Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
WSW Energie & Wasser AG
Bromberger Straße 39, 42281 Wuppertal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andy Völschow seit 2.2.2024 | Prokura |
Stephanie Barth-Krösche seit 29.6.2022 | Prokura |
Christine Koste seit 8.4.2021 | Prokura |
Markus A. Hilkenbach seit 4.2.2020 | Vorstandsmitglied |
Christoph Nickel seit 24.3.2017 | Prokura |
Heike, geb. Schröder Kuhlen seit 16.11.2016 | Prokura |
Jörg Rodehorst seit 19.5.2015 | Prokura |
Andreas Brinkmann seit 2.11.2011 | Prokura |
Peter Storch seit 10.2.2009 | Vorstandsmitglied |
Markus Schlomski seit 15.2.2007 | Vorstandsmitglied |
Karsten, geb. Harke Treptow seit 27.2.2003 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
WSW Energielösungen GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WSW Energie & Wasser AGWuppertalJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell Die WSW Energie & Wasser AG (WSW AG), Wuppertal, ist der größte Energieversorger im Bergischen Städtedreieck Wuppertal, Remscheid und Solingen für Privat-, Industrie-, und Gewerbekunden. Sie ist eine Gesellschaft des Konzerns der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, Wuppertal, und der ENGIE Deutschland AG, Berlin. Die WSW AG agiert auf ihrem Heimatmarkt als Grundversorger, auf dem neben dem nahen Umland auch ihr strategischer Fokus liegt. Insbesondere sollen durch lokale Sektorenkopplung Mehrwerte geschaffen werden, um angemessen auf die Sättigung der Energiemärkte des Umfeldes zu reagieren. Darüber hinaus wird im Auftrag der Stadt Wuppertal das Abwasserkanalnetz betrieben und modernisiert. Mit Gründung des Eigenbetriebes Wasser und Abwasser der Stadt Wuppertal wurde für diesen die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers im Stadtgebiet übernommen. 1.2 Ziele und Strategie Für die WSW AG gilt das Leitbild der WSW-Unternehmensgruppe: Jeder von uns hat seine eigene Antwort auf die Fragen, wer wir sind, was uns ausmacht und wofür wir stehen. Und doch vertreten wir alle dasselbe Unternehmen, denselben Markenkern und dieselben Markenwerte. Unser Leitbild dient als wichtiger Wegweiser - in der täglichen Arbeit, bei zentralen Entscheidungen und in allen zukünftigen Projekten. Es zeigt uns nicht nur, welche Ziele wir erreichen wollen, sondern auch wie wir den Weg dahin gemeinsam beschreiten. Wir treiben neue Ideen voran: Wir sind Neuem gegenüber aufgeschlossen. Als verantwortungsvolles Unternehmen gestalten wir nachhaltige Lösungen und Produkte für die Zukunft. Für und mit unseren Kundinnen und Kunden, die nachhaltige Mehrwerte schaffen. Wir setzen auf Effizienz und Nachhaltigkeit: Der ökonomische Erfolg bildet das Fundament unserer Existenz. Als integraler Bestandteil des WSW Konzerns richtet sich die WSW AG nach der gemeinsamen Ausrichtung, als fortschrittlicher Partner und Dienstleister in der Infrastruktur für Wuppertal zu agieren. Daher streben wir danach, jeden Prozess effizient und produktiv zu gestalten, sicherzustellen, dass jedes Geschäftsfeld zumindest kostendeckend operiert und der Konzern als Ganzes Gewinne erwirtschaftet. Das Angebot von kundenorientierten Lösungen, die Bereitstellung von Diensten zur Unterstützung der digitalen Stadtinfrastruktur, das Engagement für nachhaltige Energiekonzepte sowie Investitionen in intelligente Stadtservices sind wesentliche Elemente dieser Strategie. Im Vergleich zu traditionellen Energielieferungen rücken technische Dienstleistungen und solche, die in enger Verbindung zur Energieversorgung stehen, immer stärker in den Fokus. Zeitgemäße Verbraucher streben nicht länger danach, lediglich Energie oder Strom auf konventionelle Weise zu beziehen. Vielmehr liegt ihr Interesse zunehmend auf umfassenden Lösungspaketen, die mehrere Bedürfnisse gleichzeitig abdecken. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für das erweiterte Serviceangebot der WSW ist das Bestreben, sich durch Ingenieurleistungen im Bereich der energetischen Modernisierung kommunaler Liegenschaften als Effizienzdienstleister zu etablieren. Diese Dienstleistungen beinhalten nicht nur die Lieferung von Energie in umweltschonender Form, sondern auch die Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung. Durch gezielte Projekte, wie die Modernisierung von Heizsystemen oder die Integration von erneuerbaren Energiequellen, stärkt die WSW ihre Rolle als Vorreiter in der Unterstützung nachhaltiger und energieeffizienter Lösungen. Mit dem wachsenden Interesse an individuellen Lösungen gewinnen auch Quartierslösungen zunehmend an Bedeutung. Diese kombinieren lokale, dezentrale Versorgungskonzepte mit regenerativer Energiegewinnung und der Kopplung von Strom- und Wärmeversorgung. Die WSW AG erkennt die umfassenden Herausforderungen der Energiewende, mit denen sich alle deutschen Energieversorger konfrontiert sehen, und trägt mit maßgeschneiderten Produkten und Services nachhaltig zum Umweltschutz bei. Angesichts der fortschreitenden Elektromobilitätswende und der kontinuierlichen Zunahme zugelassener Elektrofahrzeuge nimmt die Relevanz von Ladelösungen zu. Die WSW AG hat ihr Produkt- und Serviceangebot dementsprechend weiterentwickelt. Für den privaten Einsatz können Kunden sogenannte Wallboxen von der WSW AG beziehen und die erforderlichen Installationsarbeiten durch das Unternehmen ausführen lassen. Darüber hinaus würdigt die WSW AG den wachsenden Bedarf an Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum und setzt sich für einen kontinuierlichen Ausbau ein. Ergänzend dazu bietet die WSW AG mit "WiSeL" (WSW intelligente Software für Elektromobil Infrastruktur) eine innovative Lösung für die betriebliche Ladeinfrastruktur an. Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen, die ihre eigene Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter und Kunden effizient gestalten wollen. "WiSeL" ermöglicht eine intelligente Steuerung der Ladeprozesse, um eine optimale Auslastung der Anschlüsse zu gewährleisten und gleichzeitig den Energieverbrauch zu minimieren. Auch der Aspekt des lokalen Umweltschutzes im Kontext der Energieversorgung wird von der WSW AG ernst genommen, denn der Beginn der Energiewende findet direkt vor der eigenen Haustür statt. Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Integration verschiedener Sektoren wie Strom, Mobilität und Energieeffizienz entscheidend. Die WSW AG hat dieses Konzept der Sektorenkopplung bereits erfolgreich in mehreren ihrer Geschäftsbereiche umgesetzt. Ein Schlüsselelement dabei ist die Stromhandelsplattform "Tal.Markt", auf der die WSW AG Strom aus erneuerbaren Quellen anbietet, der lokal und dezentral erzeugt wird. Mit dem "Tal.Markt Flex" gibt es ein neues und innovatives Angebot. Der "Tal.Markt Flex" ist ein variabler Stromtarif, der speziell darauf ausgerichtet ist, Privatkunden den Zugang zu einem flexiblen und dynamischen Preismodell zu ermöglichen. Dieses Modell bietet den Kunden die Möglichkeit, ihren Stromverbrauch anhand der aktuellen Marktpreise zu optimieren und so von günstigeren Tarifen zu profitieren. Indem die Verbraucher ihren Energiebedarf in Zeiten niedrigerer Preise verlagern, können sie nicht nur ihre Energiekosten senken, sondern auch aktiv zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen, indem sie die Nachfrage in Spitzenzeiten reduzieren. Gleichzeitig unterstützt der "Tal.Markt Flex" den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien: Der Tarif fördert den Verbrauch von Strom in Zeiten, in denen ein hohes Angebot aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind und Sonne vorhanden ist. 1.3 Steuerungssysteme Als finanzwirtschaftliche Zielsetzung verfolgt die WSW AG eine nachhaltige Wertsteigerung der Gesellschaft. Innerhalb der WSW AG wurden die folgenden Geschäftsfelder definiert: ¬ SGF1: Strom- und Gasvertrieb ¬ SGF2: Energienahe Dienstleistungen und Erneuerbare Energien ¬ SGF4: Regulierte Netze Strom und Gas ¬ SGF5: Stadtentwässerung ¬ SGF6: Marktorientierte Stromerzeugung ¬ SGF7: Fernwärme ¬ SGF8: Trinkwasser Zur wertorientierten Steuerung des Unternehmens sowie der einzelnen Geschäftsfelder ist ein standardisiertes Steuerungssystem eingerichtet. Basis hierfür ist ein zuverlässiges und verständliches Finanz- und ControllingInformationssystem. Durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung bestehender Prozesse wird die Sicherstellung eines konsistenten Berichtwesens garantiert. Die Umsetzung der strategischen Ziele wird kontinuierlich durch einen Plan-Ist Vergleich analysiert und im Rahmen des Wirtschaftsplans auf die mittel- und kurzfristigen Ziele herunter gebrochen. Der Wirtschaftsplan wird jährlich unter Einbindung aller Bereiche durch den Vorstand aufgestellt und die Zustimmung durch den Aufsichtsrat eingeholt. Die Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind der Erfolgs-, Finanz-, Investitions- sowie der Personalplan. Aus diesem Bericht ergibt sich auch der Blick auf die für die WSW AG wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren. Die Umsetzung strategischer Ziele der WSW AG erfolgt auf Basis einer ausgewogenen und risikobewussten Finanzierungsstrategie, indem Investitionen laufzeitkongruent finanziert werden. Ein funktionales Treasury-Management und Cash-Pooling der WSW-Unternehmensgruppe sind die entscheidenden Instrumente, um die Liquidität der operativen Geschäftstätigkeit jederzeit zu sichern, die Finanzierungskosten so gering wie möglich zu halten und das Risiko von Zinsänderungen zu begrenzen. Kurzfristige finanzielle Verpflichtungen werden im Rahmen des Cash-Poolings reguliert; eventuelle Liquiditätsüberschüsse werden im WSW-Konzern angelegt. Mit den zugesagten Kontokorrentkreditlinien und der Forfaitierung werden Liquiditätserfordernisse kurzfristig gedeckt. Im Laufe des Jahres stieg unser Bedarf erheblich, und aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der Einführung der Energiepreisbremse mussten wir die Linien sogar erweitern. Bis zum Bilanzstichtag am 31. Dezember waren die Linien jedoch wieder ausgeglichen. Mit diesem ausgewogenen Mix aus kurzfristiger und langfristiger Finanzierung bei stabiler Eigenkapitalquote ist die Basis geschaffen, um auch in wirtschaftlich volatilen Marktphasen erfolgreich und gesichert zu agieren. Zur weiteren Sicherstellung des Finanzierungsbedarfes und zur Verbesserung der Bilanzstruktur hat die WSW AG zum Bilanzstichtag im Rahmen eines Factoring-Programms einzelne Forderungen verkauft. Darüber hinaus wird auch zu den folgenden Leistungsindikatoren berichtet: ¬ Umsatzentwicklung ¬ EBITDA ¬ Ergebnisentwicklung ¬ Investitionen Neben den finanziellen Leistungsindikatoren sind auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren für die Steuerung des Unternehmens maßgeblich. Diese Kennzahlen umfassen: ¬ Gender Management ¬ Vereinbarkeit von Beruf und Familie Über sie wird für die WSW-Gruppe aggregiert, aber auch separat nach Einzelunternehmen, berichtet. