurde durch umfassende Maßnahmen der Regulierungsbehörden zügig eingedämmt. An den Anleihemärkten fiel das Zinsniveau auf Jahressicht, nachdem jedoch unterjährig bis in den Herbst hinein ein deutlicher Zinsanstieg zu beobachten war. Die Verzinsung zehnjähriger Bundesanleihen verringerte sich um 0,5 Prozentpunkte und lag zum Jahresende 2023 bei 2,0 %. Die Risikoaufschläge (Spreads) von Pfandbriefen, Unternehmens- und Bankenanleihen notierten zum Jahresende niedriger. An den weltweiten Aktienmärkten setzte nach den starken Verlusten des Vorjahres eine deutliche Erholung ein. Der deutsche Aktienindex DAX, der neben der Marktentwicklung auch die Dividendenzahlungen berücksichtigt (Performanceindex), stieg bis zum Jahresende um 20,3 % gegenüber dem Vorjahr und notierte bei 16.752 Punkten. Der für den Euroraum maßgebliche Aktienindex Euro Stoxx 50 (Preisindex) stieg um 19,2 % gegenüber dem Vorjahr und notierte zum Jahresende bei 4.521 Punkten. Lage der Versicherungswirtschaft Die deutsche Versicherungswirtschaft hat das Jahr 2023 in einem Umfeld herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und globaler Unsicherheiten mit einem leichten Beitragszuwachs abgeschlossen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in seiner Jahresmedienkonferenz Ende Januar 2024 bekanntgab, stiegen die Beitragseinnahmen über alle Sparten hinweg um 0,6 % auf 224,7 Mrd. Euro, vor allem durch Zuwächse in der Schaden- und Unfallversicherung sowie in der Privaten Krankenversicherung. In der Lebens- und Pensionsversicherung gingen die Beitragseinnahmen aktuellen Berechnungen zufolge um 5,3 % auf 92,0 Mrd. Euro zurück. Als Gründe nannte der GDV die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage, die schwache Entwicklung bei den Reallöhnen sowie eine damit einhergehende Konsumzurückhaltung. Von der traditionell hohen Sparquote in Deutschland konnte die Branche nicht wie in der Vergangenheit profitieren. Während sich die laufenden Beiträge robust in etwa auf Vorjahresniveau bewegten, ging das traditionell sehr volatile Geschäft mit Einmalbeiträgen um 16,1 % zurück. Bei den Pensionskassen war die Geschäftsentwicklung auch 2023 rückläufig. Vorläufige Branchenwerte zeigen ein Minus von 5,1 % bei den gebuchten Beiträgen. Der gesamte Neuzugang der Branche wird auf rund 42 Tsd. Verträge beziffert. Geschäftsverlauf der
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| A. Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) | |||||
| Anwärter | Invaliden- und Altersrentner | ||||
|
Männer
Anzahl |
Frauen
Anzahl |
Männer
Anzahl |
Frauen
Anzahl |
Summe der Jahresrenten
Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 25.111 | 20.004 | 13.188 | 7.642 | 91.313.712 |
| II. Zugang während des Geschäftsjahres | |||||
| 1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern | 601 | 512 | 908 | 553 | 6.509.753 |
| 2. Sonstiger Zugang | 8 | 46 | 6 | 6 | 24.490 |
| 3. Gesamter Zugang | 609 | 558 | 914 | 559 | 6.534.243 |
| III. Abgang während des Geschäftsjahres | |||||
| 1. Tod | 38 | 21 | 415 | 163 | 2.708.396 |
| 2. Beginn der Altersrente | 848 | 488 | - | - | - |
| 3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) | 54 | 59 | - | - | - |
| 4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf | - | - | 4 | 3 | 18.079 |
| 5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen | 320 | 219 | - | - | - |
| 6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen | - | - | - | - | - |
| 7. Sonstiger Abgang | 5 | - | - | - | 10.832 |
| 8. Gesamter Abgang | 1.265 | 787 | 419 | 166 | 2.737.307 |
| IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 24.455 | 19.775 | 13.683 | 8.035 | 95.110.649 |
| Davon | |||||
| 1. Beitragsfreie Anwartschaften | 6.720 | 6.222 | - | - | - |
| 2. In Rückdeckung gegeben | - | - | - | - | - |
| Hinterbliebenenrenten | |||||
| Summe der Jahresrenten | |||||
|
Witwen
Anzahl |
Witwer
Anzahl |
Waisen
Anzahl |
Witwen
Euro |
Witwer
Euro |
Waisen
Euro |
| 3.776 | 449 | 243 | 11.795.503 | 847.641 | 214.945 |
| 261 | 53 | 35 | 811.500 | 106.705 | 33.170 |
| - | - | - | 0 | 180 | 2.120 |
| 261 | 53 | 35 | 811.500 | 106.885 | 35.291 |
| 208 | 29 | - | 691.562 | 53.420 | - |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | 46 | - | - | 53.535 |
| - | - | - | - | - | |
| - | - | - | - | - | |
| - | - | - | 4.511 | - | - |
| 208 | 29 | 46 | 696.074 | 53.420 | 53.535 |
| 3.829 | 473 | 232 | 11.910.929 | 901.106 | 196.701 |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| B. Bestand an Zusatzversicherungen | ||||
| Unfall-Zusatzversicherungen | Sonstige Zusatzversicherungen | |||
| Anzahl der Versicherungsverträge |
Versicherungssumme
Euro |
Anzahl der Versicherungsverträge |
Versicherungssumme
1)
Euro |
|
| Bestand | ||||
| 1. Anfang des Geschäftsjahres | - | - | 884 | - |
| 2. Am Ende des Geschäftsjahres | - | - | 755 | - |
| Davon in Rückdeckung gegeben | - | - | 48 | - |
1) einfache Jahresrente
Aktiva
| in Euro | 2023 | 2022 | |||
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | - | - | |||
| II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - | - | |||
| III. Geschäfts- oder Firmenwert | - | - | |||
| IV. Geleistete Anzahlungen | - | - | |||
| - | - | ||||
| B. Kapitalanlagen | |||||
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 15.071.336,79 | 16.119.138,79 | |||
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | - | - | |||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | |||
| 3. Beteiligungen | 5.145.130,78 | 5.145.130,78 | |||
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | 5.145.130,78 | - | ||
| III. Sonstige Kapitalanlagen | |||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.436.273.929,03 | 1.478.637.505,73 | |||
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 974.742.378,73 | 970.089.620,74 | |||
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 267.603.658,69 | 283.608.348,53 | |||
| 4. Sonstige Ausleihungen | |||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 369.370.543,91 | 343.072.640,25 | |||
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 212.495.327,69 | 207.532.627,77 | |||
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | - | - | |||
| d) Übrige Ausleihungen | - | 581.865.871,60 | - | ||
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | 50.000.000,00 | - | |||
| 6. Andere Kapitalanlagen | 19.741.198,25 | 3.330.227.036,30 | 44.786.198,25 | ||
| IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft | - | - | |||
| 3.350.443.503,87 | 3.348.991.210,84 | ||||
| C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen | - | - | |||
| D. Forderungen | |||||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | |||||
| 1. Versicherungsnehmer | |||||
| a) Fällige Ansprüche5.091,03 | 5.663,43 | ||||
| b) Noch nicht fällige Ansprüche- | 5.091,03 | - | |||
| 2. Versicherungsvermittler | - | - | |||
| 3. Mitglieds- und Trägerunternehmen | 400.981,90 | 406.072,93 | 1.131.755,77 | ||
| II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft | 99.057,39 | - | |||
| III. Eingefordertes noch nicht eingezahltes Kapital | - | - | |||
| IV. Sonstige Forderungen | 32.737.935,92 | 25.652.226,13 | |||
| 33.243.066,24 | 26.789.645,33 | ||||
| E. Sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| I. Sachanlagen und Vorräte | - | - | |||
| II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 28.872.918,11 | 1.924.857,41 | |||
| III. Andere Vermögensgegenstände | 21.575.387,33 | 20.629.881,09 | |||
| 50.448.305,44 | 22.554.738,50 | ||||
| F. Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 18.383.291,91 | 20.821.028,73 | |||
| II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | - | - | |||
| 18.383.291,91 | 20.821.028,73 | ||||
| G. Aktive latente Steuern | - | - | |||
| H. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | - | - | |||
| I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - | - | |||
| Summe Aktiva | 3.452.518.167,46 | 3.419.156.623,40 |
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Wiesbaden, 14. März 2024
Lau-Buschner, Treuhänderin
Es wird bestätigt, dass die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 21. Dezember 2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden ist.