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 verzeichnete Deutschland einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wurde durch hohe Preise, steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage sowohl im Inland als auch aus dem Ausland gedämpft, was die Erholung der deutschen Wirtschaft nach dem Corona-Jahr 2020 behinderte. Der Rückgang im produzierenden Gewerbe war mit 2,0 % besonders deutlich, während die meisten Dienstleistungssektoren ein Wachstum verzeichneten, das jedoch schwächer ausfiel als in den Vorjahren. Der private Konsum ging um 0,8 % zurück, hauptsächlich bedingt durch hohe Verbraucherpreise, was einen weiteren Abstand zum Vorkrisenniveau des Jahres 2019 markiert. Staatliche Konsumausgaben wurden erstmals seit fast zwei Jahrzehnten reduziert, vor allem durch den Wegfall von Coronabezogenen Maßnahmen. Investitionen in Ausrüstungen stiegen dagegen um 3,0 %, angetrieben durch die gewerblichen Pkw-Neuzulassungen dank des Umweltbonus für Elektroautos. Die Importe sanken stärker als die Exporte, was zu einem positiven Außenbeitrag führte. Der Arbeitsmarkt blieb robust mit einem Beschäftigungszuwachs von 0,7 %, und das staatliche Finanzierungsdefizit verringerte sich leicht gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2023 erlebte Deutschland eine durchschnittliche Erhöhung der Verbraucherpreise von 5,9 % gegenüber dem Vorjahr 2022, was einen leichten Rückgang im Vergleich zur Inflationsrate von 6,9 % im Jahr 2022 darstellt. Trotz dieser Abschwächung blieb die Inflation auf einem hohen Niveau, wobei insbesondere die Preise für Nahrungsmittel mit einer durchschnittlichen Preissteigerung von 12,4 % besonders stark anzogen. Die Energiepreise erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 %. Zum Ende des Jahres beruhigten sich die Preise, und die Inflationsraten nahmen deutlich ab. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Nordrhein-Westfalens, der Gesamtwert aller im Bundesland produzierten Waren und Dienstleistungen, war im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres nach ersten Schätzungen preisbereinigt um 1,3 % niedriger. Dies berichtet der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf vorläufige Ergebnisse. Damit weist Nordrhein-Westfalen eine deutliche Diskrepanz zum gesamtdeutschen Durchschnitt auf, wo das BIP preisbereinigt lediglich um 0,3 % zurückging. Die konjunkturelle Entwicklung in Nordrhein-Westfalen stellt sich damit im Bundesvergleich schlechter dar. In Wuppertal liegt die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Tabellen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, Dezember 2023) im Dezember 2023 bei 9,1 % auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahresmonat. Für das Land Nordrhein-Westfalen beträgt die Arbeitslosenquote 7,2 % und liegt somit 0,3 Prozentpunkte höher als im Dezember 2022. In der Bundesrepublik waren im Dezember 2023 2.637.000 Personen arbeitslos gemeldet, was einer Arbeitslosenquote von 5,7 % entspricht. Damit stieg die Arbeitslosigkeit in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresmonat um 183.000 Personen an, bzw. um 0,3 Prozentpunkte. Gemäß des Herbst-Konjunkturberichts der IHK für das Bergische Land ist für die regionale Wirtschaft eine weiterhin herausfordernde Situation zu beobachten. Verglichen mit dem Vorjahr zeigt die Geschäftslage für das Jahr 2023 eine signifikante Verschlechterung. Laut des Herbstberichts bewerten 28 % der Unternehmen ihre Lage als schlecht, eine Zunahme um vier Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. In etwa die Hälfte der Unternehmen bewertet die eigene Lage als neutral, 24 % sind zufrieden. Der Geschäftslageindex hat im Vergleich zum Frühjahr 2023 einen erheblichen Rückgang erfahren, er fiel um 17 Punkte auf -4,7. Die negativen Erwartungen der Unternehmen für die nahe Zukunft dominieren, wobei die Industrieunternehmen besonders von Pessimismus geprägt sind. Im Gegensatz dazu hält sich der Dienstleistungssektor auf dem Vorjahresniveau. An der Herbstumfrage der IHK haben 522 Unternehmen teilgenommen, die zusammen mehr als 25.000 Beschäftigte vertreten. Die Geschäftslage im gesamten IHK-Bezirk Rheinland, zu dem neben Wuppertal, Solingen und Remscheid auch Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Düsseldorf, Köln, Mittlerer Niederrhein und Niederrhein gehören, hat sich ebenfalls verschlechtert. Die Stimmung unter den etwa 2.800 befragten Unternehmen ist weniger optimistisch als zu Beginn des Jahres. Nur noch 26 % der Unternehmen beschreiben ihre Lage als gut. Unzufrieden mit der aktuellen Situation sind 25 %. Im Frühjahr noch überwog die positive Lageeinschätzung deutlich. Der Geschäftslageindex liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Besonders Industrieunternehmen blicken sorgenvoll in die Zukunft, während die Erwartungen aufgrund hoher Energiepreise, gestiegenem Zinsniveau und sinkender in- wie auch ausländischer Nachfrage weiterhin gedämpft bleiben. Der Begriff Primärenergieverbrauch (PEV) bezieht sich auf den Energiegehalt aller im Inland genutzten Energieträger. Er umfasst primäre Energieträger wie Braun- und Steinkohle, Mineralöl oder Erdgas, die entweder direkt genutzt oder in sekundäre Energieträger wie Kohlebriketts, Kraftstoffe, Strom oder Fernwärme umgewandelt werden. Die Berechnung erfolgt als Summe aller im Inland gewonnenen Energieträger zuzüglich des Saldos der importierten und exportierten Mengen sowie der Bestandsveränderungen, abzüglich der auf Hochsee gelagerten Vorräte. Gemäß dem Jahresbericht "Die Energieversorgung 2023" des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin) und Daten der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, Berlin, verzeichnete Deutschland im Jahr 2023 einen Rückgang des PEV um 7,9 % auf 10.791 Petajoule (PJ). Die Analyse des Energieverbrauchs zeigt, dass dieser Rückgang hauptsächlich auf die gesunkene wirtschaftliche Leistung Deutschlands zurückzuführen ist, insbesondere in den energieintensiven Industriezweigen. Diese Branchen verzeichneten deutliche Produktionsrückgänge, die sich unmittelbar auf den Energiebedarf auswirkten. Die Zusammensetzung des PEV in Deutschland im Jahr 2023 zeigt folgendes Bild: Mineralöl bleibt mit 35,9 % der größte Einzelposten im deutschen Energiemix, gefolgt von Erdgas mit 24,5 %. Erneuerbare Energien tragen mit 19,6 % bei, während Steinkohle und Braunkohle zusammen 17,2 % ausmachen. Die Kernenergie, bis zu ihrer Stilllegung im April, hatte einen Anteil von 0,7 % am PEV. Der Strommarkt befindet sich in einem umfassenden Wandlungsprozess. Der Gesamtstromverbrauch in Deutschland sank um 3,6 % auf 494 Mrd. kWh. Die Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien nahm signifikant zu und trug damit zur Erhöhung der Erneuerbaren-Quote von 44,2 % im Vorjahr auf 53 % im Jahr 2023 bei. Diese Entwicklung zeigt sich deutlich in der Verschiebung der Stromerzeugungsquellen: Während die Stromerzeugung aus Kernenergie und fossilen Brennstoffen wie Braunkohle und Steinkohle einen deutlichen Rückgang verzeichnete (zusammen um -76,7 Mrd. kWh), erlebte die erneuerbare Energie, insbesondere Windenergie an Land und Photovoltaik, einen starken Anstieg. Die Windenergie an Land stieg um 13,4 Mrd. kWh, und die Photovoltaikproduktion erhöhte sich um 2,7 Mrd. kWh. Die Verschiebung hin zu einer umweltfreundlicheren Stromerzeugung wurde auch durch den Rückgang der CO 2 -Emissionen um 20 % im Vergleich zum Vorjahr verdeutlicht. Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt des Jahres 2023 war der Wechsel von einem negativen zu einem positiven Stromaustauschsaldo. Der Stromaustauschsaldo ist die Differenz zwischen dem physikalischen Stromfluss, der aus dem Ausland nach Deutschland oder aus Deutschland ins Ausland fließt. Während im Jahr 2022 noch ein Defizit von 29 Mrd. kWh verzeichnet wurde, konnte im Jahr 2023 ein Überschuss von 9,2 Mrd. kWh erreicht werden. Im Jahr 2023 stand die deutsche Gaswirtschaft vor großen Herausforderungen, die durch den Angriffskrieg auf die Ukraine, ein hohes Energiepreisniveau, Einsparmaßnahmen und eine gedämpfte Konjunktur geprägt waren. Nach ersten Daten sank der Erdgasverbrauch in Deutschland um 4,3 % auf 813 Mrd. kWh, ein Niveau, das zuletzt Anfang der 1990er Jahre erreicht wurde. Die Importstrukturen für Erdgas erfuhren im Berichtsjahr eine deutliche Veränderung. Mit einem Rückgang der Importe um 33 % auf 968 Mrd. kWh und einem Rückgang der Exporte um 62 % auf 194 Mrd. kWh sank der Nettoimport auf 774 Mrd. kWh ab. Dies entspricht dem Niveau von 2014. In Reaktion auf diese Entwicklungen und zur Kompensation des Wegfalls russischer Gaslieferungen intensivierte Deutschland den Ausbau seiner LNG-Infrastruktur. Der Regelbetrieb von drei LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin trug zur Stabilisierung der Gasversorgung bei, wobei die USA mit einem Anteil von 84 % als Hauptlieferland hervortraten. Im Jahr 2023 waren in Deutschland 2.289 Unternehmen in der Energieversorgung tätig, ein leichter Rückgang von 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese Unternehmen decken ein breites Spektrum ab, von der Strom- und Fernwärmeproduktion über die Erdgasförderung bis hin zum Betrieb der Netze und der Energieverteilung. Die Beschäftigtenzahl in der Energiebranche stieg um 2,7 % auf über 210.000 Mitarbeiter. Die Investitionen der Energieversorger in Deutschland erreichten im gleichen Zeitraum eine Rekordsumme von 23,5 Mrd. Euro, ein Anstieg von 14,6% gegenüber dem Vorjahr. Ein Großteil dieser Investitionen floss in den Ausbau der Stromnetze. 2.2 Geschäftsverlauf Der Gesamtumsatz lag im Geschäftsjahr 2023 mit 1,46 Mrd. € über dem Vorjahresniveau von 1,258 Mrd. €, aber unter dem Plan von 1,702 Mrd. €. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Im Vergleich zu 2022 haben die am Markt abgesetzten Strommengen in geringem Umfang zugenommen. Die abgesetzte Strommenge ist im Vergleich zu 2022 um 26 GWh höher. Die Mengenentwicklung im WSW-Netzgebiet läuft geringfügig entgegengesetzt, da die Absatzmenge im Vergleich zum Jahr 2022 um 9 GWh gesunken ist. Die abgesetzten Gasmengen liegen um 30 GWh niedriger als im Vorjahr. Das Niveau der Umsatzerlöse wird durch mehrere Faktoren beeinflusst, darunter eine leichte Steigerung der abgesetzten Menge sowie verschiedene Preissteigerungen und eine Zunahme der Handelsgeschäfte. Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Energiemärkte in Deutschland ist dieser Verlauf für die WSW AG als Erfolg zu betrachten. Im Geschäftskundensegment wird das Marktumfeld durch geringe Rohmargen und Deckungsbeiträge, zumeist lange Zahlungsfristen, eine hohe Flexibilität in der Mengenabnahme sowie daraus resultierende Preisrisiken bei Abweichungen von der geplanten Abnahmestruktur charakterisiert. Zusätzlich sind Insolvenzrisiken bei der Energieversorgung von besonderer Bedeutung, bedingt durch den umfangreichen regulatorischen und staatlichen Einfluss auf die Energiepreise. Um potenziellen Rückgängen in der Ertragslage entgegenzuwirken, positioniert sich die WSW AG im Bereich der technischen Energiedienstleistungen. Dieses Geschäftsfeld ist organisatorisch als eigenständiges Ergebniscenter strukturiert, was eine effektive Steuerung und strategische Weiterentwicklung ermöglicht. Darüber hinaus setzt sich die WSW AG zunehmend im Markt für Gebäudesanierung und -modernisierung als Effizienzdienstleister in Szene. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Markt insgesamt von vielen Faktoren beeinflusst wird, wie z.B. Angebot und Nachfrage, Wetterbedingungen, geopolitischen Spannungen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Ein zusätzlich bedeutsamer Aspekt, der die Elektrizitätskosten beeinflusst, ist der Preis für CO 2 , welcher durch das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) und somit die Nachfrage nach Emissionsrechten regelt. 2.3 Lage Die Lage der WSW AG ist insgesamt als zufriedenstellend zu bezeichnen. 2.3.1 Ertragslage Das im Geschäftsjahr 2023 erzielte Ergebnis vor Abführung in Höhe von 96,5 Mio. € (Vorjahr: 75,5 Mio. €) hat sich um 21 Mio. € deutlich erhöht, bleibt aber 65,5 Mio. € unter dem für 2023 laut Wirtschaftsplan erwarteten Ergebnis.
Die Ertragslage stellt sich wie folgt dar:
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögengegenstände (EBITDA) liegt mit 149,6 Mio. € unter dem Plan von 210,2 Mio. €. Ein maßgeblicher Faktor hierfür ist die Entscheidung der WSW AG, den Betrieb ihres Kraftwerks auf das Jahr 2030 zu limitieren. Politische Überlegungen zur Beendigung der Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und ökonomische Entwicklungen, die über 2030 hinaus keine stetigen positiven Erträge aus dem Kraftwerk prognostizieren, spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Das Beteiligungsergebnis (Erträge aus Beteiligungen, Gewinnabführungen, sowie Verlustübernahmen und Abschreibungen auf Finanzanlagen) hat sich deshalb um 63 Mio. € auf -51,2 Mio. € (Vorjahr: 11,7 Mio. €) verschlechtert. 2.3.2 Vermögens- und Finanzlage Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von 41,7 Mio. € getätigt. Auf die Anschaffungen entfielen Investitionszuschüsse von insgesamt 2,4 Mio. €. Die wesentlichen Investitionen im Jahr 2023 zeigt die folgende Tabelle:
Über die bilanzielle Struktur des Vermögens und des Kapitals geben die nachfolgenden Grafiken Auskunft:
Das Vermögen ist gegenüber dem Vorjahr um 44,1 Mio. € oder 4,1 % gesunken. Die Verringerung resultiert vornehmlich aus der Teilwertabschreibung des Finanzanlagevermögens, deren Gründe bereits in Abschnitt 2.3.1 dargelegt wurden. Zudem verminderte sich das Finanzanlagevermögen durch die Rückführung von Eigenkapital der ONYX Kraftwerk Wilhelmshaven GmbH & Co. KG um 8,3 Mio. € sowie der Windpark Helmstadt GmbH & Co. KG um 0,5 Mio. €, die beide ihre überschüssige Liquidität ausgeschüttet haben. Gestiegen hingegen sind die Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen.
Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote liegt bei 34,9 %. Das Gesamtvermögen ist zu 68,6 % durch lang- und mittelfristiges Kapital finanziert. Um eine ausgewogene, risikobewusste Finanzierungsstrategie sicher zu stellen, bilden kurzfristige Liquiditätsräume einen wesentlichen Teil der Sicherungsstrategie. Die Finanzlage ist sowohl im Hinblick auf die erwirtschaftete als auch bezogen auf die verwendete Liquidität neben der Aufnahme und Tilgung von Krediten vor allem durch die Erlössituation, zahlungswirksame Investitionstätigkeiten im Anlagevermögen, das Cash-Pooling und die Ergebnisabführung geprägt. Zum 31. Dezember war im Finanzmittelfonds keine Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie enthalten. 2.3.3 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Gemäß der Unternehmensphilosophie strebt die WSW-Unternehmensgruppe danach, täglich an der Förderung von Gleichstellung zu arbeiten, um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ist es wichtig, die verschiedenen Bereiche des Unternehmens zu betrachten, Defizite zu identifizieren und zu beheben. Zu diesem Zweck wurde im September 2022 der dritte Gleichstellungsplan der WSW-Unternehmensgruppe verabschiedet, der ein wesentlicher Bestandteil des Zertifikats "berufundfamilie" ist, das die WSW-Unternehmensgruppe seit 2018 besitzt. Auch im vergangenen Geschäftsjahr konnten bedarfsgerechte Angebote für Väter, Mütter, pflegende Familienmitglieder und Mitarbeitende, die aus verschiedenen Gründen Beruf und Privatleben in Einklang bringen mussten, bereitgestellt werden. 2.3.4 Mitarbeitende Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 663 (Vorjahr: 656) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 147 (Vorjahr: 135) Frauen. In der WSW AG gilt der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V). In der Tarifrunde TVöD 2023 hat man sich auf folgende Anpassungen geeinigt, die auch für den TV-V gelten:
*) 06.23-12.23 "Inflationsausgleichsgeld" i.H.v. 2.560 € **) 01.24-02.24 "Inflationsausgleichsgeld" i.H.v. 440 € ***) Tabellenentgelt + 200 €, anschließend + 5,5 % Bereits seit 2009 erhält die WSW AG jährlich die Auszeichnung "Fair Company". Dieses Gütesiegel von Handelsblatt und karriere.de wird an Unternehmen verliehen, die dem akademischen Nachwuchs eine faire Chance und ein anspruchsvolles Arbeitsumfeld bieten. Die Auszeichnung ist somit ein wichtiges Qualitätsmerkmal, nicht nur für zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch für die WSW AG als Arbeitgeber. 2.3.5 Angaben nach § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG Die WSW AG unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Paragraf 6b EnWG enthält besondere Vorschriften zur Buchführung und Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen. Nach § 6b Abs. 7 S. 4 EnWG werden von der WSW AG folgende Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG ausgeübt: ¬ Stromnetzverpachtung ¬ Gasnetzverpachtung In den sonstigen übrigen Aktivitäten des Elektrizitätssektors sind die Tätigkeiten der Stromerzeugung in Kraftwerken, die Strombeschaffung von Dritten sowie die Vertriebsaktivitäten der Stromversorgung abgebildet. Die übrigen Aktivitäten des Gassektors umfassen insbesondere die Beschaffungs- und Vertriebsaktivitäten der Gasversorgung. Die Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors umfassen alle Tätigkeiten der Wasser- und Fernwärmeversorgung, insbesondere Wassergewinnung, -verteilung und -vertrieb sowie die Erzeugung von Frischwärme in Heizwerken, den Bezug von Fernwärme aus Heizkraftwerken sowie von verbundenen Unternehmen, den Betrieb von Fernwärmeverteilnetzen und den Vertrieb von Fernwärme. 3. Prognosebericht, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Die Energiebranche durchläuft aktuell eine tiefgreifende Umwandlung. Fragen des Klimaschutzes sowie die Sicherheit der Energieversorgung, die besonders durch den Krieg in der Ukraine in den Fokus gerückt sind, stellen die Branche vor neue Herausforderungen. Die WSW sieht in diesen Entwicklungen die Möglichkeit, ihre Rolle in der veränderten Energielandschaft neu zu definieren und weiterhin eine zentrale Position einzunehmen. Um diesen Wandel zu begleiten, hat das Unternehmen bereits wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Förderung erneuerbarer Energien sowie die Anpassung seines Produkt- und Dienstleistungsportfolios getroffen. Eine präzise Vorhersage zu treffen, gestaltet sich allerdings schwierig, da sowohl Chancen als auch Risiken von Unsicherheit geprägt sind. Das traditionelle Geschäft der Energielieferung bleibt weiterhin ein fundamentaler Bestandteil der Unternehmensaktivitäten. Zugleich strebt die WSW AG danach, ihre Präsenz im Markt für energienahe Dienstleistungen auszubauen, insbesondere durch die Unterstützung des Einsatzes von Wärmepumpen. Die Strategie sieht vor, das Angebot, um Effizienzdienstleistungen und Gebäudemodernisierungen zu erweitern und ganzheitliche Energieservices zu entwickeln, um den Bedürfnissen der Kunden noch besser gerecht zu werden. Nach Abwägung aller bekannten Chancen und Risiken werden für 2024 Umsatzerlöse von rund 1,1 Mrd. € erwartet. Unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungen sieht der Wirtschaftsplan ein EBITDA von 150,8 Mio. € und ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung von 107,5 Mio. € vor. Die Investitionen werden bei etwa 76 Mio. € liegen. Im Rahmen der Ist-Analyse für den dritten Gleichstellungsplan wurden Daten und Fakten zur beruflichen Situation von Frauen und Männern innerhalb der WSW-Unternehmensgruppe erfasst und daraufhin analysiert, wo Handlungsbedarf besteht, um die Ziele des Gleichstellungsplans zu erreichen. Der dritte Gleichstellungsplan umfasst laufende Maßnahmen, die bereits im Unternehmen implementiert. Da es sich jedoch um gut integrierte und funktionierende Prozesse handelt, verweisen wir auf ihre fortlaufende Umsetzung. Bei Betrachtung der Entwicklung seit dem ersten Gleichstellungsplan lässt sich feststellen, dass die Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts in Führungspositionen erfolgreich sind. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben bleibt auch zukünftig ein zentraler Aspekt der Gleichstellungsarbeit, insbesondere die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern. Bei der Anzahl der Gesamterwerbstätigen der WSW-Unternehmensgruppe zeigt sich eine Abnahme um 2%. Das Verhältnis Frau zu Mann ist allerdings gleichbleibend. Dies ist durch Fluktuation und Übergang in die Rente zu erklären. Die im dritten Gleichstellungsplan festgelegten Ziele und Maßnahmen zielen darauf ab, eine 5%ige Verbesserung für das unterrepräsentierte Geschlecht während der Laufzeit des Plans zu erreichen. Diese Verbesserungen betreffen alle zum Konzern gehörenden Unternehmen. Im Vergleich zum letzten Bericht ist bei der WSW AG eine geringfügige Erhöhung des Frauenanteils um 0,4 % zu verzeichnen. Ein weiteres Ziel ist es, Frauen für MINT-Berufe zu begeistern (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), sie für Führungspositionen zu stärken und junge Talente für die WSW-Unternehmensgruppe zu gewinnen. Dies wird eine wichtige Aufgabe für die WSW-Unternehmensgruppe sein. 3.2 Chancenbericht Die WSW AG sieht in der Erweiterung ihres Portfolios um energienahe Dienstleistungen, digitale Infrastrukturlösungen und erneuerbare Energien Chancen, insbesondere vor dem Hintergrund des fortschreitenden Kohleausstiegs in Deutschland. Die Initiative zur digitalen öffentlichen Versorgung bildet dabei ein Teil des Fundamentes. Mit Projekten wie dem Tal.Markt oder dem Einsatz des LoRaWAN-Funknetzes haben die Wuppertaler Stadtwerke bereits grundlegende Schritte zur Implementierung digitaler Angebote und Infrastrukturen unternommen. Die Einführung intelligenter Straßenbeleuchtung sowie Smart Metering für Strom, Wärme und Wasser in Wuppertal demonstriert, wie öffentliche Versorgungsdienste zukunftssicher gestaltet werden können. Die WSW AG plant, ihr Angebot an digitalen Lösungen für Kunden kontinuierlich zu erweitern. Die Verknüpfung der Vertriebswege ermöglicht es, neue Möglichkeiten aus legislativen Rahmenbedingungen zu erschließen und die Kundenbindung zu vertiefen. Angesichts der steigenden Volatilität bei der Einspeisung erneuerbarer Energien ergibt sich die Notwendigkeit, das Versorgungssystem flexibler zu gestalten. Die intelligente Steuerung von Stromerzeugung und -verbrauch wird immer relevanter, und der sogenannte Smart Market gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die WSW AG ist durch ihr starkes Engagement in diesem Sektor gut positioniert, um von diesen Entwicklungen zu profitieren. Zusätzlich dazu bergen die Entwicklungen in der Elektromobilität und der zunehmende Einsatz von Wärmepumpen in Wuppertal Potenzial für Absatzsteigerungen. Quartierslösungen, die dezentrale Erzeugung erneuerbarer Energien und E-Lademöglichkeiten eröffnen zusätzliche Vertriebschancen. Eine wachsende Sensibilität für den Klimaschutz könnte das Interesse und die Investitionen in Projekte erneuerbarer Energien weiter vorantreiben. Zudem führen Klimaschutzziele und die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu vermehrten Modernisierungsinitiativen, was neue Umsatzmöglichkeiten für die WSW AG als Effizienzdienstleister schafft. 3.3 Risikobericht 3.3.1 Umfeld und Branchen Risiken Die Risikostruktur der WSW AG wird maßgeblich durch gesamtwirtschaftliche sowie politische Faktoren beeinflusst. Dazu gehören hauptsächlich Risiken in Bezug auf Preise und Mengen, operative und finanzielle Risiken sowie regulatorische und politische Risiken, die hauptsächlich durch den Krieg in der Ukraine und den beschlossenen Kohleausstieg in Deutschland verursacht sind. Dies birgt auch Risiken für die Energiewende, da die WSW AG Eigentümer der Strom- und Gasnetze ist. Um diesen Risiken effektiv zu begegnen, hat die WSW AG ein umfassendes Risikomanagementsystem etabliert, welches die Identifikation, Überwachung und Minimierung dieser Risiken ermöglicht. Das übergeordnete Ziel ist es, eine optimale Risikosteuerung zu gewährleisten und somit das Unternehmensrisiko kontrolliert zu managen. Die schwache gesamtwirtschaftliche Leistung Deutschlands, gekennzeichnet durch einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts, zusammen mit einem anhaltend hohen Preisniveau und einem akuten Fachkräftemangel, erfordert eine flexible und vorausschauende Unternehmensstrategie. Diese wirtschaftlichen Bedingungen beeinflussen direkt die Nachfrage und die Preisgestaltung in der Energiebranche und stellen die WSW AG vor die Aufgabe, ihre Kosten effizient zu managen und gleichzeitig innovative Lösungen anzubieten. Die dynamischen Veränderungen auf den Energiemärkten, insbesondere im Bereich von Strom, Gas und Fernwärme, eröffnen der WSW AG sowohl Risiken als auch Chancen. Die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Energieversorgung und die zunehmende Integration erneuerbarer Energien in den Energiemix bieten Chancen für die Entwicklung und Implementierung innovativer Produkte und Dienstleistungen. Das politische Bestreben Klumpenrisiken bei der Abhängigkeit von Gasimporten aus einzelnen Ländern zu reduzieren, kann im Zeitverlauf das Risiko für die gesamte Branche und auch das gesellschaftliche Risiko, das daraus entstehen kann, langfristig reduzieren. Ein institutionalisiertes Team innerhalb der WSW AG widmet sich der stetigen Beobachtung der wirtschaftlichen Lage sowie der Evaluation notwendiger Strategieanpassungen, um flexibel und umgehend auf bevorstehende Entwicklungen reagieren zu können. Wichtige Säulen der Energiewende umfassen den geplanten Ausstieg aus der Kernenergie und die Verringerung der CO 2 -intensiven Stromgewinnung, vor allem durch die stetige Reduzierung und geplante Beendigung von Braunkohle und Steinkohle. Dies ist durch das Kohleausstiegsgesetz geregelt, welches den kompletten Kohleausstieg bis spätestens 2038 vorsieht. Infolgedessen könnten sich, abhängig von der Marktlage und den Bedingungen der Energiewende, finanzielle Belastungen durch eventuelle Verluste aus dem Stromliefervertrag ergeben. Risiken sind ein unvermeidlicher Teil der Geschäftstätigkeit der WSW AG. Ein sorgsamer Umgang mit diesen Risiken und ein umfassendes Überwachungssystem sind zentral für die Unternehmensführung. Das Hauptziel ist die maximale Ausschöpfung der Geschäftspotenziale, während die Risiken kontrollierbar bleiben. Durch ein unternehmensweit etabliertes Risikomanagement minimiert die WSW AG bekannte Risiken effektiv durch gezielte Maßnahmen und setzt entsprechende Sicherheitsvorkehrungen um. 3.3.2 Leistungswirtschaftliche Risiken a) Preis- und Mengenrisiken Preisrisiken auf den Märkten für Beschaffung und Verkauf werden durch die Analyse aktueller Kursentwicklungen im Terminmarkt sowie durch die Einschätzung der zu erwartenden Schwankungen ermittelt. Die WSW AG minimiert diese Risiken für ihre Kraftwerke, indem sie Strom hauptsächlich mittels Termingeschäfte verkauft und gleichzeitig die notwendigen Brennstoffe sowie CO 2 -Zertifikate zur Stromerzeugung preislich absichert. Zusätzlich zu den Risiken, die durch regulatorische Vorgaben entstehen, bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Preisentwicklung von Rohstoffen. Diese Unsicherheiten haben einen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Leistung des Unternehmens. Es besteht die Möglichkeit, dass die Preise für Strom aufgrund des Ausbaus erneuerbarer Energien weiterhin volatil bleiben und potenziell unter Druck stehen. Für Commodity-Geschäfte hat die WSW AG ein regelmäßig stattfindendes Komitee eingerichtet, das die Einhaltung von Richtlinien sicherstellt. Dabei ist der Einsatz von Derivaten zur Absicherung gegen Preisschwankungen, zur Effizienzsteigerung im Kraftwerksbetrieb sowie zur Verbesserung der Gewinnmargen zulässig. Der Handel mit diesen Finanzinstrumenten ist bis zu festgelegten Höchstgrenzen gestattet, deren Einhaltung täglich kontrolliert wird. Futures und Swaps zählen zu den zentralen Werkzeugen, um Marktrisiken zu minimieren. Im Vertriebsbereich bestehen Risiken vor allem darin, dass tatsächliche Absatzmengen aufgrund von Wettbewerbseinflüssen oder Wetterbedingungen hinter den Prognosen zurückbleiben oder dass die realisierten Margen unter den erwarteten liegen. Auf der Produktionsebene könnte das Unternehmen Risiken ausgesetzt sein, sollten unvorhergesehene Ausfälle im Kraftwerk Wilhelmshaven die geplante Stromerzeugung beeinträchtigen, oder die Rückführung des Eigenkapitals aus dem überschüssigen Kapital der Kraftwerks Wilhelmshaven KG weniger umfangreich ausfällt als geplant. Ein weiteres Risiko stellt die Konkurrenz durch sogenannte Billiganbieter auf den Energiemärkten dar. Diese locken Kunden mit scheinbar günstigen Tarifen, die jedoch oft so knapp kalkuliert sind, dass eine erhöhte Insolvenzgefahr besteht. Hierdurch besteht das Risiko, dass Kunden sich von der WSW AG abwenden. Gleichzeitig könnte es im Falle der Insolvenz solcher Anbieter zu einer unvorhergesehen starken Beanspruchung des Grundversorgungstarifs durch Neukunden bei der WSW AG kommen, was die Kapazitäts- und Finanzplanung des Unternehmens erheblich beeinflussen kann. b) Bonitätsrisiken Sowohl im Privatkundenbereich als auch im Geschäftskundenbereich ergeben sich Kreditrisiken. Diesen Risiken begegnet die WSW AG mit einer ausgefeilten Überwachung. Durch Nutzung von Auskunfteien erfolgt Fall abhängig ein aktives Forderungsmanagement. Indem die WSW AG mit der Verbraucherschutzzentrale NRW zusammenarbeitet und in Gesprächskreisen auf kommunaler sowie Landesebene aktiv ist, verfolgt sie einen präventiven Ansatz gegen Energiearmut mit dem Ziel, Höhe und Alter der Forderungen aktiv zu begrenzen. 3.3.3 Sonstige Risiken Zu dieser Risikoklasse gehören u. a. Reputationsrisiken, Risiken aus Compliance-Verstößen oder dolosen Handlungen von Beschäftigten in der Gesellschaft. Hierzu zählt die WSW AG auch Risiken aus der Beilegung außergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Bestandsgefährdende Risiken bestehen keine. 3.4 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Abs. 4 HGB Das Aktiengesetz regelt in § 76 Abs. 4 die Maßnahmen zur Förderung des Anteils weiblicher Führungskräfte für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführung von mitbestimmungspflichtigen oder börsennotierten Unternehmen. Neben den Zielgrößen, die zur Erhöhung des Frauenanteils und Fristen zu deren Erreichung in Aufsichtsrat und Vorstand/Geschäftsführung festzulegen sind, wird der Vorstand/die Geschäftsführung verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands/Geschäftsführung festzulegen. Die Ziele sind im 3. Gleichstellungsplan (Laufzeit bis August 2026) bzw. per Aufsichtsratsbeschluss für die WSW-Unternehmensgruppe festgelegt. Die Umsetzung erfolgt bei der WSW-Unternehmensgruppe auf den folgenden drei Ebenen: a) Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat sich gemäß § 111 Absatz 5 Aktiengesetz bzw. § 36, S1 GmbHG (anwendbar aufgrund des Mitbestimmungssicherungstarifvertrages der WSW-Unternehmensgruppe) eine Zielsetzung gegeben, bis zum 30.09.2026 eine Frauenquote von 30 % zu erreichen. Der Frauenanteilanteil im Aufsichtsrat der WSW-Energie & Wasser AG zum 31.12.2023 10 %, in der WSW mobil GmbH 20 % und in der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH 25 %. b) Vorstand Die Zielvorgabe, die besagt, dass der Frauenanteil im Vorstand 33,33% betragen sollte, wurde bisher nicht erfüllt. c) Führungskräfte Für den neuen perspektivischen Zeitraum bis zum 30.09.2026 sollen in der 1. Führungsebene mindestens 30 %, in der 2. Führungsebene mindestens 25 % erreicht werden. Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Frauenquote in der ersten Führungsebene 25,0 % (31.12.2022: 25,9 %), in der zweiten Führungsebene 20,6 % (31.12.2022: 19 %).