Wiesbaden, 26. Februar 2024
Schäfer, Verantwortlicher Aktuar
| Passiva | ||||
| in Euro | 2023 | 2022 | ||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Eingefordertes Kapital | ||||
| Gründungsstock | 923.666.513,93 | 1.006.435.823,08 | ||
| abzgl. nicht eingeforderter ausstehender Einlagen auf den | 840.000.000,00 | 83.666.513,93 | 900.000.000,00 | |
| Gründungsstock | ||||
| II. Kapitalrücklage | - | - | ||
| Davon Rücklage gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 5 VAG: - €(VJ: - €) | ||||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Verlustrücklage gemäß § 193 VAG | - | - | ||
| 2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | - | - | ||
| 3. Satzungsmäßige Rücklagen | - | - | ||
| 4. Andere Gewinnrücklagen | - | - | - | |
| IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust | - | - | ||
| 83.666.513,93 | 106.435.823,08 | |||
| B. Genussrechtskapital | - | - | ||
| C. Nachrangige Verbindlichkeiten | - | - | ||
| D. Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||
| I. Beitragsüberträge | ||||
| 1. Bruttobetrag | - | - | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | - | - | |
| II. Deckungsrückstellung | ||||
| 1. Bruttobetrag | 3.205.208.242,00 | 3.133.704.111,00 | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 3.205.208.242,00 | - | |
| III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||
| 1. Bruttobetrag | 1.526.596,47 | 1.626.995,61 | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 1.526.596,47 | - | |
| IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | ||||
| 1. Bruttobetrag | 141.463.159,51 | 144.920.100,85 | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 141.463.159,51 | - | |
| V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen | ||||
| 1. Bruttobetrag | - | - | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | - | - | |
| 3.348.197.997,98 | 3.280.251.207,46 | |||
| E. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird | - | - | ||
| F. Andere Rückstellungen | ||||
| I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 4.423,00 | 6.293,00 | ||
| II. Steuerrückstellungen | - | - | ||
| III. Sonstige Rückstellungen | 901.213,11 | 791.540,62 | ||
| 905.636,11 | 797.833,62 | |||
| G. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | - | - | ||
| H. Andere Verbindlichkeiten | ||||
| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | ||||
| 1. Versicherungsnehmern | 8.699.527,97 | 8.403.858,51 | ||
| 2. Versicherungsvermittlern | - | - | ||
| 3. Mitglieds- und Trägerunternehmen | 327.091,82 | 9.026.619,79 | 1.075.422,04 | |
| II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft | - | - | ||
| III. Anleihen | - | - | ||
| Davon konvertibel: - €(VJ: - €) | - | |||
| IV. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | ||
| V. Sonstige Verbindlichkeiten | 10.721.399,65 | 22.192.478,69 | ||
| Davon: aus Steuern 894 €(VJ: 916 €) | ||||
| im Rahmen der sozialen Sicherheit 789 €(VJ: 737 €) | ||||
| 19.748.019,44 | 31.671.759,24 | |||
| I. Rechnungsabgrenzungsposten | - | - | ||
| K. Passive latente Steuern | - | - | ||
| Summe Passiva | 3.452.518.167,46 | 3.419.156.623,40 |
|
Gewinn- und Verlustrechnung
in Euro |
2023 | 2022 | ||
| I. Versicherungstechnische Rechnung | ||||
| 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | ||||
| a) Gebuchte Bruttobeiträge | 47.039.041,51 | 47.897.604,21 | ||
| b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | 21.303,00 | 47.017.738,51 | 25.288,92 | |
| c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge | - | - | ||
| d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen | - | - | - | |
| 47.017.738,51 | 47.872.315,29 | |||
| 2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 3.143.968,60 | 2.435.274,09 | ||
| 3. Erträge aus Kapitalanlagen | ||||
| a) Erträge aus Beteiligungen | 391.504,88 | 487.605,84 | ||
| Davon: aus verbundenen Unternehmen - €(VJ: - €) | ||||
| b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | ||||
| Davon: aus verbundenen Unternehmen - €(VJ: - €) | ||||
| aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.798.309,79 | 2.645.807,83 | ||
| bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 86.900.042,39 | 89.698.352,18 | 85.816.311,19 | |
| c) Erträge aus Zuschreibungen | 1.929.660,65 | 56.798,54 | ||
| d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 11.459.178,23 | 9.913.330,43 | ||
| e) Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen | - | - | ||
| 103.478.695,94 | 98.919.853,83 | |||
| 4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen | - | - | ||
| 5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | - | - | ||
| 6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | ||||
| a) Zahlungen für Versicherungsfälle | ||||
| aa) Bruttobetrag | 111.254.621,50 | 106.886.187,91 | ||
| bb) Anteil der Rückversicherer | 118.851,16 | 111.135.770,34 | 27.722,20 | |
| b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||
| aa) Bruttobetrag | 100.399,14 | 384.239,29 | ||
| bb) Anteil der Rückversicherer | - | 100.399,14 | - | |
| 111.236.169,48 | 107.242.705,00 | |||
| 7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen | ||||
| a) Deckungsrückstellung | ||||
| aa) Bruttobetrag | -71.504.131,00 | -66.862.998,00 | ||
| bb) Anteil der Rückversicherer | - | -71.504.131,00 | - | |
| b) Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen | - | - | ||
| -71.504.131,00 | -66.862.998,00 | |||
| 8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung | - | - | ||
| 9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | ||||
| a) Abschlussaufwendungen | 97.409,43 | 96.631,15 | ||
| b) Verwaltungsaufwendungen | 1.050.793,16 | 1.148.202,59 | 1.040.470,39 | |
| c) Davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 489,14 | 81,56 | ||
| 1.147.713,45 | 1.137.019,98 | |||
| 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen | ||||
| a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | 3.598.877,15 | 22.426.123,32 | ||
| b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 31.692.842,11 | 12.134.484,11 | ||
| c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 11.713.101,43 | 2.366.565,08 | ||
| d) Aufwendungen aus Verlustübernahme | - | - | ||
| 47.004.820,69 | 36.927.172,51 | |||
| 11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen | - | - | ||
| 12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | - | 180.481,00 | ||
| 13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | -77.252.431,57 | -63.122.933,28 | ||
| II. Nichtversicherungstechnische Rechnung | ||||
| 1. Sonstige Erträge | 2.083.861,05 | 154.457,72 | ||
| 2. Sonstige Aufwendungen | 7.525.590,22 | 4.423.895,45 | ||
| 3. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis | -5.441.729,17 | -4.269.437,73 | ||
| 4. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | -82.694.160,74 | -67.392.371,01 | ||
| 5. Außerordentliche Erträge | - | - | ||
| 6. Außerordentliche Aufwendungen | - | - | ||
| 7. Außerordentliches Ergebnis | - | - | ||
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - | - | ||
| 9. Sonstige Steuern | 75.148,41 | 65.137,12 | ||
| 75.148,41 | 65.137,12 | |||
| 10. Erträge aus Verlustübernahme | - | - | ||
| 11. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | - | - | ||
| 12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -82.769.309,15 | -67.457.508,13 | ||
| 13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | - | - | ||
| 14. Entnahmen aus dem Gründungsstock nach § 178 Abs. 5 VAG | -82.769.309,15 | -67.457.508,13 | ||
| -82.769.309,15 | - | |||
| 15. Entnahmen aus Gewinnrücklagen | ||||
| a) aus der gesetzlichen Rücklage | - | - | ||
| b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | - | - | ||
| c) aus satzungsmäßigen Rücklagen | - | - | ||
| d) aus anderen Gewinnrücklagen | - | - | ||
| - | - | |||
| 16. Entnahmen aus Genussrechtskapital | - | - | ||
| 17. Einstellungen in Gewinnrücklagen | ||||
| a) in die Verlustrücklage gemäß § 193 VAG | - | - | ||
| b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | - | - | ||
| c) in satzungsmäßige Rücklagen | - | - | ||
| d) in andere Gewinnrücklagen | - | - | ||
| - | - | |||
| 18. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | - | - | ||
| 19. Bilanzgewinn / Bilanzverlust | - | - |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Der Jahresabschluss 2023 der R+V Pensionsversicherung a.G. wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Rechtsverordnungen aufgestellt.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den um Abschreibungen geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bei einer dauernden Wertminderung bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear über eine gewöhnliche Nutzungsdauer von 10 bis 33 Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag. Zuschreibungen erfolgten gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB; jedoch maximal auf die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Beteiligungen sowie Andere Kapitalanlagen wurden zu Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vermindert um Abschreibungen, bilanziert. Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte Abschreibung nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zum Anschaffungswert vorgenommen.
Innerhalb des Postens Andere Kapitalanlagen werden Sicherheiten aus zentral geclearten OTC-Derivaten ausgewiesen.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere die gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit dem am Abschlusstag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Andernfalls erfolgt der Ansatz mit dem Anschaffungswert. Bei Wertpapier-Spezialfonds wurde basierend auf den enthaltenen Vermögenswerten der nachhaltige Wert ermittelt. Dabei wurden Inhaberschuldverschreibungen bei gegebener Bonität des Schuldners mit dem Rückzahlungsbetrag oder mit dem höheren Zeitwert angesetzt. Bei einer Bonität des Schuldners in den Non-Investment Grades wurde der Zeitwert angesetzt. Sofern der ermittelte Ertragswert (Earnings-Per-Share-Wert) der einzelnen Aktien über dem Zeitwert lag, wurden die Aktien mit diesem Ertragswert, maximal jedoch mit 120 % des Zeitwertes zum Stichtag angesetzt. Lag der EPS-Wert unter dem Zeitwert, wurde der Zeitwert angesetzt.
Abschreibungen erfolgten auf den nachhaltigen Wert oder den höheren Anteilswert der Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden mit dem fortgeführten Anschaffungswert angesetzt. Bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurde auf den beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Amortisation einer Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte Abschreibung im Anlage- oder Umlaufvermögen nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie Sonstigen Ausleihungen wurden mit dem fortgeführten Anschaffungswert angesetzt, soweit nicht Einzelwertberechtigungen vorzunehmen waren. Die Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Einlagen bei Kreditinstituten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Negative Einlagenzinsen werden saldiert mit Erträgen ausgewiesen.
In den Posten Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Sonstige Ausleihungen wurden auch derivative Finanzinstrumente erfasst. Das Wahlrecht, ökonomische Sicherungsbeziehungen durch Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachzuvollziehen, wurde im Falle von perfekten Micro-Hedges (Critical Terms Match) genutzt. Die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko wurden nach der "Einfrierungsmethode" nicht erfolgswirksam. Angaben zu den Bewertungseinheiten sind dem Lagebericht zu entnehmen.
Innerhalb des Postens Sonstige Verbindlichkeiten werden Sicherheiten aus bilateral besicherten OTC-Derivaten ausgewiesen.
Die unter Aktiva B. Kapitalanlagen I. bis III. geführten Posten sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Anschaffungszeitpunkt oder im Falle einer Anwendung des § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet worden. Bei Rententiteln mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr erfolgte die Währungsumrechnung gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. Die übrigen Aktiva und Passiva sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet worden. Die Umrechnung von Fremdwährungszahlungen erfolgte grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig Verpflichtungen dienen, wurden entsprechend § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Schulden verrechnet. Der Zinsanteil der Veränderung des Vermögensgegenstandes wird mit dem Zinsanteil der Veränderung der korrespondierenden Verpflichtung verrechnet.
Forderungen wurden mit den Nennwerten angesetzt. Erkennbaren Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen wurden abgeschrieben. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Der Ansatz aller übrigen Aktiva erfolgte mit dem Nennwert.
In Fremdwährung geführte laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum 31. Dezember 2023 bewertet.
Die Deckungsrückstellung wurde grundsätzlich einzelvertraglich mit einer prospektiven Methode ermittelt. Die Berechnung erfolgte nach dem von der BaFin genehmigten Geschäftsplan. Eine Zillmerung wurde nicht vorgenommen.
Der Berechnung im Abrechnungsverband R+V Mitglieder wurden bestandsindividuelle Ausscheideordnungen sowie für Verträge mit Versicherungsbeginn bis 31. Dezember 2000 ein Rechnungszins von 4,0 % und für Verträge ab 1. Januar 2001 ein Rechnungszins von 3,5 % zugrunde gelegt. Die Ausscheideordnungen basieren seit dem Berichtsjahr 2001 auf den Richttafeln 1998 von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln, und beinhalten Abschläge bei den Ausscheidewahrscheinlichkeiten, um die Verhältnisse dieses Versichertenbestandes zu berücksichtigen. Verwaltungskosten wurden in der Deckungsrückstellung für Verträge mit laufender Beitragszahlung für beitragspflichtige Jahre implizit berücksichtigt. Für alle laufenden Renten, Rentenanwartschaften einschließlich der beitragsfreien Rentenanwartschaften aus der Überschussbeteiligung sowie bei beitragsfrei gestellten Versicherungen wurde eine Verwaltungskostenrückstellung gebildet.
Der Berechnung im Abrechnungsverband GENO Mitglieder wurden bestandsindividuelle Ausscheideordnungen auf Basis der Richttafeln 1998 von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln, mit Abschlägen bei den Ausscheidewahrscheinlichkeiten und ein Rechnungszins von 3,5 % zugrunde gelegt. Des Weiteren enthält die Deckungsrückstellung einen auf Basis der Beiträge des Berichtsjahres ermittelten pauschalen Betrag zur Finanzierung der Deckungsrückstellung der aus Beiträgen des laufenden Geschäftsjahres zu erwerbenden Anwartschaften von Versicherten ab Alter 60. Verwaltungskosten wurden in der Deckungsrückstellung für Verträge mit laufender Beitragszahlung für beitragspflichtige Jahre mit Ausnahme, der vor dem 1. Dezember 1984 geschlossenen Verträge implizit berücksichtigt. Für alle laufenden Renten, Rentenanwartschaften einschließlich der beitragsfreien Rentenanwartschaften aus der Überschussbeteiligung sowie bei beitragsfrei gestellten Versicherungen wurde eine Verwaltungskostenrückstellung gebildet.
Für die Berechnung der Deckungsrückstellung im Abrechnungsverband PKR Mitglieder wurde für Verträge mit Versicherungsbeginn bis Dezember 2007 ein Rechnungszins von 3,5 % zugrunde gelegt. In Anbetracht des anhaltenden Niedrigzinsniveaus wurde für diese Verträge bereits zum Jahresabschluss 2015 der ehemaligen Pensionskasse Raiffeisen-Schulze-Delitzsch Norddeutschland VVaG eine dauerhafte Nachreservierung zur Absenkung des Rechnungszinses auf 3,25 % vorgenommen. Für die Berechnung der Verträge mit Beginn ab Januar 2008 bis Dezember 2016 wurde ein Rechnungszins von 2,25 % verwendet. Die Ausscheideordnungen für die Verträge mit Versicherungsbeginn bis 31. Dezember 2007 basieren auf den Richttafeln 1998 von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln, und für die Verträge mit Versicherungsbeginn ab 2008 auf den Richttafeln 2005 G von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln. Beide beinhalten Abschläge bei den Ausscheidewahrscheinlichkeiten, um die Verhältnisse dieser Versichertenbestände zu berücksichtigen.
Für die Abrechnungsverbände R+V Mitglieder, GENO Mitglieder und PKR Mitglieder wurde, gestartet in der Niedrigzinsphase, eine Verstärkung der Deckungsrückstellung gebildet. Zum 31.12.2022 wurde der pauschale Betrag für die Abrechnungsverbände R+V Mitglieder und GENO Mitglieder in eine einzelvertraglich berechnete Zinsverstärkung umgewandelt. Zum 31.12.2023 wurde diese Umrechnung auch für den Abrechnungsverband PKR Mitglieder vollzogen.
Zusätzlich wurde das Risiko einer weiteren Steigerung der Lebenserwartung im Jahr 2023 für die Abrechnungsverbände R+V Mitglieder und GENO Mitglieder mit einer Biometrie-Verstärkung minimiert.
Für die Berechnung der Deckungsrückstellung im Abrechnungsverband NT Mitglieder wurde für Verträge mit Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 ein Rechnungszins von 2,75 % verwendet, für Verträge mit Beginn von Januar 2007 bis Dezember 2011 ein Rechnungszins von 2,25 %, für Verträge mit Beginn von Januar 2012 bis Dezember 2014 ein Rechnungszins von 1,75 %, für Verträge mit Beginn Januar 2015 bis Dezember 2016 ein Rechnungszins von 1,25 %, für Verträge mit Beginn Januar 2017 bis Dezember 2020 ein Rechnungszins von 0,90 %, sowie für Verträge mit Beginn ab Januar 2021 ein Rechnungszins von 0,25 %. Es wurde die Sterbetafel DAV 2004 R für Männer und Frauen mit jeweils einer einheitlichen Altersverschiebung verwendet. Die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten entstammen der Tafel R+V 2000 I. Verwaltungskosten wurden in der Deckungsrückstellung implizit und durch eine zusätzliche Verwaltungskostenrückstellung berücksichtigt.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurde individuell ermittelt. Die Spätschadenrückstellung erfasst die Summe aller riskierten Kapitale (Barwert der Rentenleistungen abzüglich der Summe aus vorhandenem Deckungskapital aus der Anwartschaft, zu zahlenden Renten und der zurückzuerstattenden Beiträge) für diejenigen Versicherungen, bei denen bis zum Bilanzstichtag der Versicherungsfall eingetreten ist, die aber erst im neuen Geschäftsjahr gemeldet oder entschieden wurden. Zur Berücksichtigung der nicht mehr rechtzeitig vor Bilanzerstellung bekannt gewordenen Invaliditätsfälle ist die Spätschadenrückstellung um eine auf aktualisierten Erfahrungswerten beruhende pauschale Zuschätzung erhöht worden.
Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973 ermittelt.
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) in Verbindung mit § 253 Abs. 1 HGB unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln. Zukünftige Entwicklungen und Trends wurden berücksichtigt. Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen erfolgte auf Basis des von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Zinssatz wurde auf das Jahresende hochgerechnet.
Als Parameter wurden verwendet:
Rentendynamik: 2,30 %
Zinssatz Pensionsrückstellungen: 1,83 %
Pensionszusagen gegen Gehaltsverzicht stehen zu einem überwiegenden Teil kongruente sicherungsverpfändete Rückdeckungsversicherungen gegenüber. Ihr Wert entspricht deshalb gemäß § 253 Abs. 1 HGB dem Zeitwert der Vermögensgegenstände.
Die Bewertung der in den Sonstigen Rückstellungen enthaltenen und nicht die Altersversorgung betreffenden Ruhestandsleistungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) in Verbindung mit § 253 Abs. 1 HGB unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln. Zukünftige Entwicklungen und Trends wurden berücksichtigt. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Basis des von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Zinssatz wurde auf das Jahresende hochgerechnet und lag bei 1,76 %.
Alle anderen nichtversicherungstechnischen Rückstellungen sind nach § 253 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und, soweit die Laufzeit der Rückstellungen mehr als ein Jahr beträgt, abgezinst. Der jeweilige Zinssatz wurde auf Basis des von der Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatzes der letzten sieben Jahre auf das Jahresende hochgerechnet.
Die Anderen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Negative Zinsen auf laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.