Wuppertal, 24. Mai 2024 Der Vorstand Hilkenbach Storch Schlomski Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Gesellschaftsrechtliche Grundlagen Die Firma WSW Energie & Wasser AG mit Sitz in Wuppertal wird im Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal unter HRB 2367 geführt. Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der WSW Energie & Wasser AG wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Bilanzierung und Bewertung 1. Aktiva Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten. Mit Ausnahme von Fremdkapitalzinsen, die im Zusammenhang mit bestimmten Investitionen der Sparte "Stadtentwässerung" stehen und auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, erfolgt keine Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Lohngemeinkosten, einschließlich angemessener Verwaltungskosten. Investitionszuschüsse werden (sofern möglich) von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt, sobald diese fertig gestellt sind. Die Sachanlagen werden bei Ansatz betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern planmäßig generell nach der linearen Methode abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigen beizulegenden Wert. Im Juli 2022 wurde der Entwurf zur Konsultation zur Festlegung der kalkulatorischen Nutzungsdauer von Erdgasleitungsinfrastrukturen ("KANU") veröffentlicht. Sowohl die Netzgesellschaft als auch die Eigentümerin der Netze, die Energie & Wasser AG, setzen diese Richtlinien im Hinblick auf den regulatorischen Rahmen um, und legen kürzere Abschreibungsdauern für zukünftige Investitionen in das Gasnetz zugrunde. Unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung wird handelsrechtlich die gleiche Nutzungsdauer unterstellt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Ausleihungen sind zum Nennwert bilanziert. Von den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Durchschnittswerten bzw. Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Für bestimmte, in den Betriebsstellen lagernde Ersatzteile und Betriebsmaterialien wird ein Festwert angesetzt. Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren erfolgt die Bewertung der Inhalte der Wasserbehälter mit dem gewogenen Mittel aus Bezugs- und Gewinnungskosten und Abschreibungen. Die der Gasbehälter erfolgt mit den Bezugskosten. Unentgeltlich erworbene Emissionsrechte werden nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) in Verbindung mit dem von der Europäischen Kommission festgelegten Mengenziel und den einheitlichen Zuteilungsregeln für alle Mitgliedsstaaten (Cap) von der Rückgabeverpflichtung abgezogen, Bestandsveränderungen für entgeltlich erworbene Emissionsrechte werden mit dem gleitenden Durchschnitt zum Stichtag von 77,53 € bewertet. Der Zeitwert für diese Zertifikate betrug zum Stichtag (80,46 €). Die Emissionsrechte werden benötigt, um die entsprechenden Verpflichtungen nach dem TEHG erfüllen zu können. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurde das erkennbare Ausfallrisiko durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen wurde das der Insolvenzsicherung dienende Deckungsvermögen für Altersteilzeitverpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den hierfür gebildeten Rückstellungen verrechnet. 2. Passiva Die bis zum 31.12.2002 erhaltenen Ertragszuschüsse (Hausanschlusskosten, Netzkostenbeiträge) sind ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst worden. Ab dem Geschäftsjahr 2003 werden die Zugänge Zuschüsse gemäß den BMF-Schreiben vom 27.05.2003 und 07.10.2004 direkt von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vermögensgegenstände abgezogen. Ab dem Geschäftsjahr 2016 werden die erhaltenen Baukostenzuschüsse wieder passiviert und über die Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände abgeschrieben. Für Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind folgende Methoden und Annahmen zu Grunde gelegt:
* 10 Jahresdurchschnitt Der Unterschiedsbetrag bei Bewertung der Rückstellung für Pensionen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen 10 Jahre zu einer Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen 7 Jahre beträgt 82 Tsd. €. Biometrische Grundlage für die aufgeführten Verpflichtungen sind die Richttafeln Heubeck 2018 G von Prof. Dr. Heubeck, Köln. Das der Insolvenzsicherung dienende Deckungsvermögen für Altersteilzeitverpflichtungen wurde mit den hierfür gebildeten Rückstellungen verrechnet. Die Anschaffungskosten von 6.362 Tsd. €, deren Werthaltigkeit durch eine Garantieerklärung eines Geldinstituts bestätigt wurde, entsprechen dem beizulegenden Zeitwert. Die Altersteilzeitverpflichtungen werden unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. In diese Saldierung wird seit 2017 das zur Insolvenzsicherung dienende Deckungsvermögen in Höhe von 1.388 Tsd. € für die Kurze Vollzeit mit einbezogen. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Unterschiedsbeträge zwischen Erfüllungs- und niedrigem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten ("Disagio") werden unter der Position aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und über die Laufzeit der Verbindlichkeiten planmäßig aufgelöst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. In Fällen, in denen der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und über die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Weiterhin werden Verpflichtungen aus Termingeschäften in Höhe von 24.646 Tsd. € abgebildet. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der als Anlage beigefügten Übersicht dargestellt und enthält Detailangaben zu den zusammengefasten Posten des § 266 Abs. 2 A. I. HGB. Empfangene Ertragszuschüsse werden gesondert ausgewiesen. Der Anteilsbesitz der Gesellschaft stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
*) Ergebnisabführungsvereinbarung 1) vorläufige Werte des Geschäftsjahres 2023 **) Vorjahreswerte (2022) ***) Wert aus 2021 Das Finanzanlagevermögen ist u. a. aufgrund der Eigenkapitalrückzahlungen aus dem Kraftwerk Wilhelmshaven und Windpark Helmstadt gesunken. Für die Beteiligung an der ONYX Kraftwerk Wilhelmshaven GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Berlin erfolgte im Geschäftsjahr 2023 gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung/Teilwertberichtigung in Höhe von 83.640 Tsd. €. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die WSW AG eine Begrenzung der Betriebszeit ihrer Kraftwerksscheibe auf das Jahr 2030 erwartet hat. Neben politischen Erwägungen zur Einstellung der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen spielen auch Kostenentwicklungen eine Rolle, die nach 2030 keine kontinuierlichen positiven Erträge mehr aus der Kraftwerksscheibe erwarten lassen. 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen, die zum Bilanzstichtag bewirkten, aber noch nicht abgerechneten Energie- und Wasserlieferungen an unsere Kunden mit 176.950 Tsd. € (Vorjahr: 148.356 Tsd. €) enthalten. Die erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen hierauf in Höhe von 229.600 Tsd. € (Vorjahr: 156.704 Tsd. €) wurden mit den Forderungen verrechnet. 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegen die WSW mobil GmbH mit 22.942 Tsd. € (Vorjahr: 0 €) und gegen die WSW 3/4/5 GmbH mit 9.811 Tsd. € (Vorjahr: 3.432 Tsd. €). 3. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich im Wesentlichen zusammen aus verschiedenen sonstigen Forderungen mit 19.823 Tsd. € (Vorjahr: 17.292 Tsd. €), Forderungen aus EEX-Geschäften in Höhe von 6.945 Tsd. € (Vorjahr: 33.860 Tsd. €), Forderungen aus Energiepreisbremsen mit 5.926 Tsd. € (Vorjahr: 0 €) und Forderungen aus Zahlungen für Steuern in Höhe von 2.916 Tsd. € (Vorjahr: 1.604 Tsd. €). Die Forderungen aus Zahlungen für Steuer setzen sich vor allem zusammen aus Überzahlungen für Strom-, Energie- und Mineralölsteuer in Höhe von 2.297 Tsd. € (Vorjahr: 1.176 Tsd. €). 4. Gezeichnetes Kapital Das Gezeichnete Kapital setzt sich wie folgt zusammen:
Die Aktien lauten auf den Namen. Die B-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen des Versorgungsbereichs mit Ausnahme der Sparten "Wasser" und "Abwasser" der Gesellschaft. Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH hat der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der WSW AG gehört. Die ENGIE Deutschland AG, Berlin verfügt über eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 33,1 %. Dies wurde gem. §§ 160, 8 AktG i.V.m. § 20 AktG bekannt gemacht. 6. Rücklagen Die Entwicklung der Rücklagen zeigt die nachstehende Übersicht:
7. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Die Gesellschaft wendet die durch das BilMoG geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB erstmalig in Geschäftsjahr 2010 an. Die Anpassung der Wertansätze erfolgte unter Beachtung der Übergangsvorschriften zum 1. Januar 2010. Die Gesellschaft hat bis einschließlich zum Geschäftsjahr 2009 von der Möglichkeit zur Bildung von Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB a.F. Gebrauch gemacht. Zum 31. Dezember 2023 verbleibt ein Restbetrag in Höhe von EUR 1,2 Mio. (i. Vj. 1,2 EUR Mio.), der gemäß Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten wird. Bei den Rückstellungen für den Strombezug aus dem Kraftwerk WHV handelt es sich um eine Drohverlustrückstellung. Als Berechnungsgrundlage wurde die Summe der Leistungspreise den prognostizierten Erlösen über einen Zeitraum von 6 Jahren aus einer fundamentalen Studie gegenübergestellt. Auch der Restbuchwert der Beteiligung wird berücksichtigt, wobei dieser aufgrund der Kapitalrückzahlungen aus dem überschüssigen Kapital der Kraftwerks Wilhelmshaven KG sowie der vorgenommenen Teilwertberichtigung auf einem Niveau liegt, das als werthaltig betrachtet wird. Bei den Rückstellungen für Altersteilzeit und aus Arbeitszeitmodellen ist Deckungsvermögen in Form von kapitalgarantierten Fondsanteilen zu anschaffungskostengleichen Zeitwerten von 6.362 Tsd. € bzw. 1.388 Tsd. € verrechnet worden. 8. Verbindlichkeiten Es bestehen folgende Restlaufzeiten und Sicherheiten:
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Verpflichtungen aus Termingeschäften in Höhe von 2.310 Tsd. € abgebildet. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Aufgliederung nach Sparten (ohne Strom-/Energiesteuer):
2. Aufwendungen und Erträge, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind Durch die rollierende Abrechnung des Energieverbrauchs sind in den Umsatzerlösen 8.895 Tsd. € enthalten, die in der Vorperiode als Umsatz ausgewiesen wurden. Diese Umsätze wurden im aktuellen Berichtsjahr als Erlösminderungen berücksichtigt. 3. Finanzergebnis Das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Finanzergebnis beinhaltet Zinserträge aus Abzinsung in Höhe von 2.364 Tsd. €, sowie Aufwendungen aus Aufzinsung in Höhe von 490 Tsd. €. 4. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Mit der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (WSW GmbH), Wuppertal, besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Danach ist der gesamte Gewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres (96.534 Tsd. €) an die WSW GmbH abzuführen. Über die gesamte Ertragslage gibt die folgende EBITDA-Rechnung einen Überblick:
V. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Das Bestellobligo aus genehmigten und begonnenen Investitionsmaßnahmen beträgt 37.198 Tsd. €. Aus Mietverträgen und Leasing bestehen Verpflichtungen in Höhe von 863 Tsd. €. Die finanziellen Verpflichtungen aus Kaufkontrakten betragen 569.747 Tsd. €, davon für Strom 453.946 Tsd. € und für Gas 115.801 Tsd. €. Zwischen der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH als Holding, der WSW mobil GmbH, der WSW Netz GmbH, der WSW 3/4/5 Energie GmbH und der WSW Energie & Wasser AG besteht ein Dienstleistungs- und Liefervertrag. Über diesen Vertrag werden die konzerninternen Liefer- und Leistungsbeziehungen geregelt. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum Jahre 2027. Im Geschäftsjahr 2023 sind hieraus Aufwendungen in Höhe von 46.537 Tsd. € angefallen. Für die künftigen Jahre ist von Belastungen in ähnlicher Höhe auszugehen. Die WSW AG ist Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK), Köln. Die hierüber versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Betriebsrenten. Auf Grund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der RZVK besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die Gesellschaft entfallenden Vermögen der RZVK. Die umlagepflichtigen Entgelte betrugen im Geschäftsjahr 2023 45.905 Tsd. € bei einem Umlagesatz von 4,25 %. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von 3,5 % der umlagepflichtigen Entgelte erhoben. Damit beträgt der Gesamtfinanzierungsaufwand 7,75 %. 2. Derivative Finanzinstrumente / Bewertungseinheiten Es besteht ein variabel verzinsliches Darlehen in Höhe von 28.650 Tsd. €. Um potenzielle Zinsschwankungen zu vermeiden, die sich nachteilig auf die Finanzlage Gesellschaft auswirken könnten, wurde das Darlehen mithilfe von betrags- und laufzeitkongruenten Swapvereinbarungen in synthetische Festzinsdarlehen umgewandelt. Der Marktwert beläuft sich auf 5.279 Tsd. €. Um Risiken abzusichern, wurden für die einzelnen Commodities Kohle, Öl und CO 2 für zukünftige Zeiträume sowohl Kauf- als auch Verkaufsverträge abgeschlossen. Diese finanziellen Absicherungsgeschäfte (Swaps) wurden in das Vertragsportfolio des Kraftwerkbereichs aufgenommen und können sowohl in EUR als auch in USD abgewickelt werden. Die WSW AG agiert dabei sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Der Nominalwert aller zum 31.12.2023 getätigten Swaps beträgt 54,8 Mio. €. Die Marktwerte dieser Absicherungsgeschäfte liegen zum 31.12.2023 auf der Kaufseite um 25,8 Mio. € unter dem Nominalwert und auf der Verkaufsseite um 0,8 Mio. € unter dem Nominalwert. So ergibt sich einzeln betrachtet ein Wertverlust von 25,0 Mio. €. Dies impliziert jedoch nicht zwangsläufig einen Verlust, sondern dass das Geschäft zum Stichtag zu vorteilhafteren Bedingungen hätte abgeschlossen werden können. Die Geschäfte sind ein Teil des Vertragsportfolios für den Kraftwerksbereich und werden mit diesem als eine Einheit bewertet. 3. Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen In Anlehnung an den IDW RS ÖFA 3 "Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen" wurden die zum Bilanzstichtag kontrahierten Beschaffungsgeschäfte (Strom und Gas) und die Absatzgeschäfte nicht nach dem Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) sondern vielmehr unter Anwendung des § 252 Abs. 2 HGB zusammengefasst bewertet. Es besteht ein angemessenes energiewirtschaftliches Steuerungssystem (Hedging-Komitee), aus dem die gebildeten Vertragsportfolien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wurden. Daran orientiert sich der Aufbau der Mengen-, Preis- und Ergebnisplanung der Portfolien. Die konkreten Beschaffungs- und Vermarktungsprozesse sowie deren Überwachung setzen die Vorgaben des Steuerungssystems um. Die durch den Abschluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden Mengen an Strom oder Gas werden durch das Portfoliomanagement je Kundenvertrag einzeln (back-to-back) oder zusammengefasst beschafft. Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst die aggregierten Positionen im Hedgebuch auf Basis von vorgegebenen Risikolimits, die ebenso wie die zur Angebotskalkulation und zur Bewertung verwendeten Preiskurven durch das Risikocontrolling überwacht werden. Die implementierte Deckungsbeitragsrechnung erfasst jedes gebildete Vertragsportfolio. Dabei werden interne Geschäfte zwischen den Vertragsportfolien zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und in die jeweilige Deckungsbeitragsrechnung einbezogen. Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen berücksichtigt. 4. Mitarbeitende Im Jahresmittel (entsprechend § 267 Abs. 5 HGB) waren 663 (Vorjahr: 656) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, davon 147 (Vorjahr: 135) Frauen. 5. Steuern Die WSW AG zählt zu den Unternehmen des WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH Konzerns in Sinne des § 4 (1) MinStG und fällt somit unter den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes. Von der künftigen Anwendung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung werden keine zusätzlichen Steuerbelastungen erwartet. 6. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu Geschäften größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen Geschäfte größeren Umfangs im Sinne der vorstehenden gesetzlichen Regelung wurden mit folgenden Gesellschaften der WSW-Unternehmensgruppe getätigt. Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH hat Dienstleistungsbeziehungen für holdingtypische Steuerungs- und Sharedserviceaufgaben im Umfang von 46.537 Tsd. € erbracht. Die WSW 3/4/5 GmbH hat einen Energiebezug im Umfang von 152.423 Tsd. € zu verzeichnen. Die WSW mobil GmbH hat ebenfalls Energie bezogen. Dieser Bezug beläuft sich auf 4.058 Tsd. €. Die WSW Netz GmbH agiert als reine Netzbetriebsgesellschaft für die Strom- und Gasverteilung, d. h. das Eigentum der Netze verbleibt bei der WSW AG. Die WSW Netz GmbH pachtet die Netze und zahlt hierfür einen Pachtzins an die WSW AG. Die WSW AG führt den Bau, Betrieb und Instandhaltung der Netze, sowie die Messung und Abrechnung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durch. Insgesamt wurden aus diesen Verträgen folgende Umsätze erzielt:
7. Konzernzugehörigkeit Die WSW Energie & Wasser AG ist ein Tochterunternehmen der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, Wuppertal. Die WSW Energie & Wasser AG wird in den Konzernabschluss der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH einbezogen. Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH mit Sitz in Wuppertal stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Er wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Für den größten Kreis der Gesellschaften erstellt die Stadt Wuppertal einen Konzernabschluss, in den die WSW Energie & Wasser AG einbezogen wird. Der Abschluss wird bei der Bezirksregierung Düsseldorf hinterlegt und kann online über das RathausInformationssystem eingesehen werden. Der Konzernabschluss des Mutterunternehmens entfaltet gemäß § 291 Abs. 2 Nr. 1 HGB befreiende Wirkung für die WSW Energie & Wasser AG einen eigenen Konzernabschluss aufzustellen. 8. Angaben zu Beziehungen nahestehender Unternehmen und Personen Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit tritt die Energie & Wasser AG mit zahlreichen Unternehmen in Geschäftsbeziehungen. Darunter befinden sich auch nahestehende Unternehmen. Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen unterscheiden sich nicht von den Liefer- und Leistungsbeziehungen mit fremden Dritten. Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB getätigt. 9. Nachtragsbericht Vorgänge besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB sind nicht eingetreten. 10. Abschlussprüferhonorar Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzernanhang enthalten. 