Währungskursgewinne und Währungskursverluste innerhalb derselben Währung wurden saldiert.
| Entwicklung der Aktivposten A., B. I. bis III. im Geschäftsjahr 2023 | ||||
| Bilanzwerte Vorjahr | Zugänge | Umbuchungen | ||
| in Euro | % | Euro | Euro | |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | - | - | - | |
| II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - | - | ||
| III. Geschäfts- oder Firmenwert | - | - | - | |
| IV. Geleistete Anzahlungen | - | - | - | |
| Summe A. | - | - | - | |
| B. Kapitalanlagen | ||||
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 16.119.138,79 | 0,5 | - | |
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | - | - | - | - |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | - | - |
| 3. Beteiligungen | 5.145.130,78 | 0,2 | - | - |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - |
| 5. Summe B. II. | 5.145.130,78 | 0,2 | - | - |
| III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.478.637.505,73 | 44,2 | 48.907.335,83 | |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 967.089.620,74 | 28,9 | 139.463.396,19 | |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 283.608.348,53 | 8,5 | 4.308.391,55 | - |
| 4. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 346.072.640,25 | 10,3 | 41.305.667,76 | - |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 207.532.627,77 | 6,2 | 21.571.642,76 | - |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | - | - | - | - |
| d) Übrige Ausleihungen | - | - | - | - |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | - | - | 50.000.000,00 | - |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 44.786.198,25 | 1,3 | 315.000,00 | - |
| 7. Summe B. III. | 3.327.726.941,27 | 99,4 | 305.871.434,09 | - |
| Summe B. | 3.348.991.210,84 | 100,0 | 305.871.434,09 | - |
| Insgesamt | 3.348.991.210,84 | 305.871.434,09 | - | |
| Entwicklung der Aktivposten A., B. I. bis III. im Geschäftsjahr 2023 | |||||
| Abgänge | Zuschreibungen | Abschreibungen | Bilanzwerte Geschäftsjahr | ||
| Euro | Euro | Euro | Euro | % | |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | - | - | - | - | |
| II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - | - | - | - | |
| III. Geschäfts- oder Firmenwert | - | - | - | - | |
| IV. Geleistete Anzahlungen | - | - | - | - | |
| Summe A. | - | - | - | - | |
| B. Kapitalanlagen | |||||
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | - | - | 1.047.802,00 | 15.071.336,79 | 0,4 |
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | - | - | - | - | - |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | - | - | - |
| 3. Beteiligungen | - | - | - | 5.145.130,78 | 0,2 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - | - |
| 5. Summe B. II. | - | - | - | 5.145.130,78 | 0,2 |
| III. Sonstige Kapitalanlagen | |||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 62.555.533,07 | 1.929.660,65 | 30.645.040,11 | 1.436.273.929,03 | 42,9 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 134.810.638,20 | - | - | 974.742.378,73 | 29,1 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 20.313.081,39 | - | - | 267.603.658,69 | 8,0 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | |||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 15.007.764,10 | - | - | 369.370.543,91 | 11,0 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 16.608.942,84 | - | - | 212.495.327,69 | 6,3 |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | - | - | - | - | - |
| d) Übrige Ausleihungen | - | - | - | - | - |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | - | - | - | 50.000.000,00 | 1,5 |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 25.360.000,00 | - | - | 19.741.198,25 | 0,6 |
| 7. Summe B. III. | 274.655.959,60 | 1.929.660,65 | 30.645.040,11 | 3.330.227.036,30 | 99,4 |
| Summe B. | 274.655.959,60 | 1.929.660,65 | 31.692.842,11 | 3.350.443.503,87 | 100,0 |
| Insgesamt | 274.655.959,60 | 1.929.660,65 | 31.692.842,11 | 3.350.443.503,87 | |
| B. Kapitalanlagen | |||
| in Tsd. Euro | Buchwert | Zeitwert | 2023 Reserve |
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 15.071 | 42.772 | 27.701 |
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||
| 3. Beteiligungen | 5.145 | 11.852 | 6.707 |
| III. Sonstige Kapitalanlagen | |||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.436.274 | 1.413.043 | -23.231 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 974.742 | 838.266 | -136.476 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 267.604 | 237.760 | -29.844 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | |||
| a) Namensschuldverschreibungen | 369.371 | 313.108 | -56.263 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 212.495 | 215.236 | 2.741 |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | 50.000 | 49.990 | -10 |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 19.741 | 29.717 | 9.976 |
| 3.350.444 | 3.151.744 | -198.699 |
Für die Ermittlung der Zeitwerte börsennotierter Wertpapiere wurden grundsätzlich die Börsenkurse oder Rücknahmepreise vom letzten Handelstag verwendet.
Bei Rententiteln ohne regelmäßige Kursversorgung über Börsen wurde eine synthetische Marktwertermittlung anhand der Discounted Cashflow Methode vorgenommen oder auf modellbasierte Kurse von spezialisierten Datenanbietern zurückgegriffen.
Die Ermittlung der Marktwerte für die Sonstigen Ausleihungen, sowie Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen erfolgte anhand der Discounted Cashflow Methode unter Berücksichtigung der Restlaufzeit und bonitätsspezifischer Risikozuschläge.
Die beizulegenden Zeitwerte für Beteiligungen und Andere Kapitalanlagen wurden anhand der Netto-Ertragswertformel nach IDW S1 in Verbindung mit IDW RS HFA 10 ermittelt, oder es wurde der Net Asset Value zugrunde gelegt.
Darüber hinaus wurden bei einigen wenigen Positionen Approximationen auf der Grundlage von Expertenschätzungen angesetzt.
Die Strukturierten Produkte wurden mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden bewertet. Hierzu wurde ein Shifted Libor-Market Modell verwendet. Eingehende Bewertungsparameter sind hierbei Geldmarkt-/Swapzinskurven, emittenten- und risikoklassenspezifische Credit-Spreads, Volatilitäten und Korrelationen für CMS-Swapsätze, ggf. Devisenkassakurse.
Die Marktwertermittlung der Asset-Backed-Securities (ABS)- Produkte erfolgte durch die Value & Risk Valuation Services GmbH und basiert auf zwei wesentlichen Informationsquellen. Das sind zum einen die Geschäftsdaten beziehungsweise die Daten zu den hinterlegten Sicherheiten, welche die Stammdaten der Produkte darstellen und somit qualitative Aussagen über das jeweilige Geschäft erlauben. Zum anderen sind es die prognostizierten Rückzahlungen, aus denen die Cashflows der Geschäfte abgeleitet werden, und die damit den quantitativen Hintergrund zur Bewertung bilden.
Das Grundstück wurde zum 31. Dezember 2023 neu bewertet. Der der Bewertung zu Grunde liegende Bodenrichtwert wurde in 2023 aktualisiert.
Soweit darüber hinaus andere Wertansätze verwendet wurden, entsprechen diese den Bestimmugen der §§ 55 und 56 RechVersV.
Gemäß § 341b Abs. 2 HGB sind 2.411,0 Mio. Euro Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet. Dieses beinhaltet auf Basis der Kurse zum 31. Dezember 2023 positive Bewertungsreserven von 70,8 Mio.Euro und negative Bewertungsreserven von 230,5 Mio. Euro.
Die Bewertungsreserven der gesamten Kapitalanlagen belaufen sich auf -198,7 Mio. Euro, was einer Reservequote von -5,9 % entspricht.
| In
die Überschussbeteiligung einzubeziehende
Kapitalanlagen
in Mio. Euro |
2023 |
| Zu Anschaffungskosten | 3.350 |
| Zu beizulegenden Zeitwerten | 3.152 |
| Saldo | -199 |
Die Versicherungsnehmerbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nach einem branchenüblichen verursachungsorientierten Verfahren vorgenommen. Die Gesamtsumme der Buchwerte inklusive der Agien und Disagien der in der Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen betrug 3.350,4 Mio. EUR (2022: 3.349,0 Mio. EUR); der Zeitwert dieser Anlagen belief sich auf 3.151,7 Mio. EUR (2022: 3.028,3 Mio. EUR), so dass sich ein Saldo von - 198,7 Mio. EUR (2022: - 320,7 Mio. EUR) ergab. Unter Berücksichtigung der anspruchsberechtigten Verträge ist der Saldo aus Buch- und Zeitwerten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen zum Stichtag negativ. Damit ergibt sich keine Beteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven zum Bilanzstichtag.
| B.
Kapitalanlagen - Angaben zu Finanzinstrumenten, die
über ihrem beizulegendem Zeitwert ausgewiesen
werden
in Tsd. Euro |
2023 | |
| Art | Buchwert | Zeitwert |
| Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1) | 60.878 | 59.509 |
| Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2) | 872.831 | 727.469 |
| Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 3) | 249.893 | 219.516 |
| Namensschuldverschreibungen 4) | 240.541 | 178.628 |
| Schuldscheinforderungen und Darlehen 5) | 114.447 | 102.544 |
| Einlagen bei Kreditinstituten 6) | 50.000 | 49.990 |
1) Aufgrund der gegebenen Bonität der Emittenten und der erwarteten Gewinne der Gesellschaften sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern
durch Markpreisänderungen bedingt.
2) Aufgrund der gegebenen Bonität der Emittenten sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.
3) Aufgrund der gegebenen Bonität der Schuldner sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.
4) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Namensschuldverschreibungen, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden
Wertminderung ausgegangen wird.
5) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Schuldscheinforderungen und Darlehen, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden
Wertminderung ausgegangen wird.
6) Aufgrund der gegebenen Bonität der Schuldner und der kurzen Restlaufzeit, sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch
Marktpreipreisänderungen bedingt.
| B.
Kapitalanlagen - Angaben zu derivativen
Finanzinstrumenten
in Tsd. Euro |
2023 | |||
| Art | Nominalvolumen | Buchwert | Zeitwert positiv | Zeitwert negativ |
| Zinsbezogene Geschäfte | ||||
| Vorkäufe/Termingeschäfte Inhaberschuldverschreibungen 1) | 21.679 | - | - | 1.356 |
1) Vorkäufe/Termingeschäfte auf Inhaberschuldverschreibungen werden auf Basis der DCF-Methode bewertet, Bewertungsparameter hierbei sind der
Kassakurs und die Zinskurve.
| B.
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
in Tsd. Euro |
2023 | |
| Anzahl | ||
| Mit Geschäfts- und anderen Bauten | 4 | 15.071 |
| Ohne Bauten | 0 | 0 |
| 4 | 15.071 | |
| Bilanzwert der überwiegend von Gesellschaften der R+V genutzten Grundstücke | 0 |
| B.
II. 3. Beteiligungen
in Tsd. Euro |
2023 | |||
| Name und Sitz der Gesellschaft |
Anteil am Kapital
in % |
Geschäftsjahr | Eigenkapital | Ergebnis |
| Bau + Haus Management GmbH, Wiesbaden | 50 | 2022 | 8.589 | 930 |
| B.
III. Sonstige Kapitalanlagen - Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
in Tsd. Euro |
2023 | |||
| Fondsart | Marktwert | Differenz Marktwert/ Buchwert | Ausschüttung für das Geschäftsjahr | Unterlassene außerplanmäßige Abschreibungen |
| Aktienfonds | 18.511 | 5.863 | 11 | - |
| Rentenfonds | 178.614 | -12.344 | 2.010 | -12.413 |
| Mischfonds | 912.819 | -69.182 | 28.396 | -71.346 |
| 1.109.944 | -75.663 | 30.418 | -83.759 |
Die Wertpapierfonds sind überwiegend europäisch bzw. international ausgerichtet und schwerpunktmäßig in Wertpapieren investiert.
Der Anlagegrundsatz des § 215 Abs.1 VAG zur Sicherheit wird stets beachtet.
Bei einem Rentenfonds wurde eine Abschreibung auf den nachhaltigen Wert als Zwischenwert vorgenommen.
Bei vier Rentenfonds und einem Mischfonds im Anlagevermögen wurde auf eine Abschreibung verzichtet, da es sich um eine vorübergehende Wertminderung handelt. Dies wurde anhand der nachhaltigen Werte nachgewiesen, die über den Buchwerten liegen.
Bei 100 % der Wertpapierfonds ist eine uneingeschränkte tägliche Anteilsscheinrückgabe möglich, dies entspricht einem Anteil von 100 % des Marktwertes.
B. III. 6. Sonstige Kapitalanlagen - Andere Kapitalanlagen
Der Posten B. III. Sonstige Kapitalanlagen beinhaltet unter 6. Andere Kapitalanlagen im Wesentlichen übrige Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,4 Mio. Euro.
| A.
I. Gründungsstock
in Euro |
2023 |
| Vortrag zum 1. Januar | 106.435.823,08 |
| im Geschäftsjahr eingefordertes Kapital | 60.000.000,00 |
| Entnahme | -82.769.309,15 |
| Stand 31. Dezember | 83.666.513,93 |
| D.
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige
und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung
in Euro |
2023 |
| Vortrag zum 1. Januar | 144.920.100,85 |
| Entnahmen: | |
| Gutschriften an Versicherungsnehmer | 449.411,06 |
| Beiträge zur Erhöhung der Versicherungsleistung | 3.143.968,60 |
| Versorgungsausgleiche und Übertragungen | 7.955,68 |
| Beteiligung an Bewertungsreserven | - |
| Zuweisungen: | |
| aus dem Überschuss des Geschäftsjahres | 0,00 |
| aus gutgeschriebenen Überschussanteilen | 144.394,00 |
| Stand am 31. Dezember | 141.463.159,51 |
| Davon entfallen auf: | |
| a) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile | 493.344,00 |
| b) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile und Schlusszahlungen | 2.360.000,00 |
| c) geschäftsplanmäßige Rückstellung zur Finanzierung künftiger Leistungen aus der Überschussbeteiligung | 13.289.160,00 |
| d) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstaben b) | 8.647.003,00 |
| e) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c) | 0,00 |
| f) den ungebundenen Teil | 116.673.652,51 |
Die Beiträge der Rückstellung unter c) zur Finanzierung künftiger Leistungen wurden nach dem genehmigten Geschäftsplan mit einem Zinssatz von 4,5 % unter Beachtung der für 2024 deklarierten Überschussanteilsätze berechnet.
Der Schlussüberschussanteilfonds wurde auf Basis des zum nächsten Bilanzstichtag vorgesehenen nicht garantierten Schlussüberschussanteils für alle Versicherungen unter Beachtung der für 2024 deklarierten Überschussanteilsätze berechnet. Der Schlussüberschussanteilfonds entspricht dem erreichten Ansammlungsguthaben zum nächsten Bilanzstichtag.
| F.
I. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
in Euro |
2023 |
| Erfüllungsbetrag | 18.900,00 |
| Saldierungsfähiges Deckungsvermögen (Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen) | 14.477,00 |
| 4.423,00 |
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 16 Euro.
| F.
III. Sonstige Rückstellungen
in Euro |
2023 |
| Verwaltung Kapitalanlagen | 90.000,00 |
| Jahresabschluss | 8.673,17 |
| Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen | 3.740,00 |
| Betriebskosten | 84.000,00 |
| Übrige Rückstellungen | 714.799,94 |
| 901.213,11 |
| H.
I. 1. Verbindlichkeiten aus dem selbst
abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
gegenüber Versicherungsnehmern
in Euro |
2023 |
| Im Voraus empfangene Beiträge | 2.524,97 |
| Gutgeschriebene Überschussanteile | 8.697.003,00 |
| 8.699.527,97 |
Sonstige Bemerkungen
Verbindlichkeiten, mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht.
| I.
1. a) Gebuchte Bruttobeiträge
in Euro |
2023 | 2022 |
| Beiträge nach Zahlungsweise | ||
| Laufende Beiträge | 45.128.871,74 | 46.160.102,85 |
| Einmalbeiträge | 1.910.169,77 | 1.737.501,36 |
| 47.039.041,51 | 47.897.604,21 |
| I.
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle
für eigene Rechnung
in Euro |
2023 | 2022 |
| Rentenzahlungen | 107.586.952,82 | 104.275.427,75 |
| Rentenabfindungen | 1.986.158,64 | 1.464.545,48 |
| Teilungsbetrag aus Versorgungausgleich | 1.671.626,00 | 1.384.636,84 |
| Rückkäufe | 110.283,18 | 145.817,13 |
| Brutto-Aufwendungen | 111.355.020,64 | 107.270.427,20 |
| Anteil der Rückversicherer | 118.851,16 | 27.722,20 |
| Netto-Aufwendungen | 111.236.169,48 | 107.242.705,00 |
| I.
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
in Euro |
2023 | 2022 |
| b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | ||
| Planmäßige Abschreibungen | 748.518,00 | 748.519,00 |
| Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB | 30.944.324,11 | 11.385.965,11 |
| Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB | - | - |
| Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 HGB | - | - |
| 31.692.842,11 | 12.134.484,11 |
Rückversicherungssaldo
Der Rückversicherungssaldo beträgt 98.037,30 Euro zu Lasten des Rückversicherers (2022: 2.514,87 Euro zu Lasten des Rückversicherers).
|
II. 1. Sonstige Erträge
in Euro |
2023 | 2022 |
| Zinserträge | 1.941.864,53 | 33.916,81 |
| Währungskursgewinne | 140.759,97 | 118.975,24 |
| Auflösung von anderen Rückstellungen | 837,21 | 1.518,25 |
| Übrige Erträge | 399,34 | 47,42 |
| 2.083.861,05 | 154.457,72 |
|
II. 2. Sonstige Aufwendungen
in Euro |
2023 | 2022 |
| Aufwendungen, die das Unternehmen als Ganzes betreffen | 902.663,70 | 902.054,31 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 6.298.421,81 | 3.309.977,09 |
| Währungskursverluste | 0,00 | 142,05 |
| Abschreibungen Zins- und Mietforderungen | 111.554,76 | ,65 |
| Zinszuführungen zu Rückstellungen | 429,00 | 353,00 |
| Zu verrechnende Zinsen aus saldierungsfähigen Vermögensgegenständen | -429,00 | -353,00 |
| Übrige Aufwendungen | 212.949,95 | 211.721,35 |
| 7.525.590,22 | 4.423.895,45 |
|
Provisionen und sonstige Bezüge der
Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen
in Euro |
2023 | 2022 |
| 1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft | - | - |
| 2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB | - | - |
| 3. Löhne und Gehälter | - | - |
| 4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 12,00 | 79,00 |
| 5. Aufwendungen für Altersversorgung | - | 7.544,30 |
| 6. Aufwendungen insgesamt | 12,00 | 7.623,30 |
| Darüber hinaus haben die Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB Provisionen und sonstige Bezüge für das Vermittlungsgeschäft erhalten | 19.647,71 | 122.136,79 |
Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats
Für Mitglieder des Vorstands fielen 2023 keine Bezüge in der R+V Pensionsversicherung a.G. an. Bezüge an Vorstände, die gleichzeitig Mitglied des Vorstands bei der R+V Versicherung AG sind, wurden von der vertragsführenden Gesellschaft, der R+V Versicherung AG, geleistet.
Für laufende Pensionen von früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen besteht keine Rückstellung.
Im Geschäftsjahr wurden für den Aufsichtsrat 85.110 Euro und für die Mitgliedervertreter 13.042 Euro aufgewendet.
Angabepflichtige Beträge nach § 285 Nr. 9c HGB bestanden im Geschäftsjahr nicht.
Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Im Berichtszeitraum sind keine marktüblichen Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt worden.
| Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen | |||
| Zum Bilanzstichtag ergaben sich aus abgeschlossenen Verträgen und Mitgliedschaften folgende Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB und Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 a HGB: | |||
| in Euro | Angaben zum Betrag | Risiken | Vorteile |
| 1. Kreditzusagen | 647.300 | Zinsstrukturkurve sinkt. | Zinsstrukturkurve steigt. |
| 2. Verpflichtungen aus schwebenden | 22.115.560 | Opportunitätskosten durch geringen Zinssatz; Kontrahentenrisiko und Emittentenrisiko. | Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen und Vermeidung von Marktstörungen bei hohem Anlagebedarf. |
| Geschäften | |||
| 3. Nachzahlungsverpflichtungen | 1.251.093 | Es besteht eine Verpflichtung zur Auszahlung, dabei ist keine Einflussnahme auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme möglich. Es besteht ein Risiko des zwischenzeitlichen Wertverfalls des Titels. | Keine bilanzielle Erhöhung der Kapitalanlagen, solange nicht ausgezahlt. Liquiditätseinsparung, ggf. bessere Verzinsung bei einer vorübergehenden alternativen Anlage. |
| 4. Andienungsrecht aus Multitranchen | 105.500.000 | Abfließende Liquidität. Es enstehen Opportunitätskosten durch geringen Zinssatz. Daneben besteht ein Emittentenrisiko. | Höherer Kupon des Basisinstruments. |
| 5. Haftsummen | 200 | Keine bilanzielle Erhöhung der Kapitalanlagen bei Inanspruchnahme. Es besteht kein bilanzieller Gegenwert zur Haftsumme. | Erhöhung des haftenden Eigenkapitals bei genossenschaftlichen Unternehmen. Geringe Eintrittswahrscheinlichkeit durch |
| Einlagensicherungsfonds. | |||
| 6. Als Sicherheit gestellte Wertpapiere | 14.962.916 | Abfließende Liquidität. Es entstehen Opportunitätskosten durch geringen Zinssatz. | Zur Besicherung von geclearten Derivaten wurden Anlagen in Depots gesperrt. |
| Summe | 144.477.070 |
Darüber hinaus bestehen vertraglich vereinbarte mögliche künftige Verbindlichkeiten gegenüber den Trägerunternehmen aus der Verzinsung des Gründungsstockdarlehens sowie in Höhe von 240,0 Mio. Euro aus der Inanspruchnahme des Gründungsstocks.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber assoziierten Unternehmen bestehen nicht.
Es bestehen keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit und der bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses gewonnen Erkenntnisse im abgelaufenen Geschäftsjahr ist eine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen gemäß § 251 HGB als unwahrscheinlich einzustufen.
| Honorare des Abschlussprüfers | |
| Im Geschäftsjahr wurden folgende Honorare als Aufwand (netto) erfasst: | |
| in Euro | 2023 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 36.442 |
Abschlussprüfer der R+V Pensionsversicherung a.G. ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Angaben zur Identität der Gesellschaft
Die R+V Pensionsversicherung a.G. mit Sitz in Wiesbaden und der Geschäftsanschrift Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 2174 eingetragen.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen.
| Aufsichtsrat | ||
| Dr. Norbert Rollinger | Vorsitzender des Vorstands, R+V Versicherung AG | |
| Vorsitz | ||
| Peter Marsch | Mitglied des Vorstands, Wiesbadener Volksbank eG | |
| Stellvertretender Vorsitz | ||
| Oliver Best | Bereichsleiter Konzern-Personal, DZ BANK AG Deutsche-Zentralgenossenschaftsbank | |
| Lothar Bosch | bis 28.06.2023 | Geschäftsführer i.R., Viehzentrale Südwest GmbH |
| Markus Braun | seit 28.06.2023 | Geschäftsführer, Raiffeisen Waren GmbH |
| P/StB Siegfried Drexl | bis 31.12.2023 | Mitglied des Vorstands, Genossenschaftsverband Bayern e.V. |
| Peter Götz | Mitglied des Vorstands, Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. | |
| Michael Joop | seit 28.06.2023 | Vorsitzender des Vorstands, Volksbank Hameln-Stadthagen eG |
| Mathias Juhl | Wirtschaftsprüfer / Prüfungsdienstleiter, Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. | |
| Ralph Kehl | Mitglied des Vorstands, VR Bank HessenLand eG | |
| Christoph Kempkes | Vorsitzender des Vorstands, Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG | |
| Hubertus Stegemann | seit 26.04.2023 | Leiter des Stabs Labor Relations, Atruvia AG |
| Jürgen Strohmaier | Vorsitzender des Vorstands, Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG | |
| Jürgen Timmermann | bis 28.06.2023 | Geschäftsführer, Grafschafter Wertekontor GmbH |
Vorstand
Claudia Andersch
Vorsitz
Marc René Michallet
Stellvertretender Vorsitz
Rüdiger Bach
| Verantwortlicher Aktuar | |
| Gerhard Sprenger | bis 31.07.2023 |
| Markus Schäfer | seit 01.08.2023 |
Treuhänder
Helga Lau-Buschner
Wiesbaden, 15. März 2024
Der Vorstand
Andersch
Michallet
Bach
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Die Überschussanteile werden zur Erhöhung und Erweiterung der bedingungsgemäßen Rentenleistung verwendet.
Für das Geschäftsjahr 2024 werden entsprechend dem Geschäftsplan folgende Überschussanteilsätze festgelegt:
Zum 1. Januar 2024 erfolgt keine Erhöhung der Anwartschaften oder laufenden Renten aus der Überschussbeteiligung.
Bei allen im Geschäftsjahr 2024 eintretenden Todesfällen weiblicher Versicherter in der Anwartschaftszeit, deren jährliche Invaliden- und Altersrente 13 % der insgesamt eingezahlten Beiträge beträgt, wird den Witwern unter den analogen Voraussetzungen, nach denen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine Witwenrente gezahlt wird, eine Rente von 60 % der erworbenen Rentenanwartschaft beziehungsweise der laufenden Rente gewährt. Witwerrenten aus der Überschussbeteiligung werden um eine eventuelle bedingungsgemäß zu zahlende Witwerrente gekürzt. Dasselbe gilt für Todesfälle weiblicher Versicherter in der Rentenbezugszeit, deren Invaliden- oder Altersrente 13 % der insgesamt eingezahlten Beiträge beträgt und die erstmalig im Geschäftsjahr 2024 eine Rentenzahlung erhalten.
Bei männlichen Versicherten, deren jährliche Invaliden- und Altersrente 13 % der insgesamt eingezahlten Beiträge beträgt, entfällt der bedingungsgemäße versicherungsmathematische Abschlag im Falle der vorgezogenen Altersrente von 0,35 % für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme bei allen im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Renten.
Bei Risiko-Zusatzversicherungen und bei Invaliditäts-Zusatzversicherungen erfolgt bei Erleben des vollendeten 55. Lebensjahres, bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder bei Tod des Versicherten im Jahr 2024 keine Erhöhung der bedingungsgemäßen Rentenleistung der Hauptversicherung aus der Überschussbeteiligung.
Zum 1. Januar 2024 erfolgt keine Erhöhung der Anwartschaften oder laufenden Renten aus der Überschussbeteiligung.
Zum 1. Januar 2024 erfolgt keine Erhöhung der Anwartschaften oder laufenden Renten aus der Überschussbeteiligung.
| Laufende Überschussbeteiligung | ||||
| Überschussverband | Aufschubzeit | Rentenbezug | ||
| in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) | in % der überschussberechtigten Beiträge 1) | in % der überschussberechtigten Beiträge 2) | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3) | |
| NT04, NT04B, NT04H, NT04V | 0,00 | 2,50 | 2,50 | 0,00 |
| NT07, NT07B, NT07H, NT07V | 0,00 | 2,50 | 2,50 | 0,00 |
| NT12, NT12B, NT12H, NT12V | 0,00 | 2,50 | 2,50 | 0,00 |
| NT15, NT15B, NT15H, NT15V | 0,00 | 2,50 | 2,50 | 0,00 |
| NT17, NT17B, NT17H, NT17V | 0,00 | 2,50 | 2,50 | 0,00 |
| NT21, NT21B, NT21H, NT21V | 0,00 | 2,50 | 2,50 | 0,00 |
1) Zuteilung zum 1. Januar 2025, erstmals zu Beginn des zweiten Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn.
2) Zusätzliche Zuteilung zum Rentenbeginn.
3) Zuteilung zum 1. Januar 2025, erstmals zu Beginn des auf den Rentenbeginn folgenden Kalenderjahres.
Die Versicherungen mit Rentenbeginn in 2024 erhalten nach einer Wartezeit von drei vollen Kalenderjahren eine Schlussüberschussbeteiligung.
Bei Übertragung, im vorzeitigen Versicherungsfall oder bei Anspruch auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente in 2024 wird die Schlussüberschussbeteiligung
nach einer Wartezeit von drei vollen Kalenderjahren gewährt.
Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich in % des erreichten Ansammlungsguthabens.
| Schlussüberschussbeteiligung | |
| Überschussverband | Schlussüberschussbeteiligung in % des erreichten Ansammlungsguthabens nach einer Wartezeit von drei vollen Kalenderjahren |
| NT04, NT04B, NT04H, NT04V | 100 |
| NT07, NT07B, NT07H, NT07V | 100 |
| NT12, NT12B, NT12H, NT12V | 100 |
| NT15, NT15B, NT15H, NT15V | 100 |
| NT17, NT17B, NT17H, NT17V | 100 |
| NT21, NT21B, NT21H, NT21V | 100 |
Versicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten neben dem garantierten Zins einen Ansammlungsüberschussanteil.