11. Unternehmensorgane Der Aufsichtsrat der WSW Energie & Wasser AG besteht aus folgenden Mitgliedern: Dietmar Bell Pensionär Vorsitzender des Aufsichtsrates Bezüge in EUR: 5.660,36 Thomas Schmidt Betriebsrat Arbeitnehmervertreter Bezüge in EUR: 2.678,32 Ulf Klebert Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal Bezüge in EUR: 2.678,32 Anja Katthöfer Gewerkschaftssekretärin der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Arbeitnehmervertreterin Bezüge in EUR: 2.678,32 Karsten Treptow Leiter Personalmanagement der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Bezüge in EUR: 2.678,32 Marcus Sohns (Auf AR-Vergütung wird seit Anfang 2023 verzichtet) Jurist Geschäftsbereichsleiter Strategische Kooperationen der ENGIE Deutschland GmbH, Berlin Bezüge in EUR: 0,00 Sonja Detmer Vorsitzende des Betriebsrates der WSW Unternehmensgruppe, stellvertretende AR-Vorsitzende Arbeitnehmervertreterin Bezüge in EUR: 3.717,32 Hans-Jörg Herhausen Selbst. Steinmetz- und Steinbildhauermeister, Stadtverordneter Bezüge in EUR: 2.678,32 Gerd-Peter Zielezinski Stadtverordneter Rentner Bezüge in EUR: 2.678,32 Peter Büddicker Landesfachbereichsleiter Verkehr NRW in der ver.di Arbeitnehmervertreter Bezüge in EUR: 2.678,32 Thomas Henn (Auf AR-Vergütung wird seit Anfang 2023 verzichtet) Dipl. Kaufmann Kaufmännischer Leiter Energie, Engie Deutschland GmbH, Berlin Bezüge in EUR: 0,00 Heiko Meins Energieanlagenelektroniker Freigestelltes Betriebsratsmitglied der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Bezüge in EUR: 2.678,32 Ralf Böddecker Freigestelltes Betriebsratsmitglied der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Bezüge in EUR: 2.678,32 Ercan Girgin Angestellter Arbeitnehmervertreter Bezüge in EUR: 2.678,32 Hartmut Stiller Specialist Energy, New Tech & Funding Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG Bezüge in EUR: 3.187,20 Klaus-Dieter Lüdemann Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Rentner, Stadtverordneter Bezüge in EUR: 2.678,32 Norbert Speckmann (Auf AR-Vergütung wird seit Anfang 2023 verzichtet) Geschäftsbereichsleiter Energy & Facility Solutions, Mitglied Geschäftsleitung ENGIE Deutschland GmbH Bezüge in EUR: 0,00 Daniele Culosi stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Arbeitnehmervertreter Bezüge in EUR: 2.678,32 Dr. Stefan Kühn (bis 30.06.2023) Dezernent der Stadt Wuppertal für Soziales, Jungend, Schule und Integration Bezüge in EUR: 1.339,16 Thorsten Bunte (ab 01.07.2023) Stadtkämmerer der Stadt Wuppertal Bezüge in EUR: 1.339,16 Jörg Beier Personalrat Bezüge in EUR: 2.678,32 Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf 50.061,36 Vorstand Markus Hilkenbach Vorsitzender der Geschäftsführung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, kaufmännischer Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzender Peter Storch Vorstand der WSW Energie & Wasser AG Markus Schlomski Arbeitsdirektor der Wuppertaler Stadtwerke GmbH, Geschäftsführer Personal, Vorstand Weitere Angaben Von den Mitgliedern des Vorstands erhielt Herr Storch nachstehende Vergütung:
Für Herrn Storch besteht eine Vereinbarung über erfolgsabhängige Vergütung, deren Auszahlung von verschiedenen Faktoren abhängt. Im Jahr 2023 wurden für das Vorjahr 31.196,18 € (in den Gesamtbezügen enthalten) ausgezahlt. Die Herren Hilkenbach und Schlomski erhielten von der Gesellschaft keine Bezüge. An frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 1.563.512 € gezahlt. Für laufende Pensionen dieses Personenkreises wurden Rückstellungen in Höhe von 15.660.422 € gebildet.
Wuppertal, 24. Mai 2024 Der Vorstand Hilkenbach Storch Schlomski Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023Tätigkeitsabschlüsse entsprechend § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Geschäftsjahr 2023 der WSW Energie & Wasser AG - Angaben zu den Regeln einschl. Abschreibungsmethoden gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge zugeordnet worden sind, sowie sonstige Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen - 1. Allgemeines Die WSW Energie & Wasser AG erstellt auf Grundlage von § 6b EnWG Tätigkeitsabschlüsse. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind in der Rechnungslegung die Regeln einschließlich der Abschreibungsmethoden anzugeben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind. 2. Zu separierende Tätigkeiten Die WSW Energie & Wasser AG hat ihr Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz an ihre 100 %-ige Tochter WSW Netz GmbH verpachtet. Die WSW Netz GmbH agiert als reine Netzbetriebsgesellschaft für die Strom- und Gasverteilung, d. h. das Eigentum der Netze verbleibt bei der WSW AG. Die WSW Netz GmbH pachtet die Netze und zahlt hierfür einen Pachtzins an die WSW AG. Die WSW AG führt den Bau, Betrieb und Instandhaltung der Netze sowie die Messung und Abrechnung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durch. Insoweit führt die WSW AG zwei i. S. von § 6b Abs. 3 Sätze 1 und 2 zu separierende Tätigkeiten aus: - Verpachtung Elektrizitätsversorgungsnetz - Verpachtung Gasversorgungsnetz - Dienstleistungen Elektrizitätsversorgungsnetz - Moderne Messeinrichtungen Strom - Dienstleistungen Gasversorgungsnetz Auf eine weitergehende Segmentierung verzichtet WSW[1]. 3. Getrennte Konten WSW führen getrennte Konten auf verschiedene Weise: 3.1 Gewinn- und Verlustrechnungen Hier erfolgt die Entflechtung mit Hilfe der Kosten- und Leistungsrechnung. Als Unterkonto zu jedem Erfolgskonto werden eindeutig zugeordnete Kostenstellen mitbebucht. Auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung werden Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnungen i. S. von § 6b Abs. 3 EnWG erstellt, deren Posten direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden 3.2 Bilanzen Getrennte Konten sind im Wesentlichen für das Anlagevermögen (Immaterielle VG und Sachanlagen) vorhanden. Im Anlagenstammsatz ist über das Feld "Kostenstelle" eine eindeutige Zuordnung des Anlagevermögens zu den Tätigkeiten möglich. Daneben bestehen Konten, die eindeutige Geschäftsvorfälle enthalten (z. B. Rückstellungen) und damit direkt zuordenbar sind. Des weiteren werden über ein Tabellenkalkulationsprogramm (MS-Excel) Kontenwerte aufbereitet und den Tätigkeiten direkt bzw. über Schlüssel zugeordnet. 4. Methoden der Zuordnung (direkte Zuordnung bzw. Schlüsselung) Wie bereits ausgeführt, werden die Tätigkeiten-Bilanzen und -Gewinn- und Verlustrechnungen nach unterschiedlichen Methoden entwickelt. Die Gewinn- und Verlustrechnungen werden direkt aus den eindeutigen Unterkonten "Kostenstelle" entwickelt. Die Bilanzen werden sowohl durch direkte Zuordnungen/Buchungen als auch durch Schlüsselungen entwickelt: Anlagevermögen - immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen: direkt - Finanzanlagen: entfällt, da den Tätigkeiten "Verpachtung Elektrizitäts-/Gasversorgungsnetz" keine Finanzanlagen zugeordnet sind Umlaufvermögen - Vorräte: entfällt, da den Tätigkeiten "Verpachtung Elektrizitäts-/Gasversorgungsnetz" kein Vorratsvermögen zugeordnet ist - Forderungen und sonstige VG: - Forderungen gegen verbundene Unternehmen (WSW Netz GmbH): entfällt, da den Tätigkeiten "Verpachtung Elektrizitäts-/Gasversorgungsnetz" keine Forderungen zugeordnet sind - Sonstige Vermögensgegenstände: - direkt (Vorsteuer-Anspruch) - Schlüsselung (Allg. Verrechnungsschlüssel 5) für Schadensersatzansprüche Eigenkapital: - Gezeichnetes Kapital direkt entsprechend Zuordnung zu Segmenten in SAP NewGL (Saldovorträge + Zugänge) siehe Zuordnung des Bilanzgewinns - Kapitalrücklage direkt (s. Segmentzuordnung) - Gewinnrücklagen direkt (s. Segmentzuordnung) Empfangene Ertragszuschüsse: direkt Rückstellungen: - Sonstige Rückstellungen direkt (Verpachtung) Entsprechend Materialaufwand (Dienstleistung) Verbindlichkeiten - Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen: teils direkt (s. Segmentzuordnung) - Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen (WSW GmbH) direkt (Gewinnabführung) (WSW Netz GmbH) entfällt, da den Tätigkeiten "Verpachtung Elektrizitäts-/Gasversorgungsnetz" keine Verbindlichkeiten zugeordnet sind Zuordnung des Bilanzgewinns: Ausgangspunkt der Aufteilung ist die Spartenbilanz für die Versorgungssparte. Von den einzelnen Positionen der Bilanz wurden die ermittelten Werte für die Segmente "Verpachtung Elektrizitätsversorgungsnetz", "Verpachtung Gasversorgungsnetz", "Dienstleistungen Elektrizitätsversorgungsnetz", "Moderne Messeinrichtungen Strom", "Dienstleistungen Gasversorgungsnetz", "sonstige Aktivitäten Strom" und "sonstige Aktivitäten Gas" in Abzug gebracht und als "übrige Aktivitäten Versorgung" ausgewiesen. Hierbei wird die Position Bilanzgewinn gesondert betrachtet. -Bilanzgewinn der Segmente: Der aus der Tracking-Stock-Bilanz entnommene Bilanzgewinn wird gemäß den Ergebnisrelationen der Segmente auf Basis der Ergebnisrechnung errechnet und anschließend den Aktivitäten zugerechnet. Die nach Zuordnung des Bilanzgewinns verbleibenden Differenzen zwischen Aktiva und Passiva werden nach der Relation der realisierten Wertschöpfung der Segmente (Eigenkapitalzuwächse) dem Eigenkapital zugeordnet. 5. Abschreibungsmethoden Die Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens werden linear abgeschrieben. 6. Sonstige Erläuterungen zu den Tätigkeiten-Abschlüssen 6.1 Anlagengitter Anlagengitter für die Tätigkeiten Verpachtung Elektrizitätsversorgungsnetz und Verpachtung Gasversorgungsnetz sind als Anlagen beigefügt. 6.2 Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 6.3 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Wuppertal, 24. Mai 2024 Der Vorstand Hilkenbach Storch Schlomski Tätigkeiten-Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Aktiva
Tätigkeiten-GuV zum 31. Dezember 2023
Tätigkeiten-Anlagengitter Pacht Gas zum 31. Dezember 2023
Tätigkeiten-Anlagengitter Strom zum 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WSW Energie & Wasser AG VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WSW Energie & Wasser AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahrvom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WSW Energie & Wasser AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslagefür das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteilezur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWGund § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können."
Duisburg, den 24. Mai 2024 PKF
Fasselt Partnerschaft mbB
Jahn, Wirtschaftsprüfer Pentschev, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023Beschlussvorschlag: Der Aufsichtstrat beschließt, seinen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 im folgenden Wortlaut abzugeben: Der Aufsichtsrat der WSW Energie & Wasser AG hat den Vorstand im Geschäftsjahr 2023 in vier ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung auf Grundlage einer zeitnahen, umfassenden schriftlichen und mündlichen Berichterstattung des Vorstandes kontinuierlich überwacht. Da bis auf den Ausschuss gem. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz und den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten keine weiteren Ausschüsse für den Aufsichtsrat der WSW Energie & Wasser AG gebildet wurden, sind alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Wirtschafts- und Strategieplanung, der Geschäftsentwicklung sowie wichtige Investitionsmaßnahmen unmittelbar vom Aufsichtsrat beraten und beschlossen worden. Sämtliche Maßnahmen, welche die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich machten, wurden eingehend geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Der Aufsichtsrat ist damit seinen Aufgaben uneingeschränkt nachgekommen. Mitteilungen über etwaige Interessenkonflikte sind dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 weder von einem Vorstandsmitglied noch von einem Mitglied des Aufsichtsrates zugegangen. Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurde für das Geschäftsjahr 2022 in der ordentlichen Hauptversammlung der WSW Energie & Wasser AG am 20. Juni 2023 Entlastung erteilt. Im Mittelpunkt der Beratungs- und Kontrolltätigkeiten des Aufsichtsrats standen auch in 2023 naturgemäß einerseits allgemeine Themen wie Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und die Entwicklung der Geschäfte, andererseits die mittelfristige Unternehmensplanung einschließlich strategischer Überlegungen aufgrund des nach wie vor ungewissen geschäftlichen Umfeldes. Breiten Raum in den Diskussionen des Aufsichtsrates nahmen insbesondere in der ersten Jahreshälfte die Folgen des Russland-Ukraine Krieges ein. Die Auswirkungen des andauernden Konfliktes auf die WSW-Energie & Wasser AG wurden umfassend diskutiert. Dabei standen im Fokus neben der Versorgungssicherheit auch die staatlichen Preisbremsen und der Wiedereintritt der Energie-Discounter in den Markt. Die historisch hohen Energiepreise im Jahr 2022 führten aufgrund der hinterlegten Preisformel zu deutlich steigenden Fernwärmepreisen. Dies veranlasste den Aufsichtsrat bereits 2022 dazu, die Entwicklung einer neuen Fernwärmepreisformel zu beauftragen, um ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat fortlaufend über die jeweiligen Zwischenstände. Die neue Preisformel wird 2024 eingeführt, sie soll eine rechtssichere, konkurrenzfähige und kundenfreundliche Berechnungsgrundlage abbilden. Über das im Herbst 2023 eröffnete Auskunftsverfahren des Bundeskartellamtes zu den Fernwärmepreisen ließ sich der Aufsichtsrat ebenfalls umfassend informieren. In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 3. Februar wurde der weitere Ausbau der Fernwärme in der Elberfelder Innenstadt anhand von Szenarien diskutiert. Dies war nötig geworden, da Preissteigerungen, aber insbesondere die sehr enge Auslegung der Denkmalschutzvorschriften durch die untere Denkmalschutzbehörde die Fortführung des Projektes unter den ursprünglichen Prämissen gefährdete. Der Aufsichtsrat stimmte nach intensiver Diskussion der Fortführung des Projektes mit einer Verlängerung der Projektlaufzeit um 4 Jahre bis 2034 sowie einer Steigerung des Investitionsbudgets zu. In Gesprächen mit den Denkmalschutzbehörden und der Stadt gelang es, Ende des Jahres eine Pragmatismus-Vereinbarung zu schließen, um die Interessen des Denkmalschutzes und des Unternehmens besser austarieren zu können. Der Aufsichtsrat stimmt umfangreichen Investitionsvorhaben zu, unter anderem Investitionen in Freiflächen-Solaranlagen. Zudem genehmigte er den Abschluss eines Konsortialvertrages zur Gründung eines technischen Photovoltaik- und Wärme-Dienstleistungs-Unternehmens, an dem die WSW Energie & Wasser AG eine Mehrheitsbeteiligung halten wird. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat fortlaufend auch in allen anderen Bereichen über die Situation im Unternehmen wie auch im Markt. Dabei stand die Sicherheit der kritischen Infrastruktur sowie die Sicherstellung der Versorgung der Kunden mit Energie und Wasser im Mittelpunkt der Tätigkeiten, aber auch die zukünftige, dekarbonisierte Wärmeversorgung wurden erörtert. Der Aufsichtsrat wurde in 2023 umfassend zu Kooperationsprojekten wie dem Kraftwerk Wilhelmshaven und der Binnenwind, aber auch der Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen unterrichtet. Im Bereich Immobilienwirtschaft stimmte der Aufsichtsrat verschiedenen Grundstücksverkäufen zu. Das zusätzliche Informationsformat gutinformiert wurde fortgeführt. Im Bereich der Vorstandsangelegenheiten wurden die Verträge aller Vorstandsmitglieder verlängert. Dabei wurden die Verträge des Vorsitzenden des Vorstandes, Markus Hilkenbach und des Vorstandes und Arbeitsdirektors, Markus Schlomski um jeweils fünf Jahre, der Vertrag des Vorstandes Peter Storch um zwei Jahre verlängert. Im Aufsichtsrat selbst ergaben sich aus der folgenden Besetzungsübersicht für das Jahr 2023 ersichtliche Veränderungen der Aufsichtsratsmitglieder: Dietmar Bell Vorsitzender Sonja Detmer Vorsitzende des Betriebsrates der WSW-Unternehmensgruppe, Arbeitnehmervertreterin Stellvertretende Vorsitzende Klaus Lüdemann Stadtverordneter Rentner Daniele Culosi Betriebsrat der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Ralf Böddecker Betriebsrat der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Peter Büddicker Gewerkschaftssekretär der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nordrhein-Westfalen/Düsseldorf Arbeitnehmervertreter Ercan Girgin Betriebsrat der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Thomas Henn Kaufmännische Leitung Energie und Leitung Betrieb Erneuerbare Energien ENGIE Deutschland AG Hans-Jörg Herhausen Stadtverordneter Selbst. Steinmetz- und Steinbildhauermeister Ulf Klebert Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal Jörg Beier Personalrat Heiko Meins Betriebsrat der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Anja Katthöfer Gewerkschaftssekretärin der ver.di Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Thomas Schmidt Betriebsrat der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Norbert Speckmann Geschäftsbereichsleiter ENGIE Deutschland GmbH, Essen Dr. Stefan Kühn (bis 30.06.2023) Dezernent der Stadt Wuppertal Thorsten Bunte (ab 01.07.2023) Kämmerer der Stadt Wuppertal Marcus Sohns Geschäftsbereichsleiter Strategische Kooperationen ENGIE Deutschland AG Hartmut Stiller Dipl. Physiker, Angestellter Karsten Treptow Leiter Personalmanagement der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Gerd-Peter Zielezinski Stadtverordneter Rentner In der Aufsichtsratssitzung am 14. Juni 2024 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahresabschluss der WSW Energie & Wasser AG zum 31. Dezember 2023 sowie dem Lagebericht für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 befasst. Der von der Hauptversammlung mit Beschluss vom 20. Juni 2023 erneut gewählte Abschlussprüfer PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, hatte den Jahresabschluss zuvor geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Abschlussprüfer hat im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses der WSW Energie & Wasser AG die Übereinstimmung der Bilanzierung, Bewertung und Konsolidierung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften bestätigt. Der Aufsichtsrat hatte bei seiner Auftragserteilung an den Abschlussprüfer verschiedene Prüfungsschwerpunkte vorgegeben, die von diesem auftragsgemäß beachtet worden sind. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Beurteilung des Risikomanagement-Systems festgestellt, dass der Vorstand die nach den entsprechenden Vorschriften geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates haben der Jahresabschluss, der Lagebericht für die Gesellschaft sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers vorgelegen. Die Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Beratung des Jahresabschlusses in der Aufsichtsratssitzung am 14. Juni 2024 teil und erläuterten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses sowie des dazugehörigen Lageberichtes, die keine Einwände ergab, stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu, billigte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der damit festgestellt ist, und hat der ordentlichen Hauptversammlung empfohlen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Vorstands die Entlastung zu erteilen. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurde ebenfalls gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz vom Abschlussprüfer geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Begründung: Gemäß § 171 Absatz 1 AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfungen schriftlich an die Hauptversammlung gemäß § 171 Absatz 2 AktG zu berichten. In dem Bericht hat der Aufsichtsrat auch mitzuteilen, in welcher Art und in welchem Umfang er den Vorstand geprüft hat. Er hat ferner zu dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer Stellung zu nehmen. Am Schluss des Berichts hat der Aufsichtsrat zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss billigt.
Wuppertal, 14.06.2024 Der Aufsichtsrat Dietmar Bell, Vorsitzender des Aufsichtsrates der WSW Energie & Wasser AG Angaben zur FeststellungDie Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 9. Juli 2024. |
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