Die Höhe dieses Ansammlungsüberschussanteils für die Verzinsung des Ansammlungsguthabens wird mit 0,00 % festgelegt.
An die R+V Pensionsversicherung a.G., Wiesbaden
Wir haben den Jahresabschluss der R+V Pensionsversicherung a.G., Wiesbaden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der R+V Pensionsversicherung a.G. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Vereins zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Abschnitts "Nachhaltigkeitsbericht". |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Vereins zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Vereins abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verein seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Vereins. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 2. April 2024
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christian Sack, Wirtschaftsprüfer
ppa. Steffen Wohn, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat hat die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 bei seiner Arbeit berücksichtigt.
Die Lage der Versicherungswirtschaft war von den konjunkturellen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa geprägt.
Organisation des Aufsichtsrats
Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss gebildet.
Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben die Geschäftsführung des Vorstands nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften fortlaufend überwacht und beratend begleitet sowie über die vorgelegten zustimmungspflichtigen Geschäfte entschieden. Die Überwachung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses bezog sich insbesondere auch auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie des Internen Kontrollsystems und des Internen Revisionssystems.
Bei Bedarf werden für die Aufsichtsratsmitglieder interne Informationsveranstaltungen zu den Themen Rechtsfragen der Aufsichtsratstätigkeit, Versicherungstechnik, Kapitalanlagen, Rechnungslegung von Versicherungskonzernen und Risikomanagement durchgeführt.
Zusammenarbeit mit dem Vorstand
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die Lage und Entwicklung der R+V Pensionsversicherung a.G. regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich Bericht erstattet. Dies erfolgte in den Aufsichtsratssitzungen und der Prüfungsausschusssitzung sowie durch vierteljährliche schriftliche Berichte des Vorstands. Der Aufsichtsrat wurde dabei durch den Vorstand regelmäßig detailliert über den Geschäftsverlauf sowie die Risikosituation mit der Risikotragfähigkeit der R+V Pensionsversicherung a.G. informiert. Darüber hinaus wurde dem Aufsichtsrat durch den Vorstand über die Risikostrategie und das Risikomanagementsystem berichtet.
Der Aufsichtsrat hat die genannten Themen mit dem Vorstand erörtert, den Vorstand beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich dabei intensiv mit den regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung und bei zustimmungsbedürftigen Geschäften war der Aufsichtsrat stets eingebunden.
Darüber hinaus wurden durch den Vorsitzenden des Vorstands mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch außerhalb der Sitzungen vorab wesentliche wichtige Entscheidungen und wesentliche Geschäftsentwicklungen erörtert.
Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
Im Geschäftsjahr 2023 haben zwei Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden, zu denen der Aufsichtsrat am 5. Mai 2023 und am 30. November 2023 zusammentrat. Darüber hinaus fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses am 25. April 2023 statt. In den Sitzungen haben der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands entgegengenommen und erörtert.
In einem Fall ist eine Beschlussfassung des Prüfungsausschusses im Wege des Umlaufverfahrens erfolgt.
Beratungen im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit detailliert mit der wirtschaftlichen Lage der R+V Pensionsversicherung a.G., der Unternehmensplanung und -perspektive sowie wesentlichen Finanzkennzahlen auseinandergesetzt. Schwerpunkte der Erörterungen bildeten die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mit den hieraus resultierenden Chancen und Risiken im Allgemeinen sowie der Geschäftsentwicklung der R+V Pensionsversicherung a.G. im Speziellen. Der Aufsichtsrat hat sich in diesem Zusammenhang intensiv mit den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Kriege in der Ukraine und im Gaza-Streifen, die hohe Inflation und den starken Anstieg des Leitzinsniveaus sowie den rückläufigen Konsum auseinandergesetzt.
Der Aufsichtsrat hat die Auswirkungen der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf die Entwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern und die Erwartungen für den weiteren Verlauf im Einzelnen erörtert. Dies umfasste in Bezug auf die Erstversicherung der R+V-Gruppe, des Geschäftsfelds bAV und der R+V Pensionsversicherung a.G. die Entwicklung der gebuchten Beiträge, der Einmalbeiträge, der laufenden Beiträge, der Neubeiträge, der Marktanteile und die Erwartungswerte sowie die Partizipation an Branchenversorgungswerken. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit der Entwicklung der Kostenquote, der Neuverträge, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, der Entwicklung des Eigenkapitals sowie der Risikovorsorge durch die weitere Dotierung der pauschalen Zusatzreserve für Zins- und Biometrierisiken auseinandergesetzt. Daneben hat sich der Aufsichtsrat mit der weiteren Dotierung des zur Sicherung der langfristigen Risikotragfähigkeit und der dauerhaften Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen aufgelegten weiteren Gründungsstocks und den Auswirkungen des gestiegenen Zinsniveaus auf die notwendigen zukünftigen Dotierungen befasst. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit den aktuellen Entwicklungen im bAV-Markt sowie Maßnahmen zur strategischen Entwicklung und Forcierung des Wachstums auseinandergesetzt. Der Aufsichtsrat hat in diesem Zusammenhang auch die Rahmenbedingungen für den renditeschmälernden hohen Garantieanteil von Pensionsplänen aus beitragsorientierten Leistungszusagen erörtert. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich ferner mit der Halbzeitbilanz der Umsetzung der Strategie WIR@R+V. Dies umfasste den Status der umgesetzten Maßnahmen, die Erreichung der strategischen Kennzahlen, die Profitabilitätssteigerung des Produktportfolios sowie Effizienzsteigerungen durch Prozessoptimierungen. Der Aufsichtsrat hat sich in diesem Zusammenhang auch mit der IT-Modernisierung durch ein neues Bestandsführungssystem und eine bAV-Verwaltungslösung sowie der Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur weiteren Digitalisierung auseinandergesetzt. In Bezug auf die Kapitalanlagen befasste sich der Aufsichtsrat mit dem makroökonomischen Ausblick, den Konjunkturprognosen, der Kapitalmarktentwicklung und den Auswirkungen des gestiegenen Zinsniveaus auf den Kapitalanlagebestand. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich ferner neben der Entwicklung des Kapitalanlageergebnisses und der Bewertungsreserven mit den aufgebauten stillen Lasten sowie der bilanziellen Anwendung von § 341 b Absatz 2 HGB zur Vermeidung von Abschreibungen auf Zinspapiere. Der Aufsichtsrat setzte sich zudem mit der Entwicklung der Renten-, Aktien- und Immobilienanlagen, der Kapitalanlagestruktur und der Marktpositionierung nebst der strategischen Asset Allokation sowie der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Kapitalanlagen auseinander. Im Zusammenhang mit der Risikoberichterstattung hat sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung der Solvenzquote und der einzelnen Risiken, der Risikotragfähigkeit, den durchgeführten Prognoserechnungen entsprechend den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der eigenen Risikobeurteilung (ERB) der R+V Pensionsversicherung a.G. im ERB-Bericht befasst.
In Zusammenhang mit Vorstandsangelegenheiten hat der Aufsichtsrat einer durch den Vorstand beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands sowie des Geschäftsverteilungsplans des Vorstands zugestimmt.
Im Zusammenhang mit Aufsichtsratsangelegenheiten hat der Aufsichtsrat die notwendigen Beschlussvorschläge gegenüber der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung abgegeben. Dies umfasste die Änderung der Satzung im Hinblick auf erleichternde Regelungen zur Durchführung von Mitgliedervertreterversammlungen nach dem Auslaufen der im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführten gesetzlichen Vorschriften. Es umfasste ferner die Wiederwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats und die Zuwahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats, die Ergänzungswahl eines Mitgliedervertreters und die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen neuen Verantwortlichen Aktuar bestellt. In Zusammenhang mit zustimmungspflichtigen Geschäften hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zum Erwerb einer Beteiligung an der Condor Allgemeine Versicherungs-AG im Hinblick auf eine 2024 vorgesehene Verschmelzung dieser Gesellschaft auf die R+V Allgemeine Versicherung AG zur Angleichung der Beteiligungsstruktur an den zu verschmelzenden Rechtsträgern und zum Wegfall dieser Beteiligung durch die Verschmelzung erteilt. Der Aufsichtsrat hat ferner die regulatorisch notwendige Selbstevaluation vorgenommen und daraus abgeleitet einen Entwicklungsplan erstellt. Der Aufsichtsrat hat zudem die Beauftragung des von der Mitgliedervertreterversammlung bestellten Abschlussprüfers vorgenommen.
Der Prüfungsausschuss hat sich mit der Vorprüfung des Jahresabschlusses, dem Bericht über die Durchführung der Abschlussprüfung und den Prüfungsschwerpunkten, der Aussprache zum Prüfungsbericht, dem Bericht des Verantwortlichen Aktuars sowie der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung zur Risikostrategie, den Solvency II-Schlüsselfunktionen Risikomanagement-Funktion, Versicherungsmathematische Funktion, Compliance-Funktion und Revisions-Funktion auseinandergesetzt. Ferner befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch dessen Mandatierung mit Nichtprüfungsleistungen im Geschäftsjahr 2022. Der Prüfungsausschuss hat gegenüber dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 abgegeben. Der Prüfungsausschuss hat ferner eine Änderung der Leitlinien für die Beauftragung des Abschlussprüfers mit Nichtprüfungsleistungen ab 2024 beschlossen. Zudem hat der Prüfungsausschuss anhand seiner Leitlinien zur Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung die Qualität des Abschlussprüfers beurteilt.
Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer
Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgewählt. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben fortlaufend die Unabhängigkeit und die Prüfungsqualität des Abschlussprüfers überwacht.
Der Abschlussprüfer hat den durch den Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der R+V Pensionsversicherung a.G. unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 als mit den gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung stehend befunden. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats zugegangen und wurde in den Sitzungen umfassend erörtert und beraten. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 eingehend geprüft.
Sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 22. April 2024 als auch an der Sitzung des Aufsichtsrats am 30. April 2024 nahmen die Vertreter des Abschlussprüfers teil, um über die wesentlichen Prüfungsergebnisse zu berichten. Hierzu lag der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vor. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht sowie die Prüfungsschwerpunkte, nämlich die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Beitragsvereinnahmung wurden erörtert. Die Vertreter des Abschlussprüfers standen den Mitgliedern des Ausschusses und des Aufsichtsrats für zusätzliche Erläuterungen zur Verfügung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat den Aufsichtsrat umfassend über die Beratungen des Ausschusses unterrichtet.
Der Verantwortliche Aktuar nahm an der Sitzung des Aufsichtsrats, in der der Jahresabschluss festgestellt wurde, teil. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse des von ihm gegenüber dem Vorstand abgegebenen Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung, die er uneingeschränkt erteilt hat. Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars erhoben.
Der Aufsichtsrat hat gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 keine Einwendungen erhoben und sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen.
Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 30. April 2024 entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Prüfungsausschusses gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 341a Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 172 AktG festgestellt.
Veränderungen im Vorstand
Das Mandat von Herrn Rüdiger Bach als Mitglied des Vorstands endete turnusmäßig mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2023. Der Aufsichtsrat hat Herrn Bach in seiner Sitzung am 29. November 2022 mit Wirkung ab dem 1. November 2023 für eine fünfjährige Bestellungsperiode, nämlich bis zum Ablauf des 31. Oktober 2028, als Mitglied des Vorstands wiederbestellt.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Die jeweiligen Mandate von Herrn Oliver Best, Herrn Lothar Bosch und Herrn Jürgen Timmermann als Mitglieder des Aufsichtsrats endeten turnusmäßig mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 28. Juni 2023. Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung hat mit Wirkung zu deren Ablauf Herrn Best als Mitglied des Aufsichtsrats wiedergewählt und Herrn Markus Braun in Nachfolge von Herrn Bosch sowie Herrn Michael Joop in Nachfolge von Herrn Timmermann jeweils dem Aufsichtsrat als Mitglied zugewählt.
Herr Jörg Staff hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mir Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 niedergelegt. In dessen Nachfolge wurde am 26. April 2023 Herr Hubertus Stegemann zunächst gerichtlich als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Durch die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung am 28. Juni 2023 wurde mit Wirkung ab deren Ablauf Herr Stegemann in Nachfolge von Herrn Staff dem Aufsichtsrat als Mitglied zugewählt.
Herr Siegfried Drexl hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 niedergelegt. In dessen Nachfolge wurde die gerichtliche Bestellung von Herrn Dr. Alexander Leißl als Mitglied des Aufsichtsrates beantragt.
Dank an Vorstand und Mitarbeiter
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der R+V Gruppe für die im Jahr 2023 geleistete Arbeit.
Wiesbaden, 30. April 2024
Der Aufsichtsrat
Dr. Rollinger, Vorsitzender
Marsch, Stellv. Vorsitzender
Best
Braun
Joop
Juhl
Kehl
Kempkes
Götz
Stegemann
Strohmaier
| Mitgliedervertreter | ||
| Oliver-Norbert Baron | Vorsitzender des Betriebsrats des Betriebs Baunatal des Genossenschaftsverbands - Verband der Regionen e.V. | |
| Thomas Bertels | Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R+V Service Center GmbH | |
| Ulrich Birkenstock | Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats R+V Allgemeine der Versicherung AG, Filialdirektion Koblenz | |
| Joachim Blank | (Syndikus-)Rechtsanwalt, Abteilungsdirektor Konzern-Recht der R+V Versicherung AG | |
| Sascha Blaumeister | Mitglied des örtlichen Betriebsrats Frankfurt der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank | |
| Christian Dick | Bereichsleiter Vertriebs- und Personalorganisation der R+V Allgemeine Versicherung AG | |
| Carl Michael Göthner | Mitglied des Vorstands der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG | |
| Hermann Gröber | Mitglied des Betriebsrats und Mitglied des Gesamtbetriebsrats, Filialdirektion Augsburg | |
| André Höfer | Referent Betriebliche Altersversorgung der BayWa Pensionsverwaltung GmbH | |
| Udo Kempter | Mitglied des Vorstands der VR Bank Westküste eG | |
| Dragoslav Klaic | Vorsitzender der Betriebsrats-Region 1 der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG | |
| Karin Lülff | Principal Expert Labor Relations der Atruvia AG | |
| Carsten Maiwald | Geschäftsführer der carexpert KFZ-Sachverständigen GmbH | |
| Michael Möller | Mitglied des Vorstands der VR Bank Nord eG | |
| Thomas Perrot | seit 28.06.2023 | Verbandsprüfer / Mitglied des Betriebsrats der Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. |
| Uwe Peter | Mitglied des Betriebsrats der Atruvia AG | |
| Andrea Reizuch | Rechtsanwältin und Mediatorin des Genossenschaftsverband Bayern e.V. | |
| Edwin Richter | Vorsitzender des Betriebsrats der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG | |
| Angelika Sell | Vorsitzende des Betriebsrats der Raiffeisen Waren GmbH | |
| Olaf Siebeck | Abteilungsleiter Grundsatz Konzern-Personal, stv. Direktor der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank | |
| Roland Steininger | Rechtsanwalt, Bereich Finanzen und Organisation des Genossenschaftsverband Bayern e.V. | |
| Hans-Jörg Tatzel | Bereichsleiter der R+V Allgemeine Versicherung AG | |
| Bruno Vey | Mitglied des Vorstands der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG | |
| Dr. Lars Witteck | Sprecher des Vorstands der Volksbank Mittelhessen eG | |
| Erich Zucker | bis 28.06.2023 | Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats |
Zur Erfüllung der Vorgaben gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 (Offenlegungs-VO) veröffentlicht die R+V Informationen auf ihrer Internetseite zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen.
Die R+V managt diese Risiken in ihrer Kapitalanlage mit einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei verfolgt die R+V einen ganzheitlichen Ansatz im Sinne einer ESG-Integration. Das heißt, dass wesentliche Nachhaltigkeitskriterien im Investmententscheidungsprozess berücksichtigt werden. Somit werden nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken gemanagt, sondern zugleich etwaige Nachhaltigkeitschancen beleuchtet und im Investmentprozess in Betracht gezogen.
Zur Erfüllung der Vorgaben gemäß Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlicht die R+V auf ihrer Internetseite Informationen darüber, ob sie bei Investitionsentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Die R+V bekennt sich klar zum Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). Bei dieser weltweiten Initiative verpflichten sich Unternehmen, ihr Handeln an zehn sozialen und ökologischen Prinzipien auszurichten. Dazu zählen unter anderem die Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, das Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz sowie der Kampf gegen Korruption. Mit mehr als 13.000 teilnehmenden Unternehmen und Organisationen ist der UNGC das weltweit größte und wichtigste Netzwerk für unternehmerische Verantwortung und Corporate Social Responsibility (CSR).
Im Rahmen der internen Nachhaltigkeitsprüfung der R+V werden die aus Nachhaltigkeitsaspekten als am kritischsten betrachteten Unternehmen selektiert und, nach eingehender Betrachtung des Einzelfalls, bei Bedarf individuelle Maßnahmen eingeleitet. Diese können von verstärktem Monitoring oder Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Unternehmen bis hin zum Investitionsstopp oder zur Deinvestition reichen. Mögliche Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC erfahren hierbei ein besonderes Gewicht bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der einzuleitenden Maßnahmen.
Darüber hinaus ist die R+V Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment (PRI) und ist davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von ESG-Faktoren einen wichtigen Einfluss auf die Wertentwicklung von Kapitalanlagen und damit auch für den Kunden hat. ESG-Faktoren werden daher stets in Investmentanalyse und -entscheidungen integriert. Die sechs Prinzipien bieten einen gemeinsamen Rahmen für die Integration von Nachhaltigkeit und verantwortungsvollem Investieren in der internationalen Kapitalanlage.
Die R+V Pensionsversicherung a.G. betreibt mit ihren Versicherungsprodukten ein Altersversorgungssystem und damit ein Finanzprodukt im Sinne der Offenlegungs-VO. Nach aktueller Einschätzung der R+V Pensionsversicherung a.G. fallen ihre Versicherungsprodukte nicht unter Artikel 8 Absatz 1 oder Artikel 9 Absatz 1, 2 oder 3 der Offenlegungs-VO.
Deshalb ist für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 18. Juni 2020 (Taxonomie-VO) folgende formell erforderliche Erklärung abzugeben. "Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten."
Diese Ausführungen gelten für alle Produkte gleichermaßen.
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
28 nahegelegene Organisationen
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Bauträger für Wohngebäude
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Rückversicherungen
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Treuhandfonds, Nachlass- und Treuhandkonten
Rückversicherungen
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen